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1 Verband des Tischlerhandwerks Niedersachsen/Bremen Landesinnungsverband Heidering Hannover Tel.: Fax: Fachinformation Nr : Mindestschallschutz und erhöhter Schallschutz bei Innentüren Mit der Frage nach dem geschuldeten Schallschutz im Hochbau beschäftigten sich in den letzten Jahren mehrere Gerichte. In einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH- Urteil vom , Aktenzeichen VII ZR 54/07; zur Volltextsuche das Aktenzeichen unter eingeben) wurde festgestellt, dass die bundesweit als Technische Baubestimmung eingeführte DIN 4109 Schallschutz im Hochbau nicht mehr automatisch als allgemein anerkannte Regel der Technik anzusehen ist. Der BGH weist in dem Urteil ausdrücklich darauf hin, dass die Schallschutzanforderungen der DIN 4109 hinsichtlich der Einhaltung der Schalldämm-Maße nur insoweit anerkannte Regeln der Technik darstellen, als es um die Abschirmung von unzumutbaren Belästigungen geht. Soweit weitergehende Schallschutzanforderungen an Bauwerke gestellt werden, wie z. B. die Einhaltung eines üblichen Komfortstandards oder eines Zustandes, in dem die Bewohner "im Allgemeinen Ruhe finden, sind die Schalldämm-Maße der DIN 4109 von vornherein nicht geeignet, als anerkannte Regeln der Technik zu gelten. Insoweit können aus den Regelwerken die Schallschutzstufen II und III der VDI-Richtlinie 4100 aus dem Jahre 1994 oder das Beiblatt 2 zur DIN 4109 Anhaltspunkte liefern. Am Beispiel von Innentüren beschreiben die Anhänge 1 und 2 die Anforderungen des Mindestschallschutzes und des erhöhten Schallschutzes nach DIN Betroffen von der aktuellen Rechtsprechung können natürlich auch andere Bauteile sein, wie z. B. Treppen, Fußböden und (Trocken-)Estriche, Trennwände in Trockenbauweise oder auch abgehängte Decken. Wohnungseingangstüren Für den Auftragnehmer im Tischler- und Schreinerhandwerk ist es bezüglich des geschuldeten Schallschutzes wichtig, eine eindeutige vertragliche Formulierung im Angebot, Auftrag oder Leistungsverzeichnis zu finden. Allein die Bezeichnung Wohnungseingangstür oder Tür mit Schalldämmung nach DIN 4109 reicht offensichtlich nicht mehr aus, wie das oben erwähnte BGH-Urteil anschaulich erläutert. Hier hat der Auftrag- nehmer seiner Hinweis- und Aufklärungspflicht nachzukommen, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Bei der Beratung des Kunden können bspw. die ifzinfos Die schalldämmende Tür und Innentüren richtig montiert eingesetzt werden; sie sind auf den Seiten des Instituts für Fenstertechnik e.v. kostenlos herunterzuladen ( >> ifz); weitere Informationen sind über das ibat-kompendium Innentüren kostenlos zugänglich ( >> Veröffentlichungen). Formulierungsvorschlag Die angebotene bzw. ausgeschriebene Wohnungseingangstür entspricht mit einem Schalldämm-Maß von = 27 bzw. einem Prüfwert von R w, P = 32 den Anforderungen der DIN 4109: Schallschutz im Hochbau hinsichtlich eines Mindest- Schallschutzes. Allerdings stellt diese Norm aus dem Jahre 1989 nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes BGH vom 04. Juni VII ZR 54/07 nicht mehr die allgemein anerkannten Regeln der Technik dar, weil das darin beschriebene Schallschutzniveau nur noch als Abschirmung vor unzumutbaren Belästigungen angesehen wird. Ein üblicher Komfortstandard oder ein Zustand, in dem die Bewohner im Allgemeinen Ruhe finden, kann nur mit einer höheren Schalldämmung erreicht werden, wie sie beispielsweise im Beiblatt 2 zu DIN 4109 beschrieben ist. Das Beiblatt 2 empfiehlt für übliche Wohnungseingangstüren ein Schalldämm-Maß von = 37 bzw. einem Prüfwert von R w, P = 42. Eine entsprechend hochwertigere Tür bieten wir Ihnen alternativ unter Position X inklusive des dazugehörigen Einbaus, der erforderlichen Befestigung sowie der Abdichtung zum Baukörper an. Gegen einen Aufpreis ist diese Tür auch als geprüftes Rauchschutzelement (DIN 18095) und/oder mit geprüften einbruchhemmenden Eigenschaften in der Widerstandsklasse 2 erhältlich bitte sprechen Sie uns an! Anhang 1: Auszüge BGH-Urteil Anhang 2: Auszüge DIN 4109 Anhang 3: Glossar Anhang 4: Prüfungsschema Erstellt: ibat, Dipl.-Ing. (FH) Rainer Kemner

2 Anhang 1 Leitsätze a und b sowie Auszüge aus dem BGH-Urteil vom 04. Juni VII ZR 54/07; Volltext unter Eingabe des Aktenzeichens bei oder a) Welcher Schallschutz für die Errichtung von Eigentumswohnungen geschuldet ist, ist in erster Linie durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln. Wird ein üblicher Qualitäts- und Komfortstandard geschuldet, muss sich das einzuhaltende Schalldämm-Maß an dieser Vereinbarung orientieren. Der Umstand, dass im Vertrag auf eine "Schalldämmung nach DIN 4109" Bezug genommen ist, lässt schon deshalb nicht die Annahme zu, es seien lediglich die Mindestmaße der DIN 4109 vereinbart, weil diese Werte in der Regel keine anerkannten Regeln der Technik für die Herstellung des Schallschutzes in Wohnungen sind, die üblichen Qualitäts- und Komfortstandards genügen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 14. Juni VII ZR 45/06, ). b) Kann der Erwerber nach den Umständen erwarten, dass die Wohnung in Bezug auf den Schallschutz üblichen Qualitäts- und Komfortstandards entspricht, muss der Unternehmer, der hiervon vertraglich abweichen will, den Erwerber deutlich hierauf hinweisen und ihn über die Folgen einer solchen Bauweise für die Wohnqualität aufklären. Der Verweis des Unternehmers in der Leistungsbeschreibung auf "Schalldämmung nach DIN 4109" genügt hierfür nicht. Im Urteil selber heißt es zur Baubeschreibung: Die Baubeschreibung spricht an verschiedenen Stellen von "gehobener Ausstattung", "neuestem Stand", "repräsentativer Konstruktion", "hochwertiger Anlage". Treppen und Treppenhäuser werden "akustisch entkoppelt" und erhalten einen "hochwertigen Steinbelag". Die Wohnungseingangstüren werden in "schalldichter behindertengerechter Ausführung" beschrieben. Die Ver- und Entsorgungsleitungen werden "gegen Schallübertragung und Wärmeverlust isoliert". Die Rede ist von "geräuscharmen Spülkästen und Abluftanlagen". Die Werbeprospekte preisen die Anlage als "Wohnpark City E.", als "Wohn- und Geschäftsresidenz" an, als "ehrgeiziges Bauvorhaben, das sich von allen Seiten sehen lassen kann", mit "unverwechselbarer Architektur" und "licht durchfluteten Wohnungen". Der Kaufpreis der klägerischen Wohnung betrug DM für eine 110 qm große Maisonettenwohnung. Das Berufungsgericht wird bei der Ermittlung des geschuldeten Schallschutzes auch berücksichtigen müssen, dass bei gleichwertigen, anerkannten Bauweisen der Besteller angesichts der hohen Bedeutung des Schallschutzes im modernen Haus- und Wohnungsbau erwarten darf, dass der Unternehmer jedenfalls dann diejenige Bauweise wählt, die den besseren Schallschutz erbringt, wenn sie ohne nennenswerten Mehraufwand möglich ist. Ist eine Bauweise nicht vereinbart worden, so kann der Bauunternehmer sich zudem nicht auf Mindestanforderungen nach DIN 4109 zurückziehen, wenn die von ihm gewählte Bauweise bei einwandfreier Ausführung höhere Schalldämm-Maße ergibt (BGH, Urteil vom 14. Juni VII ZR 45/06, aao Tz. 29; vgl. dazu auch Locher-Weiß, Rechtliche Probleme des Schallschutzes, 4. Aufl., S. 30). Die Urteilsbegründung erläutert ausdrücklich die Stellung der DIN 4109: Der Senat (d. h. der BGH in seiner mündlichen Verhandlung) hat auch darauf hingewiesen, dass der Erwerber einer Wohnung oder Doppelhaushälfte mit üblichen Komfort- und Qualitätsansprüchen in der Regel einen diesem Wohnraum entsprechenden Schallschutz erwarten darf und sich dieser Schallschutz nicht aus den Schalldämm-Maßen nach DIN 4109 ergibt. Denn die Anforderungen der DIN 4109 sollen nach ihrer in Ziffer 1 zum Ausdruck gebrachten Zweckbestimmung Menschen in Aufenthaltsräumen lediglich vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung schützen. Das entspricht in der Regel nicht einem üblichen Qualitäts- und Komfortstandard. Der Senat hat ferner darauf hingewiesen, dass die Schallschutzanforderungen der DIN 4109 hinsichtlich der Einhaltung der Schalldämm-Maße nur insoweit anerkannte Regeln der Technik darstellen, als es um die Abschirmung von unzumutbaren Belästigungen geht. Soweit weitergehende Schallschutzanforderungen an Bauwerke gestellt werden, wie z. B. die Einhaltung eines üblichen Komfortstandards oder eines Zustandes, in dem die Bewohner "im Allgemeinen Ruhe finden, sind die Schalldämm-Maße der DIN 4109 von vornherein nicht geeignet, als anerkannte Regeln der Technik zu gelten. Insoweit können aus den Regelwerken die Schallschutzstufen II und III der VDI- Richtlinie 4100 aus dem Jahre 1994 oder das Beiblatt 2 zur DIN 4109 Anhaltspunkte liefern.

3 Anhang 2 Mindestschallschutz nach DIN 4109: Schallschutz im Hochbau Anforderungen und Nachweise Türen betreffender Auszug aus Tabelle 3. DIN 4109: Erforderliche Luftschalldämmung zum Schutz gegen Schallübertragung aus einem fremden Wohnund Arbeitsbereich (Mindestschallschutz) Anforderung 1 Geschosshäuser mit Wohnungen und Arbeitsräumen 16 Türen, die von Hausfluren oder Treppenräumen in Flure und Dielen von Wohnungen und Wohnheimen oder von 27 (d. h. ohne Einfluss Arbeitsräumen führen flankierender Bauteile) 17 Türen die von Hausfluren oder Treppenräumen unmittelbar in Aufenthaltsräumen außer Flure und Dielen von 37 Wohnungen 3 Beherbergungsstätten 27 Türen zwischen Fluren und Übernachtungsräumen 32 4 Krankenanstalten, Sanatorien 36 Türen zwischen - Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern, - Fluren und Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern 37 Türen zwischen - Fluren- und Krankenräumen, - Operations- bzw. Behandlungsräumen, - Fluren und Operations- bzw. Behandlungsräumen 5 Schulen und vergleichbare Unterrichtsbauten 45 Türen zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und Fluren Erhöhter Schallschutz nach Beiblatt 2 zu DIN 4109: Im Beiblatt 2 zu DIN 4109 Schallschutz im Hochbau Hinweise für Planung und Ausführung Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz Empfehlungen für den Schallschutz im eigenen Wohn- und Arbeitsbereich finden sich unter Punkt 1.7 konkrete Hinweise zur Luft- und Trittschalldämmung von Türen: Die in DIN 4109: , Tabelle 3, enthaltenen Anforderungen und in diesem Beiblatt, Tabellen 2 und 3, enthaltenen Vorschläge und Empfehlungen beziehen sich auf Türen im eingebauten Zustand (Türblatt einschließlich Rahmen oder Zarge). Die Schalldämmung von Einfachtüren hängt gleichermaßen von der Schalldämmung des Türblatts und von der Dichtung der Falze ab, insbesondere von der Dichtung der unteren Türfuge. Bei Doppeltüren kommt noch der Einfluss des Abstandes der beiden Türblätter hinzu. Die Schalldämmung von Türblättern kann durch Erhöhung der flächenbezogenen Masse (z. B. Sandfüllung in Hohlräumen von Holztürblättern) oder durch Verwendung zweischaliger Konstruktionen aus biegeweichen Platten (z. B. Stahlblech, Sperrholz mit innenseitig aufgeklebter Bleifolie) verbessert werden. Die Anforderungen an die Dichtung steigen mit den Anforderungen an die Schalldämmung. Weichfedernde Dichtungsstreifen in den Falzen sind erst wirksam, wenn geeignete Beschläge vorhanden sind, die ein dichtes Anliegen der Falze auf ihrer ganzen Länge sicherstellen (ohne dass der Kraftaufwand für die Betätigung des Verschlusses zu groß wird). An der unteren Türfuge ist eine Dichtung erforderlich, z. B. in Form einer Schleifdichtung oder einer sich beim Öffnen abhebenden Dichtung, wenn auf den unteren Anschlag mittels Türschwelle verzichtet werden muss. Bei Wänden zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und besonders lauten Räumen (z. B. Sporthallen, Musikräumen, Werkräumen; siehe DIN 4109: , Tabelle 3, 44) ist darauf zu achten, dass die dort gestellte Anforderung durch eine Nebenwegübertragung über Flur und Türen nicht verschlechtert wird. Etwa vorhandene Türen vom besonders lauten Raum und vom Unterrichtsraum zum Flur sollen möglichst weit voneinander entfernt angeordnet

4 werden oder so ausgebildet sein, dass eine Schallübertragung über diesen Weg so weit wie möglich vermindert wird. Zur Flankenübertragung bei Trittschalldämmung bei durchlaufenden, schwimmenden Estrichen unter Türen heißt es unter Punkt : Unter Türen durchlaufende, schwimmende Estriche bewirken eine starke Trittschallübertragung in den Nachbarraum. Eine Trennfuge ist unerlässlich, wenn Anforderungen an den Trittschallschutz gestellt werden, z. B. zwischen Fluren und Unterrichts- und Krankenräumen. Türen betreffender Auszug Tabelle 2. Beiblatt 2 zu DIN 4109: Vorschläge für erhöhten Schallschutz; Luftschalldämmung von Bauteilen zum Schutz gegen Schallübertragung aus einem fremden Wohn- und Arbeitsbereich Anforderung 1 Geschosshäuser mit Wohnungen und Arbeitsräumen 13 Türen, die von Hausfluren oder Treppenräumen in Flure und Dielen von Wohnungen und Wohnheimen oder von 37 (d. h. ohne Einfluss Arbeitsräumen führen flankierender Bauteile) 3 Beherbergungsstätten, Krankenanstalten, Sanatorien 23 Türen zwischen Fluren und Krankenräumen Türen zwischen Fluren und Übernachtungsräumen 37 Türen betreffender Auszug Tabelle 3. Beiblatt 2 zu DIN 4109: Empfehlungen für normalen und erhöhten Schallschutz; Luftschalldämmung von Bauteilen zum Schutz gegen Schallübertragung aus dem eigenen Wohn- oder Arbeitsbereich 2 Büro- und Verwaltungsgebäude 10 Türen in Wänden zwischen - Räumen mit üblicher Bürotätigkeit - Fluren und Räumen mit üblicher Bürotätigkeit 11 Türen in Wänden - von Räumen für konzentrierte geistige Tätigkeit oder zur Behandlung vertraulicher Angelegenheiten, z. B. zwischen Direktions- und Vorzimmer - zwischen Fluren und Räumen für konzentrierte geistige Tätigkeit oder zur Behandlung vertraulicher Angelegenheiten, z. B. zwischen Direktions- u. Vorzimmer Empfehlungen für normalen Schallschutz Empfehlungen für erhöhten Schallschutz Bei Türen gelten die Werte für die Schalldämmung bei alleiniger Übertragung durch die Tür

5 Anhang 3 Kleines Glossar schallschutztechnischer Begriffe R`w bewertetes Schalldämm-Maß in mit Schallübertragung über flankierende Bauteile (kennzeichnende Größe für die Luftschalldämmung eines Bauteils, wie z. B. Wand, Decke oder Treppe) R w R w, P bewertetes Schalldämm-Maß in ohne Schallübertragung über flankierende Bauteile (kennzeichnende Größe für die Luftschalldämmung eines funktionsfähig eingebauten Türelementes; Schallübertragung nur über Türblatt und Zarge) erforderliches bewertetes Schalldämm-Maß des am Bau funktionsfähig eingebauten Türelementes (für Türen gilt erf. R w, also ohne Schallübertragung über flankierende Bauteile) bewertetes Schalldämmmaß eines funktionsfähig eingebauten Türelements einschließlich Dichtung und Zarge bei der Eignungsprüfung in Prüfständen; alter Begriff für R w Vorhaltemaß Vorhaltemaß in Höhe von 5 für Türen berücksichtigt den möglichen Unterschied zwischen dem gemessenen Schalldämmmaß im Prüfstand und dem am realen Bau erreichbaren Schalldämm-Maß; es ist jedoch nicht als Reserve für Planungs- oder Montagefehler vorgesehen! R w, R R w,b R w,r,res Anwendung Rechenwert des bewerteten Schalldämmmaßes R w, R = R w, P 5 ermitteltes Schalldämmmaß bei der Eignungsprüfung am Bau; hier entfällt das Vorhaltemaß resultierendes bewertetes Schalldämmmaß der Wand einschließlich einer Tür Seitens der Türhersteller wird in der Regel der Laborwert R w, P bzw. R w der Türelemente angegeben. Vom Auftraggeber wird jedoch der Schalldämmwert des eingebauten Elements erf. R`W gefordert. In diesem Fall gilt erf. R`W + 5 = R w, P. Beispiel: Für eine Wohnungseingangstür nach DIN 4109 Tabelle mit einem = 27 muss eine Tür mit einem Prüfwert R w, P von mindestens 32 eingekauft, geliefert und eingebaut werden ( = 32 ). Anhang 4 Prüfungsschema nach 633 Abs. 2 BGB zur Anwendung bei nicht eindeutigen Vertragsverhältnissen oder im Rahmen eines Sachverständigengutachtens 1. Prüfungsstufe: Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn die vereinbarte Beschaffenheit vorliegt. 13 VOB/B sieht auf dieser Ebene zusätzlich die Bedingung vor, dass die Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme den anerkannten Regeln der Technik entsprechen muss. 2. Prüfungsstufe: Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln, wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. 3. Prüfungsstufe: Sonst ist das Werk frei von Sachmängeln, wenn es sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach Art des Werkes erwarten kann. (Quelle: Schallschutz nach DIN 4109, Herausgeber: Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau e.v., kostenloser Download unter >> Broschüren)

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