Elektronische Kommunikation Beweiswert und Prozesstaktik

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Elektronische Kommunikation Beweiswert und Prozesstaktik"

Transkript

1 Elektronische Kommunikation Beweiswert und Prozesstaktik Rechtsanwalt Pascal Lippert Hammerstein und Partner 2004 RA Lippert, Hammerstein und Partner 1

2 Beweiswert der ist fraglich! Grund: 1. Integrität (betrifft den Inhalt) 2. Authentizität (betrifft die Urheberschaft) stehen nicht fest. Also keine Beweiserleichterung! Sogar bei passwortgeschützter Internetplatform (vgl. OLG Köln, CR 2003, 55; LG Bonn CR 2004, 218; auch AG Bonn Urteil vom Akz: 3 C 193/01) 2004 RA Lippert, Hammerstein und Partner 2

3 Fazit: Vor diesem Hintergrund ist hinzunehmen, dass ein Klaganspruch aus elektronischem Vertragsschluss wohl fast nie zu beweisen ist. vgl. LG Bonn CR 2004, 218 (219) Widerrufsrecht kraft Beweislastverteilung so Mankowski in CR 2003, RA Lippert, Hammerstein und Partner 3

4 Die Ursache: Blinking 12 Problem 2004 RA Lippert, Hammerstein und Partner 4

5 Hacker sind überall! Manipulation möglich! 1. keine stoffliche Fixierung (leicht zu editieren) 2. unsichere Versendung (SMTP z.t. ohne Passwort) 3. Weg durch das Internet (über Routerrechner) 4. Manipulation beim Versender (z.b. Trojaner) 5. Manipulation beim Empfänger (editieren) 2004 RA Lippert, Hammerstein und Partner 5

6 Bestreiten der Unverfälschtheit 1. ist als Beweismittel unproblematisch, wenn kein Bestreiten der Unverfälschtheit gegeben (vgl. ArbG Frankfurt CR 2002,615). 2. Substantiiertes Bestreiten der Unverfältschtheit der erforderlich? Wie? Keine Anhaltspunkte in der Literatur Für Gerichte reicht bisher Hinweis auf Möglichkeit der Manipulation Nebenwirkung: Bezichtigung eines Dritten oder des Gegners einer Straftat ( 269, 202a, 303a StGB) 2004 RA Lippert, Hammerstein und Partner 6

7 Beweisnot, was nun? Flucht in die elektronische Signatur ( 126a BGB, 292a ZPO und SiGG, SigV) Nutzt leider kaum jemand, vorallem nie der Mandant ( Totgeburt ) Der Mindermeinung vom Anscheinsbeweis folgen! Mankowskis Theorie von der grossen Zahl: Die Myriade täglich abgesendeter s schützt die einzelne in NJW 2002, 2822 (2823). Allgemeine Beweisregeln, 286 I BGB. Das Gericht im Einzelfall überzeugen 2004 RA Lippert, Hammerstein und Partner 7

8 Anscheinsbeweis als Rohrkrepierer mit Zukunft? Contra Anscheinsbeweis: Umkehrschluss aus 292a ZPO. Die ausdrückliche Anordnung für einen Anscheinsbeweis bei der qualifizierten elektronischen Signatur schliesst Anwendung auf einfache aus. Anforderungen für einen Anscheinsbeweis bei anderer elektronisch vermittelten Kommunikation (EC-Karte, Banking) sind höher! Stichwort: Haben und Wissen 2004 RA Lippert, Hammerstein und Partner 8

9 292 a ZPO Der Anschein der Echtheit einer in elektronischer Form ( 126 a BGB) vorliegenden Willenserklärung, der sich aufgrund der Prüfung nach dem SiGG ergibt, kann nur durch Tatsachen erschüttert werden, die ernstliche Zweifel daran begründen, dass die Erklärung mit dem Willen des Signaturschlüssel- Inhabers abgegeben worden ist RA Lippert, Hammerstein und Partner 9

10 Totgesagte leben länger Pro Anscheinsbeweis: 292a ZPO ist Sonderregelung und erfordert eine den Normalfall des Anscheinsbeweises übertreffende überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unechtheit (so Mankowski, NJW 2002, 2823 (2827) Wertungswiderspruch zur Einführung der Textform in 126b BGB. Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs durch Gesetzgeber ginge ins Leere (Mankowski a.a.o.) Beelzebub Argument : Der Kläger ist nicht riskolos gestellt, da der Anschein durchaus zu erschüttern ist (Winter in Anmerkung zu LG BonnCR 2004, 221) RA Lippert, Hammerstein und Partner 10

11 Ansatzpunkte für den eigenen Vortrag Sichtung der Header der (Informationen über das System des Versenders) Analyse unbestrittener weiterer s. Quote (Zitierung) in der Kommunikation Hinweis auf Passwort-System Einschaltung des Providers (Message-ID) Erläuterung des Aufwandes der gezielten Maniplulation von s Reply-Funktion als Zugangsnachweis 2004 RA Lippert, Hammerstein und Partner 11

Dr. Thomas Lapp Rechtsanwalt & Mediator NIFIS e.v. (Rechts-)sichere elektronische Kommunikation

Dr. Thomas Lapp Rechtsanwalt & Mediator NIFIS e.v. (Rechts-)sichere elektronische Kommunikation Informationstag 'Elektronische Signatur' Gemeinsame Veranstaltung von TeleTrusT und VOI Berlin, 24.09.2010 Dr. Thomas Lapp Rechtsanwalt & Mediator NIFIS e.v. (Rechts-)sichere elektronische Kommunikation

Mehr

Die digitale Signatur. Einführung in die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur

Die digitale Signatur. Einführung in die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur Die digitale Signatur Einführung in die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur Papierwelt: Die eigenhändige Unterschrift Grundsatz : Formfreiheit bei Willenserklärung Schriftform: Ist durch

Mehr

Das beweissichere elektronische Laborbuch

Das beweissichere elektronische Laborbuch Das beweissichere elektronische Laborbuch Tagung Forschungsdatenmanagement Workshop der hessischen Hochschulen Universität Marburg 18. Juni 2015 Gliederung Digitale Forschung Notwendigkeit digitaler Laborbücher

Mehr

DENN NUR VOM NUTZEN WIRD DIE WELT REGIERT. Schiller, Wallensteins Tod, I, 6 / Terzky

DENN NUR VOM NUTZEN WIRD DIE WELT REGIERT. Schiller, Wallensteins Tod, I, 6 / Terzky DENN NUR VOM NUTZEN WIRD DIE WELT REGIERT. Schiller, Wallensteins Tod, I, 6 / Terzky (Rechts-)sichere elektronische Kommunikation - Was trägt De-Mail dazu bei? Nationale Initiative für Internetund Informations-Sicherheit

Mehr

Der Beweiswert elektronischer Dokumente (veröffentlicht in DSWR 03/2006 S.60 ff)

Der Beweiswert elektronischer Dokumente (veröffentlicht in DSWR 03/2006 S.60 ff) Der Beweiswert elektronischer Dokumente (veröffentlicht in DSWR 03/2006 S.60 ff) Vorbemerkung Mit dem am 01.04.2005 in Kraft getretenen Justizkommunikationsgesetz 1 wurden u.a. 371a neu in die Zivilprozessordnung

Mehr

Der Beweiswert von E-Mail*

Der Beweiswert von E-Mail* Professor Dr. Alexander Roßnagel, Kassel / Professor Dr. Andreas Pfitzmann, Dresden Der Beweiswert von E-Mail* Nachdem die ersten Urteile zu bestrittenen E-Mails ergangen sind, die einer ungesicherten

Mehr

DIE RECHTSSCHUTZVERPFLICHTUNG DES KH-VERSICHERERS BEI MANIPULATIONSVERDACHT

DIE RECHTSSCHUTZVERPFLICHTUNG DES KH-VERSICHERERS BEI MANIPULATIONSVERDACHT RECHTSANWALT HOLGER SCHACHT DIE RECHTSSCHUTZVERPFLICHTUNG DES KH-VERSICHERERS BEI MANIPULATIONSVERDACHT Die prozessuale Betrugsabwehr erfordert vom KH-Versicherer schon bei Prozessaufnahme die erste Weichenstellung,

Mehr

Widerrufsbelehrungen im Online-Business DGRI-Fachausschuss Vertragsrecht

Widerrufsbelehrungen im Online-Business DGRI-Fachausschuss Vertragsrecht Widerrufsbelehrungen im Online-Business DGRI-Fachausschuss Vertragsrecht 4. April 2008 Frankfurt am Main Rechtsanwalt Dr. Thomas Stögmüller, LL.M. (Berkeley) Rechtsgrundlagen Widerrufsrecht: 312d Abs.

Mehr

Aktuelle Fragen des Signatureinsatzes und der

Aktuelle Fragen des Signatureinsatzes und der Aktuelle Fragen des Signatureinsatzes und der Authentifizierung im Justizbereich Dr. Wilfried Bernhardt Unterabteilungsleiter und Ressortbeauftragter für IT im Unterabteilungsleiter und Ressortbeauftragter

Mehr

Arbeitsgericht München ENDURTEIL

Arbeitsgericht München ENDURTEIL Verkündet am: 18.09.2014 Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Arbeitsgericht München Im Namen des Volkes ENDURTEIL In dem Rechtsstreit A. A-Straße, A-Stadt Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt B. B-Straße,

Mehr

Elektronisches Dokument genügt verfahrensrechtlicher Schriftform nicht

Elektronisches Dokument genügt verfahrensrechtlicher Schriftform nicht DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 9zb41_08 letzte Aktualisierung: 21.1.2009 BGH, 4.12.2008 - IX ZB 41/08 ZPO 130; BGB 126, 126a Elektronisches Dokument genügt verfahrensrechtlicher Schriftform

Mehr

Beweisvorschriften in der eidas-verordnung. Symposium des EDV-Gerichtstag eidas-verordnung und E-Justice / E-Government 30.

Beweisvorschriften in der eidas-verordnung. Symposium des EDV-Gerichtstag eidas-verordnung und E-Justice / E-Government 30. Beweisvorschriften in der eidas-verordnung Symposium des EDV-Gerichtstag eidas-verordnung und E-Justice / E-Government, Berlin Übersicht Beweisvorschriften der eidas-vo Zukunft der Beweisführung Ungelöste

Mehr

Prof. Dr. Rainer Erd. Rechtliche Aspekte des egovernment

Prof. Dr. Rainer Erd. Rechtliche Aspekte des egovernment Prof. Dr. Rainer Erd Rechtliche Aspekte des egovernment Vortrag auf der Tagung egovernment und Virtuelles Rathaus Potenziale bürgerorientierter Kooperation und Kommunikation FH Darmstadt, Studiengang Informationsrecht

Mehr

Legitimation gegenüber Kreditinstituten

Legitimation gegenüber Kreditinstituten Legitimation gegenüber Kreditinstituten Eine Untersuchung über die rechtliche Bedeutung der Verwendung von Legitimationsmedien Von Daniela Singhof Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einleitung

Mehr

Deubner & Kirchberg Rechtsanwälte PartmbB, erhalten beglaubigten und einfachen Ausdruck unmittelbar

Deubner & Kirchberg Rechtsanwälte PartmbB, erhalten beglaubigten und einfachen Ausdruck unmittelbar WERNER R I 16/67 Oppenheimstraße 16 50668 Köln Per Telefax: 030 / 90 15 22-00 Anwaltsgerichtshof Berlin Elßholzstraße 30-33 10781 Berlin Aktenzeichen: II AGH 16/15 Gegner: Deubner & Kirchberg Rechtsanwälte

Mehr

E-Mail Archivierung. IHK-Vortrag 11. Mai 2010. IT Consulting & Service Sebastian Richter IHK-Vortrag 11.05.2010. Foliennummer: 1

E-Mail Archivierung. IHK-Vortrag 11. Mai 2010. IT Consulting & Service Sebastian Richter IHK-Vortrag 11.05.2010. Foliennummer: 1 E-Mail Archivierung IHK-Vortrag 11. Mai 2010 Foliennummer: 1 Teil 1 - Praxis Referent: Henning Hüfken Foliennummer: 2 Einleitung Was ist E-Mail-Archivierung? Als E-Mail-Archivierung bezeichnet man die

Mehr

Der einfache Weg zur Signaturkarte am Beispiel des Notars - (fast) papierlos und online

Der einfache Weg zur Signaturkarte am Beispiel des Notars - (fast) papierlos und online Informationstag "Elektronische Signatur" Gemeinsame Veranstaltung von TeleTrusT und VOI Berlin, 18.09.2014 Der einfache Weg zur Signaturkarte am Beispiel des Notars - (fast) papierlos und online Dr. Andreas

Mehr

OBERLANDESGERICHT KOBLENZ

OBERLANDESGERICHT KOBLENZ Geschäftsnurnmer: 3 u 687/99 2 o 85/98 - LG Mainz Verkündet am 14. Dezember 1999 w, Justizsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle OBERLANDESGERICHT KOBLENZ IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit

Mehr

Auswirkungen der eidas-verordnung auf das nationale Recht. eidas-verordnung und E-Justice/E-Government

Auswirkungen der eidas-verordnung auf das nationale Recht. eidas-verordnung und E-Justice/E-Government Auswirkungen der eidas-verordnung auf das nationale Recht Astrid Schumacher Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eidas-verordnung und E-Justice/E-Government Deutscher EDV-Gerichtstag - Symposium

Mehr

SchiedsamtsZeitung 72. Jahrgang 2001, Heft 03 Online-Archiv Seite 60-64 Organ des BDS. EC-Karte gestohlen, Geld abgehoben Wer zahlt?

SchiedsamtsZeitung 72. Jahrgang 2001, Heft 03 Online-Archiv Seite 60-64 Organ des BDS. EC-Karte gestohlen, Geld abgehoben Wer zahlt? EC-Karte gestohlen, Geld abgehoben Wer zahlt? von Direktor des Amtsgerichts Burkhard Treese, Kamen Vor dem Amtsgericht in K. und nachfolgend vor der Berufungszivilkammer des Landgerichts D. schwebte ein

Mehr

RA Peter Baumhaus Signaturgesetz Kündigung per E-Mail?

RA Peter Baumhaus Signaturgesetz Kündigung per E-Mail? RA Peter Baumhaus Signaturgesetz Kündigung per E-Mail? UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 1 Worum geht es? Möglichkeit formwirksamer = rechtsverbindlicher Erklärungen mittels elektronischen Medien (insbesondere

Mehr

Elektronischer Rechtsverkehr Der elektronische Zugang zum Amtsgericht Leipzig Februar 2012 Daniel Müller

Elektronischer Rechtsverkehr Der elektronische Zugang zum Amtsgericht Leipzig Februar 2012 Daniel Müller Elektronischer Rechtsverkehr Der elektronische Zugang zum Amtsgericht Leipzig 1 28. Februar 2012 Daniel Müller Auch der längste Weg beginnt mit einem ersten Schritt. (Chinesische Weisheit) 3. Stufe: Elektronische

Mehr

Authentizität mittels Biometrie im elektronischen Rechtsverkehr

Authentizität mittels Biometrie im elektronischen Rechtsverkehr Authentizität mittels Biometrie im elektronischen Rechtsverkehr Beweissicherheit & Persönlichkeitsschutz 11. Deutscher EDV-Gerichtstag 2002 25.-27.09.2002, Saarbrücken *Arbeitskreis Biometrie* Astrid Albrecht

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 19. Januar 2010. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 19. Januar 2010. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 36/08 BESCHLUSS vom 19. Januar 2010 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja RVG-VV Nr. 1008 Wird ein Rechtsanwalt für eine im Wege des Direktanspruchs mitverklagte

Mehr

Aktenzeichen: 11 U 2686/01. Leitsatz:

Aktenzeichen: 11 U 2686/01. Leitsatz: Aktenzeichen: 11 U 2686/01 Leitsatz: Wenn die GmbH aus ihren Mitteln eine Schuld ihres Gesellschafters/Geschäftsführers tilgt erwirbt sie einen Anspruch auf Aufwendungsersatz aus Auftrag gegen den Gesellschafter/Geschäftsführer.

Mehr

2. Eine Aufhebung und Zurückverweisung nach 538 Abs. 2 Nr. 3 ZPO kommt im Verfügungsverfahren nicht in Betracht.

2. Eine Aufhebung und Zurückverweisung nach 538 Abs. 2 Nr. 3 ZPO kommt im Verfügungsverfahren nicht in Betracht. Leitsätze: 1. Lehnt das Amtsgericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung ab und erlässt das Landgericht auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers ein Versäumnis,- und nach zulässigem Einspruch

Mehr

A. Ansprüche T gegen G

A. Ansprüche T gegen G A. Ansprüche T gegen G T könnte gegen G einen Anspruch auf Zahlung von 200 aus 433 Abs. 2 BGB haben. I. Wirksamer Kaufvertrag Dies setzt voraus, dass zwischen G und T ein Vertrag über den Kauf des Bildes

Mehr

Vermächtnisausschlagung für Minderjährigen ohne familiengerichtliche Genehmigung unwirksam

Vermächtnisausschlagung für Minderjährigen ohne familiengerichtliche Genehmigung unwirksam DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 2u103_05 letzte Aktualisierung: 5.12.2005 OLG Köln, 5.12.2005-2 U 103/05 BGB 1643 Abs. 2, 2307 Vermächtnisausschlagung für Minderjährigen ohne familiengerichtliche

Mehr

Protokoll. Az.: 23 U 3798/11 5 O 787/11 LG Traunstein

Protokoll. Az.: 23 U 3798/11 5 O 787/11 LG Traunstein Az.: 23 U 3798/11 5 O 787/11 LG Traunstein Protokoll aufgenommen in der öffentlichen Sitzung des Oberlandesgerichts München, 23. Zivilsenat, am Donnerstag, 26.01.2012 in München Gegenwärtig: Vorsitzender

Mehr

³ ³ ³ ³ ³ ³ ³ ³ ³ ³ ³ ³. Beschluss. des 21. Zivilsenats. vom 17.06.2002. In dem Rechtsstreit. gegen., vertr. d.d.

³ ³ ³ ³ ³ ³ ³ ³ ³ ³ ³ ³. Beschluss. des 21. Zivilsenats. vom 17.06.2002. In dem Rechtsstreit. gegen., vertr. d.d. Oberlandesgericht Dresden Aktenzeichen: 21 W 0757/02 1 HKO 6293/00 LG Leipzig Beschluss des 21. Zivilsenats vom 17.06.2002 In dem Rechtsstreit vertr. d.d. Geschäftsführer Klägerin und Beschwerdegegnerin

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 4. April 2000. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 4. April 2000. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 3/00 BESCHLUSS vom 4. April 2000 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO 233 Fc a) Der einen Rechtsmittelauftrag erteilende Rechtsanwalt muß wegen der besonderen

Mehr

Informationspflichten im Internet: Webseiten und Online-Shop

Informationspflichten im Internet: Webseiten und Online-Shop Informationspflichten im Internet: Webseiten und Online-Shop Vortrag im Rahmen der Cottbusser Medienrechtstage 2010 RA Markus Timm Fachanwalt für IT-Recht ilex Rechtsanwälte & Steuerberater www.ilex-recht.de

Mehr

Für Klagen aus Gewinnversprechen ( 661 a BGB) ist der Gerichtsstand. OLG Dresden, 8. Zivilsenat, Beschluss vom 07.09.2004, Az: 8 W 670/04

Für Klagen aus Gewinnversprechen ( 661 a BGB) ist der Gerichtsstand. OLG Dresden, 8. Zivilsenat, Beschluss vom 07.09.2004, Az: 8 W 670/04 Für Klagen aus Gewinnversprechen ( 661 a BGB) ist der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gem. 32 ZPO grundsätzlich nicht gegeben. OLG Dresden 8. Zivilsenat Beschluss vom 07.09.2004 Az: 8 W 670/04 2

Mehr

Elektronische Signaturen und E-Government Rechtliche Grundlagen. Dipl.-Jur. Claas Hanken Delmenhorst, 23. März 2005

Elektronische Signaturen und E-Government Rechtliche Grundlagen. Dipl.-Jur. Claas Hanken Delmenhorst, 23. März 2005 Elektronische Signaturen und E-Government Rechtliche Grundlagen Dipl.-Jur. Claas Hanken Delmenhorst, 23. März 2005 Definitionen Mit dem Begriff E-Government bezeichnet man den Einsatz von Informations-

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Februar 2003. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Februar 2003. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VIII ZB 92/02 BESCHLUSS vom 11. Februar 2003 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO 104 Abs. 2 Satz 3 BRAGO 28 a) Der Rechtsanwalt, der sich vor einem

Mehr

Landgericht. Mainz. Urteil

Landgericht. Mainz. Urteil Aktenzeichen: 3 O 184/04, Urteil vom 6.7.2005 Verkündet am: 06.07.2005 F., Justizsekretärin z.a. als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Landgericht Mainz Urteil Im Namen des Volkes In dem Rechtsstreit

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 24. Januar 2008. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 24. Januar 2008. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 258/05 BESCHLUSS vom 24. Januar 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 130 Nr. 6, 520 Abs. 5 Zur Frage der eigenverantwortlichen Prüfung einer Berufungsbegründungsschrift

Mehr

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken. Beschluss

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken. Beschluss Aktenzeichen: 1 U 4/06 3 0 1167/04 Landgericht Kaiserslautern N... F...,...,..., Klägerin und Berufungsklägerin, Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss In dem Rechtsstreit Prozessbevollmächtigte:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. AnwZ (Brfg) 44/15. vom. 22. September in der verwaltungsrechtlichen Anwaltssache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. AnwZ (Brfg) 44/15. vom. 22. September in der verwaltungsrechtlichen Anwaltssache BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AnwZ (Brfg) 44/15 vom 22. September 2015 in der verwaltungsrechtlichen Anwaltssache wegen Überlassung eines anwaltsgerichtlichen Beschlusses - 2 - Der Bundesgerichtshof, Senat

Mehr

12. April 2016 Amtsgericht Leipzig: Abweisung einer Klage der Rasch Rechtsanwälte wegen Tauschbörse Urheberrechtsverletzung

12. April 2016 Amtsgericht Leipzig: Abweisung einer Klage der Rasch Rechtsanwälte wegen Tauschbörse Urheberrechtsverletzung 12. April 2016 Amtsgericht Leipzig: Abweisung einer Klage der Rasch Rechtsanwälte wegen Tauschbörse Urheberrechtsverletzung In einem Urteil vom 6. April 2016 Aktenzeichen: 113 C 3374/15 hat das Amtsgericht

Mehr

In dem Rechtsstreit (...) hat das AG Elmshorn (...) für Recht erkannt:

In dem Rechtsstreit (...) hat das AG Elmshorn (...) für Recht erkannt: Amtsgericht Elmshorn www.dialerundrecht.de 51 C 93/03 Urteil vom 5. August 2003 URTEIL IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit (...) hat das AG Elmshorn (...) für Recht erkannt: 1. Das Versäumnisurteil

Mehr

WE MANAGE INFORMATION

WE MANAGE INFORMATION WE MANAGE INFORMATION Herzlich Willkommen! www.alos.ch WE MANAGE INFORMATION Rechtskonforme elektronische Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen MLaw, Philip Oehen Rechtsanwalt & Notar Gartenstrasse 4 6300

Mehr

Urteil Az. 31 U 118/14

Urteil Az. 31 U 118/14 Urteil Az. 31 U 118/14 OLG Hamm 16. März 2015 Tenor 1 2 3 4 5 Die Berufung der Kläger gegen das am 21.07.2014 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen. Die Kläger

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 12. Dezember 2006 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 12. Dezember 2006 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 175/05 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 12. Dezember 2006 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Verzinsung des Gerichtskostenvorschusses

Verzinsung des Gerichtskostenvorschusses Verzinsung des Gerichtskostenvorschusses Autor: Rechtsanwalt Adrian Hoppe WERNER Rechtsanwälte Informatiker Im Zivilprozess ist der Kläger gesetzlich verpflichtet, zu Beginn des Prozesses die Gerichtskosten

Mehr

Ausgabe 2 - November 2010

Ausgabe 2 - November 2010 Ausgabe 2 - November 2010 1 Das ist in VETERA.net SMS-Versand Sie kennen bereits die Möglichkeit, aus VETERA.net heraus Faxe und Emails zu versenden. Nun können Sie auch die Kommunikationsmöglichkeit via

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 68/08 BESCHLUSS vom 11. März 2010 in dem Rechtsstreit - 2 - Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Raebel, Prof. Dr.

Mehr

Dr. Winfried-Thomas Schneider Richter am Landgericht

Dr. Winfried-Thomas Schneider Richter am Landgericht Dr. Winfried-Thomas Schneider Richter am Landgericht Vortrag aus Anlass des 11. Diskussionsforums der Forschungsstelle Versicherungsrecht Köln, 10. April 2015 Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus

Mehr

Amtsgericht Frankenthai (Pfalz) Urteil

Amtsgericht Frankenthai (Pfalz) Urteil Abschrift Aktenzeichen: 3c C 96/14 Amtsgericht Frankenthai (Pfalz) IM NAMEN DES VOLKES Urteil ln dem Rechtsstreit Klägerin Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte BaumgartenBrandt, Friedrichstrasse 95, 1

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 22. April 2008 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 22. April 2008 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 237/07 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 22. April 2008 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Die digitale Signatur im Krankenhaus - Stand und Chancen einer Integration in elektronische Patientenakten und digitale Archive

Die digitale Signatur im Krankenhaus - Stand und Chancen einer Integration in elektronische Patientenakten und digitale Archive Ulmer Archivtage 2000 12. reffen der GMDS-Arbeitsgruppe " von Krankenunterlagen" Die digitale Signatur im Krankenhaus - Stand und Chancen einer Integration in elektronische Patientenakten und digitale

Mehr

Beiziehung von Akten eines Kartellverfahrens durch ein Zivilgericht

Beiziehung von Akten eines Kartellverfahrens durch ein Zivilgericht Beiziehung von Akten eines Kartellverfahrens durch ein Zivilgericht Beschluss des OLG Hamm vom 26.11.2013, III 1 Vas 116/13 120/13 und 122/13 Christian Schwedler, Rechtsanwalt Frankfurt am Main, den 5.

Mehr

Prof. Dr. Burkhard Boemke Wintersemester 2011/12. Bürgerliches Recht I. Allgemeiner Teil und Recht der Leistungsstörungen

Prof. Dr. Burkhard Boemke Wintersemester 2011/12. Bürgerliches Recht I. Allgemeiner Teil und Recht der Leistungsstörungen Prof. Dr. Burkhard Boemke Wintersemester 2011/12 Universität Leipzig Bürgerliches Recht I Allgemeiner Teil und Recht der Leistungsstörungen 13 Fall: Stellvertretung Rechtsschein Schlossallee Lösung A.

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins Berlin, im November 2010 Stellungnahme Nr. 68/2010 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Informationsrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung

Mehr

Bauernfängereimethoden? Oliver Renner Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Bauernfängereimethoden? Oliver Renner Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von Anlegeranwälten/ Interessensgemeinschaften Bauernfängereimethoden? Oliver Renner Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 1. Einleitung 2. Verstoß gegen das anwaltliche Werbeverbot 3.

Mehr

Der Bundesgerichtshof (BGH) 1 befasste sich kürzlich mit einer interessanten. Annahme des Mietvertrages führte.

Der Bundesgerichtshof (BGH) 1 befasste sich kürzlich mit einer interessanten. Annahme des Mietvertrages führte. -1- ZUSTANDEKOMMEN EINES MIETVERTRAGES AUCH OHNE UNTERZEICHNUNG DES VERTRAGES Zum konkludenten Eintritt eines Ehegatten als weiterer Mieter in den von seinem Ehepartner und dem Vermieter geschlossenen

Mehr

Nationale Initiative für Internetund Informations-Sicherheit

Nationale Initiative für Internetund Informations-Sicherheit Sichere elektronische Kommunikation Nationale Initiative für Internetund Informations-Sicherheit Rechtliche Implikation von DE-Mail DENN NUR VOM NUTZEN WIRD DIE WELT REGIERT. Schiller, Wallensteins Tod,

Mehr

marken- und wettbewerbsverfahrensrecht

marken- und wettbewerbsverfahrensrecht marken- und wettbewerbsverfahrensrecht Sommersemester 2014 Dr. Cornelius Renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Rechtsnatur Vergleich deklaratorisches Schuldanerkenntnis

Mehr

Rechtsgeschäftslehre 8: Formbedürftige Rechtsgeschäfte (II)

Rechtsgeschäftslehre 8: Formbedürftige Rechtsgeschäfte (II) Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 05.02.2008 Rechtsgeschäftslehre 8: Formbedürftige Rechtsgeschäfte (II) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943

Mehr

Aktuelle Urteile und Rechtsfälle. 27. Februar 2014

Aktuelle Urteile und Rechtsfälle. 27. Februar 2014 Aktuelle Urteile und Rechtsfälle 27. Februar 2014 1. Zustellungsbevollmächtigung des Admin-C Ziffer VIII der DENIC-Domainrichtlinien: [ ] Hat der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland, ist der

Mehr

Amtsgericht Bergisch Gladbach IM NAMEN DES VOLKES. Urteil

Amtsgericht Bergisch Gladbach IM NAMEN DES VOLKES. Urteil Abschrift 68 C 198/11 Verkündet am 17.05.2013, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Amtsgericht Bergisch Gladbach IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit der NMMN -New Media

Mehr

Kindertagespflege - Kündigung in Recht und Vertrag Köln M. Taprogge-Essaida

Kindertagespflege - Kündigung in Recht und Vertrag Köln M. Taprogge-Essaida Kindertagespflege - Kündigung in Recht und Vertrag Köln M. Taprogge-Essaida Dienstvertrag, 611 BGB ff. 614 -Fälligkeit der Vergütung Die Vergütung ist nachder Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die

Mehr

Bekanntmachung Veröffentlicht am Dienstag, 26. Januar 2016 BAnz AT B4 Seite 1 von 8

Bekanntmachung Veröffentlicht am Dienstag, 26. Januar 2016 BAnz AT B4 Seite 1 von 8 Seite 1 von 8 BSI Technische Richtlinie Bezeichnung: Anwendungsbereich: Identitätsbestätigungsdienst IT-Sicherheit De-Mail Kürzel: BSI TR 01201 Teil 4.3 Version: 1.2 Seite 2 von 8 Bundesamt für Sicherheit

Mehr

Mobil ohne Kartenleser? QeS to go

Mobil ohne Kartenleser? QeS to go Informationstag "Elektronische Signatur" Berlin, Mobil ohne Kartenleser? QeS to go Ulrich Emmert VOI / esb Rechtsanwälte /Reviscan AG Ulrich Emmert Partner der Sozietät esb Rechtsanwälte Lehrbeauftragter

Mehr

Elektronische Signaturen Technische und rechtliche Grundlagen

Elektronische Signaturen Technische und rechtliche Grundlagen Elektronische Signaturen Technische und rechtliche Grundlagen Ingmar Camphausen ingmar@inf.fu-berlin.de Arbeitstreffen der IT-Verantwortlichen Freie Universität Berlin, 12.12.2002 Motivation Aktuelle technische

Mehr

Zivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Zivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr.

Zivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Zivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. 18 IV. Der Beweis durch Urkunden, 415-444 Zivilrechtlicher Urkundenbegriff: Schriftliche Verkörperung eines menschlichen Gedankens 1. Verfahren a) Auf Antrag, 420, 421 Urkunde im Besitz des Beweisführers,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 19. Juni 2001. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 19. Juni 2001. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 22/01 BESCHLUSS vom 19. Juni 2001 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO 233 Fd Zur eigenverantwortlichen Verpflichtung des Rechtsanwalts bei der Überwachung von

Mehr

Medienbruchfreie Kommunikation für Daten und Dokumente. Die elektronische Signatur in der täglichen Praxis

Medienbruchfreie Kommunikation für Daten und Dokumente. Die elektronische Signatur in der täglichen Praxis Medienbruchfreie Kommunikation für Daten und Dokumente Die elektronische Signatur in der täglichen Praxis e siqia Deutschland / Schweiz Die e siqia HOLDING, Baar, Schweiz, ist OPENLiMiT Value Added Distributor

Mehr

KOBIL Chipkartenterminal KAAN Advanced (USB/RS232)

KOBIL Chipkartenterminal KAAN Advanced (USB/RS232) Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems.02207.TU.04.2008 KOBIL Chipkartenterminal KAAN Advanced (USB/RS232) KOBIL Systems GmbH Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

Mehr

BGH NJW 2010, 3503 Haustürgeschäftswiderrufsfristbeginnfall

BGH NJW 2010, 3503 Haustürgeschäftswiderrufsfristbeginnfall 1 BGH NJW 2010, 3503 Haustürgeschäftswiderrufsfristbeginnfall Leitsatz Der Beginn der Widerrufsfrist bei einem Haustürgeschäft setzt nicht die Annahme des Angebots des Verbrauchers durch den Unternehmer

Mehr

In dem Rechtsstreit (...) hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz (...) für Recht erkannt:

In dem Rechtsstreit (...) hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz (...) für Recht erkannt: Oberlandesgericht Koblenz www.dialerundrecht.de 8 U 824/02 Urteil vom 14. November 2003 URTEIL IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit (...) hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz (...) für

Mehr

Hinweise zum Umgang mit elektronischen Signaturen

Hinweise zum Umgang mit elektronischen Signaturen Hinweise zum Umgang mit elektronischen Signaturen 14.12.2010 1 Inhalt 1 Zweck und Einordnung 3 2 Arten und Bedeutung der elektronischen Signatur 4 2.1 Grundsatz 4 2.1.1 Einfache elektronische Signatur

Mehr

Entscheidungsgründe:

Entscheidungsgründe: Amtsgericht Nettetal www.dialerundrecht.de 69 / 03 Urteil vom 8. Juli 2003 URTEIL IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit (...) hat das Amtsgericht Nettetal (...) für Recht erkannt: Die Beklagte wird verurteilt,

Mehr

Arbeitsgerichtliches Verfahren Einleitung des Verfahrens

Arbeitsgerichtliches Verfahren Einleitung des Verfahrens Arbeitsgerichtliches Verfahren Einleitung des Verfahrens Verfahrensarten Aufgabe des Gerichts Zulässigkeit und Begründetheit Arbeitsgerichtliches Verfahren 1 Verfahrensarten A ist als Arbeitnehmer bei

Mehr

Neue Gerichtsentscheidungen zur Haftung des pharmazeutischen Unternehmers

Neue Gerichtsentscheidungen zur Haftung des pharmazeutischen Unternehmers Neue Gerichtsentscheidungen zur Haftung des pharmazeutischen Unternehmers Rechtsanwalt Herbert Wartensleben Fachanwalt für Medizinrecht Anwaltskanzlei Wartensleben Gut Gedau 1 52223 Stolberg Tel: 0 24

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Januar 2001. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Januar 2001. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 194/99 BESCHLUSS vom 17. Januar 2001 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO 69 Zur Frage einer streitgenössischen Nebenintervention des Untermieters im Rechtsstreit

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 11. Oktober 2007 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 11. Oktober 2007 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES IX ZR 105/06 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. Oktober 2007 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Im Namen des Volkes. Urteil

Im Namen des Volkes. Urteil Amtsgericht Hannover Geschäfts-Nr.: 439 C 16130/08 Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer anzugeben Verkündet am: 17.06.2009 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit

Mehr

Landgericht Köln. Beschluss

Landgericht Köln. Beschluss / A3 O 202/11 \ Landgericht Köln Beschluss In dem einstweiligen Verfügungsverfahren des Herrn Matthew Tasa, :, Antragstellers, Verfahrensbevollmächtigte: gegen Herrn Antragsgegner, Verfahrensbevollmächtigte:

Mehr

Leitsatz. 58 II 2 GKG ist verfassungskonform einschränkend auszulegen wie folgt:

Leitsatz. 58 II 2 GKG ist verfassungskonform einschränkend auszulegen wie folgt: Aktenzeichen: 11 AR 196/01 Leitsatz 58 II 2 GKG ist verfassungskonform einschränkend auszulegen wie folgt: Soweit einem Kostenschuldner, dem... durch einen vor Gericht abgeschlossenen Vergleich... die

Mehr

Hinarbeiten auf Abweisung als unzulässig Vorbringen von Einwendungen i. S. ZPO. Vorbringen abweichender Rechtsansichten

Hinarbeiten auf Abweisung als unzulässig Vorbringen von Einwendungen i. S. ZPO. Vorbringen abweichender Rechtsansichten 7. Teil Begründetheit der Klage Verhalten des Beklagten Der streitigen Verhandlung ausweichen - Nicht erscheinen/verhandeln, 331, 333 - Anerkenntnis, 307 Hinarbeiten auf Abweisung als unzulässig Vorbringen

Mehr

Grundlagen und Grundregeln des Palettentausches

Grundlagen und Grundregeln des Palettentausches Grundlagen und Grundregeln des Palettentausches Veranstaltung der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld am 20. Aug. 2008 in Bielefeld Referent Rechtsanwalt J. Knorre, Andörfer Rechtsanwälte, Köln Handeln Sie sorgfältig

Mehr

und EINSATZ im Handwerk"

und EINSATZ im Handwerk Die digitale Signatur AUFBAU und EINSATZ im Handwerk" Auftaktveranstaltung am 10.07.06 Handwerkskammer des Saarlandes Konventioneller Rechtsverkehr Papierwelt Kommunikationsmedium = Papier Bestellung Hiermit

Mehr

Elektronische Kommunikation und Dokumentation eine rechtliche Betrachtung

Elektronische Kommunikation und Dokumentation eine rechtliche Betrachtung Elektronische Kommunikation und Dokumentation eine rechtliche Betrachtung Tutorium der Universität Jena/ Institut für Informatik Referat von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis am 19. Mai 2006 Inhalt 1.0 Telekommunikationsgesetz

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES IX ZR 211/00 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Mai 2004 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein

Mehr

LG Mannheim: Keine Störerhaftung der Eltern bei Urheberrechtsverletzung ihrer erwachsenen Kinder

LG Mannheim: Keine Störerhaftung der Eltern bei Urheberrechtsverletzung ihrer erwachsenen Kinder LG Mannheim: LG Mannheim: Keine Störerhaftung der Eltern bei Urheberrechtsverletzung ihrer erwachsenen Kinder MMR 2007 Heft 4 267 LG Mannheim: Keine Störerhaftung der Eltern bei Urheberrechtsverletzung

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 231/13 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 2. April 2014 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Beweisführung mit elektronischen Dokumenten Referat an der Tagung für Informatik und Recht, Bern, 26. Oktober 2004

Beweisführung mit elektronischen Dokumenten Referat an der Tagung für Informatik und Recht, Bern, 26. Oktober 2004 Prof. Dr. Helmut Rüssmann Beweisführung mit elektronischen Dokumenten Referat an der Tagung für Informatik und Recht, Bern, 26. Oktober 2004 Der Beitrag behandelt das deutsche Recht der Beweisführung mit

Mehr

Sicherung von Beweisen. und von Schäden. Drohen einer Veränderung Verlust des Beweismittels des Schadens durch Beseitigung Zeitfaktor

Sicherung von Beweisen. und von Schäden. Drohen einer Veränderung Verlust des Beweismittels des Schadens durch Beseitigung Zeitfaktor 19. Göttinger Informationsveranstaltung zum Immobilienrecht Schimmel im Haus Sicherung von Beweisen das selbständige Beweisverfahren Sicherung von Beweisen und von Schäden Drohen einer Veränderung Verlust

Mehr

Elektronische Signaturen und Zeitstempel

Elektronische Signaturen und Zeitstempel Elektronische Signaturen und Zeitstempel Grundlage rechtssicherer Dokumentation im Gesundheitswesen - Empfehlungen des Competence Centers für die Elektronische Signatur im Gesundheitswesen (CCESigG) e.v.

Mehr

Überblick. Vernichtung von Unterlagen. Zulässigkeit der Vernichtung von Unterlagen. Nutzen der Vernichtung von Unterlagen. Exkurs: Legal Privilege

Überblick. Vernichtung von Unterlagen. Zulässigkeit der Vernichtung von Unterlagen. Nutzen der Vernichtung von Unterlagen. Exkurs: Legal Privilege FIW Kölner Seminar Neue Herausforderungen für die Compliance: Vernichtung von (kartellrechtlich) belastenden Unterlagen? Köln, den 20. November 2009 Rechtsanwalt Dr. Thomas Kapp, LL.M. Überblick Vernichtung

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 23. Januar 2007. in der Rechtsbeschwerdesache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 23. Januar 2007. in der Rechtsbeschwerdesache BUNDESGERICHTSHOF I ZB 42/06 BESCHLUSS vom Berichtigung des Leitsatzes 23. Januar 2007 in der Rechtsbeschwerdesache Das Stichwort des Leitsatzes zum Beschluss vom 23. Januar 2007 - I ZB 42/06 - wird dahingehend

Mehr

Amtsgericht Düsseldorf IM NAMEN DES VOLKES. Urteil

Amtsgericht Düsseldorf IM NAMEN DES VOLKES. Urteil 232 C 31/16 Beglaubi te Abschrift Verkündet am 29.06.2016 Ludewig, Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der GescMftsstelie Amtsgericht Düsseldorf IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit der Lorraine

Mehr

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2014/15

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2014/15 Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2014/15 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: 19.11.2014 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Gebührenrecht 90 Minuten -Gesetzessammlung

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 U 62/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht 13 O 186/04 Landgericht Frankfurt (Oder) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Rechtsstreit des Herrn H S, - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt,

Mehr

Willenserklärungen im Internet

Willenserklärungen im Internet Mario Hoffmann Willenserklärungen im Internet Rechtssicherheit durch elektronische Signaturen sowie Anpassung der Formvorschriften und des Beweisrechts Verlag Dr. Kovac Inhaltsverzeichnis: Literaturverzeichnis

Mehr

Grundbuchfähigkeit der GbR und Teilungsversteigerung

Grundbuchfähigkeit der GbR und Teilungsversteigerung Grundbuchfähigkeit der GbR und Teilungsversteigerung 68. Agrarrechtsseminar der DGAR in Goslar am 30.09.2013 I n g o G l a s Rechtsanwalt Fachanwalt für Agrarrecht Fachanwalt für Steuerrecht Glas Rechtsanwälte

Mehr

bilde aus, Ich www.rak-koeln.de/ausbildung 0221-97 30 10-0 RA Dr. Helge Andresen, Köln

bilde aus, Ich www.rak-koeln.de/ausbildung 0221-97 30 10-0 RA Dr. Helge Andresen, Köln weil ich gern mit jungen Menschen arbeite und ihnen eine Chance für die Zukunft geben möchte. RA Dr. Helge Andresen, Köln seit über 40 Jahren weil gut ausgete Rechtsanwaltsfachangestellte für die Ausübung

Mehr

Fall 6 (LG Düsseldorf, 18.2.2015 12 O 70/14). K geht als qualifizierte Einrichtung nach 4 UKlaG gegen die Deutsche Telekom (B) vor. Bis 1.2.

Fall 6 (LG Düsseldorf, 18.2.2015 12 O 70/14). K geht als qualifizierte Einrichtung nach 4 UKlaG gegen die Deutsche Telekom (B) vor. Bis 1.2. Fall 6 (LG Düsseldorf, 18.2.2015 12 O 70/14). K geht als qualifizierte Einrichtung nach 4 UKlaG gegen die Deutsche Telekom (B) vor. Bis 1.2.2014 präsentierte B auf ihrer Internetseite unter der Bezeichnung

Mehr

Die eidas-verordnung und ihre Umsetzung

Die eidas-verordnung und ihre Umsetzung Die eidas-verordnung und ihre Umsetzung Dr. Astrid Schumacher Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 24. Deutscher EDV-Gerichtstag Saarbrücken 24.09.2015 eidas-verordnung Verordnung über elektronische

Mehr