Kinder- und Jugendschutz am Lern- und Lebensort Schule braucht mehr als nur Vereinbarungen

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1 Kinder- und Jugendschutz am Lern- und Lebensort Schule braucht mehr als nur Vereinbarungen Jugendhilfe und Schule müssen gemeinsam Verantwortung übernehmen und Kooperation leben von Alexander Mavroudis AWO-Fachtag Kinderschutz praktizieren und sichern am 30. Oktober 2012 in Düsseldorf

2 Kooperation: Seit langem Thema aber kein alter Hut! Die Zusammenarbeit von Schulen mit den Jugendämtern u.a. im Bereich ASD/Soziale Dienste und beim Kinderschutz ist vielerorts schon Praxis. Aber: Große Unterschiede bei Zufriedenheit, Qualität, Nachhaltigkeit. Stolpersteine : An Personen gebunden; Informations(rück)fluss funktioniert nicht; Strukturen fehlen; Kooperation wird als zusätzliche und nachrangige Aufgabe angesehen. Es gibt genügend Wissen, aus dem nach wie vor zu wenig gemacht wird es fehlt an der Umsetzung. Die guten Gründen für Kooperation sind hinlänglich bekannt. Ein Beispiel: Lebensprobleme sind Lernprobleme und umgekehrt. Veränderungen in der Schullandschaft, insbesondere mit dem Ausbau des Ganztags oder der Schulsozialarbeit, führen zu mehr Kooperation mit Trägern, sozialpädagogischen Fachkräften und kommunalen Ämtern. Präventionsketten rücken in den (fach)politischen Fokus: Landesprogramm Kein Kind zurücklassen!, LVR-Programm Netzwerke Kinderarmut sind Schulen im Blick, wollen sie mitgestalten? AWO-Fachtag Kinderschutz praktizieren am in Düsseldorf Seite 2

3 Kooperation = vor allem eine Frage der Haltung und Kultur Organisationen entwickeln sich nur dann weiter, wenn sich auch die Haltungen der dort Tätigen und die Kulturen der Organisationen verändern. Welchen Stellenwert hat Kooperation in der Schulkultur, d.h. bei der Organisation schulischer Abläufe, bei Entscheidungsprozessen, bei der Arbeit der Professionen unter- und miteinander usw.? Reicht Lehrkräften, (sozialpädagogischen) Fachkräften im Ganztag, Schulsozialarbeiter/innen ein gepflegtes Nebeneinander oder suchen sie das Miteinander in gemeinsamer Verantwortung? Ist Schule als Lern- und Lebensort in der kommunalen Jugendhilfepolitik im Blick oder sieht sich die Kommune klassisch nur bei den äußeren Schulangelegenheiten gefordert? Kooperation lässt sich nicht verordnen! Ein Top-Down-Prozess bei dem die Bedarfe der Akteure vor Ort zu berücksichtigen sind! Welche Unterstützungsbedarfe, ggf. auch Befürchtungen haben z.b. Lehrkräfte beim Kinder- und Jugendschutz? Verstehen sie Vereinbarungen z.b. als Hilfe oder eher als Gefahr (i.s.v. Da kann ich persönlich zur Verantwortung gezogen werden )? Hat das Jugendamt (Ganztags)Schulen als kooperative Systeme im Blick? Und werden dann auch alle Fach- und Lehrkräfte frühzeitig beteiligt und dann auch über abgeschlossene Vereinbarungen gut informiert? AWO-Fachtag Kinderschutz praktizieren am in Düsseldorf Seite 3

4 Neben eindeutigen Aufträgen und der fachlichen Überzeugung bedarf es eines konkreten Mehrwertes für die Institutionen und professionellen Akteure. Wir kümmern uns ist ein Qualitätsmerkmal in der Außendarstellung einer Schule: bezogen auf Eltern, die Kommune, die Schulaufsicht. Verfahrensabsprachen bieten den Akteuren Absicherung und Unterstützung: Man weiß, was zu tun ist und kann im Ernstfall belegen, alles Menschenmögliche getan zu haben! In die Kooperation investierte Zeit rechnet sich. Klare Aufgabenverteilungen ersparen z.b. Lehrkräften lange Suchbewegungen (Wer ist im Jugendamt zuständig) und entlasten. Damit Kooperationen funktionieren und das Handeln der Partner nicht missverstanden werden, muss man das jeweils andere System verstehen lernen das setzt Wissen, Wohlwollen, Lust auf Perspektivenwechsel voraus! Vorurteile abbauen: Lehrkräfte wollen Probleme abgeben Jugendämter kümmern sich nicht? Schulsozialarbeit hat eine Feuerwehrfunktion? Verschiedene Begriffe und Wahrnehmungsmuster: Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte und Mitarbeiter/innen des Jugendamtes definieren Krisen jeweils anders. Andere Praxiserfahrungen: Akteure in der Schule erleben Kinder/Jugendliche mit ihren Problemen täglich die Jugendamtsmitarbeiter/innen haben zunächst nur Fälle. Wer hat welche Entscheidungskompetenzen? Kann z.b. das Jugendamt bei Kindeswohlgefährdung allein entscheiden, ob ein Kind aus der Familie genommen wird? Achtung: Es geht auch um Macht, Einfluss, Ressourcen! AWO-Fachtag Kinderschutz praktizieren am in Düsseldorf Seite 4

5 Das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (BKiSchG vom ) Rückenwind für die Kooperation beim Kinder- und Jugendschutz mehr Klarheit bei Aufgaben und Rechten von Jugendhilfe und Schule! Wichtig: Sie fangen nicht bei Null an! Kinder- und Jugendschutz ist kein getrennter Handlungsbereich, sondern ein integrativer Baustein in der Kooperations-Landschaft. Das betrifft: den Ganztag, die Schulsozialarbeit, aber auch andere Bereiche wie z.b. die Hilfen zur Erziehung. Kooperation beim Kinder- und Jugendschutz: Der frühzeitige Auf-/Ausbau von Kooperationsstrukturen, um Kinder und Jugendliche in gemeinsamer Verantwortung unterstützen und fördern zu können und um im Ernstfall auf der Grundlage gemeinsam entwickelter Verfahrenswege schnell handeln zu können. AWO-Fachtag Kinderschutz praktizieren am in Düsseldorf Seite 5

6 Kinder- und Jugendschutz am Ort Schule Der Auftrag in 42 Abs. 6 SchulG NRW wird durch das BKiSchG (Artikel 1, 4) verstärkt Hat eine Lehr-/Fachkraft gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes/Jugendlichen, so ergeben sich gemäß BKiSchG (Artikel 1 4) folgende Optionen: Lehr-/Fachkräfte sollen die Situation mit den Personensorgeberechtigten und dem Kind/Jugendlichen erörtern und/oder auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, es sei denn, der Schutz wird in Frage gestellt (Abs. 1). Lehr-/Fachkräfte kräfte haben Anspruch (gegenüber dem Jugendamt) auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft zur Risikoeinschätzung (Abs. 2). Erforderliche Daten dürfen von Lehr-/Fachkräften pseudoanonymisiert übermittelt werden. Lehr-/Fachkräfte dürfen das Jugendamt informieren, wenn die schulinterne Erörterung der Situation erfolglos war und/oder sie das Einschalten für erforderlich halten und/oder keine andere Möglichkeit besteht, die Gefährdung abzuwenden (nach Abs. 1). Zu diesem Zweck dürfen dem Jugendamt erforderliche Daten mitgeteilt werden. Vorab sollen die Betroffenen in Kenntnis gesetzt werden es sei denn, der Schutz wird in Frage gestellt (Abs. 3).

7 Kinder- und Jugendschutz im Kooperationsdreieck gestalten Der Kinder- und Jugendschutz liegt in der Verantwortung der einzelnen Fach- und Lehrkräfte muss aber auch in fallunabhängige Strukturen eingebettet sein. Bei den Strukturen: Verschiedene Ebenen und Bezüge sind zu beachten! Jugendamt Vereinbarung zwischen Schule und Jugendamt Kinder, Jugendliche, Eltern Vereinbarung zwischen Träger und Jugendamt Lehrkräfte/Schule Verfahrensabsprachen zwischen Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften Fachkräfte/Träger

8 Der Ort Schule Alle sind gefordert, sich an einen Tisch zu setzen! Verfahrensabsprachen zwischen Träger und Schulleitung, Lehrkräften und Fachkräften zum gemeinsamen Handeln, bevor es zum Ernstfall kommt, zur gegenseitigen Unterstützung, um Kindern, Jugendlichen, Familien zeitnah und direkt Hilfen anbieten zu können, um Zuständigkeiten, Verantwortungen und Abläufe zu klären, Grenzen der eigenen Hilfen festzulegen wann ist das Jugendamt einzuschalten. Was ist zu tun? Notwendige Handlungsschritte sind: Schulleitung und Träger übernehmen Verantwortung und transportieren das Thema in relevante Gremien. Beauftragung einer Lehr- und/oder Fachkraft, die sich des Themas annimmt, hierfür Ressourcen zur Verfügung gestellt bekommt (Zeit, Fortbildung) und Kolleginnen/Kollegen als erste Anlaufstelle dient. Überprüfung vorhandener Aufgabenprofile und Integration des Kinderschutzes. Abstimmung von Verfahrensabsprachen und Reaktionsketten zu den gesetzlichen Vorgaben. Abstimmung von Dokumentationsformen/-bögen und Integration in die Alltagspraxis. Information der Eltern bei Einschulung/Schulbeginn/Elternabenden. Verankerung des Themas im Schulprogramm. Regelmäßiger Erfahrungsaustausch und Evaluation u.v.m. AWO-Fachtag Kinderschutz praktizieren am in Düsseldorf Seite 8

9 Vereinbarung zwischen Schule meint: alle am Ort Schule tätigen Akteure! und Jugendamt Vereinbarung betrifft mit Rechten & Pflichten alle am Ort Schule tätigen Akteure. Sie muss gemeinsam erarbeitet und abgestimmt werden zwischen: Schulleitung Trägervertretung Lehrkräfte sozialpädagogische Fachkräfte im Ganztag Schulsozialarbeiter/innen die relevanten Leitungs- und Fachkräfte des Jugendamt es (z.b. Bezirkssozialdienste) Gegenstand/ Zielsetzung Leitgedanke: Je differenzierter und klarer Absprachen und Begrifflichkeiten, umso mehr Handlungssicherheit bietet die Vereinbarung für alle Akteure Wo stehen diese zur Verfügung? Können nur Lehrkräfte anfragen oder auch Fachkräfte/Schulsozialarbeiter? Wer fragt wie an? Welcher Ablauf ist einzuhalten? Sollen Personen aus dem System qualifiziert werden? Ist Anonymität gesichert? Usw. Ansprechpartner/ Insoweit erfahrene Fachkraft (Person und Qualifikation) Dokumentation/ Datenschutz Begriffsklärung Verfahren/ Schwellen/ Reaktionsketten Evaluation/Fehlermanagement Indikatoren Beteiligung der Betroffenen Anlagen/ Informationen Nach: Dr. Sigrid A. Bathke, Köln

10 Beispiel Kreis Düren: Kinderschutzvereinbarung Verfahrensablauf in der Grundschule 2011

11 Achtung: Nicht die dritte Bezugsebene vergessen die zwischen Träger und Jugendamt Zwischen Jugendhilfeträger und Jugendamt gibt es in aller Regel ebenfalls Vereinbarungen zum Kinderschutz. Unterschiedliche Regelungen und Vorgaben für das Trägerpersonal sind zu verhindern! Deshalb gilt es zu klären: Beinhaltet diese Vereinbarung konkrete Bezüge zur Tätigkeit des Trägerpersonals am Ort Schule? Wird in der Vereinbarung Bezug genommen auf die Vereinbarung zwischen Schule und Jugendamt und umgekehrt? Sind Regelungen (z.b. was den Informationsfluss angeht) aufeinander abgestimmt? Sollen Fachkräfte des Trägers, z.b. ausgewählte Schulsozialarbeiter/innen, zu insoweit erfahrenen Kinderschutzfachkräften fortgebildet werden? Wenn ja: An welcher Schule sollen sie dann zum Einsatz kommen wer kann sie wie anfragen? Wichtig: Die Vereinbarungen auf allen drei Bezugsebenen müssen aufeinander abgestimmt sein und sich im Alltag als praktikabel erweisen. AWO-Fachtag Kinderschutz praktizieren am in Düsseldorf Seite 11

12 Der Kinder- und Jugendschutz immer auch ein Interpretationsprozess! Letzte Sicherheiten gibt es nicht das macht die gegenseitige kollegiale Unterstützung und Absicherung umso wichtiger. Und ein kontinuierlicher Qualitätsentwicklungsprozess! Die Vereinbarungen und Absprachen sind mit den gemachten Erfahrungen abzugleichen und ggf. weiterzuentwickeln. Das braucht Zeit, muss eingeplant werden (Leitungsaufgabe) und kann z.b. bei einer jährlichen Klausur geschehen. Wichtig: Sie fangen nicht bei Null an! Nutzen Sie die bereits vorhandenen Erfahrungen, Strukturen, Partner.. und mischen Sie sich ein und mit! Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! Alexander Mavroudis, Fachberater für die Kooperation von Jugendhilfe und Schule im LVR-Landesjugendamt Rheinland, Telefon 0221/ , Im Internet: (Pfad I: Jugendförderung/Jugendhilfe und Schule; Pfad II: Hilfe zur Erziehung) Empfohlene Literatur: Sigrid A. Bathke u.a. (2008): Arbeitshilfe zur Umsetzung des Kinderschutzes in der Schule Aktualisierte Ausgabe demnächst unter Weiterführender Link:

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