Vorlesung Gesundheitsökonomie
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- Johannes Jaeger
- vor 6 Jahren
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1 Vorlesung Gesundheitsökonomie Dr. med. Regine Breitsprecher Ärztliche Leiterin MVZ Medizinisches Versorgungszentrum am Universitätsklinikum tsklinikum Greifswald GmbH Br
2 Struktur des Gesundheitswesens Stationärer Sektor Ambulanter Sektor Bettensätze( tze( früher) DRG- System KV- Bereich EBM Br
3 Struktur des Gesundheitswesens Stationärer Sektor Ambulanter Sektor Bettensätze( tze( früher) DRG- System MVZ KV- Bereich EBM Br
4 Gesetzliche Grundlage Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ( GMG) Ab sind den Krankenhäusern eine Reihe von Möglichkeiten eröffnet worden, an der ambulanten Versorgung von Patienten teilzunehmen. Br
5 Gesetzliche Grundlage Medizinisches Versorgungszentrum gemäß 95 SGB V Medizinische Versorgungszentren sind fachübergreifende Einrichtungen, in denen Ärzte, die in das Kassenarztregister eingetragen sind als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. Br
6 Zulassungsvoraussetzungen Gründer des MVZ (Gesellschafter der das MVZ tragenden Gesellschaft) müssen im System der Gesetzlichen Krankenversorgung tätige Leistungserbringer sein Es muss sich um eine fachübergreifende Einrichtung handeln, mindestens zwei Zulassungen zur vertragsärztlichen Versorgung ( Kassenarztsitze) werden benötigt Das MVZ muss unter ärztlicher Leitung stehen. Der ärztliche Leiter muss ein im MVZ tätiger Arzt sein. Eine gleichzeitige Tätigkeit im Krankenhaus ist möglich. Br
7 Zulässige Rechtsformen Orientieren sich an berufsrechtlichen Bestimmungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Aktiengesellschaft (AG) Br
8 Mecklenburg- Vorpommern nordöstlichstes Bundesland Fläche : 23200km² Einwohner: 1,8Mio 77 Einwohner /m² am dünnsten besiedelte Region der Bundesrepublik ( Durchschnitt 230 EW/m²) eines der am dünnsten besiedelten Gebiete der EU (119 EW/km²) Br
9 Mecklenburg- Vorpommern Industrie und Bevölkerung geringster Industrialisierungsgrad der Bundesrepublik Industriestandorte in der Küstenregion um Rostock und in den Regionen um Neubrandenburg und Schwerin Arbeitslosenrate 19,2% 20% der Bevölkerung > 65Jahre Br
10 Mecklenburg- Vorpommern Krankenhäuser Anzahl der Krankenhäuser Anzahl der Betten Universitätskliniken: Rostock und Greifswald Br
11 Greifswald Einwohnerzahl Br
12 Greifswald Kassenarztsitze Stadtgebiet : 129 Kreis OVP : 116 In den folgenden 10 Jahren tritt ca. die Hälfte der niedergelassenen Kollegen in den Ruhestand! Br
13 Planbetten des Universitätsklinikums Betten Betten Bettenrückgang : 11% in 2 Jahren Br
14 20% der Bevölkerung >65J. Hoher Anteil chronisch Kranker MVZ Modernes Universitäts- Klinikum Ausstattung auf hohem Niveau dünn besiedeltes Flächenland MV 50% der niedergelassenen Ärzte sind > 50 J. alt Sinkende Bettenzahlen des Klinikums Br
15 Konkurrenz durch Kliniken in der Nachbarschaft Ein MVZ in Greifswald- Sektorenübergreifende Versorgung Sinkende Einnahmen des Klinikums seit Einführung der DRGs MVZ Zunehmender Zwang zur ambulanten Versorgung Zugang des Krankenhauses zur ambulanten Versorgung Br
16 Herbst 2004: Gründung der MVZ am Universitäts- Klinikum Greifswald GmbH Zulassung MVZ Campus Sauerbruchstraße Zulassung MVZ Stadtmitte Br
17 Kassenärztliche Zulassung des MVZ Br
18 Zugelassene Ärzte: Olaf Aßmann Facharzt für Psychiatrie/Psychotherapie Mathias Wendt Facharzt für Neurologie Prof. Dr. Frank Dombrowski Facharzt für Pathologie Prof. Dr. med. Matthias Nauck Facharzt für Labormedizin Dr. med. Regine Breitsprecher Dörthe Ranft Fachärzte für Strahlentherapie Br
19 Geschäftsführung Kaufmännischer Geschäftsführer Gunter Gotal Ärztlicher Geschäftsführer Dr. Regine Breitsprecher Br
20 Rechtsform: GmbH Gesellschafter: Universitätsklinikum der Ernst- Moritz- Arndt- Universität Greifswald Anstalt öffentlichen Rechts Br
21 Kooperationsvertrag mit dem Evangelischen Krankenhaus Bethanien in Greifswald Johanna - Odebrecht - Stiftung Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie Br
22 Unterstützung der Zusammenarbeit der im MVZ tätigen Fachrichtungen Strahlentherapie und Psychiatrie/Psychotherapie Br
23 Projekt Psychoonkolgie Alle Patienten der Strahlentherapie erhalten vom ersten Behandlungstag an eine psychoonkologische Betreuung Wir organisieren die psychoonkologische Betreuung der Patienten unserer onkologischen Behandlungspartner Br
24 Einzugsbereich des MVZ Br
25 Zusammenarbeit mit Krankenhäusern der Region Bergen Stralsund Wolgast Bartmannshagen Demmin Anklam Pasewalk Neubrandenburg Br
26 Zusammenarbeit mit Krankenhäusern der Region Kooperationsverträge Lenkung von Patientenströmen Betreuung bleibt in einer Hand Gemeinsame Konsultationen Behandlung von stationären Patienten der regionalen Krankenhäuser im MVZ Br
27 Zusammenarbeit über 200 Arztpraxen der Region Fallbesprechungen Gemeinsame onkologische Nachsorge Betreuung von Patienten aus Heimen und durch MVZ Br
28 Einweisung von MVZ- Patienten ins Universitätsklinik Vorstellung von MVZ- Patienten in Brustzentrum, u. Tumorboard der Universität Ein MVZ in Greifswald- MVZ als Bindeglied zwischen niedergelassenen Ärzten und Universitätsklinikum Vermittlung von MVZ- Patienten an Spezialambulanzen des Klinikums (onk. Pulmologie, Spezialambulanzen der HNO und der Hautklinik Einweisung von MVZ- Patienten zu Tumoroperationen ins Universitätsklinikum Vermittlung zu universitären Spezialbehandlungen (LITT,Stereotaxie) Br
29 Strukturelle Risiken MVZ Behindern die Entwicklung des MVZ Probleme mit dem Erwerb von Kassenarztsitzen in gesperrter Region Übernahme von Kassenarztsitzen ausscheidender Kollegen durch überhöhte hte Preisvorstellungen und überlange Mietverträge erschwert Br
30 Strukturelle Risiken MVZ Behindern die Entwicklung des MVZ Probleme mit Nachbesetzung im MVZ vorhandener Kassenarztsitze Akzeptanz des MVZ unter den Kollegen nicht ausreichend Br
31 Strukturelle Risiken MVZ Behindern die Entwicklung des MVZ Ein MVZ in Greifswald- MVZ- Konkurrenzunter- nehmen für r klassische Niederlassung!? Kollegen in klassischer Niederlassung z.t.. ablehnend gegen MVZ Br
32 Finanzielle Risiken Gemittelter Ordinationskomplex für alle Fachrichtungen Regelleistungsvolumen von Gemeinschaftspraxen Umsatzsteuer für MVZ- GmbH Br
33 Finanzielle Risiken Gefahr sinkender Patientenzahlen und damit sinkender Einnahmen durch geplante Strahlentherapie- Niederlassung in Nähe des MVZ MV = Land mit niedrigen Punktwerten bzw. Erlösen = niedrige Einnahmen aber: Kosten für Geräte genau so hoch wie in anderen Bundesländern Br
34 Chancen Vorteile für den Patienten Salus aegroti summa lex. Das Heil des Kranken ist das höchste Gebot. Betreuung aus einer Hand Vermeidung von Doppeluntersuchungen Bessere Kommunikation zwischen den behandelnden Ärzten Br
35 Chancen Vorteile für den Patienten Salus aegroti summa lex. Das Heil des Kranken ist das Höchste Gebot. Koordinierung verschiedener Untersuchungen und Konsultationen Moderne Ausstattung des Universitätsklinikums steht zur Verfügung Raschere Einweisung zu Spezialbehandlungen Br
36 Chancen Vorteile für das Universitätsklinikum Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch Positionierung am ambulanten Markt Erhöhung der Attraktivität durch Öffnung für neue Strukturen Br
37 Vorteile für das Universitätsklinikum Chancen Kostensenkung durch bessere Ressourcenauslastung Senkung der Personalkosten Senkung der Sachkosten durch bessere Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes Br
38 Chancen Vorteile für die Ärzte Verbesserung der interdisziplinären Kooperation zwischen Vertragsärzten in MVZ und Niederlassung und Krankenhausärzten MVZ als Bindeglied zwischen den Sektoren Br
39 Vorteile für die Ärzte Chancen bei Nachfolgerproblem in strukturschwachen Regionen Praxisübernahme durch MVZ möglich kein finanzielles Risiko für MVZ- Ärzte, da keine eigenen Investitionen Gute Möglichkeit für junge Ärzte Br
40 Koalitionsvertrag Ärztliche Versorgung und freier Arztberuf Die Freiberuflichkeit der ärztlichen Tätigkeit ist ein tragendes Prinzip unsere Ge sundheitsversorgung und sichert die Therapiefreiheit. Die freie Arztwahl durch die Patientinnen und Patienten ist dabei Ausdruck eines freiheitlichen Gesundheitswesens und die Basis für das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Ärztin und Arzt und Patientin und Patient. Diese Struktur der ambulanten Versorgung Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP wollen wir aufrechterhalten. D 3983 ie Besonderheiten einer wohnortnahen Versorgung 3n ländlichen Bereichen werden dabei Berücksichtigung finden. Br
41 Ärztliche Versorgung und freier Arztberuf 3986 Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sollen nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Geschäftsanteile können nur von zugelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern gehalten werden. Wesentlich ist dabei vor allem, dass die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte Ärztinnen und Ärzten zusteht und das MVZ von Ärztinnen und Ärzten verantwortlich geführt wird. Für den Bereich unterversorgter Gebiete soll eine Öffnungsklausel für Kranken häuser vorgesehen werden, wenn keine Interessenten aus dem Bereich der Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen. Br
42 Br
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