Protokoll: der Kirchgemeindeversammlung vom Sonntag, 12. November 2017, Uhr im Kirchgemeindehaus Kramgasse 10, 1.
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- Erika Lehmann
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1 Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom Sonntag, 12. November 2017, Uhr im Kirchgemeindehaus Kramgasse 10, 1. Stock, 3011 Bern Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Anwesend: Entschuldigt: Ueli Stutz Sandra Lagger-Deutsch Werner Heilmann 24 Stimmberechtigte und 6 Gäste, gemäss Präsenzliste Gerny Marianne, Gerny Hans, Kramny Annelise, Kramny Winfried, Schwab Myriam, Schwab Pierre, Steuder Kurt, Troll-von Steiger Christel, Wloemer Klaus, Zillig Patrick Gäste: Cantaluppi Andrea, Berlis Angela Bestand der Stimmberechtigten gemäss Stimmregister-Verbal der Christkatholischen Kirchgemeinde Bern: 432 Frauen und 401 Männer, total 833 Stimmberechtigte * * * * * Traktanden: 1. Finanzen a) Budget b) Finanzplan 2. Kreditantrag für die Dachsanierung Kramgasse 10 / Rathausgasse 7 a) Genehmigung des Rahmenkredites b) Auftragserteilung an Kirchgemeinderat zur Realisierung c) Finanzierung / Folgekosten 3. Genehmigung des neuen Reglements zum Werterhalt der Liegenschaften im Finanzvermögen 4. Genehmigung des neuen Reglements über die Verwaltung der Pfarramtlichen Gelder 5. Informationen zu den Themen: a) Neues Kirchengesetz: aktueller Stand b) Sanierung/Erneuerung der Fenster Kramgasse 10 / Rathausgasse 7 c) Eritreische Gastgemeinde 6. Verschiedenes
2 Der Präsident der Kirchgemeindeversammlung, Herr Ueli Stutz, begrüsst die Anwesenden und verliest die Entschuldigungen. Die Einladung ist ordentlich erfolgt. Die Traktandenliste wird genehmigt. Verzicht auf das Gebet, da die Kirchgemeindeversammlung im Anschluss an den Gottesdienst stattfindet. 1. Finanzen a. Budget Herr Werner Kummer erläutert mittels PowerPoint-Folien den Voranschlag 2018 (s. Anhang 2), der an der Kirchgemeindeversammlung aufliegt. Der Voranschlag basiert nochmals auf dem bisherigen Rechnungsmodell HRM1. Der Voranschlag 2018 ist konsolidiert, d.h. er umfasst Ausgaben und Einnahmen der Kirchgemeinde sowie des Finanzvermögens (der Liegenschaften). Die Gesamtzahlen bewegen sich im Rahmen der Vorjahre, jedoch mit einem Ertragsüberschuss: Laufende Rechnung Aufwand CHF Ertrag CHF Ertragsüberschuss CHF Die Aufteilung des Gesamtaufwandes von CHF ergibt folgendes Bild: Kirchgemeinde: 77 % der Gesamtausgaben (CHF ) Liegenschaft Neuengasse 5: 19 % (CHF ) Liegenschaft Kramgasse 10: 4 % (CHF ) Beim Ertrag in der Höhe von CHF sieht es wie folgt aus: Kirchgemeinde: 57 % (CHF ) Liegenschaft Kramgasse 10: 24 % (CHF ) Liegenschaft Neuengasse 5: 19 % (CHF ) Wie schon in den letzten Jahren bemerkt wird auch dieses Jahr ersichtlich, dass ohne die Mieterträge aus den beiden Liegenschaften Probleme entstehen könnten. Investitionsrechnung Im Verwaltungsvermögen gibt es keine Investitionen. Die im Finanzplan enthaltenen Kosten für die Sanierung der Liegenschaft Kramgasse 10 werden per Rechnungsabschluss ins Finanzvermögen übertragen, weshalb die Investitionsrechnung unter dem Strich ausgeglichen abschliesst. Der Kirchgemeinderat hat den Voranschlag 2018 an seiner Sitzung vom 20. September 2017 genehmigt. b. Finanzplan Herr Werner Kummer, erläutert mittels PowerPoint-Folien den Finanzplan (s. Anhang 3), der an der Kirchgemeindeversammlung aufliegt. In einem Jahr treten bei der Finanzplanung diverse Änderungen als Folge der Einführung von HRM2 in Kraft. Der vorliegende Finanzplan berücksichtigt diese Änderungen bereits, indem er gestützt auf ein neues Übergangs-Planungsmodell erarbeitet wurde. Prognose Laufende Rechnung: Für die Laufende Rechnung werden durchwegs positive Resultate prognostiziert. Es wird in den nächsten Jahren keine Investitionen im Verwaltungsvermögen geben. Die Investitionen im Finanzvermögen werden direkt aus dem vorhandenen Vermögen finanziert. 2
3 Prognose Belastung: Die Ertragsüberschüsse der Laufenden Rechnung liegen in der Planungsperiode im Bereich zwischen CHF und Der Voranschlag 2018 korrigiert das prognostizierte Resultat von CHF auf CHF Entwicklung Eigenkapital: Das Eigenkapital wird sich weiter positiv entwickeln, so dass am Ende der Planungsperiode mit einem Eigenkapital von rund CHF 4.65 Mio. zu rechnen ist. Das entspricht etwa dem Zehnfachen des jährlichen Steuerertrages. Der Kirchgemeinderat hat den Finanzplan an seiner Sitzung vom 23. August 2017 genehmigt und beantragt der Kirchgemeindeversammlung Folgendes: - Genehmigung des Voranschlags 2018 mit einem Ertragsüberschuss von CHF Die Steueranlage beträgt unverändert 0,276 des gesetzlichen Einheitsansatzes. - Vom Finanzplan wird Kenntnis genommen. Entscheid Kirchgemeindeversammlung zu den Traktanden 1.a) und 1.b): - Der Voranschlag 2018 wird einstimmig genehmigt. - Die Steueranlage wird einstimmig bei 0,276 des gesetzlichen Einheitsansatzes verabschiedet. - Der Finanzplan wird zur Kenntnis genommen. Herr Ueli Stutz verdankt die Ausführungen und die gute Rechnungsführung. 2. Kreditantrag für die Dachsanierung Kramgasse 10 / Rathausgasse 7 a. Genehmigung des Rahmenkredites b. Auftragserteilung an Kirchgemeinderat zur Realisierung c. Finanzierung / Folgekosten Herr Urs Roth, Leiter Baukommission, erläutert den Antrag des Kirchgemeinderates auf Genehmigung eines Bruttokredites von CHF (s. Anhang 4). Dabei verweist er auf die Pläne, die anlässlich der Kirchgemeindeversammlung aufgehängt und einsehbar sind. Der anlässlich der Kirchgemeindeversammlung vom 17. Mai 2017 genehmigte Kredit für die Sanierung der Fenster sowie für die teilweise Erneuerung der Sonnenschutzstoren reicht für die noch offenen Arbeiten im Bereich Fenstersanierung und Ersatz Sonnenschutz. Weitere, dringend notwendige Unterhaltsarbeiten an den Fassaden (Sandstein) und den Dächern (u.a. Entfernung der Überreste alter Kamine) stehen derzeit noch aus und sollen dank dem zu genehmigenden Kredit realisiert werden können. Das Geld soll zudem für eine zweckmässige und längst fällige Sanierung des Dachzimmers an der Kramgasse 10 gebraucht werden. Die geplanten Massnahmen sollen den weiteren Unterhalt während der nächsten fünfundzwanzig Jahre minimieren und dafür sorgen, dass der Innenhof über dem Laden besser genutzt werden kann. Sie dienen der Substanzerhaltung der Liegenschaft und sind eine Investition in eine finanziell gesicherte Zukunft, da die Liegenschaft Kramgasse 10 mit ihrem Nettoertrag wesentlich zu einem ausgeglichenen Budget der Kirchgemeinde beiträgt. Die auszuführenden Arbeiten konnten vor Ort besichtigt und die Richtofferten entsprechend bereinigt werden. Dabei wurde auch die Denkmalpflege beigezogen, um Konflikte zwischen denkmalpflegerischen Vorgaben, SUVA-Vorschriften und Energievorgaben auszuräumen. Die Arbeiten sind von Frühling bis Herbst 2018 geplant, je nach Verlauf des Baugenehmigungsverfahrens. Der beantragte Kredit beinhaltet bereits die üblichen 5 % Reserven für Unvorhergesehenes. Auf Nachfrage erläutert Herr Roth, dass verschiedene Gestaltungsvarianten des Innenhofes vorlägen. Die konkrete Ausführung sei noch offen, doch werde sich der Hof von seinem heutigen Erscheinungsbild unterscheiden. Herr Roth bestätigt zudem, dass das Dachzimmer zwar bereits heute isoliert sei, allerdings absolut ungenügend. 3
4 Die Frage, ob nicht auch der Estrich vollständig isoliert werden könne, verneint Herr Roth. Dies sei derzeit aus Kostengründen nicht realisierbar. Allerdings bestehe die Möglichkeit eine Isolierung auch im Nachhinein von innen nachzuholen. Grundsätzlich solle der Estrich aber als solcher beibehalten werden, damit er für alle nutzbar sei. Der Kirchgemeinderat stellt der Kirchgemeindeversammlung folgende Anträge: 1. Zustimmung zur Aussensanierung der Liegenschaft Kramgasse 10 und Genehmigung des Rahmenkredits von CHF (brutto, inkl. MWSt). 2. Der Kirchgemeinderat wird zur Ausführung und Finanzierung, wenn nötig auf dem Darlehensweg, ermächtigt. Entscheid Kirchgemeindeversammlung: Die Kirchgemeindeversammlung stimmt den Anträgen mit 22 zu 0 bei 2 Enthaltungen zu. 3. Genehmigung des neuen Reglements zum Werterhalt der Liegenschaften im Finanzvermögen Frau Beatrice Amrhein informiert darüber, dass jedes Jahr Rückstellungen getätigt werden müssen, um den Werterhalt der Liegenschaften sicherstellen zu können. Dabei sollen künftig 0.5 % des Gebäudeversicherungswertes aller Liegenschaften des Finanzvermögens in die Spezialfinanzierung eingelegt werden. Die Spezialfinanzierung kann auf maximal 10 % des Gebäudeversicherungswertes geäufnet werden. Auf Nachfrage bestätigt Frau Amrhein, dass HRM2 einer Überführung des Betrages nicht im Weg stehe, da es diesbezüglich keine Vorschriften gebe. Wie lange es hingegen gehe, bis wieder ein grösseres Millionenprojekt finanziert werden müsse, sei nicht ohne weiteres abschätzbar. Entscheid Kirchgemeindeversammlung: Die Kirchgemeindeversammlung genehmigt das Reglement einstimmig bei keiner Enthaltung. 4. Genehmigung des neuen Reglements über die Verwaltung der Pfarramtlichen Gelder Frau Beatrice Amrhein erläutert, dass unsere Pfarrpersonen für diakonische Zwecke über Pfarramtliche Gelder verfügen. Dabei liegt es im Ermessen der jeweiligen Pfarrperson das Geld für Personen auszugeben, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. Da es sich dabei um eine Spezialfinanzierung handelt, verlangt der Kanton ein Reglement, das den Zweck der Spezialfinanzierung, die Zuständigkeit, usw. regelt. Aufgrund des sehr sensiblen Verwendungszwecks der Gelder schlägt der Kirchgemeinderat ein relativ offen formuliertes Reglement vor. Den Pfarrpersonen soll grösstmögliche Flexibilität bei der Verwendung der Gelder geboten werden. Auf Nachfrage erklärt Frau Amrhein, dass gemäss Art. 2 Abs. 1 Bst. b und c Spenden sowohl an einzelne Pfarrpersonen als auch an Pfarrämter erfolgen können. Auf Nachfrage erläutert Pfr. Anne-Marie Kaufmann, dass die Spenden anonym getätigt werden. Jeder könne aus der Pfarramtskasse unterstützt werden. Dabei handelt es sich oft um Leute, die nicht aus der Kirchgemeinde stammen. Frau Marlies Bachmann erachtet es als problematisch, wenn Steuergelder in die Pfarramtskasse fliessen (Art. 2 Abs. 1 Bst. a) oder falls bei Kollekten nicht klar kommuniziert wird, dass sie in die Pfarramtskasse zur freien Verfügung der Pfarrperson fliessen (Art. 2 Abs. 1 Bst. d). Frau Amrhein gibt zu bedenken, dass wir hier von einem Geldvolumen von jährlich CHF pro Pfarrperson sprechen. Entscheid Kirchgemeindeversammlung: Die Kirchgemeindeversammlung genehmigt das Reglement mit 20 zu 1 bei 3 Enthaltungen. 4
5 5. Informationen zu den Themen: a. Neues Kirchengesetz: aktueller Stand Pfr. Christoph Schuler informiert kurz über den Ausgang der zweiten Lesung des neuen Kirchengesetzes. Der Grosse Rat hat dieses in der Septembersession 2017 mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Die zweite Lesung folgt in der Märzsession Die Christkatholische Kirche befindet sich dabei in einer guten Position was die Finanzierung ihrer Pfarrstellen betrifft. Arbeitgeber der Pfarrpersonen wird neu die Landeskirche sein, nicht mehr der Kanton. Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2020 geplant. b. Sanierung/Erneuerung der Fenster Kramgasse 10 / Rathausgasse 7 Es gibt keine Ergänzungen zu Traktandum 2. c. Eritreische Gastgemeinde Das Projekt der Deutschkurse funktioniert sehr gut und hilft wesentlich bei der Integration der Betroffenen. 6. Verschiedenes Pfr. Christoph Schuler dankt allen, die bei der 10. Nacht der Religionen am 11. November 2017 mitgeholfen haben. Der Anlass war ein voller Erfolg. Frau Marlies Bachmann weist darauf hin, dass sämtliche Papiere, welche an der heutigen Versammlung abgegeben wurden, den Briefkopf Christkatholische Kirche Bern tragen. Damit seien die Entscheide als Christkatholische Kirche Bern gefällt worden. Korrekt wäre allerdings Christkatholische Kirchgemeinde Bern. Sie bittet dies künftig zu berücksichtigen. Frau Helene Ringgenberg verweist auf den Evensong vom 1. Advent (3. Dezember 2017), Uhr. Pfr. Christoph Schuler liest das Schlussgebet. Ueli Stutz beendet die Sitzung um Uhr mit Dank an die Teilnehmenden. Im Anschluss an die Versammlung lädt die Kirchgemeinde zu einem Apéro Riche ein. Für das Büro der Kirchgemeindeversammlung: Bern, den 12. November 2017 Der Präsident Die Protokollführerin Ueli Stutz Sandra Lagger-Deutsch Beilagen: - Anhang 1: Stimmregister-Verbal - Anhang 2: Voranschlag Anhang 3: Finanzplan Anhang 4: Kreditantrag des Kirchgemeinderates für die Dachsanierung Kramgasse 10 / Rathausgasse 7 5
6 - Anhang 5: Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften des Finanzvermögens - Anhang 6: Reglement über die Verwaltung Pfarramtlicher Gelder ( Hilfskasse ) * * * * * Genehmigt vom Kirchgemeinderat: Bern, den Die Präsidentin des Kirchgemeinderates Beatrice Amrhein 6
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