Chancen und Risiken des Anbaus nachwachsender Rohstoffe und räumliche Ausdifferenzierung in Bayern

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1 Bayerisches Landesamt für Umwelt Auswirkungen nachwachsender Rohstoffe auf Natur und Umwelt in Bayern Teil 8 Chancen und Risiken des Anbaus nachwachsender Rohstoffe und räumliche Ausdifferenzierung in Bayern Abb. 1: Ein Grünfink (Carduelis chloris) in einem Rapsfeld. 1 Gegenüberstellung der Chancen und Risiken Chancen und Risiken, die sich aus dem Anbau nachwachsender Rohstoffe ergeben, können nicht pauschal bewertet werden. Es ist eine differenzierte Betrachtung notwendig, die den jeweiligen Ausgangsbestand der landwirtschaftlichen Nutzung (Referenzzustand) und die naturräumliche und landschaftliche Umgebung sowie die jeweiligen Produktionsverfahren berücksichtigt. Aufgrund der Ausbreitung des Anbaus nachwachsender Rohstoffe können direkte und indirekte negative Auswirkungen auf den Naturhaushalt, die Biodiversität, das Landschaftsbild und den Wasserhaushalt entstehen. In der folgenden Zusammenstellung in Tabelle 1 sind den möglichen Chancen auch die Risiken des Anbaus nachwachsender Rohstoffe gegenübergestellt.

2 Tab. 1: Chancen und Risiken des Anbaus nachwachsender Rohstoffe. Chancen Anbauweisen & Fruchtfolgen Maisanbau Grünland Kurzumtriebskulturen Möglichkeit für erweiterte Fruchtfolgen, z.b. Mischanbau, Zweikulturnutzungssysteme bei dem zwei Kulturen pro Jahr angebaut werden Anbausysteme mit neuen bzw. alten Kulturen Förderung der Vielfalt der Agrarlandschaft verlängerte Bodenbedeckung und Verminderung des Erosionsrisikos bei Zweikultur-Fruchtfolgen ähnlich hohe Artenvielfalt bei Maisanbau im Wechsel mit anderen Fruchtarten verglichen mit Flächen ohne Mais [2] Möglichkeiten zur stofflichen Verwertung des Aufwuchses aus Landschaftspflege und extensivem Grünland Anpflanzungen von schnellwachsenden und stockausschlagfähigen Baumarten kann neue Biotopstrukturen schaffen Ergänzung von Biotopverbundsystemen Beitrag zur Strukturanreicherung ausgeräumter Landschaften [3] geringer Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmittel Risiken / Probleme Verengte Fruchtfolgen Tendenz zum Anbau großflächiger Monokulturen mit Dominanz der besten Energielieferanten (Mais, Raps oder Pappeln) bei Zweikultur-System unter Umständen erhebliche Störung durch häufigeren Maschineneinsatz und erhöhte Zahl der Bearbeitungsgänge vorgezogene Erntetermine zur Hauptbrut- und Aufzuchtzeit vieler Tierarten im Mai / Juni erhöhte Intensität des Herbizideinsatzes in der Summenwirkung von Haupt- und Zweitfrucht Reduzierung der Artenvielfalt durch Anbau von Mais in Monokultur auf ein Drittel bis ein Viertel im Vergleich zu vielfältigen Fruchtfolgen [2] Zunahme der Erosion (geringe Bodenbedeckung durch späten Reihenschluss bei gleichzeitig kurzer Vegetationszeit) Produktions-Intensivierung auf vorher extensiv genutzten Grünlandstandorten (tendenziell intensivere Nutzung von Grünland, das zur Biomassegewinnung eingesetzt wird, z.b. Umwandlung mäßig gedüngter, zweimal geschnittener Heuwiesen in 3 bis 4-schürige Silagewiesen ) Wasserentzug aus Feuchtgebieten durch Kurzumtriebskulturen mit schnell wachsenden Hölzern Negative Veränderungen des Landschaftsbildes (z.b. Unterbrechung von Sichtachsen) Verfremden des landschaftstypischen Arteninventars durch Einbringung nichtheimischer Arten Ausbringung Gärrückstände Möglichkeit des Ausgleichs von Nährstoffentzug durch Ausbringung von Gärrückständen (Etablierung geschlossener, betriebsinterner Nährstoffkreisläufe) positive Auswirkungen auf Bodenlebewesen und mikrobielle Aktivität im Boden durch organische Düngung Bei Biogasanlagen mit weitem Einzugsradius Gefahr einer ungleichmäßigen Aufbringung des Gärsubstrates mit Konzentration auf anlagennahen Flächen Nährstoffüberschüsse bei hohen Anteilen von Kofermenten, wie Fette oder Reststoffe aus der Nahrungsmittelindustrie 2 Bayerisches Landesamt für Umwelt 2010

3 2 Ergänzungsbedarf der Regionalpläne und Schutzgebietsverordnungen Die im Rahmen des Projekts durchgeführte Analyse der Regionalpläne hat gezeigt, dass zwar allgemein ein Ausbau der erneuerbaren Energien ausdrücklich gefordert wird, andererseits jedoch der Anbau von nachwachsenden Rohstoffen in den Zielen und Grundsätzen der Regionalpläne nicht konkret und raumbezogen behandelt wird. Die untersuchten Schutzgebietsverordnungen ermöglichen oftmals den Anbau nachwachsender Rohstoffe, insbesondere in Landschaftsschutzgebieten (LSG), im Rahmen der ordnungsgemäßen landund forstwirtschaftlichen Nutzung. Selbst in einigen Naturschutzgebieten (NSG) wäre ein Anbau nachwachsender Rohstoffe zur energetischen Verwertung möglich, wenn bestimmte Regeln, wie der Verzicht auf den Einsatz von Düngemitteln, eingehalten werden. Insgesamt sind die Schutzgebietsverordnungen so formuliert, dass sie dem zukünftigen Anbau nachwachsender Rohstoffe ausreichend Spielraum lassen. 3 Gebietskulisse zum Anbau nachwachsender Rohstoffe Unter Berücksichtigung des Natur- und Landschaftsschutzes und unter Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange wurden drei Typen von Landschaftsräumen herausgearbeitet, für die unterschiedliche Anforderungen an den Anbau nachwachsender Rohstoffe gestellt werden: a) Normallandschaft Gebiete, in denen die Landwirtschaft grundsätzlich ohne Einschränkungen durchgeführt werden kann; b) Sensible Gebiete Gebiete, in denen es zu Beeinträchtigungen der Schutzgüter des Naturund Landschaftsschutzes bzw. der Wasserwirtschaft kommen kann und in denen im Einzelfall eine Steuerung erforderlich wird. c) Besonders sensible Gebiete Gebiete, in denen grundsätzlich Beeinträchtigungen der Schutzgüter des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Wasserwirtschaft zu erwarten sind und in denen eine Steuerung erforderlich werden kann, die auch den Ausschluss des Anbaus bedeuten kann. 3.1 Normallandschaft für den Anbau nachwachsender Rohstoffe in Bayern Die Anforderungen an den Anbau nachwachsender Rohstoffe beruhen in dieser flächengrößten Gebietskulisse auf den allgemeinen Anforderungen der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft. 3.2 Sensible Gebiete für den Anbau nachwachsender Rohstoffe in Bayern Deutliche Veränderungen durch den großflächigen Anbau nachwachsender Rohstoffe können unter Umständen in sensiblen Gebieten zu Konflikten mit den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes führen. Um diese zu vermeiden, sollten sich Anbauformen an diesen jeweiligen landschaftlichen Funktionen bzw. Schutzzielen der Gebiete orientieren. Im Sinne einer konsequenten Grünlanderhaltung bestehen gemäß 5 Art.2 Abs.5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) allgemeine gesetzliche Vorgaben in Kraft ab , auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten, das Grünland zu erhalten. Vor allem in Gebieten mit belasteten Oberflächen- oder Grundwasserkörpern, in denen eine Zielerreichung nach Europäischer Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) unwahrscheinlich ist, sowie in Gebieten mit hohem Erosionsrisiko muss besonders darauf geachtet werden, dass durch intensiven und / oder großflächigen Anbau von nachwachsenden Rohstoffen bereits bestehende Probleme hinsichtlich der Qualität des Grundwassers und der Oberflächengewässer nicht verschärft werden. Bayerisches Landesamt für Umwelt

4 Als für den Anbau nachwachsender Rohstoffe sensible Gebiete können in Bayern gelten: 1. Projektgebiete im Bayern-Netz-Natur und ausgewiesene überregional und regional bedeutsame Schwerpunktgebiete im Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern (ABSP). Generell ist der landesweite Biotopverbund sicherzustellen (gem. 21 Art.6 BNatSchG) und nicht nachteilig zu beeinträchtigen; 2. Landschaftsschutzgebiete (LSG) und Schutzzonen der Naturparke; 3. ökologisch und landschaftlich wertvolle Fluss- und Seenlandschaften (z.b. das Fünfseenland, die Region Südostoberbayerische Seen und das Altmühltal ); 4. Moorgebiete (weitere Entwässerungen und Nutzungsintensivierungen sollten hier vermieden werden); 5. Besonders strukturreiche Kulturlandschaften und historische Kulturlandschaften (z.b. Moränenhügellandschaften des Alpenvorlandes, historische kleinteilige Kulturlandschaften des Frankenjuras und anderer Mittelgebirge), Landschaftsteile von besonderer Eigenart und Umgriffe besonders herausragender historischer Bauwerke oder herausragender Einzelschöpfungen der Natur in der freien Landschaft, markante Kuppen und Hanglagen; 6. Grünlandgeprägte, enge Mittelgebirgstäler, in denen hochwüchsige Kulturen sich auf Landschaftsbild und Biotopverbund auswirken bzw. Querriegel den Kaltluftabfluss beeinflussen können; 7. Stadtnahe Erholungsgebiete, für die eine Verringerung des Erholungswertes zu befürchten ist; 8. Gebiete mit geringer Schutzfunktion der Deckschichten über Grundwasser (z.b. im Schwäbisch-Fränkischen Jura ); 9. Einzugsgebiete von Trinkwasserentnahmestellen; 10. Abflusswirksame Bereiche in Überschwemmungsgebieten innerhalb des Überflutungsbereiches eine hundertjährigen Hochwassers (HQ100) sind von hoch wachsenden Kulturen wie z.b. Mais, Sonnenblumen, Kurzumtriebskulturen, frei zu halten (Behinderung des Hochwasserabflusses). 3.3 Besonders sensible Gebiete für den Anbau nachwachsender Rohstoffe in Bayern In den so genannten besonders sensiblen Gebieten für den Anbau nachwachsender Rohstoffe haben die Belange des Natur- und Artenschutzes besonderes Gewicht. Diese Gebiete sind für den großflächigen Anbau nachwachsender Rohstoffe wie ganz allgemein für eine intensive landwirtschaftliche Nutzung grundsätzlich wenig geeignet. In diesen Gebieten bestehen aufgrund rechtlicher Vorgaben abgestufte Einschränkungen für die landwirtschaftliche Nutzung allgemein und somit auch für den Anbau nachwachsender Rohstoffe. Aus Gründen des Schutzes der Biodiversität (Nrn. 1-5), bzw. aus Gründen des Gewässerschutzes (Nr. 6) sind folgende Gebiete in Bayern als besonders sensibel zu bezeichnen: 1. Natura 2000-Gebiete, wenn eine Verschlechterung für die relevanten Lebensraumtypen bzw. Arten nicht ausgeschlossen werden kann (Verschlechterungsverbot) bzw. die Einhaltung der Erhaltungsziele gefährdet ist. Soweit Managementpläne mit spezifischen Aussagen zu nachwachsender Rohstoffe vorliegen, sollen diese bezüglich der Anbauform Stellung nehmen; 2. Naturschutzgebiete (NSG), wenn der Anbau nachwachsender Rohstoffe die jeweiligen Schutzziele bzw. den jeweiligen Schutzgegenstand gefährdet bzw. dem Schutzzweck widerspricht; 3. gesetzlich geschützte Biotope ( 30 Abs.2 BNatSchG); insbesondere Niedermoore aufgrund des akuten Umbruchsrisikos; 4 Bayerisches Landesamt für Umwelt 2010

5 4. Schwerpunktgebiete des Naturschutzes nach dem Bayerischen Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP), die einen hohen Anteil extensiv bewirtschafteter Ökosysteme aufweisen (z.b. Feuchtwiesen, Halbtrockenrasen, Heiden und Hutungen, Hecken und Gebüschlandschaften); 5. Naturschutzfachlich wertvolle Moore und deren Umgebung (insbesondere Moore mit besonderen Lebensraumfunktionen und sonstiger landschaftsökologisch herausragender Bedeutung) sowie Wiesenbrütergebiete; 6. Wasserschutzgebiete (WSG) Quellen [1] BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (2008): Bayerischer Agrarbericht [2] HUFNAGEL, J., et al. (2007): Ökologische Folgewirkungen des Energiepflanzenanbaus auf Ackerflächen - Abschätzung der möglichen Auswirkungen und Skizzierung des Gestaltungsspielraumes für die Landnutzung. ZALF: Müncheberg. [3] NATURSCHUTZBUND DEUTSCHLAND E.V. (2008): Energieholzproduktion in der Landwirtschaft - Chancen und Risiken aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzes: Berlin. Impressum: Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt Bürgermeister-Ulrich-Straße Augsburg Telefon: (08 21) Telefax: (08 21) poststelle@lfu.bayern.de Internet: Postanschrift: Bayerisches Landesamt für Umwelt Augsburg Bearbeitung: TUM LS WdL / Hübner, Hoffmann LfU Ref. 52 / Leicht, Stürzer Stand: Februar 2010 Bildnachweis: Seite 1: Gernot Blum, (365391) Bayerisches Landesamt für Umwelt

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