Wegleitung Stellenplan Pflege
|
|
- Chantal Lichtenberg
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Alters- und Behindertenamt Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office des personnes âgées et handicapées Rathausgasse Bern Telefon Telefax info.alba@gef.be.ch Wegleitung Stellenplan Pflege Version 01. Januar 2018
2 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck des Stellenplans Pflege Umsetzung der Ausbildungsverpflichtung Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Qualitätsvorgaben in der Erbringung von Pflegeleistungen durch die kantonale Aufsichtsbehörde Statistische Datenerhebung der Pflegestufen und geleisteten Pflegetage Allgemeine Informationen Aufbau der Excel-Datei Stellenplan Pflege" Einreichungsfrist Anleitung zum Ausfüllen der einzelnen Register Register Angaben Betrieb Register Stellenplan, Soll-Ist Register BESA bzw. RAIRUG Register Pflegepersonal Register Pflegepersonal in Ausbildung Register Technischer Anhang... 7 Version 01. Januar 2018 Seite 2 von 7
3 1 Zweck des Stellenplans Pflege Die Angaben im Stellenplan Pflege erfüllen vor allem drei Ziele: 1.1 Umsetzung der Ausbildungsverpflichtung Am 01. Januar 2014 ist die Ausbildungsverpflichtung im Bereich der nichtuniversitären Gesundheitsberufe im Kanton Bern in Kraft getreten. Zur praktischen Ausbildung verpflichtet werden unter anderem die Betriebe des stationären Langzeitbereichs, die Alters- und Pflegeheime. Das Ausbildungspotenzial der Alters- und Pflegeheime wird einmal im Jahr mit Hilfe des Stellenplans Pflege berechnet. Dabei bildet das Total der Stellen im Soll-Stellenplan jeweils die Grundlage für die Berechnung der zu erbringenden Ausbildungsleistung für das kommende Jahr. Die Alters- und Pflegeheime geben das Total der Stellen im Soll-Stellenplan online in die Fachapplikation Ausbildungsverpflichtung nichtuniversitäre Gesundheitsberufe FA (AVG) ein. Zur Gewährleistung einer qualitativ guten und quantitativ ausreichenden Begleitung der Auszubildenden in der Praxis wurde durch den Kanton eine notwendige Zeit von 7 Stunden pro Praktikumswoche und auszubildenden Person festgelegt und im Rahmen der Ausbildungsentschädigung entsprechend vergütet. Wenn der Stellenplan Pflege sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht eingehalten wird, kann davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen für eine adäquate praktische Begleitung von Auszubildenden ermöglicht werden kann. 1.2 Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Qualitätsvorgaben in der Erbringung von Pflegeleistungen durch die kantonale Aufsichtsbehörde Aufgabe des ALBA ist es, zu überprüfen, ob die Leistungserbringer die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Tätigkeit erfüllen und ihre Leistungen in guter Qualität erbringen. Eine dieser Voraussetzungen stellt das Vorhandensein von quantitativ ausreichend und fachlich genügend qualifiziertem Pflegepersonal dar. Dies kann mit Hilfe des Stellenplans Pflege überprüft werden. Im Rahmen seiner Aufsichtspflicht kann das ALBA deshalb den Stellenplan auch während des laufenden Jahres einfordern. Wenn der Richtstellenplan Pflege sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht eingehalten wird, kann davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen für eine angemessene, am Pflegebedarf der Bewohner/innen orientierte Pflege erfüllt sind. Die Angaben im Stellenplan Pflege dienen aber auch der Institution selbst als Prüfinstrument zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. 1.3 Statistische Datenerhebung der Pflegestufen und geleisteten Pflegetage Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF), der Branchenverband der schweizerischen Krankenversicherer im Bereich der sozialen Krankenversicherung santésuisse und der Verband Berner Pflege- und Betreuungszentren (vbb abems) überprüfen jährlich die Entwicklung der Pflegestufen im Kanton Bern und vergleichen BESA und RAI miteinander. Für diese statistische Datenerhebung werden die Erfassung der BESA-Minuten bzw. RAI/RUG-Gruppen der Bewohner/innen im Bereich der stationären Langzeitpflege mit Stichtag 01. Januar sowie das Total der Aufenthaltstage des Vorjahres eingefordert. Version 01. Januar 2018 Seite 3 von 7
4 2 Allgemeine Informationen 2.1 Aufbau der Excel-Datei Stellenplan Pflege" Die elektronische Version der Excel-Datei finden Sie auf der Homepage der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern unter: Sie enthält mehrere Register. Die entsprechenden Erläuterungen dazu finden Sie nachfolgend. Auszufüllen sind die farbig (meist grün) hinterlegten Felder. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Abteilung Alter, Tel Von dort werden Sie an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in weiter geleitet. 2.2 Einreichungsfrist Die Excel-Datei mit Stichtag 01. Januar eines Jahres ist bis spätestens bis 16. Januar des laufenden Jahres elektronisch einzureichen an: Fordert das ALBA den Stellenplan Pflege zu einem anderen Zeitpunkt ein, ist die Excel-Datei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in bis spätestens zum angegebenen Termin elektronisch einzureichen an: 3 Anleitung zum Ausfüllen der einzelnen Register 3.1 Register Angaben Betrieb Bitte tragen Sie alle notwendigen Angaben ein. Der Name und die Adresse des Heims erscheinen dann automatisch auf allen weiteren Registern. Besonders wichtig für uns ist die Angabe der zuständigen Person(en) für Rückfragen. Falls mehrere Personen beteiligt waren, vermerken Sie bitte, wer für welches Register zuständig ist. Die Fragen im zweiten Teil dieses Registers sollen Ihnen helfen zu überprüfen, ob Sie alle notwendigen Angaben gemacht haben. Die letzte Frage können Sie erst dann beantworten, wenn Sie das Register Pflegepersonal in Ausbildung ausgefüllt haben. Danach wird berechnet, wie viele Stellenprozente Sie für eine qualitativ gute und quantitativ ausreichende Begleitung der aufgeführten Auszubildenden bereitstellen sollten. 3.2 Register Stellenplan, Soll-Ist In dieses Register brauchen Sie keine Daten einzutragen. Es dient Ihnen und uns als Prüfungsinstrument. Neu: Die Funktionsstufe 3 wird unterteilt in 3a und 3b. Soll-Stellenplan (quantitativ) Hier wird das Total der notwendigen Stellen anhand Ihrer Eintragungen im Register BESA bzw. RAIRUG berechnet, basierend auf der summarischen Erhebung der Pflegeeinstufungen nach Zentralem System (12 Pflegestufen und Stufe 0 bei BESA). Soll-Stellenplan (qualitativ) Hier wird gemäss den Vorgaben zum qualitativen Stellenschlüssel aufgezeigt, wie das Total der Richt- und Mindeststellen in die drei Funktionsstufen aufgeteilt wird. Ist-Stellenplan Wenn der Richtwert für die Anstellung von Mitarbeitenden in Funktionsstufe 3a und 3b mindestens 20% der im Total geforderten Stellen eingehalten wird, lächelt das Smiley. Damit eine pflegerische Versorgung jederzeit gewährleistet werden kann, sind Mitarbeitende im Pflege- und Betreuungsbereich mit einem Beschäftigungsumfang von total mindestens 520 Stellen% anzustellen. Wenn diese Forderung erfüllt wird, dann lächelt das Smiley. Version 01. Januar 2018 Seite 4 von 7
5 Vergleich Stellenplan Soll-Ist Anhand Ihrer Angaben in den Registern Pflegepersonal und Pflegepersonal in Ausbildung wird der Ist-Stellenplan Ihrer Institution mit dem Soll-Stellenplan verglichen. Bei Unterschreitungen der Vorgaben werden die Zahlen mit negativem Vorzeichen angezeigt. 3.3 Register BESA bzw. RAIRUG Bitte denken Sie daran auszuwählen, ob Ihr Heim einen Voll- oder einen Teilpauschalenvertrag abgeschlossen hat. Die Angabe ist immer nur zum Stichtag 01. Januar also einmal jährlich zu machen. Teilpauschalenheim Vollpauschalenheim Abbildung 1: Teil-/Vollpauschalenheim Tabelle 1 Die Angaben in Tabelle 1 sind nur zum Stichtag 01. Januar also einmal jährlich zu machen. In der Zeile Anzahl Tage ist für das gesamte vergangene Jahr pro Pflegestufe die Gesamtzahl der Pflegetage einzutragen (Pflegetage der Bewohner/innen im stationären Altersbereich inklusive Tage von Ferien- und anderen Kurzzeitaufenthalten). Nicht einzutragen sind Pflegetage im Bereich der Akut- und Übergangspflege und im stationären IV-Bereich gemäss Betriebsbewilligung der Abteilung Erwachsene des ALBA. Tabelle 2 Hier sind zum angegebenen Stichtag die einzelnen Bewohner/innen und deren Pflegeeinstufungen nach BESA-Minuten bzw. RAI/RUG-Gruppe einzutragen. Es ist zu beachten, dass nur die Pflegeeinstufungen der Bewohner/innen im stationären Altersbereich inklusive Ferienund andere Kurzzeitaufenthalte zu erfassen sind. Nicht einzutragen sind Bewohner/innen im Rahmen der Akut- und Übergangspflege und im stationären IV-Bereich gemäss Betriebsbewilligung der Abteilung Erwachsene des ALBA. 3.4 Register Pflegepersonal Im Register Pflegepersonal werden alle Mitarbeiter/innen der Pflege ohne die Mitarbeiter/innen in Ausbildung erfasst. Sollte die Anzahl bereitgestellter Zeilen nicht ausreichen, um Ihr gesamtes Pflegepersonal aufzulisten, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Abteilung Alter, Tel Es ist zu beachten, dass zur Berechnung des Ist-Stellenplans ausschliesslich diejenigen Stellenprozente der Mitarbeiter/innen erfasst werden dürfen, die für den Einsatz im stationären Altersbereich aufgewendet werden. Nicht gerechnet werden die Stellenprozente der Mitarbeiter/innen in den Bereichen: die nicht zum Pflegebereich gehören (zum Beispiel Aktivierung, Reinigung, Wäscherei, Küche, Heimleitung), der praktischen Ausbildung in nichtuniversitären Gesundheitsberufen, der ambulanten Erbringung von Pflegeleistungen der Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex) im Rahmen des Angebots Wohnen mit Dienstleistungen. Spalte Funktion(en) + Stellen% in dieser Funktion Hier ist nur dann ein Eintrag zu machen, wenn: Mitarbeiter/innen eine Führungsfunktion inne haben (zum Beispiel Pflegedienstleitung, Gruppenleitung), Mitarbeiter/innen eine Funktion im Rahmen der praktischen Ausbildung in nichtuniversitären Gesundheitsberufen inne haben, Mitarbeiter/innen mehrere Funktionen innehaben und eine Funktion davon nicht im Stellenplan anzurechnen ist, Mitarbeiter/innen neben ihrer Funktion im Pflegebereich im Heim auch ambulante Pflegeleistungen der Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex) im Rahmen des Angebots Wohnen mit Dienstleistungen erbringen. Version 01. Januar 2018 Seite 5 von 7
6 Pro Funktion ist eine neue Zeile zu benutzen. Pflegedienstleitung (PDL) Die PDL kann im Stellenplan Pflege mit dem gesamten Anstellungsgrad eingesetzt werden. Ausnahme: Falls die PDL die Funktion der Heim- und Pflegedienstleitung in Personalunion wahrnimmt, sind die Stellenprozente für die Ausübung der Heimleitungsfunktion zwingend vom gesamten Anstellungsgrad abzuziehen. Abbildung 2: Funktion Pflegedienstleitung Berufsbildungsverantwortliche (BBV) und Berufsbildner/innen (BB) Die Ausbildungsleistungen von BBV und BB zur Erfüllung der Ausbildungspflicht können nicht im Stellenplan des stationären Altersbereichs angerechnet werden. Die Entschädigung dieser Ausbildungsleistungen wird durch den Kanton separat finanziert (Ausbildungsentschädigung). Als Nachweis, dass diese Mittel zweckgebunden und für eine qualitativ gute und quantitativ ausreichende Begleitung der Auszubildenden verwendet werden, sind die Ausbildungsfunktionen zusätzlich wie in Abbildung 3 gezeigt aufzuführen. Der Anteil für diese Funktionen ist bei den Stellen% in Pflege abzuziehen. Abbildung 3: Funktionen in der Berufsbildung Ambulante Pflegeleistungen im Rahmen des Angebots Wohnen mit Dienstleistungen Pflegerische Leistungen im Rahmen des Angebots Wohnen mit Dienstleistungen werden als ambulante Pflegeleistungen abgegolten. Falls Mitarbeiter/innen neben ihrer Funktion im Pflegebereich im Heim auch ambulante Pflegeleistungen der Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex) im Rahmen des Angebots Wohnen mit Dienstleistungen erbringen, ist der Umfang dieser Leistungen von den Stellenprozenten im Pflegebereich im Heim abzuziehen. Der Abzug erfolgt personen- und funktionsbezogen wie in Abbildung 4. Abbildung 4: Abzug ambulante Pflegeleistungen Spalte Ausbildung/Berufs- bzw. Kursabschluss Hier wählen Sie den jeweils höchsten pflegerischen Bildungsabschluss der jeweiligen Mitarbeiter/in aus. In der Auswahlliste sind alle vom Kanton Bern anerkannten Bildungsabschlüsse erfasst. Nicht im Stellenplan des Pflegepersonals angerechnet werden grundsätzlich alle Berufe ohne pflegerische Grundbildung. Um einer der drei Funktionsstufen zugeordnet werden zu können, müssen die Mitarbeiter/innen in der Pflege über eine pflegerische Grundbildung verfügen (Minimalanforderung: abgeschlossener Grundkurs Pflegehelfer/in mit mindestens 120 Stunden Theorie). Version 01. Januar 2018 Seite 6 von 7
7 Neuzuordnung von Bildungsabschlüssen In der Spalte Ausbildung/Berufs- bzw. Kursabschluss finden Sie folgende neue Zuordnungen: - Dipl. Pflegefachfrau/mann FH/HF (und altrechtliche Abschlüsse): neu in Funktionsstufe 3a. - Dipl. Pflegefachfrau/mann Diplomniveau I: neu in Funktionsstufe 3b. - Fachfrau/Fachmann Langzeitpflege und -betreuung mit eidgenössischem Fachausweis (mit erfolgreich absolvierter Berufsprüfung): neu in Funktionsstufe 3b. - Bachelor of Science Hebamme (FH)/diplomierte/r Hebamme/Entbindungspfleger HF: mit nachweislich 12 Monaten (Vollzeit) Pflegepraxis in der stationären Akutmedizin (Ausschluss: Abteilung der Geburtshilfe und Frauenheilkunde) oder im stationären Altersbereich: neu in Funktionsstufe 3a, wenn Pflegepraxis noch nicht vorhanden, in Funktionsstufe 3b. - Dipl. Rettungssanitäter/in HF: mit nachweislich 12 Monaten (Vollzeit) Pflegepraxis in der stationären Akutmedizin oder im stationären Altersbereich: neu in Funktionsstufe 3a, wenn Pflegepraxis noch nicht vorhanden, in Funktionsstufe 3b. Spalte Funktionsstufe Hier werden Ihre Mitarbeiter/innen, je nach gewähltem Ausbildungs- bzw. Kursabschluss, automatisch einer der drei Funktionsstufen zugeordnet. In diese Spalte müssen Sie daher nichts eintragen. 3.5 Register Pflegepersonal in Ausbildung Hier werden alle Mitarbeiter/innen der Pflege in Ausbildung zum angegebenen Stichtag erfasst. Im Ist-Stellenplan werden diese Mitarbeiter/innen den Richtstellen in der jeweiligen Funktionsstufe gemäss Tabelle in Abbildung 5 automatisch zugerechnet. Abbildung 5: Zuordnung der Auszubildenden in die Funktionsstufen 3.6 Register Technischer Anhang In dieses Register brauchen Sie keine Daten einzutragen. Hier sind die für die Berechnung des Stellenplans notwenigen Daten hinterlegt. Damit dient es Ihnen lediglich zur Information, zum Beispiel welche Jahresarbeitszeit der Berechnung zugrunde liegt. Version 01. Januar 2018 Seite 7 von 7
Wegleitung Stellenplan Pflege
Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Alters- und Behindertenamt Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office des personnes âgées et handicapées Rathausgasse
MehrWegleitung Stellenplan Pflege
Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Alters- und Behindertenamt Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office des personnes âgées et handicapées Rathausgasse
MehrInformation zur Pflegefinanzierung und Festlegung der Kostenobergrenzen 2017
Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Alters- und Behindertenamt Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office des personnes âgées et handicapées Rathausgasse
MehrInformation zur Pflegefinanzierung und Festlegung der Kostenobergrenzen 2016
Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Alters- und Behindertenamt Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office des personnes âgées et handicapées Rathausgasse
MehrInformation zur Pflegefinanzierung und Festlegung der Kostenobergrenzen 2015
Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Alters- und Behindertenamt Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office des personnes âgées et handicapées Rathausgasse
MehrPolitische Realisierungsmöglichkeiten und Absicherungen aus kantonaler Sicht
Politische Realisierungsmöglichkeiten und Absicherungen aus kantonaler Sicht Behinderung und Alter Kritische Übergänge Fribourg, 5. Mai 2010 Markus Loosli Vorsteher Alters- und Behindertenamt (ALBA) Gesundheits-
MehrAuswertung Qualitäts-Reporting Kanton Zürich. Nachweis der Qualitäts- und Leistungsfähigkeit für die Leistungserbringer der stationären Pflege
Auswertung Qualitäts-Reporting 2016 Nachweis der Qualitäts- und Leistungsfähigkeit für die Leistungserbringer der stationären Pflege Teil 1: Basis-Informationen Zürich Zürich Erläuterungen zur Auswertung
MehrDiplomierte Hebamme FH und diplomierter Entbindungspfleger FH
Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Spitalamt Dienststelle Berufsbildung Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office des hôpitaux Service de la formation
Mehrvom 30. November 2010 * (Stand 1. Januar 2011)
Nr. 867a Verordnung zum Pflegefinanzierungsgesetz (Pflegefinanzierungsverordnung) vom 0. November 00 * (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die, 7 Absatz und des Pflegefinanzierungsgesetzes
MehrFragen und Antworten. Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Sozialamt Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office des affaires sociales und Verordnung über die Angebote zur
MehrAufenthaltsdauer in Heimen sinkt auf 1,7 Jahre
LUSTAT News 5. Oktober 016 Medienmitteilung Alters- und Pflegeheime im Aufenthaltsdauer in Heimen sinkt auf 1,7 Jahre Ende 015 lebten in den Alters- und Pflegeheimen im rund 4'700 Personen. Mehr als die
MehrFast 7 von 10 Betagten im Heim sind Frauen
LUSTAT News 26. Oktober 2017 Medienmitteilung Alters- und Pflegeheime im Fast 7 von 10 Betagten im Heim sind Frauen Ende 2016 lebten in den Alters- und Pflegeheimen im gegen 4'900 Personen. Davon waren
MehrWeniger Aufenthaltstage in Alters- und Pflegeheimen
LUSTAT News 5. Oktober 016 Medienmitteilung Alters- und Pflegeheime im Weniger Aufenthaltstage in Alters- und Pflegeheimen Ende 015 lebten in den Alters- und Pflegeheimen im rund 440 Personen. Das Alter
MehrTagesstätten im Altersbereich
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) Alters- und Behindertenamt (ALBA) Tagesstätten im Altersbereich Konzept zur Finanzierung und Steuerung ab 2012 Dezember 2011 Inhaltsverzeichnis
MehrSteuerung und Finanzierung im Kanton Bern ab 2012
Praktische Aus- und Weiterbildung in nichtuniversitären Gesundheitsberufen Steuerung und Finanzierung im ab 2012 So funktioniert das Berner Modell Bedarf Effektiv zwei Drittel Nachwuchs Ergebnis: Ausbildungsbedarf
MehrNr. 867a Verordnung zum Pflegefinanzierungsgesetz (Pflegefinanzierungsverordnung) vom 30. November 2010* I. Rechnungstellung.
08 Gesetzessammlung. Lieferung Nr. 867a Verordnung zum Pflegefinanzierungsgesetz (Pflegefinanzierungsverordnung) vom 0. November 00* Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die, 7 Absatz und
MehrDirection de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne. Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern
Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Rathausgasse 1 3011 Bern Telefon +41 31 633 42 83 Telefax +41 31 633 40 19
MehrInfrastrukturfonds / A-Massnahmen der Agglomerationsprogramme
Infrastrukturfonds / A-Massnahmen der Agglomerationsprogramme für die Strassen- und Langsamverkehrsmassnahmen Informationen und Anleitung zum Ausfüllen der Input Dateien Kennzahlen Version 11.0 vom 13.01.2017
MehrGESUCH. um Erteilung einer Betriebsbewilligung für Institutionen für erwachsene Menschen mit Behinderung
GESUCH um Erteilung einer Betriebsbewilligung für Institutionen für erwachsene Menschen mit Behinderung gestützt auf Artikel 5 und 13 der Verordnung vom 18. September 1996 über die Betreuung und Pflege
MehrSechs von zehn Höchstbetagten leben im Heim
LUSTAT News 20. Oktober 2015 Medienmitteilung Alters- und Pflegeheime im Sechs von zehn Höchstbetagten leben im Heim Ende 2014 lebten in den Alters- und Pflegeheimen im 410 Personen. Von den über-94-jährigen
MehrDepartement Gesundheit und Soziales Gesundheitsdienste. Richtlinien zum Stellenplan. 1. Gesetzliche Grundlagen
Departement Gesundheit und Soziales Gesundheitsdienste Richtlinien zum Stellenplan 1. Gesetzliche Grundlagen 1 Abs. 4 Pflegeverordnung (PflV) Der Stellenplan muss in Bezug auf die Stellenprozente und die
MehrVerordnung über die Pflegefinanzierung (PFV)
8.5 Verordnung über die Pflegefinanzierung (PFV) vom 0. Dezember 06 (Stand. Januar 07) Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden, gestützt auf das Gesetz über die Pflegefinanzierung vom. Juni 06 ) und
MehrLeistungsauftrag Weiermatte AG Wohnen und Leben im Alter
Entwurf vom 30.05.2017 Leistungsauftrag Weiermatte AG Wohnen und Leben im Alter Zwischen Gemeinde Menznau Wolhuserstrasse 3 Postfach 69 6122 Menznau Gemeinde und Weiermatte AG Leben und Wohnen im Alter
MehrVorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung
8.5 Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung vom. Juni 00 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden, gestützt auf Art. 5a des Bundesgesetzes vom 8. März 994 über die Krankenversicherung
MehrDer Verband Baselbieter Alters-, und Pflege-, und Betreuungseinrichtungen (BAP) und santésuisse beschliessen folgenden Vertrag:
854.4 Vertrag betreffend Leistungen und Tarife bei Aufenthalt im Pflegeheim im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung KVG (Pflegeheimtarifvertrag des Kantons Basel-Landschaft) Vom 6. Juli
Mehr1. Interpretationshilfe der SKV IVSE vom 29. Oktober 2010:
1. Interpretationshilfe der SKV IVSE vom 29. Oktober 2010: Qualitätsanforderungen an das Fachpersonal in Einrichtungen für erwachsene Personen (Bereich B IVSE) I Ausgangslage Der Vorstand der Vereinbarungskonferenz
Mehrvom 30. November 2010* (Stand 1. Juni 2014)
Nr. 867a Verordnung zum Pflegefinanzierungsgesetz (Pflegefinanzierungsverordnung) vom 0. November 00* (Stand. Juni 04) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die 4, 7 Absatz, und Absatz 5 des
MehrPflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.
Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation
MehrAuswertung Qualitäts- Reporting 2013. Kanton Zürich. Nachweis der Qualitäts- und Leistungsfähigkeit für die Leistungserbringer der stationären Pflege
Auswertung Qualitäts- Reporting 2013 Nachweis der Qualitäts- und Leistungsfähigkeit für die Leistungserbringer der stationären Pflege Teil 1: Basis- Informationen Zürich Erlä u t e r u n g e n z u r A
MehrInfrastrukturfonds / A-Massnahmen der Agglomerationsprogramme
Infrastrukturfonds / A-Massnahmen der Agglomerationsprogramme für die Strassen- und Langsamverkehrsmassnahmen Informationen und Anleitung zum Ausfüllen der Input Dateien Kennzahlen Version 10.0 vom 10.01.2014
MehrVernehmlassung zur Vorlage «Ausbildungsverpflichtung in Spitälern, Heimen und bei der Spitex; Änderung Spitalgesetz und Sozialgesetz»
Departement des Innern Ambassadorenhof Riedholzplatz 3 4509 Solothurn Solothurn, 23. Februar 2017 Vernehmlassung zur Vorlage «Ausbildungsverpflichtung in Spitälern, Heimen und bei der Spitex; Änderung
MehrAuswertung Einstufungserhebungen und Einstufungsvergleich BESA-RAI/RUG
Auswertung Einstufungserhebungen und Einstufungsvergleich BESA-RAI/RUG Kommentar zu den Auswertungen Auswertung Einstufungserhebungen der GEF Die Auswertung der durch die GEF jährlich erhobenen Daten zu
MehrAb dem Ausbildungsjahr 2017/2018 ermöglicht das Tool easystip die elektronische Einreichung des Stipendiengesuchs.
DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Hochschulen und Sport Sektion Stipendien 1. Juni 2017 WEGLEITUNG Ausfüllen des easystip-tools Ab dem Ausbildungsjahr 2017/2018 ermöglicht das Tool easystip
MehrGesuch um Aufnahme auf die Zürcher Pflegeheimliste von Behindertenheimen (mit Betriebsbewilligung nach 6 IEG oder. Name Trägerschaft: Adresse:
Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Gesuch Abteilung Gesundheitsberufe & Bewilligungen Stampfenbachstrasse 30 8090 Zürich Telefon +41 43 259 24 63 Fax +41 43 259 51 51 kathrin.mueller@gd.zh.ch www.gd.zh.ch
MehrUmsetzung im Kanton Bern
Die Neuordnung der Pflegefinanzierung Umsetzung im Kanton Bern Health Insurance Days Interlaken, 2. Juni 2010 Markus Loosli Vorsteher Alters- und Behindertenamt (ALBA) Gesundheits- und Fürsorgedirektion
MehrHerausforderungen für die Gemeinden: Steigende Kosten geringe Steuerungsmöglichkeiten
Herausforderungen für die Gemeinden: Steigende Kosten geringe Steuerungsmöglichkeiten Stadträtin Dr. Claudia Nielsen Gemeindeforum 22. November 2016, Kongresshaus Inhalt 1. Alterspolitik im Dienste der
MehrMindestanforderungen an Raumprogramm und Hindernisfreiheit von Institutionen für erwachsene Menschen mit Behinderungen (Bewilligungsund
Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Rathausgasse 1 3011 Bern Telefon +41 31 633 42 83 Telefax +41 31 633 40 19
MehrUNSER LEITBILD. Spitex Regio Liestal. Schützenstrasse Liestal. Telefon: Telefax:
Spitex Regio Liestal UNSER LEITBILD Schützenstrasse 10 4410 Liestal Telefon: 061 926 60 90 Telefax: 061 926 60 91 email: info@spitexrl.ch www.spitex-regio-liestal.ch DIE SPITEX REGIO LIESTAL...erfüllt
MehrMusterkonzept bewegungseinschränkende Massnahmen
Herzlich Willkommen Musterkonzept bewegungseinschränkende Massnahmen Dr. Regula Ruflin 1 1. Einleitung 2 Dr. Regula Ruflin 1 Musterkonzept: Zweck Das entwickelte Musterkonzept soll die Alters- und Pflegeheime
MehrMerkblatt. Betriebsbewilligung
Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Spitalamt Rathausgasse 1 3011 Bern Telefon 031 633 79 65 Telefax 031 633 79 67 www.gef.be.ch info.spa@gef.be.ch Direction de la santé publique et de la
MehrNr. 867a Verordnung zum Pflegefinanzierungsgesetz (Pflegefinanzierungsverordnung, PFV) vom 30. November 2010 (Stand 1. Juni 2014)
Nr. 867a Verordnung zum Pflegefinanzierungsgesetz (Pflegefinanzierungsverordnung, PFV) vom 0. November 00 (Stand. Juni 04) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die 4, 7 Absatz, und Absatz
Mehrzum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung
GSD/Vorentwurf vom 6.05.00 Ausführungsgesetz vom zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 3. Juni 008 über die Neuordnung
MehrDirection de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne. Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern
Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Sozialamt Abteilung Familie 031 633 78 83 info.fam.soa@gef.be.ch Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office des
MehrPraktische Ausbildung abgelten? Selbstverständlich Das Beispiel des Kantons Bern
Praktische Ausbildung abgelten? Selbstverständlich Das Beispiel des Kantons Bern Annamaria Müller Imboden Vorsteherin Spitalamt SPA/GEF Elisabeth Stalder-Riesen Dienststelle Berufsbildung/Spitalamt Die
MehrKonzept Spitex. Seite1
Konzept Spitex Seite1 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung... 3 2. Zielsetzung... 3 3. Unser Menschenbild... 3 4. Grundsätze... 3 5. Zielgruppe... 4 6. Unser Angebot... 4 6.1. Massnahmen der Beratung und
MehrDigitale Herausforderungen für Heime und Institutionen. forum digitale gesundheit 9. September 2015
Digitale Herausforderungen für Heime und Institutionen forum digitale gesundheit 9. September 2015 Curaviva Schweiz Mitglieder: Bereich Menschen im Alter: - 1 700 Alters- und Pflegeheime - 91 000 Plätze
MehrDas Qualitätszertifikat von Curaviva Kanton Zürich. Informations-Veranstaltung Zürich, 26. Oktober 2016
Das Qualitätszertifikat von Curaviva Kanton Zürich Informations-Veranstaltung Zürich, 26. Oktober 2016 Qualität: Ausgangslage Heime erbringen Dienstleistungen, bei denen Menschen im Zentrum stehen. Anspruchsvolle
MehrUmsetzung der Pflegefinanzierung im
Umsetzung der Pflegefinanzierung im Kanton Bern 1 Ausgangslage 13. Juni 2008: Eidgenössisches Parlament beschliesst Bundesgesetz über Neuordnung Pflegefinanzierung (im Rahmen der Revision des KVG Art.
MehrÜBERSICHT Gültig ab 01. Januar 2017
ÜBERSICHT Gültig ab 01. Januar 2017 Nicht formalisierte Ausbildungsleistungen (NfA) NfA zur Berufswahl Einblickstag 1 Tag pro Person Über das ganze Jahr verteilt nach Möglichkeit des Betriebes. Einblick
MehrJahresabschluss 2012 Haus zum Seewadel
Affoltern, 22. April 2013 / ms Jahresabschluss 20 Haus zum Seewadel Abschluss Finanz- und Betriebsbuchhaltung Der Rechnungsabschluss 20 für das Haus zum Seewadel liegt vor. Es ist folgendes Ergebnis festzuhalten:
MehrMehr Personal in den Pflegeeinrichtungen des Landes Bremen drei Viertel sind teilzeitbeschäftigt
Statistisches Landesamt Bremen Pressemitteilung vom 19. Juli 2016 Mehr Personal in den Pflegeeinrichtungen des Landes Bremen drei Viertel sind teilzeitbeschäftigt BREMEN Nach den Ergebnissen der zweijährlichen
MehrÜbersicht über die Vorgaben der Kantone in der Deutschschweiz zur Qualität in den Heimen, Stand Okt. 2005
Übersicht über die Vorgaben der Kantone in der Deutschschweiz zur Qualität in den Heimen, Stand Okt. 2005 CURAVIVA führte im Oktober 2005 eine schriftliche Umfrage bei den zuständigen Ämtern aller Kantone
MehrKosten und Nutzen der tertiären Ausbildungen in der Pflege. Marc Fuhrer Prof. Dr. Jürg Schweri
Kosten und Nutzen der tertiären Ausbildungen in der Pflege Marc Fuhrer Prof. Dr. Jürg Schweri Tagung Masterplan Bildung Pflegeberufe 4. April 2012 Aufbau des Inputvortrages Ziele der Studie Kosten-Nutzen-Erhebungen,
MehrNr Gesetz über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung (Pflegefinanzierungsgesetz, PFG) Änderung vom
Nr. 867 Gesetz über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung (Pflegefinanzierungsgesetz, PFG) Entwurf B 7 Anträge der Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit vom 9. August
MehrNr Gesetz über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung (Pflegefinanzierungsgesetz, PFG) Änderung vom
Nr. 867 Gesetz über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung (Pflegefinanzierungsgesetz, PFG) Ergebnis. Beratung vom. September 06 Anträge der Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale
MehrMedienkonferenz vom 7. Mai 2010
Pflegegesetz Medienkonferenz vom 7. Mai 2010 Referate von Dr., Gesundheitsdirektor Christoph Franck, Leiter Planung und Investitionen Inhalt I II III IV Grundzüge des neuen Pflegegesetzes Finanzierung
MehrA1. a Berufliche Grundbildung (Sekundarstufe II): 1. Assistentin Gesundheit und Soziales EBA und Assistent Gesundheit und Soziales
1 812.112-A1 Anhang 1 zu Artikel 32 (Stand 01.12.2015) Nicht universitäre Gesundheitsberufe sind: a Berufliche Grundbildung (Sekundarstufe II): 1. Assistentin Gesundheit und Soziales EBA und Assistent
MehrPflegefinanzierung im Kanton Thurgau
Sozialversicherungszentrum Thurgau Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Sozialversicherungszentrum Thurgau St. Gallerstrasse 11, Postfach 8501 Frauenfeld T 058 225 75 75, F 058 225 75 76 www.svztg.ch Öffnungszeiten:
MehrUmfrage bei den Gemeinden zur «Umsetzung Pflegegesetz»
Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Gesundheitsversorgung 393-2014/1641-03-2016/moa März 2016 Umfrage bei den Gemeinden zur «Umsetzung Pflegegesetz» Bestandsaufnahme zur Langzeitpflege im Kanton Zürich
MehrAusbildungsverpflichtung Langzeitbereich
Ausbildungsverpflichtung Langzeitbereich Informationsveranstaltung zur Vernehmlassung des Konzepts 18. bzw. 26. Januar 2017, Volkshaus Zürich Referat von Kathrin Müller-Coray, Projektleiterin Inhalt 2
MehrGESUCH um Erteilung einer Bewilligung zur Aufnahme von Personen mit suchtbedingtem Betreuungsbedarf im privaten Haushalt
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Sozialamt Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton du Berne Office des affaires sociales GESUCH um Erteilung einer Bewilligung
MehrAufnahmereglement. Z-INA Höhere Fachschule Intensiv-, Notfall- und Anästhesiepflege Zürich. Version 4.2, SSch, SGL
Aufnahmereglement Z-INA Höhere Fachschule Intensiv-, Notfall- und Anästhesiepflege Zürich Version 4.2, 17.08.2016 SSch, SGL Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Voraussetzungen... 3 2 Persönliche Voraussetzungen...
MehrAllgemeines Die Auftragnehmerin
Allgemeines Die Auftragnehmerin OrTra Gesundheit und Soziales Freiburg (= l Organisation du monde du travail des domaines santé et social du canton de Fribourg) Ihre Mitglieder: das Freiburger Spital (HFR)
MehrSelbstauskunftsbogen stationäre Pflegeeinrichtung
Selbstauskunftsbogen stationäre Pflegeeinrichtung Daten zur Einrichtung: Strasse PLZ/Ort Institutionskenn-zeichen (IK) 1. 2. Telefon Fax E-Mail Internet-Adresse Träger/Inhaber Adresse Trägerart privat
MehrOPFERHILFE. Gesuch um Entschädigung / Vorschuss. Sämtliche Angaben auf diesem Formular werden vertraulich behandelt.
Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Sozialamt Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office des affaires sociales Rathausgasse 1 3011 Bern Telefon:
MehrCAS HES-SO IN PSYCHOGERIATRIE
WEITERBILDUNG CAS HES-SO IN PSYCHOGERIATRIE Psychogeriatrische Pflege in Akut-, Langzeitbereich und Spitex www.heds-fr.ch Begründung Menschen die an Demenz, Depression, Sucht- und Abhängigkeitsverhalten
MehrStand Pflegeheimplanung Kanton Bern Präsentation anlässlich der Mitgliederversammlung des vbb abems vom 26. August 2015
Stand Pflegeheimplanung Kanton Bern Präsentation anlässlich der Mitgliederversammlung des vbb abems vom 26. August 2015, Andrea Hornung, Leiterin Alters- des Kantons und Bern Behindertenamt Telefon Telefax
MehrStadt Luzern. Stellenplanberechnung für Kindertagesstätten. der Stadt Luzern, Mai Kinder Jugend Familie
AB Anleitung Stadt Luzern Kinder Jugend Familie zum Ausfüllen der Stellenplanberechnung für Kindertagesstätten Stellenplanberechnung für Kindertagesstätten der Stadt Luzern, Mai 2016 Stadt Luzern Kinder
MehrAnforderungen an ük-leiterinnen und ük-leiter sowie Fachreferentinnen und Fachreferenten
Anforderungen an ük-leiterinnen und ük-leiter sowie Fachreferentinnen und Fachreferenten Januar 2013 Vorstand ovap Branche Öffentliche Verwaltung / Administration publique / Amministrazione pubblica Inhaltsverzeichnis
MehrWFOT-Anerkennung. für Ergotherapie-Schulen in Deutschland
WFOT-Anerkennung für Ergotherapie-Schulen in Deutschland Präambel Mit dem Erwerb der Anerkennung des WFOT (World Federation of Occupational Therapists Weltverband der Ergotherapeuten) ermöglichen es die
MehrCURAtime Arbeitszeitanalyse ergänzender Bericht
CURAtime Arbeitszeitanalyse ergänzender Bericht 10 Heime Kanton Baselland 12.5.2011 bis 27.7.2011 Ergänzender Bericht 2014 02.10.2014 1 /13 2 /13 Inhalt 1 Zweck dieses Berichtes... 3 2 Prozentualer Anteil
MehrGrundlagen für ein innovatives Wohnund Betreuungsangebot im Kanton Bern
Wie und wo wohnen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen? Grundlagen für ein innovatives Wohnund Betreuungsangebot im Kanton Bern Pflegende Angehörige und ihre Familien: Die Suche nach innovativen Wohn-
MehrDie Expertenberichte aus Sicht des Kantons Erkenntnisse zu kantonalen Standards und Aufsichtspraxis
Die Expertenberichte aus Sicht des Kantons Erkenntnisse zu kantonalen Standards und Aufsichtspraxis Markus Loosli, Alters- und Behindertenamt Forum 2012 SOCIALBERN am 2. Juni Alles soll besser werden Die
MehrInterkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen. Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November
Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November 2013 1 Die Konferenzen der Kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und der Kantonalen
MehrDas Wichtigste in Kürze Anzahl Leistungserbringer und Rechtsform... 4 Anzahl Spitex-Leistungserbringer... 4
S P I T E X S TAT I S T I K 2 0 1 4 K A N TO N A P P E N Z E L L AU S S E R R H O D E N Spitex Verband SG AR AI Juli 2015 I N H A LT S V E R Z E I C H N I S Das Wichtigste in Kürze.......................................................
MehrEigenverantwortung Selbstbestimmung Soziale Teilhabe
h H E Eigenverantwortung Selbstbestimmung Soziale Teilhabe Die neue Behindertenpolitik im Kanton Bern Ein Pilotprojekt zur Umsetzung des kantonalen Behindertenkonzepts Version 2016 Was Erwachsene Menschen
MehrInterkantonaler Vergleich des Qualitäts-Reporting Nachweis der Qualitäts- und Leistungsfähigkeit in der stationären Langzeitpflege
Berner Fachhochschule Kompetenzzentrum Qualitätsmanagement Interkantonaler Vergleich des Qualitäts-Reporting Nachweis der Qualitäts- und Leistungsfähigkeit in der stationären Langzeitpflege Seite 1 Erläuterungen
MehrWegleitung zur Leistungsabrechnung 2017
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) Alters- und Behindertenamt (ALBA) Wegleitung zur Leistungsabrechnung 2017 für Wohnheime und Tagesstätten 1. Vorbemerkungen 1.1 Allgemeines Die
Mehrd) Stellenplan inklusive Angaben zu Stellenprozenten und Qualifikation des Personals
DEPARTEMENT GESUNDHEIT UND SOZIALES Gesundheitsversorgung Stand 1. Januar 2016 RICHTLINIEN ZUM STELLENPLAN 1. Gesetzliche Grundlagen 8 Abs. 4 Pflegeverordnung (PflV) Der Stellenplan für das Fach- und Assistenzpersonal
Mehrhttp://www.hauskrankenpflege-isabella.de
Willkommen bei Hauskrankenpflege Isabella GmbH Sie möchten etwas für Ihr Wohlbefinden und Ihre Gesundheit tun? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Als kompetenter und erfahrener Ansprechpartner steht
MehrZahlen und Fakten. Die unten aufgeführte Einteilung erläutert in groben Zügen, was die 4 Phasen in Bezug auf die Wohnbedürfnisse ausmacht.
Zahlen und Fakten Die unten aufgeführte Einteilung erläutert in groben Zügen, was die 4 Phasen in Bezug auf die Wohnbedürfnisse ausmacht. (www.age-report.ch, 2014) Pro Senectute Kanton Solothurn, Juni
MehrPflegesatzvereinbarung für Kurzzeitpflegeeinrichtungen ( 85 SGB XI)
Pflegesatzvereinbarung für Kurzzeitpflegeeinrichtungen ( 85 SGB XI) vom: für die Pflegeeinrichtung: Der Träger der Pflegeeinrichtung: X X und die AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Mehreinzelnen Gemeinden des Mittleren Fricktals (Stand : Eiken, Mumpf, Münchwilen, Sisseln, Stein, Wallbach)
Leistungsauftrag zwischen einzelnen Gemeinden des Mittleren Fricktals (Stand 1.1.1999: Eiken, Mumpf, Münchwilen, Sisseln, Stein, Wallbach) und der Spitex-Organisation SPITEX-Verein Mittleres Fricktal (mit
MehrLeitfaden zur Erarbeitung einer betrieblichen Bildungsstrategie
Leitfaden zur Erarbeitung einer betrieblichen Bildungsstrategie Arbeitsergebnisse zum Themenkreis 1 «Betriebliches Bildungskonzept» des Projekts «Verbesserung der Ausbildungsqualität in nichtuniversitären
MehrInformationsveranstaltung zu HAA-E und EKVO- Client Anhang 1 am 10. und 11. März 2011
Regierungspräsidium Gießen Informationsveranstaltung zu HAA-E und EKVO- Client Anhang 1 am 10. und 11. März 2011 EKVO-Client Installation und Updates, Der neue Mustervordruck zu Anhang 1, Vorstellung des
MehrSelbstauskunftsbogen stationäre Pflegeeinrichtung
Selbstauskunftsbogen stationäre Pflegeeinrichtung Daten zur Einrichtung: Strasse PLZ/Ort Institutionskenn-zeichen (IK) 1. 2. Telefon Fax E-Mail Internet-Adresse Träger/Inhaber Adresse Trägerart privat
MehrMerkblatt zu den Anzeigeformularen der Hessischen Betreuungs- und Pflegeaufsicht:
Merkblatt zu den Anzeigeformularen der Hessischen Betreuungs- und Pflegeaufsicht: Mit diesem Merkblatt soll eine Hilfestellung zu den unterschiedlichsten Anzeigeverpflichtungen für Betreiber nach dem neuen
MehrASF 2010_135. Ausführungsgesetz. zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg.
Ausführungsgesetz vom 9. Dezember 2010 Inkrafttreten:... zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 13. Juni 2008
MehrZeitlicher Umfang und monetäre Bewertung der Pflege und Betreuung durch Angehörige
BÜRO FÜR ARBEITS- UND SOZIALPOLITISCHE STUDIEN BASS AG KONSUMSTRASSE 20. CH-3007 BERN. TEL +41 (0)31 380 60 80. FAX +41 (0)31 398 33 63 INFO@BUEROBASS.CH. WWW.BUEROBASS.CH Zeitlicher Umfang und monetäre
MehrPolitische Gemeinde Vilters-Wangs. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs. Gebührentarif. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs
Politische Gemeinde Vilters-Wangs Gebührentarif , Alters- und Pflegeheim der Politischen Gemeinde Vilters-Wangs Seite - 2 - Gebührentarif, Alters- und Pflegeheim der Politischen Gemeinde Vilters-Wangs
MehrWRZ - - SOFTWARE WESELER RECHENZENTRUM
Seite 1 / 5 Berechnung Ihres Nettoeinkommens Jährliche Werte Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit Steuerabzug Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Gesetzliche Krankenversicherung Gesetzliche Pflegeversicherung
MehrZürcher Alters- und Pflegeheime
Zürcher Alters- und Pflegeheime Zürcher Alters- und Pflegeheime: Herausforderungen Gestiegene Ansprüche der Gesellschaft, des Staates, der Bewohnerinnen und Bewohner und deren Angehörigen, z.b. Raumbedarf,
MehrPflegecontrolling Zusammenarbeit zwischen Krankenversicherungen und Pflegeheimen. Hildegard Stadermann / Alain Fässler
Pflegecontrolling Zusammenarbeit zwischen Krankenversicherungen und Pflegeheimen Hildegard Stadermann / Alain Fässler Wer ist Helsana? Helsana ist führender Krankenversicherer der Schweiz: Helsana-Gruppe
MehrTarife und Preise 2017 Alterszentrum Viktoria AG
Tarife und Preise 2017 Alterszentrum Viktoria AG Tarife Pflegebereich (Preise 2017, pro Tag in CHF) Hotellerie, Betreuung, Infrastruktur Pflegekosten übernimmt Krankenkasse übernimmt Kanton persönlicher
MehrCuraviva-Impulstag 25. Februar Das Recht auf freie Arztwahl auch in Alters- und Pflegeinstitutionen?
Curaviva-Impulstag 25. Februar 2014 Das Recht auf freie Arztwahl auch in Alters- und Pflegeinstitutionen? Prof. Dr. iur. Rechtsanwalt Tomas Poledna poledna@pbklaw.ch Poledna Boss Kurer AG Zürich/Lugano
MehrAmt für Berufsbildung und Berufsberatung Bildungszentrum für Gesundheit und Soziales
Bildungszentrum für Gesundheit und Soziales Verkürzte Grundbildung für Erwachsene zur Fachfrau/zum Fachmann Gesundheit (FaGe) EFZ im Kanton Thurgau Die verkürzte Grundbildung Fachfrau Gesundheit/Fachmann
MehrInhalt der Grundtaxe
Finanzierung eines Heimplatzes im Alterszentrum Dreilinden Unterscheidung der Kosten Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe (Hotelkosten) Inhalt der Grundtaxe Unterkunft Vollpension (inkl.
MehrBetriebsbewilligung für eine ambulante ärztliche Institution. 1. Trägerschaft der ambulanten ärztlichen Institution (juristische Person) Name / Firma
Kanton Zürich Stampfenbachstrasse 30 8090 Zürich +41 43 259 24 63 Fax +41 43 259 51 51 kathrin.mueller@gd.zh.ch www.gd.zh.ch Juni 2016 Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung für eine ambulante ärztliche
MehrPflegeberufe. 04. April 2012
Zielsetzungen des Masterplans Bildung Pflegeberufe Nicole Aeby-Egger Nicole Aeby-Egger 04. April 2012 Übersicht Fachkräftemangel Handlungsbedarf in den Pflegeberufen Zielsetzung und Struktur Masterplan
Mehr