DDR-Standard. Lastannahmen für Bauwerke Schneelasten

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1 Verantwortlich: Bauakademie der DDR, Institut für Projektierung und Standardisierung, Berlin :i Bestätigt:.2.976, Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung, Berlin ~ -, J '".' / /'.!";J,f -' ~~.~'~{"""'),~' ~~---~ DK DDR-Standard Lastannahmen für Bauwerke Schneelasten Dezember 976 t&l /05 Gruppe HarpyaHH AnR CTpOHTenbHblX coopy>kehhh CHeroei.ie Harpy3HH J D e-sk_ri p-to_r_e_n_:_la s_t_a_nn_a_h_m e_;_s_chn... e_e_l_a-st Design Loads for Buildings Snow Loads... a verbindlich ab..982 Für Neuprojektierung verbindlich ab Die s e r Standard gilt für die Bauwerksteile und Bauelemente von Bauwerken, die während der Errichtung oder Nutzung mit Schnee bedeckt sein können, sofern nicht in Standards für spezielle Bauwerke abweichende Festlegungen getroffen sind. ii l ri Q Q ;;... r : j Vorbemerkung Für die Umrechnung der Werte dieses Standards ist anzunehmen: kn/m 2 ~ 00 kp/m 2. NORMLASI'l) Die für die horizontale Projektion einer Fläche anzusetzende Normlast pn ist zu ermitteln nach p = s c. in kn/ji 2 () n o i Dabei bedeuten: s 0 =Grundwert der Schneelast nach Tabelle 2 ci = Formbeiwert nach Tabelle 3; i =, 2, 3, 4! Q J! r 'i > 2. RECHENLASI' Die Rechenlast p ist zu ermitteln nach p=p ninkn/m 2 n Der Lastfaktor ist für die Last infolge Schnee mit n =, 4 anzusetzen. 3. LASrERHÖHUNGSFAKTOR 2 ) Bei der Ermittlung der Beanspruchung durch Schnee belasteter Bauwerksteile und Bauelemente ist ein Lasterhöhungsfaktor ks nach Tabelle zu berücksichtigen. Mit ks ist der Wert der Normlast pn zu multiplizieren. (2) \ ) Soweit die Berechnung noch nicht nach der Methode der Grenzzustände erfolgt, gilt die- Normlast als maßgebende Belastung. Dabei ist der Lasterhöhungsfaktor ks nach Tabelle zu berücksichtigen. 2 ) Durch den Lasterhöhungsfaktor wird die Versagenswahrscheinlichkeit unterschiedlich schwerer Konstruktionen einander angeglichen. Die unterschiedlichen Versagenswahrscheinlichkeiten sind in den verschieden großen streuungen der Eigen- und Schneelasten begründet. Fortsetzung Seite 2 bis 6

2 Seite 2 TGL 32274/05 Tabelle Verhältnis von Grundwert der Schneelast zur ständigen Last s -E.~05 g ' so 0,5<-g-<3,0 Lasterhöhungsfaktor ks,0 o, 9 + o, 2 s 0 - g so ~ 3,0,5 g Hierbei bedeutet: g =die auf den m 2 Grundfläche bezogene ständige Last in kn/m 2, die auf die jeweils untersuchten Bauwerksteile und Bauelemente entfällt 4. GRUNDWERT Der zur Bildung der Normlast infolge Schnee anzunehmende Grundwert ist in Abhängigkeit von der Lage und der Höhe des Standortes Tabelle 2 zu entnehmen. Tabelle 2 Höhe über Meeresspiegel in m für das Gebiet Grundwert s 0 Harz sonstige DDR kn/m 2 bis 250 bis über 250 bis 375 über 300 bis über 375 bis 475 über 450 bis über 475 bis 525 über 575 bis 650, 50 über 525 bis 575 über 650 bis 725 2,00 über 575 ilber 725 2, 50 Ist der Standort des Bauwerkes nicht eindeutig einer Höhe zuzuordnen, ist der größere Grundwert zu wählen. Der Grundwert entspricht dem auf einer waagerechten Fläche eines Bauwerksteiles oder Bauelementes anzunehmenden Lastwert infolge Schnee. 5. FORMBEIWERT Unabhängig von Auf- oder Anbauten sind zunächst alle infolge Schnee belasteten Bauwerksteile und Bauelemente für eine über die Fläche gleichmäßig verteilte Schneelast zu untersuchen. Dabei ist der von der Neigung abhängige Formbeiwert c nach Tabelle 3 Nr. bzw. 2 zu berücksichtigen. Ergeben sich aus der nur halbseitigen Anordnung dieser Schneelast im Tragwerk örtlich ungünstigere Beanspruchungen, so ist dieser Lastfall ebenfalls zu untersuchen. Außer dem Lastfall "Schnee. gleichmäßig verteilt", sind die Bauwerksteile und Bauelemente für die aus der Dachgestaltung bzw. den Aufbauten möglichen Schneeumlagerungen zu untersuchen. Die von der Dachform abhängigen Formbeiwerte bis c sind der Tabelle 3 Nr. bis0 zu entnehmen. Sind bei diesem Nachweis örtlich mehrere Einflüsse zu berücksichtigen, z. B. Kopfbau vor Hallen mit Oberlicht, so sind die 4 Formbeiwerte ci so zu überlagern, daß der größte der anzusetzenden Werte voll, alle weiteren mit ci - anzunehmen sind. Sind die Aufbauten hinsichtlich ihrer Ausdehnung klein, z. B. Lüfter, Aufzüge, so wird nur die nähere Umgebung durch eine örtliche Schneeanhllufung hlileren Beanspruchungen unterworfen. Die dafür anzusetzenden Flächen und zusätzlich zum gleichmll8ig verteilten Schnee anzunehmenden Schneelasten sind nach Tabelle 3 Nr. anzunehmen.

3 6. HERABRUTSCHENDER SCHNEE Die nach Tabelle 2 anzunehmenden, örtlich höheren Schneelasten berücksichtigen die infolge Verwehungen möglichen Verlagerungen des Schnees. Nicht erfaßt sind jedoch von hsheren auf niedrigere Dächer herabstürzende Schneemassen. Sofern hiermit zu rechnen ist, z. B. bei fehlenden Schneefanggittern, ist dieser Fall besonders zu berücksichtigen. Dabei ist die abstürzende Schneemasse, die nach den örtlichen Gegebenheiten einzuschätzen ist, mit dem Faktor 2 zu multiplizieren und als plstzliche Last einzustufen. Tabelle 3 Nr. Dachform Belastungsschema Formbeiwert c d. ~ 25 ~ 60 Cl,0 0 zusätzliche Forderungen und Bemerkungen Für Zwischenwerte von ist geradlinig zu interpolieren. 2 zusätzlich bei Satteldächern mit 20 ~ d. ~ 30 C2 = 0, 75 Cl c 3 =, 25 Cl < < 0, 4 =Cl = if =, 0 Für Dachplatten aus stahloder Spannbeton bei f/l ~ /8 =, 4 3 """""""""""""""" : ~ ~~I außerdem bei f/l ~ /8 f/l /8 /6 ~ /5 c2,6 2,0 2,2 C3 0,8, 0, Für Zwischenwerte von f/l ist geradlinig zu interpolieren. Windschutzvorrichtungen zwischen Traufe und Aufbau bleiben unberücksichtigt. i ~:"'"'"W. l~l"""'"" l"'l ~'Jllll'li'!lllllllllfTITTTITTTil ~t s- ) neben dem Aufbau II), 5 m vor und hinter dem Aufbau Fortsetzung der Tabelle Seite 4

4 te 4 TGL 32lr74 05 Fortsetzung der Tabelle 3 Nr. Dachform Belastungsschema 4 Formbeiwert c zusätzliche Forderungen und Bemerkungen 5 für c( oder ol 2 :::.. 5 = O, 6 c =, 4 3 Für mehr als 2 Hallenschiffe ist dieses Belastungsschema für je 2 zusammenstoßende Schiffe zu untersuchen. 6 '---/,, / '2 ~rt., / r..!l f2 ur l oder 2 > 0 = 2, O Für Dachplatten aus Stahl - oder Spannbeton c =, 4 2 Für mehr als 2 Hallenschiffe gilt die Bemerkung ZU Nr b a!- I..., br.~!.,.. ' a =, O + 0, 4 b l Der spiegelbildliche Lastfall ist ebenfalls zu untersuchen. Fortsetzung der Tabelle Seite 5 x 3 ) Stehen die elnzelnen Gebäude nicht unmittelbar aneinander und ist ihr gegenseitiger Absb.nd größer als der Dachüberstand, so ist jedes Gebäude als ftir sich alleln stehend zu betrachten.

5 TGL 32274/05 Seite 5 Fortsetzung der Tabelle 3 chform elastungsschema Formelbeiwert c zusätzliche Forderungen und Bemerkungen I,, =, O c 3 =, O+k~ t +m 2 ( 2-2h~ ~ ;.Q h bzw. 4,0 so h und in m; s in kn/m 2 0 s:;, '2 m. = 0, 5 be" r/., ~ 200 i LlDn!t? "'4' l f/l ~ /8 u"' '' u i.5"'""" ~ -. rl.. >20 mi - 0, 3 bei f/l :>/8 s > 2 uf~::j ~: (i =, 2) r- s = 2t :i 5m s j Ist auf dem höheren Dach zum niedrigeren hin eine Brüstung, deren Höhe in Metern größer ist als 3 so 2-;c>' so ist das niedrigere Dach nach Nr. 0 zu untersuchen. Ist 2h > 2, so ist ( l 2-2h) = O anzunehmen. Für m und s gilt Nr. 8. Ist 2h + 5h 3 > 2 Bei 5hl + 2h 3 > 2 gilt (2-5hl - 2h3) = 0 0 Brustung f't u~~ Attika usw u- L_~~~~~~~~~~~~~-=-+t Cl =, 0 _;.Qh~30 c2 - s - ' 0 gilt für den Fall, daß s h:> 0 f;o cz =, 0 bei d ~, 5 m 2 0 c =::.z...::.h >,0 bei d>l, 5m z so Bei örtlichen Aufbauten mit d ~ 5 m Der Winkel,6 ist so zu wäh- ~, 5 bei, 5 m"'-d ~ 5, 0 m len, daß das zu untersuchende Bauelement am ungün- ~ 2, fl bei 5, 0 mc:.d ~ 5, 0 m stigsten beansprucht wird. cz ist zusätzlich und über die schraffierte Fläche gleich groß anzunehmen. Damit wird c = c. + c l z x3) siehe Seite 4

6 Seite 6 TGL 32274/05 Hinweise Gemeinsam mit TGL 32274/0, /03 und /07 Ersatz für TGL 2067/0 Ausg Änderungen gegenüber TGL 2067/0: Abschnitt 5. völlig überarbeitet. Entstanden unter Berücksichtigung des RGW-Normativdokumentes SI' "Lasten und Lasteinwirkungen, Projektierungsvorschrüten", angenommen auf der 37. Tagung der Ständigen Kommission für Bauwesen des RGW im Juni 974. Anordnung vom über die Tafel der gesetzlichen Einheiten (GBl. Sonderdruck Nr. 605)

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