RA Peter Baumhaus Signaturgesetz Kündigung per ?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "RA Peter Baumhaus Signaturgesetz Kündigung per E-Mail?"

Transkript

1 RA Peter Baumhaus Signaturgesetz Kündigung per ? UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 1

2 Worum geht es? Möglichkeit formwirksamer = rechtsverbindlicher Erklärungen mittels elektronischen Medien (insbesondere per Fax, und interaktiv im Internet) UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 2

3 Was ist passiert Neue Richtlinien und Gesetze: EG-Richtlinie über gemeinsame Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen vom Signaturgesetz + SignaturVO - Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften vom (SigG; löst altes SignaturG v ab) - Verordnung zur elektronischen Signatur (SignaturVO) aus 2001 Formgesetz Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsverkehr vom (In Kraft ) UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 3

4 Gesetzesinhalte EG-Richtlinie: Bestimmt gemeinsame Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen, die Landesgesetzgeber umsetzen müssen Signaturgesetz + Signaturverordnung: Regelt Rahmenbedingungen für die elektronische Signatur Formgesetz: Artikelgesetz ändert die Formvorschriften der einzelnen Gesetze (BGB, ZPO, ArbGG) UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 4

5 Bisherige Arten Formvorschriften Notarielle Beurkundung und öffentliche Beglaubigung Gesetzliche Schriftform Vertragliche Schriftform Keine Form UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 5

6 Gesetzliche Schriftform Voraussetzungen ( 126 BGB): Schriftlichkeit Eigenhändige Unterschrift Bei Vertrag: Grds. beide Unterschriften unter dem gesamten Vertragstext; es reicht: jeweils Unterschrift unter Ausfertigung des gesamten Vertragstextes für den anderen => Nicht möglich per Fax oder etc. UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 6

7 Gewillkürte Schriftform Beispiele: Schriftformerfordernis aus Arbeitsvertrag oder TV Voraussetzungen ( 127 BGB): Schriftlichkeit eigenhändige Unterschrift im Zweifel nicht erforderlich Bei Vertrag: Es reicht Briefwechsel mit Angebot und Annahme => Auch per Telegramm und Fax möglich UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 7

8 Problem Zugang Jede Willenserklärung muß zu ihrer Wirksamkeit zugehen Bei Abwesenden ( 130 BGB): => WE geht zu, wenn sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, daß bei Annahme gewöhnlicher Umstände der Empfänger die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat. => Erreichen einer Empfangsvorrichtung = Vorrichtung, die typischerweise für den Empfang von WEs vorgesehen ist. => Fax (+), grds. (-) UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 8

9 Überblick bisheriger Anforderungen Art Schriftlich Eigenhänd. Unterschrift Fax Gesetzl. Schriftform (z.b. Kündigung) Gewillk. Schriftform (z.b.ausschlusfrist) Formlose Erklärung (z.b. Arbeitsvertrag) (+) (+) (-) (-) (+) (-) (+) (-) (-) (-) (+) Grds. (-) UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 9

10 Formerfordernisse im Arbeitsrecht Art Form Schriftl. Eigh. Uschrif Fax ArbeitsV (-) (-) (-) (+) Grds. (-) Nachw ArbB. (+) (+) (+) (-) (-) Befristung (+) (+) (+) (-) (-) Verlängerung (+)? (+)? (+)? (-)? (-) Abmahnung (-) (-) (-) (+) Grds. (-) AufhebungsV (+) (+) (+) (-) (-) Tarif. SchriftF (+) (+) (-) (+) Grds. (-) Kündigung (+) (+) (+) (-) (-) Zeugnis (+) (+) (+) (-) (-) UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 10

11 Neue Arten Formvorschriften Notarielle Beurkundung und öffentliche Beglaubigung Gesetzliche Schriftform Vertragliche Schriftform Elektronische Form ( 126a BGB) Textform ( 126b BGB) Keine Form UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 11

12 Die Textform UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 12

13 Kennzeichen der Textform Ganz neue Formart = kleine Schriftform = ohne eigenhändige Unterschrift = oder Fax zulässig Gilt nur in gesetzlich angeordneten Fällen Anzeige einer Wohnraumverbesserung Anzeige einer Aufrechnungsabsicht (Miete) Zurückweisung reisevertraglicher Gewährleistungsansprüche oder wenn vereinbart UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 13

14 Voraussetzungen der Textform Schriftlich Person des Erklärenden muß genannt sein Abschluß der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht ( diese Erklärung ist nicht unterschrieben ) UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 14

15 Was ist die Elektronische Form = Elektronische Schriftform! = gesetzliche Schriftform kann nun auch auf elektronischem Wege erfüllt werden, insbesondere durch = Elektronische Signatur ersetzt eigenhändige Unterschrift = Signatur garantiert Echtheit = Integrität Authentizität UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 15

16 Die elektronische Form UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 16

17 Elektronische Signatur Unterscheide: Qualifizierte elektronische Signatur anerkannt als Ersatz gesetzlicher Schriftform Beweiserleichterung der ZPO = Anscheinsbeweis der Echtheit Sonstige elektronische Signaturen Keine Anerkennung als Ersatz gesetzlicher Schriftform Aber können bei gewillkürter Schriftform von Parteien vereinbart werden UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 17

18 Praktische Voraussetzungen Elektronische Signatur Zertifikat einer anerkannten Zertifizierungsstelle z.b. Telesec (Telekom), SigNTrust (Deutsche Post) DATEV eg Bundesnotarkammer Chipkarte Kartenleser Software = Starterkitt = ca. 150 DM UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 18

19 Einschränkungen der elektronischen Form Beteiligte bzw. beide Vertragsparteien müssen mit der elektronischen Form einverstanden sein Elektronische Form nicht zulässig bei Nachweis der Arbeitsbedingungen Kündigung des Arbeitsvertrages Erteilung des Arbeitszeugnisses Schuldversprechen + Schuldanerkenntnis Erteilung des Leibrentenversprechens UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 19

20 Formerfordernisse im Arbeitsrecht - Nach neuer Regelung - Art Form Schriftl. Eigh. Uschrif Nachweis d. ArbBeding. (-) (-) (-) (+) Elekt. F Fax (+) (+/?) (+) (+) (+) (-) (-) (-) Befristung (+) (+) (+) (+) (-) (-) Verlängerung (+)? (+)? (+)? (+) (-)? (-) Abmahnung (-) (-) (-) (+) (+) (+/?) Arbeitsvertrag Aufhebungsvertrag (+) (+) (+) (-) (-) (-) Kündigung (+) (+) (+) (-) (-) (-) Zeugnis (+) (+) (+) (-) (-) (-) UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 20

Die digitale Signatur. Einführung in die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur

Die digitale Signatur. Einführung in die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur Die digitale Signatur Einführung in die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur Papierwelt: Die eigenhändige Unterschrift Grundsatz : Formfreiheit bei Willenserklärung Schriftform: Ist durch

Mehr

Der Mieter zahlt nicht

Der Mieter zahlt nicht Der Mieter zahlt nicht - Der Weg zur Kündigung - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Kündigung - Kündigung allgemein - Außerordentlich fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug 3. Zusammenfassung

Mehr

Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Rechtsgeschäfte

Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Rechtsgeschäfte Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Rechtsgeschäfte Begründung von Verbindlichkeiten im geschäftlichen Verkehr Was sind Rechtsgeschäfte? = Handlungen, durch welche Personen ihren

Mehr

Unterschrift unterwegs

Unterschrift unterwegs Unterschrift unterwegs Kurzpräsentation zum Fachkongress 2015 Folie 1 Ausgangslage Privatrecht: 126 a BGB: (1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt

Mehr

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems. 03158.SW.03.2006. Zertifizierungsdienst Deutsche Post Com GmbH Geschäftsfeld Signtrust

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems. 03158.SW.03.2006. Zertifizierungsdienst Deutsche Post Com GmbH Geschäftsfeld Signtrust Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems. 03158.SW.03.2006 Zertifizierungsdienst Deutsche Post Com GmbH Geschäftsfeld Signtrust Bestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten gemäß 15 Abs.

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Prof. Dr. Rainer Erd. Rechtliche Aspekte des egovernment

Prof. Dr. Rainer Erd. Rechtliche Aspekte des egovernment Prof. Dr. Rainer Erd Rechtliche Aspekte des egovernment Vortrag auf der Tagung egovernment und Virtuelles Rathaus Potenziale bürgerorientierter Kooperation und Kommunikation FH Darmstadt, Studiengang Informationsrecht

Mehr

Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eanv): die qualifizierte elektronische Signatur (qes)

Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eanv): die qualifizierte elektronische Signatur (qes) Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbh Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eanv): die qualifizierte elektronische Signatur (qes) Alfons Tewes, Leiter Stabsstelle IT/Organisation der

Mehr

EUROCERT. Rahmenvereinbarung

EUROCERT. Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal, Trainer in der Aus- und Weiterbildung nach DVWO-Qualitätsmodell und nach PAS 1052 Personalzertifizierung vom Tag/Monat 2006 zwischen DVWO Dachverband

Mehr

Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz. datenschutz cert GmbH Version 1.

Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz. datenschutz cert GmbH Version 1. Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz (SigG) datenschutz cert GmbH Version Inhaltsverzeichnis Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Bundesgesetz über elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) (Auszug)

Bundesgesetz über elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) (Auszug) Bundesgesetz über elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) (Auszug) 1. Abschnitt Gegenstand und Begriffsbestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich 1. (1) Dieses Bundesgesetz regelt den rechtlichen

Mehr

Einrichtung Schritte:

Einrichtung Schritte: Einrichtung Schritte: - Installation der erforderlichen Ausstellerzertifikate Die Ausstellerzertifikate (Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden., Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden

Mehr

und EINSATZ im Handwerk"

und EINSATZ im Handwerk Die digitale Signatur AUFBAU und EINSATZ im Handwerk" Auftaktveranstaltung am 10.07.06 Handwerkskammer des Saarlandes Konventioneller Rechtsverkehr Papierwelt Kommunikationsmedium = Papier Bestellung Hiermit

Mehr

Rechtliche Grundlagen: Amtssignatur & elektronische Zustellung. BRZ, 21. Oktober 2010, Palais Mollard, Wien

Rechtliche Grundlagen: Amtssignatur & elektronische Zustellung. BRZ, 21. Oktober 2010, Palais Mollard, Wien Rechtliche Grundlagen: Amtssignatur & elektronische Zustellung BRZ, 21. Oktober 2010, Palais Mollard, Wien 1. Die Amtssignatur Die Grundlage der elektronischen Zustellung Ausfertigung AVG ab dem 1.1.2011

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Anleitung ebase Inhalt 1. Einführung und Voraussetzungen 2. Transaktionsempfehlung für einen Kunden erstellen 3. Möglichkeiten des Kunden 4. Verwaltung von

Mehr

Albrecht Kleinschmidt: Neue Rechtsprechung. Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr 04.11.2009 in Essen. Neue Rechtsprechung

Albrecht Kleinschmidt: Neue Rechtsprechung. Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr 04.11.2009 in Essen. Neue Rechtsprechung Neue Rechtsprechung Verschwiegenheitserklärung Ein Arbeitgeber verlangt formularmäßig von allen Arbeitnehmern die Unterschrift unter eine Verschwiegenheitserklärung. Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?

Mehr

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden DKTIG Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und

Mehr

Sign oder nicht Sign das ist keine Frage Rechtliche Grundlagen der elektronischen Signatur

Sign oder nicht Sign das ist keine Frage Rechtliche Grundlagen der elektronischen Signatur Sign oder nicht Sign das ist keine Frage Rechtliche Grundlagen der elektronischen Signatur mag. iur. Maria Winkler Forum SuisseID vom 26.08.2014 Themen Gesetzliche Formvorschriften und die Bedeutung der

Mehr

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitgeber-Info Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitsrechtlicher Teil * Kennen Sie das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Das AGG ist am 18. August 2006 in Kraft getreten

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Elektronischer Rechnungsversand (E-Mail und Fax) Gesetzeskonform durch Digitale Signaturen, Patrick Bärenfänger

Elektronischer Rechnungsversand (E-Mail und Fax) Gesetzeskonform durch Digitale Signaturen, Patrick Bärenfänger Elektronischer Rechnungsversand (E-Mail und Fax) Gesetzeskonform durch Digitale Signaturen, Patrick Bärenfänger GWS 2010 Stand: 19.05.2011 Folie 1 Gesetze und Grundlagen Seit 01.07.2004 gilt die Regelung,

Mehr

Fall 3. Ausgangsfall:

Fall 3. Ausgangsfall: PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 3 Ausgangsfall: A. Ausgangsfall: Anspruch des G gegen E auf Zahlung von 375 aus 433 Abs. 2 BGB G könnte

Mehr

Willenserklärungen im Internet

Willenserklärungen im Internet Mario Hoffmann Willenserklärungen im Internet Rechtssicherheit durch elektronische Signaturen sowie Anpassung der Formvorschriften und des Beweisrechts Verlag Dr. Kovac Inhaltsverzeichnis: Literaturverzeichnis

Mehr

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)

Mehr

Mobil ohne Kartenleser? QeS to go

Mobil ohne Kartenleser? QeS to go Informationstag "Elektronische Signatur" Berlin, Mobil ohne Kartenleser? QeS to go Ulrich Emmert VOI / esb Rechtsanwälte /Reviscan AG Ulrich Emmert Partner der Sozietät esb Rechtsanwälte Lehrbeauftragter

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

Aktuelle Rechtsentwicklung Neue Rechtsprechung

Aktuelle Rechtsentwicklung Neue Rechtsprechung 1. Neue Formvorschriften 2. Pflichten beim Verkauf von Geschäftsanteilen 3. Vergütung von Überstunden Neue Formvorschriften für den Geschäftsverkehr In der Praxis bislang relativ unbeachtet hat der Gesetzgeber

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

Ihr Partner im betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz. www.proterra-umwelt.de

Ihr Partner im betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz. www.proterra-umwelt.de Ihr Partner im betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz www.proterra-umwelt.de Neues vom elektronischen Nachweisverfahren für Abfall 141. Arbeitskreissitzung Betrieblicher Umweltschutz 11. September 2008

Mehr

wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung

wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung Abmahnung Eine Abmahnung ist Ausdruck der Missbilligung eines Fehlverhaltens unter Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft, sofern dieses Verhalten nicht geändert bzw. eingestellt wird. 1. Wann ist

Mehr

Unterstützte elektronische Signaturkarten Karten-Leser-Ansteuerung (MCard) Version 1.8.0 vom 21.08.2008

Unterstützte elektronische Signaturkarten Karten-Leser-Ansteuerung (MCard) Version 1.8.0 vom 21.08.2008 Unterstützte elektronische karten Karten-Leser-Ansteuerung (MCard) Version 1.8.0 vom 21.08.2008 Die Karten-Leser-Ansteuerung ist seit der Governikus-Version 3.1.0.0 gekapselt. Sie wird bei Bedarf aktualisiert

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Der Aufhebungsvertrag Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht

Der Aufhebungsvertrag Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Einführung: In der derzeitigen Krise denken viele Arbeitgeber darüber nach, wie sie

Mehr

Vorbemerkungen. Digitale Signatur? Digitale Signatur. - BG über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur. - Keine Unterschrift!

Vorbemerkungen. Digitale Signatur? Digitale Signatur. - BG über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur. - Keine Unterschrift! 17.5.2004 Digitale Signatur Vorlesung Informations-, Informatik- und Telekommunikationsrecht SS04 Juristische Fakultät, Universität Basel David Rosenthal Vorbemerkungen - BG über Zertifizierungsdienste

Mehr

Befristung von Arbeitsverhältnissen

Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung von Arbeitsverhältnissen Ihre Ansprechpartner: Ass. Eva-Maria Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 1. Allgemeines Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden.

Mehr

Umweltzone in Tübingen

Umweltzone in Tübingen Umweltzone in Tübingen In Tübingen ist seit 1. März 2008 eine Umweltzone in Kraft. Hier sind die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Tübingen ADAC e.v. Seite 1 ADAC e.v. Seite 2 Betroffene Fahrzeuge:

Mehr

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,

Mehr

1. Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene

Mehr

ELAK und Amtssignatur in der Praxis

ELAK und Amtssignatur in der Praxis ELAK und Amtssignatur in der Praxis Wichtige Schritte zur elektronischen Verwaltung Prok. Leopold Kitir Amtssignatur Rechtlicher Rahmen ab 1.1.2011 AVG = Zulässigkeit bzw. verpflichtende Verwendung der

Mehr

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen 1. Änderungen von persönlichen Daten 1.1 Namensänderung 1.2 Adressänderung 2. Änderung der Prämienzahlungsweise 2.1 Girokonto 2.2 Kreditkarte 3. Hinzufügen von Bezugsberechtigen 4. Hinzufügen oder Ausschluß

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen? Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Neuhofen

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Neuhofen Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Neuhofen Die Gemeindeverwaltung Neuhofen eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer

Mehr

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz Seite 1 von 5 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR Die Gesellschafter Michael Wichterich, wohnhaft Wupperstr. 5, 53175 Bonn Hansjörg Tamoj, wohnhaft

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Datenübernahme und Datensicherheit

Datenübernahme und Datensicherheit Datenübernahme und Datensicherheit Gerade bei Investment- und Versicherungsmaklern werden viele sensible Daten versendet. Die herkömmlichen Versandwege per Post und E-Mail bieten nur wenig Sicherheit.

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens (sog. verhaltensbedingte Kündigung)

Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens (sog. verhaltensbedingte Kündigung) 5.24. Abmahnung 5.24.1. Wann ist eine Abmahnung erforderlich? Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens (sog. verhaltensbedingte Kündigung) z.b. wegen unentschuldigten Fehlens in

Mehr

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems. 03188.SE.06.2007. Zertifizierungsdiensteanbieter Bundesnotarkammer

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems. 03188.SE.06.2007. Zertifizierungsdiensteanbieter Bundesnotarkammer Sicherheitsbestätigung und Bericht T-Systems. 03188.SE.06.2007 Zertifizierungsdiensteanbieter Bundesnotarkammer Bestätigung für die Umsetzung von Sicherheitskonzepten gemäß 15 Abs. 2 Gesetz über Rahmenbedingungen

Mehr

Ein Aufhebungsvertrag ist grundsätzlich auch dann wirksam, wenn Gründe aus dem Kündigungsschutzgesetz keine Kündigung rechtfertigen würden.

Ein Aufhebungsvertrag ist grundsätzlich auch dann wirksam, wenn Gründe aus dem Kündigungsschutzgesetz keine Kündigung rechtfertigen würden. Der Aufhebungsvertrag Was zu beachten ist Wie jeder Vertrag kommt auch der Auflösungsvertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Voraussetzung ist immer der beiderseitige rechtsgeschäftliche

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Konz Die Verbandsgemeindeverwaltung Konz eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer

Mehr

Das neue Widerrufsrecht

Das neue Widerrufsrecht Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur

Mehr

GRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen

GRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen GRUNDSATZVEREINBARUNG abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien im folgenden stets kurz Gremium

Mehr

Elektronischer Empfang von Zwischenverfügungen

Elektronischer Empfang von Zwischenverfügungen Elektronischer Empfang von Zwischenverfügungen und Beschlüssen 1. Allgemeines... 1 2. Prüfung der Signatur der elektronisch übermittelten Entscheidung... 2 3. Elektronische Rücksendung des Empfangsbekenntnisses...

Mehr

Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014

Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Verbrauchern im Sinne des 13 BGB steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu: 1.

Mehr

A U S B I L D U N G S V E R T R A G

A U S B I L D U N G S V E R T R A G Zwischen (Einrichtung, Institution, Unternehmen) (Anschrift, Telefon-Nr.) - nachfolgend Ausbildungsstelle genannt - und Herrn/Frau (Vorname, Name) geb. am in wohnhaft in (PLZ) (Ort) (Anschrift) Student(in)

Mehr

Elektronische Signaturen. LANDRATSAMT BAUTZEN Innerer Service EDV

Elektronische Signaturen. LANDRATSAMT BAUTZEN Innerer Service EDV Elektronische Signaturen Rechtsrahmen Signaturgesetz (SigG) Signaturverordnung (SigV) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), 125 ff. über die Formen von Rechtsgeschäften Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), 3a

Mehr

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen Ingenieurin und Ingenieur (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1

Mehr

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall

Mehr

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Teil I) Buchungsbedingung und Verbesserung A. BOOKING ONLINE Folgendes Verfahren ermöglicht der Kunde ihr Aufenthalt im Hotel in voller Selbstständigkeit

Mehr

Der Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren:

Der Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren: Vorwort zur Namensführung in der Ehe Der Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren: Vor dem 1.7.1958 erhielt die

Mehr

Elektronisches Beteiligungsverfahren

Elektronisches Beteiligungsverfahren Elektronisches Beteiligungsverfahren 4a Abs.4 BauGB und Beispiele November/ Dezember, 04 Elektronisches Beteiligungsverfahren 1 Elektronisches Beteiligungsverfahren Rechtsgrundlage 4a Abs. 4 BauGB Hinweise

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

ELBA-business Electronic banking fürs Büro. Digitale Signatur. ELBA-business 5.7.0

ELBA-business Electronic banking fürs Büro. Digitale Signatur. ELBA-business 5.7.0 Digitale Signatur ELBA-business 5.7.0 Seite 1 Informationen zur Digitalen Signatur 1.1 Was ist die Digitale Signatur? Der Zweck der digitalen Signatur ist der Ersatz der eigenhändigen Unterschrift. Mit

Mehr

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Beteiligungsvertrag Zwischen der Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Högerstrasse 10 D-85646 Anzing HRB 109364 und Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Bankverbindung:

Mehr

A-CERT Certificate Policy

A-CERT Certificate Policy ARGE DATEN A-CERT Certificate Policy [gültig für A-CERT COMPANY Zertifikate für gewöhnliche und fortgeschrittene Signaturen] Version 1.2/Mai 2009 - a-cert-company-policy-20090529.doc OID-Nummer: 1.2.40.0.24.1.1.2.1

Mehr

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Begleitinformationen: Handout für das Verkaufspersonal im Handel Bei Rückfragen sprechen Sie uns bitte gerne an: DIÄTVERBAND e. V.

Mehr

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Stundenverwaltung Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Dieses Programm zeichnet sich aus durch einfachste

Mehr

Anlage 1 B zur Spezifikation Anbieterwechsel Teil 1, Abläufe bei der Vorabstimmung

Anlage 1 B zur Spezifikation Anbieterwechsel Teil 1, Abläufe bei der Vorabstimmung Anlage 1 B zur Spezifikation Anbieterwechsel Teil 1, Abläufe bei der Vorabstimmung Version: 1.0.0 Status: abgestimmt Editoren: Jürgen Dohle, Telekom Deutschland Tel: +49 228 181-45638 E-Mail: juergen.dohle@telekom.de

Mehr

FAMILIENSTAND ALLEINERZIEHENDE MÜTTER

FAMILIENSTAND ALLEINERZIEHENDE MÜTTER Umfrage unter Eltern zur Kinder-Betreuung nach der Trennung Match-patch.de die Partnerbörse für Singles mit Familiensinn hat im Juni eine Umfrage unter seinen Mitgliedern durchgeführt. Bei der Befragung,

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

W O H N E N IM P A R K

W O H N E N IM P A R K W O H N E N IM P A R K F r e i b u r g Zähringen, attraktive 2 -Zimmer-Wohnung Ideal für Kapitalanleger Das 1972 erstellte Gebäude, das laufend modernisiert und instandgehalten wurde, und im Jahre 2001/2012

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Kaiserslautern-Süd Stand Mai 2015

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Kaiserslautern-Süd Stand Mai 2015 Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Kaiserslautern-Süd Stand Mai 2015 Die Verbandsgemeindeverwaltung Kaiserslautern-Süd eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen

Mehr

Rechtsfolgen der Digitalen Identität

Rechtsfolgen der Digitalen Identität 16.11.2004 Rechtsfolgen der Digitalen Identität David Rosenthal Recht stellt auf Identität ab - Abschluss von Rechtsgeschäften - Einreise in die Schweiz - Inanspruchnahme von Leistungen - Wahrnehmung politischer

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Offenbach

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Offenbach Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Offenbach Die Verbandsgemeinde Offenbach eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente.

Mehr

Personalfragebogen Kündigung

Personalfragebogen Kündigung Angaben zur Kündigung / Entlassung Arbeitsverhältnis wurde gekündigt/beendet oder Abschluss des Aufhebungsvertrages am Arbeitsverhältnis wurde gekündigt zum Kündigung/Entlassung durch Arbeitgeber/Dienstherr

Mehr

Info-Veranstaltung zur Erstellung von Zertifikaten

Info-Veranstaltung zur Erstellung von Zertifikaten Info-Veranstaltung zur Erstellung von Zertifikaten Prof. Dr. Till Tantau Studiengangsleiter MINT Universität zu Lübeck 29. Juni 2011 Gliederung Zertifikate Wer, Wann, Was Ablauf der Zertifikaterstellung

Mehr

Die Vollmacht gilt erst, wenn der Bevollmächtigte durch ein fachärztliches Zeugnis

Die Vollmacht gilt erst, wenn der Bevollmächtigte durch ein fachärztliches Zeugnis Generalvollmacht Vertretungsmacht in jeglicher Hinsicht betreffend sämtlicher Vermögenswerte Problem: Vertrauensmissbrauch, eigene Interessen Vorteil: Aufgaben mehrerer Verfügungen sind erfüllt Vorsicht:

Mehr

Arbeit zur Lebens-Geschichte mit Menschen mit Behinderung Ein Papier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v.

Arbeit zur Lebens-Geschichte mit Menschen mit Behinderung Ein Papier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v. Arbeit zur Lebens-Geschichte mit Menschen mit Behinderung Ein Papier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v. Meine Lebens- Geschichte Warum ist Arbeit zur Lebens-Geschichte wichtig? Jeder

Mehr

Ausbildungs Forum 2013

Ausbildungs Forum 2013 Ausbildungs Forum 2013 Die Abmahnung Die Krankmeldung 8. Oktober 2013 Christoph Wild 1 Fallbeispiel 1 Ihr Auszubildender Malte (18) hat jeden Freitag während der Arbeitszeit 15 Minuten Zeit seinen Ausbildungsnachweis

Mehr

Überlastungsanzeigen. Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen

Überlastungsanzeigen. Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen Überlastungsanzeigen Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen 13.02.2013 Pferde haben immer sehr viel mehr kapiert, als sie sich anmerken ließen. Es

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Signieren mit dem AnA für Bieter

Signieren mit dem AnA für Bieter Signieren mit dem AnA für Bieter Version 5.7 12.06.2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 SIGNIEREN IM ANA... 4 2 PDF-DOKUMENT AUSWÄHLEN... 5 3 SPEICHERORT AUSWÄHLEN... 8 4 SIGNATURFELD NICHT VORHANDEN... 11

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

Die Seite "Befristung von Arbeitsverhältnissen" ist in folgende Abschnitte gegliedert:

Die Seite Befristung von Arbeitsverhältnissen ist in folgende Abschnitte gegliedert: Dieses Dokument finden Sie auf www.aachen.ihk.de unter der Dok-Nr. 74854 RECHTSINFORMATION Befristung von Arbeitsverhältnissen Die Seite "Befristung von Arbeitsverhältnissen" ist in folgende Abschnitte

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Mietrecht: Für die Beratung/ Vertretung ist auf jeden Fall die Vorlage des Miet-/ Pachtvertrages erforderlich.

Mietrecht: Für die Beratung/ Vertretung ist auf jeden Fall die Vorlage des Miet-/ Pachtvertrages erforderlich. Mietrecht: Für die Beratung/ Vertretung ist auf jeden Fall die Vorlage des Miet-/ Pachtvertrages erforderlich. Dieses Formular dient lediglich zur Vorbereitung. I.d.R. Wird ein persönliches Gespräch dennoch

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Your Success. Digitale Signatur. Digital unterschreiben: Hintergründe, Chancen und Risiken

Your Success. Digitale Signatur. Digital unterschreiben: Hintergründe, Chancen und Risiken Entgegen der gedämpften Stimmung rund um die sogenannte New Economy gewinnt das Internet als Handelsplattform unvermindert an Bedeutung. Damit verbunden steigt der Bedarf nach sicheren und beweiskräftigen

Mehr