Sachenrecht. I. Einführung. 1. Was regelt das Sachenrecht?

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1 Sachenrecht I. Einführung 1. Was regelt das Sachenrecht? Das Sachenrecht bezeichnet das Rechtsgebiet, das die Rechtsverhältnisse an körperlichen Gegenständen regelt. Zu den körperlichen Gegenständen gehören dabei bewegliche Sachen und Grundstücke sowie grundstücksgleiche Rechte. Das Sachenrecht regelt die Rechtsbeziehungen von Personen zu Sachen Es regelt sowohl die Ruhelage (also beispielsweise die Befugnisse des Eigentümers oder Besitzers) als auch die Veränderung (also beispielsweise Übereignung und Besitzverschaffung) des Rechtsverhältnisses. 2. Welche Sachenrechte kennen Sie? Neben dem Eigentum als dem umfassendsten Zuordnungsrecht an einer Sache kennt das Sachenrecht beschränkte dingliche Rechte. Die Arten der dinglichen Rechte sind: - dingliche Nutzungsrechte: Sie berechtigen den Inhaber, die Sache in bestimmter Weise zu nutzen, wie die Grunddienstbarkeit ( 1018 ff.), der Nießbrauch ( 1030 ff.), die beschränkte persönliche Dienstbarkeit einschließlich des dinglichen Wohnrechts ( 1090 ff.) und das Erbbaurecht ( 1 ErbbRVO). - dingliche Verwertungsrechte: Sie berechtigen zur Verwertung der Sache, regelmäßig durch Verkauf, z. B. die Reallast ( 1105 ff.), die Hypothek ( 1113 ff.), die Grundschuld ( 1191 ff.), die Rentenschuld ( 1199 ff.) und das Pfandrecht ( 1204 ff.). - dingliche Erwerbsrechte: Sie begründen ein Anrecht auf den Erwerb einer Sache, wie das dingliche Vorkaufsrecht ( 1094 ff.), und die Vormerkung ( 883). Ein besonderes, nicht im BGB geregeltes, aber von Rechtsprechung und Lehre anerkanntes Erwerbsrecht ist das dingliche Anwartschaftsrecht. 3. Welche Prinzipien unterscheidet man im Sachenrecht? a) Publizitätsprinzip (äußeres Zeichen für Publizität: Besitz/Grundbuch) b) Absolutheit (dingliche Rechte gegenüber jedermann) c) Spezialität (Eigentum erfasst keine Sachgesamtheit) d) Bestimmtheit (welche Sache welcher Person zusteht) e) Typenzwang (Numerus clausus des Sachenrechts) f) Abstraktionsprinzip (Trennung von Verpflichtungs- / Verfügungsgeschäft) 1

2 II. Der Besitz 1. Was bedeutet Besitz in juristischem Sinne? Besitz bedeutet im Rechtssinn die rein tatsächliche Herrschaft über eine Sache, unabhängig davon, ob dem Inhaber dieser Herrschaft dein Recht dazu zusteht, auch der Dieb ist Besitzer. 2. Hat der Besitzdiener mittelbaren oder unmittelbaren Besitz? Der Besitzdiener hat trotz eigentlich vorhandener Sachherrschaft keinen Besitz an der Sache. 3. Was bedeutet verbotene Eigenmacht? 858 Abs. 1 enthält die Legaldefinition der verbotenen Eigenmacht: Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitze stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht). 4. Was für Selbsthilferechte und Besitzschutzansprüche kann man unterscheiden? III. Das Eigentum Selbsthilferechte - Besitzwehr: gegen Verbotene Eigenmacht mit Gewalt wehren, solange wie er noch fortdauert - Besitzkehr bei beweglichen Sachen: gewaltsame Wiederverschaffung der Sache, wenn die Besitzentziehung schon vollendet ist - Besitzkehr bei unbeweglichen Sachen: die Entsetzung des Täters ist nur sofort nach Besitzentziehung gestattet Besitzschutzansprüche - Anspruch wegen Besitzentziehung - Anspruch wegen Besitzstörung: Beseitigung (andauernde Störung), Unterlassung (vorübergehende Störung, wenn weitere Störungen zu besorgen sind) 1. Sichert das Eigentum ein unbeschränktes Recht an einer Sache? Eigentum im Sinne des Privatrechts meint das umfassende Herrschaftsrecht an einer Sache. Es vermittelt ein umfassendes - aber kein unbeschränktes Herrschaftsrecht:... soweit nicht das Gesetz oder Rechte Drit- 2

3 ter entgegenstehen... ( 903, S.1). Meint z. B. öffentlich-rechtliche Duldungspflichten und das Nachbarrecht. 2. Nenne einige wichtige Regelungen des Nachbarrechts. - Zuführung unwägbarer Stoffe (Gase, Dämpfe, Geräusch, Wärme usw.) - Grenzprobleme: Gefahr drohende Anlagen, Drohender Gebäudeeinsturz, Vertiefung, Überhang (Wurzeln, Zweigen), Überfall (Früchte gehören dem Nachbargrundstück), Grenzabmarkung, Grenzverwirrung, Gemeinschaftliche Benutzung von Grenzanlagen, Grenzbaum - Überbau - Notweg IV. Eigentumsschutz 1. Was bedeutet die sogenannte Vindikationslage? Die Voraussetzungen des Anspruches (sog. Vindikationsanspruch) sind: - Eigentum des Anspruchstellers an der Sache (Miteigentümer auch) - Besitz (unmittelbarer oder mittelbarer) des Anspruchsgegners an der Sache - Fehlendes Recht zum Besitz Beim Vorliegen der drei Voraussetzungen des Vindikationsanspruches gem. 985 spricht man von einer Vindikationslage. 2. Was für Ansprüche kann man aus dem Eigentum geltend machen? a) Eigentumsherausgabeanspruch (Vindikationsanpruch) b) Nutzungsherausgabeanspruch c) Schadensersatzanspruch d) Anspruch auf Verwendungsersatz e) Unterlassung- und Beseitigungsanspruch V. Miteigentum 1. Was bedeutet ein ideeller Bruchteil? Bei Miteigentum hat der einzelne Eigentümer nur ein Eigentümerrecht an einem ideellen Bruchteil der Sache: das Eigentum steht an einer Sache zwei oder mehreren Personen in der Weise zu, dass jede Person nur zu einem gedanklich-rechnerischen Bruchteil an der Sache berechtigt ist, der 3

4 sich aber auf die ganze Sache erstreckt und nicht auf einen realen Sachteil begrenzt ist. 2. Was ist der Unterschied zwischen dem Miteigentum und dem Gesamthandseigentum? Das Gesamthandseigentum steht zwei oder mehreren Personen in der Weise zu, dass sie nur gemeinschaftlich über die Sache verfügen können. Der einzelne Gesamthandseigentümer kann nicht über seinen Anteil an der einzelnen Sache selbstständig verfügen. Im Unterschied zum Gesamthandseigentum kann der Miteigentümer frei und unabhängig von den anderen Miteigentümern über seinen Anteil verfügen. VI. Eigentumserwerb an beweglichen Sachen 1. Was sind die Voraussetzungen des Eigentumserwerbs von Berechtigten? - Einigung - Übergabe: Besitzverlust/Besitzerwerb - Einigsein bei Übergabe - Berechtigung zur Übereignung 2. Was bedeutet Übergabesurrogate? Von einem Übergabesurrogat spricht man bei den Konstruktionen, die bei einer Eigentumsübertragung die Übergabe ersetzen. Übergabesurrogate sind das Besitzkonstitut und die Abtretung des Herausgabeanspruchs. (Bei 929 S. 2 (brevi manu traditio) entfällt die Übergabe, da der Erwerber schon Besitzer ist. Es handelt sich daher dogmatisch nicht um ein Übergabesurrogat). 3. Was setzt ein Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten voraus? - Gutgläubigkeit des Erwerbers: wer daran glaubt, dass der Veräußerer Eigentümer ist - Rechtsschein des Besitzes: der Veräußerer ist im Besitz der Sache - Keine Abhandenkommen der Sache: keinen unfreiwilligen Verlust z.b. Diebstahl - Rechtsgeschäft (keine Anwendung bei Erwerb durch Gesetz/Hoheitsakt) 4

5 4. Was sind die fünf Arten des Originären Eigentumserwerbs? - Ersitzung - Verbindung, Vermischung, Verarbeitung - Erzeugnisse und Bestandteile - Aneignung - Fund VII. Eigentumserwerb von Grundstücksrechten 1. Was sind die Voraussetzungen des Grundstückerwerbs vom Berechtigten? - Einigung (Auflassung bei Grundstücksübereignung) - Eintragung ins Grundbuch - Berechtigung des Veräußerers 2. Worin steht die Sicherungswirkung der Vormerkung? Spätere Verfügungen, die die Erfüllung des gesicherten Anspruchs beeinträchtigen würden, sind als vormerkungswidrige Verfügungen relativ unwirksam (nur gegenüber dem Vormerkungsgläubiger). 3. Wie kann man ein Grundstück ersitzen? Tabularersitzung - Ein Grundstückbesitzer kann das Grundeigentum - in 30 Jahren ersitzen, - wenn 30 Jahre lang im Grundbuch unberechtigt als Eigentümer eingetragen ist - und das Grundstück auch tatsächlich in Besitz hat - auf einen guten Glauben kommt es dabei anders als bei beweglichen Sachen nicht an. Kontratabularersitzung - Ein Eigenbesitzer kann im Aufgebotsverfahren - nach 30 Jahren Eigenbesitz - ein Ausschlussurteil erwirken, - das den Eigentümer aus seinem Recht ausschließt, und es sich durch Eintragung im Grundbuch aneignen. 5

6 VIII. Die Nutzungsrechte 1. Was ist der wichtigste Unterschied zwischen den Dienstbarkeiten und dem Nießbrauch? Die Dienstbarkeiten gewähren einzelne Nutzungen und Vorteile an dem Grundstück und die Vornahme bestimmter Handlungen auf dem Grundstück kann verboten werden. Der Nießbrauch ist das umfassendstes dingliche Nutzungsrecht, gewährt dem Berechtigten grundsätzlich alle Nutzungen des belasteten Gegenstands. 2. Was bedeutet die beschränkte persönliche Dienstbarkeit? Die Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass eine bestimmte, von dem Eigentümer verschiedene Person berechtigt ist, das Grundstück in einzelnen Beziehungen zu benutzen, oder dass ihr eine sonstige Befugnis zusteht, die auch Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein kann (s Abs. 1 BGB). Im Unterschied zur Grunddienstbarkeit muss die beschränkte persönliche Dienstbarkeit nicht für ein anderes Grundstück nützlich sein, sondern kann sich vielmehr nach den Bedürfnissen der berechtigten Person richten. 3. Warum hat der Nießbrauch keine große praktische Bedeutung? Der Nießbrauch hat geringe praktische Bedeutung, da er nach 1059 nicht übertragbar und nicht vererblich ist. IX. Sicherungs- und Verwertungsrechte 1. Nenne einige Beispiele für Personal,- und für Realkredit. - Personalkredit: Bürgschaft, Sicherungsabtretung - Realkredit: Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, Pfandrecht an beweglichen Sachen, Hypothek, Grundschuld. 2. Worin steht der Unterschied zwischen Personal,- und Realkredit? Bei Personalkredit erfolgt die Kreditsicherung durch die Einbeziehung auf weitere Schuldner. Bei Realkredit wird die Kreditsicherung durch den 6

7 Zugriff auf bestimmte Vermögensgegenstände (Bewegliche Sachen, Immobilien, Rechte) des Sicherungsgebers oder eines Dritten erreicht. X. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen 1. Hat das Pfandrecht oder die Sicherungsübereignung größere praktische Bedeutung? Warum? In der Praxis ist das Pfandrecht weitgehend durch die Sicherungsübereignung ( 929, 930) verdrängt worden. Das Pfandrecht setzt zwingend die Übergabe der Pfandsache voraus. Dies ist für das Wirtschaftsleben aber sehr unpraktisch, da der Sicherungsgeber (=Verpfänder) in der Regel die Sache wird behalten wollen, um sie weiter in seinem Betrieb oder privat zu verwenden. Die Sicherungsübereignung erfolgt in der Form des 930. Der Schuldner gibt das Eigentum auf, bleibt jedoch im Besitz der Sache und kann diese für seine Zwecke weiterhin nutzen. Daneben hat er den Vorteil, dass Dritte die Sicherungsübereignung und damit das Ausmaß der Verschuldung nicht erkennen können. XI.Die Grundpfandrechte 1. Was ist der wichtigste Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld? Im Gegensatz zu Hypotheken sind Grundschulden nicht akzessorisch zu einer Forderung, d.h. sie sind nicht von Bestand und Umfang der gesicherten Forderung(en) (beispielsweise Darlehen) abhängig und können für sich allein übertragen oder genutzt werden. 2. Was ist der Unterschied zwischen Rentenschuld und Reallast? Die Rentenschuld ist eine Grundschuld mit der Besonderheit, dass sie nicht auf einen einmaligen Geldbetrag gerichtet ist sondern auf regelmäßig wiederkehrende Geldleistungen. Die Reallast gibt dem Berechtigten das Recht, wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu fordern. Diese müssen im Gegensatz zur Rentenschuld nicht in einer Geldschuld bestehen, sondern können auf Dienstoder Sachleistungen gerichtet werden. 7

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