Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp u. vorgelagerte Flachgründe

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1 Steckbrief Natura 2000 Gebiete Ostsee, FFH Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp u. vorgelagerte Flachgründe 1 Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp u. vorgelagerte Flachgründe In Kürze: Typ: EU FFH Gebiet FFH DE Andere Ausweisungen: HELCOM BSPA 176, IBA DE287, EU VS Gebiet DE Lage: Kieler Bucht, westliche Ostsee Größe: 5483 ha, davon 5431 ha marin Meldung durch: Landwirtschaft, Räume (MLUR) S-H Ministerium für Umwelt und ländliche SCI seit: Die Landesregierung gibt an Schutzgüter: Charakteristischer Abschnitt der Ostseeküste mit vielfältigen Meeres- und Landlebensräumem mit großer Bedeutung für rastende Meeresenten und brütende Seevögel. Managementplan: Nein Abb. 1: Aufgrund der exponierten Lage der Küste kommen Seegras und Algenmischflächen erst ab etwa 3 m Tiefe vor. Foto: W. Wichmann Lebensraumtyp sind kleine Strandseen (1150), ein ebenfalls prioritärer Lebensraumtyp, ausgebildet. Gebietsbeschreibung2 Das FFH Gebiet ist 5483 ha groß und liegt östlich der Kieler Förde. Es zieht sich entlang der Küste der Probstei und umfasst einen Abschnitt der Ostsee zwischen der Mündung der Hagener Au und Marzkamp sowie die vorgelagerten Flachwassergebiete. Teile des Gebietes gehören zu den Naturschutzgebieten Bottsand bzw. Strandseelandschaft bei Schmoel. Das Naturschutzgebiet Bottsand zeichnet sich durch weitgehend unbeeinflusste Nehrungsund Dünenbildung und einen seltenen Brutvogelbestand aus. Westlich angrenzend erstreckt sich eines der größten Windwattvorkommen der schleswigholsteinischen Ostseeküste (1140). Küstennah hat sich durch die Anlagerung eines lang gestreckten Strandwalls eine haffartige Situation ergeben. Neben einer typischen Abfolge von Spülsaum (1210), Primär- (2110), Weiß- (2120) und der Graudüne (2130) als prioritärem Vor dem Windwatt und vor dem Steilküstenabschnitt zwischen Schmoel und Marzkamp beginnt ein weitläufiges Flachwassergebiet (1160) mit einzelnen Riffen (1170). Es ist insbesondere für das Vorkommen des Schweinswales von Bedeutung. Die Wasserkörper im FFH Gebiet sind mesohaline offene Küstengewässer (Typ B3 WRRL, (Fürhaupter et al., 2009; Meyer et al., 2008)), bis zu 15 m tief, und nach Nordosten hin exponiert. Die Eutrophierung der Küstengewässer (Nausch et al., 2011) ist immer noch zu hoch und verursacht nicht nur eine erhöhte Trübung und dadurch Verminderung des Phytals (s. z. B. Schramm, 1996), sondern gelegentlich auch exzessive Phytoplankton- und Blaualgenblüten, sowie Sauerstoffdefizite in den tieferen Gebieten (BSH, 2008; Petenati, 2009). Das übergreifende Schutzziel ist die Erhaltung der gut ausgeprägten Meeresund Landlebensräume dieses Küstenabschnitts; einschließlich ihrer lebensraumtypischen Strukturen und Funktionen s.

2 Ostsee, FFH Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp u. vorgelagerte Flachgründe 2 Schutzgüter Das FFH-Gebiet ist zu 37 % als Riff (1170), und zu kleinen Anteilen als Lagune (1150), vegetationsfreies Schlick- Sand- und Mischwatt (1140), und große flache Meeresbucht (1160) ausgewiesen (alle unter 1 %, vgl. Anhang 4 B). Vor Heidkate befindet sich ein starkes Sandriff- System mit bis zu 10 Sandbänken, die bis 700 m seewärts reichen (Ahrendt, 2012). Diese sind nicht als Schutzgut ausgewiesen. Riffe 1 und assoziierte Makrofauna 2 und -flora 3 1 Rote Liste, FFH LRT 1170, HELCOM, Bern Konvention, BNatschG 30 2 Rote Liste, FFH LRT 1140, 1170, HELCOM, OSPAR, BNatschG 30 3 Rote Liste, FFH LRT 1130,1140,1150, 1160, 1170, HELCOM, Bern Konvention, BNatschG 30 In der Uferzone treten Grobsand- und Kiesbereiche mit vereinzelten Steinen auf, an die sich meist Sandriffzonen anschließen; tieferliegend wechseln sich im Osteil des Wasserkörpers Stein- und Blockfelder mit Sandgründen ab; im Westteil sind ausgedehnte Sandflächen vorhanden (Fürhaupter et al., 2009). Das Ufer ist hier mit Buhnen und andere Küstenbauwerken befestigt. Künstliche Hartsubstrate wie die T-Buhnen sind auf der seewärts gerichteten Seite mit gemischten Algen, auf der Uferseite mit Fucus vesiculosus und F. evanescens gemischt bedeckt (Fürhaupter et al., 2009). Der Lebensraumtyp Riffe beinhaltet sowohl geogene als auch biogene Riffstrukturen. In der Ostsee werden biogene Riffe hauptsächlich durch Steinfelder mit flächendeckende Besiedlung der Miesmuschel Mytilus edulis gebildet (Nehls et al., 2008). Die Schalen der Miesmuscheln bilden als Bänke ein komplexes Habitat mit einer vielfältigen Begleitfauna. Für die Muschel fressenden Eiderenten bilden diese Bänke ein wichtiges Nahrungs- und Überwinterungshabitat. Fucusarten (Fucus vesiculosus, F. serratus), bewachsen alle künstlichen und natürlichen Hartsubstrate im Flachwasser bis nur etwa 1.5 m Tiefe, und werden dann durch mehr oder weniger ausgeprägte Seegrasflächen abgelöst (Fürhaupter et al., 2008). Dagegen lag die untere Verbreitungsgrenze in den 1960er Jahren noch bei 10 m (Breuer and Schramm, 1988). Rotalgen bestände, gemischt mit fädigen Algen gesetzen heute die Tiefen zwischen 6 und 10 m, wobei der ursprünglich dominierende Gabeltang (Furcellaria lumbricalis) durch andere Rotalgenarten ersetzt wurde (Breuer and Schramm, 1988). Große, flache Meeresarme und -buchten 1 mit Schlick-, Sand- und Mischwatt 2 Seegraswiesen 3 1 (Rote Liste, FFH LRT 1160, HELCOM) 2 Rote Liste, FFH LRT 1140, OSPAR, HELCOM, Bern Konvention, BNatschG 30 3 (Rote Liste, FFH LRT 1110,1130,1140,1150, 1160, OSPAR, HELCOM, Bern Konvention, BNatschG 30) Der Küstenabschnitt des FFH Gebietes ist relativ exponiert, so daß Seegras-(Zostera marina)/ Algenmischflächen erst ab einer Tiefe von m zu finden sind. Nur im Bereich der Großen Schleuse gibt es ein weiteres Seegrasgebiet in m Tiefe (Fürhaupter et al., 2008). Das Gemeine Seegras (Zostera marina) wächst bei optimalen Lebensbedingungen in der westlichen Ostsee in dichten Beständen kurz unterhalb der Niedrigwasserlinie bis zu einer Wassertiefe von 10 m, vereinzelt bis 17 m. Es kann in der Kieler Bucht Blattlängen von bis zu 2 m erreichen (Meyer and Nehring, 2006). Bis in die 1960er Jahre war Zostera marina bis zu einer Wassertiefe von 6 m die bestandsbildende Art, in den 1980er Jahren nicht mehr.. Die 6 m Linie stellt heute die absolute Tiefengrenze dar (Review in Meyer and Nehring, 2006). Große Seenadel (Syngnathus acus) Rote Liste HELCOM, HELCOM Die Große Seenadel bewohnt strukturierte Habitate in der Algenzone und im weiteren Flachwasser und sind auch zwischen Seegrashalmen zu finden. In der westlichen Ostsee sehr selten (Gast). Schweinswale (Phocoena phocoena) (Rote Liste, FFH 1351, Anhang II, IV, OSPAR, HELCOM, Bern Konvention, Bonn Konvention, CITES) Nach Untersuchungen von (Sveegaard et al., 2011; Teilmann et al., 2008) gehört das FFH Gebiet nicht zu den Verbreitungsschwerpunkten des Schweinswals in der westlichen Ostsee. Dennoch werden Schweinswale häufig

3 Ostsee, FFH Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp u. vorgelagerte Flachgründe 3 beobachtet 3 und auch im Monitoring erfasst (Herr, 2009; Siebert et al., 2006). Schutzstatus des Gebietes Das Vorschlagsgebiet Küstenlandschaft Bottsand Marzkamp und vorgelagerte Flachgründe (DE ) wurde 2007 erstmals als Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung (SCI) anerkannt (2008/25/EG). Für die Landesregierung ist das Gebiet aber erst seit unter gesetzlichem FFH Gebietsschutz (s. Fußnote 1). Gemäß FFH Richtlinie (1992) muss das Gebiet bis 2016 als Europäisches FFH Schutzgebiet in nationales Recht umgesetzt werden. Die FFH-Ausweisung erfordert die Festlegung und das Wirksamwerden von Maßnahmen nach Artikel 6 FFH (1992). Das vollständig überlappende EU Vogelschutzgebiet Östliche Kieler Bucht (DE ) zum Schutz der durch die FFH Schutzgüter im Wasser und an Land angelockte Stand- und Rastvogelfauna besteht seit Es gibt bislang keine gebietsspezifischen Schutzmaßnahmen. Schleswig-Holstein strebt an, Maßnahmen über Managementpläne zu konkretisieren (Landesregierung Schleswig- Holstein, 2012). Allgemein besteht der nach EU FFH-Richtlinie (1992, Ar. 6) vorgesehene Schutz (umgesetzt nach 33 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit 24 Abs. 1 LNatschG). Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen oder Störungen sind unzulässig, wenn sie zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen können ( 28 und 29 LNatSchG). Die erforderliche Prüfung der Verträglichkeit von Plänen und Projekten mit den Erhaltungszielen erfolgt nach 25 LNatschG (2010). Die o. g. allgemeinen Bestimmungen des gesetzlichen Schutzes gelten nicht, soweit ein sonstiger gleichwertiger Schutz besteht ( 29 Abs. 2 Satz 7 LNatSchG). Die fischereiwirtschaftliche Bodennutzung im Rahmen der guten fachlichen Praxis gilt in der Regel nicht als Verstoß gegen das Verbot des 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG ( 24 Abs. 1 LNatschG). Erhaltungsziele 4 Ziel ist allgemein die Erhaltung dieses charakteristischen Ostseeküstenabschnittes mit seinen vielfältigen Meeres- und Landlebensräumen und dessen lebensraumtypische Strukturen und Funktionen. Diese als Schutzgüter ausgewiesenen Lebensräume sollen sich weitgehend natürlich entwickeln, die lebensraumtypischen Strukturen und Lebensgemeinschaften aufweisen. Dazu soll eine weitgehend natürliche Morphodynamik des Bodens, der Flachwasserbereiche und der Uferzonen (1140, 1160), sowie Seegraswiesen und ihre Dynamik (1160) erhalten werden. Es sollen natürliche, von mechanischer (anthropogener) Schädigung weitgehend freie und morphologisch ungestörte Bereiche des Meeresgrundes und periodisch trockenfallender Flachwasserzonen mit Hartsubstraten wie Findlingen, Steinen, natürlichen Muschelbänden und der zu Sandbänken vermittelnden Mischbestände (1170) erhalten bleiben. Zugunsten des Schweinswales soll das FFH- Gebiet Bottsand-Marzkamp als naturnahes Gewässer erhalten werden, insbesondere die produktiven Flachwasserzonen bis 20 m Tiefe. Störungsarme Bereiche mit geringer Unterwasserschall-belastung sollen ebenso zu lebensfähigen Beständen und natürlichem Reproduktonsvermögen der Schweinswale beitragen wie intakte Nahrungsfischbestände. Außerdem soll die Schadstoffbelastung minimiert werden. Derzeitiger ökologischer Zustand Der Gesamtzustand der Küstengewässer im FFH Gebiet wurde gemäß den Kriterien der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) als aktuell mäßig bewertet (Voß et al., 2010). Die WRRL Parameter Makrophyten, Makrozoobenthos und Phytoplankton wurden im Bereich des FFH Gebietes als gut, mäßig bzw. mäßig bewertet (BMLP, 2011). Im Rahmen der Berichtspflichten nach FFH RL Artikel 17 an die Europäische Kommission erheben die Bundesländer und der Bund (BfN, in der AWZ) den Erhaltungszustand der Natura s.

4 Ostsee, FFH Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp u. vorgelagerte Flachgründe Schutzgüter in ihren Zuständigkeitsbereichen. Die Bewertung erfolgt nach (Krause et al., 2008). Demnach haben alle ausgewiesenen Lebensraumtypen bis auf Strandseen in Schleswig-Holstein einen günstigen Erhaltungszustand (Gemperlein, 2008). Sowohl die WRRL als auch die FFH-Beurteilung sind allerdings erstaunlich wenn man die großflächigen Verluste an Hartsubstrat für Besiedlung und die zusätzliche Verminderung der Makrophytenbestände durch die Eutrophierung der Küstengewässer in den letzten Jahrzehnten bedenkt. Die Bestandsgrößen der Kattegat-Beltsee- Schweinswal-Population sind in den vergangenen Jahren dramatisch zurückgegangen (Sveegaard et al., 2011): von geschätzten Individuen (1994) auf nur Individuen (2005). Gleichzeitig stieg nach 2004 die Zahl der Totfunde stark an, und der Anteil der Beifang Verdachtsfälle erhöhte sich (Herr, 2009). Die beste verfügbare Schätzung der fischereilichen Mortalität von Schweinswalen in der westlichen Ostsee liegt bei 2-18 % der Population (Gilles, 2008). Daher ist der Erhaltungszustand des Schweinswals in Schleswig-Holstein ist ungünstig (U2, Gemperlein, 2008), wie auch national (BfN, 2007), dort infolge eines ungünstigen Zustands der Population (U2), aber auch des Habitats (U1). Empfindlichkeit der Schutzgüter gegenüber Belastungen Die im FFH Gebiet ausgewiesenen Schutzgüter sind allgemein besonders empfindlich bezüglich der Eingriffe durch Fischerei (hier allgemein) und der Eutrophierung der Küstengewässer (vgl. Anhang 2). Jeder Lebensraumtyp und jede Tier und Pflanzenart hat jedoch ein spezifisches Empfindlichkeitsmuster welches sich nicht quantifizieren oder miteinander vergleichen lässt. Riffe und assoziierte Flora und Fauna Die Wachstumsmöglichkeiten für Hartsubstratassoziierte Makroalgen und Epiphytobenthos werden durch die Substratverfügbarkeit eingeschränkt. Einige der von (Bock, 2003) befragten ehemaligen Steinfischer gaben an, auch vor Kolberg gefischt zu haben. Wahrscheinlich liegt aber die Hauptentnahme noch weiter zurück, da die Entnahme in Tiefen von weniger als 6 m seit 1930 verboten war. Die Exposition des Gebietes hat wahrscheinlich glaziales Hartsubstrat aus dem Untergrund freigelegt und die verlorenen Steine ersetzt (Bohling et al., 2009). Die Miesmuschelbänke der Ostsee werden außer durch Sauerstoffmangelsituationen und chemische Verschmutzung auch durch Grundfischerei stark beschädigt, unterliegen aber auch starken natürlichen Fluktuationen. (Hiebenthal et al., 2012). Außerdem sind sie sehr empfindlich gegen Ölverschmutzung, die sowohl Wachstum und Immunsystem der Miesmuscheln beeinträchtigt, als auch die Artenzusammensetzung der assoziierten Lebensgemeinschaft verschiebt: Seepocken, Braun- und Rotalgen, Schnecken und andere Weidegänger sterben besonders schnell (Hiebenthal et al., 2012). Warme Winter, Abnahme der Salinität, Verringerung des ph- Wertes und verstärkte Stürme als Folge der Klimaerwärmung führen einzeln und gemeinsam zu einer Beeinträchtigung des derzeitigen Wachstumspotentials von Miesmuscheln in der Ostsee (Hiebenthal et al., 2012). Große, flache Meeresarme und -buchten mit Schlick-, Sand- und Mischwatt, Seegraswiesen und Große Seenadel (Syngnathus acus) Je nach Umfang der Küstenbebauung hat diese Einfluss auf die natürliche Morphologie, die Sedimentationsbedingungen und die Hydrodynamik im Windwatt. Es ist außerdem davon auszugehen, dass die Fahrrinne zum Hafen unterhalten wird und so Struktur und Funktion lokal verändert. Seegraswiesen profitieren mit erhöhten Wachstumsraten von erhöhten Nährstoffkonzentrationen im Wasser, sind aber andererseit sehr empfindlich gegenüber verminderter Lichteindringtiefe und vermehrtem Aufwuchs auf ihren Blättern. Dies kann zu verminderter Dichte und Bedeckung und letztendlich in einer verminderten Lebensraumqualität für assoziierte Artengemeinschaften führen. Regelungen zur verminderung der Eutrophierung werden im Rahmen der WRRL getroffen. Grundfischerei, Sedimententnahmen, Fahrrinnenanpassungen und andere Baumaßnahmen können

5 Ostsee, FFH Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp u. vorgelagerte Flachgründe 5 mechanische Schäden an Seegraswiesen hervorrufen und Flächen stückeln. Im FFH- Gebiet Bottsand-Marzkamp und vorgelagerte Flachgründe liegt der die Küste umgebende Seegrasgürtel innerhalb der Verbotszone für Bodenfischerei (3 sm). Schweinswale Die häufigste messbare Todesursache von Schweinswalen ist Ersticken in Stellnetzen (Siebert et al., 2012). Die modernen Monofilamentnetze stehen am Grund und sind für Schweinswale nicht oder nur schwer zu orten. Die Nahrungsgründe für Schweinswale und die besten Fangplätze für Grundfische überlappen sich naturgemäß, so daß es auf produktiven flachen Bänken zu den höchsten B e i f a n g e re i g n i s s e n k o m m t ( v g l. Konfliktregionen von (Herr, 2009)). Zusätzlich konkurrieren Schweinswale und Fischer um dieselbe Resource (Herr, 2009; Siebert et al., 2012). Akustische Vergrämer (Pinger) können entweder zu Gewöhnung und damit Wirkungslosigkeit, oder zu Biotopverlust und auch Hörschäden führen (Siebert et al., 2012). Akustische Belastungen durch Schallemissionen (sowohl Dauerlärm zum Beispiel durch Schiffe Sonar und seismische Exploration wie auch Einzelereignisse durch Explosionen - zum Beispiel die im FFH-Gebiet vorgenommenen Munitionssprengungen) können Schweinswale je nach Entfernung von der Schallquelle beeinträchtigen bis körperlich verletzen und in jedem Fall in ihrem Orientierungssinn beeinträchtigen (Siebert et al., 2012). Es wird n o c h n a c h e i n e r a k z e p t a b l e n Belastungsobergrenze, bzw. Verfahren zur Minimierung der Schallemissionen gesucht. Die chemische Belastung der Meere und damit der Nahrungsorganismen für Schweinswale kann zu einer Leistungsminderung des Immunsystems und damit höherer Krankheitsanfälligkeit der Schweinswale führen und ist damit eine weitere schwer quantifizierbare Belastung für die Schweinswalpopulation (Siebert et al., 1999). Nutzungen/ Belastungen Die Auswertung des Standdartdatenbogens und ergänzende Recherchen zeigen, das die massivsten Nutzungen der Berufsschifffahrt, Fischerei und dem Tourismus zuzuschreiben sind. Bemerkenswert ist, dass der Tourismus zwar einen Großteil der Fläche beansprucht aber als neutral bewertet wird. Berufsschifffahrt Unmittelbar nordwestlich der Schutzgebietsgrenze liegt das Verkehrstrennungsgebiet Kieler Bucht. Daran schließt der Tiefwasserweg vom Großen Belt in Richtung Kadetrinne an. Theoretisch müsste der gesamte Verkehr vom und zum Nordostseekanal die Westseite des Schutzgebietes passieren (vgl. Abb. 2). Praktisch nutzen jedoch Schiffe auf der Klaipeda-Route das Gebiet gerne als Abkürzung und queren dann das Schutzgebiet, sowie das darin enthaltene Munitionsversenkungsgebiet. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung möchte deshalb die vorgeschlagene Route etwas weiter südlich durch das FFH-Gebiet führen. Vorher sollte das Gebiet nach Munitionsresten abgesucht werden (s. Munition) 5. Der Küstenverkehr dürfte aus kleineren Schiffen mit wenig Tiefgang, meist Freizeitbooten bestehen (Standard-Datenbogen). Abb. 2: Schiffssichtungen in der Ostsee in 2005 ( aus Gilles at al. 2006). Das grüne Rechteck zeigt den Bereich des FFH und Vogelschutzgebietes Östliche Kieler Bucht. Handelsschifffahrt rot, Fähren hellblau, Polizei pink, Fischereifahrzeuge blau, Motorboote grünes Dreieck, Segler gelb. 5 KolbergerHeide/Sprengkampagne/sprengkampagne_node.html

6 Ostsee, FFH Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp u. vorgelagerte Flachgründe 6 Fischerei Die Heikendofer Kutter fischen noch häufig in den Fanggründen vor Bornholm. Wendtorf: Fanggründe im Umfeld der Marina. Kalifornien: Kleine Küstenfischerei. Einsatz der Strandwade vorwiegend in Frühjahr und Herbst. Beifangfreundlich, denn noch im Wasser wird der Beifang aussortiertund wieder freigesetzt. Die Ausbeute wird direkt vermarktet. Schönberger Strand: Heute wie vor hundert Jahren wird der Fisch hier am Strand angelandet. Drei bis viermal in der Woche wird der Fisch mit einem kleinen Motorboot, was das Fischen in flachen Uferregionen erlaubt, angelandet. Neben den Klassikern Butt und Dorsch wird je nach Jahreszeit auch Makrele, Hering und Lachs aus einer kleinen Küche auf der Rückseite der bekannten Fischerhütten am Übergang zum Stakendorfer Strand direkt vermarktet. Das Projekt Fisch vom Kutter der Aktivregion Probstei fördert die Direktvermarktung der Fischer vor Ort und testet derzeit alternative Fischereigeräte, wie die Fischfallen, testet Pinger an den Stellnetzen und versucht sich in der Wiedereinführung der traditionellen Fischereimethoden, wie die mit der Strandwade. Aber auch Angelsport bzw Freizeitfischerei findet innerhalb des Schutzgebietes statt. Außerdem ist das Ködersammeln verbreitet. Die Fischerei mit grundberührendem Gerät ist innerhalb des Schutzgebietes verboten. (Nach Informationen der Sturm, pers. Mitt. An EK, brauchen die lokalen Fischer ihre Quoten nicht auf. Daher kommen Ende des Winters Kutter von der Nordsee, um auf die Quoten zu fischen. Größe und Gewicht der Grundschleppnetze sowie Ort des Fanges sind nicht bekannt). Küstenschutz Die Einfahrt zur Marina Wendtorf ist durch zwei Molen gesichert. Bis ins 19. Jarhhundert hinein war der Barsbeker See eine Zur Ostsee hin offene Bucht. Durch mehrere Deichbauprojekte wurde die Hakenbildung und damit die Bildung des Binnensees gefördert. Der Bottsand ist unbebaut. Ab Große Schleuse nach Osten und entlang des Schönberger Strandes sollen Buhnen den Abtransport des Strandsandes verhindern. Diese Bebauung endet vor den Strandseen bei Schmoel. Munitionsaltlast Versenkungsgebiet Kolberger Heide Dieses aus dem zweiten Weltkrieg stammende Munitionsversenkungsgebiet liegt etwa 1,5 bis 2,5 Seemeilen vor Heidkate im FFH-Gebiet (s. Abb. 3, auch Anhang 4 D). Es wurden dort Munition in teilweise beträchtlichem Ausmaß versenkt. Die Wassertiefe beträgt dort 10 bis 20 Meter. Das Gebiet ist als unreines Gebiet (Munitionsablagerungen) in amtlichen Seekarten gekennzeichnet. Einige dieser Munitionsteile können nicht an Land entsorgt werden. Daher fanden bereits mehrere Sprengungen statt - in den letzten Jahren mit wissenschaftlichen Begleituntersuchungen im Winter und mit einem Blasenschleier zur Schallausbreitungsminimierung 6. Die letzten Sprengungen erfolgten im Februar Die korrodierende Munition dürfte auch zu chemischer Verunreinigung des Wassers führen. Abb. 4. EMSON 2006: Statische Fischereigeräte bei Flugzählungen von Schweinswalen 2005 (Gilles et al., 2006). 6 KolbergerHeide/Hintergrund/hintergrund_node.html

7 Ostsee, FFH Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp u. vorgelagerte Flachgründe 7 Abb. 3: Munitionsversenkungsgebiet Kolberger Heide (ocker), eine Schüttstelle (sw Dreieck), und die ausgewiesenen Sperrgebiete im FFH- Gebiet Bottsand-Marzkamp und vorgelagerte Flachgründe (grün umrandet) Tourismus: Im Einflussbereich der Kieler Förde liegend ist dieses Gebiet geprägt vom Wassersport. Von Laboe bis zum Schönberger Strand gibt es Küstenabschnitte für die Naherholung. Die Küstennahen Gewässer führen den Fahrtensegler von der Förde Richtung Fehmarn oder Dänemark und umgekehrt. In der Umgebung liegen mehrere große Yachthäfen, unter anderem Laboe mit 345 Liegeplätzen, Marina Lippe mit 320 Heilgenhafen mit ca 950 Liegeplätzen. Im Gebiet liegt der Yachthafen Marina Wendtorf mit weiteren 850 Liegeplätzen mit einer langen Hafenmole. Zudem gibt es das Wassersport-zentrum Brasilien mit Windsurfen, Kitesurfen und Katamaransegeln im Sortiment. Das Zentrum wirbt mit einem Stehrevier, das durch Buhnen und Mole befestigt ist. Der Schönberger Strand wurde mehrmals mit frischem aus DK importierten Sand aufgespült und hat einen künstlich befestigten Unterbau. Neben dem Wassersport wird in küstennähe Freizeitfliegerei mit Segelflugzeugen, Gleitschirmen et cetera, betrieben. Beeinträchtigungen - Konflikte mit Schutzgütern Es besteht ganzjährig ein Konfliktpotential zwischen Schweinswalen (und Seevögeln) und der lokalen Stellnetzfischerei (Herr, 2009, s. Anhang 5). Strandfunde von Schweinswalen werden entlang der gesamten Ostseeküste im FFH Gebiet gemacht. Die Zahl der Totfunde stieg seit 2004 stark an, und der Anteil der Beifang-Verdachtsfälle erhöhte sich (Herr, 2009). Die Munitionssprengungen fanden teilweise in der Kalbungs- und Jungenaufzuchtzeit der Schweinswale statt. Ausserdem sind die Schweinswale im Schutzgebiet durch Umgebungslärm der Schifffahrt beeinträchtigt. Das Unterwasserlärm den Stresspegel von Walen erhöht und damit die körperliche Fitness beeinträchtigt konnte jüngst durch eine Arbeit von Rolland et al., 2012, wissenschaftlich belegt werden. Die Meeresenten und taucher werden ebenfalls durch den Schiffsverkehr gestört, akustisch und hauptsächlich visuell, wobei die Fluchtdistanzen artspezifisch sehr unterschiedlich sind. Auf jeden Fall zieht häufiger Schiffsverkehr Beeinträchtigungen in der Nahrungsaufnahme und Ruhezeit nach sich (Schwemmer et al., 2011). Konflikte bestehen lokal durch Molen zum Schutz des Wendtorfer Hafens und Buhnen zur Verhinderung des Abtransports von Sanden in Strandnähe für die Schutzgüter große, flache Meeresarme und -buchten mit Schlick-, Sandund Mischwatt, sowie Seegraswiesen. Die Makroalgen der Riffe und ihre Bewohner sind im Flachwasser zeitweise und lokal durch Trittbelastung oder das Ankern von Anglern und Wassersportlern beeinträchtigt. Das Konfliktpotential insgesamt ist in Anhang 3 dargestellt Bestehende Maßnahmen Das gesamte FFH Gebiet Eckernförder Bucht unterliegt den Anforderungen an einen guten Umweltzustand der Wasserrahmenrichtlinie (2000). Chemische und biologische Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität erfolgen in diesem Rahmen. Die Schleswig-Holsteinische Küstenfischereiverordnung (2008) sieht folgende Maßnahmen in den Ostseegewässern/im FFH Gebiet vor: - Verbot der Industriefischerei jeglicher Art 6 - Anzeigepflicht Walbeifang 9 - Schleppnetzfischerei mit max. 221 kw, 13 - Schleppnetze und Snurrewaden nicht dichter als 3 sm von der Uferlinie, 13

8 Ostsee, FFH Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp u. vorgelagerte Flachgründe 8 - Stellnetzfischerei nicht dichter als 200 m vom Ufer, 14 Laut EU Ostseeverordnung 2187/2005 dürfen Fahrzeuge unter 12 m Länge 9 km Stellnetze und Fahrzeuge über 12 m Länge 21 km Stellnetze ausbringen. Hobbyfischer dürfen nach Landesfischereigesetz in SH ab 2013 keine Langleine mehr verwenden (LFischG, 2011). Andere Geräte als die Handangel können nach 4 bei der oberen Fischereibehörde beantragt und unter Nebenbestimmungen genehmigt werden. An der schleswig-holsteinischen Ostseeküste gilt nach VO (EG) Nr. 814/2004 keine Pingerpflicht in der Stellnetzfischerei. Nach 16 KüFischVO dürfen Bundgarne mit einer Gesamtlänge von über 30 m, oder Pfahlreusen nur mit Genehmigung der oberen Fischereibehörde errichtet werden. Aufgegebene Fangplätze sind verloren und müssen erst wieder rechtmäßig beim Land erworben werden (lt. Verordnung über die gemeinsame Fischerei in der Flensburger Innenförde, ). Das den Nehrungshaken bei Wendtorf umfassende Naturschutzgebiet Bottsand unterliegt zudem der Bottsand NaturschutzGebietsVerordnung (BottNatSchGV, 1987) mit dem Verbot der meisten Eingriffe. Erlaubt ist die Erwerbsfischerei, Ausübung des Jagdrechts, Bisambekämpfung, Küstenschutzmaßnahmen und Lagern und baden am Strand im begrenzten Bereich (BottNatSchGV SH). Bei der Munitionsbeseitigung werden Maßnahmen durchgeführt, damit Schweinswale rechtzeitig vor der Sprengung fliehen können und keine Folgeschäden durch den Unterwasserschalldruck erleiden. Der Kampfmittelräumdienst setzt vor jeder Sprengung Hydrophone und Seal Scarer (Robben-Vergrämer) ein. Zudem werden vor der eigentlichen Sprengung zwei Vergrämungssprengungen durchgeführt. Walbeobachter melden Sichtungen von in der Nähe auftauchenden Meeressäugern. Auch die Technik mit Blasenschleiern wird mittlerweile eingesetzt, um den Schall zu dämpfen. (Böttcher et al., 2011) Die Steinfischerei wurde 1974 eingestellt und ist seit 1976 verboten (Karez und Schories., 2005). Die Küstengemeinden der Kieler Bucht, hier insbesondere die Gemeinde Probstei sucht derzeit nach Alternativen für den Küsten- und Strandschutz, um auf die infolge des Klimawandels zu erwartenden Änderungen der Stranderosion (häufigere Stürme) und verlängerte Badesaison (steigende Temperaturen) vorbereitet zu sein. Sie ließ ein Gutachten erstellen, welches die Wirkung, Position und Gestaltung von künstlichen Unterwasserriffen vor der Küste untersucht (Ahrendt, 2012). Die künstliche Riffe sollen nicht nur dem Küstenschutz dienen sondern auch die durch Steinfischerei verschwundenen Lebensräume wiederherstellen 8. Dies kann attraktive Tauchreviere und somit neues Potenzial für den Tourismus bedeuten. Erste Maßnahmenvorschläge Die Küstenlandschaft und vorgelagerte Meeresbereiche vor Bottsand/Marzkamp sind sowohl als FFH- als auch bereits seit 2004 als Vogelschutzgebiet mit internationaler Bedeutung ausgewiesen worden. Die Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustandes der Schutzgüter sollte hohe Priorität haben und zügig (2013) in Maßnahmen umgesetzt werden. Die Erhaltungsziele der Schutzgüter in den Schutzgebieten werden aus Sicht des WWF am ehesten durch die Einschränkung extraktiver Nutzung, sowie die Minimierung von Störungen und die Verbesserung der Wasserqualität erreicht. Mindestens etwa die Hälfte der Schutzgebietsfläche sollte Null- Extraktionsgebiet sein, auf der verbleibenden Fläche dürfen nur solche Extraktionsaktivitäten stattfinden, welche die Schutzgüter nicht beeinträchtigen. Das bedeutet u.a., Fischerei muß beifangfrei arbeiten, Sand- und Kiesgewinnung darf in Schutzgebieten nicht stattfinden. Die Lage der Nullnutzungszonen soll in einer Gesamtschau aller Meeresschutzgebiete ermittelt werden und sollte aufgrund der naturschutzfachlichen Notwendigkeit aber auch

9 Ostsee, FFH Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp u. vorgelagerte Flachgründe 9 in Aushandlungsprozessen mit den Nutzern ermittelt werden. Wichtig ist ein finanziell gut ausgestattetes und abgesichertes Begleitprogramm zur Umstellung der Fischerei auf beifangfreie Fangtechniken und insbesondere die Entwicklung einer langfristigen Perspektive für die kleine Küstenfischerei in Anbetracht der Notwendigkeit zum Wiederaufbau der Nutzfischpopulationen, und zur Renaturierung der Lebensräume. In den verbliebenen 50 % der Gebiete (falls nicht anders vorgeschlagen) werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: Beifang - Höchste Priorität hat die Minimierung der Beifangraten von Schweinswalen (und Seevögeln) im Gebiet. Wegen der überlappenden Konfliktzeiträume mit Schweinswalen im Sommer und den Winterrast-beständen von Seevögeln sollte die Stellnetzfischerei möglichst ganzjährig im gesamten FFH- und Vogelschutz-Gebiet durch Fangtechniken ersetzt werden, die weder Schweinswal- noch Seevogelbeifang versursachen. Beide Gruppen halten sich bevorzugt im Bereich der Flachwasserriffe auf, die auch für die lokale Fischerei essentiell sind. - Sofortige Einrichtung und Förderung von langfristigen, finanziell gut ausgestatteten Begleitprojekten zur Erprobung und Einführung alternativer Fangtechniken: Langleinen, Fallen und evtl. Strandwaden und Bundgarne (Programm zur Wiedereinführung Bundgarne im Küstenbereich statt Stellnetze?) (vgl. Diskussion in Koschinsky and Strempel, 2011; Mentjes, 2000; Mentjes and Gabriel, 1999; MRAG et al., 2011). Hierzu gibt es bereits ein Projekt Fisch vom Kutter der Aktivregion Probstei welches im FFH-Gebiet Bottsand- Marzkamp die Direktvermarktung der Fischer vor Ort fördert und alternative Fischereigeräte wie Fischfallen, Pinger an den Stellnetzen und die Wiedereinführung der traditionell gebräuchlichen Strandwade testet (siehe umseitig). Außerdem sollte ein Pilotversuch mit reflektiven Netzen unterstützt werden (im Projekt von Müller 2012 an den Kosten gescheitert) Störungen Lebensräume und Arten - Fortführung und Weiterentwicklung des Projekts zu Munitionsbeseitigung zur Minimierung der Umweltbelastungen: Muntionsbeseitigung durch Sprengung nur wenn die Bergung und alternative Beseitigung an Land aus Sicherheitsgründen nicht geschehen kann, nur in Verbindung mit dem Blasenschleier, und nur außerhalb der Kalbungs- und Jungenaufzuchtperiode der Schweinswale, sowie außerhalb der Mauserzeit der Meeresenten geschehen 9. Zusätzlich sollten chemische Messungen der Wasserqualität vorgenommen werden. - Keine Verlegung des Verkehrstrennungsgebietes Kieler Bucht/der Kiel-Kadetrinne Route ins Schutzgebiet hinein. Im gesamten FFH Gebiet sollte die Berufsschifffahrt bis auf die direkte Zufahrt zum Wendtorfer Hafen und mit Ausnahme von Sicherungs- und Rettungsbooten ausgeschlossen werden. Nur so kann die Lärmbelastung für die Meeressäuger in Grenzen gehalten werden. - Zur Sicherung und dauerhafte Verbesserung des Erhaltungszustandes der Meeresenten und vor allem der Wintergäste im Gebiet ist es entsprechend notwendig den Schiffsverkehr besser zu regulieren. Zwar sind tiefgehende Schiffe auf den Kiel-Ostsee-Weg beschränkt, kleinere Feeder und Passagierverkehr sind daran jedoch nicht gebunden und nutzen entsprechend mehr Raum innerhalb des VGS- Gebietes. Nur durch bessere Verkehrslenkung kann die Lärmbelastung und visuelle Störung durch die Schifffahrt für die Meeresvögel in Grenzen gehalten werden. Schifffahrtfreie Zonen wären hier die angeratene Maßnahme. - Extrem lärmintensiver Wassersport, z.b. mit Jetski und stark motorisierten Motorbooten sollte im Schutzgebiet ausgeschlossen werden. - Wassersportarten mit Scheuchwirkung, wie das Kitesurfen, aber auch Surfen, Segeln und Motorbootsport sollten saisonal (besonders in den Herbst- und Frühjahrsmonaten) aus besonders sensiblen Gebieten ausgeschlossen 9 s.a. Empfehlungen als Ergebnisse aus der Konferenz Miremar: meeresschutz/miremar/

10 Ostsee, FFH Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp u. vorgelagerte Flachgründe 10 werden. Zur Ermittlung von Konfliktschwerpunkten muss die saisonale räumliche Verteilung der rastenden Seevögelund der Aktivitäten näherungsweise erhoben und kartiert werden. - Folgende neue Nutzungen sollten ausgeschlossen werden: Einbringen von Baggergut, mariner Bergbau (einschl. seismische Erkundung), Windparks. - Ggf. notwendige Küstenschutzmaßnahmen dürfen nicht die Eigenschaften des Gebietes, die zur Ausweisung geführt haben beeinträchtigen. - Die Wiederauffüllung von Steinfeldern außerhalb natürlicher Abrasionszonen könnte als Renaturierungsmaßnahme in Betracht gezogen werden. Wasserqualität - Die Verbesserung der Wasserqualität und die Reduktion der Eutrophierung ist eine wichtige Grundlage für die Verbesserung der Wachstumsbedingungen für den Algen- und Seegrasgürtel. - Sämtliche militärischen und industriellen Altlasten müssen nicht nur registriert und kartiert (Böttcher et al., 2011; Liehr et al., 2006) sondern auch soweit möglich fachgerecht geborgen und entsorgt werden, einschließlich Begleitmonitoring der Wasserqualität und - ausbreitung im Einzugsbereich der Lagerstätten. Allgemeine Maßnahmen - Managementplan für FFH-Gebiet erstellen (HELCOM, ), Monitoring und Maßnahmen umsetzen - vorzugsweise ein integrierter Managementplan für FFH- und Vogelschutzgebiet. - Natura 2000 Gebiete und ggf. Zonierung und Befahrensregelungen in Seekarten ausweisen. - Weiterentwicklung der Pinger-Technologie (z. B. PAL Signale) und Handhabung bis zum Nachweis der Effektivität. Bis dahin individuelle Anpassung der Stärke der bisherigen Pingersignale an befahrenes Seegebiet, um bessere Effektivität zu gewährleisten - Bis Ende 2013 Einführung der Pingerpflicht (als kurzfristige Übergangsmaßnahme bis 2020) für alle an der Stellnetzfischerei beteiligten Fahrzeuge in allen Teilgebieten der Ostsee, ggf. Unterstützung der Einführung durch Bereitstellung der Geräte (wie im Projekt von Müller 2012 geschehen). (vgl. ASCOBANS 2012 Empfehlung 4 und 9). - Erhebung der räumlichen und zeitlichen Verteilung von Schweinswal Beifang: Verbesserte Umsetzung der bestehenden Meldepflicht für Walbeifänge durch z.b. Fortführen des anonymen Abholdienstes, wie im Projekt von Müller (2012) erprobt. - Sicherstellung der tierärztlichen Untersuchung von Schweinswaltotfunden. - Meldepflicht für mit gefangene Seevögel (sollte in die Küstenfischerei Verordnung aufgenommen werden) - Zusammenarbeit mit den betroffenen Fischern/Fischereigenossenschaften stärken: Probleme vermitteln, Alternativen aufzeigen, Erprobungen und Umstellungen cofinanzieren, Beratung und Vernetzung bereitstellen - Kopplung der Vergabe von Subventionen an eine progressive Verminderung von Beifang und Teilnahme an Monitoring-programmen - Zertifizierung von Fischereien nur bei Nachweis der Beifangvermeidung, d.h. nicht für Stellnetzfischerei in der heutigen Form - Weitere Verbeserung der regionalen Vermarktung beifangfrei-gefangenen Fisches aus z. B. aus Angel- oder Fallenfischerei - EC Aktionsplan zur Verminderung von Beifang von Schweinswalen entwickeln, einschließlich Beobachterprogramm, Beifangberichtspflicht, Totfundmonitoring und Unterstützung für Vermeidungsmaßnahmen. 10

11 Ostsee, FFH Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp u. vorgelagerte Flachgründe 11 Literatur 1987 BottNatSchGV SH, Landesverordnung über das Naturschutzgebiet Bottsand, letzte Änderung am , GVOBL Council Directive 92/43/EEC on the conservation of natural habitats and of wild flora and fauna. OJ No L 389, , p.l Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich derwasserpolitik. pp. L 327/ HELCOM HABITAT 7/2005. Guidelines for HELCOM Recommendation 15/5, Guidelines for Management of Baltic Sea Protected Areas (BSPA). guidelines/en_gb/guidel_15_5_mgt/ Entscheidung der Kommission vom 13. November 2007 gemäß der Richtlinie 92/43/ EWG des Rates zur Verabschiedung einer ersten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region (2008/25/ EG) Schleswig-Holstein: Landesverordnung für die Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern (Küstenfischereiordnung - KüFO), vom 1. November Eutrophication in the Baltic Sea. An integrated assessment of the effects of nutrient enrichment in the Baltic Sea region. Executive Summary. Baltic Marine Environment Protection Commission HELCOM, BSEP 115B, p Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) vom 24. Februar GVOBl. 2010, Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes (LfischG) vom 26. Oktober GVOBl. 2011, Nr. 17, p undatiert. Freiwillige Vereinbarung über die Natura 2000-Gebiete Kieler Bucht, Probstei und Selenter Seengebiet (4) zwischen dem Landessportverband Schleswig-Holstein e. V. und dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig- Holstein. undatiert. Standarddatenbogen für Gebiet , Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp u. vorgelagerte Flachgründe, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räuem Schleswig-Holstein Ahrendt, K., Zukunftsmanagement Strand. Ko- Nutzung von Küstenschutz, Tauchpfaden und Habitatverbesserung durch Baumaßnahmen im Vorstrandbereich. Ecologic Institut gemeinnützige GmbH p. 61. BfN, Erhaltungszustände der Arten in der kontinentalen Region - Nationaler Bericht 2007 gemäß FFH-Richtlinie BMLP, Umsetzung der Meeresstrategie- Rahmenrichtlinie RICHTLINIE 2008/56/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der M e e r e s u m w e l t ( M e e r e s s t r a t e g i e - Rahmenrichtlinie). Entwurf Anfangsbewertung der deutschen Ostsee nach Artikel 8 Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Stand Bund-Länder Messprogram Meeresumwelt, p. 91. Bock, G., Quantifizierung und Lokalisation der entnommenen Hartsubstrate vonr der Ostseeküste Schleswig-Holsteins. Eine historische Aufarbeitung der Steinfischerei. p. 33. Böttcher, C., Knobloch, T., Rühl, N.-P., Sternheim, J., Wichert, U., Wöhler, J., Munitionsbelastung der deutschen Meeresgewässer Bestandsaufnahme und Empfehlungen. Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Hamburg. Bohling, B., May, H., Mosch, h., Schwarzer, K. (Eds.), Regeneration of submarine hard-bottom substrate by natural abrasion in the western Baltic Sea. Selbstverl. der Marburger Geograph.Ges., Marburg, Lahn. Breuer, G., Schramm, W., Changes in macroalgal vegetation of Kiel Bight (Western Baltic Sea) during the past 20 years. Kieler Meeresforschung Sonderheft 6, BSH, Umweltbericht zum Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ). Teil Ostsee. Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie, Hamburg, p Fürhaupter, K., Grage, A., Wilken, H., Meyer, T., Kartierung mariner Pflanzenbestände im Flachwasser der Ostseeküste Schwerpunkt Fucus und Zostera. Außenküste der schleswigholsteinischen Ostsee und Schlei. Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig- Holstein Flintbek, p Fürhaupter, K., Pehlke, C., Wilken, H., Meyer, T., WRRL-Monitoring in Schleswig-Holstein (2009) Teil B: Makrophyten, Äußere Küstengewässer. Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein Flintbek, p. 40. Garilao, C., Froese, R., Narberhaus, I., Kapitel VI: Artensteckbriefe Fische. In: Bedrohte Biodiversität in der deutschen Nord- und Ostsee - Empfindlichkeiten gegenüber anthropogenen Nutzungen und den Effekten des Klimawandels. Narberhaus, I., Krause, J., Bernitt, U. (Eds.)Bundesamt für Naturschutz, Bonn pp Gemperlein, J., Natura 2000 erster nationaler Bericht zum Zustand der Arten und Lebensräume. Jahresbericht des Landesamtes für Natur und Umwelt des Landes Schleswig- Holstein 2007/08, pp Gilles, A., Risch, D., Scheidat, M., Siebert, U., Erfassung von Meeressäugetieren und Seevögeln in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee (EMSON). Teilvorhaben: Erfassung von Meeressäugetieren. Endbericht für das

12 Ostsee, FFH Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp u. vorgelagerte Flachgründe 12 Bundesamt für Naturschutz. F+E Vorhaben FKZ: p. 92. Herr, H., Vorkommen von Schweinswalen (Phocoena phocoena) in Nord- und Ostsee - im Konflikt mit Schifffahrt und Fischerei?. Dissertation, Universität Hamburg, p Hiebenthal, C., Blöcher, N., Krause, J., Rumohr, H., Kapitel IV: Steckbriefe Lebensraumtypen/ Biotope. In: Bedrohte Biodiversität in der deutschen Nord- und Ostsee - Empfindlichkeiten gegenüber anthropogenen Nutzungen und den Effekten des Klimawandels. Narberhaus, I., Krause, J., Bernitt, U. (Eds.)Bundesamt für Naturschutz, Bonn pp Karez, R., Schories, D., Die Steinfischerei und ihre Bedeutung für die Wiederansiedlung von Fucus vesiculosus in der Tiefe. Rostocker Meeresbiologische Beiträge 14: Krause, J., von Drachenfels, O., G., E., Farke, H., Fleet, D.M., Gemperlein, J., Heinicke, K., Herrmann, C., Klugkist, H., Lenschow, U., Michalczyk, C., Narberhaus, I., Schröder, E., Stock, M., Zscheile, K., Bewertungsschemata für die Meeresund Küstenlebensraumtypen der FFH Richtlinie. Bundesamt für Naturschutz. Landesregierung Schleswig-Holstein, L., Schutzmaßnahmen in Vogelschutz- und FFH- GebietenDrucksache 17/26. Bericht der Landesregierung. Drucksache 17/165. Schleswig- Holsteinischer Landtag, p. 31. Mentjes, T., Gabriel, O., Fangtechnische Möglichkeiten zur Reduzierung des Beifangs von Meeresenten in der Dorschfischerei mit stationären Fanggeräten. Inf. Fischwirtsch, Fischereiforsch.46 (3): Meyer, T., Berg, T., Fürhaupter, K., Ostsee- Makrozoobenthos- Klassifizierungssystem für die Wasserrahmenrichtlinie Referenz-Artenlisten, Bewertungsmodell und Monitoring. Universität Rostock, Institut für Aquatische Ökologie, Rostock, p Meyer, T., Nehring, S., Anpflanzung von Seegraswiesen (Zostera marina L.) als interne Maßnahme zur Restaurierung der Ostsee. Rostock. Meeresbiolog. Beitr. 15, Nausch, G., Bachor, A., Petenati, T., Voß, J., Weber, M.v., Nährstoffe in den deutschen Küstengewässern der Ostsee und angrenzenden Gebieten. Meeresumwelt Aktuell Nord- und Ostsee 2011/1. Nehls, G., Diederichs, A., Grünkorn, T., Krause, S., Maczassek, K., Vorberg, R., Konzept zur Umsetzung der Natura 2000 Monitoring- und Berichtspflichten in den küstenfernen Gebieten der deutschen Nord- und Ostsee. Bericht im Auftrag des Bundesamt für Naturschutz. p Petenati, T., Sauerstoffmangel im bodennahen Wasser der westlichen Ostsee. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dezernat Küstengewässer, Flintbek. Petenati, T., Sauerstoffmangel im bodennahen Wasser der westlichen Ostsee. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dezernat Küstengewässer, Flintbek. Rolland, R. M., Parks, S. E., Hunt, K. E., Castellote, M., Corkeron, P. J., Nowacek, D. P., Wasser, S. K., Kraus, S. D., Evidence that shop noise increases stress in right whales. Proceedings of the Royal Society B: Biological Sciences 279 (1737): Schramm, W., Veränderungen von Makroalgenund Seegrasbeständen. In: Warnsignale aus der Ostsee. Lozán, J.L., Lampe, R., Matthäus, W., Rachor, E., Rumohr, H., von Westernhagen, H. (Eds.)Parey Buchverlag, Berlin pp Siebert, U., Gilles, A., Lucke, K., Ludwig, M., Benke, H., Kock, K.-H., Scheidat, M., A decade of harbour porpoise occurrence in German waters-- Analyses of aerial surveys, incidental sightings and strandings. Journal of Sea Research 56 (1), Siebert, U., Joiris, C., Holsbeek, L., Benke, H., Failing, K., Frese, K., Petzinger, E., Potential relation between mercury concentrations and necropsy findings in cetaceans from German waters of the North and Baltic Seas. Marine Pollution Bulletin 38 (4), Siebert, U., Müller, S., Gilles, A., Sundermeier, J., Narberhaus, I., Kapitel VI: Artensteckbriefe Marine Säugetiere. In: Bedrohte Biodiversität in der deutschen Nord- und Ostsee - Empfindlichkeiten gegenüber anthropogenen Nutzungen und den Effekten des Klimawandels. Narberhaus, I., Krause, J., Bernitt, U. (Eds.)Bundesamt für Naturschutz, Bonn pp Sveegaard, S., Teilmann, J., Tougaard, J., Dietz, R., Mouritzen, K.N., Desportes, G., Siebert, U., High-density areas for harbor porpoises (Phocoena phocoena) identified by satellite tracking. Marine Mammal Science 27 (1), Schwemmer, P., Mendel, B., Sonntag, N., Dierschke, V., Garthe, S., Effects of ship traffic on seabirds in offhore waters: implications of marine conservation and spatial planning. Ecological Applications 21(5), Teilmann, J., Sveegaard, S., Dietz, R., Krag Petersen, I., Berggren, P., Desportes, G., High density areas for harbour porpoises in Danish waters. NERI Technical Report 45. p. 45. Voß, J., Knaak, J., Weber, M.v., Ökologische Zustandsbewertung der deutschen Übergangsund Küstengewässer Meeresumwelt Aktuell Nord- und Ostsee 2010/2.

13 Ostsee, FFH Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp u. vorgelagerte Flachgründe 13 Anhang 1 Tab. A1: Schutzstatus und Schutzgüter im FFH Gebiet. Es werden nur die marinen Schutzgebietsausweisungen aufgelistet. Außerdem die angrenzenden dänischen FFH und Vogelschutzgebiete. Instrument Nr. Datum Name Größe (ha) Schutzgüter EU FFH RL DE Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp u. vorgelagerte Flachgründe (61335 marine) Steinriffe (1170), Muschelbänke und weitläufige Sandbänke (1110), Flachwasser-zonen und Seegrasswiesen, Schweinswal EU VS RL DE Östliche Kieler Bucht (71199 marine) International bedeutsames Rast- und Überwinterungsgebiet für mehrere Wasservogel-arten, insbes. Meeresenten, sowie wichtiges Brutgebiet für Strand- und Küstenvögel LNatschG S- H Bottsand 2 91 (63 ha marin) Brutgebiet fürbrandgänse, Mittelsäger, Zwergseeschwalben, Sandregenpfeifer, Austernfischer und Küstenseeschwalben. Windwatten sind Rastgebiet fürenten, Limikolen und Möwen LNatschG S- H Strandseelandschaft bei Schmoel 3 50 (8 ha nicht an Land) Renaturiertes Ausgleichsgebiet. HELCOM BSPA Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp u. vorgelagerte Flachgründe; Meeresgebiet der östlichen Kieler Bucht ( marine) Geologische Werte, wichtiges Brutgebiet, sowie Vogelzugroute und Rastgebiet Important Bird Area IBA Important Bird Area IBA 287 Östliche Kieler Bucht (88% Vogelansammlungen globaler (A4i, A4iii), und Überlappung Europäischer (B1) Bedeutung, EU (C3, C4), und ) andere Kriterien (C7) Coastline of Probstei (6090 ha Überlappung mit FFH Gebiet Vogelansammlungen globaler (A4i, A4iii), und Europäischer (B1) Bedeutung, EU (C3, C4), und andere Kriterien (C7) Quellen: 1-Schutzgebietskataster Schleswig-Holstein 2- zentren/bottsand/index.html HELCOM BSPA database bspa.helcom.fi/ 5- BirdLife Datazone

14 Ostsee, FFH Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp u. vorgelagerte Flachgründe 14 Anhang 2 Tab. A2: Empfindlichkeit der einzelnen im FFH Gebiet Bottsand Marzkamp und vorgelagerte Flachgründe ausgewiesenen Lebensraumtypen (nach Hiebenthal et al., 2012), Fische (Garilao et al., 2012) und Meeressäugern (Siebert et al., 2012) gegenüber Nutzungen und den Auswirkungen des Klimawandels. Ergänzt wurden entsprechende Gefährungen nach FFH-Standarddatenbogen und weiteren Recherchen. Anthropogene Aktivitäten/ Auswirkungen Klimawandel flache, große Meeresarme und - buchten Vegetations -freies Schlickund Mischwatt Riffe Seegraswiesen Makrophytenbestände Miesmuschelbänke Schweins wal Große Seenadel Aquakultur Bejagung Chemische Belastung Eutrophierung Exploration von Rohstoffen Fahrrinnenvertiefung Fischerei Küstenschutzmaßnahmen Küstenbebauung Militärübunge n Offshore- Instalationen Schiffs- und Bootsverkehr Sedimentabbau Seismische Exploration Technische Bauwerke Tourismus Querverbauun gen in Flüssen Verlegung von Pipelines und Kabeln Meeresspiegel -anstieg Niederschlagsänderungen Ozeanversaue rung Temperaturänderungen Zunahme an Stürmen

15 Ostsee, FFH Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp u. vorgelagerte Flachgründe 15 Anlage 3 Tab. A3: Konfliktpotential der einzelnen im FFH Gebiet als FFH Schutzgüter ausgewiesenen Lebensraumtypen und Arten mit Nutzungen auf der Basis der jeweiligen Sensitivität (nach Hiebenthal et al., 2012; Siebert et al., 2012) und den aus dem Gebiet bekannten Nutzungen. Ergänzt wurden entsprechende Gefährdungen nach FFH-Standarddatenbogen und weiteren Recherchen. Skala: Konflikt bekannt (dungelgrau), Konflikt möglich (hellgrau), kein Konflikt (keine Farbe).

16 Ostsee, FFH Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp u. vorgelagerte Flachgründe 16 Anhang 4 Östliche Kieler Bucht Schutz und Nutzung in der östlichen Kieler Bucht. Legende mit Datenquellen siehe S A. Bathymetrie und Schutzgebiete: Die EU FFH Gebiete Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp und vorgelagerte Flachgründe FFH DE (1), Meeresgebiet der östlichen Kieler Bucht FFH DE (2) sowie in der AWZ Fehmarn Belt DE (3) (grün gerahmt). Das überlagernde EU Vogelschutzgebiet Östliche Kieler Bucht DE (4, blau gestrichelt). Naturschutzgebiete in rot. Es sind nur die marine Teile der Schutzgebiete sichtbar.. B. Geschützte Lebensräume: Lebensraumtypen Riff (grün schraffiert, EU Code 1110), Sandbank (gelb, EU Code 1110) und Flache große Meeresarme und -buchten (schraffiert, EU Code 1160). Symbole bezeichnen Indikatorlebensräume (Seegras, Makroalgen, Kiesgründe mit Ophelia-Arten) an besonders wichtigen Orten. C. Geschützte Arten nach EU FFH und EU VS-RL: Symbole bezeichnen Meeressäuger und Indikatoren für überwinternde Seevögel (Meeresenten, Tauchenten, Seetaucher) sowie Störe und Fische nach Annex II an besonders wichtigen Orten. D. Stationäre Nutzungen sowie Jachthäfen und Surfspots als Indikatoren für Freizeitaktivität.. E. Fischereiliche Nutzung: Schleppnetz-Fischereiintensität und Stellnetz-Schwerpunkte (Darstellung unvollständig). F. Potentielle Konfliktgebiete zwischen Schutzgütern und derzeitiger Nutzung. 3 A 1 2 4

17 Ostsee, FFH Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp u. vorgelagerte Flachgründe 17 B B C C

18 Ostsee, FFH Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp u. vorgelagerte Flachgründe 18 D D E E

19 Ostsee, FFH Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp u. vorgelagerte Flachgründe 19 F

20 Ostsee, FFH Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp u. vorgelagerte Flachgründe 20 Legende

21 Ostsee, FFH Küstenlandschaft Bottsand - Marzkamp u. vorgelagerte Flachgründe 21 Quellen 1 BfN N.V. Sportbootkarten Serien 1 (Ed. 2011), 2 (Ed. 2009), 4 (Ed. 2012). N.V.-Verlag, Arnis 3 Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Ostsee (Textteil und Kartenteil), Anlageband zum BGBl. I 2009, Nr. 78, S vom 18. Dezember 2009, S. 1-31, gesonderte Karte) 4 Böttcher et al. 2011: Munitionsbelastung der deutschen Meeresgewässer Bestandsaufnahme und Empfehlungen (Stand 2011). 5 Ostsee: Offshore Windparks. BSH / M Fock 2008: Fisheries in the context of marine spatial planning: Defining principal areas for fisheries in the German EEZ. Marine Policy 32: Sonntag, N., et al., Seabirds, set-nets, and conservation management: assessment of conflict potential and vulnerability of birds to bycatch in gillnets. ICES Journal of Marine Science: Journal du Conseil. Doi: /icesjms/fss Ostsee: Plattformen, Leitungen, Sedimentgewinnung, Einbringung. BSH / M Ostsee: Sämtliche Nutzungen und Schutzgebiete. BSH / M Fürhaupter, K., et al., Kartierung mariner Pflanzenbestände im Flachwasser der Ostseeküste Schwerpunkt Fucus und Zostera. Außenküste der schleswig-holsteinischen Ostsee und Schlei. Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein Flintbek, p Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee - Kartenteil. BSH Nordsee: Nutzungen und Schutzgebiete, Raumordnung und Veränderungssperre. BSH / M Herr, H., Vorkommen von Schweinswalen (Phocoena phocoena) in Nord- und Ostsee - im Konflikt mit Schifffahrt und Fischerei?. Dissertation, Universität Hamburg, p Mendel, B., et al., Artensteckbriefe von Seeund Wasservögeln der deutschen Nord- und Ostsee. Verbreitung, Ökologie und Empfindlichekeiten gegenüber Eingriffen in ihren marinen Lebensraum. Bundesamt für Naturschutz, Bonn. 16 Sonntag, N., et al., Die Verbreitung von Seeund Wasservögeln in der deutschen Ostsee im Jahresverlauf. Vogelwarte 44, Mendel, B., Garthe, S., Kumulative Auswirkungen von Offshore-Windkraftnutzung und Schiffsverkehr am Beispiel der Seetaucher in der Deutschen Bucht. In: Forschung für ein Integriertes Küstenzonenmanagement: Fallbeispiele Odermündungsregion und Offshore- Windkraft in der Nordsee Kannen, Schernewski, Krämer, Lange, Janßen, Stybel (Eds.)Coastline Reports 15 pp Maschner, K. and J. Gessner (2011). Wiederaufbau ausgestorbener und gefährdeter Arten in der deutschen Ostsee am Beispiel der Ostseekegelrobbe (Halichoerus gryphus balticus) und dem Ostseestör (Acipenser oxyrhinchus)." Natur und Landschaft 9/10 (Schwerpunkt Meeresschutz):

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