Haushaltsmäßige Auswirkungen:
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- Eva Fried
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1 Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales Berlin, den 20. April 2004 und Verbraucherschutz Tel (928) I B 37 - An die 2451 Vorsitzende des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei G Sen Einzelplan 09-, Kapitel 0930 Titel Zuschuss an den Telebus- Fahrdienst Vorgang: Zwischenbericht der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz zur Entwicklung eines neuen Konzepts für den Sonderfahrdienst (Telebus) I B 31 vom 29. März 2004 Rote Nummern: 2239, Ansätze Ist Haushaltsjahr 2003 (vorläufig) Haushaltsansatz Haushaltsansatz Verfügungsbeschränkung (qualifizierte Sperre) aktuelles IST (Stand ) ,64 Anlage (Entwurf der Leistungsbeschreibung) Ausgangssituation: Gem. 9 Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) vom 17. Mai 1999 soll die Mobilität behinderter Menschen durch die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs und durch die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes (Bedarfsverkehr) sichergestellt werden. In Umsetzung des Gleichberechtigungsgebots des 1 LGBG, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung herzustellen und aufgrund des seit 1999 deutlich verbesserten behindertengerechten Angebots des öffentlichen Personennahverkehrs, soll die Mobilität behinderter Menschen in Zukunft in einem ÖPNVintegrierten Beförderungssystem realisiert werden. Die Grundlage stellt die bestehende Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes vom dar. (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 57.Jahrg., Nr. 33, S. 322 ff. vom )
2 2 Betreiber des Sonderfahrdienstes im Auftrag des Landes Berlin ist derzeit der Berliner Zentralausschuß für soziale Aufgaben e.v. (BZA), dessen Tätigkeit für die bisherigen Aufgaben mit dem enden soll. Hinsichtlich der Umstrukturierung des Sonderfahrdienstes wird auf den vorangegangen Zwischenbericht an den Hauptausschuss verwiesen. Für die Zeit ab soll im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung auf nationaler Ebene gem. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge ( Vergabeverordnung VgV ) i.v. m. der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) ein qualifizierter Anbieter ermittelt werden. Zur künftigen Aufgabenstellung wird auf die beiliegende Leistungsbeschreibung, die Teil der Verdingungsunterlagen wird, verwiesen. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Gem. des o.g. Zwischenberichts soll die Vergabe für den Zeitraum bis vorgenommen werden. Hierfür sind außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen unter Hinweis auf Nr. 8 AV 34 Landeshaushaltsordnung für die Haushaltsjahre 2005 bis 2007 erforderlich. Es wird gebeten, zustimmend davon Kenntnis zu nehmen, a) dass die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz eine Ausschreibung für die Betreiberleistung entsprechend dem beigefügten Entwurf der Leistungsbeschreibung durchführen wird und b) dass die Senatsverwaltung für Finanzen beabsichtigt, die hierfür erforderlichen außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt mit folgenden Jahresbeträgen: 2005: : : bei Kapitel 0930, Titel zuzulassen. In Vertretung Dr. Petra L e u s c h n e r Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz Ausschuss-Kennung : Hauptgcxzqsq 2
3 Anlage 1 Leistungsbeschreibung für die Vergabe der Aufgabe des Betreibers eines ÖPNV-integrierten Beförderungssystems für behinderte Menschen Rechtliche Grundlage Gem. 9 Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) vom 17. Mai 1999 soll die Mobilität behinderter Menschen durch die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs und durch die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes (Bedarfsverkehr) sichergestellt werden. In Umsetzung des Gleichberechtigungsgebots des 1 LGBG, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung herzustellen und aufgrund des seit 1999 deutlich verbesserten behindertengerechten Angebots des öffentlichen Personennahverkehrs, soll die Mobilität behinderter Menschen in Zukunft in einem ÖPNV-integrierten Beförderungssystem realisiert werden. Die Grundlage für die Durchführung des Bedarfsverkehrs bildet die bestehende Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes vom , die im Rahmen der Neugestaltung des Beförderungssystems einer Anpassung bedarf. Neben der verstärkten Nutzung des ÖPNV werden darüber hinaus folgende Beförderungsmittel im Bedarfsverkehr angeboten: Busse, die mit einem Fahrer und einer weiteren Person besetzt sind Busse, die nur mit einem Fahrer besetzt sind Taxen, die durch den Betreiber des Bedarfsverkehrs disponiert werden Taxen, die nicht vom Betreiber disponiert werden Art der Dienstleistung Mit der eigenverantwortlichen Durchführung des ÖPNV-integrierten Beförderungssystems wird vom Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, ein Betreiber mit der Wahrnehmung folgender Aufgaben für die Zeit vom bis im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages beauftragt: - Einrichtung und Ausstattung einer Mobilitätszentrale/Leitstelle (Callcenter) zur Fahrtwunschberatung, Fahrtempfehlung und Disposition von Fahrtwünschen im Bedarfsverkehr von derzeit rd Nutzern. Die Funktion des Callcenters ergibt sich aus der beiliegenden schematischen Darstellung des Konzepts zur ÖPNV-integrierten Behindertenbeförderung. Das Beförderungsgebiet erstreckt sich für den Bedarfsverkehr auf das Stadtgebiet Berlin sowie ein ca. 5 km breites Gebiet außerhalb der Stadtgrenze und für Fahrempfehlungen im ÖPNV auf die im Tarifbereich Berlin (ABC) vom S- und U- Bahnnetz eingeschlossenen Bereiche. Die Mobilitätszentrale ist täglich (einschließlich Samstage, Sonn- und Feiertage) in der Zeit von 7.00 bis h ausreichend zu besetzen. Fahrtwunschannahme bis 18:00 h. Außerhalb dieser Zeit sind Anrufbeantworter zu schalten. Darüber hinaus ist die Erreichbarkeit für Änderungen und Abbestellungen von Fahrten von 5.00h morgens 1.00h nachts durch Telefon (Anrufbeantworter), Fax oder sicherzustellen. - Sofortige Entwicklung und Einführung eines automatischen Auskunftssystems zur Wegekettendarstellung von Haustür zu Haustür auf Basis des barrierefreien ÖPNV-Angebots, das in den Fahrempfehlungen eine zeitnahe Berücksichtigung von Störmeldungen der öffentlichen Verkehrsträger sicherstellt. - Organisation des Bedarfsverkehrs auf der Grundlage von jährlich abzuschließenden Beförderungsverträgen mit geeigneten Fuhrunternehmen unter Berücksichtigung vergabe-
4 Anlage 1 rechtlicher Vorschriften und zur Verfügung stehender bzw. zu erwartender Mittel (Landesmittel, Drittmittel, Einnahmen aus Eigenbeteiligung). Der Abschluss der Verträge erfolgt nach Zustimmung durch die für Soziales zuständige Senatsverwaltung. - Der Betreiber verpflichtet sich aus wettbewerbsrechtlichen Gründen und zur Vermeidung von Interessenkollisionen, weder direkt noch mittelbar, z.b. über Tochterunternehmen, Beförderungen von Behinderten im Rahmen von Beförderungsverträgen durchzuführen. - Disposition von Fahraufträgen (derzeit max Telebusfahrten sowie max Teletaxi-Fahrten pro Jahr ) an das jeweils erforderliche Sonderbeförderungsmittel (Doppelbus - wegen notwendiger Treppenhilfen -, Solobus, Vertragstaxen) auf der Grundlage einer geeigneten Dispositionssoftware. Die Fahrten im Bedarfsverkehr werden täglich in der Zeit von 5.00h bis 1.00h angeboten. - Einführung und Anwendung eines automatisierten Fahrzeugortungssystems für maximal 200 Fahrzeuge bis spätestens 30. Juni 2005, das die jederzeitige Ortung der zur Disponierung vorgehaltenen Beförderungsfahrzeuge im Bedarfsverkehr zum Zwecke der laufenden Optimierung der Routenplanung, der spontanen Disposition, der Verbesserung der Auslastung (Vermeidung von Leerfahrten und Stillständen) sowie der Kontrolle und Abrechnung der Fahrleistungen der beauftragten Fuhrunternehmen ermöglicht und eine Vernetzung von Bedarfsverkehr mit dem ÖPNV insbesondere in der Zubringer- und Anschlussbeförderung ermöglicht (siehe auch beiliegende schematische Darstellung). - Treuhänderische Verwaltung von Landesmitteln einschließlich der Mittel aus der Eigenbeteiligung der Nutzer sowie der Kostenerstattungsmittel Dritter unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zur Durchführung des Bedarfsverkehrs (Mittelanforderung, -planung, -bewirtschaftung, -verwendung, -controlling und -abrechnung ) sowie Erstellung monatlicher Statistiken nach Vorgabe der zuständigen Senatsverwaltung und eines Jahresabschlusses unter Berücksichtigung haushaltsrechtlicher Vorschriften. Weiterreichung der Mittel an Fuhrunternehmen sowie Abrechnung (derzeitiger maximaler Stundenumfang bei Telebussen rd h / Jahr), Abrechnung inkl. Erstattung von Taxikonto-Fahrten an die Nutzer (derzeit max. rd Fahrten/ Jahr) sowie Abrechnung und Verwendung von Kostenerstattungen durch Dritte im Rahmen des Bedarfsverkehrs. - Erhebung einer differenzierten Eigenbeteiligung und von Stornierungsgebühren von den Nutzern des Bedarfsverkehrs, Verwendung der Mittel für Beförderungen im Bedarfsverkehr. - Aufbau, Pflege und Verwaltung einer Berechtigtenkartei für das neue System. Eigentümer der Datei bleibt das Land Berlin, vertreten durch die für Soziales zuständige Senatsverwaltung. - Einrichtung einer Beratungs- und Betreuungsstelle für behinderte Menschen zum ÖPNVintegrierten Beförderungssystem (z.b. Wegekettenberatung für Routinefahrten, Organisation und Durchführung von Übungsterminen zur Nutzung des behindertengerechten ÖPNV). - Einrichtung einer Beschwerdestelle. Die Beschwerdestelle ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis h zu besetzen.
5 Anlage 1 - Einrichtung eines zweimonatlich tagenden Qualitätsbeirats an dem die vom Landesbeirat für Behinderte benannten Nutzervertreter und die Erbringer der Beförderungsleistungen im ÖPNV und im Bedarfsverkehr beteiligt werden müssen. - In Absprache mit der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung übernimmt der Betreiber die Öffentlichkeitsarbeit für das ÖPNV-integrierte Beförderungssystem. - Der Betreiber hat dem Auftraggeber auf Abfrage über den jeweiligen Stand der Maßnahme zu berichten sowie sonstige Auskünfte zu erteilen und ihm, wie auch dem Rechnungshof, Einsicht in die Unterlagen, die mit der Verwendung der Treugut- und Drittmittel sowie der Erhebung und Verwendung der Eigenmittel im Zusammenhang stehen, zu gewähren. Er haftet für die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel und ist verpflichtet, die verfügbaren Finanzmittel in der Weise zu disponieren, dass der Betrieb des Bedarfsverkehrs ganzjährig aufrechterhalten werden kann und zeitlich auftretende Besonderheiten bei der Inanspruchnahme berücksichtigt werden können. - Die Natur der Betreiberaufgabe und die damit verbundenen Servicefunktionen vor allem gegenüber den Nutzern des Beförderungssystems setzt Berlin als betrieblichen Standort des Betreibers voraus. - Ständige vertrauensvolle Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen dem Land Berlin, vertreten durch die für Soziales zuständige Senatsverwaltung und dem Betreiber werden vorausgesetzt. - Die Verantwortung für die konzeptionellen Voraussetzungen zur Einhaltung des Budgets für die Erbringung von Fahrleistungen im Bedarfsverkehr wird von der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung übernommen. Dies schließt die ggf. notwendige Festlegung von Beschränkungen der Fahrleistungen im Bedarfsverkehr nach Ausschöpfung aller Rationalisierungsreserven im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets ein. Die Zusammenfassung einer Konzeptstudie, die die wirtschaftlichen und konzeptionellen Rahmenbedingungen für die Betreiberaufgabe vor dem Hintergrund der mittelfristigen Finanzplanung des Landes Berlin definiert, kann jedem Bewerber auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
6 Konzept ÖPNV-integrierte Behindertenbeförderung Nutzer 1 Mobilitätszentrale/Leitstelle (Callcenter) Fahrtwunschbearbeitung über Adressrouting 2 Fahrempfehlung Nutzerentscheidung in in Abhängigkeit von pers. Mobilitätsbedingungen u. Abwägung des Kostenfaktors Linienverkehr (Wertmarke) Bedarfsverkehr (differen- zierte Eigenbeteiligung) Vorhandenes flächendecken- des behindertengerechtes Busangebot, Tram, U-Bahn, S-Bahn, Regionalbahn je- weils in in den üblichen Ver- kehrszeiten Vernetzung Zubringer- bzw. Anschlussbe- förderung Taxikonto Von der Leitstelle disponierte Fahrzeuge im festgelegten tägl. Zeitrahmen GPS 3 -basierte Routenplanung bzw. spontane Disposition für: Doppeltbesetzte Busse (Treppenhilfe), Solo- busse, Taxen (sog. Teletaxen) 1 hier ohne Zugang zu Online-Medien 2 Adressrouting: Automatisches Auskunftssystem zur Wegekettendarstellung von Haustür zu Haustür; in Erweiterung des barrierefreien Fahrinfos werden auch die Strecken erfasst, die u.u. nicht mit dem behindertengerechten ÖPNV, sondern mit Taxen, Sonderfahrzeugen oder z.b. mit Elektrorollstühlen zurückgelegt werden müssen; nur sinnvoll, wenn in das hinterlegte barrierefreie Fahrinfo zeitnah (Halbstundentakt) Störmeldungen eingepflegt werden, die z.b. Umwegeempfehlungen ermöglichen 3 GPS-Einsatz: Automatische Fahrzeugortung, Statuserhebung des Fahrzeugs zu Typ, Fahrpersonal, Fahrgastauslastung, als Voraussetzung für eine laufende örtliche und zeitliche Einbindung in den Bedarfsverkehr Quelle: SenGesSozV
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