Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 18 der Fraktion der CDU. Lage und Perspektive der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen

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1 Stellungnahme der ver.di Landesbezirk Nordrhein-Westfalen zur 16 STELLUNGNAHME 16/3996 A18 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 18 der Fraktion der CDU Drucksache 16/11081 Lage und Perspektive der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen verantwortlich: Landesbezirksleitung ver.di Nordrhein-Westfalen Gabriele Schmidt, Karlstr , Düsseldorf

2 Vorbemerkung: Die Große Anfrage der CDU-Fraktion zielt vor allem auf die Lage der verkammerten Freien Berufe wie Ärzt*innen, Architekt*innen, Rechtsanwält*innen oder Ingenieur*innen. Meist liegt den Berufen über die Verbände eine klare Honorarordnung zugrunde. Soziale Sicherung wie Altersvorsorge wird über Versorgungswerke geleistet. Es handelt sich demnach um Selbstständige in Freien Berufen, die als relativ abgesichert gelten können. Wir machen darauf aufmerksam, dass Selbstständige in den Freien Berufen durchaus auch Mitarbeiter*innen beschäftigen. Der Landesbezirk ver.di NRW ist die größte Organisation der Medien- und Kulturschaffenden in Nordrhein-Westfalen mit zahlreichen selbständigen Freiberufler*innen. In ver.di haben sich unter anderem Journalist*innen, Beschäftigte des öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunks, Filmschaffende, Schriftsteller*innen, Übersetzer*nnen, Bildende Künstler*innen, Darstellende Künstler*nnen, Musikschullehrer*nnen, Musiker*innen organisiert. Wir nehmen die Anfrage zum Anlass, den Blick auf die Medien- und Kulturschaffenden und insbesondere auf die Solo-Selbstständigen zu lenken, die Dienste und Werke erbringen, ohne dabei Mitarbeiter*innen zu beschäftigen. Solo-Selbstständige wie Selbstständige als Unternehmer*innen sind in denselben Branchen und Berufen tätig. Unter den Solo-Selbstständigen gibt es allerdings eine Vielzahl von weiteren Berufen, für die eine akademische Vorbildung nicht zwingend erforderlich ist und die häufig mit abhängig Beschäftigten konkurrieren. Das liegt zum großen Teil an der Entwicklung, dass Tätigkeiten, die vor Jahren nur in abhängiger Beschäftigung ausgeübt wurden, heute durch Auslagerungen in den Unternehmen für Solo-Selbstständige ausgeschrieben werden. Für viele der Solo-Selbstständigen gilt, anders als bei den verkammerten Berufen, keine Honorarordnung. Das Einkommensspektrum ist sehr weit gestreut von sehr guten Einkommen bis Einkommen unterhalb des Mindestlohns. Nach Angaben des DIW 2015 bezog etwa ein Viertel der Solo-Selbständigen im Jahr 2013 ein Einkommen von brutto weniger als 8,50 Euro je Stunde. Allein im Bereich der Journalist*innen gibt es eine Spanne von Honorarvergütungen, die über Tarifverträge, Pauschalen bis frei verhandelbare Honorare gehen. In ähnlicher Weise reicht die soziale Absicherung über gesetzliche Pflichtversicherung, Versorgungswerke bis hin zur privaten Vorsorge. Für nur etwa ein Viertel der Selbstständigen bestehen obligatorische Sondersysteme. So bestehen für die meisten Solo-Selbstständigen Probleme bei der sozialen Absicherung. Vielen gelingt es durch die Besonderheiten der soloselbstständigen Erwerbsarbeit wie unstete Beschäftigung und häufiger Wechsel in und aus der Selbstständigkeit heraus nicht, Rücklagen oder Ersparnisse aufzubauen. Vor diesem Hintergrund schlagen wir vor, die zukünftige Lage und Perspektive (Entwicklung) der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen insgesamt systematischer zu erfassen. I. Bedeutung der Freien Berufe für die Wirtschaft und Gesellschaft Zur Frage 1: Wie hat sich die Anzahl der selbstständigen Freiberufler in NRW von 1991 bis 2014 entwickelt? Hier wird zu den Freien (Medien- und) Kulturberufen in der Antwort ausgeführt Spitzenreiter (bezogen auf den Zuwachs) sind die Personen in den freien (Medien- und) Kulturberufen, deren Anzahl sich mehr als verdreifacht hat. Lag die Zahl der selbständigen Freiberufler*innen am 1. Januar 1991 noch bei ca von insgesamt (Anteil von 13,9 %) fand ein Zuwachs um 346% bis zum 1. Januar 2015 auf ca von insgesamt (Anteil von 24,4%) statt. Nach Angaben des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler- Stiftung im Frühjahr 2016 stieg die Zahl der Solo-Selbstständigen in Deutschland von 1991 von 1,38 Millionen auf 2,35 Millionen im Jahr Seit 2012 befindet sich die Zahl aber 2

3 bereits wieder im Abwärtstrend. Für NRW berechnet das Institut für Freie Berufe Selbstständige im Jahr Quellen: Publikationen/Forschungsberichte/f465-solo-selbstaendige.pdf? blob=publicationfile&v=4 Eine Übersicht der Berufe, in denen Solo-Selbstständige tätig sind: Zur Frage 7: Wie schätzt die Landesregierung aktuell die wirtschaftliche Situation der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen ein? Die Landesregierung bezieht sich in der Beantwortung von Frage 7 auf eine Konjunkturumfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe Demnach bewerten die Freien Berufe ihre Lage als ausgesprochen positiv. In der Tabelle 6 zur Frage 7 wird die Aussage zur wirtschaftlichen Situation der selbständigen FreiberuflerInnen im (Medien- und) Kulturbereich getroffen, dass 78,9 % ihre wirtschaftliche Situation gut oder befriedigend einschätzen. Diese Aussage deckt sich nicht mit unseren Erkenntnissen/Erfahrungen und anderen Berichten/Untersuchungen zur wirtschaftlichen und sozialen Situation von selbständigen Freiberufler*innen im Medien- und Kulturbereich. Im nachfolgenden Absatz zur Tabelle 6 werden zu diesem Bereich allgemeine Aussagen getroffen, die aber keine Beantwortung der Frage 6 darstellen. ver.di möchte an dieser Stelle auf die Veröffentlichungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung aus diesem Jahr verweisen: Demnach ist das mittlere monatliche Haushaltseinkommen der Solo-Selbstständigen geringer als das der abhängig Beschäftigten. Zwar ist auf der einen Seite der Anteil der Solo-Selbstständigen gestiegen, die Einkünfte von 25 Euro brutto pro Stunde und mehr erzielen, auf der anderen Seite ist der Anteil der Personen mit niedrigem Einkommen unter den Solo-Selbstständigen größer als unter den abhängig Beschäftigten. Rund ein Viertel der Solo-Selbstständigen bezog 2013 ein Einkommen von brutto weniger als 8,50 Euro die Stunde. Besonders niedrige Einkommen erwirtschaften Frauen, davon sind vor allem mehr Teilzeit- als Vollzeitbeschäftigte betroffen. Dabei verwischt ein wachsender Graubereich zwischen selbstständiger und abhängiger Beschäftigung zunehmend. Denn häufig sind Solo-Selbstständige gezwungen, zwischen Selbstständigkeit und anderen Erwerbsformen sowie Arbeitslosigkeit zu wechseln. Die häufig unsteten und niedrigen Einkommen und die damit zusammenhängende geringe Sparfähigkeit stellen besondere Risiken für die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und im Alter dar. Quelle: Nach der Studie der Hans-Böckler-Stiftung vom Mai 2016 im Auftrag der Kulturpolitischen Gesellschaft e.v. und dem Verein art but fair stellt für die Mehrheit der Künstler*innen im Bereich Darstellende Kunst und Musik die prekäre finanzielle Lage, mangelnde Planbarkeit und Sicherheit, eine Belastung dar. Rund vier von fünf Künstler*innen, die an der Umfrage teilnahmen, gaben an, zu gering vergütet zu werden, von Altersarmut bedroht und einer unsicheren Beschäftigungssituation ausgesetzt zu sein. Rund 70 % der Künstler*innen gaben an, von unbezahlter Leistungserbringung sowie Unvereinbarkeit von Familie und Beruf be- 3

4 troffen zu sein. Zudem haben Frauen mit deutlich schlechteren Arbeitsbedingungen zu kämpfen als Männer. In der Studie wird deutlich gemacht, dass die Kulturpolitik die Möglichkeit hat, durch eine Veränderung der Rahmenbedingungen die prekäre finanzielle Lage und die große berufliche Unsicherheit für Künstler zu beheben. Kulturpolitik ist in Deutschland in erster Linie eine Aufgabe der Bundesländer. Wo sieht die Landesregierung Nordrhein-Westfalens die Möglichkeiten, Rahmenbedingungen für die Künstler zu verbessern? Quelle: Diese Studien dienen nur als Beispiele für den großen Bereich der Solo-Selbstständigen, in dem die Lage alles andere als ausgesprochen positiv bewertet wird. Die Aussage, dass die Kreativwirtschaft vom großen regionalen Absatzmarkt, der räumlichen und strukturellen Nähe zu einer starken Industrieregion und den urbanen Ballungsräumen mit einer ökonomischen wie kulturellen Vielfalt profitiert, ist für uns nicht nachvollziehbar und müsste zunächst einmal evaluiert werden. Wie die oben angeführten Bemerkungen darlegen, bedeutet eine Nachfrage nach kreativen Solo-Selbstständigen noch lange kein auskömmliches Einkommen für den Einzelnen. Aus unserer Sicht gibt es zwingend politischen Handlungsbedarf um sowohl ein Mindesteinkommen zu sichern als auch Altersarmut in zu verhindern. V. TTIP/TISA und die Auswirkungen auf die Freien Berufe Zu den Fragen 40 und 41: Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Landesregierung das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada und der EU auf die Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen? Wie und mit welchen Inhalten hat sich die Landesregierung bei den Verhandlungen von CETA eingebracht, um die Interessen der freien Berufe zu stärken? und den Fragen 42 und 43: Welche Erwartungen hat die Landesregierung an die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen den USA und der EU mit Blick auf die freien Berufe in Nordrhein-Westfalen? Wie und mit welchen Inhalten bringt sich die Landesregierung bei den Verhandlungen von TTIP ein, um die Interessen der Freien Berufe zu stärken? Hier werden Aussagen getroffen, die die reale Situation nicht benennen. Bis zum August 2015 hat die Bundesregierung und der Bundeswirtschaftsminister behauptet, dass der Medien- und Kulturbereich durch TTIP nicht betroffen sei. Nach der nicht genehmigten Veröffentlichung zahlreicher bis dahin geheimer Dokumente hat der Bundeswirtschaftsminister am 7. Oktober 2015 ein Positionspapier zum Bereich Kultur und Medien im Rahmen der TTIP- Verhandlungen vorgelegt, in dem er darstellt, was alles geregelt werden muss, damit der Medien- und Kulturbereich durch TTIP nicht betroffen wird. Dies bedeutet aber im Umkehrschluss, dass der Medien- und Kulturbereich durch TTIP betroffen ist, was auch erhebliche Auswirkungen auf die selbständigen Freiberufler*innen im Medien- und Kulturbereich haben dürfte. Auch aus diesen Gründen lehnt ver.di TTIP (CETA und TISA) ab. Unsere Befürchtungen, dass es durch die o. g. Wirtschafts- und Handelsabkommen zu einem erheblichen Verdrängungsprozess qualitativ guter Dienstleistungen und zu einem verschärften Wettbewerb über Lohn- und Arbeitsbedingungen kommt, sind durch bisher bekannt gewordene Veröffentlichungen bestätigt worden. Handelsabkommen mit den skizzierten Auswirkungen, die weder durch Gesetzgebungsverfahren beeinflussbar, noch durch die nationale Gerichtsbarkeit überprüfbar sein werden, sind für uns nicht akzeptabel. 4

5 Fazit: Trotz der nicht nur zahlenmäßigen Bedeutung der selbständigen Freiberufler*innen im Medien- und Kulturbereich stellt die CDU-Fraktion in ihrer großen (Teil-) Anfrage im Weiteren keine Fragen zum Medien- und Kulturbereich, woraus sich die Schlussfolgerung ableitet, dass die CDU-Fraktion kein Interesse an der wirtschaftlichen und sozialen Situation von fast 25 % der selbständigen Freiberufler*innen in Nordrhein-Westfalen hat. Auch die Landesregierung nimmt in ihrer Antwort, ausgenommen von kurzen allgemeinen Aussagen, praktisch keinen Bezug mehr zu diesem Bereich. Aus diesen Gründen wird die Große Anfrage der Fraktion der CDU und die Antwort der Landesregierung der Lage und Perspektiven der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen nicht gerecht. Für die Solo-Selbstständigen in ver.di wird ein politisches Ziel der kommenden Jahre soziale Absicherung der Solo-Selbstständigen sein. Selbstständige können für sich selbst sorgen, so die Vorstellung aus der Tradition der Bismarckschen Sozialversicherung. Sie bedürfen nicht des kollektiven Schutzes der Solidargemeinschaft der Versicherten. Diese Ansicht ist schon lange nicht mehr zeitgemäß. Während in der Mehrzahl der EU-Länder die Selbstständigen durch die staatlichen Pflichtversicherungssysteme systematisch erfasst werden, ist dies in Deutschland nur für Sondergruppen der Solo-Selbstständige möglich. Die sozialen Risiken aufgrund niedriger Einkommen und der entsprechend geringen Sparfähigkeit führen letztlich zu einem erhöhten Risiko der Altersarmut. Deshalb ist eine umfassende Alterssicherung mit entsprechenden Anpassungen in anderen sozialversicherungspflichtigen Bereichen wie der Kranken- und Arbeitslosenversicherung für Solo-Selbstständige zwingend notwendig. 5

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