Vincent Golay Mix & Remix. Schweiz in Sicht. Demokratie Politik Institutionen
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- Edmund Koch
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2 Vincent Golay Mix & Remix Schweiz in Sicht Demokratie Politik Institutionen
3 Französischsprachige Originalausgabe: «Institutions politiques suisses» Editions LEP Loisirs et Pédagogie, Le Mont-sur-Lausanne, Lehrmittel der Interkantonalen Lehrmittelzentrale Autor: Vincent Golay Illustrationen: Mix & Remix Konzept und Umschlaggestaltung: NK Editions, Le Mont-sur-Lausanne Satz: Macgraph, Yves Gabioud, Puidoux Übersetzung und Verlagsredaktion der deutschsprachigen Ausgabe: Mathias Grüter Projektleiter Herstellung der deutschsprachigen Ausgabe: Alfred Heeb 2006 Deutschsprachige Lizenzausgabe: Lehrmittelverlag Zürich 8. korrigierte Auflage 2012 (7. Auflage 2011) Printed in Switzerland Klimaneutral gedruckt auf FSC-Recyclingpapier ISBN Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck, Vervielfältigung oder Verbreitung jeder Art auch auszugsweise nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Verlages.
4 Schweiz in Sicht 3 Inhaltsverzeichnis Einführung Der Staat und seine Verfassung Das Wesen des Staates Die Verfassung Bürgerrechte und Bürgerpflichten Individuelle Freiheiten Die politischen Rechte und die politische Repräsentation Die politischen Rechte Typisch schweizerische Rechte Wahlen Die politischen Parteien Interessenverbände Demokratie Was heisst Demokratie? Unterschiedliche Demokratieformen Föderalismus Was heisst Föderalismus? Von der Allianz zum Einheitsstaat Drei politische Ebenen Aufgabenteilung Die 26 Kantone Die drei Gewalten Gewaltenteilung Legislative: Die zwei Kammern des Parlaments Zusammensetzung des Parlaments Parlamentarisch eine eigene Sprache Der Weg zu einem neuen Gesetz Exekutive: Der Bundesrat Bundesverwaltung: Die 7 Departemente Judikative: Die Gerichte Die Rolle des Staates Staat und Gesellschaft Staat und Wirtschaft Öffentliche Finanzen Neutralität und Aussenpolitik Die Europäische Union Die EU und die Schweiz Glossar und Register Glossar Register
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6 Schweiz in Sicht 5 Einführung Die Schweiz wird oft als Musterdemokratie bezeichnet: Die Bundesverfassung garantiert den Schutz der individuellen Freiheiten. Der föderalistische Staatsaufbau schützt Minderheiten. Die Wählerbasis repräsentiert die Gesamtbevölkerung ausgewogen. Mit den beiden direktdemokratischen Instrumenten Volksinitiative und Gesetzesreferendum verfügen die Bürgerinnen und Bürger über weitgehende Mitbestimmungsrechte in politischen Angelegenheiten. Die Bürgerinnen und Bürger spielen in der Ausgestaltung der staatlichen Angelegenheiten eine tragende Rolle. Die staats politischen Strukturen unseres Landes ermöglichen ihnen eine intensive und aktive Anteilnahme am öffentlichen Leben. Das ist grundsätzlich positiv. Dem steht allerdings die Komplexität des politischen Geschehens gegenüber, was die Teilnahme bisweilen erschwert. Eine lebendige Demokratie braucht engagierte Bürgerinnen und Bürger, die über ein politisches Grundwissen verfügen. Dieses zu vermitteln, ist das Ziel des vorliegenden Kompendiums. Es beschreibt die wichtigsten staatspolitischen Institutionen der Schweiz und hilft, die demokratischen Spielregeln zu verstehen. Ob all der politischen Fachbegriffe, die durch die Medien verbreitet werden, tappt man als Medienkonsument zuweilen im Dunkeln: Zauberformel, parlamentarische Initiative, doppeltes Mehr Die Ausführungen der folgenden Seiten bringen Licht in das Dunkel der politischen Fachsprache. Das Glossar und das Register am Ende des Buches tragen das Ihre dazu bei. Wer sich einmal mit den gesellschaftlichen Mechanismen und Institutionen auseinandersetzt, gibt sich die Mittel in die Hand, deren Entwicklung mitzugestalten. Kurz: Er oder sie übernimmt damit staatsbürgerliche und gesellschaftliche Verantwortung.
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8 Der Staat und seine Verfassung Das Wesen des Staates Die Verfassung Bürgerrechte und Bürgerpflichten Individuelle Freiheiten
9 8 Der Staat und seine Verfassung Das Wesen des Staates. Die Schweiz ist einer der 195 Staaten der Erde. Ihre Hauptmerkmale sind: Sie ist ein Rechtsstaat, denn sie basiert auf einer Verfassung. Sie ist ein demokratischer Staat, denn das Volk kann die Art, wie die öffentlichen Angelegenheiten gehandhabt werden, beeinflussen. Sie ist ein föderalistisches Staatsgebilde, denn sie besteht aus Gliedstaaten den Kantonen, die über eine gewisse Autonomie verfügen. Eine organisierte Gemeinschaft Mit dem Begriff «Staat» bezeichnet man das Vorhandensein eines politischen Herrschaftssystems. Heutzutage gelten staatliche Strukturen als selbstverständlich, auch wenn sie je nachdem stark unterschiedlich ausgeprägt sein können. Zu einem modernen Staat gehören drei Kriterien: Ein Staat hat eine Bevölkerung Diese setzt sich aus Einheimischen (Menschen aus dem Gebiet des Staates selbst) und aus Ausländerinnen und Ausländern zusammen (Menschen aus einem fremden Staat). Man unterscheidet Bevölkerung und Volk: Die Bevölkerung umfasst die Gesamtheit der Individuen, die im Land leben. Das Volk umfasst dagegen nur jene, die über die politischen Rechte verfügen. Man spricht auch vom Stimmvolk (oder Souverän). Die Bevölkerung eines Staates lebt auf einem umgrenzten Gebiet Das bedeutet, dass die Staatsgrenzen durch die übrigen Staaten anerkannt werden. Der Staat betrachtet sein Territorium nicht als sein Eigentum (die meisten Staaten anerkennen das Recht auf Privateigentum). Aber seine Gesetze gelten für das gesamte Staatsgebiet. Zum Gebiet eines Staates gehören auch der Untergrund, die Wasserläufe, die Binnenseen sowie der Luftraum. Das schweizerische Staatsgebiet umfasst die Territorien seiner 26 Kantone. Der Staat verfügt über eine politische Autorität Nur diese eine Autorität ist befugt, ihren Willen durchzusetzen, notfalls auch mit Gewalt, also mit einer Armee oder der Polizei.
10 Das Wesen des Staates 9 Eigenschaften des Staates Der Staat ist eine moralische Persönlichkeit Er existiert weiter, auch wenn die Personen, die ihn lenken, wechseln oder sich seine Strukturen ändern. Nach welchen Grundsätzen ein Staat funktioniert, regelt er in seiner Verfassung (> S. 10). Der Staat ist souverän Er untersteht keiner übergeordneten Autorität. So sind alle Staaten der Erde gleichermassen souverän. Dabei gilt es, die Souveränität des Staates selbst von der Souveränität im Staat zu unterscheiden. In der Schweiz beispielsweise steht die Souveränität im Staat einzig dem Volk zu. Die Souveränität des Staates selbst kann durch die Unterzeichnung internationaler Abkommen oder Verträge eingeschränkt werden. In der Regel gründet ein Staat auf einem Schriftstück. Man spricht von der Verfassung. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Saudi-Arabien etwa stützt sich auf den Koran, und Grossbritannien, eine der ältesten Demokratien der Welt, hat nur eine mündlich überlieferte Verfassung. Ursprünglich waren die Schweizer Kantone alle gleich souverän. Mit der Gründung des Bundesstaates im Jahr 1848 haben sie zugunsten des Bundes freiwillig darauf verzichtet. Staatsaufgaben Um sein eigenes Fortbestehen sicherzustellen, muss jeder Staat zumindest für die Einhaltung von Ruhe und Ordnung sorgen. Je nach Staatsform kommen andere Aufgaben hinzu. Ein demokratischer Staat muss beispielsweise für die Interessen seiner Bürgerinnen und Bürger einstehen. Die meisten westlichen Staaten bemühen sich auch, sozialen und wirtschaftlichen Krisen vorzubeugen und für die soziale Absicherung der Bevölkerung zu sorgen (> S. 72). Um die langfristige Stabilität des Staates garantieren zu können, brauchen seine politischen Autoritäten die Legitimation durch das Volk. Zudem müssen sie versuchen, die Erwartungen und Bedürfnisse der Bevölkerung möglichst umfassend zu befriedigen.
11 10 Der Staat und seine Verfassung Die Verfassung. Die Verfassung ist das Grundgesetz eines Staates. Sie definiert seinen Aufbau, die Form der Beziehungen zu den Bürgerinnen und Bürgern und die wichtigsten politischen Grundsätze. Als eine Art «Supergesetz» ist sie allen anderen Rechtserlassen übergeordnet. Verfassungsänderungen sind in der Regel schwieriger durchzusetzen als Gesetzesänderungen. Die schweizerische Bundesverfassung regelt vier Hauptbereiche: 1. die Grundrechte (> S. 12), 2. die föderalistische Struktur des Landes (> S. 46), 3. die politischen Rechte (> S. 20), 4. die Organisation der Bundesbehörden (> S. 56 ff.). Kleine Verfassungsgeschichte 1291 Bundesbrief Ausgehend vom Bündnis zwischen Uri, Schwyz und Unterwalden entwickelt sich bis 1513 ein Bündnissystem von 13 souveränen «Orten» (heute: Kantone). Hinzu kommen «zugewandte Orte» und «gemeine Herrschaften». Es gibt keine Zentralregierung Helvetik Durch die militärische Intervention Frankreichs wird die «alte Eidgenossenschaft» zerschlagen. Die nun eingerichtete «Helvetische Republik» ( ) ist ein Einheitsstaat. Dieser ist in unselbstständige Kantone eingeteilt. Die Zentralregierung befindet sich zuerst in Aarau, dann in Luzern und später in Bern. In dieser Zeit werden verschiedene individuelle Freiheitsrechte eingeführt (> S. 14). Die Schweiz ist von Frankreich abhängig Mediationsakte Die «Schweizerische Eidgenossenschaft» ist ein Staatenbund von 19 gleichberechtigten, souveränen Kantonen. Rechtsgrundlage ist die von Napoleon Bonaparte diktierte «Mediationsakte». Eine Zentralregierung und eine Hauptstadt gibt es nicht.
12 Die Verfassung Bundesvertrag Nach dem Sturz Napoleons I. wird die Mediationsakte durch den «Bundesvertrag» ersetzt, der den nunmehr 22 Kantonen eher noch mehr Selbstständigkeit gewährt. Die europäischen Grossmächte garantieren die Neutralität der Schweiz Erste Bundesverfassung Aus dem Staatenbund wird ein Bundesstaat mit Hauptstadt Bern. Die Staatsgewalt liegt teils bei den Bundesorganen, teils weiterhin bei den Kantonen. Der Bundesrat, das Bundesgericht und das «Bundesparlament» (National- und Ständerat) werden eingerichtet. Die älteste noch geltende Verfassung ist diejenige der Vereinigten Staaten. Sie wurde 1787 in Kraft gesetzt. Im Sonderbundskrieg (1847/48) hatten sich die liberalen gegen die katholischkonservativen Kantone durchgesetzt. Sie setzten ihre Ziele in einer neuen Verfassung um: Schaffung eines Bundesstaates mit einem vom Volk gewählten Parlament, Garantie der persönlichen und politischen Grundrechte, Gewaltenteilung Zweite Bundesverfassung Die Bundesorgane erhalten mehr Kompetenzen, etwa im Bereich des Militärwesens und im Eisenbahnbau. Das Volk kann per Referendum eine Abstimmung über ein vom Parlament beschlossenes Gesetz verlangen Dritte Bundesverfassung Nach etwas mehr als 100 Jahren und zahlreichen Teiländerungen drängt sich eine Totalrevision der Bundesverfassung von 1874 auf. Es handelt sich allerdings im Wesentlichen um eine redaktionelle Überarbeitung. Die Staatsstruktur bleibt unverändert.
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