Sparkasse Südholstein

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Sparkasse Südholstein"

Transkript

1 Sparkasse Südholstein Offenlegungsbericht nach 26a Kreditwesengesetz und Solvabilitätsverordnung zum 31. Dezember 2013 Offenlegung zum 31. Dezember 2013 Seite 1 von 23

2 Inhaltsverzeichnis: Abkürzungsverzeichnis Offenlegung nach 26a KWG Beschreibung des Risikomanagements Anwendungsbereich Eigenmittelstruktur Angemessenheit der Eigenmittelausstattung Adressenausfallrisiko - Allgemein Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten Verteilung der Forderungen auf bedeutende Regionen Gliederung der Forderungen nach der vertraglichen Restlaufzeit Verteilung der Forderungen auf Branchen Risikovorsorge Adressenausfallrisiko - KSA Verwendung von externen Ratings Positionswerte mit aufsichtsrechtlich vorgegebenen Risikogewichten Adressenausfallrisiko - Beteiligungen Adressenausfallrisiko - Verbriefungen Kreditrisikominderungstechniken Marktrisiko Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene Vertriebsrisiko Operationelles Risiko Liquiditätsrisiko Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen Offenlegung zum 31. Dezember 2013 Seite 2 von 23

3 Abkürzungsverzeichnis: BaFin CRD II/ CRD III DE EWB GuV HGB i.l. inkl. InstitutsVergV KRMT KSA KWG MaRisk PWB SolvV TVöD Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinien und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinien Deutschland Einzelwertberichtigungen Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch in Liquidation inklusive Instituts-Vergütungsverordnung Kreditrisikominderungstechniken Kreditrisikostandardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement Pauschalwertberichtigungen Solvabilitätsverordnung Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Offenlegung zum 31. Dezember 2013 Seite 3 von 23

4 1. Offenlegung nach 26a KWG Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 2004 die aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken überarbeitet. Das Grundkonzept der Eigenkapitalvereinbarung ( Basel II ) besteht aus drei sich ergänzenden Säulen, mit dem Ziel, die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems besser abzusichern. Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern Informationen über den Anwendungsumfang, das Kapital, das Risiko, den Risikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz einer Bank zugänglich gemacht werden. Die dritte Säule ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (erste Säule) und das Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a Kreditwesengesetz (KWG) und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Auf Grund der nationalen Umsetzung der neuen Offenlegungsanforderungen der CRD II wurden mit Wirkung vom 31. Dezember 2010 im Bereich Eigenkapital ( 324 SolvV) Anpassungen erforderlich. Darüber hinaus wurden zentrale Aspekte der im September 2010 erarbeiteten Leitlinien Offenlegung der deutschen Bankenaufsicht aufgenommen. Die Vorgaben der Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD III) finden durch eine Änderung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) auch für deutsche Institute Anwendung. Sie entfalten damit Wirkung ab dem Offenlegungsbericht Änderungen haben sich für die Sparkasse dabei im Bereich Marktrisiko ( 330 SolvV) ergeben. In Kapitel 17 werden Informationen zu Vergütungssystemen ( 7 InstitutsVergV) dargestellt. Mit diesem Bericht werden die gesetzlichen Anforderungen des 26a KWG sowie der SolvV erfüllt, die sich in qualitative und quantitative Anforderungen aufgliedern. Die Sparkasse kommt ihren Offenlegungspflichten bei den qualitativen Anforderungen im Wesentlichen durch den veröffentlichten Lagebericht nach. Zusätzliche Informationen hierzu sowie die quantitativen Angaben werden ergänzend in dieser Veröffentlichung publiziert. Die quantitativen Angaben beziehen sich grundsätzlich auf den Jahresabschlussstichtag 31. Dezember 2013 bzw. den 30. Dezember 2013 als Stichtag für die Meldung gemäß SolvV an die Deutsche Bundesbank. Offenlegung zum 31. Dezember 2013 Seite 4 von 23

5 2. Beschreibung des Risikomanagements Ein aktives und kompetentes Risikomanagement stellt die Grundlage für die bewusste Übernahme, aktive Steuerung und gezielte Transformation von Risiken als Kernfunktionen von Kreditinstituten dar. Die bewusste Übernahme von Risiken erfolgt generell nach geschäftspolitischen und betriebswirtschaftlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit der Sparkasse. Das Risikomanagement ist Bestandteil der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation der Sparkasse. Es gewährleistet einen angemessenen Umgang mit allen für die Sparkasse bestehenden Risiken. Jährlich wird im Rahmen einer ganzheitlichen Risikoinventur die unterschiedliche Relevanz der jeweiligen Risikoarten für die Sparkasse bewertet. Für wesentliche Risiken gelten besondere Anforderungen an das Risikomanagement. Als wesentliche Risiken hat die Sparkasse das Adressenrisiko einschließlich des Beteiligungsrisikos, das Marktpreisrisiko einschließlich des Zinsänderungsrisikos, das Liquiditätsrisiko, das operationelle Risiko sowie das Vertriebsrisiko bewertet. Für diese Risikoarten werden regelmäßig (mindestens jährlich) Stresstests unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen durchgeführt. Aufgrund der Kontinuität des Geschäftsmodells haben sich keine neuen Risikoarten ergeben. Die Stresstests gliedern sich in zwei separate Verfahren, die für jedes wesentliche Risiko anzuwenden sind. Zum einen werden turnusgemäß und anlassbezogen sogenannte Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Dabei werden für jede Risikoart eigene Annahmen für bestimmte Parameterentwicklungen getroffen, die in der jeweiligen Stresssituation auftreten. Zum anderen werden die Auswirkungen eines angenommenen makroökonomischen Ereignisses auf die Risikoarten untersucht. Dabei wirken auf alle Risikoarten dieselben Annahmen. Die Ergebnisse beider Stresstests werden anschließend mit den in der Risikotragfähigkeit enthaltenen Risiken verglichen und gegebenenfalls Handlungsempfehlungen abgeleitet. Zusätzlich zu diesen Stresstests wird ein ganzheitlicher inverser Stresstest durchgeführt. Ziel ist es dabei herauszufinden, ab welcher Risikoausprägung das Überleben der Sparkasse gefährdet ist. Zur Messung, Analyse, Steuerung und Überwachung der Risiken hat die Sparkasse Risikomanagement- und Risikocontrollingsysteme implementiert. Offenlegung zum 31. Dezember 2013 Seite 5 von 23

6 Diese werden permanent weiterentwickelt. Ziel dieses Risikomanagementprozesses ist zum einen die Sicherstellung der Risikotragfähigkeit, zum anderen die Optimierung des erzielten Ertrages im Verhältnis zum eingegangenen Risiko. Durch die Geschäftsleitung wurden entsprechend der Risikotragfähigkeit den einzelnen Risiken Limite zugeordnet. Die Betrachtung erfolgt GuV- orientiert und wird informatorisch durch die barwertige Sichtweise ergänzt. Die Kontrolle dieser Vorgaben erfolgt durch das Risikocontrolling unter Beachtung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Zur Darstellung der Risikomanagementprozesse nutzt die Sparkasse ein Risikohandbuch, das mindestens einmal jährlich aktualisiert wird. Die Darstellung der Risikomanagementprozesse erfolgt in Form von Arbeitsanweisungen. Ende 2012 veröffentlichte die BaFin die vierte Novelle der MaRisk. Die für die Sparkasse relevanten Anforderungen dieser Weiterentwicklung der MaRisk wurden zum Großteil innerhalb des Übergangszeitraums 2013 umgesetzt. Dabei waren insbesondere die signifikante Aufwertung der Compliance-Funktion sowie die Erstellung einer zukunftsorientierten Risikotragfähigkeitsrechnung aus Risikosicht von Bedeutung. Die ebenfalls aus den MaRisk resultierende Stärkung der Risikocontrolling-Funktion durch die Einführung des Leiters Risikocontrolling ist am 01.Januar 2014 in Kraft getreten. Für alle risikorelevanten Geschäfte ist bis in die Ebene des Vorstandes eine funktionale Trennung zwischen Handel einerseits und Abwicklung, Rechnungswesen und Überwachung anderseits festgelegt. Im Kreditgeschäft sind die Bereiche Markt und Marktfolge funktional getrennt. Damit wird der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in den MaRisk geforderte Funktionstrennung Rechnung getragen. Die Messung und Überwachung der Risiken erfolgt in den Bereichen Marktfolge Kredit und Unternehmenssteuerung. Im Rahmen des Risikomanagements werden Reports erstellt sowie Analysen und Stresstests durchgeführt. Ergänzend erfolgen anlassbezogen unverzügliche Ad- Hoc-Berichterstattungen. Die Ordnungsmäßigkeit des internen Kontrollsystems in den unterschiedlichen Betriebs- und Geschäftsabläufen unterliegt, ebenso wie das Risikomanagement und -controlling der Prüfungstätigkeit der Internen Revision. Offenlegung zum 31. Dezember 2013 Seite 6 von 23

7 Die Prüfungen der Internen Revision erfolgen risikoorientiert mit der Zielsetzung, das Vermögen der Sparkasse zu sichern, die wirtschaftliche und betriebliche Leistungsfähigkeit zu fördern sowie die Geschäfts- und Risikopolitik des Vorstandes zu unterstützen. Zusätzlich zu den oben genannten, am Risikomanagement teilhabenden Bereichen ist gemäß den Anforderungen der MaRisk der Leiter Risikocontrolling funktionaler Bestandteil des Risikomanagementprozesses. 3. Anwendungsbereich Das nachfolgende Dokument enthält die Angaben zur Offenlegung gemäß Teil 5 der Solvabilitätsverordnung (Säule III nach Basel II). Die Offenlegung gem. SolvV erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 4. Eigenmittelstruktur Unter Berücksichtigung der Veränderungen aus dem Jahresabschluss beträgt das modifizierte verfügbare Eigenkapital der Sparkasse, bestehend aus Kern- und Ergänzungskapital, zum Bilanzstichtag 31. Dezember ,20 Mio. EUR. Drittrangmittel sind nicht vorhanden. Das Kernkapital besteht aus der Sicherheitsrücklage in Höhe von 235,16 Mio. EUR sowie dem Sonderposten Fonds für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB (einschließlich Sonderposten nach 340e Abs. 4 HGB) in Höhe von 3,19 Mio. EUR. Zum Kernkapital zählen ferner Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter in Höhe von 61,0 Mio. EUR, wovon 60,0 Mio. EUR gemäß 64m Abs. 1 Satz 1 KWG zum sonstigen Kapital im Sinne des 10 Abs. 4 KWG gehören. Eine stille Einlage in Höhe von 1,0 Mio. EUR stammt aus der Stützungsmaßnahme in 2013 in Höhe von insgesamt 60,0 Mio. EUR. Eine stille Vermögenseinlage ist unbefristet, kann jedoch mit einer Frist von zwei Jahren jeweils zum eines jeden Jahres seitens der Sparkasse gekündigt werden, frühestens jedoch zum Die restlichen stillen Vermögenseinlagen haben eine Ursprungslaufzeit von zehn bis sechzehn Jahren und sind weder von der Sparkasse noch vom Kapitalgeber kündbar. Die durchschnittliche Verzinsung beträgt 5,33 %. Die jährliche Ausschüttung erfolgt nur, sofern ein entsprechender Bilanzgewinn ausgewiesen wird. Bei den im Geschäftsjahr 2013 im Rahmen der Stützungsmaßnahmen zugeführten insgesamt 60,0 Mio. EUR geht die Sparkasse davon aus, dass diese Stille Gesellschaft die Offenlegung zum 31. Dezember 2013 Seite 7 von 23

8 Voraussetzungen eines Instruments des harten Kernkapitals gemäß Art. 26 Abs. 1 lit. a) CRR erfüllt. Der Vorgang befindet sich aktuell zur Genehmigung bei der BaFin. Aufgrund der vertraglichen Bestimmungen nimmt die Stille Einlage am Jahresüberschuss oder - fehlbetrag im Verhältnis des Buchwertes aller Posten des harten Kernkapitals (Art. 26 CRR) gleichrangig teil. Dieses gilt für 2013 nur zeitanteilig. Nähere Angaben enthält der Lagebericht Die im Ergänzungskapital der Sparkasse befindlichen nachrangigen Verbindlichkeiten erfüllen die Anforderungen des 10 Abs. 5a KWG und haben eine Durchschnittsverzinsung von 5,45 % p.a. sowie eine Ursprungslaufzeit von acht bis fünfzehn Jahren. Die Eigenmittelstruktur stellt sich wie folgt dar: Eigenmittelstruktur ( 324 (2) SolvV) Eigenmittel in Mio. EUR Offene Rücklagen 235,16 Bilanzgewinn 0,00 Sonderposten Fonds für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB 3,19 Sonstiges Kapital nach 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 10 in Verbindung mit 10 Abs. 4 KWG 61,00 darunter: Stille Vermögenseinlagen gemäß 64m Abs. 1 Satz 1 KWG (Altbestand) 60,00 Abzugspositionen nach 10 Abs. 2a Satz 2 KWG - 0,15 Gesamtbetrag Kernkapital nach 10 Abs. 2a KWG 299,20 Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach Abzug der Abzugspositionen und Drittrangmittel 60,00 nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 2b Satz 2 KWG 0,00 nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 6 KWG 0,00 Gesamtbetrag des modifizierten Eigenkapitals und der anrechenbaren Drittrangmittel 359,20 Daneben besteht weiterhin eine Ausfallbürgschaft über 30,0 Mio. EUR (unbare Bilanzhilfe), die im Rahmen der Umsetzung des Stützungskonzeptes im Jahre 2009 gewährt wurde. Für Kundenforderungen in Höhe von 29,8 Mio. EUR war vor diesem Hintergrund im Geschäftsjahr 2013 keine Risikovorsorge zu bilden, die unmittelbaren Einfluss auf bestimmte Eigenkapitalbestandteile gehabt hätte. 5. Angemessenheit der Eigenmittelausstattung Die aufsichtsrechtliche Betrachtung der Angemessenheit der Eigenmittel der Sparkasse richtet sich nach den Vorschriften der SolvV. Offenlegung zum 31. Dezember 2013 Seite 8 von 23

9 Die Sparkasse erstellt seit dem 1. Januar 2008 die aufsichtsrechtlichen Meldungen nach dieser Vorschrift. Die Unterlegung des Adressenausfallrisikos erfolgt nach der Methodik des Kreditrisikostandardansatzes (KSA). Für sämtliche Marktrisiken werden die aufsichtsrechtlichen Standardmethoden angewendet. Der Unterlegungsbetrag für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz ermittelt. Die Gesamtsumme der Eigenmittelanforderungen nach SolvV gliedert sich wie folgt: Eigenmittelanforderungen ( 325 (2) Nr. 1-4 SolvV) Eigenmittelanforderung Kreditrisikostandardansatz (KSA) 228,78 Zentralregierungen 0,00 Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0,00 Sonstige öffentliche Stellen 0,85 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,00 Internationale Organisationen 0,00 Institute 0,54 Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 0,52 Unternehmen 81,92 Mengengeschäft 83,47 Durch Immobilien besicherte Positionen 37,96 Investmentanteile 4,08 Sonstige Positionen 1,00 Überfällige Positionen 18,44 Risiken aus Beteiligungswerten, Standardansatz 4,74 Marktrisiken des Handelsbuches, Standardansatz 0,01 Operationelle Risiken, Basisindikatoransatz 20,15 Gesamt 253,68 Unter Berücksichtigung der Veränderungen aus dem Jahresabschluss ergibt sich per 31. Dezember 2013 eine Gesamtkennziffer gemäß SolvV von 11,32 %. Dieser Wert überschreitet die vom Gesetz geforderte Mindestgröße von 8,00 % deutlich. Die aufsichtsrechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Eigenmittel wurden im Jahresverlauf 2013 stets erfüllt. Die Kernkapitalquote der Sparkasse beträgt 9,44 % per 31. Dezember 2013 und liegt ebenfalls deutlich über dem gesetzlich geforderten Mindestwert von 4,00 %. Offenlegung zum 31. Dezember 2013 Seite 9 von 23

10 6. Adressenausfallrisiko - Allgemein Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen im Sinne der SolvV zum Meldestichtag, jeweils aufgeschlüsselt nach risikotragenden Instrumenten sowie nach unterschiedlichen Kriterien wie Regionen, vertraglichen Restlaufzeiten und Branchen. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden dabei jeweils mit ihren Buchwerten vor Kreditrisikominderung ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. 6.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten ( 327 (2) Nr. 1 SolvV) Bruttokreditvolumen nach risikotragenden Instrumenten Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Gesamtbetrag der Forderungen 5.813,98 471,16 37,90 Durchschnittlicher Gesamtbetrag der Forderungen 5.646,76 523,78 40, Verteilung der Forderungen auf bedeutende Regionen Geografische Hauptgebiete nach risikotragenden Instrumenten ( 327 (2) Nr. 2 SolvV) Risikotragende Instrumente Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Deutschland 5.793,04 412,75 37,90 Europa (ohne Deutschland) 11,35 30,34 0,00 Andere Gebiete 9,59 28,07 0,00 Gesamt 5.813,98 471,16 37,90 Offenlegung zum 31. Dezember 2013 Seite 10 von 23

11 6.3 Gliederung der Forderungen nach der vertraglichen Restlaufzeit Risikotragende Instrumente Vertragliche Restlaufzeiten nach risikotragenden Instrumenten ( 327 (2) Nr. 4 SolvV) Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente < 1Jahr 2.060,95 42,37 1,76 1 Jahr bis 5 Jahre 655,34 367,24 12,43 > 5 Jahre bis unbefristet 3.097,69 61,55 23,71 Gesamt 5.813,98 471,16 37, Verteilung der Forderungen auf Branchen Branchen nach risikotragenden Instrumenten ( 327 (2) Nr. 3 SolvV) Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Risikotragende Instrumente Wertpapiere Derivative Instrumente Banken 695,74 184,68 37,36 Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) 0,01 61,55 0,00 Öffentliche Haushalte 271,38 200,85 0,00 Privatpersonen 2.129,03 0,00 0,00 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 2.638,79 24,08 0,54 120,66 0,00 0,00 63,86 0,00 0,01 Verarbeitendes Gewerbe 200,84 0,00 0,04 Baugewerbe 329,27 0,00 0,00 Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 350,63 0,00 0,32 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 41,69 0,00 0,02 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 73,08 24,08 0,00 Grundstücks- und Wohnungswesen 841,70 0,00 0,15 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 617,06 0,00 0,00 Organisationen ohne Erwerbszweck 30,75 0,00 0,00 Sonstige 48,28 0,00 0,00 Gesamt 5.813,98 471,16 37,90 Offenlegung zum 31. Dezember 2013 Seite 11 von 23

12 6.5 Risikovorsorge Bildung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen, Rückstellungen für Avale) abzuschirmen. Die Kreditengagements werden anlassbezogen dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich am erwarteten Ausfall auf Basis der bewerteten Sicherheiten (Realisationswerte). Festsetzungen von Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen erfolgen im Rahmen eines kompetenzgerechten Beschlusses. Deren Angemessenheit wird regelmäßig überprüft, bei Bedarf erfolgt eine Anpassung. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen oder bei einer zweifelsfrei sichergestellten Kreditrückführung, erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge. Für erkennbare Ausfallrisiken hat die Sparkasse bei Forderungen an Kunden in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Außerdem wurden nach den Erfahrungen aus der Vergangenheit (Ausfälle der letzten fünf Jahre) bemessene Pauschalwertberichtigungen auf den latent gefährdeten Forderungsbestand gebildet. Die Prozesse zum Umgang mit der Risikovorsorge sind in den Arbeitsanweisungen geregelt Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Branche und Hauptgebiet Definition in Verzug geratene und notleidende Kredite: Forderungen werden im Rahmen der SolvV als in Verzug klassifiziert, wenn diese mehr als 90 aufeinanderfolgende Tage mit mindestens 100 EUR und mit 2,50 % des Gesamtobligos überfällig sind oder wenn die weiteren Kriterien gem. 125 SolvV erfüllt sind. Der Verzug wird bei der Sparkasse dabei kundenbezogen ( 125 Abs. 1 Nr. 2 SolvV) ermittelt. Offenlegung zum 31. Dezember 2013 Seite 12 von 23

13 Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten (mit Wertberichtigungsbedarf) Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Nettozuführungen und Auflösungen von EWB und Rückstellungen Direktabschreibung Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Kredite in Verzug Sparkasse Südholstein Die Einstufung von Forderungen als notleidend orientiert sich an den Kriterien zur Bildung der Risikovorsorge. Dabei legt die Sparkasse das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip zugrunde. Eine bilanzielle Risikovorsorge ist zu bilden, wenn die Kapitaldienstfähigkeit nicht oder absehbar nicht mehr gegeben ist, weitere Anzeichen für Ausfallrisiken wie häufige Kontoüberziehungen, Kreditüberschreitungen und Leistungsrückstände sowie Scheck- und Lastschriftrückgaben etc. vorliegen und die zu erwartenden Erlöse aus der Verwertung der Sicherheiten nicht ausreichen. Die folgenden Tabellen geben eine Übersicht über notleidende und in Verzug geratene Kredite sowie den Umfang der erforderlichen Risikovorsorge gegliedert nach Branchen und Hauptgebieten: Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Branche Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Branche ( 327 (2) Nr. 5 SolvV) Banken 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Öffentliche Haushalte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Privatpersonen 37,59 18,26 0,05 0,56 0,56 15,35 Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 0,00 167,43 58,53 1,06 6,84 0,07 24,43 3,40 0,93 0,00-1,27 0,00 1,13 2,68 1,35 0,00 0,03 0,01 0,24 Verarbeitendes Gewerbe 25,47 8,48 0,04 2,20 0,00 2,18 Baugewerbe 23,50 6,50 0,20 0,65 0,03 3,32 Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 19,95 9,29 0,50 1,49 0,00 2,28 3,40 2,68 0,00-0,28 0,00 5,21 3,27 2,14 0,00 0,39 0,00 0,00 Grundstücks- und Wohnungswesen 26,77 7,74 0,05 0,77 0,00 2,43 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 58,99 19,42 0,27 2,86 0,03 7,64 Offenlegung zum 31. Dezember 2013 Seite 13 von 23

14 Organisationen ohne Erwerbszweck 0,42 0,42 0,00-0,03 0,00 0,00 Gesamt 205,44 77,21 8,57 1,11 7,37 0,63 0,78 39,78 Eingänge auf abgeschriebene Forderungen und Pauschalwertberichtigungen können nicht den einzelnen Branchen direkt zugeordnet werden und sind als Gesamtsumme angegeben. Notleidende und in Verzug geratene Kredite je geografischem Hauptgebiet ( 327 (2) Nr. 5 SolvV) Notleidende und in Verzug geratene Kredite je geografischem Hauptgebiet Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden und in Verzug geratenen Krediten (mit Wertberichtigungsbedarf) Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) Deutschland 204,79 76,79 1,11 39,56 Europa (ohne Deutschland) 0,65 0,42 0,00 0,22 Andere Gebiete 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt 205,44 77,21 8,57 1,11 39,78 Pauschalwertberichtigungen können nicht den einzelnen Regionen direkt zugeordnet werden und sind daher als Gesamtsumme angegeben Entwicklung der Risikovorsorge Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweist die Sparkasse auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember Die im Berichtsjahr angefallenen Aufwendungen zur Risikovorsorge betrugen insgesamt 9,0 Mio. EUR. Aus dem Kreditbereich sind Aufwendungen in Höhe von 5,3 Mio. EUR und im Beteiligungsbereich in Höhe von 3,8 Mio. EUR zu verzeichnen. Dem standen im Wertpapierbereich Erträge in Höhe von insgesamt 0,2 Mio. EUR gegenüber. In der folgenden Tabelle wird die Entwicklung der Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen und Pauschalwertberichtigungen im Periodenverlauf dargestellt: Offenlegung zum 31. Dezember 2013 Seite 14 von 23

15 Entwicklung der Risikovorsorge ( 327 (2) Nr. 6 SolvV) Anfangsbestand der Periode Entwicklung der Risikovorsorge Zuführung in der Periode Auflösung in der Periode Verbrauch in der Periode Endbestand der Periode EWB 79,35 18,71 11,49 9,36 77,21 Rückstellungen 0,97 0,79 0,65 0,00 1,11 PWB 10,47 0,00 1,90 0,00 8,57 Im Rahmen der vom Stützungsfonds des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig- Holstein übernommenen Ausfallbürgschaft in Höhe von 30,0 Mio. EUR wurden für Risiken aus dem Kundenkreditgeschäft per 31. Dezember 2013 in Höhe von 29,8 Mio. EUR keine Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen gebildet. 7. Adressenausfallrisiko - KSA 7.1 Verwendung von externen Ratings Die Sparkasse ermittelt die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen im Kreditrisikostandardansatz anhand von Bonitätsbeurteilungen der von ihr nominierten Ratingagenturen (externe Ratings). Die Ratingagenturen Standard & Poor s Rating Services und Moody s Investors Service sind von der BaFin anerkannt und wurden von der Sparkasse für folgende Forderungsklassen gemäß SolvV nominiert: Zentralregierungen, Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften, sonstige öffentliche Stellen, multilaterale Entwicklungsbanken, deren KSA-Risikogewicht sich nach 29 Nr. 3 SolvV bestimmt, Institute, von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen, Unternehmen, Investmentanteile und KSA- Verbriefungspositionen. Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung kein Emissionsrating, prüft die Sparkasse, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß 45 SolvV auf die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt. Offenlegung zum 31. Dezember 2013 Seite 15 von 23

16 7.2 Positionswerte mit aufsichtsrechtlich vorgegebenen Risikogewichten Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte zum Meldestichtag gemäß SolvV, die einem festen aufsichtsrechtlichen Risikogewicht zugeordnet sind. Für den KSA erfolgt die Darstellung der Positionswerte vor und nach Einbeziehung von Kreditrisikominderungseffekten aus Sicherheiten. Das Risikogewicht der Fondsanteile wird kaufmännisch gerundet und der naheliegendsten Prozentzahl zugeordnet. Höhe des Adressenausfallrisiko- Exposures ( 328 (2), 329 SolvV) Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge Risikogewicht in % vor Kreditrisikominderung Betrag Standardansatz nach Kreditrisikominderung Betrag , , ,56 64, ,74 85, , , ,43 18, , , , , ,71 132,11 >150 0,00 0,00 Gesamt 5.333, ,13 8. Adressenausfallrisiko - Beteiligungen Das Beteiligungsgeschäft (Eingehen, Halten und Veräußerung von Beteiligungen) stellt für die Sparkasse kein Kerngeschäftsfeld dar. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden im Wesentlichen aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken und ggf. eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Der strategische Umgang mit Beteiligungen wurde vom Vorstand in einer eigenen Beteiligungsstrategie festgelegt. Über Beteiligungen mit Gewinnerzielungsabsicht wird vierteljährlich Offenlegung zum 31. Dezember 2013 Seite 16 von 23

17 im Rahmen des Adressenrisiko-Reports berichtet. Für akute Beteiligungsrisiken hat die Sparkasse eine angemessene Risikovorsorge getroffen. Die Beteiligungen werden in Verbundbeteiligungen und sonstige Beteiligungen gegliedert. Die nachfolgende Tabelle spiegelt den Bestand an Beteiligungen per 31. Dezember 2013 unter Berücksichtigung der Jahresabschlussbuchungen wider: Wertansätze für Beteiligungsinstrumente ( 332 Nr. 2a + b SolvV) Vergleich der Wertansätze für Beteiligungsinstrumente Buchwert Beizulegender Zeitwert Verbundbeteiligungen 54,82 54,82 Sonstige Beteiligungen 0,73 0,73 Sämtliche Beteiligungen der Sparkasse werden nicht an einer Börse gehandelt. Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Abschreibungen werden grundsätzlich nur bei dauerhafter Wertminderung vorgenommen. Bei entsprechender Wertaufholung wird bis maximal zu den Anschaffungskosten zugeschrieben. Auf die Beteiligung mit einem Buchwert von 7,5 Mio. EUR wurde zum 31. Dezember 2013 Abschreibungen in Höhe von 3,7 Mio. EUR vorgenommen. Weitere Angaben enthalten der Risikobericht im Rahmen des Lageberichts sowie der Anhang des Geschäftsjahres Adressenausfallrisiko - Verbriefungen Da die Sparkasse das Verbriefungsgeschäft weder als Investor noch als Originator oder Sponsor betreibt, wird dieses im Rahmen der Offenlegung nicht näher betrachtet. 10. Kreditrisikominderungstechniken Die im täglichen Geschäftsbetrieb einer Sparkasse eingegangenen Risiken können durch Kreditrisikominderungstechniken (KRMT) in Form von Sicherheiten reduziert werden. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist Teil der Kreditrisikostrategie. Die implementierten Risikosteuerungsprozesse Offenlegung zum 31. Dezember 2013 Seite 17 von 23

18 beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Position einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Um die laufende juristische Durchsetzbarkeit zu gewährleisten, wird in der Regel mit Vertragsstandardisierungen gearbeitet. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten hat die Sparkasse Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese sind angelehnt an die Empfehlungen des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein. Die Verantwortlichkeit für das Sicherheitenmanagement liegt sowohl im Bereich der internen Marktfolge als auch beim externen Dienstleister und umfasst den Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung sowie die Verwaltung der Kreditrisikominderungstechniken. Von der Rechtswirksamkeit der zugrunde liegenden Verträge hat sich die Sparkasse überzeugt. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Kreditrisikostrategie. Aufgrund des diversifizierten Kreditportfolios sind innerhalb der von der Sparkasse verwendeten Sicherungsinstrumente keine Konzentrationsrisiken vorhanden. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Privilegierte Grundpfandrechte werden im Kreditrisikostandardansatz im Rahmen einer eigenständigen Forderungsklasse berücksichtigt und daher nicht als Kreditrisikominderungstechnik nach der SolvV behandelt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des 35 SolvV in Verbindung mit 20a Abs. 4 bis 8 KWG. Bei der Ermittlung des Sicherheitenwertes werden die Vorgaben der Grundsätze für Sparkassengeschäfte und somit auch der dazugehörigen Beleihungsgrundsätze beachtet. Die Sparkasse nutzt derzeit nur die Anrechnungserleichterungen für den Teil der Forderungen, die vollständig durch Grundpfandrechte auf Wohnimmobilien abgesichert sind. Neben der Verwendung von wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien als anrechnungsfähige Sicherheit werden für Zwecke der SolvV als Sicherheiteninstrumente finanzielle Sicherheiten in Form von verpfändeten Guthabenwerten im Hause der Sparkasse (eigene Bareinlagen) risikomindernd in Anrechnung gebracht. Offenlegung zum 31. Dezember 2013 Seite 18 von 23

19 Für die einzelnen Forderungsklassen nach SolvV ergeben sich folgende Beträge an gesicherten Positionswerten: Forderungsklasse nach SolvV Eigene Bareinlagen Zentralregierungen 0,00 Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0,00 Sonstige öffentliche Stellen 0,18 Institute 0,00 Gedeckte Schuldverschreibungen Kreditinstitute 0,00 Unternehmen 7,37 Mengengeschäft 11,71 Durch Immobilien besicherte Positionen 0,00 Investmentanteile 0,00 Sonstige Positionen 0,00 Überfällige Positionen 0,68 Gesamt 19, Marktrisiko Für regulatorische Zwecke verwendet die Sparkasse derzeit keine eigenen internen Risikomodelle. Zur Anwendung kommen hier die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Für die Risikopositionen Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige stellen sich die Eigenmittelanforderungen zum Meldestichtag gemäß SolvV wie folgt dar: Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken ( 330 (1) SolvV) Fremdwährungspositionen Eigenkapitalanforderung für Marktrisiken nach Standardmethode ermittelt Währungsgesamtposition ( 294 SolvV) 0,00 Rohwarenpositionen Rohwarenpositionen ( 296 SolvV) 0,00 Handelsbuchrisikopositionen Handelsbuchrisikopositionen ( 298 SolvV) 0,01 - Allgemeines Kursrisiko Zinsnettoposition ( 300 SolvV) 0,01 davon Jahresbandmethode ( 310 SolvV) 0,01 davon Durationsmethode ( 311 SolvV) 0,00 - Besonderes Kursrisiko Zinsnettoposition ( 303 SolvV) 0,00 Offenlegung zum 31. Dezember 2013 Seite 19 von 23

20 - Allgemeines Kursrisiko Aktiennettoposition ( 304 SolvV) 0,00 - Besonderes Kursrisiko Aktiennettoposition ( 305 SolvV) 0,00 - Aktienindexpositionen ( 306 SolvV) 0,00 - Investmentanteile ( 307 SolvV) 0,00 - Besonderes Kursrisiko Verbriefungen im Handelsbuch 0,00 Optionspositionen Anrechnungsbetrag für das Gammafaktorrisiko ( 309 SolvV) 0,00 Anrechnungsbetrag für das Vegafaktorrisiko ( 310 SolvV) 0,00 Andere Marktrisikopositionen Andere Marktrisikopositionen ( 312 SolvV) 0,00 Gesamt 0, Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene Die wertorientierte Steuerung der Zinsänderungsrisiken der Sparkasse orientiert sich am gleitenden 10-Jahresdurchschnitt. Darüber hinaus beinhaltet die Steuerung antizipative Elemente in der Weise, dass in einzelnen Laufzeitbändern risikoorientiert hiervon abgewichen werden kann. Dabei werden GuV-Wirkungen und Zinsszenarien zur Entscheidung mit herangezogen. Es werden grundsätzlich alle Bilanzpositionen einbezogen. Die Zahlungsströme der Festzinsgeschäfte werden auf Basis der Kontraktdaten generiert. Die Cashflows der variabel verzinslichen Produkte werden aufgrund von Ablauffiktionen ermittelt. Diese basieren auf der Methode der gleitenden Durchschnitte. Der Risikomessung liegt ebenfalls ein Value-at-Risk-Ansatz zugrunde. Verwendet wird die historische Simulation mit einem Konfidenzniveau von 95,00 % bei einer Haltedauer von 63 Handelstagen. Als Stressszenarien dienen in der monatlichen Betrachtung der von der BaFin geforderte Zinsschock von aktuell +/- 200 Basispunkten Overnight sowie als zusätzlicher Stresstest vierteljährlich die beiden negativsten Barwertveränderungen aus insgesamt 14 Zinsszenarien. Die nachfolgende Tabelle zeigt die im Falle eines Zinsschocks eintretenden Wertveränderungen für alle enthaltenen Zinsbuchpositionen: Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch ( 333 (2) SolvV) Wertveränderung Wertveränderung des haftenden Eigenkapitals in % Basispunkt des Zinsschocks (+ 200) -51,00-14,22 Die periodische Steuerung der Zinsänderungsrisiken erfolgt anhand der Systeme Prognose, Cashver und GuV-Planer, wobei der GuV-Planer das verarbeitende Medium darstellt. Offenlegung zum 31. Dezember 2013 Seite 20 von 23

21 Grundlage für die Ermittlung der Zinsänderungen sind die geplanten Bestände, Annahmen zu Neugeschäftszinssätzen bzw. -Margen und verschiedene Zinsszenarien. Die Margen der variablen Positionen werden auf Grundlage der Methode der gleitenden Durchschnitte ermittelt. Als Basis für die Limitierung der Zinsänderungsrisiken wird die Geschäftsplanung verwendet. Verglichen wird der Zinsüberschuss in verschiedenen Zinsszenarien mit dem des Basis- Szenarios. Die Sparkasse hat die größte Veränderung (- 200 Basispunkte Zinsschock ab 1. Januar 2014) als Stressfall und die zweitgrößte Veränderung (ein Zinsszenario aus der Beschreibung des makroökonomischen Worstcase der Sparkasse) für den Risikofall als Limitierung in der Risikotragfähigkeit verwendet. Die unterjährige Überwachung erfolgt monatlich im Rahmen der periodischen Risikotragfähigkeit. Nähere Angaben enthält der Lagebericht Vertriebsrisiko Unter Vertriebsrisiko versteht die Sparkasse das Risiko, Produkte nicht mit dem geplanten Volumen und der geplanten Marge vertreiben zu können. Die Gründe für einen unerwartet niedrigen Vertriebserfolg können vielfältig sein. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld kann dazu beitragen, dass Kunden die Produkte nicht mehr in der Weise nachfragen, wie kalkuliert. Darüber hinaus könnte der Wettbewerbsdruck signifikant steigen, so dass die Produkte der Sparkasse mit geringeren Margen vertrieben werden müssten oder Bestände sich unerwartet verändern. Nähere Angaben enthält der Lagebericht Operationelles Risiko Operationelle Risiken ergeben sich aus der Gefahr von Verlusten, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Prozessen, von Menschen, von Systemen oder von externen Ereignissen eintreten können. Der Unterlegungsbetrag für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz ermittelt. Die Sparkasse hat im Rahmen einer ganzheitlichen Risikoinventur operationelle Risiken im Geschäftsjahr 2013 als wesentlich bewertet und berücksichtigt diese im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung. Offenlegung zum 31. Dezember 2013 Seite 21 von 23

22 Nähere Angaben enthält der Lagebericht Liquiditätsrisiko Unter dem Liquiditätsrisiko wird die Gefahr verstanden, dass das Kreditinstitut seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr uneingeschränkt nachkommen kann. Liquiditätsrisiken ergeben sich aufgrund mangelnder Synchronitäten zwischen Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen, die vor allem durch die Fristentransformation und durch Unsicherheiten bei den erwarteten Zahlungsströmen begründet sind. Nähere Angaben enthält der Lagebericht Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen Die Sparkasse nutzt derivative Finanzgeschäfte im Eigengeschäft zur Absicherung von Kundenpositionen sowie zur Aktiv-Passiv-Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos. Die Sparkasse verwendet für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen im Rahmen der SolvV die Marktbewertungsmethode. In Höhe des hierbei ermittelten Anrechnungsbetrages werden die derivativen Adressenausfallrisikopositionen in der internen Steuerung und somit auch in der Berechnung des regulatorischen Eigenkapitals berücksichtigt. Zum Meldestichtag gemäß SolvV werden die Derivate mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag wie folgt ausgewiesen: Kontrahentenrisiko ( 326 (2) Nr. 2 SolvV) Marktbewertungsmethode Kontrahentenausfallrisikopositionen 37,90 Für jeden Kontrahenten wird für derivative Finanzprodukte eine separate Obergrenze festgelegt. Die Überwachung dieser Obergrenze erfolgt anhand eines Limitsystems aufbauend auf den mittels Marktbewertungsmethode ermittelten Kreditäquivalenzbeträgen. Grundsätzlich werden nur Geschäfte mit Kontrahenten abgeschlossen, die eine gute Bonität aufweisen. Für mit Kunden abgeschlossene derivative Geschäfte ist vor Abschluss der Geschäfte eine Derivate-Linie einzuräumen, für die grundsätzlich entsprechende Sicherheiten vorzuhalten sind. Die Höhe der aktuell benötigten Sicherheiten bei Kunden wird täglich anhand von Offenlegung zum 31. Dezember 2013 Seite 22 von 23

23 Mark-to-Market-Wertermittlungen berechnet. Neuabschlüsse erfolgten in 2013 im Kundengeschäft in Devisentermingeschäften sowie in Devisenoptionsgeschäften. Der Abschluss eigener derivativer Geschäfte erfolgt nur mit Landesbanken und der Deka Bank. In der nachfolgenden Tabelle werden die zins- bzw. währungsbezogenen Derivate zum Meldestichtag gemäß SolvV mit ihrem Eindeckungsaufwand dargestellt: Fair Value (Positive Wiederbeschaffungswerte) ( 326 (2) Nr. 1-5 SolvV) Fair Value (Positive Wiederbeschaffungswerte) Fair Value (positive Wiederbeschaffungswerte) vor Aufrechnung und Sicherheiten Fair Value (positive Wiederbeschaffungswerte) nach Aufrechnung und Sicherheiten Zinsbezogene Derivate 16,80 16,80 Währungsbezogene Derivate 0,33 0,33 Aktien- und Indexbezogene Derivate 0,00 0,00 Kreditderivate 0,00 0,00 Warenbezogene Derivate 0,00 0,00 Sonstige Derivate 0,00 0,00 Gesamt 17,13 17,13 Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Den negativen Zeitwerten bei zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäften stehen positive Wertveränderungen in den abgesicherten Grundgeschäften gegenüber. Bestehende Zinsterminkontrakte mit Mindest-/ Höchstzinsvereinbarung und Devisentermingeschäfte werden als geschlossene Positionen bzw. Bewertungseinheiten geführt. Es erfolgte für diese Geschäfte keine gesonderte Bewertung. Neumünster, den 3. Juni 2014 Der Vorstand gez. Fohrmann gez. Deertz Offenlegung zum 31. Dezember 2013 Seite 23 von 23

s Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013

s Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Risikomanagement ( 322 SolvV) 5 3. Anwendungsbereich ( 323 SolvV) 5

Mehr

Sparkasse Südholstein

Sparkasse Südholstein Sparkasse Südholstein Offenlegungsbericht nach 26a Kreditwesengesetz und Solvabilitätsverordnung zum 31. Dezember 2012 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Offenlegung

Mehr

Offenlegungsbericht der. Stadtsparkasse Porta Westfalica. per 31.12.2008

Offenlegungsbericht der. Stadtsparkasse Porta Westfalica. per 31.12.2008 Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica per 31.12.2008 gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES... 3 2. RISIKOMANAGEMENT... 3 3. ANWENDUNGSBEREICH...

Mehr

Solvabilitätsbericht nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2008 der Gabler-Saliter Bankgeschäft KG

Solvabilitätsbericht nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2008 der Gabler-Saliter Bankgeschäft KG Solvabilitätsbericht nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2008 der Gabler-Saliter Bankgeschäft KG Beschreibung Risikomanagement Unser Risikomanagment haben wir im Lagebericht dargestellt. Eigenmittel

Mehr

s Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2010

s Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2010 Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2010 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Risikomanagement ( 322 SolvV) 5 3. Anwendungsbereich ( 323 SolvV) 5

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) PSD Bank Köln eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) PSD Bank Köln eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) PSD Bank Köln eg Angaben für das Geschäftsjahr 2013 (Stichtag 31.12.2013) - 1 - Inhaltsverzeichnis

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Schönau-Todtnau nach 26a KWG zum 31.12.2013

Offenlegungsbericht der Sparkasse Schönau-Todtnau nach 26a KWG zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht der Sparkasse Schönau-Todtnau nach 26a KWG zum 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2. Anwendungsbereich 3. Risikomanagement 4. Eigenmittelstruktur 5. Eigenmittelausstattung und

Mehr

vpe WertpapierhandelsBank AG Offenlegungsbericht gemäß 26a Kreditwesengesetz (KWG) i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) für das Jahr 2013

vpe WertpapierhandelsBank AG Offenlegungsbericht gemäß 26a Kreditwesengesetz (KWG) i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) für das Jahr 2013 vpe WertpapierhandelsBank AG Offenlegungsbericht gemäß 26a Kreditwesengesetz (KWG) i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) für das Jahr 2013 Einleitung Mit der am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen

Mehr

Sparkasse Dillenburg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008

Sparkasse Dillenburg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008 Sparkasse Dillenburg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 13 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 3 1 Einleitung... 4 2 Risikomanagement

Mehr

Kreissparkasse Groß-Gerau Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009

Kreissparkasse Groß-Gerau Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009 Kreissparkasse Groß-Gerau Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 21 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...3 1 Einleitung...4 2 Risikomanagement

Mehr

S Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Rahden per 31.12.2008

S Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Rahden per 31.12.2008 S Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Rahden per Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) (Säule-III Bericht nach Basel II) Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines 2 2.

Mehr

Offenlegungsbericht nach 26a KWG. zum 31.12.2011

Offenlegungsbericht nach 26a KWG. zum 31.12.2011 Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31.12.2011 Mit dem vorliegenden Bericht setzt die Bank of China Niederlassung Frankfurt die Offenlegungsanforderungen nach 26a Abs. 1 KWG in Verbindung mit 319 bis

Mehr

Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung S Sparkasse Hochfranken Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2013 Sparkassen-Finanzgruppe Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 4 2 Risikomanagement

Mehr

Offenlegungsbericht. Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013. und. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Offenlegungsbericht. Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013. und. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Offenlegungsbericht Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) - 1 - Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Risikomanagement ( 322 SolvV)

Mehr

Sparkasse Südholstein

Sparkasse Südholstein Sparkasse Südholstein Offenlegungsbericht nach 26a Kreditwesengesetz und Solvabilitätsverordnung zum 31.12.2009 Offenlegungsbericht zum 31.12.2009 Seite: 1 von 22 Abkürzungsverzeichnis...3 1. Offenlegung

Mehr

Sparkasse im Landkreis Cham. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Sparkasse im Landkreis Cham. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2011 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Risikomanagement 4 3 Anwendungsbereich 4 4 Eigenmittelstruktur

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Bonndorf-Stühlingen Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2013. und

Offenlegungsbericht der Sparkasse Bonndorf-Stühlingen Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2013. und Offenlegungsbericht der Sparkasse BonndorfStühlingen Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2013 und Offenlegung nach 7 InstitutsVergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Sparkasse BonndorfStühlingen

Mehr

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV)

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) Offenlegungsbericht per Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines 2 2. Risikomanagement 2 3. Anwendungsbereich 2 4. Eigenmittelstruktur

Mehr

Sparkasse Bamberg. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Sparkasse Bamberg. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Sparkasse Bamberg Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Risikomanagement 4 3 Anwendungsbereich

Mehr

Sparkasse Starkenburg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG. i.v.m. 319-337 SolvV. zum 31.12.2013. und Offenlegung nach. 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Sparkasse Starkenburg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG. i.v.m. 319-337 SolvV. zum 31.12.2013. und Offenlegung nach. 7 Instituts-Vergütungsverordnung Sparkasse Starkenburg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2008. 1. Allgemeines 2. 2. Risikomanagement 2

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2008. 1. Allgemeines 2. 2. Risikomanagement 2 Sparkasse Scheeßel Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2008 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines 2 2. Risikomanagement 2 3. Anwendungsbereich 2 4. Eigenmittelstruktur

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Kirchweihtal eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Kirchweihtal eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Kirchweihtal eg Angaben für das Geschäftsjahr 2010 (Stichtag 31.12.2010) Inhaltsverzeichnis

Mehr

Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung S Sparkasse Hochfranken Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2012 Sparkassen-Finanzgruppe Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 4 2 Risikomanagement

Mehr

Zahlen zur Solvabilitätsverordnung 2008. 1. Eigenkapital 2. Kreditrisiko 3. Kreditrisikovorsorge 4. Sonstige Eigenkapitalanforderungen

Zahlen zur Solvabilitätsverordnung 2008. 1. Eigenkapital 2. Kreditrisiko 3. Kreditrisikovorsorge 4. Sonstige Eigenkapitalanforderungen Zahlen zur Solvabilitätsverordnung 2008 1. Eigenkapital 2. Kreditrisiko 3. Kreditrisikovorsorge 4. Sonstige Eigenkapitalanforderungen 1 Eigenkapital 1.1 Eigenkapitalstruktur 1.2 Kapitalanforderungen 1.3

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 8. Forderungsbeträge nach Risikogewichten 13

Inhaltsverzeichnis. 8. Forderungsbeträge nach Risikogewichten 13 Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) und der Institutsvergütungsverordnung Zweckverbandssparkasse Duderstadt per Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines 2 2. Anwendungsbereich

Mehr

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Versmold. Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Versmold. Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Versmold Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...

Mehr

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2009. 1. Allgemeines 2. 2. Risikomanagement 2

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2009. 1. Allgemeines 2. 2. Risikomanagement 2 Sparkasse Scheeßel Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2009 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines 2 2. Risikomanagement 2 3. Anwendungsbereich 2 4. Eigenmittelstruktur

Mehr

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2010 der Hohenzollerischen Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2010 der Hohenzollerischen Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2010 der Hohenzollerischen Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen Seite: 1 von 15 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 3 2 Anwendungsbereich ( 323 SolvV) 3

Mehr

Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 4 2 Risikomanagement 5

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Gronau Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2010. und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Offenlegungsbericht der Sparkasse Gronau Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2010. und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung Offenlegungsbericht der Sparkasse Gronau Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2010 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Offenlegungsbericht per 31.12.2010 Seite: 1 von

Mehr

Kreissparkasse Eichsfeld Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008

Kreissparkasse Eichsfeld Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008 Kreissparkasse Eichsfeld Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 15 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...4 2 Risikomanagement...4 3 Anwendungsbereich...4

Mehr

Sparkasse Freyung-Grafenau. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Sparkasse Freyung-Grafenau. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Risikomanagement 4 3 Anwendungsbereich 4 4 Eigenmittelstruktur

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Hohenau-Mauth eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Hohenau-Mauth eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Hohenau-Mauth eg Angaben für das Geschäftsjahr 2010 (Stichtag 31.12.2010) -

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Grainet eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Grainet eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Grainet eg Angaben für das Geschäftsjahr 2010 (Stichtag 31.12.2010) - 1 - Inhaltsverzeichnis

Mehr

Bordesholmer Sparkasse AG Offenlegungsbericht nach 26a Kreditwesengesetz zum Stichtag 31.12.2009

Bordesholmer Sparkasse AG Offenlegungsbericht nach 26a Kreditwesengesetz zum Stichtag 31.12.2009 Bordesholmer Sparkasse AG Offenlegungsbericht nach 26a Kreditwesengesetz zum Stichtag 1/24 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Abkürzungsverzeichnis... 3 2 Vorwort... 4 3 Risikomanagement ( 322

Mehr

Volksbank Hohenneuffen eg Offenlegungsberichte

Volksbank Hohenneuffen eg Offenlegungsberichte Volksbank Hohenneuffen eg Offenlegungsberichte } Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung per 31.12.2013 nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) Version 6.1 Stand 19.03.2013 Seite 1/11 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2009

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2009 Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 29 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Vorwort... 2 2. Anwendungsbereich ( 323 SolvV)... 2 3. Risikomanagement ( 322 SolvV)... 2 4. Eigenmittelstruktur ( 324

Mehr

Sparkasse Oberhessen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009

Sparkasse Oberhessen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009 Sparkasse Oberhessen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 20 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 3 1 Einleitung... 4 2 Risikomanagement

Mehr

Offenlegungsbericht. Kreis- und Stadtsparkasse Hof. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung. Stichtag: 31.12.

Offenlegungsbericht. Kreis- und Stadtsparkasse Hof. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung. Stichtag: 31.12. Kreis- und Stadtsparkasse Hof Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2008 Sparkassen-Finanzgruppe Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3

Mehr

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Lengerich

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Lengerich Offenlegungsbericht der Offenlegung nach 26a KWG und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht / Vergütungsbericht 2013 Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Offenlegungsbericht nach 26a KWG per 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Offenlegungsbericht nach 26a KWG per 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Offenlegungsbericht nach 26a KWG per 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 1 Allgemeines 4 2 Risikomanagement (

Mehr

S Sparkasse Landshut. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

S Sparkasse Landshut. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung S Sparkasse Landshut Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Risikomanagement 4 3 Anwendungsbereich

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Fröndenberg. Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013

Offenlegungsbericht der Sparkasse Fröndenberg. Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht der Sparkasse Fröndenberg Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Offenlegungsbericht Seite: 1 von 18 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung zum 31.12.2013

Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsordnung (Vergütungsbericht) Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2013 Seite: 1 von 18 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Sparkasse Dieburg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2010. und. Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Sparkasse Dieburg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2010. und. Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung Sparkasse Dieburg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2010 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) s - Finanzgruppe Seite: 1 von 21 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Westholstein zum 31.12.2013

Offenlegungsbericht der Sparkasse Westholstein zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht der Sparkasse Westholstein zum 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis A) Offenlegung nach 26 a Kreditwesengesetz (KWG) 1. Allgemeines 2. Risikomanagement 3. Anwendungsbereich 4. Eigenmittelstruktur

Mehr

Rhön-Rennsteig-Sparkasse Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008

Rhön-Rennsteig-Sparkasse Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008 Rhön-Rennsteig-Sparkasse Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 16 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...3 1 Einleitung...4 2 Risikomanagement

Mehr

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Schwerte

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Schwerte Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Schwerte Offenlegung nach 26a KWG i.v.m. 319 ff. SolvV zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis

Mehr

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG. der

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG. der Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG der zum 31. Dezember 2009 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 3 2 Anwendungsbereich ( 323) 4 3 Risikomanagement ( 322) 4 4 Eigenmittelstruktur ( 324) 4 5 Eigenmittelausstattung

Mehr

Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 23.137 4 Z 3:

Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 23.137 4 Z 3: VOLKSBANK VÖCKLABRUCK-GMUNDEN e.gen. Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 1. Eigenmittelstruktur Die Eigenmittel setzen sich wie folgt zusammen: 4 Z 2: Eigenmittel

Mehr

Offenlegungsbericht nach 26a KWG. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Offenlegungsbericht nach 26a KWG. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Kreissparkasse Mayen Offenlegungsbericht nach 26a KWG und Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) zum 31. Dezember 2013 05/08/2014 Seite: 1 von 17 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...

Mehr

Offenlegungsbericht. der Sparkasse Beckum-Wadersloh. nach 26a Kreditwesengesetz (KWG) in Verbindung mit 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV)

Offenlegungsbericht. der Sparkasse Beckum-Wadersloh. nach 26a Kreditwesengesetz (KWG) in Verbindung mit 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Offenlegungsbericht der Sparkasse Beckum-Wadersloh nach 26a Kreditwesengesetz (KWG) in Verbindung mit 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) und nach 16 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Lüneburg

Offenlegungsbericht der Sparkasse Lüneburg Offenlegungsbericht der Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2012 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...3 1 Einleitung...4 2

Mehr

VR Bank eg 41539 Dormagen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2008

VR Bank eg 41539 Dormagen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2008 VR Bank eg 41539 Dormagen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2008 Einleitung Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...3 2 Risikomanagement...4 3 Eigenmittel...5

Mehr

Offenlegung nach 26 BWG

Offenlegung nach 26 BWG Offenlegung nach 26 BWG Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 1. Eigenmittelstruktur Die Eigenmittel setzen sich wie folgt zusammen: 4 Z 2: Eigenmittel gemäß

Mehr

Stadtsparkasse Grebenstein Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009

Stadtsparkasse Grebenstein Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009 Stadtsparkasse Grebenstein Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 18 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...3 1 Einleitung...4 2 Risikomanagement

Mehr

Sparkasse Werra Meißner

Sparkasse Werra Meißner Sparkasse Werra Meißner Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht nach SolvV 31.12.2013

Mehr

Spar- und Kreditbank eg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung. per 31.12.2008

Spar- und Kreditbank eg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung. per 31.12.2008 Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2008 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...3 2 Beschreibung Risikomanagement...4 3 Eigenmittel...4 4 Adressenausfallrisiko...6

Mehr

Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Fallingbostel in Walsrode Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013

Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Fallingbostel in Walsrode Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Fallingbostel in Walsrode Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Seite: 1 von 32 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013

Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung

Mehr

Rhön-Rennsteig-Sparkasse. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2010

Rhön-Rennsteig-Sparkasse. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2010 Rhön-Rennsteig-Sparkasse Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2010 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) s - Finanzgruppe Seite: 1 von 20

Mehr

Offenlegungsbericht 2010. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung. Stichtag: 31.12.2010. www.sskm.

Offenlegungsbericht 2010. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung. Stichtag: 31.12.2010. www.sskm. Offenlegungsbericht 2010 nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2010 www.sskm.de Herausgeber Stadtsparkasse München Anschrift Stadtsparkasse München 80791

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Westholstein zum 31.12.2010. A) Offenlegung nach 26 a Kreditwesengesetz (KWG)

Offenlegungsbericht der Sparkasse Westholstein zum 31.12.2010. A) Offenlegung nach 26 a Kreditwesengesetz (KWG) Offenlegungsbericht der Sparkasse Westholstein zum 31.12.2010 Inhaltsverzeichnis A) Offenlegung nach 26 a Kreditwesengesetz (KWG) 1. Allgemeines 2. Risikomanagement 3. Anwendungsbereich 4. Eigenmittelstruktur

Mehr

Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2009 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Risikomanagement 3 3 Anwendungsbereich 4 4 Eigenmittelstruktur

Mehr

und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis

Mehr

nach 26a KWG in Verbindung mit 319-337 SolvV

nach 26a KWG in Verbindung mit 319-337 SolvV Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2009 nach 26a KWG in Verbindung mit 319-337 SolvV - 2 - Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 1 Einleitung 4 2 Risikomanagement ( 322 SolvV) 4 3 Anwendungsbereich

Mehr

Kyffhäusersparkasse Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008

Kyffhäusersparkasse Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008 Kyffhäusersparkasse Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008 - Finanzgruppe Seite: 1 von 22 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 4 1 Einleitung 5 2 Risikomanagement ( 322

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Scheeßel

Offenlegungsbericht der Sparkasse Scheeßel Offenlegungsbericht der Sparkasse Scheeßel Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2012 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines 2 2.

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Hanauerland. Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Offenlegungsbericht der Sparkasse Hanauerland. Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung Offenlegungsbericht der Sparkasse Hanauerland Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 InstitutsVergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Offenlegungsbericht der Sparkasse Hanauerland

Mehr

Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe. Bericht zur Offenlegung nach 26 a KWG zum 31. Dezember 2013. Offenlegungsbericht 2013 Seite 1 von 14

Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe. Bericht zur Offenlegung nach 26 a KWG zum 31. Dezember 2013. Offenlegungsbericht 2013 Seite 1 von 14 Bericht zur Offenlegung nach 26 a KWG zum 31. Dezember 2013 Offenlegungsbericht 2013 Seite 1 von 14 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Risikomanagement ( 322 SolvV)... 3 3. Anwendungsbereich ( 323

Mehr

Offenlegungsbericht. nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2013. und. Offenlegung. nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Offenlegungsbericht. nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2013. und. Offenlegung. nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung Offenlegungsbericht nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Beschreibung des

Mehr

Offenlegungsbericht. Vergütungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung. nach 7 Institutsvergütungsverordnung

Offenlegungsbericht. Vergütungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung. nach 7 Institutsvergütungsverordnung Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Vergütungsbericht nach 7 Institutsvergütungsverordnung Stichtag: 31.12.2011 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung

Mehr

Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31. Dezember 2011

Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31. Dezember 2011 Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31. Dezember 2011 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) s - Finanzgruppe

Mehr

Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31.12.2011. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31.12.2011. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Stadtsparkasse Barsinghausen Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum und Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Seite 1 von 17 Inhaltsverzeichnis Seite Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Sparkasse Grünberg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2012

Sparkasse Grünberg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2012 Sparkasse Grünberg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2012 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Seite: 1 von 20 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

O F F E N L E G U N G S B E R I C H T gemäß Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2013

O F F E N L E G U N G S B E R I C H T gemäß Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2013 O F F E N L E G U N G S B E R I C H T gemäß Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Risikomanagement...3 2.1 Geschäfts- und Risikostrategie...3 2.2 Risikosteuerung...3

Mehr

Sparkasse Neunkirchen

Sparkasse Neunkirchen Sparkasse Neunkirchen Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31.12.2010 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Seite: 1 von Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 1

Mehr

Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2013 Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis

Mehr

s Sparkasse Langen-Seligenstadt

s Sparkasse Langen-Seligenstadt Sparkasse Langen-Seligenstadt Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Seite: 1 von 20 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Bonndorf-Stühlingen Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2011. und

Offenlegungsbericht der Sparkasse Bonndorf-Stühlingen Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2011. und Offenlegungsbericht der Sparkasse Bonndorf-Stühlingen Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2011 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Stand: 20.06.2012 Sparkasse

Mehr

s Sparkasse Donnersberg

s Sparkasse Donnersberg Offenlegungsbericht der Sparkasse Donnersberg Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2012 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) s - Finanzgruppe Seite: 1 von 18 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Lüneburg

Offenlegungsbericht der Sparkasse Lüneburg Offenlegungsbericht der Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 2 1 Einleitung...

Mehr

s Sparkasse Vorpommern

s Sparkasse Vorpommern Offenlegungsbericht der Sparkasse Vorpommern Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2012 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Seite: 1 von 21 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2013 nach 26a KWG i. V. m. 319-337 SolvV Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) - 2 - Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 1 Einleitung

Mehr

BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de

BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Seite 2 Eigenkapitalunterlegung laut Basel I Aktiva Kredite, Anleihen etc. Risikogewichtete Aktiva

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Seite 1 von 14

Inhaltsverzeichnis. Seite 1 von 14 Offenlegungsbericht der Landsparkasse Schenefeld Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2010 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2. Risikomanagement

Mehr

s Kasseler Sparkasse Kasseler Sparkasse

s Kasseler Sparkasse Kasseler Sparkasse Kasseler Sparkasse Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319-337 SolvV zum 31.12.2011 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) s - Finanzgruppe Seite: 1 von 22 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Information über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme

Information über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319 ff. Solvabilitätsverordnung sowie Information über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung Stichtag:

Mehr

Kreissparkasse Nordhausen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2013

Kreissparkasse Nordhausen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2013 Kreissparkasse Nordhausen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) s - Finanzgruppe Seite: 1 von 28

Mehr

Kreis- und Stadtsparkasse Dinkelsbühl. Offenlegung nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung zum 31.12.

Kreis- und Stadtsparkasse Dinkelsbühl. Offenlegung nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung zum 31.12. Kreis- und Stadtsparkasse Dinkelsbühl Offenlegungsbericht Offenlegung nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung zum 31.12.2011 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Mehr

Sparkasse Gießen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2013

Sparkasse Gießen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2013 Sparkasse Gießen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) S Finanzgruppe Seite: 1 von 23 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Solvabilitätsbericht zum 31.12.2009 nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV)

Solvabilitätsbericht zum 31.12.2009 nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) Solvabilitätsbericht zum 31.12.2009 nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Beschreibung Risikomanagement ( 322 SolvV) 4 Anwendungsbereich der Offenlegung ( 323 SolvV) 4 Angaben

Mehr

Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31.12.2012. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31.12.2012. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Stadtsparkasse Barsinghausen Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31.12.2012 und Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Seite 1 von 18 Abkürzungsverzeichnis a.f. EWB HGB

Mehr

Kreissparkasse Rhein-Hunsrück Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31. Dezember 2011

Kreissparkasse Rhein-Hunsrück Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31. Dezember 2011 Kreissparkasse Rhein-Hunsrück Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31. Dezember 2011 und Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) 1 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort und Anwendungsbereich

Mehr

S Kreissparkasse Bersenbrück

S Kreissparkasse Bersenbrück S Kreissparkasse Bersenbrück Offenlegungsbericht nach 26a KWG in Verbindung mit den 319 ff. der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2010 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Mehr

s Sparkasse Märkisches Sauerland Hemer - Menden

s Sparkasse Märkisches Sauerland Hemer - Menden Offenlegungsbericht der Sparkasse Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Seite: 1 von 20 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2

Mehr

Offenlegungsbericht gemäß 26a KWG. und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. der Sparkasse Kleve. zum 31.

Offenlegungsbericht gemäß 26a KWG. und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. der Sparkasse Kleve. zum 31. Offenlegungsbericht gemäß 26a KWG und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung der Sparkasse zum 31. Dezember 2013 Vorbemerkung 1 Risikomanagement 2 Anwendungsbereich 3 Eigenmittelstruktur 4 Angemessenheit

Mehr

Offenlegungsbericht. zum 31.12.2011. nach 26a Kreditwesengesetz in Verbindung mit 319 ff. Solvabilitätsverordnung

Offenlegungsbericht. zum 31.12.2011. nach 26a Kreditwesengesetz in Verbindung mit 319 ff. Solvabilitätsverordnung Offenlegungsbericht zum 31.12.2011 nach 26a Kreditwesengesetz in Verbindung mit 319 ff. Solvabilitätsverordnung Inhalt 1. Erweiterte Offenlegung gemäß Basel II... 3 2. Anwendungsbereich der Offenlegung

Mehr

Rhön-Rennsteig-Sparkasse Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2013

Rhön-Rennsteig-Sparkasse Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2013 Rhön-Rennsteig-Sparkasse Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) s - Finanzgruppe Seite: 1 von 23

Mehr

Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis

Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis Offenlegungsbericht nach 26a KWG und Vergütungsbericht nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung in den bis zum 31.12.2013 gültigen Fassungen zum 31.12.2013 Seite 1

Mehr