Treatment Decisions at the End of Life: Results of a Cross-Sectional Study Among Physician Members of the German Association for Palliative Medicine
|
|
- Frank Burgstaller
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 120 Behandlungsentscheidungen am Lebensende: Ergebnisse einer Querschnittsstudie unter ärztlichen Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin * Treatment Decisions at the End of Life: Results of a Cross-Sectional Study Among Physician Members of the German Association for Palliative Medicine Autoren J. Schildmann 1, J. Hötzel 1, C. Müller-Busch 2, J. Vollmann 1 Institute 1 Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin, Ruhr-Universität Bochum 2 Universität Witten/Herdecke Schlüsselwörter " Entscheidungen am Lebensende " empirische Medizinethik Palliativmedizin " Keywords " end-of-life decision " empirical medical ethics palliative medicine " Bibliografie DOI /s Z Palliativmed 2011; 12: Georg Thieme Verlag KG Stuttgart New York ISSN Korrespondenzadresse Dr. med. Jan Schildmann, M. A. Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin Ruhr-Universität Bochum Malakowturm Markstraße 258a Bochum Tel.: 0234/ Fax: 0234/ jan.schildmann@rub.de Zusammenfassung Einführung In Deutschland liegen vergleichsweise wenige Daten zu ethischen und klinischen Kennzeichen der ärztlichen Handlungspraxis am Lebensende vor. In diesem Beitrag werden ausgewählte Ergebnisse einer Umfrage unter ärztlichen Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) zusammengefasst. Methodik Schriftliche Querschnittsuntersuchung unter allen ärztlichen Mitgliedern der DGP unter Verwendung des EURELD (European endof-life decisions)-fragebogens. Ergebnisse 901 Ärzte beantworteten den Fragebogen (Rücklaufquote: 55,8 %). In 78,1 % der untersuchten Fälle gaben die Befragten an, Symptome gelindert zu haben. In 69,1 % der Fälle wurden medizinische Maßnahmen begrenzt. In 10 Fällen hatten der Arzt (n = 9) oder der Patient (n = 1) eine Medikation mit der Absicht verabreicht, den Todeseintritt zu beschleunigen. 22 von ihren Ärzten als einwilligungsfähig eingeschätzten Patienten wurden unter Verweis auf das beste Interesse der Patienten (n = 11) und die Vermeidung möglichen Schadens für die Patienten (n = 11) nicht in die Entscheidungsfindung einbezogen. Ärzte mit einer palliativmedizinischen Zusatzqualifikation setzten signifikant häufiger symptomlindernde Behandlungen mit möglicherweise lebensverkürzendem Effekt ein als Ärzte ohne diese Zusatzqualifikation (p<0,001). Folgerungen Die Untersuchung belegt, dass von den Befragten ein breites Spektrum ärztlicher Handlungen am Lebensende durchgeführt wird. Die erhobenen Daten zur Handlungspraxis können einen Anstoß für die Diskussion über geeignete normative und praktische Rahmenbedingungen für Entscheidungen am Lebensende geben. Abstract Introduction In Germany there is comparably scarce data on ethical and clinical aspects of physicians practice at the end of life. In this paper we summarise selected results of a survey among physician members of the German Association for Palliative Medicine. Methods Cross-sectional postal survey among physician members of the German Association for Palliative Medicine using the EURELD (European end-of-life decisions)-survey instrument. Results 901 physicians participated in the study (response rate= 55.8 %). There was alleviation of symptoms in 78.1 % and limitation of medical treatment with possible life shortening in 69.1 % of eligible cases. In 10 cases medication had been administered by the physician (n=9) or the patient (n = 1) with the intention to hasten death. In 22 cases physicians indicated that they had not involved competence patients because of the best interest of the patient (n =11) and because of avoidance of possible harm for the patient (n = 11). Physicians with added qualification in palliative medicine performed significantly more often treatment of symptoms with possible shortening of life than physicians without this qualification (p<0.001). Discussion Physician members of the German Association for Palliative Medicine perform a broad spectrum of end-of-life practices. The data on physiciansʼ practice can provide stimulus to the debate about an appropriate normative and practical framework for end-of-life decision making. * Dieser Beitrag basiert auf der : Schildmann J, Hötzel J, Müller-Busch C, Vollmann J. End-of-life practices in palliative care: a cross sectional survey of physician members of the German Society for Palliative Medicine. Palliat Med 2010; 24: Mit freundlicher Genehmigung von SAGE Publications.
2 121 Hintergrund Ethische, rechtliche und klinische Aspekte ärztlichen Handelns am Lebensende sind Gegenstand intensiver wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Diskussionen. In Deutschland ist die Begrenzung medizinischer Maßnahmen sowie die Linderung von Symptomen mit möglicherweise lebensverkürzendem Effekt unter der Voraussetzung, dass dieses Vorgehen dem Willen des Patienten 1 entspricht aus juristischer Sicht zulässig. Die Tötung auf Verlangen ist strafrechtlich verboten. Die Selbsttötung ist kein Gegenstand des deutschen Strafgesetzbuchs, entsprechend bleibt auch die Beihilfe zur Selbsttötung straflos. Allerdings bestehen nach derzeitiger Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes juristische Abgrenzungsschwierigkeiten hinsichtlich eines möglichen Verstoßes gegen die ärztliche Garantenpflicht sowie des Begehens einer Straftat nach 323 StGB (unterlassene Hilfeleistung) [1]. Nach den Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung ist die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe [2]. Das im Februar diesen Jahres veröffentlichte Dokument enthält allerdings im Unterschied zur bisherigen Fassung [3] keinen Hinweis auf die standesethische Bewertung der Beihilfe zur Selbsttötung und mögliche rechtliche Konsequenzen. Die ärztliche Handlungspraxis am Lebensende in Deutschland ist im Vergleich zu anderen Ländern [4 9] bislang wenig untersucht worden [10 12]. Im Rahmen empirischer Studien können die Häufigkeiten sowie ethisch relevante Aspekte verschiedener ärztlicher Handlungen am Lebensende erhoben werden und auf diese Weise ein Beitrag zu einer empirisch informierten wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskussion geleistet werden. In diesem Beitrag werden ausgewählte Ergebnisse einer solchen Umfrage unter ärztlichen Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) zusammengefasst. Im Mittelpunkt der Ergebnisdarstellung und Diskussion stehen die Häufigkeiten unterschiedlicher ärztlicher Handlungen am Lebensende (1), die Einbeziehung von Patienten bei der Entscheidungsfindung (2) und die Identifizierung von Einflussfaktoren für unterschiedliche Handlungen am Lebensende (3). Methoden Die schriftliche Umfrage zur Handlungspraxis am Lebensende wurde unter allen ärztlichen Mitgliedern der DGP durchgeführt (n =1645). Als Erhebungsinstrument verwendeten wir die deutsche Version des EURELD-Fragebogens [6] 2. In Anlehnung an das von Seale [9] gewählte Format wurden die potenziellen Studienteilnehmer darüber informiert, dass sich alle Fragen auf den Patienten bezogen, der zuletzt im Rahmen ihrer ärztlichen Tätigkeit verstorben war. Studienteilnehmer, die in den vorangegangenen 12 Monaten keinen sterbenden Patienten behandelt oder im Ausland gearbeitet hatten, wurden gebeten, den Fragebogen ohne weitere Informationen zurückzuschicken. Entsprechend dem der Ethikkommission der Ruhr-Universität Bochum vorgelegten Studienplan enthielt der Fragebogen zum Schutz der Anonymität der Studienteilnehmenden keinen Identifizierungscode. " Tab.1 fasst ausgewählte Fragen des Erhebungsinstruments zusammen. Die deskriptive und statistische Analyse wurde mit SPSS Version 18.0 für Windows (SPSS Inc, Chicago, IL, USA) durchgeführt. Ergebnisse Es konnten 901 Fragebögen ausgewertet werden (Rücklaufquote 55,8 %). 114 Studienteilnehmende gaben an, dass sie entweder innerhalb der letzten 12 Monate keinen sterbenden Patienten behandelt hatten (n =84) oder dass sie in diesem Zeitraum nicht in Deutschland gearbeitet hatten (n =30). Diese sowie 7 weitere unvollständig ausgefüllte Fragebögen wurden von der weiteren Analyse ausgeschlossen. Unter den Studienteilnehmern waren 447 männliche (57,3 %) und 332 weibliche (42,6 %) Personen. 28,5 % nannten die Innere Medizin als Fachgebiet, 19,1 % der Teilnehmer waren Anästhesisten und 14,4% Allgemeinmediziner. 77,9 % der Befragten hatten nach eigenen Angaben die Zusatzbezeichnung für Palliativmedizin erworben. Die Mehrheit der Patienten (74,9 %), die von den an der Studie teilnehmenden Ärzten behandelt worden waren, starb an Krebserkrankungen. In 740 Fällen (94,9 %) gaben die Studienteilnehmer an, dass der Tod der Patienten weder plötzlich noch unerwartet war, bei 692 Patienten (88,7 %) war mindestens eine der vorab definierten Handlungen am Lebensende ( " Tab. 1) durchgeführt worden. In 7 Fällen gaben die Studienteilnehmer an, das Leben des Patienten auf dessen Verlangen beendet zu haben, 2 Ärzte beendeten das Leben des Patienten ohne dessen explizites Verlangen und ein Arzt leistete Beihilfe zur Selbsttötung. " Tab.2 fasst die verschiedenen Arten von Handlungen am Lebensende und ihre jeweiligen Häufigkeiten zusammen. In 213 Fällen (27,3 %) gaben die Studienteilnehmer an, dass sie Handlungen am Lebensende mit der Absicht durchgeführt hätten, das Leben des Patienten zu verkürzen. In 21,3 % der Fälle betraf dies den Verzicht auf eine medizinische Maßnahme mit der Intention, den Todeseintritt zu beschleunigen. In 353 Fällen waren die Patienten laut Angabe ihrer jeweiligen Ärzte in der Lage, ihre Situation adäquat zu beurteilen und eine Entscheidung zu treffen. In 47 dieser Fälle wurden die Patienten nicht an der Entscheidungsfindung über Handlungen am Lebensende beteiligt. " Tab.3 fasst die Gründe zusammen, die die jeweiligen Ärzte für die Nichtbeteiligung dieser Patienten nannten. Maßnahmen zur Symptomlinderung mit möglicherweise lebensverkürzendem Effekt wurden signifikant häufiger (85,8 %) bei Patienten eingesetzt, die zu Hause starben, als bei Patienten, die im Krankenhaus oder in anderen Einrichtungen starben (79,2%) (p = 0,040). Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin setzten diese Maßnahmen signifikant häufiger (84,3 %) ein, als Ärzte, die die Zusatzbezeichnung nicht erworben hatten (69,2%) (p < 0,001). Die Befragten mit Zusatzbezeichnung gaben im Vergleich zu den Ärzten ohne diese Qualifikation signifikant seltener an, Maßnahmen zur Symptomlinderung mit der Intention, den Todeseintritt zu beschleunigen, durchgeführt zu haben (9,1 % vs. 15,7 %; p=0,048). 1 Im vorliegenden Beitrag wird aus Gründen der gebotenen Kürze und Lesbarkeit zur Bezeichnung gemischtgeschlechtlicher Gruppen die männliche Form verwendet. Gemeint sind stets beide Geschlechter, hier z. B. Patientin und Patient. 2 Der Fragebogen kann beim Erstautor angefordert werden. Diskussion Die Ergebnisse dieser Umfrage informieren über das Spektrum ärztlicher Handlungen am Lebensende und ethisch relevante Kennzeichen der Entscheidungsfindung. Bei der Interpretation
3 122 Tab.1 Schlüsselfragen zur Erfassung ärztlicher Handlungen am Lebensende. 4 Führten Sie oder ein anderer Arzt eine oder mehrere der folgenden Handlungen durch oder stellten Sie sicher, dass sie durchgeführt wurde(n), wobei Sie wahrscheinlich oder sicher davon ausgehen mussten, dass diese Handlung(en) den Todeseintritt beschleunigen würde(n): (bitte beantworten Sie alle 3 Fragen 4a, 4b und 4c) 4a Verzicht auf eine Behandlung*? ja 4b Abbruch einer Behandlung*? ja 4c Intensivierung der medikamentösen Schmerz- und / oder Symptomlinderung? * In dieser Studie beinhaltet Behandlung auch künstliche Ernährung und/ oder Hydratation. 5 War die Beschleunigung des Todeseintrittes teilweise die Absicht der in Frage 4c angegebenen Handlung? Anzahl der Fälle % Tab.2 Häufigkeiten ärztlicher untersuchte Fälle Handlungen am Lebensende. plötzlicher, unerwarteter Tod 26 3,3 nicht plötzlicher Tod ,9 Fehlende Angaben 14 1,8 Anzahl der Fälle mit mindestens einer ärztlichen ,7 Handlung am Lebensende* ärztlich assistiertes Sterben 10 1,3 Tötung auf Verlangen 7 0,9 Tötung ohne Verlangen 2 0,3 ärztlich assistierte Selbsttötung 1 0,1 Symptomlinderung mit möglicher Lebensverkürzung ,1 Begrenzung medizinischer Maßnahmen mit möglicher Lebensverkürzung ,1 *mehrere Antworten sind möglich ja weiter bei Frage 5 weiter bei Frage 6 ja 6 War der Tod die Folge einer oder mehrerer der folgenden Handlungen, für welche Sie oder ein anderer Arzt sich entschieden hatte(n), mit der ausdrücklichen Absicht, den Todeseintritt zu beschleunigen**: (bitte beantworten Sie beide Fragen 6a und 6b) 6a Verzicht auf eine Behandlung***? ja 6b Abbruch einer Behandlung***? ja ** Entweder den Todeseintritt zu beschleunigen oder das Leben nicht zu verlängern. ***In dieser Studie beinhaltet Behandlung auch künstliche Ernährung und/oder Hydratation. 7a 7b 7c War der Tod die Folge der Anwendung eines Medikamentes, welches von Ihnen oder einem anderen Arzt verschrieben, zur Verfügung gestellt oder verabreicht worden war, mit der ausdrücklichen Absicht, den Todeseintritt zu beschleunigen (oder den Patienten zu befähigen, sein eigenes Leben zu beenden)? War eine Sterbehilfeorganisation (z.b. Dignitas, Exit) in diesen Todesfall involviert? Wer verabreichte dieses Medikament (d.h. führte es in den Körper ein)? (bitte kreuzen Sie alle zutreffenden Antworten an) ja weiter bei Frage 7b weiter mit Text vor Frage 8 ja der Patient Sie oder ein anderer Arzt Pflegepersonal jemand anderes der Ergebnisse müssen zunächst die bekannten Limitationen schriftlicher Umfragen wie die Selektion der Antwortenden (Rücklaufquote 55,8 %), Verzerrungen bei der Erinnerung oder auch sozial erwünschte Antworten berücksichtigt werden. Weiterhin stellt die Formulierung der Fragen bei einer quantitativen Studie zur ärztlichen Handlungspraxis am Lebensende eine besondere Herausforderung dar [13, 14]. In dieser Hinsicht besteht ein Vorteil des EURELD-Fragebogens darin, dass missverständliche Begriffe wie beispielsweise aktive Sterbehilfe oder passive Sterbehilfe vermieden werden. Ein Nachteil ist jedoch, dass ärztliche Handlungen am Lebensende als Handlungen definiert werden, bei denen die Befragten wahrscheinlich oder sicher davon ausgehen mussten, dass diese Handlung(en) den Todeseintritt beschleunigen würde(n) (siehe " Tab.1). Die Verknüpfung von Handlung und Erwartung hinsichtlich der Konsequenz für die Lebenszeit in einer Frage könnte zur Verunsicherung bei der Beantwortung geführt haben [13]. Angesichts der auch im Vergleich zu anderen Untersuchungen extensiven Erprobung und Validierung des EURELD-Fragebogens haben wir uns trotz der vorstehend genannten Einschränkungen für das Erhebungsinstrument entschieden. Die Untersuchung liefert in Ergänzung zu den Angaben hinsichtlich der Häufigkeit unterschiedlicher ärztlicher Handlungen am Lebensende Informationen zur Entscheidungsfindung zwischen Patienten und Ärzten. Ein interessantes Ergebnis in diesem Zusammenhang ist, dass nicht alle Patienten, die den befragten Ärz-
4 123 Anzahl der Fälle % Tab.3 Gründe, die von den Befragten dafür genannt wurden, einwilligungsfähige Pa- nicht in die Entscheidungsfindung einbezogene, einwilli tienten bei Entscheidungen am gungsfähige Patienten Lebensende nicht einzubeziehen. Gründe*: Patient war zu jung** 1 2,1 die Handlung war offensichtlich im besten 11 23,4 Interesse des Patienten eine Besprechung hätte mehr geschadet 11 23,4 als genützt der Patient war bewusstlos*** 5 10,6 der Patient war dement 1 2,1 der Patient war geistig behindert 0 0 der Patient litt an einer psychiatrischen 0 0 Erkrankung andere Gründe 15 31,9 fehlende Angaben 8 17,0 *Mehrere Antworten sind möglich.** Es wurden nur volljährige Patienten in die Analyse einbezogen.***die Studienteilnehmenden wurden zunächst nach ihrer Einschätzung hinsichtlich der Fähigkeit des Patienten gefragt, seine Situation richtig zu beurteilen und adäquat eine Entscheidung darüber zu treffen. Die Frage nach den Gründen dafür, den Patienten nicht einzubeziehen, wurde an anderer Stelle gestellt. In einzelnen Fällen liegt ein inkonsistentes Antwortverhalten vor ten zufolge in der Lage waren, ihre Situation zu beurteilen, an der Entscheidungsfindung über Handlungen am Lebensende beteiligt wurden. Das beste Interesse des Patienten oder die Annahme, dass durch die Einbeziehung des Patienten mehr Schaden als Nutzen entstanden wäre, wurden in jeweils 11 Fällen als Gründe für diese Vorgehensweise angegeben ( " Tab. 3). Aus ethischer Perspektive ist zu kritisieren, dass die Nichteinbeziehung von selbstbestimmungsfähigen Patienten einem paternalistischen Vorgehen in der Arzt-Patient-Beziehung entspricht. Bei der Analyse muss jedoch bedacht werden, dass die Aussagekraft quantitativer Daten zum komplexen Prozess der Entscheidungsfindung limitiert ist. Allerdings zeigen auch die Ergebnisse aktueller qualitativer Untersuchungen zur Entscheidungsfindung onkologisch tätiger Ärzte, dass auch einwilligungsfähige Patienten nicht in allen Fällen in die Entscheidungsfindung einbezogen werden [15, 16]. Die Gründe und möglichen Kontextfaktoren für ein solches Vorgehen sollten in weiteren empirisch-ethischen Untersuchungen exploriert werden. Die durchgeführte Umfrage war auf ärztliche Mitglieder der DGP beschränkt. Während diese Stichprobenauswahl die Vergleichbarkeit mit für die Ärzte aller Fachrichtungen repräsentativen Untersuchungen [6, 7, 9] limitiert, können die erhobenen Daten unter Berücksichtigung standesethischer Stellungnahmen palliativmedizinischer Fachgesellschaften beziehungsweise Fachverbände diskutiert werden. In diesem Kontext ist es bemerkenswert, dass ein Teil der Studienteilnehmer eine Lebensverkürzung als Folge der eigenen Handlungen nicht nur in Kauf nimmt, sondern auch beabsichtigt. Dies gilt nicht nur für die wenigen Fälle der Tötung auf Verlangen beziehungsweise Beihilfe zur Selbsttötung, sondern auch für die Fälle, in denen auf eine Behandlung mit der ausdrücklichen Absicht, den Todeseintritt zu beschleunigen oder das Leben nicht zu verlängern verzichtet wurde (21,3 %) ( " Tab. 1, Frage 6a). Diese Ergebnisse können als Hinweis darauf angesehen werden, dass in der Praxis anerkannte palliativmedizinische Methoden (z. B. Symptomlinderung) und ärztliche Handlungen mit beabsichtigter Lebensverkürzung koexistieren [4]. Die weitere Analyse zeigt, dass Ärzte mit einer Zusatzbezeichnung Palliativmedizin zwar signifikant häufiger eine Linderung von Symptomen mit einer möglichen Verkürzung des Lebens durchführen, aber signifikant weniger Handlungen angeben, bei denen die Beschleunigung des Todes intendiert war. Die möglichen Gründe für diese Unterschiede (persönliche Einstellungen, fachliche Einschätzungen etc.) konnten im Rahmen dieser Untersuchung nicht ermittelt werden. Während die Daten unserer Untersuchung aufgrund der oben genannten Limitierungen mit Vorsicht interpretiert werden sollten, ist festzuhalten, dass Handlungen mit dem expliziten Ziel, den Todeseintritt zu beschleunigen (Tötung auf Verlangen, ohne Verlangen und Beihilfe zur Selbsttötung), den in der Satzung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin niedergelegten Prinzipien sowie der Stellungnahme der European Association for Palliative Care widersprechen [17, 18]. Die Diskrepanz zwischen den empirischen Daten zu Handlungen am Lebensende auf der einen Seite, und der standesethischen Position palliativmedizinischer Fachgesellschaften beziehungsweise Vereinigungen auf der anderen Seite, sollte in der Diskussion über einen angemessenen normativen und praktischen Rahmen für Handlungen am Lebensende weiter thematisiert werden. Danksagung Wir möchten allen Studienteilnehmern für ihre Zeit und Mühe danken. Die Arbeit von Dr. Jan Schildmann und Frau Julia Hötzel wurde durch das Programm zur Anschubfinanzierung von Forschungsprojekten des wissenschaftlichen Nachwuchses der Ruhr-Universität Bochum und Mittel der NRW-Nachwuchsforschergruppe Medizinethik am Lebensende: Norm und Empirie (Förderkennzeichen: 334-5) unterstützt. Interessenkonflikt Die Autoren erklären, dass kein Interessenkonflikt besteht. Literatur 1 Vollmann J. Die deutsche Diskussion über ärztliche Tötung auf Verlangen und Beihilfe zum Suizid. Eine Übersicht medizinethischer und rechtlicher Aspekte. In: ten Have H, Hrsg. Medizinethik und Kultur. Grenzen medizinischen Handelns in Deutschland und den Niederlanden. Medizin und Philosophie. Bd. 5. Stuttgart-Bad Cannstatt: Frommann-Holzboog; 2000: Bundesärztekammer. Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung. Dtsch Arztebl 2011; 108: A Bundesärztekammer. Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung. Dtsch Arztebl 2004; 95: A Van den Block L, Deschepper R, Bilsen J et al. Euthanasia and other end of life decisions and care provided in final three months of life: nation-
5 124 wide retrospective study in Belgium. BMJ 2009, online publication doi: /bmj.b Emanuel EJ. Euthanasia and physician-assisted suicide: a review of the empirical data from the United States. Arch Intern Med 2002; 162: van der Heide A, Deliens L, Faisst K et al. EURELD consortium. End-oflife decision-making in six European countries: descriptive study. Lancet 2003; 362: Kuhse H, Singer P, Baume P et al. End-of-life decisions in Australian medical practice. Med J Aust 1997; 166: Mitchell K, Owens G. National survey of medical decisions at end of life made by New Zealand general practitioners. BMJ 2003; 327: Seale C. National survey of end-of-life decisions made by UK medical practitioners. Palliat Med 2006; 20: Dornberg M. Angefragt: Sterbehilfe. Behandlungsbegrenzung und Sterbehilfe aus der Sicht internistischer Krankenhausärzte. Ergebnisse einer Befragung und medizinethische Bewertung. Frankfurt a. M.: Peter Lang; Maitra RT, Harfst A, Bjerre LM et al. Do German general practitioners support euthanasia? Results of a nation-wide questionnaire survey. Eur J Gen Pract 2005; 11: Wehkamp KH. Sterben und Töten. Euthanasie aus der Sicht deutscher Ärztinnen und Ärzte. Ergebnisse einer empirischen Studie. Dortmund: Humanitas Verlag; Seale C. End-of-life decisions in the UK involving medical practitioners. Palliat Med 2009; 23: Hagelin J, Nilstun T, Hau J et al. Surveys on attitudes towards legislation of euthanasia: importance of question phrasing. J Med Ethics 2004; 30: Schildmann J, Vollmann J. Behandlungsentscheidungen bei Patienten mit fortgeschrittenen Tumorerkrankungen: eine empirisch-ethische Untersuchung zur ärztlichen Indikationsstellung und Entscheidungsfindung. Dtsch Med Wochenschr 2010; 135: Winkler EC, Reiter-Theil S, Lange-Riess D et al. Patient involvement in decisions to limit treatment: the crucial role of agreement between physician and patient. J Clin Oncol 2009; 27: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin. Satzung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.v. (aktuelle Version vom 11. September 2010) zung_2010.pdf (Zugriff am 23. März 2011) 18 Materstvedt LJ, Clark D, Ellershaw J et al. Euthanasia and physician-assisted suicide: a view from an EAPC ethics task force. Palliat Med 2003; 17:
PD Dr. med. Jan Schildmann, M.A. Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin Ruhr-Universität Bochum
Ärztlich assistierte Selbsttötung. Empirische Daten und ethische Überlegungen zur Gestaltung eines professionellen Handlungsrahmens Frankfurt 13.4.2015 PD Dr. med. Jan Schildmann, M.A. Institut für Medizinische
MehrÄrztlich assistierte Selbsttötung. Normative und praktische Herausforderungen Villigst Gliederung
Gliederung Ärztlich assistierte Selbsttötung. Normative und Villigst 31.1.2015 PD Dr. med. Jan Schildmann, M.A. Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin Ruhr-Universität Bochum Institut
MehrDeutsche DMWMedizinische Wochenschrift
Deutsche DMWMedizinische Wochenschrift www.thieme.de/dmw 3 Sonderdruck Nachdruck nur mit Genehmigung des Verlages 3 Ärztliche Handlungspraxis am Lebensende Ergebnisse einer Querschnittsumfrage unter Ärzten
MehrEntscheidungen am Lebensende
Wintersemester 2016/17 Vorlesung Ethik in der Medizin Entscheidungen am Lebensende Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Entscheidungen am Lebensende Inhalt Zulässige
MehrEntscheidungen am Lebensende - rechtliche Rahmenbedingungen. Bochum, den Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan, VRiBGH a.d.
Entscheidungen am Lebensende - rechtliche Rahmenbedingungen Bochum, den 14.01.2016 Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan, VRiBGH a.d. Die sog. Sterbehilfe Klärung der Begrifflichkeiten Der Begriff der Sterbehilfe
MehrÄrztliche Entscheidungsfindung. im internationalen Vergleich
Ärztliche Entscheidungsfindung am Lebensende im internationalen Vergleich PD Dr. med. Georg Bosshard MAE Leitender Arzt Klinische Ethik Institut für Biomedizinische Ethik der Universität Zürich und UniversitätsSpital
MehrÄrztliche Sterbebegleitung Rolle, Aufgaben und ethische Grenzen für den Arzt
Ärztliche Sterbebegleitung Rolle, Aufgaben und ethische Grenzen für den Arzt Präsident der Bayerischen Landesärztekammer Hungern bis der Tod kommt? Der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit
MehrHaltungen in der Bevölkerung zur Palliativversorgung und zur ärztlich assistierten Selbsttötung eine repräsentative Umfrage
Haltungen in der Bevölkerung zur Palliativversorgung und zur ärztlich assistierten Selbsttötung eine repräsentative Umfrage Saskia Jünger¹, Nils Schneider¹, Birgitt Wiese¹, Jochen Vollmann², Jan Schildmann²
MehrEine empirische Untersuchung über ärztliche
22 STERBEHILFE STREIT UM EINE GESETZLICHE NEUREGELUNG : VORTRAG 3 Sterbehilfe Streit um eine gesetzliche Neuregelung Ärztliche Handlungspraxis am Lebensende: Empirische Daten, ethische Analysen PD DR.
MehrStatement. In Würde sterben Zur aktuellen Diskussion über Sterbehilfe, Hospiz- und Palliativstrukturen. Sterbehilfe im Sinne einer Sterbebegleitung
Statement In Würde sterben Zur aktuellen Diskussion über Sterbehilfe, Hospiz- und Palliativstrukturen Sterbehilfe im Sinne einer Sterbebegleitung Dr. med. Max Kaplan Präsident der Bayerischen Landesärztekammer
MehrUnd wo bleibt da die Ethik?
Und wo bleibt da die Ethik? Dipl.-Psych. M. Schröer Psycholog. Psychotherapeutin Psychoonkologin, Medizinethikerin 9.4.2014 1. Düsseldorfer multidisziplinäres Palliativkolloquium Entscheidungen am Lebensende
MehrBehandlungsverzicht und Behandlungsabbruch: ethischer und rechtlicher Rahmen. PD Dr. med. Georg Bosshard MAE Oberarzt Klinische Ethik
Behandlungsverzicht und Behandlungsabbruch: ethischer und rechtlicher Rahmen PD Dr. med. Georg Bosshard MAE Oberarzt Klinische Ethik Übersicht - Einleitung - Begriffsdefinitionen im Bereiche Sterbehilfe
MehrPalliativmedizin und/oder ärztliche Beihilfe zum Suizid?
Akademie für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit, Nordhessen 07. Oktober 2009 Rotes Kreuz Krankenhaus Kassel Palliativmedizin und/oder ärztliche Beihilfe zum Suizid? H. Christof Müller Busch
MehrQualität ethischer Leitlinien
Qualität ethischer Leitlinien Eine systematische Übersichtsarbeit unter Verwendung der AGREE/DELBI Kriterien Daniel Strech (Medizinische Hochschule Hannover) Jan Schildmann (Universität Bochum) 10. EbM
MehrDer Patientenwille. Ein Ratgeber für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger und andere. von Dr. med.
Der Patientenwille Ein Ratgeber für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger und andere von Dr. med. Jürgen Bickhardt 1. Auflage Der Patientenwille Bickhardt schnell und portofrei
MehrSterbehilfe in Deutschland Begriffe Ängste - Perspektiven
Sterbehilfe in Deutschland Begriffe Ängste - Perspektiven Dr. Rainer Schäfer Abtlg. Anaesthesie und Palliativmedizin Juliusspital Würzburg 29.04.2015 Forderung nach würdevollem Sterben Elisabeth Kübler-Ross
MehrSelbst bestimmt sterben Was es bedeutet was uns daran hindert wie wir es erreichen können
Selbst bestimmt sterben Was es bedeutet was uns daran hindert wie wir es erreichen können Prof. Dr. Gian Domenico Borasio Lehrstuhl für Palliativmedizin Universität Lausanne Wir sind heute zu einem Punkt
MehrEthische Grundlagen! Dr. Wallnöfer W. J. Arzt für Allgemeinmedizin Prad am Stilfserjoch!
! SAKKAM Ausbildung Allgemeinmedizin! Ethische Grundlagen! Dr. Wallnöfer W. J. Arzt für Allgemeinmedizin Prad am Stilfserjoch! Ausbildung Allgemeinmedizin 1! Ethische Grundlagen ärztlichen Handelns! Der
MehrSTERBEHILFE UND BEIHILFE ZUR SELBSTTÖTUNG
IS DIE HEILSARMEE INTERNATIONALE STELLUNGNAHME STERBEHILFE UND BEIHILFE ZUR SELBSTTÖTUNG IS STELLUNGNAHME Die Heilsarmee ist der festen Überzeugung, dass alle Menschen in ihrem Leiden und Sterben Mitgefühl
MehrDÜRFEN ÄRZTE BEIM STERBEN HELFEN? Pfarrer Richard Schuster Ethikforum Klinikum Nürnberg 2. Vorsitzender
DÜRFEN ÄRZTE BEIM STERBEN HELFEN? Pfarrer Richard Schuster Ethikforum Klinikum Nürnberg 2. Vorsitzender Zu meiner Person Seit 1998 Krankenhausseelsorger im Klinikum Nürnberg Süd Seelsorger der nephrologischen
MehrProf. Dr. Volker Lipp. Patientenautonomie. in der Rettungsmedizin. Prof. Dr. iur. Volker Lipp. Zentrum für Medizinrecht, Universität Göttingen
Patientenautonomie in der Rettungsmedizin Prof. Dr. iur. Volker Lipp Zentrum für Medizinrecht, Universität Göttingen 1 Überblick Einführung Ärztliche Behandlung Euthanasie / Sterbehilfe Sterbebegleitung
MehrGrauzone Sterbehilfe Sterben an der Hand statt durch die Hand
Grauzone Sterbehilfe Sterben an der Hand statt durch die Hand Dettingen, 14. September 2015 Teilnehmer Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestages Dr. Klaus Baier Allgemeinarzt und Pallitivmediziner
MehrEthische Fragen am Lebensende der ärztlich assistierte Suizid
Ethische Fragen am Lebensende der ärztlich assistierte Suizid Dr. Frank Ulrich Montgomery Vize-Präsident der Bundesärztekammer Präsident der Ärztekammer Hamburg Katholische Akademie, 9. Mai 2011 Dr. Frank
MehrMedizin-ethische Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» Mediengespräch Freitag, 17. November 2017, Haus der Akademien, Bern
Medizin-ethische Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» Mediengespräch Freitag, 17. November 2017, Haus der Akademien, Bern Agenda Begrüssung Daniel Scheidegger, Präsident SAMW Revidierte Richtlinien:
MehrPalliativ Care Rechtliche Aspekte. Hygienetag 2018
Palliativ Care Rechtliche Aspekte Hygienetag 2018 Verfasser: Mag. Christoph Baumgärtner, MSc 19.04.2018 Wann endet das Leben rechtlich gesehen? Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Gehirns
MehrRechtliche Dimensionen der Sterbehilfe
Rechtliche Dimensionen der Sterbehilfe von RAín Heidrun Schinz Kanzlei Hinz, schinz@kanzlei-hinz.de Gliederung Was ist Palliative Care? Was will Palliative Care? Was ist Palliative Care aus rechtlicher
MehrEthische Fragen am Lebensende. Landeskirchlicher Hospiztag Hannover, Programm
Ethische Fragen am Lebensende Pastor Dr. Michael Coors Landeskirchlicher Hospiztag Hannover, 23.8.2013 michael.coors@evlka.de www.zfg-hannover.de Programm 1.Ethische Grundlagen a. Selbstbestimmung b. Fürsorge
MehrVorlesung Gesundheitsrecht
Vorlesung Gesundheitsrecht 8. Veranstaltung: Suizidbeihilfe (05.11.2014) Dr. iur. Daniel Hürlimann Aktuelles Ablauf der Doppellektion 1. rechtliche Grundlagen der Suizidbeihilfe 2. Gastreferat 3. Diskussion
MehrFreiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit
Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit Caritas Akademie Köln 8.11.2017 Dr. med. Susanne Hirsmüller M.A. MSc Palliative Care Definition FVNF = freiwilliger Verzicht auf Nahrungszufuhr und (weitestgehend)
MehrDem Menschen mit all seinen Bedürfnissen begegnen
Sterben in der Schweiz Dem Menschen mit all seinen Bedürfnissen begegnen Bern, Schweiz (21. November 2017) - In der Schweiz sterben die meisten Menschen in Spitälern und Pflegeheimen. Ihre individuellen
MehrEthische Probleme am Ende des Lebens
Ethische Probleme am Ende des Lebens Euthanasie (eu + thanatos) schöner und guter Tod Sterbehilfe Sterbebegleitung Hilfe im Sterben oder Hilfe zum Sterben Ärztliche Möglichkeiten Allgemeine Aufgaben des
MehrNun geben Sie mir doch endlich die Spritze!
Nun geben Sie mir doch endlich die Spritze! Oder: Brauchen wir ein Gesetz zur Sterbehilfe? Dr. med. Hanna-Luise Zscherpel FÄ Innere Medizin Palliativmedizin - Hausärztin Gliederung 1. Begriffsklärung 2.
MehrHC Müller-Busch*, E Klaschik**, S Woskanjan***
Einstellung und Erfahrung von Ärzten zur vorzeitigen Lebensbeendigung bei unerträglichem Leid eine Befragung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) HC Müller-Busch*, E Klaschik**, S Woskanjan***
MehrReanimationsentscheidungen - Eine Einfuhrung. Prof. Samia Hurst Institut d éthique biomédicale Faculté de médecine-unige
Reanimationsentscheidungen - Eine Einfuhrung Prof. Samia Hurst Institut d éthique biomédicale Faculté de médecine-unige Samia.hurst@unige.ch Ziel: das Gute Ziel: das Rechte Sucht die guten Konsequenzen
MehrKlinikum der Universität München Medizinische Klinik und Poliklinik III Großhadern
Möglichkeiten und Grenzen der Einbeziehung von Patienten in die Entscheidungsfindung: eine klinisch-ethische Studie zu Entscheidungen zum Therapieverzicht. E. Winkler Klinikum der Universität München Medizinische
MehrIch will nicht mehr leben!
K R A N K E N H A U S St. Joseph-Stift D R E S D E N Ich will nicht mehr leben! Vom Umgang mit dem Wunsch nach aktiver Sterbehilfe 1 Sterbewünsche unabhängig vom Lebensalter unabhängig von der Grunderkrankung
MehrPalliativer Einsatz von Analgetika & Anxiolytika. Analgesie Analgosedierung Palliative Sedierung
Palliativer Einsatz von Analgetika & Anxiolytika Analgesie Analgosedierung Palliative Sedierung Grundsätze Bei Patienten mit schwerer Symptomlast, wie z.b. Schmerzen und Dyspnoe. Die oberflächliche Sedierung
Mehr1. Was diskutieren wir?
Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende Zur Diskussion über Suizidhilfe Pastor Dr. Michael Coors michael.coors@evlka.de www.zfg-hannover.de Evangelische Akademie der Nordkirche Wie nah ist mir der
MehrIndirekte Sterbehilfe
Neuere Medizin- und Wissenschaftsgeschichte 27 Indirekte Sterbehilfe Medizinische, rechtliche und ethische Perspektiven Bearbeitet von Sophie Roggendorf 1. Auflage 2011. Taschenbuch. 204 S. Paperback ISBN
MehrPatientenverfügungen in der klinischen Praxis
Patientenverfügungen in der klinischen Praxis Die Perspektive des Klinischen Ethik Komitees Dagmar Schmitz Klinisches Ethik Komitee Universitätsklinikum Aachen (kek@ukaachen.de) Überblick 1. Was macht
MehrInformationen Argumente
217 Informationen Argumente Beihilfe zur Selbsttötung ist heute u.a. verboten in: Großbritannien Norwegen Finnland Dänemark Portugal Spanien Italien Frankreich Österreich Griechenland Slowakei Ungarn Polen
MehrFutility daniel.bueche@kssg.ch Futility Medical Futility = Sinnlosigkeit, i i Aussichtlosigkeit, Nutzlosigkeit Medical futility kann als ärztliche Einschätzung einer medizinischen Intervention, die nicht
MehrMedizinethik. Sommersemester 2010 Thomas Schramme Sterbehilfe
Medizinethik Sommersemester 2010 Thomas Schramme 1.6.2010 Sterbehilfe Gliederung Euthanasie im Nationalsozialismus begriffliche Unterscheidungen moralische Relevanz der Unterscheidung von passiver und
MehrMit einem Bein im Knast die Bedrohung bei allen Entscheidungen?
Mit einem Bein im Knast die Bedrohung bei allen Entscheidungen? IFIMP Innsbrucker Forum für Intensivmedizin und Pflege 25. Juni 2014, Innsbruck J. Wallner Disclaimer Die folgenden Ausführungen geben die
MehrDie Würde des Menschen ist unantastbar
Die Würde des Menschen ist unantastbar In gesundheitlichen Extremsituationen und am Ende des Lebens Dr. Susanne Roller Palliativstation St. Johannes von Gott Krankenhaus Barmherzige Brüder München Gibt
MehrPatientenverfügung. - aus der Sicht des Arztes
Patientenverfügung - aus der Sicht des Arztes Robert Gosenheimer Internist Notfallmedizin, Palliativmedizin Ltd. Oberarzt der Radio Onkologie und Palliativstation des St. Marienwörth Ist ein vorausverfügter
MehrFormen und Strukturen Klinischer Ethikberatung
Formen und Strukturen Klinischer Ethikberatung Dr. Gerald Neitzke Institut für Geschichte, Ethik und Philosophie der Medizin Vorsitzender des der MHH Mitglied des Ethikkomitees, DRK-Kliniken Berlin neitzke.gerald@mh-hannover.de
MehrEthische Fragen am Lebensende
Ethische Fragen am Lebensende 16. Juni 2015 Caritas-Akademie Köln-Hohenlind Kooperation mit dem Erzbistum Köln Ulrich Fink Hildegard Huwe Diözesanbeauftragte für Ethik im Vielfalt von Begriffen Therapiezieländerung
MehrChristian Schwarzenegger
Kolloquium Zürich Psychiatrisches 27. November 2002, Christian Schwarzenegger 2002, Schwarzenegger, Rechtswissenschaftliches Institut, Universität Zürich [www.rwi.unizh.ch/schwarzenegger/home.htm] Klassischer
MehrHospiz und Palliativpflege im stationären Bereich
Hospiz und Palliativpflege im stationären Bereich Impulsreferat am 26. Juni 2014 in Eisenstadt Dr. Gustav Herincs Mobiles Hospizteam der Caritas Wien Definitionen: Palliative Care (WHO 2002) Ist ein Ansatz
MehrSophie Roggendorf Indirekte Sterbehilfe
Sophie Roggendorf Indirekte Sterbehilfe Neuere Medizin- und Wissenschaftsgeschichte. Quellen und Studien herausgegeben von Prof. Dr. Wolfgang U. Eckart Band 27 Sophie Roggendorf Indirekte Sterbehilfe Medizinische,
MehrInterdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin. Sterbeorte in Deutschland
1 Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin www.izp-muenchen.de Sterbeorte in Deutschland Krankenhaus 42-43% Zuhause 25-30% Heim 15-25% (steigend) Hospiz 1-2% Palliativstation 1-2% andere Orte 2-5%
MehrPatientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir. Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie.
Patientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie Christof.Oswald@klinikum-nuernberg.de Ethikkreis 1997-2008 Patientenautonomie Begleitung v. Patienten,
MehrPsychische Beeinträchtigungen von Patienten in palliativer Versorgung
Psychische Beeinträchtigungen von Patienten in palliativer Versorgung Andreas Dinkel Sektion Psychosoziale Onkologie, Klinik und Poliklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Normative Erwartungen
MehrRechtliches am Lebensende
Weil auch Sterben Leben ist Hospizarbeit und Palliativmedizin aus ethischer Sicht -7- Seminaristische Vorlesung im SoSe 09 (Modul 5) FB Angewandte Sozialwissenschaften Prof. Dr. Rupert Scheule Weil auch
MehrDas Thema Suizidassistenz in Deutschland Eine Studie von infratest dimap im Auftrag der Deutschen PalliativStiftung
Das Thema Suizidassistenz in Deutschland Eine Studie von infratest dimap im Auftrag der Deutschen PalliativStiftung Untersuchungsanlage Grundgesamtheit Stichprobe Befragungsmethode Fallzahl Wahlberechtigte
MehrPatientenwünsche zum Lebensende
Patientenwünsche zum Lebensende BG Universitätsklinikum Bergmannsheil www.anaesthesia.de M. Zenz Klinik für Anaesthesiologie, Intensiv-, Palliativ- und Schmerzmedizin Knappschaftskrankenhaus Langendreer
MehrPatientenverfügung: Die neue Rechtslage nach dem 3. BtÄndG 2009 VGT Nord Güstrow 24.-26.9.2009 Überblick Das 3. BtÄndG 2009 Problemhintergrund Ärztliche Behandlung Euthanasie / Sterbehilfe Der Vertreter
MehrSterben zulassen. Ernst Ankermann. Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens. Ernst Reinhardt Verlag München Basel
Ernst Ankermann Sterben zulassen Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens Mit einem Geleitwort von Ernst Gottfried Mahrenholz Ernst Reinhardt Verlag München Basel Inhalt Abkürzungen 12 Geleitwort
MehrDer Liverpool Care Pathway Ein Behandlungspfad in der Palliativmedizin
Der Liverpool Care Pathway Ein Behandlungspfad in der Palliativmedizin Palliativzentrum Dr. Michael Schwarz-Eywill Christine Scheve Palliativzentrum am Evangelischen Krankenhaus Oldenburg 8. Mai 2009 Palliativmedizin
MehrRaoua Allaoui (Autor) Dolmetschen im Krankenhaus Rollenerwartungen und Rollenverständnisse
Raoua Allaoui (Autor) Dolmetschen im Krankenhaus Rollenerwartungen und Rollenverständnisse https://cuvillier.de/de/shop/publications/2593 Copyright: Cuvillier Verlag, Inhaberin Annette Jentzsch-Cuvillier,
MehrRecht zu leben. Recht zu sterben Ä R Z T E K A M M E R B E R L I N
Ä R Z T E K A M M E R B E R L I N Sterben in Würde Ethische und rechtliche Aspekte von Sterbebegleitung und Sterbehilfe Recht zu leben Recht zu sterben [Foto: Stefanie Seuffert] SPD-Bundestagsfraktion,
MehrWas sind Forschungswünsche von Patienten und Angehörigen? Institut für Allgemeinmedizin Prof. Dr. Nils Schneider
Was sind Forschungswünsche von Patienten und Angehörigen? Institut für Allgemeinmedizin Prof. Dr. Nils Schneider Übersicht 1. Klinische Perspektive 2. Wissenschaftliche Perspektive 3. Synthese und Fazit
MehrPatientenverfügungen, Ärztliche Suizidhilfe (aktive Sterbehilfe)
Einführung in die Medizinethik (6 u 7) Patientenverfügungen, Ärztliche Suizidhilfe (aktive Sterbehilfe) Professor Dr. Bettina Schöne-Seifert Ethik-Vorlesung SoSe 2016: Das Semesterprogramm 18.04. Medizinethik:
MehrPsychiatrie und Ethik: Eine spannungsreiche, aber unverzichtbare Beziehung
Psychiatrie und Ethik: Eine spannungsreiche, aber unverzichtbare Beziehung Paul Hoff Fortbildungsveranstaltung Ethik in der Psychiatrie Luzerner Psychiatrie 19. März 2015 Agenda Psychiatrie ein Fach mit
MehrAutonomie am Lebensende ist denn das die Möglichkeit? Katrin Schlachte Hospizdienst Elisa Zwickau Sächsische Krebsgesellschaft Bad Elster 7.9.
Autonomie am Lebensende ist denn das die Möglichkeit? Katrin Schlachte Hospizdienst Elisa Zwickau Sächsische Krebsgesellschaft Bad Elster 7.9.2012 Autonomie am Lebensende oder gar autonomes Sterben - gibt
MehrErgebnisse der DGHO-Online-Umfrage Methadon in der Krebstherapie
Ergebnisse der DGHO-Online-Umfrage Methadon in der Krebstherapie DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. Alexanderplatz 1 10178 Berlin www.dgho.de info@dgho.de Stand:
MehrSpezielle Pflegesituationen
82?... 38. Grundlagen einer Pflegeethik und ethische Grenzsituationen in der Pflege 1. Erläutern Sie die 6 Schritte der ethischen Entscheidungsfindung. ...! 1. 6 Schritte der ethischen Entscheidungsfindung:
MehrSterbehilfe aus juristischer Sicht
Seniorenmarkt Thun, 17. Oktober 2015 Sterbehilfe aus juristischer Sicht Anton Genna, Fürsprecher, Thun Themen 1. Recht als ethisches Minimum: BV, EMRK 2. Begriffe: Suizidbeihilfe Sterbehilfe (aktive, passive)
MehrQualität t und Evidenz in der Ernährungsmedizin Sind Leitlinien eine Hilfe?
Qualität t und Evidenz in der Ernährungsmedizin Sind Leitlinien eine Hilfe? H. Lochs Medizinische Klinik mit Schwerpunkt Gastroenterologie, Hepatologie und Endokrinologie h.lochs@charite.de Guidelines
MehrNun sag, wie hast Du s mit der Religion? Die Rolle der Religionen in der Medizinethik: Perspektiven der Medizinethik
Nun sag, wie hast Du s mit der Religion? Die Rolle der Religionen in der Medizinethik: Perspektiven der Medizinethik Dr. Julia Inthorn Institut für Ethik und Geschichte der Medizin, Universitätsmedizin
MehrEiner stirbt. Was tun? Normen und Anleitungen für die Sterbephase Wem helfen sie? 14. Hospizsymposium in Horn 2018 Elisabeth Medicus
Einer stirbt. Was tun? Normen und Anleitungen für die Sterbephase Wem helfen sie? 14. Hospizsymposium in Horn 2018 Elisabeth Medicus Anleitungen für die Sterbephase...... finde ich fragwürdig, jedes Sterben
MehrGemeinsame Stellungnahme
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung ( 217). Gemeinsame Stellungnahme Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention
MehrAdvance Care Planning: Grundlagen und Ziele
Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Advance Care Planning: Grundlagen und Ziele Symposium Instrumente zur Stärkung der Patientenautonomie in der Psychiatrie: Vorausverfügungen, Shared
MehrDie Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin Schwerkranke Menschen und Angehörige im Mittelpunkt. deutsche gesellschaft für palliativmedizin
Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin Schwerkranke Menschen und Angehörige im Mittelpunkt deutsche gesellschaft für palliativmedizin >> DABEI SEIN Die DGP stellt sich vor >> WEGE WEISEN Projekte
MehrBeihilfe zur Selbsttötung, Tötung aus Mitleid, Tötung auf Verlangen?
Beihilfe zur Selbsttötung, Tötung aus Mitleid, Tötung auf Verlangen? Eine theologisch-ethische und seelsorgerische Beurteilung Prof. Dr. theol. Ulrich Eibach, Ev. Theol. Fakultät Uni Bonn und Klinikseelsorge
MehrSelbstbestimmtes Entscheiden im Krankheitsfall
Selbstbestimmtes Entscheiden im Krankheitsfall Bettina Schöne-Seifert Universität Münster Institut für Ethik, Geschichte & Theorie der Medizin Selbstbestimmtes Entscheiden im Krankheitsfall und am Lebensende
MehrAntrag zur Durchführung einer epidemiologischen Studie
Absender/ Begleitschreiben: Antrag zur Durchführung einer epidemiologischen Studie 1. Bezeichnung der Studie 2. Ziel der Studie Fragestellung (einschl. Formulierung der Forschungshypothese) Relevanz für
MehrWelche Patientenerfahrungen haben Einfluss auf eine Krankenhausentscheidung zur Hüft- TEP? Ergebnisse einer Online-Befragung von Arthrosepatienten
Welche Patientenerfahrungen haben Einfluss auf eine Krankenhausentscheidung zur Hüft- TEP? Ergebnisse einer Online-Befragung von Arthrosepatienten Anja Franziska Schmidt & Marina Erschowa GQMG Jahrestagung
Mehr10/23/2017. Spannungsfeld Palliative Care und Euthanasie in Alters- und Pflegeheimen. 12. Fachtagung Palliative Geriatrie Berlin
12. FACHTAGUNG PALLIATIVE GERIATRIE BERLIN 12. Fachtagung Palliative Geriatrie Berlin Spannungsfeld Palliative Care und Euthanasie in Alters- und Pflegeheimen Wie gehen Alters- und Pflegeheime mit der
MehrAmbulanter Sektor II: Leistungsmanagement und Beurteilung im internationalen Vergleich
Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter Ambulanter Sektor II: Leistungsmanagement und Beurteilung im internationalen Vergleich Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG
MehrSterbebegleitung Sterbehilfe gegen die Begriffsverwirrung und für christliche Zuwendung auf einem entscheidenden Weg Sterbebegleitung aktiv indirekt a
Sterbebegleitung Sterbehilfe gegen die Begriffsverwirrung und für christliche Zuwendung auf einem entscheidenden Weg Hauptabteilung II -Seelsorge, Abteilung Altenseelsorge, 86140 Augsburg, Tel. 0821/3166-2222,
MehrZusammenarbeit von Hausärzten und anderen ärztlichen Leistungserbringern bei der Versorgung von Krebspatienten
Zusammenarbeit von Hausärzten und anderen ärztlichen Leistungserbringern bei der Versorgung von Krebspatienten I. Koné 1, J. Engler 1, G. Klein 1, A. Dahlhaus 1, A. Siebenhofer 1,2, C. Güthlin 1 1 Institut
MehrSterbehilfe- Was ist das eigentlich genau?
Sterbehilfe- Was ist das eigentlich genau? In Deutschland steigt die Lebenserwartung Errungenschaften der Medizin und ein verbesserter Lebensstandard machen es möglich. Allerdings gibt es immer noch Krankheiten,
MehrEntscheidungen am Lebensende
Bioethik in Wissenschaft und Gesellschaft l 2 Johann Platzer Franziska Großschädl [Hrsg.] Entscheidungen am Lebensende Medizinethische und empirische Forschung im Dialog Nomos Bioethik in Wissenschaft
MehrDie strukturelle Einbindung der Sozialen Arbeit in Palliative Care Teams
Julia Bartkowski Die strukturelle Einbindung der Sozialen Arbeit in Palliative Care Teams Diplomica Verlag Julia Bartkowski Die strukturelle Einbindung der Sozialen Arbeit in Palliative Care Teams ISBN:
MehrInhaltsverzeichnis.
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 8 Abbildungsverzeichnis 9 1 Einleitung 10 2 Begriffsdefinitionen 12 2.1 Sterbehilfe 12 2.1.1 Aktive Sterbehilfe 12 2.1.2 Passive Sterbehilfe 12 2.1.3 Indirekte
MehrSterben im Kulturellen Kontext
Sterben im Kulturellen Kontext Ethischer Leitfaden Umgang mit lebenserhaltenden Maßnahmen bei schwerstkranken und sterbenden Menschen im Hospiz Haus Magdalena Ethischer Leitfaden Wie wir mit lebenserhaltenden
MehrPatientenverfügung. Ich Familienname:... Vorname:... Geburtsdatum:... Adresse:...
Patientenverfügung Ich Familienname:... Vorname:... Geburtsdatum:... Adresse:... bestimme für den Fall, dass ich vorübergehend oder dauerhaft außerstande bin, meinen Willen zu bilden oder verständlich
Mehri n Inhaltsverzeichnis
in 1. Einführung in den Untersuchungsgegenstand 1 2. Definitionen von Sterben und Tod 13 3. Der Tod als gesellschaftliches Phänomen 17 4. Der Umgang abendländischer Gesellschaften mit dem Tod von der Antike
MehrPalliative Versorgung dementer Patienten in Pflegeheimen. Elke Fischer
Palliative Versorgung dementer Patienten in Pflegeheimen Elke Fischer - Fachärztin für Allgemeinmedizin - Palliativmedizin - Psychotherapie - Akupunktur - 1. Vorsitzende PaTe Palliativ Team Mittelbaden
MehrWas ist ein guter Tod? M. Zenz Ruhr-Universität Bochum
Was ist ein guter Tod? M. Zenz Ruhr-Universität Bochum - Einschlafen im Alter von 105 Jahren. - Erfrieren denn kurz vor dem tot wird es einem sehr warm - Auf ner Hayabusa die Route 66 langrasen und mit
MehrSterben? Sorgen im Angesicht des Todes Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD
Sterben? Sorgen im Angesicht des Todes Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD Petra-Angela Ahrens Hannover, 12. Mai 2015 Anlass: Die Mehrheit der Bundesbürger
MehrAus der Abteilung für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Ruhr-Universität Bochum Leiter: Prof. Dr. med. Dr. phil.
Aus der Abteilung für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Ruhr-Universität Bochum Leiter: Prof. Dr. med. Dr. phil. Jochen Vollmann End-of-Life Decisions: A Comparative Survey on (Teaching)
MehrWas ist, wenn ich nicht mehr kann und will
Was ist, wenn ich nicht mehr kann und will Themenabend Spitex vom 11.09.2015 Vortrag von Dr. med. Erich Villiger (FMH Allgemeine Innere Medizin inkl. Schwerpunkt Geriatrie) O Herr, gib jedem seinen eignen
MehrInformations- und Wissensstand der Mütter von Kindern mit angeborenem Herzfehler
Informations- und Wissensstand der Mütter von Kindern mit angeborenem Herzfehler A Löbel 1, U Grosser 2, A Wessel 2, S Geyer 1 1 Medizinische Soziologie, Medizinische Hochschule Hannover 2 Pädiatrische
MehrPatientenverfügung. Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: 1. diese Verfügung für folgende Situationen gültig ist: JA NEIN
Patientenverfügung Ich Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: bestimme für den Fall, dass ich vorübergehend oder dauerhaft außerstande bin, meinen Willen zu bilden oder verständlich zu äußern, dass
Mehr