Exposé. Arbeitstitel der Dissertation. Der prozessuale Schadenersatzanspruch
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- Klemens Kramer
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1 Exposé Arbeitstitel der Dissertation Der prozessuale Schadenersatzanspruch Zugleich ein Beitrag zur Wechselwirkung von materiellem und formellem Recht Verfasser Mag. iur. Philipp Fidler Wien, 2012 Studienkennzahl lt. Studienblatt: A Dissertationsgebiet lt. Studienblatt: Rechtswissenschaften Betreuer: Univ.-Prof. Dr. Gert Iro
2 Forschungsfragen A. Rechtliche Ausgangssituation Das Recht jedes Staatsbürgers, bei Meinungsverschiedenheiten die Hilfe der Gerichte in Anspruch zu nehmen, darf nicht mit einer abschreckenden Verantwortlichkeit für die Rechtsverteidigung belastet werden. 1 Dieser ist nur einer von vielen Rechtssätzen, den die Judikatur in zahlreichen Entscheidungen zur schadenersatzrechtlichen Verantwortlichkeit für rechtswidrige Prozessführung ausgesprochen hat. Grundsätzlich besteht die Aufgabe des Prozesses darin, dem einzelnen Rechtsschutz zu gewähren und die in modernen Rechtsstaaten verpönte Selbsthilfe zu vermeiden. 2 Darüber hinaus dient er der Wiedererlangung und Bewahrung des Rechtsfriedens, durch seine präventive Funktion insgesamt auch der gesamten Privatrechtsordnung. 3 Dementsprechend besagt auch 19 ABGB, dass es jedem, der sich in seinen Rechten gekränkt zu sein erachtet, frei steht, seine Beschwerde von der durch das Gesetz bestimmten Behörde einzureichen. Das österreichische Zivilrecht kennt damit eine Rechtsweggarantie. 4 Denn ein Recht, daß nicht durchgesetzt werden kann, wäre kein Recht, keine rechtliche Freyheit, und wer nur sein Recht durchsetzt, beschränkt sich auf seinen rechtlichen Wirkungskreis, und tut niemanden Unrecht. 5 Oder kurz gesagt: qui iure suo utitur, nemini facit iniuria. Auf Grundrechtsebene ist dieses Recht auf ein faires Verfahren durch die in Verfassungsrang stehende EMRK 6 in ihrem Artikel 6 geschützt. Nach dessen Abs 1 hat jedermann Anspruch darauf, dass seine Sache in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird, und zwar von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhendem Gericht, das über zivilrechtliche Ansprüche ( ) zu entscheiden hat. Dieser durch verfassungsrechtliche Normen Kovanyi. 1 OGH in 3 Ob 161/97s = wobl 2000/154 mit Anm von M. Mohr = immolex 2000/72 mit Anm von 2 Rechberger/Simotta, Zivilprozessrecht 8 (2010) Rz 18; etwas unpräzise ist es me aber, darin lediglich ein Rechtsschutzversprechen zu sehen, denn siehe sogleich 19 ABGB enthält vielmehr eine Rechtsweggarantie und setzt wohl nicht anders als Artikel 6 EMRK entsprechende Behörden als rechtsstaatlich selbstverständlich voraus. 3 Rechberger/Simotta, Zivilprozessrecht 8 Rz Schauer in Kletečka/Schauer, ABGB-ON Rz 1. 5 Zeiller, Commentar über das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch I (1811) BGBl I 1958/210. ~ 2 ~
3 abgesicherte Anspruch ist notwendige Kehrseite des zuvor erwähnten Selbsthilfeverbots. Spitzer 7 sieht im Rechtsschutz ein wesentliches Charakteristikum der staatlichen Gemeinschaft. Was geschehen würde, wäre dieses Recht der Bürger nicht ausreichend vorhanden, lässt sich illustrativ mit folgendem Zitat belegen: Those who having no appeal on earth to right them, they are left to the only remedy in such cases, an appeal to heaven. 8 So weit soll es in einem entwickelten Rechtsstaat nicht kommen müssen. B. Prozessführung als Schadenszufügung Der Prozess verfolgt daher wie jedes Rechtsinstitut einen bestimmten Zweck und dient so der Rechtsstaatlichkeit. Es ist jedoch unbestreitbar, dass die Verstrickung in ein Verfahren schwerwiegende finanzielle Folgen nach sich ziehen kann. Prozesse mit einem Streitwert bis ca verursachen Kosten in einem dem Punktum zumindest entsprechenden Betrag. 9 Bis das Verfahren vorbei ist und man unter der strengen Voraussetzung des vollständigen Obsiegens einen Teil der insgesamt entstehenden Kosten rückerstattet bekommt, kann einiges an Zeit vergehen. Denn die Verfahrensdauer eines Prozesses, der sämtliche Instanzen durchläuft, beträgt üblicherweise mehrere Jahre, in denen der Prozessgegner noch dazu von anderen Tätigkeiten abgelenkt sein kann. Der Rechtsuchende muss daher vorläufig erhebliche Geldmittel aufwenden, um die gerichtliche Entscheidung (in Form eines Urteils oder Beschlusses) in Empfang nehmen zu können. Es sind aber nicht nur die Kosten, die nachteilige Auswirkungen im Vermögen der Parteien haben können. Vor allem sind Schäden denkbar, die sich durch das Kostenrecht der Verfahrensordnungen gerade nicht ausgleichen lassen, die in der deutschen Literatur teilweise als Begleitschäden 10 bezeichnet werden. Darunter fallen zb Schäden wie die aufgrund einer Rechtsmittelerhebung länger anfallenden Zinsen, eine mit dem Prozess einhergehende Gesundheitsbeeinträchtigung, etc. Möglich ist überdies, dass durch ein bereits im Vorfeld des Verfahrens erfolgtes und rechtswidriges Verhalten eines Dritten ein von Anfang an zum Scheitern verurteilter Prozess begonnen wird. Der notwendigerweise folgende Prozessverlust führt abgesehen 7 Inländische Gerichtsbarkeit und Immunität, ÖJZ 2008, 871 ff (875) Locke, Two Treatises on Government. Of Civil Government, Book Two (1689) 21; daneben auch 89, 9 Fucik in Rechberger, Kommentar zur ZPO³ (2006) Vor 40 Rz Häsemeyer, Schadenshaftung im Zivilrechtsstreit (1972) 7, 139. ~ 3 ~
4 von dem eigenen getätigten Aufwand gleichsam zu einer Belastung mit den Kosten der obsiegenden Partei. 11 Diese Prozesskosten verursachen einen erheblichen Schaden. Es stellt sich nach alldem schnell die Frage, ob die in einen Prozess eingebettete Rechtsverfolgung (auch die vorprozessuale) zu einer Schadenersatzpflicht der Verfahrenspartei führen kann. Damit gehen offenkundige Probleme einher. Schließlich ist es, wie soeben ausgeführt, vom Gesetzgeber grundsätzlich ja gewünscht, das von ihm zu Verfügung gestellte Verfahren zu benützen, um über die Berechtigung der Anspruchserhebung zu entscheiden. Daraus lässt sich uu ableiten, dass er der Rechtswidrigkeit von Verfahrenshandlungen zurückhaltend gegenübersteht. Diese Überlegung könnte sogar so weit gehen, dass daraus resultierende Schadenersatzpflichten eine mit dem Wesen von prozessualen Handlungen unvereinbare Rechtsfolge bedeuten würden. C. Ziel der Untersuchung Die vorliegende Untersuchung hat sich zum Ziel gesetzt, die Frage nach Schadenersatzpflichten, die eine Partei in Zusammenhang mit der Prozessführung treffen können, zu untersuchen. Folgendes Fallbeispiel, das im Laufe der Arbeit auch gelöst wird, soll - angelehnt an eine rezente höchstgerichtliche Entscheidung 12 - die Problematik verdeutlichen: A beauftrag seinen Anwalt B mit der Stellung eines Konkursantrags gegen C. A steht in Wahrheit nur eine streitverfangene Forderungen gegen C zu. Andere Forderungsaufstellungen, die die Zahlungsunfähigkeit des C konstituieren sollen, stellen sich als falsch heraus. B überprüft die Aufstellungen über die angeblich bestehenden Forderungen jedoch nicht. Der Konkursantrag wird rechtskräftig abgewiesen. Durch das Bekanntwerden des Antrags entgehen C mehrere Aufträge für sein Unternehmen. Wer haftet und falls ja, warum? 11 Vgl 40 Abs 1 Satz 1 ZPO: Die in dem Rechtsstreite vollständig unterliegende Partei hat ihrem Gegner ( ) alle durch die Prozessführung verursachten, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Kosten zu ersetzen. 12 OGH in 6 Ob 156/08x = JBl 2009,111 mit Anm von Schumacher = ÖBA 2009, 812 mit Anm von Lukas = EvBl 2009/18 mit Anm von Wall. ~ 4 ~
5 Forschungsstand Es gibt bislang in Österreich keine grundlegende monographische Bearbeitung der Problematik. Ein Umstand, den bereits F. Bydlinski 13 in der bis heute noch umfangreichsten dazu ergangenen Abhandlung moniert hat. Vereinzelt beschäftigen sich Autoren in Aufsätzen mit punktuellen Problemen aus diesem Themenkreis, 14 der systematische Blick auf das Ganze ist damit aber noch nicht gegeben. Die Rechtslage in Österreich ist in dieser Hinsicht daher noch weitgehend unerforscht geblieben. Diese Lücke soll nun geschlossen werden. 13 F. Bydlinski, Schadenersatz wegen materiell rechtswidriger Vefahrenshandlungen, JBl 1986, 626 ff. 14 Im mietrechtlichen Schlichtungsverfahren: Lindinger, Mutwillige Prozessführung im Schlichtungsstellenverfahren, immolex 2003, 105 ff; weiters Lovrek, Schadenersatz für Prozesshandlungen im Wohnrecht, wobl 2000, 281 ff; eher kursorisch bzw thesenartig für das Verwaltungsverfahren Preslmayr, Schadenersatzpflicht im Fall unberechtigter Einwendungen Dritter im Verwaltungsverfahren, ÖJZ 1984, 654; dazu viel ausführlicher Rummel, Wettbewerb durch Umweltschutz? Überlegungen zum Mißbrauch subjektiver öffentlicher Rechte, RZ 1993, 34 ff. In letzter Zeit lässt sich jedoch feststellen, dass die Diskussion wieder neuen Auftrieb bekommt, vgl nur Kodek in Kletečka/Schauer, ABGB-ON Rz 19. ~ 5 ~
6 Vorläufiger Zeitplan SS 2011 Wahlfächer Seminar aus Judikatur- und Textanalyse Vorlesung Juristische Methodenlehre WS 2011/12 Wahlfächer Seminar aus Zivilrecht zur Vorstellung der Dissertation SS 2012 Seminar aus Wohnrecht Seminar aus Zivilrecht Einreichen Exposé und Antrag auf Genehmigung des Dissertationsvorhabens Verfassen der Dissertation WS 2012/13 SS 2013 Verfassen der Dissertation Überarbeiten der Dissertation Abgabe der Dissertation Öffentliche Defensio ~ 6 ~
7 Ausgewählte Literatur Apathy in Apathy (Hrsg), Bürgerliches Recht, Schuldrecht Besonderer Teil gemeinsam mit Riedler, 3. Auflage (2010) Ballon, Einführung in das österreichische Zivilprozessrecht Streitiges Verfahren, 12. Auflage (2009) Bamberger/Roth (Hrsg), Beck scher Online-Kommentar zum BGB, Edition 23 (2012) Bartsch/Pollak/Buchegger (Hrsg), Österreichisches Insolvenzrecht, Band II/2 bearbeitet von Schumacher, 4. Auflage (2004) F. Bydlinski, Schadenersatz wegen materiell rechtswidriger Vefahrenshandlungen, JBl 1986, 626 F. Bydlinski, Juristische Methodenlehre und Rechtsbegriff, 2. Auflage (1991) F. Bydlinski, System und Prinzipien des Privatrechts (1995) F. Bydlinski, Die Maxime beidseitiger Rechtfertigung im Privatrechte in FS-Koziol (2009) 1355 M. Bydlinski, Materiellrechtliches und Prozessuales zum Schadenersatz nach 408 ZPO in FS-Koziol (2009) 1141 P. Bydlinski in Apathy (Hrsg), Bürgerliches Recht, Allgemeiner Teil, 5. Auflage (2010) Deutsch, Fahrlässigkeit und erforderliche Sorgfalt, 2. Auflage (1995) Deutsch, Allgemeines Haftungsrecht, 2. Auflage (1996) Dullinger in Apathy (Hrsg), Bürgerliches Recht, Schuldrecht Allgemeiner Teil. 4. Auflage (2010) Ehrenzweig, System des österreichischen allgemeinen Privatrechts II/1: Das Recht der Schuldverhältnisse, 2. Auflage (1928) Engisch, Einführung in das juristische Denken, 11. Auflage (2010) Engisch, Die Einheit der Rechtsordnung (1935) Enneccerus/Nipperdey, Allgemeinter Teil des bürgerlichen Rechts, Zweiter Halbband, 15. Auflage (1960) Fasching, Lehrbuch des österreichischen Zivilprozeßrechts, 2. Auflage (1990) Fasching/Konecny (Hrsg), Kommentar zu den Zivilprozeßgesetzen, Bd I (2000), Bd II/1 (2002), II/2 (2003), Bd III (2004), Bd IV /1 (2005), Bd IV/2 (2007), Bd V/1 (2008), Bd V/2 (2010) jeweils in 2. Auflage ~ 7 ~
8 Fasching, Kommentar zu den Zivilprozeßgesetzen, Bd I (1959), Bd II (1962), Bd III (1966), Bd IV (1971), Ergänzungsband, 1. Auflage (1974) Fidler, Der Räumungsprozess als Auseinandersetzung zwischen Eigentümer und Besitzer, wobl 2012 (in Druck) Gschnitzer, Schuldrecht Besonderer Teil und Schadenersatz, 2. Auflage (1988) Hahn, Materialien zur CPO Bd I und Bd II (1894) Häsemeyer, Schadenshaftung im Zivilrechtsstreit (1979) Hasenöhrl, Das österreichische Obligationenrecht, Bd I (1892); Bd II (1899) jeweils in 2. Auflage Holzhammer, Österreichisches Zivilprozessrecht, 2. Auflage (1976) Iro in Apathy (Hrsg), Bürgerliches Recht, Sachenrecht, 4. Auflage (2010) Karollus, Funktion und Dogmatik der Haftung aus Schutzgesetzverletzung (1994) Kaser/Hackl, Das Römische Zivilprozessrecht, 2. Auflage (1996) Klang (Hrsg), Kommentar zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd VI, 2. Auflage (1951) Kletečka/Schauer (Hrsg), Kommentar zum ABGB (2010) Kodek/Mayr, Zivilprozessrecht (2011) Konecny (Hrsg), Kommentar zu den Insolvenzgesetzen (2012) Konecny/Schubert (Hrsg), Konkursordnung (1997) Koziol, Haftpflichtrecht II, 2. Auflage (1987) Koziol, Delikt, Verletzung von Schuldverhältnissen und Zwischenbereich, JBl 1994, 209 Koziol, Haftpflichtrecht I, 3. Auflage (1994) Koziol, Schadenersatz für reine Vermögensschäden, JBl 2004, 273 Koziol, Grundfragen des Schadenersatzrechts (2010) Koziol, Glanz und Elend der deutschen Zivilrechtsdogmatik, AcP 212 (2012) 1 Koziol/Bydlinski/Bollenberger (Hrsg), Kurzkommentar zum ABGB, 3. Auflage (2010) Koziol/Welser, Grundriss des bürgerlichen Rechts I, 13. Auflage (2004) Koziol/Welser, Grundriss des bürgerlichen Rechts II, 13. Auflage (2007) Krainz, System des österreichischen allgemeinen Privatrechts, Erster Band: Der allgemeine Theil und das Sachenrecht, 2. Auflage (1894) ~ 8 ~
9 Kramer, Juristische Methodenlehre, 3. Auflage (2010) Larenz, Allgemeiner Teil des deutschen bürgerlichen Rechts, 7. Auflage (1989) Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts Allgemeiner Teil I, 14. Auflage (1987) Larenz/Canaris, Lehrbuch des Schuldrechts Besonderer Teil II/2, 13. Auflage (1994) Larenz/Canaris, Methodenlehre, 3. Auflage (1995) Lindinger, Mutwillige Prozessführung im Schlichtungsstellenverfahren, immolex 2003, 105 Locke, Two Treatises on Government. Of Civil Government, Book Two (1689) Lovrek, Schadenersatz für Prozesshandlungen im Wohnrecht, wobl 2000, 281 -, Materialien zur III. Teilnovelle: Kaiserliche Verordnung vom , RGBl 69, über die III. Teilnovelle zum ABGB. Mit Materialien. Darin: Bericht der Kommission für Justizgegenstände über die Gesetzesvorlage, betreffend die Änderung und Ergänzung einiger Bestimmungen des ABGB, Nr. 78 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Herrenhauses, XXI. Session, 1912 (Herrenhausbericht) -, Materialien zu den neuen österreichischen Civilprozeßgesetzen Bd I, II (1897) Mayrhofer, Das Recht der Schuldverhältnisse Allgemeine Lehren (1986) Münzberg, Verhalten und Erfolg als Grundlagen der Rechtswidrigkeit und Haftung (1966) Musielak (Hrsg), Kommentar zur Zivilprozessordnung mit Gerichtsverfassungsgesetz, 9. Auflage (2012) Neumann, Kommentar zu den Zivilprozeßgesetzen, Band II, 3. Auflage (1915) Nippel, Erläuterung der allgemeinen Gerichts-Ordnung vom 1. Mai 1781 Band II (1847) Ofner, Der Urentwurf und die Berathungs-Protokolle des österreichischen bürgerlichen Gesetzbuches, Bd I, II (1889) Oftinger/Stark, Schweizerisches Haftpflichtrecht, Erster Band: Allgemeiner Teil, 5. Auflage (1995) Perner, EU-Verträge und Privatrecht (2012) Petschek/Stagel, Der österreichische Zivilprozeß eine systematische Darstellung (1963) Pollak, System des Österreichischen Zivilprozeßrechts mit Einschluß des Exekutionsrechts, 1. Auflage (Erster Teil, 1903), 2. Auflage (1932) Randa, Das Eigenthumsrecht, 2. Auflage (Erste Hälfte, 1893) ~ 9 ~
10 Rauscher/Wax/Wenzel, Münchener Kommentar zur ZPO, Bd I IV, 3. Auflage (2008) Rechberger (Hrsg), Kommentar zur ZPO, 3. Auflage (2006) Rechberger/Simotta, Zivilprozessrecht, 8. Auflage (2010) Riedler in Apathy (Hrsg), Bürgerliches Recht, Schuldrecht Besonderer Teil gemeinsam mit Apathy, 3. Auflage (2010) Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 16. Auflage (2004) Rummel (Hrsg), Kommentar zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch I (2000), II/1 (2002), II/2 a (2007), II/2 b (2004), II/3 (2002), II/4 (2002), II/5 (2003), II/6 (2004) jeweils in 3. Auflage Rummel, Wettbewerb durch Umweltschutz? Überlegungen zum Mißbrauch subjektiver öffentlicher Rechte, RZ 1993, 34 Schwimann (Hrsg), Praxiskommentar zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch I (2005), II (2005), III (2006), IV (2006), V (2006), VI (2006), VII (2005) jeweils in 3. Auflage Sperl, Lehrbuch der bürgerlichen Rechtspflege, I. Band 1. Teil (1925), I. Band 2. Teil (1928), I. Band 3. Teil (1930) Spitzer, Inländische Gerichtsbarkeit und Immunität, ÖJZ 2008, 875 Stein/Jonas (Hrsg), Kommentar zur Zivilprozessordnung, Bd I (Einleitung, 1 40, 2003), Bd II ( a, 2004) jeweils in 22. Auflage Zeiller, Commentar über das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch I (1811), II (1812), III (1812), IV (1813) Zippelius, Juristische Methodenlehre, 10. Auflage (2006) ~ 10 ~
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