Dividende oder Veräußerungspreis?
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- Moritz Holtzer
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1 Dividende oder Veräußerungspreis? Draga Turic Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht 1
2 Einleitung 10 Abs 1 Z 1 KStG: Beteiligungsertragsbefreiung für Inlandsbeteiligungen nicht befreit: Veräußerungsgewinn Abgrenzung von großer Bedeutung Mögliche Abgrenzungsfragen Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht 2
3 Beteiligungsveräußerung unter Dividendenvorbehalt in der Regel: Verkauf zwischen Bilanzstichtag und Gewinnverteilungsbeschluss für das Vorjahr privatrechtliche Vereinbarung: Verkäufer erhält nächste Dividende, die nach erfolgtem Verkauf beschlossen wird Zeitpunkt des Verkaufs: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht 3
4 VwGH , 2002/13/0053 vor Verkauf: nach Verkauf: Verkäufer Verkäufer Kaufpreis ATS 2 Mio 100 % Dividende ATS 25 Mio 51 % 49 % Käufer Zielgesellschaft Zielgesellschaft Zuschuss ATS 43 Mio Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht 4
5 Umqualifizierung durch VwGH Auslegung des Begriffs Veräußerungserlös : was der Erwerber als Gegenleistung für die Erlangung der Beteiligung aufwendet Dividende wurde von Käufer getragen Nichterfüllung der Vertragsvereinbarungen: Kürzung der Dividende in wirtschaftlicher Betrachtungsweise: Dividende Teil des Kaufpreises Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht 5
6 Rechtsauffassungen des BMF 1/2 KStR 2001, Rz 512 die nächste, erst zu beschließende Dividende für das im Veräußerungszeitpunkt abgelaufene Geschäftsjahr KStR 2013, Rz 1168 vor Wartungserlass 2014 Dividendenzahlungen nach Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums keine Befreiung des Beteiliungsertrags, wenn Dividende im offenkundigen Zusammenhang mit dem Verkauf steht und daher in wirtschaftlicher Betrachtungsweise Teil des Kaufpreises ist Verweis auf VwGH , 2002/13/0053 Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht 6
7 Rechtsauffassungen des BMF 2/2 KStR 2013, Rz 1168 nach Wartungserlass 2014 Dividendenzahlungen nach Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums und kein Gewinnverteilungsbeschluss zum Veräußerungszeitpunkt keine Befreiung des Beteiliungsertrags, da Dividende im offenkundigen Zusammenhang mit dem Verkauf steht und daher in wirtschaftlicher Betrachtungsweise Teil des Kaufpreises ist Verweis auf VwGH , 2002/13/0053 Beispiel Salzburger Steuerdialog 2013 Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht 7
8 Beispiel Salzburger Steuerdialog /2 vor Verkauf: nach Verkauf: A-AG A-AG Kaufpreis EUR 1 Mio 30 % Dividende EUR % Käufer X-AG X-AG Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht 8
9 Beispiel Salzburger Steuerdialog / Bilanzstichtag X-AG Verkauf der Beteiligung Feststellung des Jahresabschlusses, Gewinnverteilungsbeschluss keine Beteiligungsertragsbefreiung Bilanzstichtag X-AG Verkauf der Beteiligung nach Feststellung des Jahresabschlusses, Gewinnverteilungsbeschluss Beteiligungsertragsbefreiung Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht 9
10 Kritik an geänderter Verwaltungspraxis VwGH-Entscheidung als Extremfall nicht verallgemeinerungsfähig keine Aussagen des VwGH über Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Eigentums an der Beteiligung generelle Verschärfung der bisherigen Verwaltungspraxis Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht 10
11 Beteiligungserträge gem 10 Abs 1 Z 1 KStG Gewinnanteile jeder Art auf Grund einer Beteiligung weiter Anwendungsbereich durch kausales Verständnis Zweck: Einfachbesteuerung von erwirtschafteten Gewinnen Abgrenzungskriterien keine Rückforderung möglich selbst generierte Gewinne Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht 11
12 Steuerliche Zurechnung Grundsätze der Einkünftezurechnung nicht zwingend wirtschaftlicher Eigentümer (Fruchtgenuss) Kontrolle über Einkunftsquelle rechtliche Verpflichtung des Käufers zur Ausschüttung und Weiterleitung Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht 12
13 Résumé Abgrenzungsproblematik aufgrund fehlender Beteiligungsneutralität keine generelle Umqualifizierung in Veräußerungserlöse Einkünftezurechnung Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht 13
14 INSTITUT FÜR ÖSTERREICHISCHES UND INTERNATIONALES STEUERRECHT Welthandelsplatz 1, Gebäude D3, 1020 Wien Österreich Draga Turic, MSc. (WU) T F draga.turic@wu.ac.at Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht 14
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