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1 Fledermausuntersuchung zur artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe II (ASP Stufe II) im Rahmen der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Wohn- und Wissenschaftspark (WTP I) in Bonn Stand: Juli 2013 Von Dipl.-Biol. Mechtild Höller Am Telegraf Leverkusen Telefon: 0214 / me.hoeller@t-online.de NRW.URBAN mbh & Co.K Meckenheimer Allee Bonn 0

2 Inhaltsangabe Seite 1. Anlass und Untersuchungsgebiet 2 2. Vorgehen und Methoden 2 3. Ergebnisse Planungsrelvante Fledermausarten in Bonn Nachgewiesene Fledermausarten Sommer- und Winterquartiere für Fledermäuse Kurzbeschreibung der nachgewiesenen Fledermausarten Verteilung der Fledermausnachweise in der Untersuchungsfläche und Habitatfunktion 7 4. Eingriffsbeschreibung 8 5. Maßnahmenvorschläge Artenschutzfachliche Eingriffsbewertung Zusammenfassung Literatur 14 Anhang A: Art für Art Protokolle Seite 15 Anhang B: 3 Fledermauskarten (Bestand, Konflikt, Maßnahmen) Seite 23 1

3 1. Anlass und Untersuchungsgebiet Im Rahmen der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Wohn- und Wissenschaftspark (WTP I) in Bonn wurde im Frühjahr 2012 eine Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I (ASP Stufe I) in Bezug auf Fledermäuse durchgeführt. Hierbei ergab sich, dass artenschutzrechtliche Tatbestände gemäß 44, Abs. 1 BNatSch im Hinblick auf Fledermäuse nicht auszuschließen sind und es erfolgte die Beauftragung zu einer Artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe II (ASP Stufe II). Zum Untersuchungsbereich Fledermäuse (laut vorliegender Karte), gehören das Wohnhaus Siegburger Straße 289 mit Nebengebäuden, ein arten mit alten Obsthochstämmen und die ehölze entlang der rundstücksgrenzen. Der Untersuchungsbereich Fledermäuse grenzt im Westen, Norden und Osten an Wiesen, im Süden an die Siegburger Straße. Die Begehung am hat ergeben, dass sowohl das Wohnhaus als auch die Höhlenbäume im dazugehörigen arten Quartierpotenzial für Fledermäuse aufweisen. Um eine sichere Aussage bzgl. der Quartiernutzung zu erhalten, erfolgte in 4 Begehungen die Beobachtung des Hauses Siegburger Straße 289 und der Höhlenbäume auf ausfliegende Fledermäuse und Erfassung der Fledermausarten. 2. Vorgehen und Methoden Ultraschalldetektoren Mittels verschiedener technischer Verfahren wandeln Fledermausdetektoren hochfrequente Ultraschalltöne (Frequenzen über 20 khz) in elektrische Signale um, die über einen eingebauten Lautsprecher für den Menschen hörbar sind. Der Vorteil der Methode ist, dass die Tiere in keiner Weise beeinträchtigt werden. Die Artansprache mit dem Detektor ist in jedem Falle durch visuelle Erfassung zu ergänzen. Bei den verwendeten Detektoren handelt es sich um die eräte D200 und D240X (Pettersson, Schweden). Beide eräte arbeiten mit dem Frequenzmischerverfahren, der D240X verfügt zusätzlich über eine Zeitdehnungsfunktion. Durchführung der Kartierungen Es wurden insgesamt 4 Ausflugbeobachtungen am Haus Siegburger Straße 289 und im zugehörigen arten durchgeführt. Die Kartierungen fanden am , , und statt. Während und nach den Ausflugbeobachtungen wurde das Fledermausartenspektrum mittels Sicht- und Ultraschalldetektor-Beobachtung erfasst. Nach Feststellung fliegender Fledermäuse erfolgte die Bestimmung durch visuelle Erfassung von Silhouette, röße, Flughöhe, Flugverhalten und, sofern erkennbar, Fellfärbung (KLAWITTER & VIERHAUSEN 1981). Die akustische Bestimmung mit Ultraschalldetektoren richtet sich nach AHLÉN (1990 a, b), TUPINIER (1996), BARATAUD (1996) und SKIBA (2009). Anhand von Flugverhalten und Fledermausaktivität wurden die vorgefundenen Landschaftsstrukturen auf ihre Nutzung als Fledermaus-Teilhabitate (Flugstraßen, Jagdhabitate) beurteilt. Datenrecherche: Daten der Fachinformationssysteme (FIS) vom LANUV wurden recherchiert und in die Untersuchung miteinbezogen. Dipl.-Biol. Mechtild Höller Am Telegraf Leverkusen 2

4 3. Ergebnisse 3.1 Planungsrelvante Fledermausarten in Bonn Das LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) unterhält das sog. FIS (FachInfomationsSystem), in dem u.a. Angaben zu Vorkommen planungsrelevanter Arten für jedes MTB (Messtischblatt bzw. Karte 1:25.000) gemacht werden. Es wurden beim LANUV die FIS-Daten recherchiert. Die folgende Liste planungsrelevanter Fledermausarten wird für das MTB 5209 genannt (LANUV-Internetseite am ). Tab. 1: Planungsrelevante Fledermausarten für das MTB 5209 Wissenschaftlicher Name Art Deutscher Name Status im MTB 5209 Status im Plangebiet Erhaltungszustand NRW ATL KON Region Region Wasserfledermaus Myotis daubentonii Art vorhanden WS/WQ/NH unwahrscheinlich roßes Mausohr Myotis myotis Art vorhanden WS//WQ unwahrscheinlich U U Kleine Bartfledermaulich WS/WQ/NH mög- Myotis mystacinus Art vorhanden WS/WQ roßer Abendsegler Nyctalus noctula Art vorhanden unwahrscheinlich, U NH möglich Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii Art vorhanden ZQ/NH möglich Zwergfledermaus Art und NH nachgewiesen, Pipistrellus pipistrellus Art vorhanden WS/WQ möglich Braunes Langohr Plecotus auritus Art vorhanden Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus Art vorhanden Abkürzungen zu Tab. 1 Art und NH nachgewiesen, SQ wahrscheinliche, WQ möglich WS/WQ/NH unwahrscheinlich ATL KON WS WQ ZQ NH U = atlantische Region = kontinental Region = Wochenstube = Winterquartier = Zwischenquartier = Nahrungshabitat = günstig = ungünstig 3.2 Nachgewiesene Fledermausarten Während und nach den Ausflugbeobachtungen wurden an 4 Tagen ( , , , ) das Fledermaus-Artenspektrum in der Untersuchungsfläche für Fledermäuse und im direkten Umfeld mittels Detektor- und Sicht- Dipl.-Biol. Mechtild Höller Am Telegraf Leverkusen 3

5 beobachtung erfasst. Es konnten Zwergfledermäuse, raue/braune Langohren, Kleine/roße Bartfledermaus, Rauhaut- und Fransenfledermäuse nachgewiesen werden. In Tabelle 2 werden die nachgewiesenen Fledermausarten mit Schutzstatus und efährdungskategorie aufgeführt. Die genauen Fundorte der nachgewiesenen Fledermausarten und deren potentielle Habitatfunktion sind in Tabelle 3 aufgelistet. Tab. 2 Auflistung der nachgewiesenen Fledermausarten mit Schutzstatus und efährdungsgrad Einstufung Rote Liste: NRW MEINI et al. 2011, BRD MEINI et al Zwergfledermaus Deutscher Artname Wissenschaftlicher Artname Pipistrellus pipistrellus Schutz -status FFH-RL Anhang RL NRW 2010 RL BRD 2009 Erhaltungszustand, NRW ATL/KON Region + IV * * / Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii + IV R (reproduzierend) V / * (ziehend) roße / Kleine Bartfledermaus Myotis brandti i/ mystacinus + IV 2 / 3 2 / 3 U / U / Fransenfledermaus Myotis nattereri + IV * 3 / Braunes / raues Langohr Plecotus auritus /austriacus + IV /1 V/2 / S / S Myotis spec. Myotis spec. + IV entfällt entfällt entfällt roße/kleine Bartfledermaus und Braunes/raues Langohr sind mit dem Detektor nicht zu unterscheiden. Netzfänge waren nicht vorgesehen. Daher werden jeweils beide Schwesterarten aufgeführt bzw. von Bartfledermaus spec. oder Langohr spec. gesprochen. Nicht determinierte Arten der attung Myotis werden als Myotis spec. bezeichnet. Rote-Liste-Status und Erhaltungszustand entfallen. Legende zu den Roten Listen (RL): = efährdung unbekannten Ausmaßes R = durch extreme Seltenheit gefährdet, V = Vorwarnliste, 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, * = nicht gefährdet Legende zum Schutzstatus und Erhaltungszustand: = streng geschützt nach FFH-Richtlinie Anhang IV (BNatSch 7 (2)) ATL = atlantische Region KON = kontinental Region U S = günstig = ungünstig = schlecht Dipl.-Biol. Mechtild Höller Am Telegraf Leverkusen 4

6 3.3 Sommer- und Winterquartiere für Fledermäuse Zwergfledermäuse bevorzugen Quartiere an ebäuden als Sommerquartier, sie siedeln selten auch in Baumhöhlen. Ebenso nutzen Kleine Bartfledermäuse neben Baumhöhlen gelegentlich Spaltenverstecke an Häusern, Braune Langohren besiedeln u.a. Baumhöhlen (BOYE et al. 1999, MESCHEDE & HELLER. 2000, SIMON et al. 2004, DIETZ et al. 2007). ebäude Folgende Quartiermöglichkeiten konnten am Wohnhaus Siegburger Straße 289 festgestellt werden: Quartiermöglichkeiten für spaltenbewohnende Fledermäuse (z.b. Zwergfledermäuse) sind hinter der Schieferverkleidung der Dachgauben und des Kamins nicht auszuschließen. Die Ostseite weist im Übergang zwischen Dachziegeln und Wand Einschlüpfe und Spaltenverstecke auf. An 4 Abenden ( , , , ) erfolgte mit einem Assistenten in der Dämmerung die Beobachtung des Wohnhauses, der Nebengebäude und der höhlentragenden Bäume auf dem rundstück, Siegburger Straße 289, auf ausfliegende Fledermäuse. Die Beobachtungsstandorte wurden regelmäßig gewechselt. Ein Nachweis ausfliegender Fledermäuse aus Wohnhaus und Nebengebäuden gelang nicht. Baumhöhlen Die Bäume auf dem rundstück Siegburger Straße 289 wurden nach Höhlungen abgesucht. Es handelt sich um meist ältere Obsthochstämme. In Tab. 2 werden die Bäume auf dem rundstück, Siegburger Straße 289, aufgeführt, die Höhlungen und Quartierpotenzial für Fledermäuse aufweisen. Bei den ehölzen außerhalb des rundstückes handelt es sich hauptsächlich um jüngeren Baumbestand ohne Höhlungen. Eine Weide östlich des rundstückes, die Spechthöhlen aufweist, wurde in Tab. 3 aufgenommen. Tab. 3 Auflistung der Bäume mit Baumhöhlen, Siegburger Straße 289 Baum mit Höhle Baumhöhlen Indirekte Nachweise (Fledermaus-Kotballen, Urinstreifen) Potenzielle Quartiereignung Nussbaum Birnbaum Mehrere Baumhöhlen: Astloch, Ausfaulungen abgestorbener Ast mit kleiner Höhle, Astloch kein Nachweis ausfliegende Tiere nicht sicher auszuschließen Sommer- /Winterquartiere Birnbaum kleine Höhlungen kein Nachweis Zwischenquartier Apfelbaum Astloch Zwischenquartier Birnbaum Höhle am Stammfuß kein Nachweis geeignet als Sommerquartier Sommer- /Winterquartier Birnbaum Astloch kein Nachweis Sommerquartier Weide östlich des rundstückes Höhlenbäume außerhalb des rundstückes Siegburger Straße Spechthöhle kein Nachweis Sommerquartier Dipl.-Biol. Mechtild Höller Am Telegraf Leverkusen 5

7 Die Beobachtung der Höhlenbäume erbrachte keinen direkten Nachweis auf ausfliegende Fledermäuse. Das frühe Auftreten der Langohren spec. am und weist auf eine zumindest zeitweise Besiedlung der Höhlen am Nussbaum (nördlich des Fahrzeugunterstands) durch die Art hin. 3.1 Kurzbeschreibung der nachgewiesenen Fledermausarten Zwergfledermäuse (Pipistrellus pipistrellus) präferieren Quartiere an ebäuden, die sich u.a. in den umliegenden Siedlungen befinden können. Die Zwergfledermaus ist in der Roten Liste NRW (MEINI et al. 2011) und der Roten Liste der BRD (MEINI et al. 2009) als * nicht gefährdet eingestuft. Zwergfledermäuse sind gemäß FFH- Richtlinie, Anh. IV (92/43/EW) streng geschützt und nach Anl. 1, Sp. 2 BArtSchV besonders geschützt. Quartierverlust, Verfolgung der Tiere, Biotopveränderungen und Insektizidbelastung gelten als efährdungsursachen. Zu schützen und zu erhalten sind u.a. bekannte Sommer- und Winterquartiere in/an Häusern und alte Baumbestände mit Höhlen und loser Borke (MESCHEDE & HELLER 2000, DIETZ et al. 2007). Laut LANUV (2012) weist die Zwergfledermaus in atlantischer und kontinentaler Region von NRW einen günstigen Erhaltungszustand auf. Rauhautfledermäuse (Pipistrellus nathusii) zählen zu den waldbewohnenden Fledermausarten. Die Wochenstubenkolonien liegen hauptsächlich in Mittel- und Osteuropa. In den übrigen ebieten treten Rauhautfledermäuse meist vermehrt zu den Zugzeiten im April und August auf. Sommerquartiere der Rauhautfledermäuse befinden sich in Baumhöhlen, Stammrissen, auch in Fledermauskästen. (EBHARDT 1997, MECHEDE & HELLER 2000, DIETZ et al. 2007). Rauhautfledermäuse sind in der den Roten Listen NRW (MEINI et al. 2011) ziehend als ungefährdet und reproduzierend als extrem selten eingestuft. Laut Roter Liste BRD (MEINI et al. 2009) gilt die Art als nicht gefährdet. Laut LANUV (2012) weist die Rauhautfledermaus in atlantischer und kontinentaler Region von NRW einen günstigen Erhaltungszustand auf. Fransenfledermäuse (Myotis nattereri) nutzen Baumhöhlen, Spalten im Inneren von ebäuden, sie überwintern in Höhlen und Stollen. Fransenfledermäuse sind ortstreu, wandern meist unter 60 km zwischen Sommer- und Winterquartieren. Fransenfledermäuse jagen ab der späten Dämmerung. Sie fliegen und jagen strukturgebunden (Hecken, Waldränder) auch über Wiesen. Bei den Überflügen von den Quartieren nutzen die Tiere linienförmige Strukturen zur Orientierung (DIETZ et al. 2007). Fransenfledermäuse sind in den Roten Listen NRW (MEINI et al. 2011) als nicht gefährdet (*) eingestuft. Laut Rote Liste BRD (MEINI et al. 2009) gilt die Art als gefährdet (3). Fransenfledermäuse sind gemäß FFH-Richtlinie, Anh. IV (92/43/EW) streng geschützt und nach Anl. 1, Sp. 2 BArtSchV besonders geschützt. Quartierverluste durch Fällen von Höhlenbäumen, Habitatveränderungen, Einsatz von Insektiziden gelten als efährdungsursachen. Laut LANUV (2012) weist die Fransenfledermaus in atlantischer und kontinentaler Region von NRW einen günstigen Erhaltungszustand auf. Dipl.-Biol. Mechtild Höller Am Telegraf Leverkusen 6

8 roße/kleine Bartfledermaus (Myotis brandtii/mystacinus): Kleine Bartfledermäuse nutzen Quartiere an ebäuden. Die roße Bartfledermaus ist stärker an Wälder gebunden. Die Kleine Bartfledermaus wird in der Roten Liste NRW (MEINI et al. 2011) und der Roten Liste der BRD (MEINI et al. 2009) als gefährdet eingestuft, die große Bartfledermaus wird in beiden Roten Listen (MEINI et al. 2011, MEINI et al. 2009) als stark gefährdet eingestuft. Kleine und roße Bartfledermäuse sind gemäß FFH-Richtlinie, Anh. IV (92/43/EW) streng geschützt und nach Anl. 1, Sp. 2 BArtSchV besonders geschützt. Quartierverlust, Biotopveränderungen und Insektizidbelastung gelten u.a. als efährdungsursachen. Zu schützen und zu erhalten sind u.a. bekannte Sommer- und Winterquartiere in/an Häusern (MESCHEDE & HELLER 2000, DIETZ et al. 2007). Laut LANUV (2012) weist die roße Bartledermaus in atlantischer und kontinentaler Region von NRW einen ungünstigen Erhaltungszustand, die Kleine Bartfledermaus in atlantischer und kontinentaler Region von NRW einen günstigen Erhaltungszustand auf. Braunes/raues Langohr (Plecotus auritus/austriacus). Bei der Jagd sind die beiden Arten anhand ihrer Laute sehr schwer zu unterscheiden, daher werden beide eschwisterarten aufgeführt: Das Braune Langohr gehört in NRW zu den häufigen Arten, das raue Langohr ist eine der seltensten Arten (ROER 1993). Sommerquartiere (Wochenstuben) befinden sich auf Dachböden oder in Baumhöhlen, Winterquartiere in Höhlen oder Stollen. Die Wochenstubenzeit dauert von Anfang Mai bis Juli/August. Beide Arten sind Kurzstreckenwanderer. Die Winterschlafperiode beginnt im Oktober/November und endet im März (SCHOBER & RIMMBERER 1998). Die Rote Liste NRW (MEINI et al. 2011) stuft das Braune Langohr in efährdung unbekannten Ausmaßes (), das raue Langohr in vom Aussterben bedroht (1) ein. In der Roten Liste Deutschlands (MEINI et al. 2009) gilt das Braune Langohr als Art der Vorwarnliste (V), das raue Langohr als stark gefährdet (2). Braunes und raues Langohr sind gemäß FFH-Richtlinie, Anh. IV (92/43/EW) streng geschützt und besonders geschützt. efährdet sind Langohren u.a. durch Verluste von Winter- und Sommerquartieren. Wichtig für den Schutz ist daher die Erhaltung vorhandener Quartiere. Laut LANUV (2012) weist das Braune Langohr in atlantischer und kontinentaler Region von NRW einen günstigen Erhaltungszustand, das raue Langohr in atlantischer und kontinentaler Region von NRW einen schlechten Erhaltungszustand auf. 3.5 Verteilung der Fledermausnachweise in der Untersuchungsfläche und Habitatfunktion In Tab. 4 werden die Fundorte mit Fledermausnachweisen und die jeweilige Habitatfunktion aufgelistet. Die einzelnen Flächen wurden aufgrund der beobachteten Individuenanzahl und Fledermausarten hinsichtlich ihrer Bedeutung für Fledermäuse nach folgenden Kategorien gewichtet: ering: einzelne Tiere einer Art Mittel: mehrere Arten und Individuen pro Art Hoch: mehrere Arten und Individuen pro Art, mehrere Habitatfunktionen. Dipl.-Biol. Mechtild Höller Am Telegraf Leverkusen 7

9 Tab. 4 Teilfläche Auflistung der Fundorte mit Fledermausnachweisen im Rahmen der Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wohn- und Wissenschaftspark (WTP I) in Bonn während der Untersuchung 2012 Nachgewiesene Arten Erhaltungszustand NRW ATL KON Max. beobachtete Anzahl Habitatfunktion Bedeutung für Fledermäuse Haus Südseite (Straßenseite) Haus und arten Westseite Nussbaum und arten Mitte arten Ostseite ehölze auf Wiese östlich des Hauses Zwergfledermaus raues/braunes Langohr Myotis spec. Zwergfledermaus Kleine/roße Bartfledermaus Rauhautfledermaus Zwergfledermaus Braunes/raues Langohr Fransenfledermaus Myotis spec. Zwergfledermaus roße/kleine Bartfledermaus Myotis spec. Zwergfledermaus Fransenfledermaus S/ / /S U/ S/ / /S U/ PSQ FS PSQ NH PSQ / PWQ (Baumhöhlen) NH NH NH FS mittel mittel hoch mittel mittel Abkürzungen in Tab. 4: NH: = Nahrungshabitat FS: = Flugstraße PSQ: = Potentielles Sommerquartier PWQ: = Potentielles Winterquartier ATL: = atlantische Region KON: = kontinentale Region : = günstig U: = ungünstig S: = schlecht Der Untersuchungsraum weist aufgrund seiner Strukturen sowohl Jagdhabitate (Obstgarten, angrenzende ehölze) und Leitstrukturen (Flugstraßen) als auch potenziellen Fledermaus-Quartiere an den auben des Wohnhauses und in höhlentragenden Laubbäumen (Nussbaum, mehrere Obstbäume, eine Weide) auf. 4. Eingriffsbeschreibung Wegen ihrer geringen Fortpflanzungsrate, normalerweise ein Junges pro Fledermausweibchen im Jahr, haben Fledermäuse ein erhöhtes Überlebensrisiko. Ihr Bestand ist daher als kritisch einzustufen. Daraus folgt der hohe Schutz der Fledermäuse. Sie sind laut BArtSchV. Anl. 1, Sp.3 besonders geschützt und zählen als Anhang-IV-Art der FFH-Richtlinie zu den streng geschützten Arten. Aufgrund der neuen Rechtslage gemäß 44 BNatSch müssen grundsätzlich alle besonders und streng geschützten Arten berücksichtigt werden, sofern diese durch Planungen betroffen sein können. Erkennbare Konflikte werden im Folgenden beschrieben. Dipl.-Biol. Mechtild Höller Am Telegraf Leverkusen 8

10 Das rundstück, Siegburger Straße 289, liegt im Plangebiet für den Wohn- und Wissenschaftspark (WTP I) in Bonn. Die Planungsumsetzung erfordert den Abriss des Wohngebäudes mit Anbauten und die Abholzung der Bäume und Sträucher. Ein Nachweis für eine Fledermausbesiedlung am Wohnhaus erfolgte nicht. Eine Nutzung der genannten Strukturen z.b. als Zwischen- und/oder Paarungsquartier durch Zwerg- und Kleiner/roßer Bartfledermaus zu einem anderen Zeitpunkt lässt sich derzeit nicht sicher ausschließen. Die potenziellen Quartiere wären durch die Abrissarbeiten betroffen. Es kommt zum dauerhaften Verlust von potenziellen Hausquartieren für Zwerg-, roße/kleine Bartfledermäuse und Braune/raue Langohren. Die Abholzung der Obstbäume und einer höhlentragenden Weide östlich des rundstückes führt zum Verlust von Baumhöhlen, die theoretisch von den nachgewiesenen Zwerg-, roßen/kleinen Bartfledermäusen, Rauhautfledermäusen und Braunen/rauen Langohren genutzt werden könnten. Eine Besiedlung der Baumhöhlen durch die o.g. Arten konnte während der Untersuchung im Sommer nicht direkt nachgewiesen werden. Eine Besiedlung zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt lässt sich derzeit nicht sicher ausschließen. Die Beobachtung der durchfliegenden Langohrfledermäuse spec. am und deutet auf ein Quartier der Art in einer der Höhlen des Nussbaumes in der Nähe des Wohnhauses hin. Bei Abholzung käme es zum dauerhaften Verlust dieses Quartiers. K1 Der Abriss der ebäude führt zum dauerhaften Verlust von potenziellen Fledermausquartieren im Bereich der Dachgauben des Wohnhauses für Zwerg-, Fransen-, roße/kleine Bartfledermaus und Braune/raue Langohren. K2 Die Abholzungen des Nussbaums neben dem Fahrzeugunterstellplatz und der höhlentragenden Obstbäume sowie der Weide östlich des rundstücks führen zu dauerhaftem Verlust von Fledermausquartieren, die theoretisch von Zwerg-, Rauhautfledermaus, Fransenfledermäusen, Braunen/rauen Langohren, roßen/kleinen Bartfledermäuse genutzt werden können. K3 Werden die Abbrucharbeiten nicht terminiert, können Tötungen und Verletzungen von Zwerg-, Fransen-, roßer/kleiner Bartfledermaus und Braunem/rauem Langohr nicht ausgeschlossen werden. K.4 Nicht terminierte Abholzung des Nussbaumes und der höhlentragenden Obstbäume kann zu Tötungen und Verletzungen von Zwerg-, Rauhaut-, Fransenfledermäusen, Braunen/rauen Langohren, roßen/kleinen Bartfledermäuse führen. Sonstige erkennbare Beeinträchtigungen Die Baufeldfreimachung führt zum Verlust von Nahrungshabitaten für die nachgewiesenen Fledermausarten (Zwerg-, Rauhaut-, Fransenfledermaus, roße/kleine Bartfledermaus, Braunes/raues Langohr). Jedoch können die Fledermäuse aufgrund ihrer hohen Mobilität in geeignete Nahrungshabitate im Umfeld ausweichen. Dipl.-Biol. Mechtild Höller Am Telegraf Leverkusen 9

11 5. Maßnahmenvorschläge Nach 44 BNatSch (1), ist es u.a. verboten, 1. Tiere der besonders geschützten Arten (u.a. alle heimischen Fledermausarten) zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 3. Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Um diese Verbotstatbestände zu vermeiden, werden folgende Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Konflikten vorgeschlagen: Ersatzmaßnahmen Für den Wegfall der potenziellen Fledermausquartiere (Wohnhaus, Höhlenbäume) empfiehlt die utachterin aus naturschutzfachlichen ründen die Ausbringung von Fledermauskästen: M1 Ausbringung von 3 Fledermauskästen unterschiedlicher Bauart (z.b. Fa. Schwegler, Fa. Hasselfeldt) an geeigneten Strukturen im direkten Umfeld durch eine fachkundige Person als Ersatz für den Verlust der potenziellen Spaltenquartiere hinter der Schieferverkleidung an Dachgauben und Kamin des Wohnhauses Siegburger Str. 289 (Zwerg-, Fransen-, roße/kleine Bartfledermäuse und Braune/raue Langohren). M2 Ausbringung von 9 Fledermauskästen unterschiedlicher Bauart (z.b. Fa. Schwegler, Fa. Hasselfeldt) an geeigneten Strukturen im direkten Umfeld, durch eine fachkundige Person als Ersatz für den Verlust der potenziellen Fledermausquartiere in den höhlentragenden Bäumen (Nussbaum, Obstbäume, Weide) für Zwerg-, Rauhautfledermäuse, Braune/raue Langohren, roße/kleine Bartfledermäuse. Anmerkung zum Ausbringen der Fledermauskästen: Die Kästen sind in kleinen ruppen von je 2 bis 3 Kästen zu installieren. Als Standorte der Kästen kommen z.b. ehölze an der Auffahrt zur A59 Richtung Köln, Bäume schräg gegenüber dem rundstück, Siegburger Straße 289, auf der südlichen Seite der Siegburger Straße in Frage. Zudem bietet sich die Möglichkeit Fledermauskästen an den neuen ebäuden anzubringen. Bauzeitenbeschränkung ökologische Baubegleitung M3 Die Abbrucharbeiten (Baufeldfreimachung) sind so zu terminieren, dass Tötungen und Verletzungen von Zwergfledermäusen und Kleiner/roßer Bartfledermaus vermieden werden. Abgebrochen werden kann vom 1. November bis 15. April einschließlich. Zeitnah vor Abbruchbeginn muss eine Nachkontrolle des Wohnhauses auf Fledermausbesatz durch eine fachkundige Person erfolgen. Sollten Fledermäuse gefunden werden, ist das weitere Vorgehen mit der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Bonn abzustimmen. M4 Die Abholzung ist so zu terminieren, dass Tötungen und Verletzungen von Fledermäusen vermieden werden. Abgeholzt werden kann vom 1. November bis 28. Februar einschließlich. Vor den Fällarbeiten sind alle Höhlungen (Nussbaum, Obstbäume, Weide) mit Endoskop auf Fledermausbesatz zu kontrollieren. Werden keine Fledermäuse gefunden, sind die Höhlen zu verschließen, um eine Dipl.-Biol. Mechtild Höller Am Telegraf Leverkusen 10

12 Besiedlung der Baumhöhlen zwischen Untersuchung und Fällung zu verhindern. Diese Arbeiten sind von einer fachkundigen Person durchzuführen. 6. Artenschutzfachliche Eingriffsbewertung Zur Erfassung des Fledermaus-Artenspektrums und der Fledermaus-Teilhabitate vorrangig Fledermaus-Sommerquartiere am Wohnhaus und den Baumhöhlen auf dem rundstück Siegburger Str. 289 im Plangebiet erfolgten weiterführenden Untersuchungen von Juli bis September Für die im Plangebiet nachgewiesenen Fledermausarten (Zwerg-, Rauhaut-, Fransenfledermaus, roße/kleine Bartfledermaus, Braunes/raues Langohr) können artenschutzrechtliche Konflikte gemäß 44 BNatSch bei nicht terminierten Abrissarbeiten und Baumfällungen nicht ausgeschlossen werden. In den angehängten Art für Art Protokollen erfolgt die Prüfung hinsichtlich der im Plangebiet für den Wohn- und Wissenschaftspark (WTP I) in Bonn nachgewiesenen Fledermausarten (Zwerg-, Rauhaut-, Fransenfledermaus, roße/kleine Bartfledermaus, Braunes/raues Langohr). Zusammenfassend kann gesagt werden, um artenschutzrechtliche Tatbestände nach 44 BNatSch zu vermeiden sind folgende Vorgaben strikt einzuhalten: Als Ersatz für den Verlust der potenziellen Fledermausquartiere hinter der Schieferverkleidung an Dachgauben und Schornstein des Wohnhauses Siegburger Str. 289 und den Verslust der potenziellen Quartieren in Baumhöhlen sind 12 Fledermauskästen im Umfeld (zum Standort vgl. Anmerkungen zum Ausbringen der Fledermauskästen S. 3) auszubringen. Abriss und Fällung sind zu terminieren, d.h. abgerissen werden kann vom 1. November bis 15. April; gefällt werden kann zwischen 1. November bis 28. Februar einschließlich. Vor Abriss muss eine Kontrolle der ebäude auf Fledermausbesatz erfolgen. Alle Baumhöhlen sind vor Beginn der Fällarbeiten auf Fledermäuse zu kontrollieren. Wenn für jeweilige Höhle sichergestellt wurde, dass sie nicht von Fledermäusen besetzt ist, kann sie verschlossen werden, hiermit wird eine spätere Besiedlung durch Fledermäuse verhindert. Die Arbeiten sind von einer fachkundigen Person durchzuführen. Fledermäuse sind gemäß Anhang IV, FFH-Richtlinie streng geschützt, die Verbote von 44 BNatSch sind zu beachten. Werden die oben dargelegten Vermeidungsmaßnahmen konsequent eingehalten und umgesetzt und unter der Annahme, dass bei den Kontrollen der ebäude und der Baumhöhlen keine Fledermäuse gefunden werden, wären bei Umsetzung der Planung keine Verbotstatbestände gemäß 44 BNatSch zu erwarten. Dipl.-Biol. Mechtild Höller Am Telegraf Leverkusen 11

13 7. Zusammenfassung Bei Umsetzung des Vorhabens Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wohn- und Wissenschaftspark (WTP I) in Bonn-Beuel sind die bestehenden ebäude und Bäume, Siegburger Straße 289, von der Planung betroffen, d.h. das Wohnhaus mit Nebengebäuden wird abgerissen, die Bäume auf und neben dem rundstück werden gefällt. Im Rahmen einer artenschutzfachlichen Prüfung Stufe II (ASP Stufe II) bezüglich Fledermäuse erfolgten 4 Begehungen ( , , , ) zur Untersuchung der Fledermäuse. Ergebnisse Bei der Begutachtung des Wohnhauses konnten potenzielle Fledermausquartiere am Wohnhaus (Schieferverkleidung an Dachgauben und Kamin) und in Baumhöhlen (Nussbaum, Obsthochstämme, Weide neben dem rundstück) festgestellt werden. Neben jagenden Zwergfledermäusen, roßen/kleinen Bartfledermäusen, Braunen/rauen Langohren gelang einmal der Nachweis einer Rauhautfledermaus. Ein direkter Quartiernachweis für das Wohnhaus und die höhlentragenden Bäume (Nussbaum, Obsthochstämme, Weide) gelang nicht. Jedoch weist das frühe Auftreten der Langohren spec. in der Nähe des Nussbaumes darauf hin, dass die dort vorhandenen Baumhöhlen von der Art temporär besiedelt werden. Nachgewiesen wurden Jagdhabitate im/am Obstgarten und an den Straßenbäumen vor dem Wohnhaus. Die Straßenbäume und die ehölze an der westlichen rundstücksgrenze werden als Leitlinie (Flugstaße) von Zwergfledermäusen genutzt. Alle heimischen Fledermausarten zählen zu den Anhang-IV-Arten der FFH-Richtlinie und sind streng geschützt und nach Anl. 1, Sp. 2 BArtSchV besonders geschützt. Laut Rote Liste (RL) NRW und BRD gilt die Zwergfledermaus als ungefährdet. Die Rauhautfledermaus wird laut RL NRW reproduzierend als extrem selten, ziehend als ungefährdet, in der RL BRD als ungefährdet eingestuft. Die roße Bartfledermaus gilt nach den RL NRW als stark gefährdet, nach der RL BRD als Art der Vorwarnliste, die Kleine Bartfledermaus wird in der RL NRW als gefährdet nach der RL BRD als Art der Vorwarnliste geführt. Die RL NRW / BRD führen die Fransenfledermaus als ungefährdet. Das Braune Langohr wird in der Roten-Liste NRW unter efährdung unbekannten Ausmaßes in der RL BRD als Art der Vorwarnliste geführt. raue Langohren werden als stark gefährdet in der RL NRW, in der RL BRD als vom Aussterben bedroht eingestuft. Alle Fledermausarten sind gemäß FFH-Richtlinie, Anh. IV (92/43/EW) streng geschützt. Eingriffsbeschreibung K1 Der Abriss der ebäude führt zum dauerhaften Verlust von potenziellen Fledermausquartieren hinter der Schieferverkleidung an Dachgauben und Kamin des Wohnhauses für Zwerg-, Fransenfledermaus, roße/kleine Bartfledermäuse und Braune/raue Langohren. K2 Die Abholzungen des Nussbaums neben dem Fahrzeugunterstellplatz, der höhlentragenden Obstbäume und der Weide im Osten führen zu dauerhaftem Verlust von Fledermausquartieren, die von Zwerg-, Rauhaut-, Fransenfledermäusen, Braunen/rauen Langohren, roßen/kleinen Bartfledermäusen genutzt werden können. K3 Werden die Abbrucharbeiten nicht terminiert, können Tötungen und Verletzungen von Zwerg-, Fransen-, roßen/kleinen Bartfledermäuse und Braunen/rauen Langohren nicht ausgeschlossen werden. Dipl.-Biol. Mechtild Höller Am Telegraf Leverkusen 12

14 K4 Nicht terminierte Abholzung des Nussbaumes und der höhlentragenden Obstbäume kann zu Tötungen und Verletzungen von Zwerg-, Rauhaut-, Fransenfledermäusen, Braunen/rauen Langohren, roßen/kleinen Bartfledermäuse führen. Maßnahmenvorschläge Es werden die folgenden Vorschläge zur Vermeidung und Kompensation gegeben: Ersatzmaßnahmen: M1 Ausbringung von 3 Fledermauskästen unterschiedlicher Bauart (z.b. Fa. Schwegler, Fa. Hasselfeldt) an geeigneten Strukturen im direkten Umfeld als Ersatz für den Verlust der Spaltenquartiere hinter der Schieferverkleidung an Dachgauben und Kamin des Wohnhauses für Zwerg- Fransenfledermaus, roße/kleine Bartfledermäuse und Braune/raue Langohren. M2 Ausbringung von 9 Fledermauskästen unterschiedlicher Bauart (z.b. Fa. Schwegler, Fa. Hasselfeldt) an geeigneten Strukturen im direkten Umfeld durch eine fachkundige Person als Ersatz für den Verlust der potenziellen Fledermausquartiere in den Baumhöhlen (Nussbaum, Obstbäume, Weide) für Zwerg-, Rauhaut- Fransenfledermäuse, Braune/raue Langohren, roße/kleine Bartfledermäuse. Zu möglichen Standorten für die Fledermauskästen vgl. Kap. 5, Seite 10) Bauzeitenbeschränkung ökologische Baubegleitung M3 Die Abbrucharbeiten (Baufeldfreimachung) sind so zu terminieren, dass Tötungen und Verletzungen von Zwergfledermäusen und Kleiner/roßer Bartfledermaus vermieden werden. Abgebrochen werden kann vom 1. November bis 15. April einschließlich. Zeitnah vor Abbruchbeginn muss eine Nachkontrolle des Wohnhauses auf Fledermausbesatz durch eine fachkundige Person erfolgen. Sollten Fledermäuse gefunden werden, ist das weitere Vorgehen mit der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Bonn abzustimmen. M4 Die Abholzung ist so zu terminieren, dass Tötungen und Verletzungen von Fledermäusen vermieden werden. Abgeholzt werden kann vom 1. November bis 28. Februar einschließlich. Vor den Fällarbeiten sind alle Höhlungen (Nussbaum, Obstbäume, Weide) mit Endoskop von einer fachkundigen Person auf Fledermausbesatz zu kontrollieren. Werden keine Fledermäuse gefunden, sind die Höhlen zu verschließen, um eine Besiedlung der Baumhöhlen zwischen Untersuchung und Fällung zu verhindern. Artenschutzfachliche Prüfung Stufe II Bei konsequenter Umsetzung der Vermeidungsmaßnahmen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der nachgewiesenen Zwerg-, Rauhaut- Fransenfledermäuse, roßen/kleinen Bartfledermäuse und Braunen/rauen Langohren zu erwarten. Das Vorhaben führt zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen der oben genannten Arten. Leverkusen, 15. Juli 2013 Dipl.-Biol. Mechtild Höller Am Telegraf Leverkusen Telefon: 0214 / me.hoeller@t-online.de Dipl.-Biol. Mechtild Höller Am Telegraf Leverkusen 13

15 8. Literatur AHLÉN, I. (1990a): Identification of bats in flight, Swedish Society for Conservation of Nature. AHLÉN, I. (1990b): European bat sounds 29 species flying in natural habitats. Swedish Society for Conservation of Nature, Kassette. BARATAUD, M. (1996): Balladen aus einer unhörbaren Welt, CD und Begleitheft, Editions Sittelle, Mens. BOYE, P., DIETZ, M., & WEBER, M. (1999): Fledermäuse u. Fledermausschutz in Deutschland BfN (Hrsg.), BfN-Schriftenvertrieb im Landwirtschaftsverlag, Münster. BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUN (BArtSchV) v , Anlage 1 Spalte 3 zuletzt geändert durch. v DIETZ, C., O. v. HELVERSEN, D. NILL (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas, Kosmosnaturführer, Franckh-Kosmos Verlags mbh. FFH-Richtlinien (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie): Richtlinien 92/43/EW des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen. EBHARDT, J. (1997): Fledermäuse, Birkhäuser Verlag, Basel, Boston, Berlin. ESETZ ZUR NEUREELUN DES RECHTS DES NATURSCHUTZES (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSch), vom 29. Juli 2009 KLAWITTER, J. & H. VIERHAUS (1981): Bestimmungsschlüssel für fliegende Fledermäuse, Naturschutz praktisch, Merkblätter zum Biotop- und Artenschutz, LÖLF. LANUV (2012): FIS: Fachinformationssystem Streng geschützte Arten, fachinformationssysteme-nrw.de, letzter Zugriff LIMPENS, H.J..A. (1993): Fledermäuse in der Landschaft - Eine systematische Erfassungsmethode mit Hilfe von Fledermausdetektoren, Nyctalus (NF.), Berlin 4, Band 6, S MEINI, H., VIERHAUS, H., TRAPPMANN, C., HUTTERER, R. (2011): Rote Liste und Artensverzeichnis der Säugetiere Mammalia in Nordrhein-Westfalen. MEINI, H., BOYE, P. & R. HUTTERER (2009): Rote Liste und esamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands, Stand Oktober 2008, in: Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.) 2009: Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische Vielfalt, Heft 70 (1), Bonn - Bad odesberg. MESCHEDE, A. & HELLER, K.-. (2000): Ökologie und Schutz von Fledermäusen in Wäldern. - Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.) (2000): Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 66. RICHTLINIE 92/43/EW (FFH-RL) v , Anhang IV, zuletzt geändert 2003 ROER, H. (1993): Die Fledermäuse des Rheinlandes , Decheniana (Bonn) 146, SCHOBER, W. & RIMMBERER, E. (1998): Die Fledermäuse Europas, Kennen, Bestimmen, Schützen, Franckh-Kosmos Verlag, Stuttgart: Dipl.-Biol. Mechtild Höller Am Telegraf Leverkusen 14

16 SIMON, M., HÜTTENBÜEL, S. & J. SMIT-VIERQUTZ (2004): Ökologie und Schutz von Fledermäusen in Dörfern und Städten. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 76, Bonn-Bad odesberg. SKIBA, R. (2009): Europäische Fledermäuse, Die Neue Brehm-Bücherei, Westrap Wissenschaften, Hohenwarsleben. TUPINIER, Y. (1996): Die akustische Welt der Fledermäuse, Sociėtė Linnėenne de Lyon (Hrsg.): Dipl.-Biol. Mechtild Höller Am Telegraf Leverkusen 15

17 Anhang A: Art-für-Art-Protokolle Dipl.-Biol. Mechtild Höller Am Telegraf Leverkusen 16

18 Dipl.-Biol. Mechtild Höller Am Telegraf Leverkusen 17

19 Dipl.-Biol. Mechtild Höller Am Telegraf Leverkusen 18

20 Dipl.-Biol. Mechtild Höller Am Telegraf Leverkusen 19

21 Dipl.-Biol. Mechtild Höller Am Telegraf Leverkusen 20

22 Dipl.-Biol. Mechtild Höller Am Telegraf Leverkusen 21

23 Dipl.-Biol. Mechtild Höller Am Telegraf Leverkusen 22

24 Anhang B: Fledermauskarten Dipl.-Biol. Mechtild Höller Am Telegraf Leverkusen 23

25 Dipl.-Biol. Mechtild Höller Am Telegraf Leverkusen 24

26 Dipl.-Biol. Mechtild Höller Am Telegraf Leverkusen 25

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