Vorteile einer Wirtschaftsmediationsstelle bei der IHK
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- Maximilian Kranz
- vor 8 Jahren
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1 Informationsveranstaltung Wirtschaftsmediation bei der IHK Wiesbaden Vorteile einer Wirtschaftsmediationsstelle bei der IHK 26. Februar 2013 Rechtsanwalt Volker Schlehe 1
2 Agenda Definition und Anwendungsbereiche der Mediation Serviceangebot der Mediationsstelle Kostenaspekte Bewertung Einsatzfelder und Spektrum der Mediation 2
3 Neues Mediationsgesetz Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung in Kraft getreten. (Bundesgesetzblatt I, S. 1577) 3
4 Was ist Mediation? Mediation ist eine Verhandlung zwischen den Parteien, unterstützt und geführt durch einen unabhängigen und neutralen Mediator, mit dem Ziel der Einigung. Anwendungsbereiche Wirtschaft, Familie, Arbeitswelt, Erbkonflikte, öffentliches Planungsrecht, Schule, Verbraucherrecht usw. Gerichtlich und außergerichtlich 4
5 Methode Systematische Analyse der rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Aspekte des Konflikts Ermittlung der hinter den Positionen stehenden Interessen (Bedürfnissen) der Parteien Erarbeitung von Lösungsszenarien und weiteren Verfahren zur Streitbeilegung 5
6 Wann ist Mediation sinnvoll? Mediation ist besonders geeignet wenn der Konflikt komplex ist, die Parteien an einer schnellen Lösung interessiert sind, die Geschäftsbeziehung erhalten werden soll, eine pragmatische/zukunftsorientierte Lösung angestrebt wird, noch andere Konflikte, die zwischen den Parteien bestehen, gelöst werden sollen. Mediation ist nur dann ungeeignet wenn eine rechtliche Entscheidung benötigt wird, ein starkes Macht- oder Ressourcengefälle besteht. 6
7 Erwartungen der Unternehmen Transparenz bei den Verfahrensarten Hochwertige und effiziente Durchführung Zuverlässige Administrationsstellen Rechtssicherheit der Verfahren 7
8 Serviceangebot der Mediationsstelle 8
9 Serviceangebot einer Mediationsstelle Beratung über alternative Konfliktlösungswege (60%) Musterklauseln für alle Verfahren (5%) Unterstützung bei der Anbahnung von Verfahren (5%) Benennung von Mediatoren und Schiedsgutachtern (10%) Organisation und Durchführung von Verfahren (20%) Musterverträge (Mediatorvertrag, Sicherungsklauseln) Räumlichkeiten und Catering Benennung von Co-Mediatoren und Sachverständigen Support bei Abschlussvereinbarung und Abrechnung 9
10 Zugang zur Mediation Mediationsabrede (kann jederzeit und formfrei getroffen werden) Mediationsklausel (im Vertrag) Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen. 10
11 Benennungsverfahren am Beispiel des IHK-MediationsZentrums 3. Stufe (60%) 2. Stufe (30%) Die Parteien wünschen direkte Benennung oder können sich nicht einigen: Dann bestimmt das MediationsZentrum den Mediator (Übereinstimmende Wünsche werden berücksichtigt). 1. Stufe (10%) Das MediationsZentrum schlägt drei Mediatoren zur Auswahl vor. Die Parteien wählen den Mediator selbst aus, evtl. nach Beratung. 11
12 Aufnahme in die Mediatorenliste Bewerbung mit Fragebogen erforderlich IHK-anerkannter Mediatorenlehrgang Berufliche Erfahrung (Branchenkenntnisse) Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit Mediationsstelle kann Referenzen einholen, Unterlagen verlangen und weitere Erkenntnisquellen nutzen Mediator soll entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abschließen 12
13 Kostenaspekte 13
14 Kosten eines Mediationsverfahrens Kostenverzeichnis zur Mediationsordnung Entgelt für die Mediationsstelle: (wird von Mediationsstelle festgesetzt) Honorar für den Mediator: (netto) (Verhandlungssache, abhängig von Streitwert, Qualifikation des Mediators) Auslagen nach Aufwand: Raummiete, Catering, Kosten für die Ausstellung eines vollstreckbaren Titels 14
15 Bewertung 15
16 Vorteile der Mediation Zeit- und Kostenersparnis Vertraulichkeit und Nichtöffentlichkeit Flexibilität (Zeit, Ort, Mediator, Ablauf) Interessengerechte, umfassende Lösungen Erhalt von Geschäftsbeziehungen Die meisten Rechtsschutzversicherungen bezahlen Mediation bis zu einer Kostenobergrenze Parteien bleiben Herr des Verfahrens Erfolgsquote: Einigung in ca. 75 % aller Fälle 16
17 Nachteile der Mediation Risiko des Scheiterns 25 % (Zusatzkosten) Bazar-Mentalität: Bei Verteilungskämpfen ist immer ein gegenseitiges Nachgeben erforderlich Ausforschungs- und Missbrauchsgefahr Keine Bindungswirkung für Dritte Achtung: Bei Versicherungsfällen ist die Zustimmung der Haftpflichtversicherung einzuholen Allgemeine Vorbehalte gegenüber Mediation 17
18 Vorzüge der IHK-Mediationsstelle IHK als neutrale Instanz mit Wirtschaftskompetenz auch im internationalen Bereich Eigene Qualifizierung zum Wirtschaftsmediator (IHK) Meist größeres Angebot an Mediatoren Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige als (Co)-Mediatoren Abschlussvereinbarung (Vergleich) kann auf Wunsch für vollstreckbar erklärt werden (Allgemeine Gütestelle 794 ZPO) Moderate Kostenordnungen 18
19 Laufende Qualitätssicherung Bewertung der Mediatoren durch die Parteien mittels Fragebogen nach dem Verfahren Feedbackgespräche mit den Mediatoren Regelmäßige schriftliche Mediatorenbefragung Anzahl der durchgeführten Verfahren Weiterbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen Abgleich der gespeicherten Daten Überprüfung von Hinweisen aus Wirtschaft und Presse durch die IHK 19
20 Einsatzfelder und Spektrum der Mediation 20
21 Mediationen im Bau- und Immobiliensektor Konflikte bei der Planung und Ausführung (Mängel) Nachträge, Behinderungen, Bauzeitverzögerungen usw. Auseinandersetzungsstreit (Erben und Gesellschafter) Bewertung von Immobilien Mediatives Arbeiten bei der Baubegleitenden Qualitätsüberwachung (BQÜ) Urheberrechte an Bauplanungen Streit wegen Betriebskostenabrechnung Schadensregulierung mit Versicherung Streit in der Wohnungseigentümergemeinschaft Konflikte zwischen Nachbarn 21
22 Mediationen bei Wirtschaftskonflikten IT-Projekte außer Plan Erbstreit: Bewertung von Hausrat, Kunst und Antiquitäten Unlauterer Wettbewerb: Streit wegen Plagiaten bzw. abgekupferten Technologien, z.b. Apple./. Samsung Produktions- und Unterbrechungsschäden wegen Maschinenausfalls Gesellschafterstreitigkeiten: Bewertung von Unternehmensanteilen Streit wegen Arbeitnehmererfindungsrechten 22
23 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! RA Volker Schlehe IHK für München und Oberbayern Balanstraße München Telefon: Telefax: Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: 23
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