RA Peter Baumhaus Signaturgesetz Kündigung per ?
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1 RA Peter Baumhaus Signaturgesetz Kündigung per ? UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 1
2 Worum geht es? Möglichkeit formwirksamer = rechtsverbindlicher Erklärungen mittels elektronischen Medien (insbesondere per Fax, und interaktiv im Internet) UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 2
3 Was ist passiert Neue Richtlinien und Gesetze: EG-Richtlinie über gemeinsame Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen vom Signaturgesetz + SignaturVO - Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften vom (SigG; löst altes SignaturG v ab) - Verordnung zur elektronischen Signatur (SignaturVO) aus 2001 Formgesetz Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsverkehr vom (In Kraft ) UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 3
4 Gesetzesinhalte EG-Richtlinie: Bestimmt gemeinsame Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen, die Landesgesetzgeber umsetzen müssen Signaturgesetz + Signaturverordnung: Regelt Rahmenbedingungen für die elektronische Signatur Formgesetz: Artikelgesetz ändert die Formvorschriften der einzelnen Gesetze (BGB, ZPO, ArbGG) UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 4
5 Bisherige Arten Formvorschriften Notarielle Beurkundung und öffentliche Beglaubigung Gesetzliche Schriftform Vertragliche Schriftform Keine Form UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 5
6 Gesetzliche Schriftform Voraussetzungen ( 126 BGB): Schriftlichkeit Eigenhändige Unterschrift Bei Vertrag: Grds. beide Unterschriften unter dem gesamten Vertragstext; es reicht: jeweils Unterschrift unter Ausfertigung des gesamten Vertragstextes für den anderen => Nicht möglich per Fax oder etc. UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 6
7 Gewillkürte Schriftform Beispiele: Schriftformerfordernis aus Arbeitsvertrag oder TV Voraussetzungen ( 127 BGB): Schriftlichkeit eigenhändige Unterschrift im Zweifel nicht erforderlich Bei Vertrag: Es reicht Briefwechsel mit Angebot und Annahme => Auch per Telegramm und Fax möglich UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 7
8 Problem Zugang Jede Willenserklärung muß zu ihrer Wirksamkeit zugehen Bei Abwesenden ( 130 BGB): => WE geht zu, wenn sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, daß bei Annahme gewöhnlicher Umstände der Empfänger die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat. => Erreichen einer Empfangsvorrichtung = Vorrichtung, die typischerweise für den Empfang von WEs vorgesehen ist. => Fax (+), grds. (-) UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 8
9 Überblick bisheriger Anforderungen Art Schriftlich Eigenhänd. Unterschrift Fax Gesetzl. Schriftform (z.b. Kündigung) Gewillk. Schriftform (z.b.ausschlusfrist) Formlose Erklärung (z.b. Arbeitsvertrag) (+) (+) (-) (-) (+) (-) (+) (-) (-) (-) (+) Grds. (-) UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 9
10 Formerfordernisse im Arbeitsrecht Art Form Schriftl. Eigh. Uschrif Fax ArbeitsV (-) (-) (-) (+) Grds. (-) Nachw ArbB. (+) (+) (+) (-) (-) Befristung (+) (+) (+) (-) (-) Verlängerung (+)? (+)? (+)? (-)? (-) Abmahnung (-) (-) (-) (+) Grds. (-) AufhebungsV (+) (+) (+) (-) (-) Tarif. SchriftF (+) (+) (-) (+) Grds. (-) Kündigung (+) (+) (+) (-) (-) Zeugnis (+) (+) (+) (-) (-) UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 10
11 Neue Arten Formvorschriften Notarielle Beurkundung und öffentliche Beglaubigung Gesetzliche Schriftform Vertragliche Schriftform Elektronische Form ( 126a BGB) Textform ( 126b BGB) Keine Form UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 11
12 Die Textform UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 12
13 Kennzeichen der Textform Ganz neue Formart = kleine Schriftform = ohne eigenhändige Unterschrift = oder Fax zulässig Gilt nur in gesetzlich angeordneten Fällen Anzeige einer Wohnraumverbesserung Anzeige einer Aufrechnungsabsicht (Miete) Zurückweisung reisevertraglicher Gewährleistungsansprüche oder wenn vereinbart UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 13
14 Voraussetzungen der Textform Schriftlich Person des Erklärenden muß genannt sein Abschluß der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht ( diese Erklärung ist nicht unterschrieben ) UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 14
15 Was ist die Elektronische Form = Elektronische Schriftform! = gesetzliche Schriftform kann nun auch auf elektronischem Wege erfüllt werden, insbesondere durch = Elektronische Signatur ersetzt eigenhändige Unterschrift = Signatur garantiert Echtheit = Integrität Authentizität UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 15
16 Die elektronische Form UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 16
17 Elektronische Signatur Unterscheide: Qualifizierte elektronische Signatur anerkannt als Ersatz gesetzlicher Schriftform Beweiserleichterung der ZPO = Anscheinsbeweis der Echtheit Sonstige elektronische Signaturen Keine Anerkennung als Ersatz gesetzlicher Schriftform Aber können bei gewillkürter Schriftform von Parteien vereinbart werden UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 17
18 Praktische Voraussetzungen Elektronische Signatur Zertifikat einer anerkannten Zertifizierungsstelle z.b. Telesec (Telekom), SigNTrust (Deutsche Post) DATEV eg Bundesnotarkammer Chipkarte Kartenleser Software = Starterkitt = ca. 150 DM UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 18
19 Einschränkungen der elektronischen Form Beteiligte bzw. beide Vertragsparteien müssen mit der elektronischen Form einverstanden sein Elektronische Form nicht zulässig bei Nachweis der Arbeitsbedingungen Kündigung des Arbeitsvertrages Erteilung des Arbeitszeugnisses Schuldversprechen + Schuldanerkenntnis Erteilung des Leibrentenversprechens UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 19
20 Formerfordernisse im Arbeitsrecht - Nach neuer Regelung - Art Form Schriftl. Eigh. Uschrif Nachweis d. ArbBeding. (-) (-) (-) (+) Elekt. F Fax (+) (+/?) (+) (+) (+) (-) (-) (-) Befristung (+) (+) (+) (+) (-) (-) Verlängerung (+)? (+)? (+)? (+) (-)? (-) Abmahnung (-) (-) (-) (+) (+) (+/?) Arbeitsvertrag Aufhebungsvertrag (+) (+) (+) (-) (-) (-) Kündigung (+) (+) (+) (-) (-) (-) Zeugnis (+) (+) (+) (-) (-) (-) UnternehmerverbandsGruppe e.v. PB-PL 20
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