Vorwort. ADS International TL 5: Dezember 2006 VII

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1 Vorwort Der von Adler/Dçring/Schmaltz begrçndete Kommentar zur Rechnungslegung und Prçfung der Unternehmen hat eine lange Tradition. Mittlerweile liegt die 6. Auflage abgeschlossen vor, ergånzt um einen Band mit Aktualisierungen aus dem Jahre Er bezieht sich auf die fçr deutsche Unternehmen maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften, die - seit dem BiRiLiG aus dem Jahr çberwiegend im HGB und rechtsformspezifisch ergånzend im AktG, GmbHG oder im PublG zu finden sind. Seit långerer Zeit, vor allem aber seit Inkrafttreten der Regelung in 292a HGB çber befreiende Konzernabschlçsse, haben international anerkannte Rechnungslegungsgrundsåtze fçr viele deutsche Unternehmen an Bedeutung gewonnen. Die absehbaren rechtlichen Entwicklungen auf europåischer und nationaler Ebene, Regeln der Bærsen sowie auch das freiwillige Bilanzierungsverhalten vieler Unternehmen deuten darauf hin, dass die International Accounting Standards (IAS) und die ihnen nachfolgenden International Financial Reporting Standards (IFRS) fçr viele deutsche Gesellschaften das HGB als anzuwendendes Rechnungslegungssystem in weiten Bereichen ablæsen werden. Daher haben sich die Verfasser entschlossen, in Fortfçhrung der Tradition des Adler/Dçring/Schmaltz einen Kommentar zu diesen Standards in deutscher Sprache herauszugeben. Das Werk soll in drei Teillieferungen erscheinen, die in Abschnitte zu den einzelnen Standards gegliedert sind. Kçnftige Aktualisierungen sollen sich auf einen gesamten Abschnitt beziehen, eine Loseblattsammlung ist also nicht beabsichtigt. Ein wichtiger Unterschied zur Kommentierung der deutschen Rechnungslegungsvorschriften ist hervorzuheben: Die verbindliche Auslegung von IAS/IFRS obliegt allein dem dafçr zuståndigen Gremium des International Accounting Standards Board (IASB), dem International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC). Erklårtes Ziel des IASB ist es, eine global einheitliche Auslegung und Anwendung seiner Standards zu erreichen, um die grenzçberschreitende Vergleichbarkeit von IAS/IFRS-Abschlçssen zu gewåhrleisten. Es geht in diesem Werk also hauptsåchlich darum, die IAS/IFRS fçr deutsche Anwender zu erlåutern und dabei Besonderheiten des deutschen Wirtschafts- und Rechtsumfeldes auf der Grundlage der geltenden IAS/IFRS und der Interpretationen des IFRIC systemkonform zu kommentieren. Damit soll der Kommentar auch dem Ziel dienen, eine Entwicklung»deutscher IAS/IFRS«zu vermeiden. Neue offizielle Interpretationen des IFRIC, die nach dem Erscheinen einzelner Kommentarabschnitte herausgegeben werden, haben daher selbstverståndlich Vorrang vor hier dargestellten, evtl. abweichenden Auffassungen. Fçr deutsche Unternehmen, die im Ausland und in bestimmten Segmenten der nationalen Kapitalmårkte notiert sind, haben auch die in den Vereinigten Staaten ADS International TL 5: Dezember 2006 VII

2 Vorwort entwickelten Rechnungslegungsstandards (US-GAAP) zumindest mittelfristig eine praktische Bedeutung. Aus diesem Grund werden am Ende jedes Abschnittes die wesentlichen Unterschiede eines IAS/IFRS zu den US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften dargestellt. Eine çber die bloße Wiedergabe des Inhalts dieser Bestimmungen hinausgehende Kommentierung ist nicht beabsichtigt. Die faktische Auslegungshoheit und Durchsetzung bestimmter Bilanzierungsweisen bærsennotierter Unternehmen in den USA liegt bei der Securities and Exchange Commission (SEC). Daher kann aus dem hier nach bestem Wissen dargestellten Verståndnis der US-amerikanischen Bestimmungen kein Anspruch auf die tatsåchliche Akzeptanz dieser Auffassungen durch die SEC erhoben werden. Im Vergleich zur 6. Auflage der nationalen Ausgabe des Adler/Dçring/Schmaltz hat ein Generationswechsel im Verfasserkreis stattgefunden. Wir danken den Herren Forster, Lanfermann und Siepe fçr ihre jahrzehntelange, fachlich und menschlich prågende Mitwirkung an der Kommentierung der deutschen Rechnungslegungsund Prçfungsvorschriften. Auch den çbrigen Kollegen, die daran beteiligt waren, den guten Ruf des Adler/Dçring/Schmaltz zu begrçnden und zu erhalten, gilt unser Dank. Die Kontinuitåt im Verfasserkreis wird durch Mitwirkung der Herren Hans Friedrich Gelhausen, Wienand Schruff und Klaus Stolberg belegt; neu hinzugekommen ist mit Jochen Pape ein besonderer Kenner der IAS-Welt. Die Verfasser danken den ihnen verbundenen Wirtschaftsprçfungsgesellschaften fçr ihre wieder gewåhrte Unterstçtzung. Ein besonderer Dank gilt den auf dem Titelblatt genannten Mitwirkenden fçr die Erarbeitung der Manuskripte sowie Herrn Bahadir Dora SMMM, Herrn WP StB CPA Guido Fladt, Herrn WP StB Konrad Fritz Gæller, Herrn Dipl.-Kfm. Mich l Herrmann, Herrn WP StB CPA Dr. Marcus Kreher, Herrn CA (Canada) Bernard Kuelker, Herrn Dipl.-Kfm. Crispin Teufel und Herrn WP StB Dr. Martin Zieger fçr ihre fachliche Unterstçtzung. Dank gebçhrt auch Frau Ass. jur. Marita Rollnik-Mollenhauer vom Schåffer-Poeschel Verlag fçr ihre unermçdliche Motivationsarbeit. Frankfurt am Main, im November 2002 Gelhausen/Pape/Schruff/Stolberg VIII

3 Vorwort zur Teillieferung 2 Nach der Umsetzung der Verordnung des Europåischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in nationales Recht werden die International Accounting Standards (IAS) in diesem Kommentar ab dieser Teillieferung unter dem neuen Etikett»International Financial Reporting Standards«(IFRS) - fçr Konzernabschlçsse kapitalmarktorientierter deutscher Mutterunternehmen zwingend anzuwenden sein. Dies gilt grundsåtzlich fçr Geschåftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Daneben werden nicht kapitalmarktorientierte deutsche Unternehmen aller Voraussicht nach ein Wahlrecht erhalten, ihre Konzernabschlçsse nach HGB oder IFRS aufzustellen. Außerdem werden såmtliche Unternehmen erwartungsgemåß dieselbe Wahl hinsichtlich der Offenlegung ihrer Jahresabschlçsse treffen kænnen. Damit wird der bisherige Anwendungsbereich der IFRS fçr deutsche Unternehmen erheblich ausgeweitet. Allerdings bleibt die Aufstellung eines Jahresabschlusses nach HGB weiterhin verpflichtend, so daß der Jahresabschluß nach IFRS nur freiwillig offenzulegen und zu prçfen ist. Insoweit und hinsichtlich der wahlweise nach HGB aufgestellten Konzernabschlçsse ist also die Kommentierung der nationalen Rechnungslegungs- und Prçfungsvorschriften durch die sechste Auflage des Adler/Dçring/Schmaltz in der Praxis nach wie vor verwendbar. Die Veræffentlichung der am 14. September 2002 vorliegenden, von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) und dem Regelausschuß der EU- Kommission anerkannten Standards (mit Ausnahme von IAS 32 und IAS 39) und Interpretationen (mit Ausnahme von SIC-5, SIC-16 und SIC-17) im Amtsblatt der EU vom 13. Oktober 2003 verankert erstmals einen verbindlichen Wortlaut der IFRS in deutscher Sprache. Die vorliegende Kommentierung zieht dennoch in Zweifelsfållen den englischen Originaltext heran, um dem Sinn und Zweck der Bestimmungen mæglichst nahe zu kommen. Der bisher geplante Inhalt des vorliegenden Werkes muß wegen zu erwartender neuer Standards aus heutiger Sicht um die Abschnitte 3a zur erstmaligen Anwendung der IFRS, 19b zu aktienbasierten Vergçtungen und 33 zur Bilanzierung von Versicherungsvertrågen erweitert werden. Die Kommentierung solcher neuen Standards wird grundsåtzlich im Rahmen der Ergånzungs- und Aktualisierungslieferungen erfolgen, wenn das ursprçngliche Grundwerk abgeschlossen ist. Ebenso werden durch die fçr das letzte Quartal dieses Jahres vorgesehene endgçltige Verabschiedung der»improvements to International Accounting Standards«bedingte Ønderungen bereits kommentierter Standards erst bei einer kçnftigen Ûberarbeitung der jeweiligen Abschnitte in nachfolgenden Aktualisierungslieferungen verarbeitet werden. Das Grundwerk wird außerdem in mehr als den bisher vorgesehenen drei Teillieferungen erscheinen. ADS International TL 5: Dezember 2006 IX

4 Vorwort zur Teillieferung 2 Die Verfasser danken wieder den ihnen verbundenen Wirtschaftsprçfungsgesellschaften fçr ihre Unterstçtzung. Ein besonderer Dank gilt den auf dem Titelblatt genannten Mitwirkenden fçr die Erarbeitung der Manuskripte sowie Herrn Bahadir Dora SMMM, Herrn WP StB CPA Guido Fladt, Herrn WP StB Konrad Fritz Gæller, Herrn Dipl.-Kfm. CPA Mich l Herrmann, Herrn WP StB Matthias Kroner, Herrn WP StB Stefan Weiblen und Herrn WP StB Dr. Martin Zieger fçr ihre fachliche Unterstçtzung. Frankfurt am Main, im November 2003 Gelhausen/Pape/Schruff/Stolberg X

5 Vorwort zur Teillieferung 4 Durch das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) wird ua. die Verordnung des Europåischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (EU-VO) in deutsches Recht umgesetzt. Nach Art. 4 der EU-VO ivm. 315a Abs. 1 und 2 HGB sind die International Financial Reporting Standards (IFRS) fçr Konzernabschlçsse kapitalmarktorientierter deutscher Mutterunternehmen zwingend anzuwenden. Dies gilt grundsåtzlich fçr Geschåftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Daneben haben nicht kapitalmarktorientierte deutsche Unternehmen nach 315a Abs. 3 HGB ein Wahlrecht erhalten, ihre Konzernabschlçsse nach HGB oder IFRS aufzustellen. Zwar haben såmtliche Unternehmen weiterhin HGB-Jahresabschlçsse aufzustellen. Große Unternehmen kænnen aber nach 325 Abs. 2a HGB wahlweise von einer befreienden Offenlegung ihrer Einzelabschlçsse nach IFRS im Bundesanzeiger Gebrauch machen. Damit ist der bisher durch 292a HGB festgelegte Anwendungsbereich der IFRS fçr deutsche Unternehmen erheblich ausgeweitet worden. Ab 2005 wird in diesem Kommentar darauf verzichtet, das Erscheinungsjahr der Standards bei jedem Zitat zu erwåhnen. Angesichts der Håufigkeit und Unterschiedlichkeit der Ønderungen (revisions, reformattings, amendments, editorial corrections) durch den IASB ergibt sich nach unserer Auffassung græßere Klarheit dadurch, daß der Stand der Kommentierung wie bisher nach dem Schrifttumverzeichnis und außerdem jeweils zu Beginn der Einfçhrung eines Abschnitts erwåhnt wird. Der Schwerpunkt der Kommentierungen in dieser Teillieferung liegt auf den ab 2005 geltenden Bestimmungen der IFRS; insbesondere werden hier die Ende 2003 verabschiedeten»improvements to International Accounting Standards«berçcksichtigt. Der bisher geplante Inhalt des Werkes muß wegen neuer Standards um die Abschnitte 9a zur Bilanzierung von zur Veråußerung gehaltenen langfristigen Vermægenswerten (IFRS 5) und Abschnitt 34 zur Exploration und Bewertung von Mineralienressourcen (IFRS 6) in einer spåteren Teillieferung erweitert werden. Die Kommentierung neuer Standards wird grundsåtzlich im Rahmen der Ergånzungs- und Aktualisierungslieferungen erfolgen, wenn das ursprçngliche Grundwerk abgeschlossen ist. Ønderungen bereits kommentierter Standards werden ebenfalls erst bei einer kçnftigen Ûberarbeitung der jeweiligen Abschnitte in Aktualisierungslieferungen verarbeitet. Die Verfasser danken wieder den ihnen verbundenen Wirtschaftsprçfungsgesellschaften fçr deren Unterstçtzung. Ein besonderer Dank gilt den auf dem Titelblatt genannten Mitwirkenden fçr die Erarbeitung der Manuskripte sowie Herrn WP StB CPA Guido Fladt, Herrn WP StB Ingo Rahe, Herrn WP StB CPA Robert Speigel, ADS International TL 5: Dezember 2006 XI

6 Vorwort zur Teillieferung 4 Herrn WP StB Wolfgang Weigel und Herrn WP StB Dr. Martin Zieger fçr ihre Unterstçtzung. Frankfurt am Main, im Dezember 2005 Gelhausen/Pape/Schruff/Stolberg XII

7 Vorwort zur Teillieferung 5 Das IASB hat im Juli 2006 in einer Pressemitteilung angekçndigt, daß vor dem 1. Januar 2009 weder neue Standards noch wesentliche Ønderungen an bestehenden Standards verpflichtend anzuwenden sein werden. Unwesentliche Ønderungen an bestehenden Standards sowie die Interpretationen des IFRIC sind allerdings von dieser»pause«nicht betroffen. Die Veræffentlichung von neuen Standards sowie eine freiwillige frçhere Anwendung wåhrend dieser Zeit sind jedoch nicht ausgeschlossen. Zwischen dem Veræffentlichungszeitpunkt eines neuen Standards und dessen verpflichtender Anwendung soll kçnftig mindestens ein Jahr liegen. Das IASB will damit gewåhrleisten, daß fçr die Ûbernahme der Standards in den jeweiligen Rechtskreis sowie die Umsetzung bei den Anwendern ausreichend Zeit zur Verfçgung steht. Der ursprçnglich geplante Inhalt dieses Werkes wird wegen neuer Standards um die Abschnitte 9a zur Bilanzierung von zur Veråußerung gehaltenen langfristigen Vermægenswerten (IFRS 5), 19b zu aktienbasierten Vergçtungen (IFRS 2), 33 zur Bilanzierung von Versicherungsvertrågen (IFRS 4), und Abschnitt 34 zur Exploration und Bewertung von Mineralienressourcen (IFRS 6) erweitert werden. Die Kommentierung neuer Standards wird grundsåtzlich im Rahmen der Ergånzungsund Aktualisierungslieferungen erfolgen, wenn das ursprçngliche Grundwerk abgeschlossen ist. Ønderungen bereits kommentierter Standards werden ebenfalls erst bei einer kçnftigen Ûberarbeitung der jeweiligen Abschnitte in Aktualisierungslieferungen verarbeitet. Herr Prof. Dr. Klaus Stolberg ist aus dem Verfasserkreis ausgeschieden. Klaus Stolberg hat bereits an der 4. Auflage des von Adler/Dçring/Schmaltz begrçndeten Kommentars zur Rechnungslegung und Prçfung der Aktiengesellschaft mitgewirkt und das Renommee des Kommentars wesentlich geprågt. Fçr seine jahrzehntelange Mitarbeit als Verfasser der nationalen Ausgabe und als Mitbegrçnder dieses Werkes sind wir ihm zu großem Dank verpflichtet. In den Verfasserkreis ist WP StB CA Dr. Joachim Schindler eingetreten. Die Verfasser danken erneut den ihnen verbundenen Wirtschaftsprçfungsgesellschaften fçr deren Unterstçtzung. Ein besonderer Dank gilt den auf dem Titelblatt genannten Mitwirkenden fçr die Erarbeitung der Manuskripte sowie Herrn Dr. Henrik Baumunk, Frau Mag. StB (Ú) Beate Butollo, Herrn WP StB CPA Guido Fladt, Herrn Dipl.-Kfm. Dr. Christian Heidemann, Herrn WP StB CPA Dr. Rçdiger Loitz, Herrn WP StB Dr. Helmut Trappmann und Herrn WP StB Dr. Martin Zieger fçr ihre Unterstçtzung. Frankfurt am Main, im September 2006 Gelhausen/Pape/Schindler/Schruff ADS International TL 5: Dezember 2006 XIII

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