Zukunft der Krankenhausversorgung in Rheinland-Pfalz

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1 Zukunft der Krankenhausversorgung in Rheinland-Pfalz Die Zukunft der Krankenhausversorgung ist eines der meist diskutierten Themen in der Gesundheitspolitik. In Rheinland-Pfalz ist die Krankenhauslandschaft überwiegend durch kleinere und mittlere Häuser geprägt. So haben mehr als die Hälfte der insgesamt 86 Kliniken weniger als 300 Betten. Der Krankenhaussektor ist der größte Einzelposten der Gesundheitsausgaben. Im Jahr 2016 zahlten die gesetzlichen Krankenkassen für die stationäre Behandlung der rund Patienten in Rheinland-Pfalz mehr als 3,2 Mrd. Euro. Die Patienten erwarten in erster Linie eine hochwertige und sichere Krankenhausbehandlung. Dem fühlt sich die TK verpflichtet. Mit den nun folgenden Vorschlägen und Thesen möchte die TK in Rheinland-Pfalz Impulse für die politische Diskussion zur Zukunft der Krankenhausversorgung geben. Insbesondere da ab dem Jahr 2018 die Erstellung eines neuen Landeskrankenhausplanes für Rheinland-Pfalz auf der Agenda steht. 1. Konsequente Umsetzung einer bedarfs- und patientenorientierten Planung der Versorgungsstrukturen Die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz decken eine enorme Bandbreite an Therapieangeboten ab. Viele Krankenhäuser entwickeln ihr Angebot stetig weiter. Das regionale Leistungsangebot vor Ort wird jedoch nur selten aufeinander abgestimmt. Stattdessen gibt es eine Vielzahl konkurrierender Angebote. Das führt stellenweise zu einem ruinösen Wettbewerb, der weder den Kliniken noch der Qualität der Versorgung und damit den Patienten gut tut. Als Lösungsmöglichkeit schlägt die TK ein Versorgungsmonitoring vor. So sollte z.b. der Krankenhausplanungsausschuss einmal jährlich im Rahmen von regionalen Gesundheitskonferenzen die tatsächlichen Leistungsangebote in einer Region analysieren. Auf diese Weise würden lokale Auffälligkeiten systematisch erkannt und auf Fehlversorgungstendenzen könnte zeitnah reagiert werden. Damit gewährleistet ist, dass die Ergebnisse aus den Gesundheitskonferenzen auch in der Krankenhausplanung Berücksichtigung finden, ist es nötig, die Planungstiefe im neuen Landeskrankenhausplan ab 2019 wieder zu erhöhen, indem man DRG-Hauptgruppen (Diagnosis Related Groups) und sogar Strukturvorgaben inklusive Personaluntergrenzen ausweist. Zu häufig nutzen Krankenhäuser die ihnen hier eröffneten Handlungsspielräume, um Leistungen mehr am Erlös als am Bedarf auszurichten, etwa bei der inflationären Errichtung von Herzkathetermessplätzen. Die Krankenhausplanung muss sich darüber hinaus wesentlich stärker an medizinisch-wissenschaftlich begründeten Mindestmengen ausrichten als bisher. Eine Leistungsspezialisierung ist im Wettbewerb der Krankenhäuser sowie im Hinblick auf Mindestmengenvorgaben unumgänglich. Nur wer regelmäßig und mit einer gewissen Häufigkeit eine bestimmte Operation durchführt, erreicht dabei auch eine angemessene Qualität. Hier könnte es neben den Bundesregelungen auch verstärkt Impulse und Vorgaben durch das Land Rheinland-Pfalz geben. Position der Techniker Krankenkasse, Februar

2 Um Über- und Unterkapazitäten zu vermeiden und die Notfallversorgung zu sichern, ist eine sektoren- und länderübergreifende Krankenhausplanung erforderlich, die Spezialisierungen und Leistungskonzentrationen der einzelnen Kliniken berücksichtigt bzw. fördert. Für die Bereiche Qualitätssicherung- bzw. Qualitätsstandards, Standort- und Zentrumsbestimmung sowie zur Spezialisierung von Krankenhäusern fordert die TK daher ein einheitliches und abgestimmtes Vorgehen der Länder bei der Krankenhausplanung. Die Einführung planungsrelevanter Qualitätsindikatoren ist der richtige Ansatz. Sie müssen im Rahmen der Krankenhausplanung konsequent umgesetzt werden. Eine Unterschreitung von Mindestqualitätsstandards muss sanktioniert werden und bei dauerhafter Unterschreitung muss auch ein Ausschluss von der Versorgung erfolgen. Grundversorgung vor Ort, Spezialisierung bei den Experten Auch künftig muss es Krankenhäuser geben, die eine Grundversorgung für die Bevölkerung in der Fläche sicherstellen. Doch bei komplexen Krankheitsbildern und den meisten planbaren Eingriffen ist es im Sinne der Qualitätssicherung unbedingt erforderlich, die Patienten ausschließlich in entsprechend spezialisierten Häusern aufzunehmen. Diese Kliniken haben mehr Expertise mit komplizierten Eingriffen und komplexen Behandlungen. Wir wissen aufgrund regelmäßiger Befragungen, dass Patienten für eine bessere medizinische Qualität gerne auch längere Anfahrtswege in Kauf nehmen. Eine zunehmende Spezialisierung wird zu einer höheren Versorgungsqualität führen. Um eine flächendeckende Versorgung trotzdem sicherzustellen, möchte die TK perspektivisch wo nötig die strikte Trennung zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Fachärzten auflösen. Die TK hält es für sinnvoll, Integrierte Versorgungszentren (siehe Schaubild) als neue Versorgungsstufe im Krankenhausplan aufzunehmen. Diese würden neben einer Notfallversorgung und einer stationären Grundversorgung insbesondere auch eine ambulante ärztliche und fachärztliche Versorgung anbieten. Die Umwandlung von kleinen Krankenhäusern in sektorenübergreifende Integrierte Versorgungszentren kann in ländlichen Gebieten ein Lösungsweg sein. Hier sind sowohl das Knowhow als auch die medizinisch-technische Ausrüstung bereits vorhanden. Für die Patienten haben diese Zentren Vorteile, weil dort verschiedene Facharztgruppen ambulant und stationär patientenbezogen zusammenarbeiten. Die Klinikeinrichtungen können effizient genutzt und wirtschaftlicher betrieben werden. Das Gesundheitszentrum Glantal im rheinland-pfälzischen Meisenheim geht in diese Richtung. 2. Hybrid-DRG als neue Vergütungsform in der sektorenübergreifenden Versorgung Ein wachsender Anteil medizinischer Behandlungen in Krankenhäusern findet im Grenzbereich zwischen ambulanter und stationärer Leistungserbringung statt. Neben den gesetzten finanziellen Position der Techniker Krankenkasse, Februar

3 Anreizen führt auch der medizinisch-technische Fortschritt zu immer kürzeren Klinikaufenthalten. Ein Indiz dafür ist die zunehmende Zahl der Krankenhausfälle mit nur einem Belegungstag. Zugleich wird die Teilnahme der Krankenhäuser an der ambulanten Versorgung aufgrund gesetzlicher Neuregelungen immer wieder neu ausgestaltet. Dadurch sind sehr unterschiedliche Vergütungshöhen und Abrechnungsbedingungen entstanden, die im Ergebnis zu erheblichen Fehlanreizen bei der Patientenversorgung führen. Dies trägt nicht zur Verbesserung der Versorgungsqualität für die Patienten bei. Die Regelungen hinsichtlich der Erbringung ambulanter Leistungen durch Krankenhäuser müssen von einem historisch gewachsenen Sammelsurium verschiedenster Vorgaben in neue, strukturierte und rechtlich fundierte Verordnungen überführt werden. Die Krankenhäuser müssen, dort wo es zur Sicherstellung der Versorgung notwendig ist, in die ambulante Behandlung der Patienten eingebunden werden (siehe Integrierte Versorgungszentren unter Top.2). Hierbei ist darauf zu achten, dass für niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser gleiche Rahmenbedingungen zur Erbringung bestimmter Leistungen gelten und garantiert werden. Die Einbindung der Krankenhäuser in die ambulante Versorgung hat auf Basis tatsächlich vorhandener Bedarfe zu erfolgen. Die Grundlage für die Bedarfe sollte in Gutachten bestimmt werden, die durch das Gemeinsame Landesgremium nach 90a SGB V beauftragt und umgesetzt werden. Sofern Krankenhäuser Leistungen der niedergelassenen Ärzte erbringen, sind diese aus den entsprechenden vorhandenen ambulanten Budgets zu vergüten. Damit Leistungen in den neuen sektorenübergreifenden Versorgungsstrukturen dort angeboten und erbracht werden, wo sie gebraucht werden, sind auch die bisher getrennten stationären und ambulanten Vergütungssysteme nach dem Prinzip "Gleiches Geld für gleiche Leistung" zu harmonisieren. Dieser Vergütungsansatz sollte als Hybrid-DRG (Diagnosis Related Groups) konkretisiert werden. Grundlagen der Kalkulation von Hybrid-DRG wären der DRG-Fallpauschalenkatalog und der EBM (Einheitliche Bewertungsmaßstab). Hieraus könnte ein Mischpreis ermittelt werden. Die Hybrid- DRG sollten jährlich in einem separaten DRG-Katalog abgebildet werden, der klar abgrenzbare Leistungen enthalten würde. Die jährliche Anpassung der Vergütung erfolgte dann über einen Basisentgeltwert. Des Weiteren sollte eine unabhängige, auf objektiven Leistungsbeschreibungen und Ist-Kosten von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten basierende Kalkulation angestrebt werden. Damit wäre ein unabhängiges Institut analog dem Vorgehen im stationären Bereich zu beauftragen. Die jährliche Anpassung der Vergütung erfolgte dann über einen Basisentgeltwert. Die TK testet diese Vergütungsform derzeit in einem Modell in Thüringen. 3. Koordinierte Notfallversorgung durch Portalpraxen Die Zahl der Patienten in den Notaufnahmen der Krankenhäuser steigt kontinuierlich. Die Ursachen liegen insbesondere in der sektoralen Trennung der verschiedenen Akteure der Notfallversorgung, deren - aus Sicht der Patienten - unklaren Zuständigkeiten sowie der teils lückenhaften und unattraktiv organisierten vertragsärztlichen Notfallversorgung. Hinzu kommt, dass Notfallpatienten ihre gesundheitlichen Probleme selten selbst richtig einschätzen können. Die Ersatzkassen haben ein umfangreiches Gutachten des AQUA-Institut (Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH) vorgelegt, in welchem sie konkrete Lösungsvorschläge hierzu machen. So schlagen sie die Vernetzung der Leistungserbringung durch Überwindung der sektoralen Trennung zwischen ärztlichem Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser, Rettungsdiensten und der Versorgungssteuerung in der Notfallversorgung vor. Ziel ist es, den Patienten mittels transparenter Strukturen künftig auf den richtigen Behandlungspfad zu lotsen. Im Sinne dieses Gutachtens fordert die TK die Entwicklung eines Systems der koordinierten Notfallversorgung. In diesem sollen die Träger der ambulanten und stationären Notfallversorgung und der Rettungsdienste auf Basis des vom Gemeinsamen Bundesausschuss zu entwickelnden Stufenkonzepts kooperieren. Position der Techniker Krankenkasse, Februar

4 Hierzu sollten an allen Krankenhäusern mit Notaufnahmen Portalpraxen errichtet werden. Diese stellen dann die zentrale Anlaufstelle für alle Notfallpatienten dar - rund um die Uhr. Die Portalpraxen beurteilen den Behandlungsbedarf und leiten den Patienten in die richtige Versorgungsstruktur weiter. Hierfür müssen standardisierte Einschätzungen des Behandlungsbedarfs und der Dringlichkeit entwickelt werden. Die Qualifikation des nicht-ärztlichen Personals ist entsprechend sicherzustellen. Teil des Konzepts ist die Einrichtung gemeinsamer Rettungsleitstellen für die Rufnummern 112 und Um die enge personelle, räumliche und infrastrukturelle Zusammenarbeit der Träger zu gewährleisten, müssen Kooperationsvereinbarungen geschlossen werden. 4. Mehr Qualität zum Wohl der Patienten Die Patienten stehen für die TK im Mittelpunkt aller Überlegungen. Sie haben einen Anspruch auf eine rundum qualitativ hochwertige Versorgung im Krankenhaus. Aus unseren Patientenbefragungen wissen wir, dass sich jeder Fünfte auf die Weiterbehandlung nach dem Krankenhausaufenthalt schlecht vorbereitet fühlt. Immer mehr ältere Menschen leben alleine und sind aufgrund ihrer körperlichen Verfassung nicht in der Lage, gleich einen Arzt aufzusuchen. Kliniken und niedergelassene Ärzte müssen sektorenübergreifend Hand in Hand arbeiten und eine lückenlose Behandlung bis hin zur Genesung leisten. Wir unterstützen die Einrichtung nationaler Leistungs- und Produkteregister (z.b. Transplantationsund Endoprothesenregister) mit dem Ziel die Versorgungsqualität zu verbessern, sowie eine gesetzliche Verpflichtung zur Datenlieferung. Nur so wird sichergestellt, dass die Register valide und auskunftsfähig sind. Daher sollten fehlende, falsche oder unvollständige Datenlieferungen gesetzlich sanktioniert werden. Im Rahmen der Medizinentwicklung stehen immer mehr Implantate zur Verfügung. Zugleich gibt es jedoch keine Transparenz darüber, welche Patienten mit welchen Implantaten versorgt wurden. Um die Qualität dieser Produkte im Langfristvergleich beurteilen und Rückrufaktionen von Medizinprodukteherstellern nachverfolgen zu können, ist die Einrichtung eines Implantatregisters nach dem Vorbild des Endoprothesenregisters und die Veröffentlichung von Produktrückrufen notwendig. Bei den Diskussionen um die Qualität der Behandlung geht es im Wesentlichen um die bekannten Dimensionen der Prozess-, Struktur- oder Ergebnisqualität. Zusätzlich von Bedeutung ist darüber hinaus die Qualität der Indikationsstellung. So können unnötige Behandlungen vermieden werden. Um die richtige Indikation abzusichern, ist die geplante Einführung von verpflichtenden Zweitmeinungsverfahren für bestimmte Leistungen ein wichtiger Schritt. Der G-BA hat dies im September 2017 zunächst für die operativen Eingriffe 'Mandeloperationen' und 'Gebärmutterentfernung' (ohne Krebserkrankung) festgelegt. Aus Sicht der TK sollten diese um Operationen am Knie, an der Hüfte, bei Rückenschmerzen und bei kardiologischen Eingriffen erweitert werden. Qualitätsaspekte sollten konsequent auch bei der Vergütung von Krankenhausleistungen berücksichtigt werden. Dabei muss es Ziel sein, durch die Gestaltung der Vergütung einen qualitätsorientierten Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern in Gang zu setzen und gleichzeitig systemisch bedingte Anreize zur Mengenausweitung zu verhindern. Hierbei gilt es Vergütungsinstrumente zu finden, die gute und sehr gute Qualität belohnen und Maßnahmen zur weiteren Qualitätsverbesserung fördern. Auch die Bereitschaft von Krankenhäusern ihr Behandlungs- und Leistungsgeschehen transparent zu gestalten, unterstützt Patienten dabei ihr Behandlungswahlrecht auszuüben. TK: Zuschläge statt Abschläge Bisher haben weder die Nichteinhaltung von qualitätssichernden Vorgaben noch die tatsächlich erzielte Qualität einer Krankenhausbehandlung Auswirkungen auf die Vergütung der Krankenhaushausleistungen. Selbst wenn es sich um eine zweifelsfrei nachgewiesene schlechte Qualität handelt, bleibt dies bislang am Markt ohne Folgen. Und das, obwohl dies die Gesundheit der betroffenen Patienten gefährdet und oft sogar noch Folgebehandlungen auslöst. Nebenbei belastet dies zudem auch die Solidargemeinschaft der Beitragszahler. Position der Techniker Krankenkasse, Februar

5 Pauschale Vergütungsabschläge sind in diesem Zusammenhang aus Sicht der TK nicht das Mittel der Wahl, da sie im Ergebnis die Versorgungsqualität nicht verbessern. Zuschläge auf die Vergütung hingegen bieten je nach systemischer Ausgestaltung einen positiven Anreiz zur Verbesserung der Qualität. Auf die hoffentlich zunehmende Bedeutung von Qualitätsindikatoren bei der Krankenhausplanung wurde unter Top eins schon Bezug genommen. 5. Mit digitaler Gesundheit in die Zukunft Die TK ist davon überzeugt, dass digitale Angebote einen wesentlichen Beitrag dazu leisten können, eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung auch künftig sicherzustellen. Insbesondere für ein Flächenland wie Rheinland-Pfalz sind telemedizinische Projekte von großem Interesse, da diese Wege aufzeigen, wie sich Patienten und Leistungserbringer in kürzester Zeit über diagnostische und therapeutische Fragen austauschen können, ganz gleich, wie weit sie voneinander entfernt sind. Dabei sind diese technischen Hilfsmittel stets als Ergänzung und Unterstützung gedacht. Sie sollen weder ärztliches noch medizinisches Fachpersonal ersetzen. In Rheinland-Pfalz hat sich beispielsweise das Telemedizinische Schlaganfallnetzwerk Rheinland- Pfalz (TEMES RLP) etabliert. Seit dem 1. April 2016 bieten innerhalb des Netzwerkes sechs überregionale Schlaganfalleinheiten (Stroke Units) teleneurologische Konsile an, um Schlaganfälle in den teilnehmenden Krankenhäusern rund um die Uhr sicher erkennen und auf höchstem Niveau therapieren zu können. Damit leistet die Telemedizin einen wichtigen Beitrag zur verbesserten Versorgung der Schlaganfallpatienten. Ein weiteres Feld, in dem telematische Systeme maßgeblich unterstützen können, ist die Aggregation und Systematisierung von Gesundheits- und Krankheitsinformationen. Bislang sind diese breit gestreut und liegen meist noch in Papierform bei unterschiedlichen Leistungserbringern vor. Insbesondere im Fall von multimorbiden Patienten, an deren Versorgung mehrere Fachärzte beteiligt sind, ist der Zugang zu Informationen schwer und mit unnötigen Zeitverlusten verbunden. Dies würde die Umsetzung des Entlassmanagements vereinfachen. Nicht selten kommt es so auch zu unnötigen Mehrfachuntersuchungen und Arzneimittelverordnungen. Um bei diesen - längst nicht mehr zeitgemäßen - Defiziten Abhilfe zu schaffen, entwickelt die TK zurzeit in Kooperation mit der Firma IBM Deutschland eine elektronische Gesundheitsakte (ega). Diese ega soll ein digitaler Service für Versicherte sein, den diese auf freiwilliger Basis nutzen können, um wichtige Informationen über ihre Gesundheit zusammenzuführen. Selbstverständlich ist der Versicherte jederzeit Herr seiner Daten und verfügt über vollumfängliche Transparenz. Die meisten Krankenhäuser in Deutschland führen ebenfalls digitale Patientenakten. Die Vernetzung mit der ega bietet den Nutzern die Möglichkeit, diese Informationen in der eigenen Akte zu speichern. Neben der zentralen Zusammenführung mit allen anderen Krankheitsinformationen an einer Stelle, führt der Zugriff für die Nutzer zu einer neuen Transparenz. Mittlerweile haben auch große Krankenhausträger wie die Helios Kliniken, Agaplesion und Vivantes ihre Kooperation zugesichert. Damit die Krankenhäuser den Anschluss an die digitale Zukunft nicht verpassen, braucht es auch entsprechende Investitionen in die digitale Infrastruktur der Kliniken. Wie dies geleistet werden soll beschreibt das nächste Kapitel zu den Investitionsfragen. 6. Ausreichende Investitionen in den Krankenhäusern nötig Seit Jahren kommen die Länder ihrer Pflicht zur Finanzierung der Investitionskosten der Krankenhäuser nur unzureichend nach. Das Rürup-IGES-Gutachten aus dem Jahr 2008 hat als Volumen für die Investitionsförderung im Krankenhausbereich einen Orientierungswert von 5 Mrd. Euro unterstellt. Dies entspricht einer Quote von 8,6 Prozent der bereinigten Krankenhauskosten. Von Position der Techniker Krankenkasse, Februar

6 2013 bis 2016 sank die tatsächliche Quote in Rheinland-Pfalz von 3,2 Prozent auf 2,7 Prozent. Die notwendigen Investitionsmittel werden nicht im ausreichenden Maß zur Verfügung gestellt. So hat sich über die Jahre ein immenser Investitionsstau gebildet. Krankenhäuser sind gezwungen, Erlöse aus allgemeinen Krankenhausleistungen, die zur Deckung ihrer Betriebskosten dienen sollen, für notwendige Investitionen einzusetzen. Obwohl rheinlandpfälzischen Kliniken aufgrund des bundesweit höchsten Landesbasisfallwerts bereits eine Sonderstellung zukommt, ist auch hier ein schleichender Prozess hin zu einem monistischen Finanzierungssystem zu beobachten. Angesichts dieser Entwicklung verschlechtert sich die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser, die dieser mit Mengenausweitungen begegnen. Die TK setzt sich daher für eine Mindestinvestitionsquote ein. Die TK schlägt vor, die bisherigen pauschalen Fördermittel nach bundesweit einheitlichen Regeln durch die Krankenkassen zu finanzieren. Zur Realisierung sollen die vom InEK jährlich zu kalkulierenden Investitions-Bewertungsrelationen genutzt werden. Gleichzeitig wird dadurch das DRG- System gestärkt und die Versorgungsqualität verbessert. Im Rahmen einer solchen Teilmonistik muss den Krankenkassen aber ein Recht zur Mitgestaltung an der Krankenhausplanung eingeräumt werden. Der Sicherstellungsauftrag bleibt weiter bei den Bundesländern. Es muss jedoch verhindert werden, dass die Länder ihre Investitionen zu Lasten der GKV weiter zurückfahren. Mit den Mitteln aus dem Strukturfonds (hälftig finanziert von den Ländern und den Kassen), einem Sonderfonds, den das Krankenhausstrukturgesetz eingeführt hat, konnten außerdem gezielt Projekte zur Verbesserung der Krankenhausstrukturen in Rheinland-Pfalz angegangen werden. Aus TK-Sicht sollten auch zukünftig Landesmittel gezielt für strukturverbessernde Maßnahmen bereitgestellt werden. So könnten beispielsweise sinnvolle Kooperationen zweier benachbarter Krankenhäuser zum Abbau von Doppelstrukturen gefördert werden. Techniker Krankenkasse Landesvertretung Rheinland-Pfalz Nikolaus-Otto-Straße 5, Mainz Tel , Position der Techniker Krankenkasse, Februar

7 TK-Forderungskatalog Insgesamt ergeben sich aus dem vorliegenden Positionspapier der TK-Landesvertretung Rheinland-Pfalz 15 Forderungen, die im Folgenden nochmals komprimiert aufgelistet werden: Zu Krankenhausstrukturen 1. Mehr Spezialisierung durch Versorgungsmonitoring auf regionaler Ebene durch Gesundheitskonferenzen (in Kombination mit Forderung Nummer sechs) 2. Integrierte Versorgungszentren als neue Versorgungsstufe einrichten 3. Einrichtung von Portalpraxen an allen Krankenhäusern mit Notaufnahmen 4. Weiterentwicklung und Ausbau von Leistungs- und Produktregistern 5. Erweiterter Katalog für verpflichtende Zweimeinungsverfahren Zur Krankenhausplanung 6. Höhere Planungstiefe im nächsten Landeskrankenhausplan 7. Stärkung und Ausbau der Mindestmengen und Qualitätsvorgaben - auch auf Landesebene 8. Krankenhausplanung mehr sektoren- und länderübergreifend ausrichten 9. Konsequente Umsetzung von planungsrelevanten Qualitätsindikatoren 10. Ambulante Bedarfe für Krankenhäuser im Gemeinsamen Landesgremium nach 90a SGB V festlegen Zur Krankenhausfinanzierung 11. Entwicklung von Hybrid-DRGs an der Schnittstelle von ambulanter und stationärer Versorgung 12. Stärkere Nutzung von qualitätsorientierter Vergütung 13. Höhere Investitionen in digitale Infrastruktur der Krankenhäuser 14. Gesamtinvestitionsmittel für Krankenhäuser erhöhen (evtl. mit Unterstützung der Kassen bei größerem Mitspracherecht bei Krankenhausplanung) 15. Fortsetzung von strukturverändernden Maßnahmen analog Strukturfonds mit Landesmitteln insbesondere zum Abbau von Doppel-Strukturen Position der Techniker Krankenkasse, Februar

8 Faktencheck Krankenhauslandschaft RLP Kenngröße Kennzahl Bemerkung / Quelle Krankenhäuser (IK) 86 Plankrankhäuser + Vertragskrankenhäuser Statistisches Bundesamt 2016 davon Verbundkrankenhäuser Krankenhausstandorte (mindestens zwei Standorte) Krankenhausstandorte 106 IK + Betriebsstätten Aufgestellte Betten Statistisches Bundesamt 2016 Fallzahl Statistisches Bundesamt 2016 Krankenhausträgerschaft Freigemeinnützige Öffentliche Private Statistisches Bundesamt 2016 Versorgungsstufen der Plankrankenhäuser in RLP Maximalversorger Schwerpunktversorger Regelversorger Grundversorger Fachkrankenhäuser Plankrankenhäuser an 97 Krankenhausstandorten Antwort des MSAGD Anzahl der Notfallambulanzen 88 Kassenärztliche Vereinigung RLP Anzahl der Bereitschaftsdienstzentralen 48 Davon 45 an Krankenhausstandorten (Kassenärztliche Vereinigung RLP 2017) Landesbasisfallwert ,98 Damit bundesweit der höchste Wert Kosten je Behandlungsfall Statistisches Bundesamt 2016 DRG-Erlösvolumen 3,3 Mrd. Statistisches Bundesamt 2016 Pauschalförderung 51,2 Mio. Investitionsprogramm 2017 Kleine Maßnahmen 7,7 Mio. Investitionsprogramm 2017 Große Maßnahmen 58,3 Mio. Investitionsprogramm 2017 Gesamtförderung 117,2 Mio. Investitionsprogramm 2017 Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds Mio. Finanzierung zu 50% durch die gesetzliche Krankenversicherung Position der Techniker Krankenkasse, Februar

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