Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)
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- Thilo Schreiber
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1 Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2013 nach 26a KWG i. V. m SolvV Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)
2 - 2 - Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 1 Einleitung 4 2 Risikomanagement ( 322 SolvV) 4 3 Anwendungsbereich ( 323 SolvV) 4 4 Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) 5 5 Angemessenheit der Eigenmittel ( 325 SolvV) 6 6 Adressenausfallrisiko allgemein ( 327 SolvV) Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten Geografische Hauptgebiete nach risikotragenden Instrumenten Hauptbranchen nach risikotragenden Instrumenten Vertragliche Restlaufzeiten nach risikotragenden Instrumenten In Verzug geratene und notleidende Kredite nach Hauptbranchen In Verzug geratene und notleidende Kredite je geografischem Hauptgebiet Entwicklung der Risikovorsorge 11 7 Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV) 12 8 Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV) 14 9 Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV) Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) Marktrisiko ( 330 SolvV) Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ( 333 SolvV) Operationelles Risiko ( 331 SolvV) Derivative Adressenausfallrisikopositionen und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) 19
3 Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Geschäftsbereiche Ausgestaltung des Vergütungssystems Vorstandsvergütung Übersicht über die gewährten Vergütungen Einbindung externer Berater 22 Abkürzungsverzeichnis ae BaFin BP EWB EWR GuV außergewöhnliches Ereignis Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Basispunkte Einzelwertberichtigung Europäischer Wirtschaftsraum Gewinn- und Verlustrechnung InstitutsVergV Instituts-Vergütungsverordnung HGB KSA KWG PWB SolvV SSZ TVöD Handelsgesetzbuch Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Pauschalwertberichtigung Solvabilitätsverordnung Sparkassensonderzahlung Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
4 - 4-1 Einleitung Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 2004 die aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken überarbeitet. Das Grundkonzept dieser Eigenkapitalvereinbarung ( Basel II ) besteht aus drei sich ergänzenden Säulen mit dem Ziel, die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems besser abzusichern. Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern Informationen über den Anwendungsumfang, das Kapital, das Risiko, den Risikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz eines Kreditinstituts zugänglich gemacht werden. Die dritte Säule ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (erste Säule) und das Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). In Deutschland wurden die erweiterten, zum 31. Dezember 2013 noch geltenden Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Die Sparkasse hat in diesen Bericht zentrale Aspekte der im September 2010 erarbeiteten Leitlinien Offenlegung der deutschen Bankenaufsicht aufgenommen. In Kapitel 15 gibt die Sparkasse darüber hinaus Informationen zu ihren Vergütungssystemen ( 7 InstitutsVergV). Teile der gemäß SolvV offenzulegenden qualitativen Angaben veröffentlicht die Sparkasse Fulda im Lagebericht nach 289 HGB. An verschiedenen Stellen des Offenlegungsberichts verweist sie deshalb auf den Lagebericht. Den vollständigen Jahresabschluss der Sparkasse, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie den vollständigen Lagebericht hinterlegt die Sparkasse im elektronischen Bundesanzeiger ( 2 Risikomanagement ( 322 SolvV) Die Informationen zum Risikomanagement der Sparkasse sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt Risikoberichterstattung offengelegt. 3 Anwendungsbereich ( 323 SolvV) Die Offenlegung gem. SolvV erfolgt auf Einzelinstitutsebene.
5 - 5-4 Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) Qualitative Angaben Das modifizierte verfügbare Eigenkapital der Sparkasse, bestehend aus Kern- und Ergänzungskapital, betrug per 31. Dezember ,4 Mio EUR. Das Kernkapital besteht zum einen aus der Sicherheitsrücklage. Sie lag zum Berichtsstichtag bei 227,6 Mio EUR. Zum anderen zählt der Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB in Höhe von 115,0 Mio EUR zum Kernkapital. Das Ergänzungskapital beläuft sich auf 55,0 Mio EUR. Die Sparkasse benötigt keine Drittrangmittel, um Marktpreisrisiken zu unterlegen. Quantitative Angaben Stichtag (Mio EUR) Gesamtbetrag Kernkapital nach 10 Abs. 2a KWG 342,4 - darunter: offene Rücklagen 227,6 - darunter: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB 115,0 - darunter: Abzugspositionen nach 10 Abs. 2a Satz 2 KWG 0,2 Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 2b Satz 2 KWG und Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG 55,0 Summe der Abzugspositionen gem. 10 Abs. 2b Satz 2 KWG - - darunter: Summe der Abzugspositionen gem. 10 Abs. 6 und 6a KWG - Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach 10 Abs. 1d Satz 1 KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG 397,4 Die oben dargestellten Eigenmittel hat die Sparkasse nach aufsichtsrechtlichen Meldevorschriften ermittelt. Deshalb kann es zu Differenzen im Vergleich zur Darstellung des HGB-Jahresabschlusses kommen.
6 - 6-5 Angemessenheit der Eigenmittel ( 325 SolvV) Qualitative Angaben Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter den Gliederungspunkten Vermögenslage sowie Risikomanagement und Risikocontrolling wieder. Quantitative Angaben a) Kapitalanforderungen Eigenkapitalanforderung in Mio EUR Kreditrisiken gemäß Kreditrisiko-Standardansatz - Zentralregierungen - - Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0,0 - Sonstige öffentliche Stellen 0,3 - Multilaterale Entwicklungsbanken - - Internationale Organisationen - - Institute 2,9 - von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 1,2 - Unternehmen 59,8 - Mengengeschäft 32,8 - durch Immobilien besicherte Positionen 15,1 - Investmentanteile 6,1 - Sonstige Positionen 3,4 - Überfällige Positionen 1,6 Verbriefungen gemäß Standardansatz - Risiken aus Beteiligungswerten gemäß Standardansatz 2,9 Marktrisiken des Handelsbuchs gemäß Standardansatz 0,8 Operationelle Risiken gemäß Basisindikatoransatz 13,7 Summe 140,6
7 - 7 - b) Kapitalquoten Gesamtkapitalquote in % Kernkapitalquote in % Einzelinstitut 22,61 19,48 6 Adressenausfallrisiko allgemein ( 327 SolvV) Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen aufgeschlüsselt zum Offenlegungsstichtag. Bei der Ermittlung hat die Sparkasse sämtliche Adressenrisikoausfallpositionen nach 9 SolvV (u. a. auch Sachanlagen) ohne Beteiligungen und Verbriefungen berücksichtigt. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte hat die Sparkasse jeweils mit ihren Buchwerten ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. 6.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten Die Beträge wichen am Offenlegungsstichtag nicht wesentlich von den Durchschnittsbeständen ab. Deshalb kann die Sparkasse in diesem Bericht darauf verzichten, Durchschnittsbeträge darzustellen. Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Finanzinstrumente Mio EUR Mio EUR Mio EUR Gesamtbetrag der Forderungen 2.991, ,9 1,4
8 Geografische Hauptgebiete nach risikotragenden Instrumenten Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Finanzinstrumente Mio EUR Mio EUR Mio EUR Deutschland 2.973, ,4 1,4 EWR (ohne Deutschland) 17,3 147,0 - Sonstige (ohne Deutschland und EWR) 1,0 2,5 - Summe 2.991, ,9 1,4 6.3 Hauptbranchen nach risikotragenden Instrumenten Hauptbranchen Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Finanzinstrumente Mio EUR Mio EUR Mio EUR Banken 436,6 524,1 1,4 Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) - 168,3 - Öffentliche Haushalte 135,7 463,3 - Privatpersonen 780,2 - - Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen 1.565,2 111,2 - davon: - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 18, Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 119,4 5,0 - - Verarbeitendes Gewerbe 271,9 11,7 - - Baugewerbe 166,5 2,5 - - Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 224, Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 51, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 122,8 76,3 - - Grundstücks- und Wohnungswesen 280, Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 309,8 15,7 - Organisationen ohne Erwerbszweck 9,5 - - Sonstige 64,4 - - Summe 2.991, ,9 1,4
9 Vertragliche Restlaufzeiten nach risikotragenden Instrumenten Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Finanzinstrumente Mio EUR Mio EUR Mio EUR < 1 Jahr 969,8 135,4 0,1 1 Jahr 5 Jahre 496,7 671,2 0,3 > 5 Jahre bis unbefristet 1.525,1 460,3 1,0 Summe 2.991, ,9 1,4 6.5 In Verzug geratene und notleidende Kredite nach Hauptbranchen Für die Sparkasse gilt ein Engagement ab dem ersten Tag einer Limitüberziehung als überzogen. Ein Ausfall liegt ab einem Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen vor. Forderungen klassifiziert die Sparkasse im Rahmen der SolvV als in Verzug, wenn diese mehr als 90 aufeinanderfolgende Tage überfällig sind. Der Verzug wird dabei kontenbezogen ( 26 Abs. 16 SolvV) ermittelt. Die Einstufung von Forderungen als notleidend orientiert sich an den Kriterien zur Bildung von Risikovorsorge.
10 Hauptbranchen Gesamtinanspruchnahme aus in Verzug geratenen und notleidenden Krediten (mit Wertberichtigungen) Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Nettozuführung/ -auflösung von EWB/PWB/ Rückstellungen einschließlich Direktabschreibungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) Mio EUR Mio EUR Mio EUR Mio EUR Mio EUR Mio EUR Mio EUR Banken Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen 4,4 2, ,6 1,9 Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen 67,6 35,9 1,7-1,7 7,0 darunter: - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 0,3 0,3-0,0 0,1 - Energie- und Wasserversorgung Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 13,5 5, ,2 - - Verarbeitendes Gewerbe 8,4 4, ,6 0,9 - Baugewerbe 9,7 4, ,8 0,8 - Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 6,5 3,3 0,1-1,4 1,2 - Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 1,2 0, ,1 0,1 - Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 0,6 0,4 1,4-0,2 0,1 - Grundstücks- und Wohnungswesen 2,9 1, ,9 0,5 - Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 24,5 14,8 0,2-3,7 3,3 Organisationen ohne Erwerbszweck 0,0 0,0-0,0 - Summe 72,0 38,2 2,9 1,7-2,3 0,5 8,9 * + entspricht Auflösung; ** - entspricht Zuführung Bei Pauschalwertberichtigungen handelt es sich um eine pauschale Form der Risikoabsicherung, die sich auf das gesamte Forderungsvolumen der Sparkasse bezieht. Eine Aufteilung auf einzelne Schuldnergruppen ist nicht möglich und erfolgt daher nicht.
11 In Verzug geratene und notleidende Kredite je geografischem Hauptgebiet Geografische Hauptgebiete Gesamtinanspruchnahme aus in Verzug geratenen und notleidenden Krediten (mit Wertberichtigungen) Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) Mio EUR Mio EUR Mio EUR Mio EUR Mio EUR Deutschland 71,9 38,2 1,7 8,8 EWR (ohne Deutschland) ,0 Sonstige (ohne Deutschland und EWR) 0, ,1 Summe 72,0 38,2 2,9 1,7 8,9 Bei Pauschalwertberichtigungen handelt es sich um eine pauschale Form der Risikoabsicherung, die sich auf das gesamte Forderungsvolumen der Sparkasse bezieht. Eine Aufteilung nach geografischen Hauptgebieten ist nicht möglich und erfolgt daher nicht. 6.7 Entwicklung der Risikovorsorge Die Sparkasse nutzt Steuerungsinstrumente, um Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements frühzeitig zu erkennen, zu bewerten, zu steuern und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Die handelsrechtliche Bewertung erläutert die Sparkasse im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2013 sowie im Lagebericht unter dem Gliederungspunkt Vermögenslage. Die Sparkasse prüft ihre Kreditverhältnisse regelmäßig daraufhin, ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit Informationen vorliegen, die eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse anzeigen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditkunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann; Basis hierfür sind die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Zum anderen bewertet die Sparkasse die Sicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert, um einschätzen zu können, welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Über Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen wird in der Sparkasse kompetenzgerecht entschieden. Arbeitsanweisungen regeln die Berechnungsweisen sowie die Genehmigungsprozesse. Darüber hinaus werden bereits wertberichtigte Engagements regelmäßig überprüft, um die Risikovorsorge gegebenenfalls anzupassen. Sofern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditkunden nachhaltig verbessern und die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennen lassen, löst die Sparkasse die Risikovorsorge auf. Gleiches gilt, wenn an einer Rückführung des Kreditverhältnisses aus vorhandenen Sicherheiten keine Zweifel bestehen. Für Erfassung, Neubildung und Auflösung der Risikovorsorge nutzt die Sparkasse ein zentrales, rechnergestütztes EDV-System.
12 Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB und der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB. Anfangsbestand der Periode Neubildung Auflösung Verbrauch wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand der Periode Mio EUR Mio EUR Mio EUR Mio EUR Mio EUR Mio EUR EWB 41,2 10,4 7,5 5,9-38,2 PWB 3,7-0, ,9 Rückstellungen 1,5 0,7 0,4 0,1-1,7 7 Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV) Nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die einem festen aufsichtsrechtlichen Risikogewicht zugeordnet sind. Dabei erfolgt die Darstellung der Positionswerte vor und nach Einbeziehung von Kreditrisikominderungseffekten aus Sicherheiten. Gesamtbetrag der Forderungen Risikogewicht in % Kreditrisiko-Standardansatz vor Kreditrisikominderung Mio EUR nach Kreditrisikominderung Mio EUR , , ,8 151, ,4 321, ,0 548, ,5 37, ,7 550, ,3 857, ,8 8, ,5 1, ,0 0,0 Kapitalabzug - 0,2-0,2
13 Nominierte Agenturen ( 328 Abs. 1 Nr. 1 SolvV) Die Sparkasse ermittelt die Eigenkapitalanforderungen im Kreditrisiko-Standardansatz für die Forderungsklassen Zentralregierungen Regionalregierungen sonstige öffentliche Stellen Institute von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen multilaterale Entwicklungsbanken Unternehmen (soweit Forderungen aus Unternehmensanleihen) anhand der Bonitätsbeurteilungen der Ratingagenturen Standard & Poor s Rating Services und Moody s Investors Service. KSA-Forderungsklassen mit Rating ( 328 Abs. 1 Nr. 2 SolvV) Nachfolgende Übersicht enthält die von der BaFin anerkannten Ratingagenturen und die KSA- Forderungsklassen, für die die Ratingagenturen bei der Sparkasse jeweils nominiert sind. Bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungskategorie Staaten - Zentralregierungen ( 25 Abs. 2) - Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften ( 25 Abs. 3) - Öffentliche Stellen ( 25 Abs. 4) Banken - Multilaterale Entwicklungsbanken ( 25 Abs. 5), deren KSA- Risikogewicht sich nach 29 Nr. 3 bestimmt - Institute ( 25 Abs. 7) - Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen ( 25 Abs. 8) Unternehmen (soweit Unternehmensanleihen) - Unternehmen ( 25 Abs. 9) Ratingagentur Standard & Poor s Moody s Standard & Poor s Moody s Standard & Poor s Moody s Bonitätsstufe S&P AAA bis AA- A+ bis A- BBB+ bis BBB- BB+ bis BB- B+ bis B- ab CCC+ Moody s Aaa bis Aa3 A1 bis A3 Baa1 bis Baa3 Ba1 bis Ba3 B1 bis B3 ab Caa1
14 Prozessbeschreibung Ratingübertragung ( 328 Abs. 1 Nr. 3 SolvV) Die Sparkasse ermittelt die Eigenkapitalanforderungen für diese Forderungsklassen auf Grundlage der Bonitätsbeurteilungen der nominierten Ratingagenturen (externe Ratings). Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung kein Emissionsrating, wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß 45 SolvV auf die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein gegebenenfalls vorhandenes externes Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt. Liegen für einen Emittenten bzw. eine Emission zwei Bonitätsbeurteilungen unterschiedlicher Ratingagenturen vor, legt die Sparkasse das zweitbeste Rating zugrunde. 8 Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV) Die hier ausgewiesenen Positionen entsprechen der Zuordnung der Forderungsklasse Beteiligungen nach der Solvabilitätsverordnung (SolvV). Aus der SolvV-Meldung zum 31. Dezember 2013 wird unter der Forderungsklasse Beteiligungen ein Positionswert in Höhe von 36,1 Mio EUR ausgewiesen. Darunter sind keine börsennotierten Beteiligungen. Strategische Beteiligungen und Funktionsbeteiligungen hält die Sparkasse, um ihren öffentlichen Auftrag zu erfüllen. Sie wurden eingegangen, um den Sparkassen-Finanzverbund zu stärken, um Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben bei Verbundunternehmen zu nutzen oder um eine Zusammenarbeit mit einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen. Die Kapitalbeteiligungen der Sparkasse hingegen haben zum Ziel, hinreichende und risikoadäquate Renditen auf das investierte Kapital zu erwirtschaften; sie werden überwiegend vom Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen verwaltet. Die Beteiligungen werden nach rechnungslegungsspezifischen Kriterien gemäß HGB bewertet. Gemäß 340e Abs. 1 HGB sind Beteiligungen nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften (d. h. 253 Abs. 1 und 3 HGB) zu bewerten - es sei denn, dass sie nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In diesem Fall sind sie nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften (d. h. 253 Abs. 1 und 4 HGB) zu bewerten. Der bei den Beteiligungspositionen ausgewiesene Buchwert entspricht dem Buchwert vor Abschreibung zum Bilanzstichtag der Sparkasse, zuzüglich außerbilanzieller Adressenausfallpositionen über 1,8 Mio EUR (Zusagen, Nachhaftung, Hafteinlage). Soweit Anhaltspunkte für eine Wertminderung bei einer Beteiligung zum Bilanzstichtag vorlagen, erfolgte eine Abschreibung auf den beizulegenden Zeitwert, so dass der Bilanzbuchwert dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Bei den anderen Beteiligungen der Sparkasse liegen zum Bilanzstichtag keine Anhaltspunkte vor, dass der beizulegende Zeitwert (fair value) unter dem ausgewiesenen Bilanzbuchwert liegt. Insofern wurde zum Bilanzstichtag auf eine Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der einzelnen Beteiligungen verzichtet.
15 Im Berichtsjahr fanden keine Verkäufe statt. Es gab daher weder realisierte Gewinne noch realisierte Verluste. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. Börsenwerte für die gehaltenen Beteiligungen existieren nicht. Wertansätze für Beteiligungsinstrumente Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert Mio EUR Beteiligungsgruppe A: Strategische Beteiligungen 25,1 - darunter: börsengehandelte Positionen - - darunter: andere Beteiligungspositionen 25,1 Beteiligungsgruppe B: Funktionsbeteiligungen 0,1 - darunter: börsengehandelte Positionen - - darunter: andere Beteiligungspositionen 0,1 Beteiligungsgruppe C: Kapitalbeteiligungen 10,9 - darunter: börsengehandelte Positionen - - darunter: andere Beteiligungspositionen 10,9 9 Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV) Die Sparkasse Fulda hatte im Jahr 2013 keine Verbriefungen im Bestand. 10 Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) Die im täglichen Geschäftsbetrieb einer Sparkasse eingegangenen Risiken können durch Kreditrisikominderungstechniken in Form von Sicherheiten oder Aufrechnungsvereinbarungen (Netting) reduziert werden. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Die Sparkasse nutzt Kreditrisikominderungstechniken ausschließlich im Zusammenhang mit der Beteiligung an Sparkassen-Kreditbasket-Transaktionen und dort konkret nur im Zusammenhang mit einer Transaktion, die im September 2013 aufgelegt wurde. Dabei werden Emissionserlöse aus von der Sparkasse begebenen Originatoren-Credit Linked Notes als finanzielle Sicherheit (Barsicherheit) nach 155 Abs. 1 Satz 1 SolvV i.v.m. 185 Abs. 5 Nr. 1 mit einem Risikogewicht von 0 Prozent berücksichtigt, d. h. das Risikogewicht der besicherten Position wird durch das Risikogewicht der Barsicherheit in Höhe der abgesicherten Position ersetzt. Hierdurch entsteht für den besicherten Adressrisikoteil faktisch eine Eigenkapitalunterlegung
16 von Null, also eine volle Entlastung bei der Eigenkapitalunterlegung. Dabei beschränkt sich die Sparkasse ausschließlich auf die Berücksichtigung von Kontokorrentkrediten der eingebrachten Adressen im Rahmen der einfachen Methode nach 185 SolvV. Für die Forderungsklasse Unternehmen ergibt sich hieraus ein Gesamtbetrag an aus der Berücksichtigung von finanziellen Sicherheiten resultierenden gesicherten Positionswerten in Höhe von 3,1 Mio EUR. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Die Verantwortlichkeit für das Sicherheitenmanagement liegt in der Marktfolge Kredit und umfasst den Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung sowie die Verwaltung der Kreditrisikominderungstechniken. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Kreditrisikostrategie. Innerhalb der von der Sparkasse verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in die Gesamtbanksteuerung integriert. Aufgrund des diversifizierten Kreditportfolios bestehen derzeit keine Konzentrationsrisiken im Bereich der Sicherungsinstrumente. Zur Absicherung von Immobilienfinanzierungen nutzt die Sparkasse im Wesentlichen Grundpfandrechte, um die mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken zu minimieren. Die Sparkasse macht von ihrem Privilegierungsrecht lediglich bei privat genutzten Immobilien Gebrauch. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) als eigenständige Forderungsklasse berücksichtigt (vgl. Tabelle auf S. 6) und daher nicht als Kreditrisikominderungstechnik nach der Solvabilitätsverordnung behandelt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des 35 SolvV i. V. m. 20 a Abs. 4 bis 8 KWG. Bei der Ermittlung des Sicherheitenwerts legt die Sparkasse die Vorgaben der Beleihungsgrundsätze des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen zugrunde.
17 Marktrisiko ( 330 SolvV) Qualitative Angaben (gemäß 330 Abs. 2 SolvV) Für regulatorische Zwecke verwendet die Sparkasse derzeit keine eigenen internen Risikomodelle. Zur Anwendung kommen hier die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Quantitative Angaben (gemäß 330 Abs. 1 SolvV) Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige stellen sich die Eigenmittelanforderungen wie folgt dar: Marktrisiken Eigenkapitalanforderung Mio EUR Fremdwährungspositionen Währungsgesamtposition gem. 294 SolvV 0,8 Rohwarenpositionen Rohwarenpositionen gem. 296 SolvV - Handelsbuchrisikopositionen Handelsbuchrisikoposition gem. 298 SolvV - Allgemeines Kursrisiko Zinsnettoposition gem. 300 SolvV - - davon: Jahresbandmethode gem. 310 SolvV - - davon: Durationsmethode gem. 311 SolvV - Besonderes Kursrisiko Aktiennettopositionen gem. 304 SolvV - Aktienindexnettopositionen gem. 306 SolvV - Investmentanteile gem. 307 SolvV - Besonderes Kursrisiko Verbriefungen im Handelsbuch - Besonderes Kursrisiko Correlation Trading Portfolio - Optionspositionen Anrechnungsbetrag für das Gammafaktorrisiko gem. 309 SolvV - Anrechnungsbetrag für das Vegafaktorrisiko gem. 310 SolvV - Szenario Matrix-Methode gem. 311 SolvV - Andere Marktrisikopositionen Andere Marktpreisrisikopositionen - Summe 0,8
18 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ( 333 SolvV) Um die Zinsänderungsrisiken zu identifizieren und zu steuern, nutzt die Sparkasse die Integrierte Zinsbuchsteuerung. Sie basiert auf der bestehenden Cash-Flow-Struktur der bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte, einer Margenplanung unter Berücksichtigung der gleitenden Durchschnitte im variablen Geschäft sowie auf Annahmen zur Entwicklung der Bilanzstruktur und der Marktzinsen. Zur Ermittlung des GuV-orientierten Zinsänderungsrisikos erstellt die Sparkasse anhand der mittelfristigen Unternehmensplanung Planbilanzen für die nächsten drei Jahre ( ). Die Real-Case-Planung beruht in ihren Eckpunkten auf der Annahme eines jährlichen Wachstums im Kundenkreditgeschäft von ca. 2,0 Prozent und eines jährlichen Einlagenwachstums im Kundengeschäft von ca. 0,4 0,8 Prozent. Daneben entwickelt die Sparkasse für die Geschäftsstruktur auch ein pessimistisches und ein optimistisches Szenario. Auf der Grundlage verschiedener, durch die Sparkasse definierter Szenarien für die Entwicklung der Zinsstrukturkurve wird anschließend die Entwicklung des Zinsergebnisses für die kommenden Jahre simuliert. Konkret liegen dabei folgende Zinsszenarien zugrunde: - konstante Zinsen - Parallelanstieg um 1 Prozent - Parallelrückgang um 1 Prozent - erwartete Zinsentwicklung ( Hauszinsmeinung ) - Real Case - optimistisches Zinsszenario - - Real Case - pessimistisches Zinsszenario - sowie im Rahmen des Stresstestprogramms - Risikofall - drei ae-stresstests ( außergewöhnliche Ereignisse ) - inverse Stresstests. Dabei berücksichtigt die Sparkasse auch die Ausübung impliziter Optionen durch unsere Kunden im Einlagen- und Kreditgeschäft. Das von der Sparkasse im Rahmen der Planung berücksichtigte Zinsszenario ( Hauszinsmeinung ) für den Zeitraum bis Ende 2016 beruht im Wesentlichen auf der Annahme, dass die Zinssätze in den kurzfristigen Laufzeitbändern in 2014 erst in der zweiten Jahreshälfte leicht ansteigen und in den Folgejahren moderat nach oben gehen. In den anderen Laufzeitbändern wird mit einem kontinuierlichen Zinsanstieg gerechnet, der in den Jahren 2015 und 2016 deutlicher ausfallen soll. Im Szenario Real Case optimistisch unterstellt die Sparkasse in den Laufzeitbändern bis ein Jahr ein um 0,15 Prozentpunkte unter der Hauszinsmeinung liegendes Zinsniveau, während in den mittel- bis langfristigen Laufzeitbändern ein bis zu 0,25 bzw. 0,50 Prozentpunkte höheres Zinsniveau angenommen wird. Das führt zu einer steileren Zinsstrukturkurve. Im Szenario Real Case pessimistisch geht die Sparkasse von einem Zinsanstieg in allen Laufzeitbändern aus, wobei der Anstieg in den kurzfristigen Laufzeitbändern höher ausfällt. Dies führt im Ergebnis zu einer Verflachung der Zinsstrukturkurve.
19 Die Simulation des Zinsergebnisses erfolgt vierteljährlich differenziert in der Kombination der vorgenannten Geschäftsstruktur- und Zinsszenarien. Ergänzend zu den GuV-orientierten Simulationen ermittelt die Sparkasse das Zinsänderungsrisiko monatlich auch wertorientiert. Dabei nutzt sie einen Value-at-Risk-Ansatz im Rahmen der historischen Simulation. Ihm liegen ein Konfidenzniveau von 95 Prozent und eine Haltedauer von 63 Handelstagen zugrunde. Als Basis dient eine Referenzzinskurve mit den historischen Werten von 1988 bis Darüber hinaus simuliert die Sparkasse entsprechend den Vorgaben der BaFin nach 25a Abs. 1 Satz 7 KWG, wie sich der Barwert des Zinsbuchs bei einer Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve über Nacht verändert. Per 31. Dezember 2013 hatte dieser simulierte Zinsschock folgende Ergebnisse: Zinsänderungsrisiko Zinsschock gemäß BaFin-Rundschreiben 11/2011 Rückgang des ökonomischen Werts bei Ad-hoc-Zinsverschiebung um BP Mio EUR Zuwachs des ökonomischen Werts bei Ad-hoc-Zinsverschiebung um 200 BP 72,2 60,9 Anzeigepflichten nach 24 Abs. 1 Nr. 14 KWG (Auswirkung von mehr als 20 Prozent der Eigenmittel) ergaben sich zum 31. Oktober Die Anzeige wurde abgegeben. 13 Operationelles Risiko ( 331 SolvV) Die Angaben zum operationellen Risiko finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt Risikoberichterstattung/Operationelle Risiken. 14 Derivative Adressenausfallrisikopositionen und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) Qualitative Angaben Die Sparkasse schließt derivative Finanzgeschäfte zu folgenden Zwecken ab: Zinsswaps zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken Devisentermingeschäfte im Kundeninteresse
20 Credit Default Swaps dienen der Absicherung von Adressenausfallrisiken im Rahmen von Kreditbasket-Aktionen der Sparkassen-Finanzgruppe in geringem Umfang Future- und Optionsgeschäfte für Zwecke des Eigenhandels. Zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen im Rahmen der Solvabilitätsverordnung verwendet die Sparkasse die Marktbewertungsmethode. In Höhe des hierbei ermittelten Anrechnungsbetrags werden die derivativen Adressenausfallrisikopositionen in der internen Steuerung und somit auch in der Berechnung des ökonomischen Eigenkapitals berücksichtigt. Aufbauend auf den mittels Marktbewertungsmethode ermittelten Kreditäquivalenzbeträgen und den daraus resultierenden Eigenkapitalanforderungen bestimmt sich die Obergrenze für Kredite an Kontrahenten. Die Sparkasse schließt Geschäfte nur mit Kontrahenten guter Bonität ab. Für jeden Kontrahenten wird für derivative Finanzprodukte eine separate Obergrenze festgelegt. Die Überwachung dieser Obergrenzen erfolgt anhand eines Limitsystems, welches neben Derivaten auch für alle anderen wesentlichen Risikokategorien eingerichtet wurde. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Bei einem Verpflichtungsüberhang bildet die Sparkasse Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gemäß 249 Abs. 1 HGB. Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von Marktpreis- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen dieser Risiken. Aufgrund verbundweiter Sicherungssysteme bestehen bei der Sparkasse keinerlei Verträge, die die Sparkasse zur Leistung von Sicherheiten bzw. zum Nachschuss von Sicherheiten verpflichten. Quantitative Angaben Positive Wiederbeschaffungswerte vor Aufrechnung und Sicherheiten Aufrechnungsmöglichkeiten Anrechenbare Sicherheiten Positive Wiederbeschaffungswerte nach Aufrechnung und Sicherheiten Mio EUR Mio EUR Mio EUR Mio EUR Kreditderivate 0, ,4 Zinsbezogene Kontrakte 0, ,3 Währungsbezogene Kontrakte 0, ,0 Summe 0, ,7
21 Marktbewertungsmethode Mio EUR Kontrahentenausfallrisikoposition 1,4 15 Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Qualitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV 15.1 Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Die Sparkasse Fulda ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-Sparkassen, Anwendung. Die Vergütung der Beschäftigten unterhalb der Vorstandsebene erfolgt überwiegend auf dieser tariflichen Basis Geschäftsbereiche Eine Unterscheidung unseres Vergütungssystems nach einzelnen Geschäftsbereichen findet nicht statt, daher kann auf eine unterscheidende Darstellung verzichtet werden Ausgestaltung des Vergütungssystems Die Beschäftigten können neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang Prämien aus einem Vergütungssystem erhalten, dessen Ziele aus der mittelfristigen Unternehmensplanung in Verbindung mit der Betriebsvereinbarung zur Sparkassensonderzahlung abgeleitet sind. Die Ziele sind auf einen langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet und berücksichtigen auch qualitative Aspekte Zusammensetzung der Vergütungen Die Beschäftigten der Sparkasse erhalten eine tarifliche Vergütung nach dem TVöD- Sparkassen. Darüber hinaus werden weitere hausinterne Vergütungselemente gezahlt, die für die Beschäftigten fixen (Aufwandsentschädigung, Gestellung von Firmenwagen, Essenszuschuss) und variablen (Weitergabe von Verbundprovisionen sowie erhöhte individuellleistungsbezogene Zulagen im Rahmen der SSZ) Charakter haben.
22 Art und Weise der Gewährung Die Prämien aus der zielorientierten Vergütung werden jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres ausgezahlt. Die übrigen vorgenannten Vergütungselemente werden monatlich ausgezahlt Vorstandsvergütung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Sparkasse Fulda ist individualvertraglich im Rahmen der auf landesgesetzlicher Grundlage vom Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen erlassenen Richtlinien und Vergütungsempfehlungen vereinbart. Sie besteht aus einer Festvergütung (Jahresgrundbetrag); eine der Höhe nach begrenzte, variable Zulage kann gezahlt werden. Quantitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV 15.5 Übersicht über die gewährten Vergütungen Die folgende Übersicht bietet ein Gesamtbild über die gewährten Vergütungen: Volumen in 2013 in Mio EUR in % zur Gesamtvergütung Zahl der Begünstigten Gesamtvergütung (Gesamtbrutto) 28,6 100, davon: fixe Vergütung 28,1 98, davon: Provisionen 0,2 0, davon: erhöhte individuell-leistungsbezogene Zulagen und sonstige erfolgsbezogene Komponenten 0,3 1,0 376 In diesen Angaben sind auch die festen und variablen Vergütungen der Vorstandsmitglieder enthalten Einbindung externer Berater Eine Einbindung externer Berater bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems ist nicht erfolgt.
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