22. Sitzung des Unterausschusses Produkthaushalt und Personalwirtschaft des Hauptausschusses vom 15. September 2015
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- Götz Brauer
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1 Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) Z C Nicole.Klaschewski@senaif.berlin.de An den Vorsitzenden des Unterausschusses Produkthaushalt, und Personalwirtschaft des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Vorlage zur Beschlussfassung über Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Haushaltsgesetz 2016/ HG 16/17) Kapitel 0910 Titel Willkommenszentrum 22. Sitzung des Unterausschusses Produkthaushalt und Personalwirtschaft des Hauptausschusses vom 15. September 2015 Ansatz Haushaltsplan 2014:./. Ansatz Haushaltsplan 2015:./. Ansatz gemäß Haushaltsplanentwurf 2016:./. Ansatz gemäß Haushaltsplanentwurf 2017:./. Ist 2014:./. Verfügungsbeschränkungen:./. Aktuelles Ist (Stand:./.):./. Gesamtkosten:./. Der Unterausschusses Produkthaushalt und Personalwirtschaft des Hauptausschusses hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: SenArbIntFrau wird gebeten, dem UA PHPW zur 2. Lesung des Einzelplans 09 am 10. November 2015 zu folgenden Punkten zu berichten: 1. Darstellung der Aufgaben und Arbeitsweise des geplanten Willkommenszentrums. 2. Darstellung der Stellenbewertungen, der Aufgaben- und Stellenbeschreibungen, der Organisationsstruktur sowie die inhaltliche und organisatorische Abgrenzung einerseits zu den für den Ausbau der Willkommenskultur im EP 05/LABO vorgesehen Aufgaben und Stellen und andererseits den Planungen für die Umstrukturierung des LAGeSo. 3. Welches Konzept und welche Ziele liegen dem zugrunde?
2 4. Wurden mögliche Zuwächse durch die Flüchtlinge bereits antizipiert? 5. An wen richtet sich das neue Willkommenszentrum? An die Flüchtlinge oder an die Zugewanderten? Es wird gebeten, mit nachfolgendem Bericht den Beschluss als erledigt anzusehen. Die Abteilung III Beauftragte/r des Senats von Berlin für Integration und Migration hat hierzu folgendes ausgeführt: 1.Darstellung der Aufgaben und Arbeitsweise des geplanten Willkommenszentrums Ort und institutionelle Einbindung Das Willkommenszentrum soll im Gebäudekomplex des Integrationsbeauftragten (Potsdamer Straße 65, Berlin) eingerichtet werden. Dadurch können auch die dort bestehenden Beratungsstrukturen integriert werden. Für die Ansiedlung beim Integrationsbeauftragten bietet das Partizipations-und Integrationsgesetz die Grundlage, denn die Funktion des Integrationsbeauftragten besteht darin, darauf hinzuwirken, dass Menschen mit Migrationshintergrund die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gegeben wird. Daher ist auch nach der Geschäftsverteilung des Senats die Entwicklung von Willkommensstrukturen der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen zugeordnet. Vorgehalten werden folgende Leistungen: a. Intensive und kompakte Erstberatung u.a. zu folgenden Themen - zu Fragen der melde- und aufenthaltsrechtlichen Perspektiven - dem Familiennachzug - Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten - Beschulung und Kitabesuch - Wohnungssuche - Möglichkeiten der Begegnung ( z.b. Vereine, Treffpunkte) b. Verweisberatung Die Beratenden im Willkommenszentrum und die dort angebotenen Informationen lotsen die Neuankommenden zu weiterführenden Angeboten und den erforderlichen Antragstellen. Das beinhaltet nach Möglichkeit bereits eine Terminvereinbarung oder bei räumlicher Nähe eine direkte Überleitung. Durch die gezielte Zuweisung wird die Qualität der vorhandenen Beratungsangebote erhöht. So ist eine Konzentration auf die Kernaufgaben möglich, was zu einer Entlastung der derzeit vorhandenen Beratungsstellen führen wird.
3 Eine direkte Überleitung ist z.b. möglich für die Beratungsangebote, die zum Zuständigkeitsbereich der/des Integrationsbeauftragten bzw. der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen gehören. Dazu zählen u.a. folgende Beratungsleistungen: - aufenthaltsrechtliche Beratung - Sozialberatung - Ausbildungs- und Berufsberatung für Flüchtlinge im Rahmen des Bleiberechtsnetzwerkes Bridge - Beratung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen - Beratung zu Angeboten der beruflichen Bildung, Fort- und Weiterbildung Für die Beratungsangebote anderer Senatsverwaltungen und Institutionen werden im Willkommenszentrum Termine arrangiert und vorbereitet. Verweisberatung findet u.a. zu folgenden Stellen statt: - Beratungsangebote der Bezirksämter, insbesondere bezirkliche Begrüßungsbüros - Business Immigration Services für Unternehmensneugründungen und Hochqualifizierte - Ausländerbehörde - Angebote der Erwachsenenbildung (u.a. durch die Volkshochschulen) - Jugendämter - Arbeitsagentur - Jobcenter - Angebote der von Migrantenorganisationen und Wohlfahrtsverbänden - (Migrationsberatung für Erwachsene, Jugendmigrationsdienste, Migrantensozialdienste) Daneben sollen Prozesse der interkulturellen Öffnung von Verwaltungen und sozialen Diensten begleitet werden, denn für eine erfolgreiche Arbeit der gesamtstädtischen Willkommensstrukturen ist interkulturell kompetentes Personal ein Schlüsselfaktor. 2.1 Darstellung der Stellenbewertungen, der Aufgaben- und Stellenbeschreibungen, der Organisationsstruktur sowie die inhaltliche und organisatorische Abgrenzung Das Willkommenszentrum wird in die Abteilung III als ein eigenes Referat eingefügt. Für das Willkommenszentrum ergeben sich insgesamt Zugänge von 9,00 Stellen unterschiedlicher Wertigkeit, die sich im Einzelnen wie folgt darstellen: 1,00 EG 15 Stellenzugang Leitung Willkommenszentrum 3,00 EG 13 Stellenzugang Umfassende Erst- und gezielte Verweisberatung 1,00 EG 13 Stellenzugang Öffentlichkeitsarbeit 1,00 EG 12 Stellenzugang Internetpräsenz 2,00 EG 8 Stellenzugang Erstinformation und-beratung 1,00 EG 6 Stellenzugang Sekretariatsaufgaben
4 Leitung des Willkommenszentrums (1,00 EG 15) Die Leitung des Willkommenszentrums steuert die Aufgaben des Willkommenszentrums und vertritt dieses nach außen. Die Leitung agiert als Bindeglied zu allen Senatsverwaltungen, den Bezirksämtern und anderen Institutionen (einschl. Migrantenorganisationen, Wohlfahrtsverbänden und Kammern). Umfassende Erst- und gezielte Verweisberatung (3,00 EG 13) Die Kolleginnen und Kollegen übernehmen die umfassende Erstberatung und gezielte Verweisberatung nach fachlicher Prüfung und ggf. Abstimmung mit der jeweiligen Partnerverwaltung, an die verwiesen wird. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Abstimmung mit anderen Senatsverwaltungen und Fachverwaltungen in den Bezirken. Folglich wird in diesen Arbeitsgebieten die systematische Abstimmung mit Begrüßungsbüros und anderen Stellen der Bezirke verortet. Zudem kommt den drei Stellen unterstützende Funktion bei der interkulturellen Öffnung der betreffenden Verwaltungen zu. Öffentlichkeitsarbeit (1,00 EG 13) und Internetpräsenz (1,00 EG 12) Für die Erreichbarkeit und Wirksamkeit des Willkommenszentrums sind die Öffentlichkeitsarbeit und eine starke Internetpräsenz von zentraler Bedeutung. Der Internetauftritt fungiert als virtuelles Willkommenszentrum und kann wichtige Erstorientierung bieten. Zugleich liefert die Internetpräsenz einen unverzichtbaren Beitrag zur Verzahnung der in der Stadt vorhandenen Bürger- und Beratungsdienste und ergänzt damit die persönliche Beratung. Wichtige Grundlage der Informationsund Beratungsdienste des Willkommenszentrums sind außerdem schriftliche Materialien zu grundlegenden Themen und ausgewählten Fragestellungen. Diese sollten stets in aktualisierter Fassung in den Sprachen des Willkommenszentrums vorgehalten werden. Diese Info-Print-Materialien orientieren sich am virtuellen Willkommenspaket, greifen einzelne Sachverhalte auf, ergänzen diese um aktuelle Entwicklungen und weitere Themen, die sich als relevant für die Zielgruppen des Willkommenszentrums herausstellen. Erstinformation und Erstberatung (2,00 EG 8) Die Erstinformation und -beratung erfolgt in der Empfangszone des Willkommenszentrums. Der Erstberatung kommt als erster Anlaufstelle eine wichtige Rolle zu. Hier wird entschieden, ob Ratsuchende einen Termin für eine umfassende Erstberatung im Willkommenszentrum erhalten oder sinnvollerweise an eine andere Behörde weiterempfohlen werden. Sekretariatsaufgaben (1,00 EG 6) Die Sekretärin/der Sekretär des Willkommenszentrums übernimmt übliche Sekretariatsaufgaben und unterstützt die Leitung bei Koordinationsaufgaben. Darüber hinaus soll das Beratungsangebot durch Einbindung von Fachberatungen anderer Institutionen (unter anderem der Kammern, Wohlfahrtsverbände und Migrantenorganisationen) verstärkt werden.
5 2.2 Ausbau der Willkommenskultur im EP 05/LABO vorgesehen Aufgaben und Stellen und Planungen für die Umstrukturierung des LAGeSO Die Ausländerbehörde hat in den letzten Jahren Willkommensstrukturen unter Einbindung externer Partner entwickelt, namentlich der AOK Nordost, der LIGA der Berliner Wohlfahrtsverbände, der Internationalen Organisation für Migration (IOM), dem Türkischen Bund Berlin-Brandenburg, der Türkischen Gemeinde Berlin und dem Deutsch Arabischen Zentrum. Es ist beabsichtigt, diese Kooperation zu einem gesonderten Willkommenszentrum in der Ausländerbehörde auszubauen und die dortigen Angebote mit dem bei der Integrationsbeauftragten aufzubauenden Zentrum zu vernetzen. Zu Planungen bezüglich einer Umstrukturierung innerhalb des LAGeSO liegen der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen keine Informationen vor. 3. Welches Konzept und welche Ziele liegen dem (Willkommenszentrum) zugrunde? Konzeptionelle Grundlage Das Konzept für ein Willkommenszentrum basiert auf dem Hintergrund der verstärkten Zuwanderung und des Bedarfs an ausgebildeten Fachkräften und an Auszubildenden. Für das Konzept des Willkommenszentrums wurde 2014 eine Expertise vorgelegt, die die Anforderungen an ein Willkommenszentrum unter Berücksichtigung der in Berlin bestehenden Beratungsangebote identifiziert. In die Erstellung wurden die Institutionen eingebunden, die die wichtigsten Angebote für Neuzuwanderer/innen vorhalten. Der Senat orientiert sich bei der Realisierung des Willkommenszentrums an den Schlussfolgerungen der Expertise (Institut für Potenzialberatung: 2014, Bedarfsanalyse zu Good-Practice-Ansätzen aus anderen Bundesländern/Metropolregionen Deutschlands zu Willkommensstrukturen für Zugewanderte mit Migrationshintergrund im Vergleich zum Bundesland Berlin ). Bündelung bestehender Willkommensstrukturen In Berlin gibt es bereits eine Vielzahl an Beratungs- und Anlaufstellen, die aber nicht ausreichend aufeinander abgestimmt sind. Auch für Fachleute in den Behörden stellt sich die Situation unübersichtlich dar und gerade den neu ankommenden Menschen sind die Angebote nicht bekannt. Daher soll das Willkommenszentrum als zentrale Anlaufstelle zur Integration fungieren, um die in der Stadt vorhandenen Willkommensangebote, einschließlich der bezirklichen Angebote, zu koordinieren und alle beteiligten Akteure zu vernetzen. 4. Wurden mögliche Zuwächse durch die Flüchtlinge bereits antizipiert? Aufgrund der anhaltenden Flüchtlingszahlen wurde die Zielgruppe von geflüchteten Menschen von Beginn an bei der Konzipierung des Willkommenszentrums mit
6 berücksichtigt. Das heißt konkret, dass es Beratungen speziell für Geflüchtete geben wird und auch die Verweisberatung diese Zielgruppe prinzipiell mit bedenkt. 5. An wen richtet sich das neue Willkommenszentrum? An die Flüchtlinge oder an die Zugewanderten? Das Willkommenszentrum wurde im Ergebnis der Analysen zur wachsenden Stadt Berlin konzipiert. Es soll als zentrale Anlaufstelle für alle Neuzugewanderten fungieren: EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Migrantinnen und Migranten, die zum Studium, zur Familienzusammenführung oder aus humanitären Gründen nach Berlin kommen und Asylantragstellende. Zu den Zielgruppen gehören Fachkräfte, Existenzgründerinnen und -gründer, Unternehmerinnen und Unternehmer und auch geflüchtete Menschen. In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
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