Für Rechnungen aus 2015 muss der Antrag bis zum 01. Oktober 2016 auf der Website des Finanzamtes gestellt werden.
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- Elsa Kuntz
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1 So nah und doch ganz anders Allegemeiner Newsletter KroeseWevers Quartal Ausländische Umsatzsteuer aus 2015 kann noch bis 01. Oktober 2016 zurückgefordert werden Niederländische umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, die Rechnungen mit Umsatzsteuer aus anderen EU-Ländern erhalten haben, können diese in der Regel zurück fordern. Über eine dazu durch das Holländische Finanzamt speziell errichtete Internetseite kann in den anderen Mitgliedstaaten die zu viel gezahlte USt. zurückgefordert werden. Auch deutsche Unternehmen, die in Holland Ust. gezahlt haben, können die in den Niederlanden gezahlte USt. unter bestimmte Voraussetzungen über das Deutsche Finanzamt zurückfordern. Für Rechnungen aus 2015 muss der Antrag bis zum 01. Oktober 2016 auf der Website des Finanzamtes gestellt werden. Für die Einreichung eines solchen Antrages gelten einige Voraussetzungen. So müssen die Güter und Dienste für USt-pflichtige Aktivitäten genutzt worden sein. Darüber Die Kraft von KroeseWevers: - Ein niedriger und wettbewerbsfähigen Preis - Immer eine persönliche Betreuung, maßgeschneidert auf Ihre Situation - Schnelle Kommunikation - Wir verfügen über alle Expertise, die Sie brauchen
2 hinaus darf keine USt-Erklärung in einem anderen EU- Land eingereicht werden. Außerdem muss das Unternehmen in den Niederlanden ansässig sein. Warten Sie nicht bis zum letzten Moment mit der Rückforderung. In den vergangenen Jahren war vor allem kurz vor dem 01. Oktober die Internetseite des Finanzamtes oft überlastet. Selbstverständlich können unsere Kollegen der Germandesk Sie bei der Antragstellung unterstützen! Bussgelder bei Offenlegung nicht erklärtes Vemögen erhöht ab dem 01. Juli 2016 In den letzten Jahren haben viele Niederländische Steuerpflichtige Ihr ausländisches (schwarzes) Vermögen beim Niederländischem Finanzamt offengelegt. In der Vergangenheit wurde eine freiwillige Offenlegung gar nicht, oder nur niedrig bebußt. Allerdings wurden die Strafen auch in der Vergangenheit schon öfters angehoben. Ab 2014 konnte mann nicht länger ohne Auferlegung eines Bussgeldes offenlegen. Zurzeit beträgt das Bussgeld 60%. Ab dem 01. Juli 2016 wird das Bussgeld auf 120% erhöht. Somit wird es ab dem 01. Juli weniger günstig um offenzulegen. Sollten Sie über ausländisches (schwarzes) Vermögen verfügen und haben Sie dieses Vermögen nicht in den Niederlanden erklärt? Dann melden Sie sich bei uns. Wir können gemeinsam schauen welche Möglichkeiten es gibt Ihr Vermögen offenzulegen. Steuerfreibetrag in Box III jetzt auch für nicht qualifizierende ausländische Steuerpflichtige! Am 6. Juni 2016 hat das Niederländische Finanzamt als Reaktion auf die Zustimmung des Finanzministers angegeben, dass der Steuerfreibetrag in Box III auch von nicht qualifizierenden ausländischen Steuerpflichtigen angewendet werden darf. Der Minister hat sich hierüber geäußert anlässlich der jüngsten Urteile von dem Obersten Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs. Der Oberste Gerichtshof und der Europäische Gerichtshof haben entschieden, dass der Steuerfreibetrag ein Vorteil
3 ist, der unabhängig von der persönlichen und familiären Situation des Steuerpflichtigen gewährt werden soll. Aus diesem Grund hat der Niederländische Staatssekretär genehmigt, dass nicht qualifizierende ausländische Steuerpflichtige mit einem Einkommen in Box 3 Anspruch auf dem Steuerfreibetrag haben. Der Steuerfreibetrag betrug im Jahr pro Person, was zu einem Steuerersparnis in Höhe von 256 pro Person führt. Zu den Jahren vor 2015 hat sich das Finanzamt vorerst noch nicht geäußert. Bei der (endgültigen) Beurteilung der Einkommensteuererklärung über das Jahr 2015 wird das Niederländische Finanzamt den Steuerfreibetrag berücksichtigen. Wir raten dazu, Ihre Steuerbescheide gründlich zu prüfen! Selbstverständlich können wir Sie dabei unterstützen! Rufen Sie uns an! 30% Regelung erneut unter die Lupe? Die Zweite Kammer des Niederländischen Parlaments hat am 31. Mai 2015 die Regierung aufgefordert, die Notwendigkeit der 30% Regelung nochmal zu überdenken. Die 30% Regelung kostet dem Staat ca. 800 Mio. jährlich und diese Kosten sind nicht im Einklang mit den tatsächlichen Kosten von Expats. Undeutlich ist, inwiefern die 30% Regelung dazu beiträgt, dass Experten aus dem Ausland tatsächlich nach den Niederlanden kommen um zu arbeiten. Die 30% Regelung Arbeitnehmer, die vom Ausland in die Niederlande entsandt werden oder von niederländischen Arbeitgebern angeworben werden, und über bestimmte Kenntnisse verfügen, können unter bestimmten Bedingungen einen Teil ihrer Vergütung steuerfrei empfangen. Diese Steuervergünstigung soll zusätzliche Ausgaben, die der ausländische Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beschäftigung in den Niederlanden hat, abmildern. Der Arbeitgeber darf z.b. 30% des Gehalts einschließlich Vergütung steuerfrei auszahlen. Schon in 2012 wurden die Bedingungen, unter der die 30% Regelung gewährt wurde verschärft. So wurde z.b. die 150 km Grenze eingeführt. Auch jetzt hat der Minister angegeben die Voraussetzungen, wie z.b. der Gehaltsnorm, oder die Höhe der Steuerfreien Vergütung nochmal zu prüfen.
4 Möglicherweise werden zukünftig die Voraussetzungen nochmal verschärft. Lassen Sie daher regelmäßig prüfen ob Sie noch alle Bedingungen für die 30% Regelung erfüllen, oder ob Sie vielleicht Anspruch auf die 30% Regelung haben. Das Team der German Desk kann Sie dabei unterstützen! Einkommenserklärung ausländische Steuerpflichtige Ab dem 01. Januar 2016 können ausländische Steuerpflichtige in den Niederlanden nicht mehr für die inländische Steuerpflicht wählen. Damit Sie die gleichen Steuerlichen Vorteile geltend machen können wie inländischen Steuerpflichtigen, müssen Sie qualifizieren. Dazu wird eine Einkommenserklärung vom Deutschen Finanzamt benötigt. In der Praxis hat sich gezeigt, dass es manchmal schwierig ist eine Einkommenserklärung vom Deutschen zu bekommen. Schon bei Einführung dieser Pflicht wurde darauf hingewiesen. Der Niederländische Staatssekretär hat diese Kritik aber leider nicht ernst genommen. Eine Einkommenserklärung muss separat zum Niederländischen Finanzamt in Heerlen geschickt werden und darf nicht der Einkommenssteuererklärung beigelegt werden. Am besten ist es, die Einkommenserklärung vor der Einkommenssteuererklärung beim Niederländischen Finanzamt einzureichen. Die Einkommenssteuererklärung kann aber auch ohne die Einkommenserklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Sie wird zwar nicht bearbeitet solange wie die Einkommenserklärung nicht beim Finanzamt eingetroffen ist, aber auf diese Weise können Zinsen gespart werden. Auch manche Deutsche Finanzämter sind mit der Einkommenserklärung überfordert. Die German Desk von Kroese- Wevers verfügt allerdings über viel Erfahrung auf diesem Gebiet und kann Sie optimal unterstützen. Rufen Sie uns an! Mindestlohn für Jugendliche abgeschafft In den Niederlanden haben junge Leute bis 23 Jahren Anspruch auf einen Jugendmindestlohn. Dieser Mindestlohn wird zweimal im Jahr angepasst. Am 21. April 2016 hat das Niederländische Parlament angedeutet, der Jugendmindestlohn für 21 bis 23 Jährige wird abgeschafft. Das Parlament sei der Meinung, ein
5 Jugendmindestlohn gehöre nicht mehr zur Arbeits- und Einkommensposition von berufstätigen Jugendlichen. Jugendliche ab 21 Jahren bekommen in Zukunft den Mindestlohn (in 2016 beträgt der monatliche Mindestlohn 1.537,20 Brutto bei einer 40-Stundenwoche) anstatt dem Jugendmindestlohn. Auch der Mindestlohn für 18, 19 und 20- Jährige wird steigen. Hiermit wird das Risiko eingegrenzt, dass das Alter eine Hauptrolle bei der Personalauswahl spielt. Für Arbeitgeber kann dies jedoch bedeuten, dass zukünftig die Lohnkosten ansteigen werden. Haben Sie Fragen zu diesem Thema, oder möchten Sie wissen welche finanzielle Konsequenzen die Abschaffung des Jugendmindestlohns für Sie bedeutet? Rufen Sie uns an! Firmenwagen in den Niederlanden (Autobrief II) In den Niederlanden werden private Fahrten mit einem Firmenwagen versteuert. Wenn ein Mitarbeiter privat mit einem Firmenfahrzeug unterwegs ist, wird durch seinen Arbeitgeber für den Privatgebrauch ein Betrag als Gehalt angesetzt. Dieses Gehalt oder diese Hinzurechnung entspricht einem prozentualen Anteil am Wert des Autos. Die Hinzurechnung gilt für Personenkraftwagen und Lieferwagen. Nur Mitarbeiter die mittels eines Fahrtenbuches und einer sogenannten Erklärung Verklaring geen privé gebruik nachweisen können, dass Sie im Jahr weniger als 500 Kilometer privat mit dem Firmenfahrzeug unterwegs sind, werden nicht versteuert Ab 2017 gibt es Änderungen bei der Besteuerung eines Firmenwagens. Ab 2017 gibt es nur noch zwei Kategorien: Völlig Elektrische Autos (0 Gramm Ausstoß) werden bis 2019 (bis
6 zu einem Anschaffungswert in Höhe von ) mit 4% besteuert. Alle anderen Autos (zugelassen ab 2017) werden mit 22% besteuert. Es kann sich lohnen noch in 2016 einen neuen Firmenwagen anzuschaffen! Falls Sie nähere Informationen über die Versteuerung einem Firmenwagen wünschen, setzen Sie sich bitte mit unserer German Desk in Verbindung! Sollten Sie bezüglich dieses Newsletters Fragen haben, können Sie Kontakt mit den Experten unserer German Desk Oldenzaal aufnehmen: Harold Oude Smeijers Mariëlle Kisfeld Christoph Arning Emile Klomp Arne ter Beek Sie helfen Ihnen gerne weiter. T KroeseWevers, De Matenstraat BV Oldenzaal KroeseWevers GermanDesk Disclaimer Die Informationen in dieser Newsletter stellen keine rechtliche Beratung in irgendeiner Art und Weise dar. Kein Leser sollte Aufgrund der Angaben in dieser Broschüre handeln ohne vorher eine auf ihn abgestimmte Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese Informationsbroschüre wurde mit großer Sorgfalt zusammengestellt. KroeseWevers und die Verfasser können jedoch keine Haftung hierfür übernehmen; weder für die Richtigkeit der in dieser Ausgabe gelieferten Informationen noch für die Folgen der Verwendung.
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