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1 FG IT-Sicherheit medien forum freiburg Neues vom Datenschutz Die Auswirkungen der BDSG-Novelle 2009 Dr. jur. Astrid Breinlinger Von 1989 bis 1997 Leiterin der Datenschutzaufsichtsbehörde in Hessen (Rhein-Main- Gebiet) Rechtsanwältin seit 1997 mit Schwerpunkten Datenschutz, Internetrecht, Wettbewerbsrecht, Sitz in Freiburg Externe Datenschutzbeauftragte Umfangreiche Veröffentlichungstätigkeit in den Schwerpunktthemen seit 1983 Stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Gesellschaft für Datenschutz Datensicherung e.v. IHK Freiburg Neues vom Datenschutz Folie 2

2 Reinhard M. Novak Von 1991 bis 2001 IT Manager bei AT&T Lucent s Von 2001 bis 2007 IT Process Manager bei Agere Systems Schwerpunkt: Weltweite Einführung von ITIL basierenden Service Prozessen Seit 2007 selbständiger Berater Trainer in den Bereichen ITIL Service Management Datenschutz Schwerpunkt: Service Management, technisch organisatorische Maßnahmen für den Datenschutz externer Datenschutzbeauftragter nach GDD cert. IHK Freiburg Neues vom Datenschutz Folie 3 Was schützt Datenschutz? Die Daten? - ja, auch Besser aber: den Menschen - genauer: Das Grrecht des Menschen, grsätzlich selbst darüber zu bestimmen, wer welche Informationen über ihn zu welchen Zwecken erhält (informationelles Selbstbestimmungsrecht) IHK Freiburg Neues vom Datenschutz Folie 4

3 Welche Informationen unterliegen dem Datenschutz? Alle Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer lebenden natürlichen Person unabhängig davon, ob sie wahr sind, wenn sie in Datenverarbeitungsanlagen oder in nicht-automatisierten Dateien verarbeitet werden ( 1 Abs. 2 Ziff. 3 BDSG) IHK Freiburg Neues vom Datenschutz Folie 5 Schutz vor der Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten Recht auf informationelle Selbstbestimmung Das BDSG regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten Prinzip der Datensparsamkeit Verbot mit Erlaubnisvorbehalt Zweckbindung Prinzip der Erforderlichkeit IHK Freiburg Neues vom Datenschutz Folie 6

4 Gesetzliche Grlagen Verbot... Die Verarbeitung Nutzung personenbezogener Daten ist grsätzlich verboten!... mit Erlaubnisvorbehalt Erlaubnis aus: bestehendem Vertragsverhältnis mit dem Betroffenen Vertragsanbahnung oder -abwicklung mit dem Betroffenen speziellen Regelungen zur Datenverarbeitung außerhalb des BDSG dem BDSG selbst der Einwilligung des Betroffenen IHK Freiburg Neues vom Datenschutz Folie 7 Datenschutz im technischen Sinn = Datensicherheit Sicherung der Datenbestände des Datenverarbeitungsbetriebs gegen Preisgabe, Verfälschung Verlust von jeder Art von Unternehmensinformationen in automatisierten Verarbeitungsabläufen manuellen Verarbeitungen durch technische organisatorische Maßnahmen

5 BDSG Novellen 2009 ihr Inkrafttreten BDSG-Novelle I Scoring (Zulässigkeit Transparenz) Automatisierte Einzelentscheidung Datenübermittlung an Auskunfteien BDSG-Novelle II Personalisierte Werbung Erweiterte Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung Arbeitnehmerdatenschutz Informationspflicht über Datenpannen Kündigungsschutz für den DSB BDSG-Novelle III Umsetzung Verbraucherkreditrichtlinie IHK Freiburg Neues vom Datenschutz Folie 9 zu anderen Firmen im Konzern Darstellung nach Außen zu Ken Lieferanten Externe Verarbeitung Datenschutzbeauftragter Verfahren Prozesse zu den Arbeitnehmern IHK Freiburg Neues vom Datenschutz Folie 10

6 Darstellung nach Außen Unternehmensleitbild zu anderen Firmen im Konzern Darstellung nach Außen zu Ken Lieferanten Internet-Auftritt Datenschutzerklärung Externe Verarbeitung zu den Arbeitnehmern Bewerbermanagement Verfahren Prozesse Datenschutzbeauftragter Auskunft an Betroffene Öffentliches Verfahrensverzeichnis Informationspflicht bei Datenpannen IHK Freiburg Neues vom Datenschutz Folie 11 Informationspflicht bei Datenpannen Was ist neu? 42a BDSG Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung schwerwiegende Beeinträchtigungen der Rechte oder schutzwürdiger Interessen Betroffener durch Abhandenkommen / Diebstahl von besonders schutzwürdigen Daten, z.b. Bank- Kreditkartendaten IHK Freiburg Neues vom Datenschutz Folie 12

7 zu Ken Lieferanten Umgang mit Kendaten / Lieferantendaten zu anderen Firmen im Konzern Darstellung nach Außen zu Ken Lieferanten Werbeaktionen Externe Ver- zu den arbeitung Arbeit- nehmern Verfahren Prozesse Datenschutzbeauftragter IHK Freiburg Neues vom Datenschutz Folie 13 Werbeaktionen Was bleibt? Marketing Telefon Marketing Fax Marketing grsätzlich nur mit ausdrücklicher Einwilligung Was ist neu? Der Paradigmenwechsel: Einwilligungsmarketing auch in schriftlicher Werbung. Es gibt aber 6 Ausnahmen. IHK Freiburg Neues vom Datenschutz Folie 14

8 Werbeaktionen - Ausnahmeregelungen 1. Werbung an Bestandsken für eigene Produkte Genutzt werden dürfen Listendaten + 1 Gruppenmerkmal Es dürfen weitere Daten zugespeichert werden, z.b. Kenhistorie Listendaten = Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, Name, Titel, akademischer Grad, Anschrift, Geburtsjahr IHK Freiburg Neues vom Datenschutz Folie 15 Werbeaktionen - Ausnahmeregelungen 2. Werbung an potentielle Ken für eigene Produkte Genutzt werden dürfen Listendaten + 1 Gruppenmerkmal wenn die Kendaten aus allgemein zugänglichen Verzeichnissen erhoben worden sind, z.b. Adress-, Branchen- Rufnummern- oder vergleichbare Verzeichnisse IHK Freiburg Neues vom Datenschutz Folie 16

9 Werbeaktionen - Ausnahmeregelungen 3. Werbung für beruflichen Bedarf an berufliche Adresse für eigene Produkte 4. Werbung für Spendenorganisationen Genutzt werden dürfen Listendaten + 1 Gruppenmerkmal IHK Freiburg Neues vom Datenschutz Folie 17 Werbeaktionen - Ausnahmeregelungen 5. Werbung unter Verwendung fremder (Ken-)Daten a) beschränkt auf Listendaten + 1 Gruppenmerkmal wenn die Adressen an das werbende Unternehmen gehen in der Werbung die Quelle der Daten angegeben wird b) unbeschränkt, wenn die Adressen an den Lettershop gehen der Adresseigentümer genannt wird das werbende Unternehmen nur die Reagenten erhält IHK Freiburg Neues vom Datenschutz Folie 18

10 zu den Arbeitnehmern Umgang mit Beschäftigtendaten zu anderen Firmen im Konzern Darstellung nach Außen zu Ken Lieferanten Bewußtsein für Datenschutz, Schulung Verpflichtung auf den Datenschutz Externe Verarbeitung zu den Arbeitnehmern Richtlinien Regelungen für Nutzung von Online-Diensten Verfahren Prozesse Datenschutzbeauftragter Verarbeitung besonders schutzwürdiger Daten Mitbestimmung IHK Freiburg Neues vom Datenschutz Folie 19 Umgang mit Beschäftigtendaten Was ist neu? 32 BDSG Datenerhebung, -verarbeitung - nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses Vorbereitung auf ein eigenes Beschäftigtendatenschutzgesetz betont das Erforderlichkeitsprinzip erlaubt die Verarbeitung von Beschäftigtendaten zur Aufdeckung von Straftaten IHK Freiburg Neues vom Datenschutz Folie 20

11 Datenschutzbeauftragter Gesetzlich vorgesehen bei allen Unternehmen, zu Darstellung zu Ken anderen nach Außen in denen mehr als 9 Firmen im Lieferanten Konzern Mitarbeiter mit Externe Verarbeitung Arbeit- zu den personenbezogenen nehmern Daten umgehen Verfahren Daten- schutz- Wirkt auf die Prozesse beauf- tragter Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes hin Kann von allen Mitarbeitern angesprochen werden Verschwiegenheitspflicht Kann sich unmittelbar an die Unternehmensleitung, aber auch an die Aufsichtsbehörde wenden Ist unabhängig in der Anwendung seiner Sachke IHK Freiburg Neues vom Datenschutz Folie 21 Datenschutzbeauftragter Was ist neu? In 4f BDSG Beauftragter für den Datenschutz Besonderer Kündigungsschutz für angestellte DSB Fort- Weiterbildungsanspruch Neue Aufgaben durch erweitertes BDSG z.b. Auskunftsanspruch IHK Freiburg Neues vom Datenschutz Folie 22

12 Verfahren Prozesse Datenschutzpannen zu anderen Firmen im Konzern Darstellung nach Außen zu Ken Lieferanten Mahnverfahren Scoring Externe Verarbeitung zu den Arbeitnehmern Anonymisierung Pseudonymisierung Verfahren Prozesse Datenschutzbeauftragter Datensparsamkeit IHK Freiburg Neues vom Datenschutz Folie 23 Scoring Neue Regeln für Vertragsscoring Nur wissenschaftlich anerkannte mathematischstatistische Verfahren dürfen genutzt werden Kein Scoring ausschließlich auf Grlage von Anschriftendaten Bei Nutzung von Anschriftendaten Pflicht zur vorherigen Unterrichtung mit Dokumentation Neue Auskunftsrechte für Betroffene

13 Mahnwesen Datenübermittlung an Auskunfteien Wenn Unternehmen Daten zu Außenständen an Auskunfteien melden, gelten neue Regeln: Urteil oder Schuldtitel Feststellung nach Insolvenzordnung Ausdrückliches Anerkenntnis Recht zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsrückstand Unbestrittene Forderung mindestens 2 schriftliche Mahnungen 4 Wochen zwischen erster Mahnung Einmeldung Unterrichtung über bevorstehende Einmeldung (rechtzeitig, frühestens bei erster Mahnung) zu anderen Firmen im Konzern Externe Verarbeitung Darstellung nach Außen Verfahren Prozesse zu Ken Lieferanten zu den Arbeitnehmern Datenschutzbeauftragter Verfügbarkeit, Vertraulichkeit Integrität Informations- Kommunikations- Infrastruktur Schutz- Überwachungssoftware, z.b. Verschlüsselung, Firewall, SPAM, AntiVirus Software,... Mitbestimmung bei Einführung von, welche Leistungs- Verhaltenskontrolle ermöglicht Kontrollen Auswertungen IHK Freiburg Neues vom Datenschutz Folie 26

14 Was ist neu? In der Anlage zu 9 Satz 1 BDSG weist der Gesetzgeber auf die Verwendung von dem Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselungsverfahren zur Zugangskontrolle Zugriffskontrolle Weitergabekontrolle bei der Verarbeitung personenbezogener Daten hin. IHK Freiburg Neues vom Datenschutz Folie 27 Externe Verarbeitung zu anderen Firmen im Konzern Externe Verarbeitung Darstellung nach Außen zu Ken Lieferanten zu den Arbeitnehmern Outsourcing Auftragsdatenverarbeitung, Funktionsübertragung Wartung von EDV Systemen Pflichten des Auftragnehmers Pflichten des Auftraggebers Verfahren Prozesse Datenschutzbeauftragter IHK Freiburg Neues vom Datenschutz Folie 28

15 Externe Verarbeitung Was bleibt? 11 Abs. 1 BDSG Verantwortliche Stelle (Auftraggeber (AG)) kann bestimmte Datenverarbeitungen durch eine andere Stelle (Auftragnehmer (AN)) vornehmen lassen AG bleibt Herr der Daten ist verantwortlich AN ist nicht Dritter, sondern Teil der verantwortlichen Stelle (Privilegierungseffekt) schriftlicher Vertrag IHK Freiburg Neues vom Datenschutz Folie 29 Externe Verarbeitung Was ist neu? Erweiterer Vertragsinhalt Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung sodann regelmäßig von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen. Das Ergebnis ist zu dokumentieren. IHK Freiburg Neues vom Datenschutz Folie 30

16 Externe Verarbeitung Was ist zu tun? Vertragsgestaltung überprüfen Prozesse für Kontrollen schaffen Kontrollen dokumentieren IHK Freiburg Neues vom Datenschutz Folie 31 zu anderen Firmen im Konzern Shared Services zu anderen Firmen im Konzern Darstellung nach Außen zu Ken Lieferanten Zentralisierte Datenverarbeitungen Datennutzungen Externe Verarbeitung Verfahren Prozesse zu den Arbeitnehmern Datenschutzbeauftragter Verantwortliche Stelle Einwilligung der Betroffenen Auslandstransfer IHK Freiburg Neues vom Datenschutz Folie 32

17 Was bleibt: zu anderen Firmen im Konzern Es gibt weiterhin keine Erleichterung für den Datenaustausch innerhalb von Konzernen IHK Freiburg Neues vom Datenschutz Folie 33 Weitere Änderungen im BDSG Erweiterte Rechte der Aufsichtsbehörden Neue Bußgeldtatbestände Erhöhte Bußgelder IHK Freiburg Neues vom Datenschutz Folie 34

18 Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit! Kanzlei für Datenschutz- Wettbewerbsrecht RA Dr. Astrid Breinlinger Urachstr Freiburg breinlinger@datur.eu DSB Datenschutz extern Reinhard M. Novak Im Grossacker Merzhausen kontakt@dsb-ext.com IHK Freiburg Neues vom Datenschutz Folie 35

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1. Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang

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