Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/ Wahlperiode 02. / Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Einführung eines Digitalen Sprech- und Datenfunksystems für die Sicherheitsbehörden (BOS-Digitalfunk) I. Anlass Hamburg ist Vorreiter auf dem Gebiet des BOS-Digitalfunk. Die Bürgerschaft hat dafür beginnend im Jahre 2002 Investitionsmittel in Höhe von 38,3 Mio. Euro bereitgestellt (Haushaltsplan 2002, Einzelplan 8.1, Titel ). Weitere 3,0 Mio. Euro wurden für die Erneuerung der Einsatzzentrale der Feuerwehr aus dem IuK-Globalfonds (Titel ) finanziert. Mit dieser Mitteilung unterrichtet der Senat die Bürgerschaft in Fortsetzung der Mitteilungen des Senats an die Bürgerschaft vom 17. August 2004 (Drucksache 18/734), vom 1. August 2006 (Drucksache 18/4734) sowie vom 15. Mai 2007 (Drucksache 18/6248) über den Sachstand der Einführung eines Digitalen Sprech- und Datenfunksystems für die Sicherheitsbehörden (BOS-Digitalfunk) in Hamburg. Die Einführung wird finanzielle Auswirkungen für die Freie und Hansestadt Hamburg haben. Die finanziellen Aufwendungen für Aufbau und Betrieb des BOS-Digitalfunk einschließlich der dafür notwendigen Erneuerung der Einsatzzentralen von Feuerwehr und Polizei wurden bisher bis zum Jahre 2009 mit ca. 41,3 Mio. Euro beziffert. Zusätzlich zu dem vorgenannten Finanzaufwand besteht ein Bedarf von 14,9 Mio. Euro, der nachstehend dargestellt wird. Diesen Betrag wird der Senat in seinem Haushaltsplan- Entwurf und der Investitionsplanung berücksichtigen. Mit Einführung des Digitalfunks entstehen jährliche Betriebskosten für den Digitalfunk in Höhe von ca. 3,5 Mio. Euro. Diese Mittelbedarfe sollen wie bisher geplant aus den vorhandenen Mitteln für den Analogfunk gedeckt werden. II. Sachverhalt Anknüpfend an die unter I. benannten Drucksachen teilt der Senat der Bürgerschaft über den derzeitigen Stand des Projektes Folgendes mit: 1. Hintergrund Bund und Länder arbeiten an der Errichtung eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Deutschland. Zu den BOS gehören die Polizeien der Länder und des Bundes, die Verfassungsschutzorgane, der Zoll, das Technische Hilfswerk, und auf der kommunalen Ebene die Feuerwehren, Rettungsdienste und Katastrophenschutzeinheiten. Zurzeit kommunizieren die BOS in jeweils separaten analogen Funknetzen. Diese seit Anfang der 70er Jahre eingesetzte Technik genügt den taktischen, technischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht mehr. Die entscheidenden Vorteile der digitalen gegenüber der analogen Funktechnik liegen in der Abhörsicherheit, im Zuwachs von Geschwindigkeit und Kapazität der Datenübermittlung (es können nicht wie bisher nur gesprochene Wörter, sondern in gewissem Umfang auch Bilder und andere Daten übertragen werden), in einer höheren Frequenzökonomie, in der Möglichkeit des Zugriffs auf Datenbanken der BOS, 1

2 Drucksache 19/1501 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode in einer effizienteren Einsatzorganisation und -steuerung sowie in einer Verbesserung der Sprachqualität. 2. Sachstand 2.1 Neukonzeption 2005/2006 Die Vorbereitungen zur Einführung des BOS-Digitalfunk wurden zunächst durch die ungeklärte Frage der Finanzierung erheblich behindert. Anfang des Jahres 2005 beschloss die damalige Bundesregierung daher, die bisherige Vergabekonzeption, welche eine einheitliche Vergabe von Aufbau und Betrieb an einen durch Ausschreibung zu gewinnenden Generalunternehmer vorsah, aufzugeben. Sie entschied, den Betrieb des Netzes an die DB Telematik GmbH, eine Tochter der bundeseigenen Deutschen Bahn AG, zu vergeben und die Lieferung der Systemtechnik gesondert auszuschreiben. Der Bund versprach sich von dieser Konstellation eine Reduzierung der Kosten durch die Mitnutzung der Infrastruktur der Bahn. Den Ländern garantierte er eine Funkversorgung von mindestens 50 % der Fläche ihres jeweiligen Staatsgebietes nach dem sog. GAN-Mindeststandard (Mindeststandard für die Funkversorgung, auf welchen sich eine Expertengruppe aus Bund und Ländern, die Gruppe Anforderungen an das Netz, im Jahre 2002 verständigt hatte). Zusätzlich sicherte er die Finanzierung der zentralen Netzkomponenten (sog. Kernnetz) und die Funkversorgung des Luft- und Seeraumes zu. Die Länder akzeptierten das Konzept des Bundes (Beschluss der Innenministerkonferenz vom 18. März 2005). Damit war der Weg frei, die Vergabeverfahren einzuleiten und weitere entscheidende Vorbereitungen für die Einführung des BOS-Digitalfunk abzuschließen. Im Dezember 2006 wurden die Verhandlungen mit der DB Telematik GmbH über den Betrieb des Netzes allerdings ergebnislos beendet. Damit wurde das ursprüngliche Konzept des Bundes hinfällig, diese Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn AG ähnlich einer Generalunternehmerin mit dem Aufbau und Betrieb des BOS-Digitalfunknetzes zu betrauen. Bund und Länder verständigten sich darauf, die erforderlichen Aufgaben während der Aufbauphase verstärkt durch eine einzurichtende Bundesanstalt für den Digitalfunk, den Bund und die Länder, sowie einen Systemlieferanten wahrnehmen zu lassen. Nach Fertigstellung des Gesamtnetzes soll der Betrieb dann an einen im Wettbewerb ermittelten Betreiber übergeben werden. Für Bund und Länder bedeutete dies insbesondere, dass nun nicht mehr ein Betreiber Funkstandorte und Übertragungsstrecken suchen und zur Verfügung stellen sollte, sondern Bund und Länder hierfür zuständig sind. Der Bund geht davon aus, dass auch bei der Neukonzeption der Kostenrahmen von 4,5 Mrd. Euro für den bundesweiten Netzaufbau eingehalten werden kann. 2.2 Zusammenfassung des derzeitigen Sachstandes Im August 2006 wurde zwischen dem Bund und der Firma EADS Secure Networks GmbH ein Vertrag über die Lieferung von Systemtechnik abgeschlossen. Im April 2007 hat die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) ihre Arbeit aufgenommen. Am 1. Juni 2007 wurde ein Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern beim Aufbau und Betrieb des Digitalfunks zwischen Bund und Ländern geschlossen. Seit September 2007 führt die Firma EADS Secure Networks GmbH ebenso den Interimsbetrieb des sich im Aufbau befindende Digitalfunknetzes durch. Ein Vergabeverfahren zum Abschluss eines Vertrages über den ab 1. Januar 2010 fortzuführenden Betrieb läuft zurzeit. In Hamburg laufen bereits seit über einem Jahr fünf Basisstationen (Sende- und Empfangsanlagen) erfolgreich im Rahmen der Referenzplattform, einer Vorstufe des bundesweiten Gesamtnetzes. Diese und weitere Basisstationen wurden inzwischen an den Netzabschnitt Hamburg angeschlossen. Bis Ende des Jahres wird der Vollausbau abgeschlossen und ein besonders leistungsfähiges Netz entstanden sein. Im Einzelnen: 2.3 Bundesanstalt für den Digitalfunk (BDBOS) Nachdem zum 1. September 2006 das Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz BDBOSG) in Kraft getreten war, hat die Bundesanstalt am 2. April 2007 in Berlin ihre Arbeit aufgenommen. Sie hat die Aufgabe, den Digitalfunk aufzubauen, zu betreiben und seine Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Nach dem von Bund und Ländern verfolgten Konzept zur Einführung des Digitalfunks BOS übernimmt die BDBOS insbesondere die Gesamtkoordination dieses Modernisierungsprojekts. Auf diese Weise gewährleistet sie die bundesweite Einheitlichkeit des neuen Funksystems. Dabei haben die Länder die Möglichkeit, ihre landesspezifischen Anforderungen wie Netzdichte selbst zu bestimmen. Da es sich um ein einheitliches Netz handelt, war es erforderlich, die Wahrnehmung dieser Aufgabe zu bündeln. Daraus folgt, dass Bund und Länder keine unmittelbaren Rechtsbeziehungen zum Systemlieferanten und zum Betreiber haben. Organe der Bundesanstalt sind der Präsident oder die Präsidentin und der Verwaltungsrat. Die konstituierende Sitzung des Verwaltungsrates fand am 26. September 2007 statt. Mitglieder des Verwaltungsrates sind die Staatssekretäre und Staatsräte des Innern des Bundes und der Länder. Der damalige Leiter der zentralen Projektorganisation des Bundesministeriums des Inneren wurde zum Präsidenten der Bundesanstalt bestellt. Zusätzlich zu ihrem Sitz in Berlin hat die Bundesanstalt Anfang 2008 drei Außenstellen in Bonn, Ulm und Hamburg eingerichtet. Die Außenstellen koordinieren den regionalen Netzaufbau. Um den Aufbauprozess der Bundesanstalt zu fördern, hat der Senat sehr rasch Mitarbeiter an die Bundesanstalt abgeordnet und damit eine zügige Fertigstellung des Gesamtnetzes unterstützt. Zurzeit sind bei der Bundesanstalt ca. 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Im Laufe dieses Jahres soll die Besetzung der restlichen zur Verfügung stehenden Stellen abgeschlossen werden, so dass die Bundesanstalt dann mit 142 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgerüstet sein wird. 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/ Verwaltungsabkommen Die Grundsätze über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern beim Aufbau und Betrieb des Digitalfunks BOS regelt das Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern beim Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland. Dieses ist am 1. Juni 2007 mit der Unterzeichnung durch die Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern in Kraft getreten. 2.5 Finanzierung des Netzaufbaus und -betriebs Die Finanzierung des Netzaufbaus und -betriebs und damit die Kostenerstattung und -verteilung zwischen Bund und Länder ist im Verwaltungsabkommen geregelt. Der ganz überwiegende Anteil der Kosten für Aufbau und Betrieb des Netzes wird nach dem Verursacherprinzip verteilt. Der Bund finanziert so viele Basisstationen, wie erforderlich sind, um in jedem Land mindestens 50 % der Fläche nach dem GAN-Mindeststandard abzudecken. Sofern in bestimmten Regionen besondere Bedarfe der BOS des Bundes bestehen (z. B. Häfen, Bahnhöfe, Regierungsviertel) gewährleistet er eine über den GAN-Mindeststandard hinausgehende Funkversorgungsqualität. Außerdem bezahlt der Bund die zentralen Netzkomponenten und die Versorgung des Luft- und Seeraums (12 Seemeilen-Zone). Alles was darüber hinaus von den Ländern gewünscht wird, finanzieren diese selbst. Der GAN- Mindeststandard gewährleistet eine flächendeckende Funkversorgung für Fahrzeuge sowie die Versorgung der Siedlungsgebiete und Verkehrsflächen mit Sprechfunk mit Handgeräte im Freien bei Haltung des Geräts am Ohr. Der Anteil des Bundes ist danach von Land zu Land unterschiedlich, nach dem GAN-Mindeststandard würde Hamburg 29 % und der Bund 71 % der Kosten im hiesigen Netzabschnitt übernehmen. In Hamburg soll der bisherige Funkversorgungsstandard (Sprechfunk mit Handgeräte in Gebäuden am Fenster bei Trageweise des Geräts am Gürtel) beibehalten werden. Hierfür ist eine höhere Funkversorgungsqualität (GAN-Plus) erforderlich. Hamburg wird daher ca. 60 % der Kosten des Netzaufbaus und -betriebs tragen; der Bund die restlichen ca. 40 %. Ca. 90 % der Gesamtkosten können nach dem vorstehenden Prinzip dem Bund oder einem Land zugeordnet werden. Es verbleiben jedoch diejenigen Kosten, die sich nicht einer bestimmten Gebietskörperschaft zuordnen lassen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten für die BDBOS. Diese Allgemeinkosten werden entsprechend der Stimmanteile im Verwaltungsrat auf Bund und Länder umgelegt (der Bund trägt 30 %, der Rest wird nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt). Bund und Länder entrichten ihre Beiträge für Aufbau und Betrieb des Netzes in Form von Zuschüssen an die BDBOS. Aus diesen Mitteln begleicht die BDBOS ihre Verbindlichkeiten gegenüber ihren Vertragspartnern. Die Wirtschaftsführung der Bundesanstalt erfolgt nach kaufmännischen Grundsätzen. 2.6 Vertrag zur Lieferung der Systemtechnik Die Systemtechnik des zu errichtenden BOS-Digitalfunknetzes beruht auf dem professionellen Mobilfunkstandard TETRA (Terrestrial Trunked Radio). Die Vergabe des Rahmenvertrags zur Lieferung der Systemtechnik erfolgte im August 2006 im Wettbewerb durch den Bund auf der Basis der zwischen Bund und Ländern abgestimmten Anforderungen, an die Firma EADS Secure Networks GmbH. Der Vertrag wurde durch die später gegründete Bundesanstalt für den Digitalfunk übernommen. 2.7 Vertrag zum Betrieb des BOS-Digitalfunk Die Bundesanstalt beabsichtigt ab 1. Januar 2010 den Betrieb des BOS-Digitalfunk durch einen Regelbetreiber durchführen zu lassen. Ein Vergabeverfahren wird zurzeit durchgeführt. Um bis zur Auswahl des Regelbetreibers und zum Abschluss eines entsprechenden Betriebsvertrages wesentliche Betriebsprozesse im Wege einer Übergangslösung zu implementieren und einen vorläufiger Betrieb des Digitalfunk BOS durchzuführen, hat die Bundesanstalt im September 2007 einen Vertrag über den Interimsbetrieb mit der Firma EADS Secure Networks GmbH abgeschlossen. Der Interimsvertrag läuft bis Ende Referenzplattform Am 20. Juni 2007 wurde eine Referenzplattform im Digitalfunk in Betrieb genommen. Die Referenzplattform dient dazu, Erfahrungen mit der Systemtechnik zu gewinnen. Dies ist auch mit Blick auf die Zertifizierung von Endgeräten von Bedeutung. Es wird gewährleistet, dass die Geräte verschiedener Hersteller mit der Systemtechnik zusammenwirken können und der Wettbewerb bei der Beschaffung von Endgeräten nicht eingeschränkt ist. Die Referenzplattform besteht aus ortsfesten und mobilen Basisstationen, die über Vermittlungsstellen zusammengeschaltet sind und von einem gemeinsamen Netzverwaltungszentrum gesteuert werden. Standorte der Referenzplattform sind neben fünf Stellen in Hamburg auch in Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern. Die in Hamburg befindlichen fünf Basisstationen sind inzwischen in das im Aufbau befindliche bundesweite Netz, den Landesnetzabschnitt Hamburg, überführt worden. 2.9 Roll-out des Netzes Bundesweit Das bundesweit einheitliche digitale Funksystem wird mit über Basisstationen und bis zu Nutzern bei den BOS das weltweit größte seiner Art sein. Die Planungen sehen vor, dass das Netz bundesweit bis Ende 2010 im Wesentlichen aufgebaut sein wird. Hinsichtlich der Netzkonzeption bedeutet dies, dass zu diesem Zeitpunkt sämtliche zentralen Netzelemente (sog. Kernnetz) sowie 90 % der Basisstationen in den Netzabschnitten aufgebaut sein sollen Netzabschnitt Hamburg Auf der Grundlage der nach Beendigung der Verhandlungen mit der DB Telematik GmbH zwischen Bund und Ländern abgestimmten neuen Konzeption des Vorgehens waren durch die Projektgruppe BOS Digitalfunk Hamburg bei der Behörde für Inneres sämtliche Standorte für Basisstationen zu akquirieren und der Aufbauprozess des Netzes einzuleiten. 3

4 Drucksache 19/1501 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Bei diesem Prozess ist im Rahmen einer mit der Bundesanstalt abzustimmenden Funk- und Festnetzplanung die funktechnische Eignung zu überprüfen. Sodann sind die Standorte bautechnisch zu beplanen und hinsichtlich der notwendigen Funkinfrastruktur soweit baulich zu ertüchtigen, dass sie zur Aufnahme der vom Systemtechniklieferanten zu beschaffenden Funksystemelemente geeignet sind. Im Anschluss daran werden die Systemtechnikelemente installiert und der Standort in Betrieb genommen. In Hamburg laufen unter Hinzurechnung der bereits vor einem Jahr in den Betrieb gegangenen fünf Basisstationen der Referenzplattform bereits seit Mitte August diesen Jahres ca. die Hälfte aller vorgesehenen Basisstationen erfolgreich. Schwerpunkt der Aufgaben der Projektgruppe Hamburg ist, diesen Aufbauprozess bis Jahresende durch sukzessive Inbetriebnahme weiterer Basisstationen abzuschließen. Insofern wird bis Ende des Jahres ein besonders leistungsfähiges Netz entstanden sein. Danach wird ein sehr umfassender Probebetrieb mit einer ständig steigenden Anzahl von Einsatzkräften besonders der Feuerwehr und Polizei als größte Sicherheitseinheiten der Stadt sowie der Einsatzleitstellen von Polizei und Feuerwehr stattfinden. Ab Anfang 2010 soll dann das Netz im Wirkbetrieb laufen. Das Digitalfunknetz als Funknetz der BOS ist besonders schutzwürdig. Um mutwillige Beschädigungen von Anlagen zu vermeiden, ist es notwendig, den Schutz der Funkstandorte mit größtmöglicher Sicherheit zu gewährleisten. Deshalb ist es unter Anderem erforderlich, Netz- und Standortdaten möglichst vertraulich zu behandeln. Hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit wird gewährleistet, dass die bei Aufbau und Betrieb des Netzes eingesetzten Geräte die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen erfüllen, die sich insbesondere ergeben aus: dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG), dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), BGBl. I 1990, 880 i. V. m. der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV), der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV), dem öffentlichen Baurecht, insbesondere der Hamburgischen Bauordnung und dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG). Zusätzlich beabsichtigt die Bundesanstalt für den Digitalfunk im Rahmen einer intensiven Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strahlenschutz einen Forschungsauftrag an das Bundesamt zu vergeben. Es soll eine Studie zur Forschung im Bereich des Digitalfunks durchgeführt werden. Auf diesem Wege sollen weitere wissenschaftliche Untersuchungen zur Elektromagnetischen Umweltverträglichkeit (EMVU) vorgenommen werden. Die Begleitforschung soll eine aktive Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern unterstützen und auch der Gewährleistung der gesundheitlichen Vorsorge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BOS dienen Endgeräte Nach Aufbau des Netzabschnitts Hamburg wird die Beschaffung von ca Endgeräten für Feuerwehr, Polizei und Katastrophenschutz vorzunehmen sein. Es ist vorgesehen, das Vergabeverfahren zum Jahreswechsel 2008/2009 einzuleiten und eine sukzessive Lieferung der Endgeräte bis in das Jahr 2012 anzustreben. Dafür sind 9,20 Mio. Euro eingeplant. Bisher wurden lediglich Geräte insbesondere zu Testzwecken aus dem Systemliefervertrag bezogen. Zusätzlich hierzu wurden 127 Geräte für die Deichfachkräfte aus dem Systemliefervertrag bezogen und am 14. August 2008 an den Landesbetrieb Brücken, Straßen und Gewässer übergeben. Die vorgezogene Beschaffung wurde eingeleitet, da die Deichfachkräfte auf Grund abgängiger Technik ansonsten Investitionen in die Analogfunktechnik vor Beginn der Sturmflutsaison 2008/ 2009 hätten tätigen müssen. Die Anschaffungskosten für die digitalen Endgeräte wurden vom Landesbetrieb übernommen. Entgegen früherer Einschätzungen ist es trotz aller Bemühungen nicht gelungen, vorhandene Zubehörteile wie Helmsprechgarnituren an die digitalen Geräte störungsfrei anzuschließen. Damit werden neben den eigentlichen Endgeräten auch Zubehörteile zu beschaffen sein. Diese werden ebenso über das einzuleitende Vergabeverfahren beschafft; auch hier wird eine sukzessive Lieferung bis in das Jahr 2012 angestrebt. Die Beschaffung des Endgerätezubehörs wird Kosten in Höhe von 5,63 Mio. Euro verursachen Migration Mit der sukzessiven Lieferung der Endgeräte werden die Einsatzkräfte schrittweise mit neuen Endgeräten und Zubehör auszurüsten sein. Hinsichtlich der in den Dienstgebäuden zu betreibenden Endgeräte wird deren Einbau inklusive Montage notwendiger Außenantennen zu veranlassen sein. Bezogen auf die bisherige Planung werden statt der ursprünglich vorgesehenen 3,17 Mio. Euro nach den aktuell vorliegenden Migrationsplanungen Ausgaben in Höhe von 9,87 Mio. Euro erwartet. Dieser Mehrbedarf in Höhe von 6,7 Mio. Euro begründet sich insbesondere durch die Einhaltung geänderter Vorschriften und Normen für den Schutz gegen Blitzeinschlag an Gebäuden sowie umfangreicheren Einbaunotwendigkeiten und Preissteigerungen. Ebenso sind Endgeräte in Dienstfahrzeuge schrittweise einzubauen. Die beschriebenen Migrationsleistungen sollen schrittweise voraussichtlich bis in das Jahr 2012 durchgeführt werden, um eine ständige Einsatzfähigkeit der BOS zu gewährleisten und den täglichen Dienstbetrieb möglichst nicht durch die Umstellung auf Digitalfunk zu belasten. Begleitend hierzu werden entsprechende Schulungen zum Betrieb der Endgeräte durchzuführen sein. Der bestehende Analogfunk wird erst nach vollständiger bundesweit durchgeführter Migration abzuschalten sein; allerdings können Teile der analogen Funktechnik bereits vorher reduziert werden. 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/ Anpassung Leitstellen Die Erneuerung der Leitstellen von Polizei und Feuerwehr ist bereits überwiegend in den Jahren 2006/2007 vollzogen worden. Für die Leitstellen von Polizei und Feuerwehr ist Ende 2005 (Feuerwehr) bzw. Anfang 2006 (Polizei) ein neues einheitliches System in Betrieb genommen worden, so dass allein noch der Anschluss an den Digitalfunk vorzunehmen sein wird. Dieser sollen bis Mitte nächsten Jahres vollzogen werden. Hierfür sind insgesamt 8,95 Mio. Euro bereitgestellt worden. Mit dem neuen Einsatzleitsystem setzen Feuerwehr und Polizei bisher bundesweit einmalig ein System mit gleichen Grunddaten ein. Beide Leitstellenstandorte sind dabei redundant zueinander ausgelegt, so dass im Störungsfall innerhalb weniger Minuten in dem jeweils nicht gestörten Teil des Leitstellensystems die Daten übernommen bzw. die Einsätze geführt werden könnten. Mit der Einführung des Systems ist auch die räumliche Ausstattung der Leitstellen auf neuesten technischen Stand gebracht worden. So stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nunmehr höhenverstellbare Arbeitsplätze zur Verfügung. In den Jahren sind bereits Investitionsmittel in Höhe von rund 6,2 Mio. Euro kassenwirksam geworden. Für anstehenden Restarbeiten und ausstehende Rechnungen im Zusammenhang mit der Erneuerung der Leitstellen werden im Haushaltsjahr 2008 noch etwa 2,3 Mio. Euro zu berücksichtigen sein. Außerdem soll die Umstellung auf Digitalfunkbetrieb erfolgen, hierfür sind bisher rund 0,4 Mio. Euro vorgesehen. In der Planung zur Integration der Leitstellen in den Digitalfunk wurde auf Grund des zum damaligen Zeitpunkt bestehenden Kenntnisstandes davon ausgegangen, dass die aus dem Digitalfunknetz angelieferten Kommunikationsschnittstellen unmittelbar für die vorhandene Funkabfragetechnik verwertbar wären. In der konkreten Erörterung der Schnittstellen mit dem Systemtechniklieferanten hat sich diese Annahme vor dem Hintergrund der bundesweiten Sicherheitsanforderungen als nicht mehr zutreffend herausgestellt. Die aus dem Digitalfunknetz bereitgestellten Kommunikationsschnittstellen müssen mit einer noch zu entwickelnden Technik aufbereitet werden. Weiterhin wird innerhalb des Digitalfunknetzes keine Sprachaufzeichnung für Gespräche bereitgestellt. Die neuen Aufgabenstellungen bedeuten, dass zusätzlich zum bisher veranschlagten Aufgabeninhalt noch das durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entwickelte Ver- und Entschlüsselungskonzept, die TETRA-Kodierung und -Decodierung und die zusätzliche Sprachaufzeichnung für einen Teil der Gespräche, an denen die Leitstelle nicht beteiligt ist, zusätzlich zu realisieren ist. Das für diese zusätzlichen Aufgabenstellungen erforderliche Mittelvolumen für die Anpassung der Schnittstellen für die beiden Leitstellen von Feuerwehr und Polizei ist mit 1,0 Mio. Euro veranschlagt Verlängerter Projektverlauf Ursprünglich war vorgesehen, dass der Aufbau des Digitalfunknetzes sowie die Migration des Digitalfunks in Hamburg und somit das Projekt bis Ende 2008 abgeschlossen werden könne. Auf Grund der langjährigen Verhandlungen auf Bund- und Länderebene und den veränderten Planungen und Konzepten wird die Projektgruppe Hamburg nach derzeitigen Planungen voraussichtlich bis Ende 2012 tätig sein. Erst zu diesem Zeitpunkt wird nach der aktuellen Roll-Out-Planung der BDBOS bundesweit ein einheitliches Digitalfunknetz mit allen Funktionalitäten im Wirkbetrieb zur Verfügung stehen, die notwendigen Nacharbeiten abgeschlossen und die durchzuführende Migration der Einsatzkräfte in den Digitalfunk bundesweit weitestgehend erfolgt sein. Auf Grund der verlängerten Projektlaufzeit ergibt sich bis Ende 2012 ein Mehrbedarf in Höhe von 1,58 Mio. Euro. 3. Mehrbedarfe und Finanzierung in Hamburg 3.1 Bisherige Veranschlagung In Hamburg sind seit dem Haushaltsjahr 2002 Mittel in Höhe von insgesamt 38,3 Mio. Euro für den BOS-Digitalfunk in den Haushalten und Mittelfristigen Finanzplanungen berücksichtigt. Durch bereits im IuK-Globalfonds zur Erneuerung der Einsatzzentrale der Feuerwehr vorgesehene Mittel in Höhe von 3,0 Mio. Euro stehen im Gesamtbudget für den Aufbau des BOS-Digitalfunk bis 2009 insgesamt 41,3 Mio. Euro bereit. Abhängig vom Projektfortschritt der letzten Jahre sind bisher 14,56 Mio. der Mittel abgeflossen (Stand 14. August 2008). Nach Abschluss der Einführungsphase werden dauerhaft Mittel für Ersatzinvestitionen und den laufenden Betrieb des BOS-Digitalfunk benötigt werden. Diese Mittelbedarfe sollen mit den vorhandenen Mitteln für den bisherigen Analogfunk finanziert werden. Nach den derzeitigen Kenntnissen sind diese Mittel auskömmlich. Für den Betrieb des Analogfunks sind derzeit 3,5 Mio. Euro jährlich veranschlagt (Personal- und Sachmittel). 3.2 Mehrbedarfe In der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft vom 1. August 2006 wurde darauf hingewiesen, dass auf Grund von damals nicht absehbaren Entwicklungen Mehr- oder Minderausgaben entstehen können, die ab dem Haushaltsjahr 2010 zu veranschlagen sein würden. Übersicht der unter Pkt dargestellten Mehrbedarfe in Tsd. Euro: Zubehör Endgeräte: Migration: Anpassung Leitstellen: Verlängerter Projektverlauf: Mehrbedarfe gesamt: Nach heutigem Sachstand sind Mehrbedarfe in Höhe von 14,90 Mio. Euro bis 2012 absehbar. Die Finanzierung der Mehrbedarfe wird der Senat in seinem Haushaltsplan- Entwurf 2009/2010 und der Investitionsplanung berücksichtigen. III. Petitum Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle von den Ausführungen in dieser Mitteilung Kenntnis nehmen und den finanziellen Auswirkungen zustimmen. Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, Hamburg, Tel. (0 40)

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