Leitfaden Artenschutz - Gewässerunterhaltung. Umsetzung in der Praxis am Beispiel von Unterhaltungsverbänden
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- Walter Dieter Wolf
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1 Leitfaden Artenschutz - Gewässerunterhaltung Umsetzung in der Praxis am Beispiel von Unterhaltungsverbänden Rainer Ausborn Heiner Niehaus
2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorstellung der Verbände 2. Ausgangslage und Zielrichtung Leitfaden 2.1 Ausgangslage 2.2 Zielrichtung Leitfaden 3. Anwendung 3.1 Datentransfer / Aufbereitung der Daten / Weitere Datenquellen 3.2 Abarbeiten des Entscheidungsprozesses an Beispielen Grundsätzliche Überlegungen Ohe (UV 103 Ohe-Bruchwasser) Siede (ULV 32 Große Aue) 4. Zusammenfassung / Fazit
3 1. Vorstellung der Verbände Kreisverband der WBV Aschendorf- Hümmling (UV 100, 102, 103, 104) ULV 32 Große Aue / UHV 31 Uchter Mühlenbach: Heiner Niehaus Rainer Ausborn
4 2. Ausgangslage und Zielrichtung 2.1 Ausgangslage - Artenschutzausnahmegenehmigung in der ursprünglichen Fassung privilegierte die GU in Niedersachsen bei der Durchführung der abflusssichernden Maßnahmen - Artenschutzausnahmegenehmigung in der bis zum gültigen Fassung: Antragsverfahren veranlasste die Verbände zur vertieften Auseinandersetzung mit dem Artenschutz bei der Gewässerunterhaltung; Probleme insbesondere für den Zeitraum vor dem eines Jahres - Im Raum Osnabrück / Emsland wurde von WVT, Verbänden und UNB eine Matrix zur GU (Vermeidungsstrategie) entwickelt; die generelle Einführung wurde durch MU nicht unterstützt. - Gewässerunterhaltung insgesamt komplexer geworden! - Komplexer Abwägungsprozess im Hinblick auf zahlreiche Anforderungen an die Gewässer, die vom Unterhaltungspflichtigen bei der Festlegung der Unterhaltung berücksichtigt werden müssen. - Artenschutz ist durch das Wegfallen der Ausnahmegenehmigung als herausragendes Abwägungskriterium hervorgetreten. - Um diese zielführend durchführen zu können, bedarf es jedoch der Kenntnis über Vorkommen und Ansprüche der geschützten Arten: Es werden Verbreitungskarten und Artensteckbriefe benötigt!
5 2.2 Zielrichtung der Arbeitsgruppe / Ergebnis Leitfaden Zusammenwirkende Institutionen: NLWKN, MU, NLT (UNB/UWB), NSGB, WVT, Verbände - in der AG Artenschutz und Gewässerunterhaltung Beteiligte von Seiten der Verbände: Georg Lucks, Jürgen Herpin, Hans-Jürgen Kreuzkam, Silke Westphalen, Rainer Ausborn, Heiner Niehaus Ziel des Leitfadens: Ausgewogenheit in Bezug auf Umsetzung: - Rechtssicherheit und Praktikabilität - Bearbeitungsumfang eingrenzen - Gewässer III. Ordnung im Detail ausklammern - Infos für die Verbände in Bezug auf die Arten und deren Verknüpfung mit der Gewässerunterhaltung zur Verfügung stellen - Ausnahmegenehmigungen vermeiden
6 3. Anwendung 3.1 Datentransfer und Aufbereitung der Daten
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8 Legende
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11 Hochauflösende pdf-karte: Teilausschnitt Ohe
12 3.2. Entscheidungsprozess Grundsätzliche Überlegungen
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16 3.2.2 Ohe Zusammenfassung zu großräumigen Teilabschnitten in Abhängigkeit von der Hydraulik
17 Ohe: Artenschutz - Hydraulik ausreichend Abstand zur Sohle 2-20 % Refugialzone 3 - Böschung ein- / wechselseitig 4 - Stromstrichmahd
18 Ergebnis der Verschneidung Artenschutz / Hydraulik: Verminderung des Querschnitts durch modifizierte Unterhaltung Mod. Unterhaltung Sommer % Winter % - Durch die natürliche Aufweitung des Profils seit Gewässerausbau reduziert sich die Querschnittminderung auf - 45 % bzw. 20 % - Bereits jetzt findet im Sommer durch angepasste Unterhaltung eine Reduktion des Querschnitt um 1/3 statt - Unterhalb liegende Bauwerke / Sohlgleiten / Durchlässe etc. in die hydraulische Betrachtung mit einbeziehen
19 Geringes Gefälle Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung Entwässerung über Siele / Schöpfwerke Niederungsgebiet Siedlungen / Gewerbegebiete Entscheidend ist der Zeitpunkt der Unterhaltung: Konfliktpotential in der modifizierten Unterhaltung gem. Artensteckbrief!
20 Artenschutzrechtlicher Abwägungsprozess für die Siede von Station 0+0 bis km (Unterlauf) aktuelle Unterhaltungsart / -zeitraum geschützte Arten Gebänderte Prachtlibelle Blaue Federlibelle Neunaugen Fische der Niederungsgew. Lachsartige Fische Siede Anpassungsmaßnahmen Beidseitige Schlegelmahd der Böschungen nach der Brut- und Setzzeit ab (-) 1 (-) 1 O O O Einseitige Schlegelmahd ab (vgl. extenive Wiese); zweite Seite bei Bedarf ab ; Grundsätzlicher Diskussionsbedarf hinsichtlich der sehr weit nach hinten ausgedehnten zeitlichen Restriktionen bei der GU bei einigen Libellenarten. Abstimmung UNB oder Steckbrief ändern. Belassen der Böschungsfüße mehrjährig Mahd einer Stromlinie: ca. 4 m breit bei einer Sohlbreite von ca. 8 m; je nach Notwendigkeit i.d.r. ab Ende Juli; entweder mit dem Mähboot oder mit dem Mähkorb am Bagger (+) 1 (+) 1 (+) 2 (+) Durch die Schneise entsteht ein Bereich mit stärker fließenden Verhältnissen (Fließgewässerarten!); für die ebenfalls vertretenden Stillgewässerarten verbleibt der Bereich außerhalb der Schneise. Da nur Teile der Vegetation abgemäht werden, sollte für diese Fälle ein genereller Kompromiss mit der UNB zur Mahd ab Anfang August gefunden werden. September aus hydraulischen Gründen oft zu spät insbesondere für Schneisenmahd. Steckbrief ändern? ++ sehr positiv + positiv / fördernd O kein Effekt 1 Mähzeit erst ab September 2 Mähzeit ab August 3 Nov. bis April keine GU! - negativ / gefährdend ( ) zeitliche Restriktionen
21 Siede Unterlauf (aktuelle Unterhaltung)
22 Artenschutzrechtlicher Abwägungsprozess für die Siede von Station 0+0 bis km (Unterlauf) aktuelle Unterhaltungsart / -zeitraum geschützte Arten Gebänderte Prachtlibelle Blaue Federlibelle Neunaugen Fische der Niederungsgew. Lachsartige Fische Anpassungsmaßnahmen Beidseitige Schlegelmahd der Böschungen nach der Brut- und Setzzeit ab (-) 1 (-) 1 O O O Einseitige Schlegelmahd ab (vgl. extenive Wiese); zweite Seite bei Bedarf ab ; Grundsätzlicher Diskussionsbedarf hinsichtlich der sehr weit nach hinten ausgedehnten zeitlichen Restriktionen bei der GU bei einigen Libellenarten. Abstimmung UNB oder Steckbrief ändern. Belassen der Böschungsfüße mehrjährig Mahd einer Stromlinie: ca. 4 m breit bei einer Sohlbreite von ca. 8 m; je nach Notwendigkeit i.d.r. ab Ende Juli; entweder mit dem Mähboot oder mit dem Mähkorb am Bagger (+) 1 (+) 1 (+) 2 (+) Durch die Schneise entsteht ein Bereich mit stärker fließenden Verhältnissen (Fließgewässerarten!); für die ebenfalls vertretenden Stillgewässerarten verbleibt der Bereich außerhalb der Schneise. Da nur Teile der Vegetation abgemäht werden, sollte für diese Fälle ein genereller Kompromiss mit der UNB zur Mahd ab Anfang August gefunden werden. September aus hydraulischen Gründen oft zu spät insbesondere für Schneisenmahd. Steckbrief ändern? ++ sehr positiv + positiv / fördernd O kein Effekt 1 Mähzeit erst ab September 2 Mähzeit ab August 3 Nov. bis April keine GU! - negativ / gefährdend ( ) zeitliche Restriktionen
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24 Artenschutzrechtlicher Abwägungsprozess für die Siede von Station (Mittellauf) aktuelle Unterhaltungsart / -zeitraum Beidseitige Schlegelmahd der Böschungen nach der Brutund Setzzeit ab Lebewesen Gebänderte Prachtlibelle Blaue Federlibelle Blauflügel- Prachtlibelle Neunaugen (-) 1 (-) 1 (-) 1 O Anpassungsmaßnahmen Mahd der Böschungen ab September ist hydraulisch möglich; teilweise einseitig Belassen des Böschungsfusses einseitig, teilw. beidseitig und mehrjährig Bei Bedarf abschnittweise und vorsichtige Mahd mit dem Mähkorb ab ; ab einer Sohlbreite von etwa 2 m als Stromlinienmahd; Sohlmahd nur in geringem Umfang nötig Bei vorsichtigem Einsatz des Mähkorbs mindestens genauso schonend wie Handarbeit! ++ sehr positiver Effekt + positiv / fördernd O kein Effekt - negativ / gefährdend ( ) zeitliche Restriktionen 1 Mähzeit erst ab September
25 Siede Mittellauf (aktuelle Unterhaltung)
26 Artenschutzrechtlicher Abwägungsprozess für die Siede von Station (Mittellauf) aktuelle Unterhaltungsart / -zeitraum Beidseitige Schlegelmahd der Böschungen nach der Brutund Setzzeit ab Lebewesen Gebänderte Prachtlibelle Blaue Federlibelle Blauflügel- Prachtlibelle Neunaugen (-) 1 (-) 1 (-) 1 O Anpassungsmaßnahmen Mahd der Böschungen ab September ist hydraulisch möglich; teilweise einseitig Belassen des Böschungsfusses einseitig, teilw. beidseitig und mehrjährig Bei Bedarf abschnittweise und vorsichtige Mahd mit dem Mähkorb ab ; ab einer Sohlbreite von etwa 2 m als Stromlinienmahd; Sohlmahd nur in geringem Umfang nötig Bei vorsichtigem Einsatz des Mähkorbs mindestens genauso schonend wie Handarbeit! ++ sehr positiver Effekt + positiv / fördernd O kein Effekt - negativ / gefährdend ( ) zeitliche Restriktionen 1 Mähzeit erst ab September
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28 4. Fazit und Schlussfolgerungen Der Leitfaden versucht eine maximale Rechtssicherheit (+) zu realisieren und geht dementsprechend sehr stark in die Betrachtung der einzelnen Arten. Auf eine Pauschalisierung im Sinne der Verwaltungsvereinfachung wird verzichtet. Die (Erst-)Umsetzung des Leitfadens stellt an die Verbände personell und organisatorisch erhebliche Anforderungen. (-) Minimalausstattung an Know-how u. Software muss bereitgestellt werden. (-) Die Verwendung der pdf-arbeitskarten kann eine Übergangslösung sein. (+) Eine Umsetzung auf Basis des Q-Gis ist möglich. Schulungen für die konkrete Erstellung von Unterhaltungsplänen mit dem Q-GIS auf Basis des Leitfadens sind sinnvoll. (+) Eine Weiterentwicklung des Leitfadens, insbesondere der Artenschutzsteckbriefe, ist angedacht und aufgrund erster Erfahrungen mit der Anwendung wohl nötig.
29 - Akzeptanz von Seiten der Unterhaltungspflichtigen / Landkreise / Naturschutzverbände muss noch hergestellt werden. (-) - Enge Abstimmung mit den Unteren Naturschutzbehörden im Vorfeld der Unterhaltungsplanung unter Anwendung des Leitfadens ist sinnvoll. (+) - Ohne ein konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Unterhaltungspflichtigen und den UNB s werden wir die Artenschutzproblematik nicht lösen können. - Je weiter wir die Regelgewässerunterhaltung zurücknehmen und auf die Ansprüche der einzelnen Arten eingehen, um so flexibler und kurzfristiger muss künftig zwischen UNB und Unterhaltungspflichtigem bei besonderen Witterungslagen reagiert werden können.
30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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