Hinweise für Lebensversicherer
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- Gretel Richter
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1 Dritte Untersuchung zu den quantitativen Auswirkungen von Solvabilität II (Quantitative Impact Study 3 QIS 3) Hinweise für Lebensversicherer 9. Mai 2007
2 Inhaltsverzeichnis Fahrplan...4 Prioritäten...5 Die Ergebnistabellen Anleitung Readme Inhaltsverzeichnis QIS-3-Parameter...8 I Allgemeine Informationen und qualitative Fragen...9 I.A.1 Teilnehmer...9 I.A.2 Group coverage I.A.3 Fragebogen Solo I.A.4 Group questions II Unternehmensüberblick II.A.1 Bilanzen II.A.2 Eigenmittel II.A.3 Geschäftstätigkeit III Details zur Geschäftstätigkeit III.A.1-4 Risikogruppen Lebensversicherung III.B Risikogruppe Krankenversicherung III.C.1-15 Risikogruppen Nichtlebensversicherung IV Einführung zum SCR IV.A BSCR Risikokategorien IV.A.1 SCR Marktrisiko IV.A.2 SCR Ausfallrisiko IV.A.3 SCR vt. Risiko Leben IV.A.4 SCR vt. Risiko Kranken IV.A.5 SCR vt. Risiko Nichtleben IV.B Kapitalanforderungen IV.B.1 SCR operationales Risiko IV.B.2 SCR Übersicht IV.B.3 MCR IV.B.4 Group results IV.C Datenimport und -export für Gruppe IV.C.1 Group output IV.C.2 Group solo inputs... 59
3 V Hilfestellungen V.A Hilfstabellenblätter zur Bewertung der Verbindlichkeiten V.A.1-3 Zinsstrukturen V.A.4 CoC risk margin V.B Hilfstabellenblätter zur Risikokapitalberechnung V.B.1 Hilfe Konzentrationsrisiko V.B.2 Hilfe Ausfallrisiko V.B.3 Group capital insurance V.B.4 Group capital non EEA V.B.5 Group capital others V.C Alternative Ansätze V.C.1 SCR ohne free assets V.C.2 Durationsansatz für das Aktien- und Immobilienrisiko Anhang: Bewertung der vt. Verpflichtungen Anhang: Hinweise für die Berechnungen auf Gruppen-Ebene... 84
4 Fahrplan 1. Die folgende Tabelle beschreibt die empfehlenswerte Reihenfolge der Bearbeitung der Teilaufgaben der QIS 3 für das Einzelunternehmen. In der Regel werden Ergebnisse eines Bearbeitungsschrittes in dem nachfolgenden Schritt benötigt. Bearbeitungsschritt Informationen zum Teilnehmer Informationen zu HGB und Solvabilität I Bewertung der Aktiva, insbesondere der Kapitalanlagen Bewertung der vt. Verpflichtungen Bewertung der sonstigen Verpflichtungen Berechnung des SCR Berechnung des MCR Berechnung der Kapitalkostenmargen der vt. Rückstellungen vollständige Aufstellung der QIS-3- Bilanz Berechnung der Eigenmittel Beantwortung des Fragebogens Blätter der Ergebnisdatei I.A.1 (Informationen zum Teilnehmer) III.A.1-III.C.15 (Risikogruppen) teilweise II.A.1 (Bilanzen) teilweise II.A.1 (Bilanzen) teilweise III.A.1-III.C.15 (Risikogruppen) teilweise IV.A.1-IV.B.2 (SCR) IV.B.3 (MCR) II.A.3 (Geschäftstätigkeit) II.A.1 (Bilanzen) II.A.2 (Eigenmittel) I.A.3 und Datei QIS3FragebogenSolo.doc 2. Die ausgefüllte Excel-Datei QIS3Ergebnisse.xls und die um Antworten ergänzte Word-Datei QIS3FragebogenSolo.doc sollten der BaFin möglichst bis zum 29. Juni 2007 übermittelt werden. 3. Um die Auswertung zu erleichtern, sollten die Namen dieser Dateien wie folgt geändert werden: XXXXQIS3Ergebnisse.xls statt QIS3Ergebnisse.xls, wobei XXXX für die vierstellige BaFin-Registernummer des Teilnehmers steht. XXXXQIS3FragebogenSolo.doc statt QIS3FragebogenSolo.doc, wobei XXXX ebenso für die vierstellige BaFin-Registernummer des Teilnehmers steht. Teilnehmer, die nicht über eine Registernummer verfügen, sollten die Dateinamen unverändert lassen.
5 4. Weitere Hinweise zur Datenübermittlung an die BaFin enthält das Dokument Anleitung für die deutschen Teilnehmer.doc. Prioritäten 5. Alle Berechnungen der QIS 3 durchzuführen kann hohe Anforderungen an die Personalressourcen, die verfügbaren Daten und die vorhandene EDV stellen. Zudem ergeben sich bei den Modellierungen anspruchsvolle aktuarielle Fragen. Deshalb ist es nicht erforderlich, alle in der Excel-Datei genannten Berechnungen durchzuführen, um an der QIS 3 teilzunehmen. 6. Die Berechnungen sind in drei Prioritäten eingeteilt worden: 1. Priorität Jeder Teilnehmer sollte versuchen, diese Angaben zu machen bzw. diese Berechnungen durchzuführen. Es handelt sich um Angaben und Berechnungen, die für die Aufstellung der Solvenzbilanz und Berechnung der Bedeckungsquoten erforderlich sind. 2. Priorität Jeder Teilnehmer, dessen Zeit, Datenbasis, EDV, etc. es erlauben, sollte versuchen, diese Berechnungen durchführen. Es handelt sich um Berechnungen, die nützliche Zusatzinformationen liefern. 3. Priorität Diese Berechnungen sollten nur durchgeführt werden, wenn sie sich mit geringem Aufwand durchführen lassen. 7. Die folgende Tabelle enthält eine Einteilung der Berechnungen gemäß dieser Prioritäten.
6 vt. Rückstellungen Erwartungswertrückstellungen Kapitalkostenmarge (für jede Risikogruppe) Aktiva Marktbewertung der Kapitalanlagen Marktbewertung der sonstigen Aktiva (falls materiell) sonstige Verbindlichkeiten Marktbewertung der sonstigen Verbindlichkeiten (falls materiell, insbesondere Pensionsrückstellungen) SCR Berechnung nach der Standardformel Berechnung nach internem Modell (falls vorhanden) MCR Berechnung nach der vorgegebenen Formel mit Faktoransatz für Zinsänderungsrisiko Eigenmittel Neubestimmung der Eigenmittel 1. Priorität 2. Priorität 3. Priorität Wert der hegdebaren Risiken modifizierte Duration Kapitalkostenmarge mit Diversifikation (für den Gesamtbestand) Durationsansatz für Zinsänderungsrisiko Kapitalkostenmarge gemäß internem Modell Netto-Erwartungswertrückstellungen Marktbewertung der sonstigen Aktiva (falls nicht materiell) Marktbewertung der sonstigen Verbindlichkeiten (falls nicht materiell) alternativer Ansatz zum Aktien- und Immobilienrisiko (Duration der Verpflichtungen) alternativer Ansatz zum Marktrisiko (free assets) alternativer Ansatz zum Marktrisiko des MCR (free assets)
7 Die Ergebnistabellen 8. Die Excel-Datei enthält die folgenden Blätter: 0.1 Readme 0.2 Inhaltsverzeichnis 0.3 QIS-3-Parameter I.A.1 I.A.2 I.A.3 I.A.4 II.A.1 II.A.2 II.A.3 III.A.1 III.A.2 III.A.3 III.A.4 III.B Teilnehmer Group coverage Fragebogen Solo Group questions Bilanzen Eigenmittel Geschäftsübersicht LV mit Überschußbet. fondsgeb. LV sonstige LV LV Rückversicherung Kranken nach Art der LV III.C.1 Workers' compensation III.C.2 Kranken III.C.3 Unfall III.C.4 Kfz-Haftpflicht III.C.5 Kfz sonstige III.C.6 Transport+Luftfahrt III.C.7 Feuer+Sach III.C.8 Haftpflicht III.C.9 Kredit+Kaution III.C.10 Recht III.C.11 Beistand III.C.12 Sonstige III.C.13 nichtprop. RV Sach III.C.14 nichtprop. RV Sonst. III.C.15 nichtprop. RV T+L IV.A.1 IV.A.2 IV.A.3 IV.A.4 IV.A.5 IV.B.1 IV.B.2 IV.B.3 IV.B.4 IV.C.1 IV.C.2 SCR Marktrisiko SCR Ausfallrisiko SCR vt.risiko Leben SCR vt.risiko Kranken SCR vt.risiko Nichtleben SCR operationales Risiko SCR Übersicht MCR Group results Group output Group solo inputs Seite 7 von 90
8 V.A.1 V.A.2 V.A.3 V.A.4 V.B.1 V.B.2 V.B.3 V.B.4 V.B.5 V.C.1 V.C.2 Used term structure 2006 term structure 2005 term structure CoC risk margin Hilfe Konzentrationsrisiko Hilfe Ausfallrisiko Group capital insurance Group capital non EEA Group capital others SCR ohne free assets Durationsansatz Aktien Die für die Berechnungen des Einzelunternehmens relevanten Blätter werden im Folgenden erläutert. 0 Anleitung 0.1 Readme 9. Das Blatt Readme beschreibt die Farb- und Referenzkonvention in der Exceldatei. 0.2 Inhaltsverzeichnis 10. Das Inhaltsverzeichnis enthält eine Übersicht über die übrigen Blätter der Datei. Durch Anklicken einer Blattbezeichnung kann auf das jeweilige Blatt gesprungen werden. Im Inhaltsverzeichnis sind keine Eintragungen vorzunehmen. 0.3 QIS-3-Parameter 11. Dieses Blatt enthält Bezeichnungen und Parameter, auf die aus den anderen Blättern zurückgegriffen wird. diese Vorgaben sollten nicht verändert werden. Seite 8 von 90
9 I I.A.1 Allgemeine Informationen und qualitative Fragen Teilnehmer Informationen zum Teilnehmer 12. Das Blatt enthält allgemeine Informationen zum Teilnehmer. 13. Teilnehmer Hier ist die Firma des Teilnehmers oder eine Kurzform davon einzutragen. 14. Rechtsform Hier ist die Rechtsform des Teilnehmers aus folgender Liste auszuwählen. AG Aktiengesellschaft VVaG Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit öra Anstalt öffentlichen Rechts NL Niederlassung sonstiges sonstige Rechtsform/Gruppe 15. Einzelunternehmen/Gruppe Hier ist auszuwählen, ob Sie in dieser Exceldatei für das Einzelunternehmen oder die Gruppe berichten. 16. Art des Versicherungsgeschäfts Aus der vorgegebenen Liste ist auszuwählen, welches Versicherungsgeschäft betrieben wird. 17. betrachtetes Geschäftsjahr Die Berechnungen für die QIS 3 sollten möglichst auf den Bilanzzahlen zum aufsetzen. Falls dies nicht möglich oder praktikabel ist, kann auch die Bilanz 2006 analysiert werden. Innerhalb einer Versicherungsgruppe sollte eine einheitliche Wahl getroffen werden, wenn auch als Gruppe teilgenommen wird. Gerade für Versicherer, die transnationalen Gruppen angehören, kann es erforderlich sein, von der Empfehlung für 2005 abzuweichen, um die Einheitlichkeit herzustellen. Teilnehmer, die nur auf dem Jahresabschluss 2004 aufsetzen können, sollten sich mit der BaFin in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. 18. Berichtseinheit An dieser Stelle kann sich der Teilnehmer grundsätzlich entscheiden, ob er die Exceldatei durchgehend mit Werten ausfüllen möchte, die in Tausend Euro oder in Millionen Euro angegeben sind. Bei Gruppen ist nur die Angabe von Werten in Millionen Euro möglich. Die gewählte Einheit gilt für alle Blätter der Datei. Ändern Sie bitte nicht das Format der Eingabezellen in der Exceldatei, so daß sich eingegebener Betrag und angezeigter Betrag unterscheiden. 19. Aufsicht Die Auswahl Deutschland sollte nicht verändert werden. Seite 9 von 90
10 20. Registernummer Hier sollte die zum Teilnehmer gehörige Registernummer der BaFin eingetragen werden. Falls für eine Gruppe berichtet wird, sollte falls vorhanden - die Registernummer der Holding angegeben werden. Zinsstruktur 21. Zinsstruktur für Berechnungen der QIS 3 Hier kann ausgewählt werden, ob die Diskontierung mit den von CEIOPS vorgegebenen Zinssätzen oder mit eigenen risikolosen Zinssätzen durchgeführt wird. Informationen zur Gruppenzugehörigkeit 22. Gruppenzugehörigkeit Wählen Sie aus, ob das Unternehmen (Teilnehmer) zu einer Gruppe gehört. 23. Falls ja: Gruppenname Geben Sie den Namen der Gruppe an, zu der das Unternehmen (Teilnehmer) gehört. 24. Falls ja: Beteiligung der Gruppe am Unternehmen in % Hier wird angegeben, mit welchem prozentualen Anteil die Gruppe am Einzelunternehmen (Teilnehmer) beteiligt ist. 25. Falls ja: Teilnahme der Gruppe an der QIS 3 Bitte geben Sie an, ob die Gruppe auch an der QIS 3 teilnimmt (also auch eine Exceldatei und einen Fragebogen ausfüllt). 26. Falls ja: Aufsicht der Gruppe Falls die Gruppe auch an der QIS 3 teilnimmt, wählen Sie hier bitte aus der Liste das Land aus, bei dessen Versicherungsaufsicht die Gruppe ihre QIS 3 Ergebnisse einreicht. I.A.2 Group coverage 27. Dieses Blatt ist nur für Gruppenteilnehmer relevant. In ihm sind Angaben zur Gruppenstruktur zu machen. Bitte konsultieren Sie die Datei QIS3 Spreadsheet Instructions für Details zu diesem Blatt. I.A.3 Fragebogen Solo 28. Das Blatt enthält einige Fragen, die zur Erleichterung der Beantwortung und Auswertung aus der Word-Datei QIS3FragebogenSolo übertragen worden sind. Aufwand 29. Bitte schätzen Sie den zusätzlichen Aufwand (in Personenmonaten), der verursacht wird Seite 10 von 90
11 durch die anfängliche Entwicklung und/oder Anpassung geeigneter Systeme und Kontrollen zur Bewertung bzw. Berechung durch eine jährliche Bewertung bzw. Berechung der vt. Rückstellungen, des MCR und des SCR, gemäß der QIS 3-Methodik. Bitte geben Sie an, welchen Aufwand (in Personenmonaten) die Durchführung der QIS 3 verursacht hat. Vorgaben unter Solvabilität II 30. Welche Erwartungen haben Sie an die Vorgaben unter Solvabilität II zu bestimmten Themen? Bitte beurteilen Sie Ihre Erwartungen auf einer Skala von 1 (weniger) bis 5 (mehr) hinsichtlich festgelegter Regeln, Anleitungen zur Berechnung und vereinfachter Methoden bezüglich der Berechnung versicherungstechnischer Rückstellungen, Bewertung der Kapitalanlagen, Bestimmung der Eigenmittel, Berechnung des SCR, Berechnung des MCR Benotung des SCR und MCR 31. Beurteilen Sie bitte mit Schulnoten von 1 bis 5 die Qualität der Standardformel für das SCR und das MCR. Differenzieren Sie Ihre Einschätzung der Standardformel hinsichtlich des Marktrisikos, des Ausfallrisikos (nur SCR), des versicherungstechnischen Risikos Leben, des versicherungstechnischen Risikos Kranken, des versicherungstechnischen Risikos Nichtleben, für die Berücksichtigung der Risikominderung durch zukünftige Überschußbeteiligung und insgesamt sowie hinsichtlich der theoretischen Angemessenheit der Modellierung (mit Blick auf die Definition des SCR und MCR, d.h. Risiko ist die Veränderung des Eigenkapital in einer ökonomischen Bilanz über den Zeitraum eines Jahres, gemessen mit dem Risikomaß VaR), der vorgegebenen Kalibration der Parameter (die Kapitalanforderung soll dem höchsten Jahresverlust mit eine Wiederkehrperiode von 200 Jahren für das SCR und von 10 Jahren für das MCR entsprechen) und der praktischen Durchführbarkeit der Berechnungen. Qualitative Fragen zum operationalen Risiko 32. Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen zum Management des operationalen Risikos mit ja, nein oder geplant. Seite 11 von 90
12 I.A.4 Group questions 33. Dieses Blatt ist nur für Gruppenteilnehmer relevant. Es enthält Teile der Fragebogens zu Gruppen. Bitte konsultieren Sie die Datei QIS3 Spreadsheet Instructions für Details zu diesem Blatt. Seite 12 von 90
13 II Unternehmensüberblick II.A.1 Bilanzen 34. Das Blatt bietet in drei Bilanzen einen Überblick über die Bewertungsunterschiede zwischen HGB, Solvabilität I (d.h. HGB mit Modifikationen gemäß Solvabilität I), QIS Die Aufstellung der Solvabilität-I-Bilanz ist erforderlich, um eine angemessene und europäisch harmonisierte Basis für die Vergleiche mit den neubewerteten Kapitalanlagen und vt. Rückstellungen der QIS 3 bereitzustellen. Die Veränderung der Wertansätze der Kapitalanlagen und vt. Rückstellungen und die resultierende Veränderung der Eigenmittel zwischen Solvabilität-I-Bilanz und QIS-3-Bilanz gehören (neben den Ergebnissen zu den Kapitalanforderungen) zu den zentralen Ergebnissen der QIS Bei den drei Bilanzen handelt es sich um Bruttobilanzen, das heißt, die vt. Rückstellungen werden nicht um die Anteile der Rückversicherer gekürzt. 37. Neben den drei Bilanzen werden Details zur Bewertung der Kapitalanlagen abgefragt. HGB-Bilanz 38. In diese Bilanz sind die zum Stichtag bilanzierten HGB-Werte einzutragen. Die aus dem Bilanzschema in Formblatt 1 der RechVersV bekannten Posten sind dabei teilweise zusammenzufassen. 39. Da eine Bruttobilanz aufzustellen ist, sind die vt. Nettorückstellungen der HGB-Bilanz um die Rückversicherungsanteile zu erhöhen. Zum Ausgleich wird bei Rückversicherungsanteilen, die durch Depots beim Erstversicherer bedeckt sind, der Posten sonstigen Passiva, der die Depotverbindlichkeiten enthält, um einen entsprechenden Betrag gekürzt. Dieses Vorgehen betrifft das selbst abgeschlossene Geschäft nach Art der Lebensversicherung. Wenn die Rückversicherungsanteile nicht durch Depots beim Erstversicherer bedeckt sind, dann ist als zusätzliches Aktivum unter Rückversicherung der Anteil der Rückversicherer an den vt. Rückstellungen auszuweisen. Dieses Vorgehen betrifft die Nichtlebensversicherung und die übernommene Lebensversicherung. 40. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick, wie die in der RechVersV definierten Posten in das Bilanzschema einzutragen sind. Der Wert der Kapitalanlagen wird aus der Tabelle am Ende des Blattes übernommen. Seite 13 von 90
14 HGB-Bilanz Aktivseite Rückversicherung Anteile der Rückversicherer an den vt. Rückstellungen (Passivum E 1 ), soweit dafür kein Depot beim Erstversicherer gestellt worden ist Anteile der Rückversicherer an den vt. Rückstellungen im Bereich der LV, soweit das Anlagerisiko von den VN getragen wird (Passivum F), soweit dafür beim Erstversicherer kein Depot gestellt worden ist Kapitalanlagen Kapitalanlagen (C) Kapitalanlagen Fonds-LV Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von LV- Policen (D) sonstige Aktiva ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital (A) (oder entsprechender Posten) immaterielle Vermögensgegenstände (B) Forderungen (E) sonstige Vermögensgegenstände (F) Rechnungsabgrenzungsposten (G) Passivseite Eigenkapital Eigenkapital (A) vt. Rückstellungen (brutto) vt. Rückstellungen einschließlich Anteile für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft (E) vt. Rückstellungen Fonds-LV (brutto) vt. Rückstellungen im Bereich der LV, soweit das Anlagerisiko von den VN getragen wird einschließlich Anteile für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft (F) sonstige Passiva Genußrechtskapital (B) nachrangige Verbindlichkeiten (C) Sonderposten mit Rücklageanteil (D) andere Rückstellungen (G) Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft abzüglich der nicht unter Rückversicherung ausgewiesenen Rückversicherungsanteile der vt. Rückstellungen (H) andere Verbindlichkeiten (I) Rechnungsabgrenzungsposten (K) 1 in Klammern der Posten in Formblatt 1 der RechVersV, auf den Bezug genommen wird Seite 14 von 90
15 Solvabilität-I-Bilanz 41. Diese Bilanz geht aus der oben beschriebenen HGB-Bilanz hervor, indem die durch 53c VAG definierten Überleitungen vom Eigenkapital zu den Eigenmitteln entsprechend auf die Aktiva und Passiva der Bilanz angewendet werden. Einige Beispiele: das Eigenkapital wird durch die Eigenmittel ersetzt, die sonstigen Aktiva werden um immaterielle Vermögenswerte, eigene Aktien und aktive latente Steuern verringert, die vt. Rückstellungen werden von Lebensversicherern um die nicht festgelegte RfB verringert, die sonstigen Passiva werden um eigenmittelfähiges Genußkapital und nachrangige Verbindlichkeiten verringert, sowie um auszuschüttende Dividenden und den Organisationsfonds erhöht. 42. Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht der vorzunehmenden Modifikationen. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls sind weitere Modifikationen an Aktiva und Passiva vorzunehmen, so daß sich eine ausgeglichene Bilanz ergibt. Seite 15 von 90
16 Sovabilität-I-Bilanz Aktivseite Rückversicherung Rückversicherung aus obiger HGB-Bilanz Kapitalanlagen Kapitalanlagen aus obiger HGB-Bilanz Beteiligungen und Forderungen gegenüber KI und VU gemäß 53c Abs. 3d, 3e VAG + stille Nettoreserven gemäß 53c Abs. 3 Nr. 5c VAG (sofern Zustimmung erteilt) Passivseite Eigenmittel Eigenmittel gemäß 53c VAG vt. Rückstellungen (brutto) vt. Rückstellungen (brutto) aus obiger HGB-Bilanz nicht festgelegte RfB gemäß 53c Abs. 3 Nr. 4 VAG Abschlußkosten der Lebensversicherung gemäß 53c Abs. 3 Nr. 5d VAG (sofern Zustimmung erteilt) Kapitalanlagen Fonds-LV Kapitalanlagen Fonds-LV aus obiger HGB-Bilanz vt. Rückstellungen Fonds-LV (brutto) vt. Rückstellungen Fonds-LV (brutto) aus obiger HGB-Bilanz sonstige Aktiva sonstige Aktiva aus obiger HGB-Bilanz ausstehende Einlagen gemäß 53c Abs. 3 Nr. 5a (sofern nicht anderweitige Zustimmung erteilt) immaterielle Vermögenswerte eigene Aktien gemäß 53c Abs. 3 Nr. 1a VAG Nachschüsse gemäß 53c Abs. 3 Nr. 5b VAG (sofern Zustimmung erteilt) aktive latente Steuern gemäß 53c Abs. 3 Satz 2 VAG sonstige Passiva sonstige Passiva aus obiger HGB-Bilanz Genußrechtskapital gemäß 53c Abs. 3 Nr. 3a VAG Nachrangige Verbindlichkeiten gemäß 53c Abs. 3 Nr. 3b VAG + auszuschüttende Dividenden gemäß 53c Abs. 3 Nr. 3 VAG + Organisationsfonds Seite 16 von 90
17 QIS-3-Bilanz 43. Diese Bilanz geht aus der HGB-Bilanz hervor, indem die Wertansätze gemäß HGB durch die Marktwertansätze der QIS 3 ersetzt werden. 44. Rückversicherung Hier sind für die Nichtlebensversicherung die Anteile der Rückversicherer an den folgenden Rückstellungen anzusetzen: Erwartungswert-Prämienrückstellung Erwartungswert-Schadenrückstellung RfB gemäß HGB sonstige vt. Rückstellungen gemäß HGB Für das in Rückdeckung übernommene Lebensversicherungsgeschäft sind die Erwartungswertrückstellungen anzusetzen. 45. Die Anteile der Rückversicherer ergeben sich als Differenz zwischen Bruttound Nettorückstellung. 46. Kapitalanlagen Der Marktwert der Kapitalanlagen wird aus der Tabelle am Ende des Blattes übernommen. 47. Kapitalanlagen Fonds-LV Hier kann der Marktwert aus der HGB-Bilanz übernommen werden. 48. sonstige Aktiva Hier sind die Aktiva der HGB-Bilanz außer den Kapitalanlagen zu Marktwerten anzusetzen. Bitte beachten Sie dabei die Hinweise im Abschnitt Exkurs zur Marktbewertung der Aktiva ab Absatz Eigenkapital Das Eigenkapital wird automatisch so festgesetzt, daß die Bilanz ausgeglichen ist. Bitte beachten Sie, daß das Eigenkapital der QIS-3-Bilanz nicht mit den in der QIS 3 bestimmten Eigenmitteln übereinstimmen muß. 50. Kapitalkostenmarge Die Summe der Kapitalkostenmargen der einzelnen Risikogruppen wird aus dem Blatt Geschäftstätigkeit übernommen. (Die Diversifikation zwischen den Risikogruppen wird in der Summe also nicht berücksichtigt.) 51. EW-Rückstellungen (brutto) Hier sind die Brutto-Erwartungswertrückstellungen anzugeben, soweit sie nicht für fondsgebundene Verpflichtungen berechnet worden sind. Negative Erwartungswerte auf Ebene der Risikogruppe sollten mit null in die Bilanz eingehen. 52. EW-Rückstellungen Fonds-LV (brutto) Hier sind die dem vorherigen Posten entsprechenden Werte für die fondsgebundenen Verpflichtungen anzugeben. 53. sonstige Passiva Hier sind grundsätzlich für die in der HGB-Bilanz aufgeführten Passiva außer Eigenkapital und vt. Rückstellungen Marktwerte anzusetzen. Wenn Seite 17 von 90
18 keine Marktwerte vorhanden sind, sollte der Wert gemäß HGB angesetzt werden. Eine Marktbewertung sollte insbesondere für nachrangige Verpflichtungen, Genußrechtskapital und Pensionsverpflichtungen geprüft werden. Bei der Bestimmung der Marktwerte sollte die Bonität des Schuldners nicht berücksichtigt werden. Etwaige Sonderposten mit Rücklageanteil können mit null angesetzt werden. 54. Für das Lebensversicherungsgeschäft sind von den sonstigen Passiva die unter Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmern aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft bilanzierten Ansammlungsguthaben abzuziehen. (Die Ansammlungsguthaben sind in der Erwartungswertrückstellung berücksichtigt.) Kapitalanlagen 55. Der in den drei Bilanzen enthaltene Posten Kapitalanlagen (Buchstabe C des Bilanzschemas der RechVersV) wird in dieser Tabelle nach Anlagearten untergliedert. Kapitalanlagen aus der fondsgebundenen Lebensversicherung sind nicht zu betrachten. Bei der Aufteilung ist auf eine wirtschaftliche Sichtweise abzustellen. Gemischte Fonds sind möglichst aufzuteilen, ggf. auch grob überschlägig, ansonsten vollständig den Aktien zuzuordnen. Der HGB- und der Solvabilität-I-Wert der Kapitalanlagen werden in der Regel übereinstimmen. 56. Für die QIS-3-Bilanz ist der Marktwert der Kapitalanlagen anzugeben. Die Marktbewertung der Aktiva ist ab Absatz 68 beschrieben. Bitte beachten Sie auch die besonderen Vorgaben für Beteiligungen an Finanzdienstleistern. 57. Immobilien Hier sind insbesondere Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken anzusetzen. Ebenso sind hier Grundstücksgesellschaften anzugeben, wenn ihr Risiko mit dem von Immobilien vergleichbar ist. Ansonsten sollten Sie zu den Beteiligungen gezählt werden. 58. verbundene Unternehmen und Beteiligungen Hier sind die Kapitalanlagen aus dem Posten Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen des Bilanzschemas der RechVersV anzugeben sowie die Grundstücksgesellschaften, deren Risiko nicht mit Immobilien vergleichbar ist. 59. festverzinsliche Wertpapiere Hier sind insbesondere auszuweisen: Anleihen wie z.b. von staatlichen Emittenten, Kreditinstituten und anderen Unternehmen, Hypothekendarlehen, Schuldscheindarlehen, Namenspapiere, Policendarlehen, in Fonds enthaltene festverzinsliche Kapitalanlagen. Seite 18 von 90
19 60. Aktien Hier sind insbesondere auszuweisen: Aktien, in Fonds enthaltene Aktien, gemischte Fonds, soweit sie nicht auch nicht überschlägig auf die anderen Klassen aufgeteilt werden können, alternative Investments, soweit sie den vorgenannten Klassen nicht zugeordnet werden können. 61. andere Kapitalanlagen Hier sind alle anderen Kapitalanlagen auszuweisen, ausgenommen Kapitalanlagen für die fondsgebundene Lebensversicherung. Angaben zu Solvabilität I 62. Solvabilitätsspanne Hier ist die Solvabilitätsspanne (Solvabilitäts-Soll) gemäß Solvabilität I zum Bewertungsstichtag anzugeben. 63. Eigenmittel Bitte geben Sie hier die Eigenmittel (Solvabilitäts-Ist) gemäß Solvabilität I zum Bewertungsstichtag ein. Der Wert sollte mit dem Posten Eigenmittel aus der Solvabilität-I-Bilanz übereinstimmen. 64. Mindestbetrag des Garantiefonds Bitte geben Sie hier den für das Unternehmen geltenden Mindestbetrag des Garantiefonds gemäß Solvabilität I ein. Solvenzausstattung gemäß QIS Diese Tabelle zeigt das SCR und die Eigenmittel zur Bedeckung des SCR. Die Werte werden aus anderen Blättern übernommen. Anteil der einbezogenen Kapitalanlagen 66. in den Marktrisikomodulen Bitte geben Sie hier an, welcher Anteil der Kapitalanlagen (in % des Marktwertes) in den Marktrisikomodulen des SCR in die Bestimmung der Kapitalanforderungen einbezogen worden ist. Idealerweise beträgt der Anteil 100%, aber aus praktischen Gründen können auch niedrigere Prozentsätze vorkommen. 67. im Ausfallrisikomodul Bitte geben Sie hier an, welcher Anteil der Derivative (in % des Marktwertes) im Ausfallrisikomodul des SCR in die Bestimmung der Kapitalanforderungen einbezogen worden ist. Idealerweise beträgt der Anteil 100%, aber aus praktischen Gründen können auch niedrigere Prozentsätze vorkommen. Seite 19 von 90
20 Exkurs zur Marktbewertung der Aktiva 68. Zur Bestimmung des SCR und des MCR, für die Aufstellung der QIS-3- Bilanz und der Ermittlung der Eigenmittel ist eine Neubewertung der Aktiva zum Stichtag erforderlich. Ausgenommen von den folgenden Vorgaben sind die Anteile der Rückversicherer an den vt. Rückstellungen, die mit dem Erwartungswert anzusetzen sind, sofern keine Bardepots gestellt worden sind. 69. Die Aktiva sind grundsätzlich zum Marktwert anzusetzen. Wenn verläßliche beobachtbare Marktpreise in tiefen und liquiden Märkten verfügbar sind, dann sollten die Aktiva zu diesen Marktpreisen angesetzt werden. 70. Wenn ein Marktpreis beobachtbar aber nicht verläßlich ist, z. B. wegen Illiquidität, dann sollten angemessene Schätzungen zur Bewertung verwendet werden, die die Unzuverlässigkeit des Marktpreises berücksichtigen. 71. Falls kein Marktpreis beobachtbar ist, sollte die Bewertung der Aktiva mit allen relevanten Marktinformationen verträglich sein. Für handelbare Aktiva sollte der realisierbare Wert angesetzt werden. 72. Vermögensgegenstände, die illiquide oder nicht handelbar sind, sollten vorsichtig und unter Berücksichtigung der Kredit- und Liquiditätsrisiken bewertet werden. Vermögenswerte mit einem wesentlichen Wertminderungsrisiko im Falle einer Veräußerung, z.b. Einrichtungsgegenstände oder EDV-Anlagen, sollten mit null angesetzt werden, falls es keine Belege für einen realisierbaren Wert gibt. 73. In der QIS 3 sollten dabei insbesondere folgende Wertansätze gewählt werden: Kapitalanlagen können (von der folgenden Ausnahme abgesehen) mit den in der Nachweisung 671 der Berichterstattung gemäß BerVersV angegeben Marktwerten angesetzt werden. Beteiligungen an Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen, die 20% des jeweiligen Nennkapitals überschreiten, sowie Forderungen gegenüber diesen Unternehmen sind mit null anzusetzen. 2 Ansonsten ist der Marktwert anzusetzen. (Mit dem Marktwert angesetzte Beteiligungen sind bei der Ermittlung von SCR und MCR in die Bewertung des Aktienrisikos einzubeziehen; mit null angesetzte Beteiligungen sind dabei nicht zu berücksichtigen.) Immaterielle Vermögensgegenstände sind mit null anzusetzen. Eigene Aktien sind mit null anzusetzen. 2 Das CEIOPS hat noch keine endgültige Position zur Bewertung der Beteiligungen in der Solvenzbilanz des Einzelunternehmens. Diese Festlegung wird nur für die QIS 3 vorgenommen, um einheitliche Ergebnisse zu gewährleisten. Der Marktwert der mit null angesetzten Beteiligungen und Forderungen wird als Zusatzinformation im Blatt II.A.2 Eigenmittel erfaßt. Seite 20 von 90
21 Aktivierte Abschlußkosten sind mit null anzusetzen, da die Anrechnung dieser Aktiva nicht mit der Bewertung der Erwartungswertrückstellung verträglich ist. 74. Bitte beachten Sie, daß auch bei der Bewertung der Kapitalanlagen in der QIS 3 nicht der exakte Wert ermittelt werden muß. Näherungen und Pauschalisierungen sind zulässig, wenn sie das Ergebnis im Rahmen der Gesamtuntersuchung nicht wesentlich verzerren. 75. Falls zu Teilen der Kapitalanlagen kein Marktwert im oben beschriebenen Sinn ermittelt werden kann, kann ersatzweise auch der Wertansatz gemäß HGB gewählt werden. II.A.2 Eigenmittel 76. Solvabilität II wird voraussichtlich eine neue Definition und Klassifizierung der Eigenmittel einführen. Demnach sind drei Klassen von Eigenmitteln zu unterscheiden, die in absteigender Qualität mit Tier 1, Tier 2 und Tier 3 bezeichnet werden. 3 Zur Bedeckung des SCR können alle drei Qualitätsklassen herangezogen werden. Die Bedeckung des MCR ist nur mit Tier-1- Eigenmitteln und nicht-bedingten Tier-2-Eigenmitteln möglich. 77. Die Einordnung der Eigenmittel in die drei Tiers erfolgt teilweise regel- und teilweise prinzipienbasiert. Für die prinzipienbasierte Zuordnung sind folgende Eigenschaften der Eigenmittel entscheidend: Nachrangigkeit Bei einer Liquidation erhält der Gläubiger keine Rückzahlung bevor nicht alle anderen Verpflichtungen, einschließlich Verpflichtungen aus Versicherungs- und Rückversicherungsverbindlichkeiten gegenüber dem Versicherungsnehmer und den versicherten Personen, erfüllt worden sind. Vollständige Verfügbarkeit in der Liquidation Der gesamte Betrag des Postens, und nicht nur ein Teil, steht im Falle einer Liquidation zum Ausgleich von Verlusten zur Verfügung. Verlustausgleichsfähigkeit bei der Fortsetzung des Geschäftsbetriebs Der Posten steht zur Verfügung oder ist bei Bedarf abrufbar, um Verluste bei Fortsetzung des Geschäftsbetriebes auszugleichen. Verlustausgleichsfähigkeit in der Liquidation Der Posten steht zur Verfügung oder ist bei Bedarf abrufbar, um Verluste im Fall einer Liquidation auszugleichen. Langfristige Verfügbarkeit Der Posten hat keine festgelegte Laufzeit oder ist im Verhältnis zu den Versicherungs- und Rückversicherungsverbindlichkeiten des Unternehmens von langer Laufzeit. 3 Nach dem englischen Begriff tier für Rang, Stufe. Die Begrifflichkeit ist dem Bankenbereich entnommen. Seite 21 von 90
22 Fehlen von Anreizen zur Einlösung des Nennbetrags Fehlen von obligatorischen sonstigen Kosten Das Element ist frei von festgesetzten obligatorischen Gebühren und Anforderungen und lastenfrei. 78. Diese Anleitung gibt für die auf dem deutschen Markt üblichen Eigenmittel, die nach den oben genannten Eigenschaften zu klassifizieren sind, eine vorläufige Einordnung an, um die Durchführung der QIS 3 zu erleichtern und die Vergleichbarkeit der Ergebnisse sicherzustellen. 79. Bitte beachten Sie bei der Interpretation der Ergebnisse, daß unter Solvabilität II möglicherweise weitere Beschränkungen für Eigenmittel der Tier 2 und Tier 3 eingeführt werden. 80. Zu Anfang des Blattes wird eine Übersicht über die Eigenmittel und die resultierenden Bedeckungen gegeben. Dabei wird auf die weiter unten und in den Blättern zum MCR und SCR eingegebenen Werte zurückgegriffen. Die Übersicht enthält folgende Informationen: Gesamte Eigenmittel und Zerlegung in die drei Tiers MCR (nach Alternative 1 und 2) und die absoluten Anteile, die durch Tier-1-Eigenmittel und nicht-bedingte Tier-2-Eigenmittel bedeckt sind SCR und die absoluten Anteile, die durch Tier-1-, Tier-2- und Tier-3- Eigenmittel bedeckt sind Vergleich der Eigenmittel nach Solvabilität I und Solvabilität II Tier-1-Eigenmittel 81. Hier ist jeweils die Höhe der folgenden Eigenmittel anzugeben: 82. eingezahltes/r Grundkapital/Gründungsstock Der Wert aus der HGB-Bilanz ist zu übernehmen. 83. eingefordertes/r Gründungskapital/Gründungsstock Der Wert aus der HGB-Bilanz ist zu übernehmen. 84. Rücklagen Hier sind folgende Werte aus der HGB-Bilanz einzutragen: die Kapitalrücklage, die Gewinnrücklagen, der Gewinnvortrag abzüglich auszuschüttender Dividende, nicht festgelegter Teil der RfB (freie RfB und Schlußüberschußanteilfonds) aus dem Lebensversicherungsgeschäft oder aus dem Geschäft nach Art der Lebensversicherung. 85. Bewertungsreserven nach Steuern Die um einen Steuerabzug geminderten Bewertungsreserven oder -lasten der Aktiva und Passiva in der HGB-Bilanz. Die Bewertungsreserven ergeben sich im Vergleich des Wertansatzes gemäß HGB und des in der QIS 3 neu ermittelten Wertes. Im einzelnen sind anzusetzen: Seite 22 von 90
23 Aktiva gemäß QIS 3 abzüglich Aktiva gemäß HGB vt. Rückstellungen gemäß HGB abzüglich unter Rücklagen angerechnete nicht festgelegte RfB und abzüglich vt. Rückstellungen gemäß QIS 3 Wert der sonstigen Verbindlichkeiten gemäß HGB abzüglich Wert der sonstigen Verbindlichkeiten gemäß QIS Zur Bestimmung des Steuerabzugs hat CEIOPS keine weiteren Hinweise gegeben. Um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse sicherzustellen, sollte daher grundsätzlich ein Abschlag auf die Bewertungsreserven von 10% angesetzt werden. Falls die Summe der Bewertungsreserven negativ ist, sollte kein Abschlag vorgenommen werden. 87. Soweit Geschäft nach Art der Lebensversicherung mit Überschußbeteiligung betrieben wird, sollte die erwartete Zuführung zur RfB aus den Aktivreserven außer Acht bleiben. Das heißt, von den Aktivreserven ist dann nur der Anteil max (( 1 a) + a ( 1 Beteiligungssatz) ; 0) mit dem Abschlag von 10% zu belegen. Dabei bezeichnet α den Anteil der Aktivreserven, der den vt. Verpflichtungen in der Ertragsaufteilung zuzurechnen ist (vgl. Absatz 50 des Anhangs zur Bewertung vt. Verpflichtungen). 88. nachrangige Mitgliederkonten Diese Posten findet für deutsche Versicherer keine Anwendung. 89. nachrangige Verbindlichkeiten in Tier-1-Qualität Bitte geben Sie hier die nachrangigen Verbindlichkeiten an, die die in Absatz 77 genannten Eigenmittelmerkmale Nachrangigkeit Verlustausgleichsfähigkeit bei der Fortsetzung des Geschäftsbetriebs und in der Liquidation; vollständige Verfügbarkeit in der Liquidation erfüllen und die Merkmale langfristige Verfügbarkeit Fehlen von Anreizen, den Nominalbetrag einzulösen Fehlen sonstiger obligatorischer Kosten in erheblichem Umfang 4 erfüllen. 90. Für den deutschen Markt kommen hier nur Genußrechte ohne Endfälligkeit oder mit nachgewiesener langer Laufzeit im Verhältnis zu den Versicherungs- und Rückversicherungsverbindlichkeiten des Versicherungsunternehmens in Frage. Bei vereinbarten Step-ups ist zu prüfen, ob sie als Anreiz zum Einlösen des Nominalbetrages zu werten sind. Bei einer Ansetzung von Genußrechten mit vereinbartem Step-up sollte begründbar 4 Das CEIOPS hat bislang nicht definiert, wann ein Merkmal in erheblichem Umfang erfüllt ist. Wenn zweifelhaft ist, ob volle Erfüllung vorliegt, sollte in der QIS 3 deshalb eher davon ausgegangen werden, daß es nicht in erheblichem Umfang erfüllt ist. Seite 23 von 90
24 sein, warum das Merkmal Fehlen von Anreizen, den Nominalbetrag einzulösen, als in erheblichem Umfang erfüllt angesehen wird. Darüber hinaus muß die Möglichkeit bestehen, obligatorische Kosten auszusetzen. Dieses Merkmal ist als erfüllt anzusehen, wenn im Fall eines Verlustes die Zinszahlung ausgesetzt wird. 91. Die Verbindlichkeiten sind zu dem Wert gemäß QIS 3, also in der Regel dem Marktwert anzusetzen. (Der Wertansatz sollte mit dem in Absatz 85 verwendeten übereinstimmen.) Tier-2-Kapital 92. nachrangige Verbindlichkeiten in Tier-2-Qualität Bitte geben Sie hier die nachrangigen Verbindlichkeiten an, die die in Absatz 77 genannten Eigenmittelmerkmale Nachrangigkeit Verlustausgleichsfähigkeit in der Liquidation; vollständige Verfügbarkeit in der Liquidation erfüllen und die Merkmale langfristige Verfügbarkeit Fehlen von Anreizen, den Nominalbetrag einzulösen Fehlen sonstiger obligatorischer Kosten in erheblichem Umfang erfüllen. 93. Für den deutschen Markt kommen hier nur sonstige nachrangige Verbindlichkeiten ohne Endfälligkeit oder mit nachgewiesener langer Laufzeit im Verhältnis zu den Versicherungs- und Rückversicherungsverbindlichkeiten des Versicherungsunternehmens in Frage. Bei vereinbarten Step-ups ist zu prüfen, ob sie als Anreiz zum Einlösen des Nominalbetrages zu werten sind. Bei einer Ansetzung von sonstigen nachrangigen Verbindlichkeiten mit vereinbartem Step-up ist kurz zu begründen, warum das Merkmal Fehlen von Anreizen, den Nominalbetrag einzulösen, als in erheblichem Umfang erfüllt angesehen wird. 94. Die Verbindlichkeiten sind zu dem Wert gemäß QIS 3, also in der Regel dem Marktwert anzusetzen. (Der Wertansatz sollte mit dem in Absatz 85 verwendeten übereinstimmen.) 95. Kreditbriefe Kreditbriefe und Garantien, die von Kreditinstituten ausgegeben werden, die gemäß der europäischen Richtlinie RL 2006/48/EG [Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute] zugelassen worden sind und die von einem unabhängigen Treuhänder zu Gunsten der Versicherungsgläubiger treuhänderisch verwaltet werden. Kreditbriefe und Garantien sind mit Ihrem Nominalwert anzugeben. 96. Mitgliedernachschüsse in Protection and Indemnity Associations Diese Form von Eigenmitteln kommt auf dem deutschen Markt nicht vor. Seite 24 von 90
25 97. anderes bedingtes Kapital Hier ist anderes bedingtes Kapital 5 anzugeben, das die Merkmale Nachrangigkeit Verlustausgleichsfähigkeit bei der Fortsetzung des Geschäftsbetriebs und in der Liquidation erfüllen und die Merkmale langfristige Verfügbarkeit Fehlen den Anreizen, den Nominalbetrag einzulösen Fehlen sonstiger obligatorischer Kosten in erheblichem Umfang erfüllen. 98. Die Elemente sind wie folgt aufzuteilen: nicht eingezahltes und nicht eingefordertes Grundkapital oder nicht eingezahlter und nicht eingeforderter Gründungsstock, Kreditbriefe und andere empfangene Garantien, Mitgliedernachschüsse in Form ergänzender Umlagen, sonstiges bedingtes Kapital 99. Für ein deutsches Unternehmen sollte in der Regel nur der erstgenannte Posten relevant sein. Es kann davon ausgegangen werden, daß dieser Posten in Deutschland die oben genannten Merkmale ausreichend erfüllt Das bedingte Kapital ist mit dem Nominalwert anzusetzen. Tier-3-Kapital 101. nachrangige Verbindlichkeiten in Tier-3-Qualität Nachrangige Verbindlichkeiten, die nicht die für eine Einstufung in Tier 2 notwendigen Merkmale erfüllen. Hier kommen beispielsweise Genußrechte und sonstige nachrangige Verbindlichkeiten etwa mit kurzer Laufzeit im Verhältnis zu den Versicherungs- und Rückversicherungsverbindlichkeiten des Versicherungsunternehmens in Betracht Die Verbindlichkeiten sind zu dem Wert gemäß QIS 3, also in der Regel dem Marktwert anzusetzen. (Der Wertansatz sollte mit dem in dem in Absatz 85 verwendeten übereinstimmen.) 103. bedingtes Kapital Bedingtes Kapital, das nicht über die für eine Einstufung in Tier 2 erforderlichen Merkmale verfügt. Die Elemente sind wie folgt aufzuteilen: nicht eingezahltes und nicht eingefordertes Grundkapital oder nicht eingezahlter und nicht eingeforderter Gründungsstock, Kreditbriefe und andere empfangene Garantien, Mitgliedernachschüsse in Form ergänzender Umlagen. 5 Bedingtes Kapital steht dem Versicherungsunternehmen nur mittelbar zur Verfügung. Es bedarf mindestens eines Zwischenschrittes, um es nutzbar zu machen. In der Regel besteht der Zwischenschritt darin, es zunächst von einem Dritten zu besorgen (z.b. Geltendmachung der Nachschußforderung). Seite 25 von 90
26 104. Das nicht eingezahlte und nicht eingeforderte Grundkapital erfüllt die Anforderungen von Tier 2. Kreditbriefe und andere empfange Garantien von Tier-3-Qualität sind ebenso in Deutschland nicht üblich Unter Mitgliedernachschüssen in Form ergänzender Umlagen haben Schaden-/Unfall- und Rückversicherungsvereine die Nachschüsse einzutragen, die sie satzungsgemäß von ihren Mitgliedern fordern können. Für Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen ist der Posten nicht einschlägig Das bedingte Kapital ist mit dem Nominalwert anzusetzen. Beteiligungen an Finanzdienstleistungsunternehmen und -holdings > 20% 107. Bitte geben Sie hier unter (c) mit null bewertet den Marktwert der Beteiligungen an Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen, die 20% des jeweiligen Nennkapitals überschreiten, sowie Forderungen gegenüber diesen Unternehmen an. Diese Beteiligungen und Forderungen sollten bei der Bewertung der Kapitalanlagen für die QIS-3-Bilanz mit null angesetzt werden (vgl. Absatz 68ff), deshalb wird hier diese Zusatzinformation erhoben. II.A.3 Geschäftstätigkeit 108. Das Tabellenblatt II.A.3 Geschäftsübersicht gibt einen Überblick über das betriebene Geschäft, indem wichtige Kenngrößen zusammenfassend dargestellt werden. In dem Blatt sind zudem die Kapitalkostenmargen der vt. Rückstellungen einzutragen betriebenes Geschäft Bitte wählen Sie in den Zeilen betriebenes Geschäft durch Einstellung von ja oder nein aus, in welchen Risikogruppen Sie Geschäft betreiben (d.h. Prämien einnehmen oder Rückstellungen gebildet haben) % der Rst. ohne Auffanglsg. Hier soll angegeben werden, wie viel Prozent der Brutto-HGB-Rückstellung in der QIS 3 nicht mit einer Auffanglösung bewertet wurde Kapitalkostenmarge Hier soll die Kapitalkostenmarge für die entsprechende Risikogruppe eingetragen werden. Für die Risikogruppen der Lebensversicherung sind die Kapitalkostenmargen der vier Risikogruppen Todesfall-, Erlebensfall-, Invaliditätsversicherung und Sparverträge aufzusummieren. Bitte konsultieren Sie den Anhang zur Bewertung vt. Verpflichtungen zur Berechnung der Kapitalkostenmarge Kapitalkostenmarge gemäß internem Modell Falls Sie zusätzlich das SCR mit Hilfe eines internen Risikokapitalmodells berechnet haben, können Sie hier die korrespondierende Kapitalkostenmarge der vt. Rückstellungen angeben. Bitte beachten Sie die niedrige Priorität dieser Berechnungen. Seite 26 von 90
27 113. Kapitalkostenmarge mit Diversifikation Hier soll die Kapitalkostenmarge zur Erwartungswertrückstellung des Gesamtgeschäfts eintragen werden, bei der Diversifikationseffekte zwischen den einzelnen Risikogruppen berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie die niedrigere Priorität dieser Berechnung Ansatz für Kapitalkostenmarge Bitte geben Sie hier an, wie Sie die Kapitalkostenmarge geschätzt haben. Die Zelle macht folgende Vorschläge: Projektion der Teil-SCR, d.h. die Teile des SCR werden getrennt projiziert und über die Korrelationsmatrix aggregiert. Projektion des Gesamt-SCR, z.b. wie ab Absatz 80 des Anhangs für die Bewertung der vt. Verpflichtungen beschrieben. Auffanglösung wie in Absatz 82 des Anhangs für die Bewertung der vt. Verpflichtungen beschrieben. Auch eine freie Eingabe ist möglich Alternative Risikomarge (Long-tail-Geschäft) Diese Angabe ist für Krankenversicherer nicht relevant. Seite 27 von 90
28 III Details zur Geschäftstätigkeit III.A.1-4 Risikogruppen Lebensversicherung 116. In den Blättern III.A.1 bis II.A.4 sollen die Rückstellungen gemäß HGB und die Erwartungswertrückstellungen berichtet werden Das Geschäft ist in die folgenden Segmente einzuteilen: III.A.1 Verträge mit Überschußbeteiligung III.A.2 Verträge, bei denen der Versicherungsnehmer das Kapitalanlagerisiko trägt III.A.3 sonstige Verträge III.A.4 Rückversicherung In den Blättern werden diese Segmente für die Angabe der Erwartungswertrückstellung weiter in Risikogruppen zerlegt. Zur Segmentierung des Lebensversicherungsbestandes sollten die Absätze 12ff des Anhangs zur Bewertung vt. Verpflichtungen beachtet werden. Die vier Blätter besitzen einen identischen Aufbau, der im Folgenden beschrieben wird Vt. Rückstellungen gemäß HGB Tragen Sie hier bitte die bilanzierten versicherungstechnischen Rückstellungen ein, der auf die jeweilige Risikoklasse entfällt. Die versicherungstechnischen Rückstellungen sollen dabei die Posten E und F des Bilanzschemas der RechVersV umfassen, also Beitragsüberträge, Deckungsrückstellung, Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle, RfB, sonstige versicherungstechnische Rückstellung, versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen wird Die Eintragungen sollten für Brutto- und Nettowerte vorgenommen werden aktivierte Abschlußkosten Hier ist der Unterposten noch nicht fällige Ansprüche der Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft einzutragen. Die Forderungen sollten ein positives Vorzeichen tragen. Je nach Wahl der Risikoklassen wird eine Aufteilung der bilanzierten Rückstellungen erforderlich sein. Im Rahmen der angestrebten Genauigkeit können pauschale Verfahren angewendet werden Erwartungswertrückstellungen Hier sind die Brutto-Erwartungswertrückstellungen der Risikogruppen Todesfallversicherung Erlebensfallversicherung Invaliditätsversicherung Sparverträge Seite 28 von 90
29 anzugeben. Anleitung zur Berechnung der Erwartungswertrückstellung gibt der Anhang zur Bewertung vt. Verpflichtungen Optional kann auch die Netto-Erwartungswertrückstellung angegeben werden. Bitte beachten Sie die niedrige Priorität dieser Angabe Bitte beachten Sie, daß die in den Rückstellungen enthaltene Kapitalkostenmarge getrennt berechnet und im Blatt II.A.3 (Übersicht Geschäftstätigkeit) eingetragen wird Wert der hedgebaren/nicht hedgebaren Risiken Hier kann optional eine Zerlegung des Erwartungswerts in hedgebaren und nicht hedgebaren Anteil angegeben werden. Hintergrundinformationen 125. freie RfB und Schlußüberschußanteilfonds Hier soll die Summe aus freier RfB und Schlußüberschußanteilfonds gemäß 28 Abs. 8 Nr. 2a und 2b RechVersV eingetragen werden Ansammlungsguthaben Hier sollen die unter Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern bilanzierten Ansammlungsguthaben angegeben werden modifizierte Duration der Erwartungswertrückstellung für garantierte Leistungen Bitte geben Sie hier die modifizierte Duration der Erwartungswertrückstellung für garantierte Leistungen an. Etwaige hedgebare Anteile der Rückstellung können dabei unberücksichtigt bleiben Die modifizierte Duration bemißt sich nach folgender Formel D mod n t = 1 = n t Z t = 1 Z t t (1 + r ) (1 + r ) t t t 1 t, wobei Z t die Zahlung zum Zeitpunkt t und r t den zugehörigen risikolosen Zins bezeichnet. Ersatzweise kann auch mit einem laufzeitunabhängigen Zins (z.b. über das Durationsverfahren, vgl. Absatz 83ff des Anhangs zur Bewertung der vt. Verpflichtungen) gerechnet werden. Von Möglichkeiten, die Durationen im Rahmen der erforderlichen Genauigkeit zu schätzen, sollte Gebrauch gemacht werden. Bitte beachten Sie insbesondere, daß die modifizierte Duration eines Gesamtbestandes sich etwa als das mit den Rückstellungswerten gewichtetes Mittel der Durationen der Teilbestände ergibt. Seite 29 von 90
30 129. Berechnungsmethode Erwartungswertrückstellung Bitte geben Sie hier die Methode an, mit der Sie die Erwartungswertrückstellung ermittelt haben. Die Zelle schlägt Ihnen die die folgenden Antworten vor: stochastisch(e Simulation) deterministisch(e Projektion der Zahlungsströme) Auffanglösung 1 Auffanglösung 2 Auch eine freie Eingabe der Methode ist möglich. III.B Risikogruppe Krankenversicherung 130. Diese Blätter sind für Lebensversicherer nicht relevant. III.C.1-15 Risikogruppen Nichtlebensversicherung 131. Diese Blätter sind für Lebensversicherer nicht relevant. Seite 30 von 90
31 IV Einführung zum SCR Ökonomisches Grundprinzip 132. Das SCR geht von einer ökonomischen Sicht auf die Bilanz eines Versicherungsunternehmens aus, bei der die Vermögenswerte (assets) zu Marktpreisen angesetzt und die versicherungstechnischen Rückstellungen (liabilities) nach einem besten Schätzwert (best estimate) zuzüglich einer Risikomarge bewertet werden. In dieser vereinfachenden Bilanzsicht ergibt sich das ökonomische Eigenkapital aus der Differenz von assets und liabilities, im Englischen als net asset value (NAV) bezeichnet. Gewinne bzw. Verluste innerhalb eines Betrachtungszeitraums spiegeln sich in der Veränderung der Höhe des ökonomischen Eigenkapitals wieder Innerhalb dieses Rahmens wird für das SCR ein ökonomischer Kapitalbegriff zugrunde gelegt: Das SCR soll so bemessen sein, dass ein Versicherungsunternehmen, das über Eigenmittel in Höhe des SCR verfügt, damit mit hoher Wahrscheinlichkeit in die Lage versetzt wird, alle Verluste, die innerhalb des dem Betrachtungszeitpunkt folgenden Jahres auftreten können, ausgleichen zu können. Vor Schock: t=0 Nach Schock: t=1 Assets Liabilities Assets Liabilities Eigenmittel Dabei sollen grundsätzlich alle quantifizierbaren Risiken (z.b. Schwankungen des Kapitalmarktes, versicherungstechnische Verluste), denen das Unternehmen ausgesetzt ist, berücksichtigt werden. Für die QIS 3 wurde hierbei einheitlich ein Sicherheits- bzw. Konfidenzniveau von 99,5% (unter dem Value at Risk (VaR) Standard) zugrunde gelegt. Struktur des SCR 134. Wie bereits in der QIS 2 folgt die Berechnung des SCR einem modularen Aufbau: Seite 31 von 90
32 SCR Neue Module BSCR SCR op Szenarienbasiert Faktorbasiert SCR nl SCR mkt SCR health SCR def SCR life Individuelle Volatilität nach GDV/BaFin Modell berücksichtigt NL pr Mkt fx Health exp Life mort NL cat Mkt prop Health cl Life lapse Life long Mkt int Health ac Life exp Life cat Mkt conc Mkt eq Life dis Life rev Mkt sp 135. Im Vergleich zur QIS 2 sind u.a. folgende strukturelle Änderungen vorgenommen worden: Das Kreditrisiko ist in zwei Module aufgespalten worden: o o in das SCR default risk Modul (SCR def ), das das Risiko eines Ausfalls von Risikominderungsinstrumenten (bspw. Rückversicherungen oder Derivate) bemißt, in das spread risk Untermodul (Mkt sp ) des Marktmoduls, das das Risiko eines Wertverlustes von Vermögensanlagen durch die Änderung des Kreditspreads über dem risikolosen Zins abdeckt. Es erfolgt erstmals eine explizite Messung von Konzentrationsrisiken (im Modul Mkt conc ). Für Marktrisiken und versicherungstechnische Risiken in der Lebensversicherung (ohne CAT) wird ein szenarienbasierter Berechnungsansatz verwendet. Die Risikominderung der zukünftigen Überschußbeteiligung wird in der SCR-Berechnung durch einen Abzug berücksichtigt. Das SCR für das operationale Risiko wird nach Aggregation der übrigen Risiken auf das Aggregationsergebnis aufgeschlagen. Seite 32 von 90
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