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1 Wahlprüfsteine zurlandtagswahlnrw2017

2 Inhaltsverzeichnis DerLandesverbandderHebammenNRWeV3 HebammenhilfeinNRW3 SicherstellungeineroptimalenVersorgungvonSchwangerenundjungenFamilienmit HebammenhilfeinNRWIunsereFragenanSie4 1 DatenerhebungzurgeburtshilflichenVersorgung4 2 SituationindenKliniken5 3 WohnortnaheVersorgungmitHebammenhilfe6 4 Berufshaftpflichtversicherung7 5 NeueVersorgungskonzepte9 6 HebammenarbeitimBereichderFrühenHilfen10 7 HebammeninderLandesgesundheitskonferenzNRW11 8 HebammenausbildunganHochschulen12 9 VergütungvonExternatenimRahmenderHebammenausbildung13 10 LeitlinienentwicklungundHebammenforschung14 QuellenundLiteratur15 2

3 DerLandesverbandderHebammenNRWeV DerLandesverbandderHebammenNRWeVistmitrund4100Mitgliederndergrößteder 16Landesverbände,dieimDeutschenHebammenverbandzusammengeschlossensindEr vertrittdieinteressenallerhebammenimlandesverbandsindangestellteundfreiberuflij chehebammen,lehrerinnenfürhebammenwesen,hebammenwissenschaftlerinnen,famij lienhebammen,sowiehebammenschülerinnenundstudierendevertretenüberdieberuflij cheinteressenvertretunghinausisteinegutemedizinischeundsozialebetreuungderfrauj enundihrerkindervombeginnderschwangerschaftbiszumendederstillzeiteinzentrales AnliegendesVerbandes HebammenhilfeinNRW HebammenleisteneinenwesentlichenBeitragbeidergeburtshilflichenVersorgungin DeutschlandSiebetreuenFrauenundFamilieninSchwangerschaft,Geburt,Wochenbett, StillzeitundimerstenLebensjahrdesKindesHierbeigehtesinersterLinieumErhaltund FörderungvonGesundheitDieBehandlungpathologischerVorgängegehörtinsärztliche ArbeitsfeldStudienbelegen,dassdurchHebammenbetreuungeinguterundsichererStart inslebenundindieelternschaftgefördertwirdinvielenländernsindhebammendaherals PrimärversorgerinimBereichderSchwangerschaftsbetreuungundGeburtshilfeeingesetzt, ÄrztinnenundÄrztewerdennurbeiPathologienhinzugezogenInDeutschlandistimFünfJ tensozialgesetzbuchdasrechtderfrauensowohlaufärztlichealsauchaufhebammenbej treuungwährendschwangerschaft,geburt,wochenbettundstillzeitfestgeschriebenhebj ammenbetreuenselbstständigundeigenverantwortlichschwangere,gebärende,wöchnej rinnen,stillendeundihreneugeborenenkinder;esistkeineanordnungoderweisungeiner ÄrztinodereinesArzteserforderlichZujederGeburtmusseineHebammehinzugezogen werdendabeiistdieleistungderhebammeanjedemgeburtsortmöglich:inderklinik,im GeburtshausoderimhäuslichenRahmenHebammenarbeitensowohlangestelltalsauch freiberuflichdamitfrauenanjedemortihrerwahlgebärenkönnen,müssensowohldie entsprechendehebammenhilfealsaucheinegeeigneteklinikvorortgewährleistetsein AktuellistinNRWnichtgesichert,dassjedeFraudieHebammenleistungeninAnspruch nehmenkann,diesiewünschtberichtederhebammenundhebammenzentralenlassen vermuten,dassinsbesondereinländlichenregionen,aberauchingroßstädtennichtalle LeistungeninausreichendemMaßeangebotenwerdenundzunehmendFrauenaufdieHebJ ammenbetreuungverzichtenmüssen,diesieeigentlichgewollthättenfürnrwliegenkeij nedatenvor,welchediegeburtshilflicheversorgungssituationbeschreibenwürdenesist wederbekannt,wievielehebammenwelcheraltersstrukturinwelcherregionmitwelchem LeistungsangebotundinwelchemUmfangarbeiten,noch,obFrauendieHebammenbetreuJ ung,diesiesuchenauchfindenundobsowohlfrauenalsauchhebammenzufriedenmitder geburtshilflichenversorgungsindinsbesondereistesfürdiefrauenschwierigbisunmögj 3

4 lich,eineindividuelle1:1jbetreuungdurchihrebezugshebammewährenddergeburtsoj wohlinderklinikalsauchanaußerklinischengeburtsortenzufindenhebammenäußern deutschlandweitinverschiedenenbefragungenihreunzufriedenheitmitihrerarbeitssituaj tion,beidersiesichzunehmendüberlastungenausgesetztseheninsbesondereinden KreißsälensteigtdieArbeitsbelastung:HebammenmüssenimstrapaziösenSchichtbetrieb teilweisebiszu5gebärendegleichzeitigbetreuenundkönnenregelmäßignichtdierechtlich vorgeschriebenepausenehmengleichzeitigmehrensichberichtevonfrauen,ihrenpartj nernundpartnerinnen,hebammenundwerdendenhebammen,dieeineinterventionsreij cheundunpersönlichegeburtshilflichebetreuunginderklinikalsübergriffigundgewalttätig erleben DiejetzigeNRWJRegierunghatteeinenRundenTischGeburtshilfeeingerichtet,derverJ schiedeneaspekteundfragestellungenzurgeburtshilflichenversorgunginnrwdiskutiert undinseinem2015erschienenenabschlussberichthandlungsempfehlungenfürverbessej rungengibtwesentlicheanlässefürdiesenrundentischwarendieimmensgestiegene KaiserschnittrateunddieexistenzgefährdendeProblematikunablässigsteigenderHaftJ pflichtversicherungsprämienfürindergeburtshilfefreiberuflichtätigehebammen DerLandesverbandderHebammenNRWerwartetmitSpannungdieUmsetzungderHandJ lungsempfehlungenundwünschtweiteremutigeundinnovativeschrittezurerreichungeij nergeburtshilflichenversorgunginnrw,welchediekörperlicheundseelischegesundheit derfrauen,ihrerneugeborenenundihrerfamilienoptimalstärktundfördert SicherstellungeineroptimalenVersorgungvonSchwangerenund jungenfamilienmithebammenhilfeinnrwiunserefragenansie 1 DatenerhebungzurgeburtshilflichenVersorgung Situation EsexistiertkeinzuverlässigesErfassungssystem,dasdiegeburtshilflicheVersorgunginNRW sichtbarmachenwürdeesgibtkeinedatenzu: Anzahl,AlterundTätigkeitsumfangvonHebammenjeRegion, denleistungsangebotenfreiberuflichtätigerhebammen, einemoptimalenpersonalschlüsselfürdieaktuellenversorgungsanforderungeninden Kreißsälen, ÜberJ,UnterJoderoptimalergeburtshilflicherVersorgung, ZufriedenheitmitdergeburtshilflichenVersorgung dentatsächlichengeburtsorten(krankenhaus,geburtshaus,hausgeburt,rettungswaj gen,auto), 4

5 Nachwuchssituation, Ausbildungsbedarf, QuoteundGründefüreinenBerufsausstieg UnserePosition Wirempfehlen: DurchführungdervomMGEPAalsErgebnisdesRundenTischesGeburtshilfeangekünJ digtendatenerhebung ImplementierungeineszuverlässigenMeldesystemsfürHebammen,dasauchinZukunft AufschlussüberdieVersorgungssituationgibt EntwicklungeinesPersonalschlüssels,derunterBerücksichtigungderaktuellenAnfordeJ rungenindenkreißsäleneineoptimale1:1jbetreuungdergebärendenermöglicht UnterstützungderErforschungeinerqualitativoptimalenVersorgung 2 SituationindenKliniken Situation 98%allerKinderinDeutschlandkommeninKlinikenzurWeltIhreMüttererfahrendabeiim WesentlicheneineBetreuungdurchHebammenGuteBedingungenfürdieArbeitvonHebJ ammensindgleichzeitigdiebestenvoraussetzungenfüreineoptimaleversorgungdergej bärendenmitweniginterventionen,eingutesgeburtserlebniswiederumeinewichtigevoj raussetzungfürdiepsychischegesundheitdermütter,diebindungmitdemkindunderfolgj reichesstillendiearbeitsbedingungenindenkreißsälenverschlechternsichallerdingszuj nehmend,dieinterventionsratensteigenundimmermehrfrauenberichtenvontraumatij sierungendurchdasgeburtserlebnis EinerepräsentativeBefragungdesPickerJInstitutsimAuftragdesDeutschenHebammenJ verbandes2015belegt: DieHälftederHebammenbetreuthäufigdreiFrauenparallel Weitere20%betreuenhäufigsogarvierundmehrFrauenparallel KnappzweiDrittelderHebammenmüssenaufgrundvonPersonalengpässenregelmäßig Vertretungenübernehmen 90%derHebammenkönnengesetzlichvorgeschriebenePausennichteinhaltenundleisJ tenimmermehrüberstunden 70%derangestelltenHebammenarbeiteninTeilzeitFreieStellenwerdennichtmehrbeJ setzt,monatlichschließenindeutschlandgeburtshilflicheabteilungendasdeutschekranj kenhausinstitutstellte2014fest,dasseinfünftelallerklinikenihrefreienstellennichtmehr mithebammenbesetzenkann,wasdiearbeitsbedingungenderangestelltenhebammen 5

6 weiterverschärftdieverschlechterungderarbeitsbedingungenführtdazu,dassimmer mehrhebammenausihremberufaussteigen einteufelskreis DieVergütungssystematikderFallpauschalen(DiagnosisRelatedGroups=DRG)isteineder Ursachendafür,dassnichtgenügendHebammeninKreißsälenangestelltwerdenGeburten sindgesunde,individuellevorgänge,dieunterschiedlichlangedauernkönnenundunterj schiedlichintensivebetreuungerforderndasjetzigeabrechnungssystemführtauchdazu, dasszbkaiserschnittefinanzielllukrativersindalsdiebetreuungvonspontangeburtenes istdavonauszugehen,dassdieswirksamemaßnahmenzurförderungphysiologischergej burtenindenklinikenhemmt,wiebeispielsweisedieumsetzungdesexpertinnenstandards zurförderungderphysiologischengeburtoderderimplementierungeineshebammenj kreißsaals UnserePosition entsprichtimwesentlichendenhandlungsempfehlungendesrundentischesgeburtshilfe NRW: EntwicklungvonQualitätskriterienfüreineguteGeburtshilfeunterEinbezugallerander GeburtshilfebeteiligtenBerufsgruppen KritischeÜberprüfungderDRGJSystematikfürvaginaleGeburtendurchdenGemeinsaJ menbundesausschussderärzteundkrankenkassen(gba)derlandesverbandderhebj ammennrwempfiehltdarüberhinaus,diebetreuungdesphysiologischenverlaufseij nergeburtprinzipiellausdervergütungssystematikderfallpauschalen(drg)auszuj schließenundhierfüreingeeigneteresinstrumentzuentwickeln,dasauchdenindividuj ellenzeitaufwandbeigeburtsbetreuungenberücksichtigt ErhöhungderStellenzahlundSchaffungattraktiverArbeitsplätzefürHebammenin Kreißsälen,dieeinekontinuierliche1:1JBetreuungwährendderGeburtermöglichen FörderunginnovativerVersorgungskonzeptewiedemHebammenkreißsaal 3 WohnortnaheVersorgungmitHebammenhilfe Situation DasFünfteSozialgesetzbuchregeltdenAnspruchaufHebammenleistungeninSchwangerJ schaft,geburt,wochenbettundstillzeithierbeikanndiegeburtanverschiedenenorten stattfinden:inderklinik,ineinerhebammengeleiteteneinrichtung(geburtshaus)oderim häuslichenumfelddiewochenbettbetreuungfindetindenerstentagenoftnochinder Klinikstatt,derüberwiegendeTeiljedochbeiderFamiliezuHauseDamitdieVersicherte dieseleistungenauchinanspruchnehmenkann,musseinewohnortnaheversorgungmit HebammenhilfesichergestelltseinÜberdietatsächlicheVersorgungslagewissenwirwenig, 6

7 davalidedatenfehlenberichtederhebammenundmeldungenderfrauenzbaufder KartederUnterversorgung desdeutschenhebammenverbandessowieuntersuchungen desigesjinstitutsimauftragdesbmglassenvermuten,dassinsbesondereindenländlichen Regionen,aberauchindenGroßstädtenimmeröfterFrauenkeineHebammefürdieBeJ treuungfindenunddiedorttätigenhebammenüberlastetsinddiezunehmendenschliej ßungengeburtshilflicherAbteilungenführenzulängerenAnfahrtswegenunddamitzueiner ErhöhungdesRisikosnichtfachkundigbetreuterGeburtenunterwegsimAutooderRetJ tungswagenaußerdemgefährdenlängereverlegungswegediemöglichkeit,denanspruch aufaußerklinischegeburtenzuverwirklichen,dienurdannsicherbetreutwerdenkönnen, wennderverlegungswegnichtzuweitist BerichteundBefragungendeutenaußerdemdaraufhin,dassimmermehrHebammenaus wirtschaftlichenundbelastungsgründenihrleistungsangeboteinschränkenoderganzaus demberufaussteigeninsbesonderedasangebotfreiberuflichergeburtsbetreuungscheint zunehmendeingestelltzuwerden(vglpunkt4) UnserePosition Wirempfehlen: ErhaltauchkleinergeburtshilflicherAbteilungen,wenndadurcheinAnfahrtsweggesiJ chertwerdenkann,derhöchstens20minutenbeträgt EvaluierungdesAngebotssowiedesBedarfsanHebammenleistungen(vglPunkt1) FörderungneuerVersorgungskonzepte(vglPunkt5) SicherungderberuflichenExistenzfreiberuflichtätigerHebammen(vglPunkt4) 4 Berufshaftpflichtversicherung Situation TrotzderdurchverschiedeneMaßnahmenderBundesregierungzwarverbesserten,aber nichtausreichendwirksamgelöstenhaftpflichtproblematik(dieübrigensnichtnurdiefreij beruflichenhebammen,sondernalleindergeburtshilfetätigenpersonenundinstitutionen betrifft)befürchtenwirweiterhineineverschlechterungderversorgungslagesteigende VersicherungsprämienundzunehmendeProbleme,überhaupteinenVersichererfürdas schwerkalkulierbarerisikodergeburtshilfezufinden,gefährdenplanungssicherheitund ExistenzvorallemfürdieHebammen,diealsFreiberuflerinnenGeburtshilfeanbietenAuch derrundetischgeburtshilfenrwempfiehlthier,weiternacheinerauchinzukunfttragfäj higenlösungfürdiehaftpflichtproblematikindergeburtshilfezusuchen 7

8 Hintergrund HebammenmüssenfürdasRisikoeinesSchadensfallseineBerufshaftpflichtversicherung abschließenjenachleistungsangebotsindhierbeidieversicherungsprämienunterschiedj lichhochimbereichdergeburtshilfefallenzwarnichtmehrschadensfällealsanderswo, aberimmenshoheundweitersteigendeausgeurteilteschadenssummenandiesführtdazu, dasseinerseitsimmerwenigerversicherungenüberhauptbereitsind,denschwerkalkulierj barenbereichdergeburtshilfezuversichern,undandererseitsdieprämienderverbleibenj denversicherersichdramatischerhöhendiesehohenprämiengefährdendieexistenzfreij beruflichtätigerhebammen,dievorallem,wennsienurweniggeburtenbetreuenundabj rechnen,nichtmehrinderlagesind,dieanfallendenkostenzuerwirtschaftendiesführt dazu,dassinsbesondereinstrukturschwachen,ländlichenregionen,indenenhebammen nurwenigegeburtenbetreuenkönnen,dasangeboteineraußerklinischengeburtganzweg fällt,wenndiehebammendortdiegeburtshilfeaufgebendieproblematikwurdevonder BundesregierungerkanntEineInterministerielleArbeitsgruppeerarbeitete2014gemeinsam mitvertreterinnenundvertreternvonhebammenverbänden, initiativenundversicherunj geneinenberichtzusituationundlösungsmöglichkeitendasbundesministeriumfürgej sundheit(bmg)brachtedaraufhinverschiedenemaßnahmenaufdenweg: EserreichtedieZusammenstellungeinesVersicherungskonsortiums,dasbereitwar,zuJ mindestbis2018weiterhinhaftpflichtversicherungenfürhebammenmitgeburtshilfezu zeichnendortsteigendieprämienweiterhinjährlich EsverpflichtetedurchdasVersorgungsstärkungsgesetzdieKrankenkassenzumRegressJ verzichtimfalleeinesvorliegensnurleichterfahrlässigkeitderhebammeimschadensj fall,umdiekostenspiraleeinzudämmeneinedifferenzierungnachleichterodergrober FahrlässigkeitwarbislanginderRechtsprechungfüreinenRegressanspruchunerheblich SowohlHebammenJalsauchVersicherungsvertreterinnenundJvertreterbezweifelnhier eineausreichendewirksamkeit DieKrankenkassenwurdenweiterhinverpflichtet,beiderVergütungdergeburtshilfliJ chenleistungenderhebammendiekostenfürdieversicherungsprämienwirksamzu berücksichtigenseitjuli2015solldiesdurchdensogenanntensicherstellungszuschlag geschehen,derauchfürdenfalldierefinanzierungderversicherungsprämiensichern soll,dasshebammennurwenigegeburtenabrechnenkönnenaufdieausgestaltung diesesinstrumentskonntensichhebammenverbändeundkrankenkassennichteinigen, sodasshiereineschiedsstelleentscheidenmusstenachansichtderhebammenverbänj dewirdinderjetzigenformdessicherstellungszuschlagsdieabsichtdesgesetzgebers zursicherungderkostenrefinanzierunggeradebeiwenigengeburtennichtwirksamumj gesetztderdeutschehebammenverbandhatgegendenschiedsstellenbeschlussklage erhoben NichtgefolgtistdasBMGdenVorschlägenderHebammenverbände,einegrundsätzlichanJ deresystematikderschadensfallabsicherungaußerhalbderprivatenversicherungswirtj schaftanzustrebenundzuprüfen 8

9 UnserePosition Wirempfehlen: EineEvaluierungdervomBMGbeschlossenenMaßnahmenundggfeineVerbesserung dermaßnahmen SicherungderRefinanzierungderHaftpflichtversicherungskostenunabhängigvonder AnzahlbetreuterGeburten PrüfungundEntwicklungeinesHaftungssystems,dasdiePrämienspiraleimGesundJ heitssystemgrundsätzlichbremstund/oderdiehaftungsverantwortungnichtalleinden Leistungserbringerinnenüberlässt,wiebeispielsweiseeinenstaatlichenHaftungsfond, ausdemschadenssummenfinanziertwerdenkönnenderdeutschehebammenverband hathierzuverschiedenevorschlägeerarbeitet 5 NeueVersorgungskonzepte Situation DiebislangbeschriebenenProblemfelderstellendieBelastungenimBereichderHebamJ menhilfedar,diezueinernichtoptimalenversorgunginnrwbeitragenabgesehenvon denunterdenverschiedenenwahlprüfsteinenzusammengefasstenjeweiligenforderungen kannaucheineveränderungderversorgungssystematikzueinerverbesserungbeitragen BeispielsweisedieBildungvonintraJoderauchinterprofessionellenTeamskönntezueiner VereinfachungderVersorgungsstrukturenundeinerVerteilungderArbeitsbelastungauf mehrereschulternführenindervergütungsstrukturwerdenbislangbeispielsweisenur hebammengeleiteteeinrichtungenberücksichtigt,diegeburtshilfeanbietenhierstehtden EinrichtungeneineBetriebskostenpauschalezu,welchedieVorhaltungvonRäumen,AusJ stattung,personellenundstrukturellenressourcenfinanzierensollhebammengeleitete EinrichtungenohneGeburtshilfe,indenenHebammenleistungenimBereichderSchwangerJ schaftsjundnachgeburtlichenbetreuungangebotenwerden,werdenhierbeinichtberückj sichtigt EsexistiertkeinezuverlässigeÜberleitungsJodergarKooperationssystematikzwischenkliniJ scherundambulanter,ärztlicherundhebammenhilflicher,freierundkommunalergesundj heitsversorgungimgegenteilwerdenüberleitungenundkooperationenaktuellvorallem durchabrechnungsunstimmigkeitenerschwerthebammenkönnenbeispielsweisevon ihnenbetreutefrauennichtindieklinikeinweisenodereinenkrankentransportveranlasj sen,dennesmusseineärztlicheüberweisungvorliegen,damitdiesabgerechnetwerden kannauchbeivonhebammenbeauftragtenlaboruntersuchungen,wiesiebeispielsweise imrahmenderschwangerenvorsorgeanfallen,entstehenabrechnungslücken,diemanche Laboreveranlassen,UntersuchungenzuverweigernBesondersdramatischwirkensichbeJ 9

10 stehendeabrechnungsschwierigkeitenaktuellbeikooperationenzwischengynäkologinj nen/gynäkologenundhebammenaushierführenbekanntgewordeneabrechnungsj schwierigkeitenbeiimwechselmithebammendurchgeführtenschwangerenvorsorgeunj tersuchungendazu,dassdieärztinnenundärztezunehmenddievonschwangereninder RegelsehrgeschätzteKooperationmitHebammenwegenbefürchteterVergütungseinbußen undderkompliziertheitderabrechnungverweigern EntsprechendeZugriffsrechteaufDatenderelektronischenGesundheitskarte(eGK)auchfür HebammenkönntenAbrechnungundKooperationenerleichternAufdiesemGebietwurden undwerdenhebammenregelmäßig vergessen MangelsfinanziellerundpersonellerRessourcenundauchhierwegenbefürchtetenVergüJ tungsverlustenfälltesauchingeburtshilflichenabteilungenschwer,neuekonzeptegej burtshilflicherversorgungzuerproben,wiebeispielsweiseeinenhebammenkreißsaal,die ImplementierungdesExpertinnenstandardszurFörderungderphysiologischenGeburt, MaßnahmenzurSenkungderKaiserschnittrateoderderEinrichtungund/oderKooperation miteinerhebammengeleiteteneinrichtunganderklinik UnserePosition Wirempfehlen: FörderungvonModellerprobungeninKliniken,imambulantenundkommunalenBereich mitdemziel,diehebammenhilflicheversorgungzuverbessern,diequalitätdergej burtshilfeundzufriedenheitderfrauenundfamilienmitdergeburtshilflichenversorj gungzusteigern,sowiedieinterventionsraten(wiebeispielsweisefürdenkaiserschnitt) zusenken BerücksichtigungundFörderungvonKooperationsJundÜberleitungsstrukturenauchim AbrechnungssystemdesGesundheitswesens EinbeziehungvonHebammenindieZugriffsrechteaufdieeGKundSubventionierung vonegkjlesegerätenfürhebammen 6 HebammenarbeitimBereichderFrühenHilfen Situation DieUmsetzungderBundesinitiativeFrüheHilfeninVerantwortungdesBundesministeriums fürfamilien,senioren,frauenundjugendwirdimsozialgesetzbuch(sgb)viiigeregeltund siehtdeneinsatzsogenannterfamilienhebammenvordiedefinitiondesnationalenzentj rumsfrühehilfenvonfamilienhebammenarbeitbeschreibthierbeiimkernoriginärehebj ammenarbeitbeieinerklientelmitdurchpsychosozialebelastungenerhöhtembedarfes 10

11 gibtdabeikeinerechtlichedefinitionvon Familienhebamme,siewirdwederimSGBV nochimsgbviiibeschrieben DasichdieUmsetzungderBundesinitiativevorrangigimBereichderJugendhilfeabspielt, ergebensichhierbereitsvonanfanganproblemebeidereinordnungvonfamilienhebamj menarbeit,diesichdefinitionsgemäßvorrangigaufdenbereichdergesundheitsversorgung erstreckensolldieswirktsichunteranderemausauf: DieBerufsaufsicht DiegesetzlichgeforderteSchweigepflichtfürHebammen AbgrenzungenderAbrechnungsverantwortung Haftungsfragen UnserePosition WirempfehlendieFeststellungvonFamilienhebammenarbeitalsoriginäreHebammenarbeit unddamit VerortungimSGBV, WeisungsunabhängigeTätigkeitvonHebammenimBereichderPrimärJundSekundärJ, nichtaberdertertiärpräventionindenfrühenhilfen, BerücksichtigungvonMehraufwändeninbesondersbelastetenundvulnerablenFamiliJ enkonstellationenimrahmendervergütungdurchkrankenkassen 7 HebammeninderLandesgesundheitskonferenzNRW Situation InderLandesgesundheitskonferenz(LGK)sindgemäßderDefinitiondesMGEPAallewichtiJ genakteurinnenundakteuredesgesundheitswesensnrwvertretenvertreterinnender Hebammenfehlenhierjedochganz BeidenBeschlüssenderjüngstenLGKzurgesundheitlichenVersorgungvonFlüchtlingen werdenhebammenebenfallsnichtmiteinemworterwähnt,obwohlsiehierbeieinewichtij gerollespielendieshatteunteranderemzurfolge,dasshebammenbeidereinführung deregkfürflüchtlingenichtberücksichtigtwurden,obwohldasasylblg 4ausdrücklich HebammenhilfefürAsylbewerberinnenvorsieht UnserePosition WirempfehlendieAufnahmevonHebammenvertreterinnenbeispielsweiseausdenLandesJ vertretungenderberufsverbändeindielgk 11

12 8 HebammenausbildunganHochschulen Situation DerAbschlussberichtdesRundenTischesGeburtshilfeNRW,derDeutscheHebammenverJ bandsowiedersachverständigenratzurbegutachtungderentwicklungenimgesundheitsj wesenstellenfest,dassveränderungendestätigkeitsspektrumssowiederanforderungen anhebammenarbeiteinselbstständiges,wissenschaftlichbegründetes,reflektierteshanj delnaufakademischemniveauvonhebammenfordernänderungenverschiedenereuj RichtlinienundVerordnungen(2013/55/EU,2005/36/EGundEUJVerordnungNr 1024/2012)macheneserforderlich,dassdieHebammenausbildungbisJanuar2020andie Hochschulenüberführtwird ImRahmeneinerbundesweitgültigenModellklauselexistiertinNRWseit2012einModellJ studiengangfürdieprimärqualifizierendeausbildungstaatlichzugelassenerhebammenauf BachelorniveauDiebundesweitzurErprobungeröffnetenStudiengängezurPrimärqualifiJ zierungverschiedenerberufeimgesundheitswesen(hebammen,physiotherapeutinnen/j en,ergotherapeutinnen/jenundlogopädinnen/jen)wurdenevaluiertganzaktuellimauj gust2016wurdederbundestagdurcheinenberichtderbundesregierungüberdieergebnisj sedermodellvorhabenunterrichtetdieserberichtstelltweiterenevaluierungsbedarffest, umerfolgundanforderungenanprimärqualifizierendestudiengängeingebotenemumfang beurteilenzukönnenundschlägteineverlängerungdermodellphaseum10jahrevorer stelltweiterhinfest,dassdieserzeitraumfürdiehebammennichtausgeschöpftwerden wird,dahierdieverlagerungderausbildungandiehochschulebereitsvorhervollzogensein mussdiesbirgtdiegefahr,dasserforderlicheevaluationserkenntnissefürdiehebammenj ausbildungzumzeitpunktderendgültigenverortungaufhochschulniveaunochnichtvorliej gen UnserePosition Wirempfehlen: KonzepteinerÜberführungderHebammenausbildunganHochschulen,dassicherstellt, dassderbestehendezeitdruckhierbeizukeinemqualitätsverlustführtunddasdieausj wirkungenaufdiebestehendenausbildungsstättenberücksichtigt SicherstellungeinerdenaktuellenAnforderungenimgesamtenTätigkeitsspektrumder Hebammen(klinischundaußerklinisch)adäquatenAusbildungaufhochschulischemNiJ veau,dieinsbesondereeinehochwertigepraktischeausbildungermöglicht SorgfältigeEvaluierungderHebammenausbildungsqualitätunterBerücksichtigungund NutzungallerPotentialeundMöglichkeiten,diesowohlHochschulenalsauchherkömmJ lichehebammenschulenbieten,damitdieausbildungininhaltundstrukturqualitativ hochwertigoptimiertwerdenkann 12

13 BeteiligungvonberufsständischenVertretungensowieVertreterinnenderAusbildungsJ stättenanderentwicklungeineskonzeptszurüberführungderhebammenausbildung aufhochschulniveau 9 VergütungvonExternatenimRahmenderHebammenausbildung Situation DiebisherigeAusbildungsstruktursiehteineFinanzierungderAusbildungimklinischenBeJ reichvorallerdingssollenpergesetzbiszu480stundenimaußerklinischenbereichabsolj viertwerden;diequalitätsvereinbarungenderhebammenverbändemitdenkrankenkassen sehensogarmindestens()480stundenausbildungimaußerklinischenbereichvor,damit einehebammedemversorgungsvertragmitdemangebotaußerklinischergeburtshilfebeij tretenkann EsgibtbislangkeinFinanzierungskonzeptfürdieAusbildungimaußerklinischenBereich Diesbedeutet,dassFreiberuflerinnenunentgeltlichwerdendeHebammenausbilden,wobei keinebesonderequalifikationfürdiepraxisanleitungerforderlichistdakeinevergütungfür denausbildungsaufwandvorgesehenist,kannauchnichterwartetwerden,dassdiehebj ammenhierselbsteineentsprechendequalifikationfinanzierenfreiberuflichehebammen müssenineinemamtlichenverfahrenbeiderbezirksregierunggeprüftundzurbereitstelj lungvonexternatsplätzenermächtigtwerdendieseverfahrenkönnenindenverschiedenen Regierungsbezirkenunterschiedlichgeregeltsein,wodurchsichdieSchwierigkeitergibt,dass unterumständenmehrereermächtigungsverfahrenstattfindenmüssen,damiteinehebj ammeexternatsplätzefürwerdendehebammenausunterschiedlichenregierungsbezirken bereitstellenkann UnserePosition Wirempfehlen: ImplementierungeinerFinanzierungsstruktur,dieeinequalitativhochwertigeAusbilJ dungimaußerklinischenbereichsichert VereinheitlichungoderZentralisierungderErmächtigungsverfahrenzurVereinfachung regierungsbezirksübergreifenderexternatsangebotefürwerdendehebammen $ $ 13

14 10 LeitlinienentwicklungundHebammenforschung Situation AndersalsinanderenLändernwerdeninDeutschlandLeitlinienJundStandardentwicklunJ gennichtsystematischfinanziert,sondernübereigenmittelfinanzierungen,einzelförderunj genundehrenamtsarbeitgeleisteteineausnahmebildenbeschlüsseundrichtliniendes gemeinsamenbundesausschussesderkrankenkassenundärztinnen,diegrundlagefürdie KostenübernahmevonärztlichenMaßnahmenbildenHebammenleistungensindhierkein GegenstandderBefassungundHebammensindauchnichtMitglieddesAusschusses BislangexistierenfürdieGeburtshilfeinDeutschlandnurvonÄrztinnenundÄrztenaufausJ gesprochenniedrigemevidenzniveauentwickelteleitliniensowieeininterdisziplinärerarj beiteterstandardaufhohemevidenzniveauleitlinienundstandardbeziehensichfastausj schließlichaufdeninderregelärztlichgeleitetenklinischenbereich DerunterzahlreicherBeteiligungvonHebammenentwickelteExpertinnenstandardbezieht sichaufdieförderungderphysiologischengeburt(unddamitsenkungderinterventionsraj tenwiebeispielsweisedenkaiserschnitten),dieleitlinienbefassensichmitdemmanagej mentregelwidriger,pathologischeroderreinärztlicherbzwklinischerproblemstellungen DieBefolgungvonLeitlinienundStandardsistrechtlichnichtverpflichtend,aberbeispielsJ weiseimhaftungsfallwerdenunterumständendieohnehinnurschwachdurchevidenzen begründetenärztlichenleitlinienaufhebammenarbeitunddiesauchimaußerklinischen Bereichübertragen DieHebammenwissenschaftensindeinesichaufstrebendentwickelndeDisziplinHierwerJ denderhebammenperspektiveaufgesunderhaltungundgesundheitsförderunggeschuldet andereforschungsfragengestellt,alsindenherkömmlichenärztlichjmedizinischenforj schungenmitihremfokusaufdiebehandlungvonrisikenundpathologienseit2015istdie DeutscheGesellschaftfürHebammenwissenschaftenalseinzigenichtärztlicheFachgesellJ schaftmitgliedderarbeitsgemeinschaftwissenschaftlichermedizinischerfachgesellschafj ten(awmf)unddamitnunanderleitlinienentwicklungbeteiligt UnserePosition Wirempfehlen FinanzierungvonLeitlinienJundStandardentwicklungenimGesundheitswesen interdisziplinäreentwicklungvonleitlinienaufhohemevidenzniveau systematischebeteiligungvonhebammenwissenschaftlerinnenanbeschlussfassungen imgba BerücksichtigunghebammenspezifischerFragestellungenwiezBdieFörderungvonGeJ sundheitundphysiologiebeileitjundrichtlinienentwicklung 14

15 QuellenundLiteratur BundesministeriumfürGesundheit,2014:AbschlussberichtderinterministeriellenArbeitsgruppe Versorgung mithebammenhilfe DeutscherBundestag, :SitzungdesPetitionsausschusses,AnhörungderPetentinMichaelaSkottzu ihrerpetition RechtaufselbstbestimmteGeburt, DeutscherBundestag, :Drucksache18/9400,BerichtüberdieErgebnissederModellvorhabenzur EinführungeinerModellklauselindieBerufsgesetzederHebammen,Logopäden,PhysiotherapeutenundErgoJ therapeuten DeutscherHebammenverbandeV,2012:ZusammenfassungundkurzeAuswertungdesGutachtenszurVerJ sorgungsjundvergütungssituationinderaußerklinischengeburtshilfe,dasimauftragdesbundesgesundj heitsministeriumsdurchdasigesjinstitutverfasstwurde DeutscherHebammenverbandeV,2014:StandpunktFamilienhebammen DeutscherHebammenverbandeV,2015:StellungnahmezumGesetzentwurfeinesGesetzeszurStärkungder VersorgungindergesetzlichenKrankenkasse,inklusiveAnlage StandpunktzurHaftpflichtsituationimBereich derfreiberuflichenhebammentätigkeit DeutscherHebammenverbandeV,2016:EckpunktefüreineguteGeburtshilfeinKliniken DeutscherHebammenverbandeV,inZusammenarbeitmitdemPickerInstitutDeutschlandgGmbH,2016:Die ArbeitssituationvonangestelltenHebammeninKliniken IGESJInstitutGmbH,2012:VersorgungsJundVergütungssituationinderaußerklinischenHebammenhilfe,Er# gebnisbericht-für-das-bundesministerium-für-gesundheit- MinisteriumfürArbeit,GesundheitundSozialesNRW,2005:EmpfehlendeAusbildungsrichtliniefürdiestaatJ lichanerkanntenhebammenschuleninnrw MinisteriumfürGesundheit,Emanzipation,PflegeundAlterNRW,2014:Abschlussbericht Inhaltlicheund strukturelleevaluationdermodellstudiengängezurweiterentwicklungderpflegejundgesundheitsfachberufe innrw MinisteriumfürGesundheit,Emanzipation,PflegeundAlterNRW,2015:DerRundeTischGeburtshilfe,Ab# schlussbericht MinisteriumfürGesundheit,Emanzipation,PflegeundAlterNRW,2016:25Landesgesundheitskonferenz NRW:Angekommen-in-Nordrhein#Westfalen:-Flüchtlinge-im-Gesundheitswesen Mundlos,Christina,2015:GewaltunterderGeburt 15

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