Sachenrecht. -- Arbeits- und Zeitplan -- (Stand , aktualisiert )

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1 Prof. Dr. von Wilmowsky Sachenrecht (Zivilrecht IIIb) Sachenrecht -- Arbeits- und Zeitplan -- (Stand , aktualisiert ) Termin Thema Text Funktion, Grundbegriffe, Regelungsprinzipien des Sachenrechts Vieweg / Werner 1 4 [ ] [ ] Diese beiden Termine können wegen einer Dienstreise nicht stattfinden! :30 bis 10: Eigentum und Eigentumsschutz (1): Eigentümer-Besitzer- Verhältnis Vieweg / Werner 3, 7-8 Schapp / Schur Eigentumsschutz (2): Andere Störungen Vieweg / Werner 9 12

2 Besitz und Besitzschutz Vieweg / Werner Übereignung beweglicher Sachen: mit Verfügungsbefugnis Vieweg / Werner Übereignung beweglicher Sachen: ohne Verfügungsbefugnis Vieweg / Werner Übereignung von Grundstücken Vieweg / Werner 13 (außer IV), 14 19, 22, 20, Übertragung von Forderungen Looschelders, Schuldrecht Allgemeiner Teil, Eigentumserwerb kraft Gesetzes Vieweg / Werner Sicherungsrechte Allgemeiner Teil Wolf / Wellenhofer Sicherungsrechte an beweglichen Sachen: Pfandrecht und Sicherungseigentum Vieweg / Werner 10 I-VIII, 12 55, 57

3 Sicherungsrechte an Forderungen: Pfandrecht und Sicherungsabtretung Vieweg / Werner 10 IX Baur / Stürner 58, Eigentumsvorbehalt: einfach, verlängert, erweitert; Anwartschaftsrecht Vieweg / Werner 11, 13 IV Vertiefung: Leible / Sosnitza, Grundfälle zum Recht des Eigentumsvorbehalts, JuS 2001, 244, 341, 449, Sicherungsrechte an Grundstücken: Hypothek und Grundschuld Vieweg / Werner 15 36, 37, 39-42, Nutzungsrechte Vieweg / Werner Ausgabe des Falls der Die wird für eine Bearbeitungszeit von drei Wochen konzipiert sein. Website des Fachbereichs Rechtswissenschaft, Institut für Internationales und Europäisches Privatrecht und Rechtsvergleichung, Lehrstuhl von Wilmowsky; Papierausdrucke im Sekretariat (Gisela Amend, RuW 2.109)

4 Abgabe der Begrenzung des Umfangs: maximal Buchstaben mit Leerzeichen (aber ohne Fußnoten); entspricht 25 Seiten; 1,5-zeilig; 7 cm Korrekturrand Die Arbeit muss sowohl als Ausdruck auf Papier als auch als elektronische Datei abgegeben werden. Beide Fassungen müssen rechtzeitig eingehen. Die Prüfungsordnung sieht keine Ausnahmen vor. Die Papierfassung ist im Sekretariat des Lehrstuhls oder per Post abzugeben. (bei Post: maßgebend ist der Poststempel; keine Verwendung von Freistemplern; bitte vergewissern Sie sich rechtzeitig, wann Ihr Postamt geöffnet hat) Die elektronische Datei ist (ohne Titelblatt und ohne Literaturverzeichnis) im E- Center des Fachbereichs hochzuladen. (Hierzu ist ein Account beim HRZ erforderlich; bitte rechtzeitig einrichten.) Keine Verlängerung der Bearbeitungszeit (auch nicht bei ärztlichem Attest)

5 Sekretariat (ab 10:00) Bekanntgabe der Noten Rückgabe der Vor dem genannten Termin werden keine Noten bekanntgegeben werden. (Das gilt auch für Teilnehmer, die sich zum Ersten Examen anmelden möchten.) (vorläufige Planung!) Besprechung der keine Frist Remonstration Einwände gegen die Korrektur kann nur erheben, wer an der Besprechung der teilgenommen hat. Der Einwand ist zu begründen. alle Angaben vorläufig; Änderungen vorbehalten; bitte regelmäßig auf Aktualisierungen überprüfen Die Textangaben beziehen sich auf: -- Vieweg, Klaus / Werner, Almuth, Sachenrecht, 7. Aufl * -- Schapp, Jan / Schur, Wolfgang, Sachenrecht, 4. Aufl Baur, Jürgen / Stürner, Rolf, Sachenrecht, 18. Aufl Wolf, Manfred / Wellenhofer, Marina, Sachenrecht, 32. Aufl Looschelders, Dirk, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 15. Aufl * Das Lehrbuch Sachenrecht von Vieweg / Werner verweist durchgehend auf Fälle im Begleitwerk Fälle zum Sachenrecht. Ein Casebook von Vieweg / Röthel (3. Aufl. 2014). Ein verknüpftes Arbeiten wird empfohlen! Weiteres Werk für das Eigenstudium: -- Gottwald, Peter: BGB-Sachenrecht: Prüfe dein Wissen (Rechtsfälle in Frage und Antwort)

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