Bezirksregierung Köln
|
|
- Benjamin Ursler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bezirksregierung Köln Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates Sachgebiet: Niederschrift der Sondersitzung KRS Drucksache Nr.:KRS 98/ Sitzungsperiode Köln, den Tischvorlage für die 7. Sitzung der Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates am TOP 4: Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sondersitzung der Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen am 18. Oktober 2013 Rechtsgrundlage: 17 Abs. 1 Geschäftsordnung des Regionalrates (GO) Berichterstatter: Herr Hundenborn Dezernat 32 Tel.: 0221 / Inhalt: Ergebnisprotokoll (Seiten 2 bis 11) Anwesenheitsliste (Seiten 12 bis 13) Anlage: Vortragsfolien Erneuerbare Energien in der Planungsregion Köln Beschlussvorschlag: Die Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln genehmigt die Niederschrift. Rückfragen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des Regionalrates unter der Telefonnummer: 0221 /
2 Sachgebiet: Drucksache Seite Niederschrift der Sondersitzung KRS am KRS 98/ Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sondersitzung der Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates Köln am im Plenarsaal der Bezirksregierung Köln Herr Neitzke (Vorsitzender) eröffnet die Sitzung um 10:05 Uhr und begrüßt die anwesenden Mitglieder der Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen sowie die Beschäftigen der Bezirksregierung Köln, an der Spitze Herrn Abteilungsdirektor Diehl. Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung, den Zugang der Sitzungsunterlage und die Beschlussfähigkeit der Kommission fest. TOP 1: Festlegung der Tagesordnung Änderungen oder Ergänzungen der den Kommissionsmitgliedern vorliegenden Tagesordnung werden nicht beantragt. Beschluss: Die Tagesordnung wird einstimmig festgestellt. TOP 2: Benennung eines stimmberechtigten Mitglieds der KRS zur Mitunterzeichnung des Ergebnisprotokolls der 6. KRS-Sitzung Herr Metz unterschreibt für die Grünen-Fraktion. TOP 3: Erneuerbare Energien in der Planungsregion Köln Drucksache Nr.: KRS 87/2013 Der Vorsitzende führt einleitend aus, dass die konsequente Nutzung der erneuerbaren Energien eine tragende Säule der nordrhein-westfälischen Klimaschutzpolitik darstelle. Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen mache
3 Sachgebiet: Drucksache Seite Niederschrift der Sondersitzung KRS am KRS 98/ Nordrhein-Westfalen weniger abhängig von Energieimporten und trage maßgeblich zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei. Die Energieerzeugung solle daher auf einen stetig steigenden Anteil erneuerbarer Energien umgestellt werden. Dabei spiele insbesondere die Windenergie eine tragende Rolle, ohne deren Ausbau die nordrhein-westfälischen Klimaschutzziele nicht erreicht werden könnten. An den klimapolitischen Zielsetzungen des Landes Nordrhein-Westfalen werde deutlich, dass Klimaschutz ein Belang sei, der bereits auf der Ebene der Landes- und Regionalplanung umfassend zu berücksichtigen ist. Deshalb habe die SPD-Fraktion die heutige Sondersitzung beantragt, um 1. einen Überblick über den Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien in der Kölner Planungsregion zu erhalten, 2. um die Möglichkeiten und vielleicht auch Grenzen der Raumordnung für den verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien zu diskutieren, und 3. die strategischen Schlussfolgerungen für den Kölner Regionalplan zu ziehen. Hierzu läge ein Beschlussvorschlag der Bezirksregierung vor. Herr Schilling gibt zunächst an Hand einer PowerPoint-Präsentation einen Überblick über den Stand des Ausbaus der erneuernaren Energien in der Planungsregion Köln. Sodann erläutert er die einschlägigen Ziele des geltenden Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln sowie die Festlegungen des Entwurfes für einen neuen Landesentwicklungsplan NRW und schließt mit Handlungsempfehlungen für einen künftigen sachlichen Teil-Regionalplan Energieversorgung für die Planungsregion Köln. Die Vortragsfolien sind der Niederschrift im Anhang beigefügt. Herr Neitzke dankt Herrn Schilling für seine Ausführung und eröffnet die Aussprache. Herr ten Haaf, SPD, sieht in der Sitzungsvorlage eine gute Arbeitsgrundlage für die weiteren Beratungen. Herr Schilling habe mit Recht die hohe Bedeutung der Wind-
4 Sachgebiet: Drucksache Seite Niederschrift der Sondersitzung KRS am KRS 98/ energienutzung im Energiesystem herausgestellt. Auch wenn die allermeisten Kommunen im Planungsraum schon Konzentrationszonen für die Windenergienutzung ausgewiesen hätten, würden mit Blick auf die Zielvorgaben des neuen Landesentwicklungsplanes mehr Standorte und mehr Leistung im Regierungsbezirk vorzusehen sein. Das Verhältnis von Vorranggebieten und bestehenden kommunalen Windkraftzonen werde im weiteren Verfahren besondere Aufmerksamkeit erfordern. Zur Steuerung der Errichtung von Freiflächen-Solaranlagen halte auch er eine textliche Regelung im Regionalplan für ausreichend, welche die Anlagen auf vorbelastete Standorte, z.b. entlang von Autobahnen, lenke. Auch unterstütze er die landesplanerische Zielvorgabe, die Inanspruchnahme von Freiflächen für die raumbedeutsame Nutzung der Solarenergie zu vermeiden. Im Zuge der Erarbeitung eines sachlichen Teilplanes Energieversorgung müsse man sich schließlich noch einmal ernsthaft mit dem Ausbau neuer Speicherkapazitäten befassen, mithin auch mit den Talsperren als Standorte für Pumpspeicherkraftwerke. Herr Jansen, CDU, sieht für seine Fraktion noch offen Fragen und Beratungsbedarf. Das Verhältnis von Vorranggebieten auf der Ebene der Regionalplanung und Windkonzentrationen auf der Ebene der Bauleitplanung sei ungeklärt. Insofern herrsche in den Kommunen wegen zu besorgender Eingriffe in die kommunale Planungshoheit Verunsicherung. Das Ausbauziel von ha Vorranggebietsfläche für die Planungsregion Köln erscheine zu hoch. Jedenfalls fehle eine nachvollziehbare Begründung. Nach seiner Auffassung müssten die Kommunen schon sehr frühzeitig in die regionalen Planungsprozesse einbezogen werden, um Konflikte zu vermeiden. Bezüglich der sonstigen erneuerbaren Energieträger habe seine Fraktion wenige bis gar keine Anmerkungen. Herr Schilling bestätigt die Auffassung von Herrn Jansen nach einer frühzeitigen Beteiligung der Kommunen im Planungsprozess und verweist auf das planungsrechtliche Gegenstromprinzip, das den Träger der Regionalplanung verpflichte, sich mit den kommunalen Planungen ernsthaft auseinander zu setzen. Herr Schilling verweist im Übrigen auf die grundsätzliche Privilegierung der Windenergie im Außenbereich. Es gebe zwei Möglichkeiten der Steuerung. Zum einen über sog. Konzentrationszonen, d.h. einer Kombination von Vorrang- und Eignungsgebieten. Dadurch erhalte
5 Sachgebiet: Drucksache Seite Niederschrift der Sondersitzung KRS am KRS 98/ das Vorranggebiet zusätzlich zu seiner Innenwirkung auch die außergebietliche Ausschlusswirkung des Eignungsgebiets. Von dieser Möglichkeit habe das Land im Entwurf des LEP bewusst keinen Gebrauch gemacht; dieser sehe für die Windenergie die Ausweisung von Vorranggebieten vor. Die Festlegung eines Vorranggebietes bewirke, dass in diesem Gebiet andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen seien, soweit diese mit dem Belang der Windkraftnutzung nicht vereinbar sind. Diese Gebietskategorie beließe den Kommunen einen ausreichenden Planungsspielraum außerhalb wie auch innerhalb dieser Gebiete. Herr Finke, FDP, erklärt, dass sich aus dem LEP-Entwurf Handlungserfordernisse für die Steuerung der Windenergienutzung ergäben, denen sich der Regionalrat stellen müsse. Der von Herrn Schilling gemachte Hinweis auf Tabuzonen impliziere, dass die Regionalplanungsbehörde bei der Darstellung von Vorranggebieten mit der erforderlichen Behutsamkeit vorgehen werde. Dass solche Prozesse freilich nicht reibungslos verliefen, belegten zahlreiche Konfliktfälle wie z.b. die geplanten Windenergieanlagen im Aachener Münsterwald. Bezüglich der Bioenergie bittet er noch einmal um eine Erläuterung der Unterschiede zwischen privilegierten und gewerblichen Anlagen. Als Standorte für Pumpspeicherkraftwerke seien auch solche außerhalb der konfliktbeladenen Talsperren in Betracht zu ziehen. Herr Finke erklärt abschließend, dass seine Fraktion die Beschlussempfehlung der Bezirksregierung mittrage, mit den Vorarbeiten für einen sachlichen Teil-Regionalplan Energieversorgung zu beginnen. Herr Schilling weist auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Planung von Windenergieanlagen hin, welche der Praxis einen hinreichenden Orientierungsrahmen gäben. Bei den Biogasanlagen liege der Fokus der regionalplanerischen Steuerung auf den raumbedeutsamen, also nicht nach dem Baugesetzbuch privilegierten Anlagestandorten. Mehr als 80% der Anlagen im Regierungsbezirk unterlägen der Privilegierung, weil sie die entsprechenden Voraussetzungen - 2 MW Feuerungswärmeleistung, Biomasse überwiegend aus dem Betrieb und räumlich-funktionaler Zusammenhangs mit dem Betrieb - erfüllten. Größere Anlagen müssten wie gewerbliche Betriebe behandelt und auf geeignete Standorte im Siedlungsraum, insbesondere GIB, verwiesen werden. Mit Rücksicht auf die klaren fach- und bauplanungs-
6 Sachgebiet: Drucksache Seite Niederschrift der Sondersitzung KRS am KRS 98/ rechtlichen Regelungen erübrigten sich regionalplanerische Festlegungen mit Zielcharakter; ein klarstellender Grundsatz sei ausreichend. Herr Lindemann-Berk, CDU, möchte wissen, welche zusätzlichen Potentiale sich für die Windenergienutzung durch die Öffnung der forstwirtschaftlichen Waldflächen ergeben. Kritisch bewertet er die Aussage in der tabellarischen Übersicht der Auswirkungen der Erneuerbaren Energien auf Freiraumfunktionen (Seite 4 der Sitzungsvorlage), dass die Windenergie keine Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft entfalte. Ebenso erstaune ihn die Aussage, dass die Bioenergie negative Auswirkungen auf die Landwirtschaft entfalten solle. Herr Schilling antwortet, die negativen Auswirkungen fußten auf den zu besorgenden Monokulturen von Energiepflanzen, die für den Betrieb der Anlagen angebaut würden. Herr Lindemann-Berk widerspricht und erklärt, dass auch der Anbau von Energiepflanzen ordnungsgemäßer Landwirtschaft entspreche. Er bittet insoweit nochmals um kritische Prüfung der vorgenommenen Wertung. Herr Schilling erklärt weiter, die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Landwirtschaft seien wegen des vergleichsweise geringen Flächenverbrauchs als gering bewertet worden. Die Potenziale der Windenergienutzung im Wald könnten derzeit noch nicht beziffert werden. Die gegenwärtige Genehmigungspraxis habe sich noch an den Zielen des geltenden LEP zu orientieren. Eine Waldinanspruchnahme setze hiernach voraus, dass außerhalb des Waldes keine geeigneten Standorte für Windenergieanlagen vorhanden seien. Der neue LEP werde diese generelle Festlegung zu einer ausnahmsweisen Inanspruchnahme des Waldes zugunsten der Windenergienutzung öffnen, sofern dadurch wesentliche Funktionen des Waldes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Dies werde zukünftig eine differenzierte Betrachtung zwischen waldarmen und waldreichen Kommunen erfordern. Herr Metz, Die Grünen, hebt den hohen umweltpolitischen Nutzen der Windenergie hervor. Die Planungsregion Köln verfüge grundsätzlich über günstige Voraussetzungen zur Nutzung von Windenergie. Nicht zuletzt der Sitzungsvorlage sei zu entnehmen, dass viel Kommunen schon heute in der Windenergienutzung Chancen und
7 Sachgebiet: Drucksache Seite Niederschrift der Sondersitzung KRS am KRS 98/ Perspektiven erblickten. Umgekehrt gebe es aber auch Kommunen, die der Windenergienutzung eher skeptisch gegenüber stünden und deren Pläne auf eine verkappte Verhinderungsplanung hinausliefen. Wie würden diese Planungen im Regionalplanverfahren behandelt? Würden diese Negativplanungen noch einmal kritisch hinterfragt? Räumliche Steuerung könne die Konflikte mit anderen Nutzungen und Belangen minimieren; dabei sei auch interkommunale Zusammenarbeit gefragt. Herr Metz möchte abschließend wissen, ob es zukünftig Probleme gebe, wenn eine Gemeinde ihre Konzentrationszone repowern möchte, diese Zone aber nicht als regionalplanerisches Vorranggebiet dargestellt sei. Auch seine Fraktion unterstütze die Beschlussempfehlung der Bezirksregierung, mit den Vorarbeiten für einen sachlichen Teil-Regionalplan Energieversorgung zu beginnen. Herr Schilling antwortet, dass es in der Tat Konzentrationszonen in Flächennutzungsplänen gebe - z.b. Meckenheim und Rheinbach -, welche der privilegierten Windenergienutzung nicht in der rechtlich geforderten substantiellen Weise Raum verschafft hätten. Aufgrund der inzwischen eindeutigen Rechtsprechung zu den Anforderungen an eine rechtssichere Darstellung einer Konzentrationszone im Flächennutzungsplan seien diese Planungen aber in der Überarbeitung. Die Bezirksregierung berate die Kommunen, damit die Windkraftplanungen auf rechtssicheren, fachlich belastbaren planerischen Gesamtkonzeptionen basierten. Herr Schilling erklärt weiter, dass gerade die regionalplanerisch vorgesehene Gebietskategorie eines Vorranggebietes den kommunalen Planungsträgern ermöglichen werde, in ihren Bauleitplänen außerhalb von regionalplanerisch festgelegten Vorranggebieten weitere Flächen für die Windenergienutzung im Interesse des Ausbaus erneuerbarer Energien darzustellen. Herr Borning, CDU, erkennt das raumordnerische Ziel an, die Windenergieanlagen auf geeignete, möglichst konfliktarme Bereiche zu konzentrieren. Dann müsse aber sichergestellt sein, dass der übrige Planungsraum von den privilegierten Anlagen freigehalten werde. Die vorgesehene regionalplanerische Gebietskategorie Vorranggebiet konterkariere dieses Ziel. Im übrigen gebe es zahlreiche Gemeinden, deren Planungsraum dadurch gekennzeichnet sei, dass er aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen für die Windenergienutzung nicht in Betracht komme. Dies betreffe
8 Sachgebiet: Drucksache Seite Niederschrift der Sondersitzung KRS am KRS 98/ z.b. die Einschränkungen aufgrund von Flugsicherheitsbelangen. Herr Borning stellt abschließend unter Verweis auf Seite 10 der Sitzungsvorlage die Frage, wer konkret eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes feststelle. Herr Schilling bestätigt, dass es in Abhängigkeit vom zu betrachtenden Planungsgebiet und den dem Standortsuchprogramm zugrunde liegenden Kriterien zu Abweichungen zwischen den regional- und bauleitplanerischen Festlegungen von Standorten für die Windenergienutzung kommen könne. Hier werde auf konsensuale Gespräche gesetzt, die kommunalen Festlegungen und die Vorgaben der Regionalplanung zu harmonisieren. Bezüglich einer möglichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Planung von Windenergieanlage schalte die Bezirksregierung die jeweils zuständige Untere Landschaftsbehörde ein, welcher die Prüfung und Feststellung obliege, ob eine Planung mit dem Landschaftsschutz vereinbar sei. Herr Kornell, Landwirtschaftskammer NRW, greift die Anmerkung von Herrn Schilling auf, dass die Landwirtschaft durch entsprechende Pachteinnahmen an der Windenergienutzung partizipiere. Insoweit gibt er zu bedenken, dass die Pachtzahlungen an den Eigentümer der Fläche gingen, der nicht immer mit dem wirtschaftenden Landwirt identisch sei. Im Übrigen schließe er sich den von Herrn Lindemann- Berk geäußerten Bedenken bezüglich den Auswirkungen der Bioenergie auf die Landwirtschaft an. Wie immer man auch das Thema Nahrungsmittelanbau und Anbau von Energiepflanzen bewerte: der Maisanbau - auch für Biogasanlagen - entspreche den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft. Herr Bosbach, CDU, fragt, ob ein Kreis im Einvernehmen mit den Kommunen eine planerische Konzentration von Windkraftanlagen vornehmen könne. Darüber hinaus habe er Schwierigkeiten mit der landesplanerischen Vorgabe von ha für die Planungsregion Köln. Das angenommene Flächenpotenzial leite sich aus der LA- NUV-Potentialstudie ab, von der Herr Schilling sage, dass sie nicht alle in den Blick zu nehmenden Restriktionen berücksichtigt habe.
9 Sachgebiet: Drucksache Seite Niederschrift der Sondersitzung KRS am KRS 98/ Herr Schilling antwortet, dass die Kreise in NRW keine Planungshoheit besäßen, mithin keine Konzentrationszonen ausweisen könnten. Er weist weiter darauf hin, dass das Potential, welches ausweislich der Potentialstudie des LANUV tatsächlich in den Planungsregionen zur Verfügung stehe, größer sei, als die Festlegungen im Entwurf des LEP. Damit eröffne sich für die Regionalplanung ein ausreichender Gestaltungsraum für eigene planerische Entscheidungen und für notwendige Korrekturen an den generalisierten Betrachtungen der landesweiten Potentialstudie. Herr Jansen, CDU, fragt noch einmal konkret nach, woher die Größe von ha komme. Außerdem möchte er wissen, wie verfahren werde, wenn sich benachbarte Kommunen bei der planerischen Ausweisung von Windkraftanlagen nicht verständigen könnten. Herr Schilling wiederholt noch einmal, dass die Potentiale der Windenergiestudie des LANUV entnommen seien. Die Studie habe bereits wesentliche Standortbelange, die einer Nutzung der Windenergie entgegenstehen, landesweit untersucht. Richtig sei aber auch, dass diese Grundlagendaten standortbezogene lokale Erhebungen nicht ersetzen könnten. Insoweit seien Korrekturen an den planerischen Vorgaben nicht auszuschließen. Wie mit den von Herrn Jansen dargelegten Konflikten verfahren werde, könne er heute noch nicht sagen. Die Regionalplanung habe noch keine Erfahrungen in der Moderation dieser Abstimmungsprozesse. Sie setze insoweit - wie bereits erwähnt - auf konsensuale Gespräche. Herr Metz, Die Grünen, erklärt, man müsse mit Restriktionen, wie beispielsweise dem Landschaftsbild, vorsichtig verfahren. Im Zweifel sei immer das eigene Landschaftsbild das schützenswerteste. Das Kriterium Landschaft könne nicht von vornherein und ohne Weiteres durchgängig zum Ausschluss von Windenergieanlagen führen, wenn man - wie gefordert - der Windenergienutzung substantiell Raum schaffen will. Windenergieanlagen gehörten in weiten Teilen schon heute zum Landschaftsbild wie z.b. Infrastrukturanlagen. Er erkenne im Übrigen an, dass es durchaus Gemeinden gebe, in denen eine Windenergienutzung schlechterdings nicht stattfinden könne. Er komme aus Sankt Augustin, wo bis auf eine winzige Deponiefläche in der Nähe eines Autobahnkreuzes keine planerischen Möglichkeiten für eine Wind-
10 Sachgebiet: Drucksache Seite Niederschrift der Sondersitzung KRS am KRS 98/ energienutzung bestünden. Auf der anderen Seite gebe es in seinem Heimatkreis aber auch Gemeinden - Herr Schilling habe darauf hingewiesen -, Meckenheim und Rheinbach, die bewusst eine Verhinderungsplanung betrieben hätten. Bei der jetzt anstehenden Überarbeitung habe die Bezirksregierung darauf zu achten, dass die Planungen die heutigen Anforderungen der Rechtsprechung zur planerischen Konzentration von Windkraftanlagen erfüllten. Er habe aber insgesamt den Eindruck gewonnen, dass sehr viele Kommunen ihre Verantwortung beim Ausbau der erneuerbaren Energien verstanden hätten und ihr nachkämen und das sich dieser Prozess in der gebotenen partnerschaftlichen Form vollziehe. Herr Bornhold, Freie Wähler, fragt unter Bezugnahme auf die bergische Region nach den Möglichkeiten einer interkommunalen Abstimmung von Bereichen für die Windenergienutzung über die Grenzen des Regierungsbezirks Köln hinaus. Darüber hinaus möchte er wissen, ob in den angrenzenden Planungsregionen, z.b. Düsseldorf, nach denselben Kriterien bei der planerischen Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung verfahren werde. Herr Schilling erklärt, dass die notwendigen planerischen Maßnahmen im jeweiligen Einvernehmen zwischen den Planungsregionen abgestimmt würden. Die von Herrn Bornhold dargestellte Konfliktsituation stelle sich nicht nur Regierungsbezirksübergreifend, sondern auch innerhalb der Kölner Planungsregion. Es sei bekannt, dass die allermeisten Kommunen ihre Konzentrationszonen an den jeweiligen Grenzen festlegten. Gerade hier sehe er die Chance für die Regionalplanung, durch ein interkommunal abgestimmtes Vorranggebiet Konflikte zu harmonisieren. Herr Schilling kündigt an dieser Stelle und mit Blick auf die bisherige Diskussion an, dass die Bezirksregierung die allgemeinen Anforderungen und rechtlichen Grundlagen der Steuerung der Windenergienutzung in einer gesonderten Sitzungsvorlage zusammenfassen werde. Herr ten Haaf, SPD, unterstreicht unter Verweis auf Negativbeispiele aus Niedersachsen/Ostfriesland die Notwendigkeit einer geordneten planerischen Steuerung des Ausbaus der Windenergie, um einen Wildwuchs zu verhindern. Es sei daher rich-
11 Sachgebiet: Drucksache Seite Niederschrift der Sondersitzung KRS am KRS 98/ tig, heute mit den regionalplanerischen Vorarbeiten zu beginnen. Sofern man zu einer Beschlussempfehlung komme, bittet er die Bezirksregierung um regelmäßige Berichterstattung, damit der Regionalrat jederzeit über den Fortgang der Arbeiten unterrichtet ist. Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen stellt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag der Bezirksregierung zur Abstimmung. Die Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates Köln fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss: Die Kommission empfiehlt dem Regionalrat Köln, die Regionalplanungsbehörde Köln mit den Vorarbeiten zur Erarbeitung eines Entwurfes für einen sachlichen Teilabschnitt Energieversorgung zum Regionalplan Köln zu beauftragen. TOP 4 und TOP 5 Anträge Anfragen liegen nicht vor. Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 11:30 Uhr mit einem Dank an alle Anwesenden. Der Vorsitzende der Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln gez. Gerhard Neitzke gez. Martin Metz Aufgestellt: gez. Heribert Hundenborn BR Köln, Geschäftsstelle
12 Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen - Anwesenheitsliste - Sonder - KRS-Sitzung am Stimmberechtigte Mitglieder CDU - Fraktion SPD - Fraktion Name anwesend Name anwesend Borning, Ronald Buhse, Bodo Clemens, Gerhard Höfken, Heiner entsch. Deppe, Rainer entsch. Koschorreck, Peter Donie, Brigitte Neitzke, Gerhard Finkeldei, Norbert Noack, Horst Götz, Stefan Schmitz, Hans Hebbel, Paul ten Haaf, Ralf Jansen, Franz-Michael Kleine, Jürgen Stellvertreter/in Maiwaldt, Wolfgang entsch. Bubacz, Hans-Joachim Schmitz, Hans-Theo entsch. Konzelmann, Thorsten Weber, Günter Krekels, Gerhard Tüttenberg, Achim Stellvertreter/in Wagner, Anton Richard Dohmen, Hans Willi Fabin, Gerd Hauser, Benedikt DIE GRÜNEN Jüngling, Liane Möring, Karsten Name anwesend Rackwitz- Zimmermann, Heidi Herlitzius, Bettina entsch. Stefer, Michael Lambertz, Horst Vitz, Verena Metz, Martin Waddey, Manfred FDP Stellvertreter/in Beu, Rolf Name anwesend Zentis, Gudrun Finke, Rudolf Müller, Reinhold entsch. Freie Wähler Stellvertreter/in Jöde, Eberhard Name anwesend Dudzus, Harald Bornhold, Rüdiger Göbbels, Ulrich Kirchmeyer, Christtraut Stellvertreter/in Schmitz, Heinz Die Linke Name Singer, Peter anwesend Stellvertreter/in Andre, Matthias pro NRW Name Hintz, Jürgen anwesend Stellvertreter/in Schiele, Karl
13 2. Beratende Mitglieder Name gem. 8 Abs. 4 LPlG Landschaftsverband Rheinland Stadt Aachen Stadt Bonn Stadt Köln Stadt Leverkusen StädteRegion Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Oberbergischer Kreis Rheinisch-Bergischer-Kreis Rhein-Erft-Kreis Rhein-Sieg-Kreis gem. 8 Abs. 1 LPlG Fink, Brunhilde (kommunale Gleichstellungsstellen) Heimann, Ulrich Jansen, Peter-Marx Kornell, Günter LWK NRW Kossiski, Andreas Schmitz-Temming, K. Silberbach, Ulrich Sticht, Holger (Naturschutzverbände) Dr. Weltrich, Ortwin HWK zu Köln gem. 21 Abs. 3 GO Bosbach, Martin Lindemann-Berk, Cornel Mährle, Jörg Mannheims, Carsten Neiße-Hommelsheim, Carla Stücker, Ulrich Troppens, Detlef Woelk, Ralf anwesend entsch. Teilnehmer von der Bezirksregierung Köln Herr Hundenborn Dez 32 Herr Schilling Dez 32 Frau Hoff Dez 32 Frau Feldmann Dez 32 Frau Mudroch Dez 32 Herr Kabisa Dez 32 Frau Döpper Dez 32 Herr Prickartz Dez 32 Frau Bachmann Dez 32 Frau Niemira Dez 32 Fraktionsgeschäftsführungen Hoffmann, Hajo Jöde, Eberhard Schäfer-Hendricks Knauff, Sebastian
14 Erneuerbare Energien in der Planungsregion Köln Sitzung der KRS des Regionalrates Köln am Ort, Datum
15 Erneuerbare Energien in der Planungsregion Köln Ausgangslage Erneuerbare Energien in der Regionalplanung Räumliche Auswirkungen der Erneuerbaren Energien Räumliche Steuerung durch die Regionalplanung Entwicklungen in der Landesplanung NRW Empfehlungen für die Fortschreibung des Regionalplans Köln
16 Ausgangslage Windpotenzial
17 Ausgangslage Tabu und Restriktionen
18 Ausgangslage Bestandsaufnahme
19 Ausgangslage Bestandsaufnahme
20 Erneuerbare Energien in der Regionalplanung Räumliche Auswirkungen der Erneuerbaren Energien Tabelle 1: Übersicht der Auswirkungen EE auf Freiraumfunktionen + = positive Auswirkungen -- = negative Auswirkungen O = geringe Auswirkungen = keine Auswirkungen (verändert nach Reddmann, 2013) Anlagenart/ Freiraumfunktion Windenergie Bioenergie Freiflächen- Solaranlagen Wasserkraft Geothermie Naturschutz + Landschaft O Grundwassersicherung Rohstoffsicherung Landwirtschaft Forstwirtschaft O -- Erholung, Freizeit -- O --
21 Erneuerbare Energien in der Regionalplanung Räumliche Steuerung durch die Regionalplanung Ziel 1 Planungen für WKA sind in den Teilen des Freiraums, die aufgrund ihrer natürlichen und technischen Voraussetzungen und der Verträglichkeit mit den zeichnerisch und/oder textlich dargestellten Bereichen + Raumfunktionen für die gebündelte Errichtung von Windkraftanlagen (Windparks) in Betracht kommen, umzusetzen. Ziel 2 In den folgenden Bereichen können Windparks geplant werden, wenn im Einzelfall sichergestellt werden kann, dass die mit der Darstellung des Regionalplanes verfolgten Schutz- und/oder Entwicklungsziele nicht beeinträchtigt werden: Regionale Grünzüge, historisch wertvolle Kulturlandschaftsbereiche, BSLE, Halden, Deponien, Agrarbereiche mit spezialisierter Intensivnutzung, Waldbereiche unter Beachtung Kap. B.III. Ziel 3.2 LEP NRW).
22 Erneuerbare Energien in der Regionalplanung Räumliche Steuerung durch die Regionalplanung Ziel 3 In den folgenden Bereichen sollen Windparkplanungen ausgeschlossen werden: BSN, BSAB (ggf. nach Abbau), Flugplätze, Oberflächengewässer, aktive Deponien, Halden, Freiraumbereiche mit der Zweckbindung "M. Ziel 4 Für die Planung und Errichtung von Windparks gelten im Übrigen folgende landesplanerische Anforderungen: Die Beeinträchtigung von Denkmälern sowie von Bereichen, die das Landschaftsbild in besonderer Weise prägen, ist zu vermeiden. Zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Immissionen sind zu Wohnsiedlungen ausreichende Abstände entsprechend der Emissionsrichtwerte der TA-Lärm einzuhalten. Auf die technischen Erfordernisse des Richtfunks ist Rücksicht zu nehmen.
23 Erneuerbare Energien in der Regionalplanung Entwicklungen in der Landesplanung NRW Entwurf LEP NRW (Juni 2013) Ziel Vorranggebiete für die Windenergienutzung Entsprechend der Zielsetzung, bis 2020 mindestens 15 % der nordrhein-westfälischen Stromversorgung durch Windenergie und bis % der nordrhein-westfälischen Stromversorgung durch erneuerbare Energien zu decken, sind proportional zum jeweiligen regionalen Potential ausreichende Flächen für die Nutzung von Windenergie festzulegen. Die Träger der Regionalplanung legen hierzu Vorranggebiete für die Windenergienutzung mindestens in folgendem Umfang zeichnerisch fest: - Planungsgebiet Köln ha.
24 Erneuerbare Energien in der Regionalplanung Entwicklungen in der Landesplanung NRW Entwurf LEP NRW (Juni 2013) Ziel Solarenergienutzung Die Inanspruchnahme von Freiflächen für die raumbedeutsame Nutzung der Solarenergie ist zu vermeiden. Ausgenommen hiervon sind Freiflächen-Solarenergieanlagen, wenn der Standort mit der Schutz- und Nutzfunktion der jeweiligen zeichnerischen Festlegung im Regionalplan vereinbar ist und es sich um die Wiedernutzung von gewerblichen, bergbaulichen, verkehrlichen oder wohnungsbaulichen Brachflächen oder baulich geprägten militärischen Konversionsflächen, Aufschüttungen oder Standorte entlang von Bundesfernstraßen oder Hauptschienenwegen handelt.
25 Empfehlungen für die Fortschreibung des Regionalplans Köln Windenergie Festlegung von Vorranggebieten gemäß Ziel des LEP-E dringender Handlungsbedarf, da Energieträger mit den stärksten Zuwachsraten und höchsten Ausbau-zielen, erhebliche Raumwirkungen, Konflikte allein durch kommunale Konzentrationszonen nicht zu bewältigen (Beispiele Nationalpark Eifel, Münsterwald ). aber kommunale Konzentrationsflächenplanung ist nach wie vor für die rechtsverbindliche räumliche Steuerung der WEA notwendig.
26 Empfehlungen für die Fortschreibung des Regionalplans Köln Solarenergie textliches Ziel zur Nutzung der Solarenergie, insbesondere zur Steuerung S der Freiflächen chen-solaranlagen (vgl. Ziel LEP-E) E) regionalplanerischer Steuerungsbedarf für die großflächigen raumbedeutenden Freiflächensolaranlagen. Festlegung von Vorrang-/Vorbehaltsgebieten ist für diese Nutzung rechtlich bedenklich und planungsmethodisch umstritten. Darstellung raumrelevanter Freiflächensolaranlagen im Regionalplan. Bioenergie klarstellender Grundsatz zur planungsrechtlichen Bewertung der BioenergieB ioenergie- anlagen das bestehende Planungs- & Raumordnungsrecht (BauGB, ROG, LEP NRW) weist ausreichende Regelungen zur räumlichen Steuerung der Bioenergieanlagen auf.
27 Regionalplanerischer Handlungsbedarf Aktuelle kommunale Planungen zu Konzentrationszonen Windenergie
28 Regional denken. Praktisch entscheiden. Holger Schilling Bezirksregierung Köln Dezernat 32 Regionalentwicklung, Braunkohle Köln Dienstgebäude: Zeughausstr Köln Telefon: + 49 (0) Holger.Schilling@bezreg-koeln.nrw.de Internet:
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln. Beschlussprotokoll
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln Beschlussprotokoll der 11. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 29. Juni 2012 Sitzungsbeginn: 10.05 Uhr Sitzungsende: 12.20 Uhr Sitzungsort:
MehrRegionalplan Köln Sachlicher Teilabschnitt Erneuerbare Energien -Steuerung der Windenergie-
Regionalplan Köln Sachlicher Teilabschnitt Erneuerbare Energien -Steuerung der Windenergie- Köln, 19.05.2017 2 Regionalplan Köln Sachlicher Teilabschnitt Erneuerbare Energien Erneuerbare Energien in der
MehrSitzungsvorlage für die 15. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 15. Dezember 2017
Bezirksregierung Köln Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 4. Sitzungsperiode Drucksache Nr. RR 108/2017 Sitzungsvorlage für die 15. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 15. Dezember
MehrBezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln Regionalrat Sachgebiet: Regionalrat Mitgliederwechsel Drucksache Nr.: RR 135 /2010 3. Sitzungsperiode Köln, den 23.11.2010 Vorlage für die 5. Sitzung des Regionalrates am 17. Dezember
MehrBezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln Regionalrat Sachgebiet: Regionaler Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald nutzung Drucksache Nr.: RR 14/2004 Köln, den 22. Januar 2004 Vorlage für die 17. Sitzung des Regionalrates
MehrKommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates Sachgebiet:
Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates Sachgebiet: Anfragen Drucksache Nr.: KRS 24/2016 4. Sitzungsperiode Köln, den 18.03.2016 Tischvorlage für die 7. Sitzung der Kommission
MehrBezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln Regionalrat Sachgebiet: Anfrage Drucksache Nr.:RR 63/2016 4. Sitzungsperiode Köln, den 28. Juni 2016 Tischvorlage für die 9. Sitzung des Regionalrates am 01. Juli 2016 TOP 12 a):
MehrSteuerung von Windenergieanlagen durch Raumordnung und Bauleitplanung Klimaschutz und Energiewende Frühjahrstagung 2012
Steuerung von Windenergieanlagen durch Raumordnung und Bauleitplanung Klimaschutz und Energiewende Frühjahrstagung 2012 Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte, Mildred-Scheel-Straße 1, 53175 Bonn Fon: 0228
MehrVORLAGE für die 150. Sitzung des Braunkohlenausschusses am Ergebnis der Wahl bzw. Berufung der Mitglieder des Braunkohlenausschusses
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN Braunkohlenausschuss Sachgebiet: Ergebnis der Wahl bzw. Berufung der Mitglieder des Braunkohlenausschusses Drucksache Nr.: BKA 0624 Köln, 19.12.2014 VORLAGE für die 150. Sitzung des
MehrHERZLICH WILLKOMMEN. Bürgerinformationsveranstaltung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie am
HERZLICH WILLKOMMEN Bürgerinformationsveranstaltung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie am 25.02.2015 Inhalt Windenergie esebene esebene ale Ebene Folgen für die Stadt Attendorn möchte die Stadt
MehrFreitag, den 09. Dezember 2016, 10:00 Uhr
Bezirksregierung Köln, Geschäftsstelle des Regionalrates und des Braunkohlenausschusses, 50606 Köln Seite 1 von 6 An die Mitglieder des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln Aktenzeichen: 32.03.02-11.RR
MehrMöglichkeiten und Erfordernisse der raumordnerischen Steuerung der Ansiedlung von Biogasanlagen
Expertenanhörung Biogasanlagen am 17.09.2007 Möglichkeiten und Erfordernisse der raumordnerischen Steuerung der Ansiedlung von Biogasanlagen Ulrich Tasch, Abteilung Landesplanung und Rechtsstatus nach
MehrWindenergie - Rechtsfragen
Dr W Mecklenburg Diplom-Physiker Rechtsanwalt wmecklenburg.de 29. Oktober 2015 "auf die Wiese geh ich hinaus" - 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) als Grundnorm: Erfordernis einer Baugenehmigung Privilegierung:
MehrWindenergie in der kommunalen Praxis Ausweisung von Konzentrationszonen in der Bauleitplanung
Windenergie in der kommunalen Praxis Ausweisung von Konzentrationszonen in der Bauleitplanung Fachtagung der Energieagentur Rheinland Pfalz am 02.12.2013 in Kirchberg Folie 1 Inhalt Steuerung der Windenergienutzung
MehrArbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai Planerische Steuerung von Windkraftanlagen
Arbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai 2012 Planerische Steuerung von Windkraftanlagen Rudolf Graaff Beigeordneter des StGB NRW StGB NRW 2012 Folie 1 Ausbau Erneuerbarer Energien
MehrSteuerung der Windenergie im Regionalplan
Steuerung der Windenergie im Regionalplan Rahmenbedingungen Regelungsinhalte Vorgehen Stand der Fortschreibung SG 24.1, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung 1 Rechtliche Rahmenbedingungen Neues Bayerische
MehrKonzeption für die Freiraumdarstellungen BSN, BSLE, Regionale Grünzüge und Waldbereiche
Konzeption für die Freiraumdarstellungen BSN, BSLE, Regionale Grünzüge und Waldbereiche Vortrag am 27.03.2014 im Planungsausschuss des Regionalrates Barbara Fels Bezirksregierung 1 Gliederung 1. Bereiche
MehrBezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln Regionalrat Sachgebiet: Anfrage Drucksache Nr.: RR 77/ 2016 4. Sitzungsperiode Köln, den 19.September 2016 Tischvorlage für die 10. Sitzung des Regionalrates am 23. September 2016
MehrWindenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis
Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis Erfahrungsbericht aus der Sicht eines Planers Dipl. Geograf Thomas Aufleger Oldenburg (Oldb.) 14.10.2014 mit Sitz in Oldenburg
Mehrin Niedersachsen Vielfalt als Erfolgsfaktor? Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen bei der Energiewende
Planerische Steuerung des Windenergieausbaus in Niedersachsen Vielfalt als Erfolgsfaktor? Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen bei der Energiewende Tagung der Agentur für Erneuerbare Energien,
MehrDie bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen. Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg
Die bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg KONTROVERSE UM DIE WINDENERGIE 2 3 Bauplanungsrecht BAURECHTLICHE GRUNDBEGRIFFE Innenbereich Außenbereich
MehrSteuerung der Windkraft im Regionalplan. Erfahrungen aus Nordbayern
der Windkraft im Regionalplan Erfahrungen aus Nordbayern Praxisforum Windenergie bei der Regierung von Oberbayern München, 23. April 2013 Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt Referent: Martin Füßl, Regionsbeauftragter
MehrKommunale Steuerung der Windenergie - LEP IV eröffnet Chancen vor Ort Expertenworkshop der Stiftung Umweltenergierecht
Kommunale Steuerung der Windenergie - LEP IV eröffnet Chancen vor Ort Expertenworkshop der Stiftung Umweltenergierecht 10.03.2016 in Würzburg Christiane Donnerstag Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz,
MehrÜberblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald
Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald Prof. Dr. Alexander Schmidt Hochschule Anhalt / Bernburg Veranstaltung Wind im Wald der Fachagentur Windenergie an Land am
MehrRegionalplan Südostoberbayern Teilfortschreibung Windenergie TOP 5
Regionalplan Südostoberbayern Teilfortschreibung Windenergie TOP 5 Katja Gloser, Regionsbeauftragte Regionalplanfortschreibung Windenergie Ziel RPV: Räumliches Steuerungskonzept für die Errichtung von
MehrErarbeitung des Regionalplans Münsterland Sachlicher Teilplan Energie (STE)
Erarbeitung des Regionalplans Münsterland Sachlicher Teilplan Energie (STE) Informationsveranstaltung bei der Naturschutz- Regionalkonferenz Münsterland am 24.10.2014 Bezirksregierung Münster Dezernat
MehrIFE Eriksen AG. 11. Juni Regionalplan als Hemmnis der Windenergienutzung?
IFE Eriksen AG 11. Juni 2012 Regionalplan als Hemmnis der Windenergienutzung? Themen des heutigen Vortrags I. Kurzvorstellung IFE Eriksen AG II. Regionalplanerische Steuerung der Windenergienutzung III.
MehrAusweisung von Konzentrationsflächen für mögliche Windkraft Beratung und Festlegung der Kriterien im Gemeindegebiet
Gemeinde Bühlertann GRDrs 41/2012 GZ: Bürgermeister Bühlertann, den 09.07.2012 Ausweisung von Konzentrationsflächen für mögliche Windkraft Beratung und Festlegung der Kriterien im Gemeindegebiet Beschlussvorlage
MehrMöglichkeiten und Grenzen der Regionalplanung für die Windenergienutzung Bericht aus der aktuellen Rechtsprechung
Möglichkeiten und Grenzen der Regionalplanung für die Windenergienutzung Bericht aus der aktuellen Rechtsprechung Vortrag am 07.03.2009 in Kempten Referent: Dr. Helmut Loibl, Rechtsanwalt und Fachanwalt
MehrBezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskommission des Regionalrates Sachgebiet: Niederschrift Drucksache Nr.: UK_VE 57/2015 4. Sitzungsperiode Köln, den 27. März 2015 Vorlage für
MehrHCU. Universität für Baukunst und Metropolenentwicklung. HafenCity Universität Hamburg
Möglichkeiten und Schranken der räumlichen Planung auf Bundes, Landes und Regionsebene für die Stützung und Steuerung des Ausbaus regenerativer Energien aus rechtlicher Sicht Expertentagung Folgen und
Mehr1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.
Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -
MehrÄnderung des Landesentwicklungsplans NRW im Rahmen des 2. Entfesselungspakets
Änderung des Landesentwicklungsplans NRW im Rahmen des 2. Entfesselungspakets Düsseldorf, 24. Januar 2018 1 Umsetzung des Koalitionsvertrags Der Landesentwicklungsplan (LEP) wird im Rahmen eines konzentrierten
MehrDie Steuerung raumbedeutsamer Anlagen nach 35 Abs. 3 Satz 2 oder 3 BauGB
Die Steuerung raumbedeutsamer Anlagen nach 35 Abs. 3 Satz 2 oder Dr. Rainard Menke Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte, Heilbronner Straße 41, 70191 Stuttgart Fon: 0711 601 701 0 Fax: 0711 601 701 99 stuttgart@doldemayen.de
MehrBezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln Regionalrat Sachgebiet: Mitteilungen der Verkehrskommission - Beschlüsse der 8. Sitzung der Verkehrskommission Drucksache Nr.: RR 232/2002 Köln, den 13. November 2002 TISCHVORLAGE
MehrWindkraftausbau am Limit Über das Steuerungsinstrument Raumplanung
Windkraftausbau am Limit Über das Steuerungsinstrument Raumplanung Fachtagung der Fachagentur Windenergie an Land Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis am 14.
MehrTOP 3 Einführung einer 10H-Regelung für die Windenergie in Bayern und Auswirkungen auf die laufende Teilfortschreibung Nutzung der Windkraft
Sitzung des Planungsausschusses am 27.05.2014 in Mindelheim Beratungsunterlage zu TOP 3 Einführung einer 10H-Regelung für die Windenergie in Bayern und Auswirkungen auf die laufende Teilfortschreibung
MehrNeue Ziele für die Region
Neue Ziele für die Region Perspektiven der Gewerbe-und Industrieflächenentwicklung/ Kreisweite Gewerbeflächenkonzepte im Kontext der Überarbeitung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln Kreiskonferenz
MehrFreitag, den 01. Juli 2016, 10:00 Uhr
Bezirksregierung Köln, Geschäftsstelle des Regionalrates und des Braunkohlenausschusses, 50606 Köln Seite 1 von 4 An die Mitglieder des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln Aktenzeichen: 32.03.02 RR
MehrSitzungsvorlage für die 12. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 31. März 2017
Bezirksregierung Köln Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 4. Sitzungsperiode Drucksache Nr. RR 16/2017 Sitzungsvorlage für die 12. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 31. März 2017
MehrBezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln Verkehrskommission des Regionalrates Sachgebiet: Anfragen Drucksache Nr.: VK 30/2005 Köln, den 22. Februar 2005 Tischvorlage für die 17. Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates
MehrWindenergie ein schwieriges und äußerst formalisiertes Planungsthema
Windenergie ein schwieriges und äußerst formalisiertes Planungsthema Inhalte Gesetzliche Grundlagen Aktuelle Planungssituation in Prignitz-Oberhavel Aktuelle Rechtsprechung zur Windenergie Aktueller Planentwurf
MehrGewerbeflächenkonzept für den Rheinisch-Bergischen Kreis
Gewerbeflächenkonzept für den Rheinisch-Bergischen Kreis Kreiskonferenz, 24. August 2016 Folie 1 Rheinisch-Bergischer Kreis Ausgangssituation (Q2 2012) Neue Zielsetzungen im Landesentwicklungsplan (LEP
MehrAnhang A.5: Quellenverzeichnis der in Karten (Anhang A) verwendeten und dargestellten Daten
Kartennummer: A.1.1 Thema: Siedlung und Erholung Kartennummer: A.1.2 Thema: Biotop- und Gebietsschutz und Wasser Biotop- und Gebietsschutz Nordrhein-Westfalen: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
MehrPlanerische Steuerungsmöglichkeiten bei der Errichtung von Windkraftanlagen am Beispiel der Industrieregion Mittelfranken
Planerische Steuerungsmöglichkeiten bei der Errichtung Windkraftanlagen am Beispiel der Industrieregion Regionalkongress der Energiewende in Röthenbach a.d. Pegnitz, 21.03.2012 Thomas Müller Regionsbeauftragter
MehrWindkraft im Visier Akzeptanz der Windenergie. Landesplanung und Windkraft. Dr. Natalie Scheck Referat: Landesentwicklungsplan, Landesplanung
Windkraft im Visier Akzeptanz der Windenergie Landesplanung und Windkraft N Dr. Natalie Scheck Referat: Landesentwicklungsplan, Landesplanung Landesplanung und Windkraft System der räumlichen Planung Raumordnungsgesetz
MehrZum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden:
Planungsrechtliche Einschätzung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Bay. Bauordnung (BayBO) vom 09.04.2014 Ausfüllung der Länderöffnungsklausel für die Regelung der Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Fraktion der CDU
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1511 28. 03. 2012 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes A. Zielsetzung Ziel des Gesetzentwurfs
MehrBezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln Unterkommission Rhein-Berg der Verkehrskommission des Regionalrates Sachgebiet: Ergebnisprotokoll Drucksache Nr.: UK_RB 59/2015 4. Sitzungsperiode Köln, den 31. März 2015 Vorlage
MehrAusbau der Windenergie in Niedersachsen
Ausbau der Windenergie in Niedersachsen - Ziele und Instrumente Tagung Recht und Finanzierung von Erneuerbaren Energien im ländlichen Raum Leuphana Universität Übersicht I. Daten und Fakten zum Stand der
MehrNaturschutzfachliche Kriterien für die Ausweisung von Windeignungsgebieten
Naturschutzfachliche Kriterien für die Ausweisung von Windeignungsgebieten Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V Referat 250 Angelegenheiten der obersten Naturschutzbehörde Was
MehrIHK-Gremium Oberberg unterstützt kreisweites Konzept zur Ausweisung neuer Industrie- und Gewerbeflächen
Ihr Ansprechpartner Michael Sallmann michael.sallmann@koeln.ihk.de Tel. +49 2261 8101-950 Fax +49 2261 8101-959 Industrie- und Handelskammer zu Köln - Geschäftsstelle Oberberg Talstraße 11 51643 Gummersbach
MehrAnhang A.6: Quellenverzeichnis der in Karten (Anhang A) verwendeten und dargestellten Daten
Kartennummer: A.1.1 Thema: Siedlung und Erholung Kartennummer: A.1.2 Thema: Biotop- und Gebietsschutz und Wasser Biotop- und Gebietsschutz Nordrhein-Westfalen: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
MehrDer Windenergie-Erlass vom
Der Windenergie-Erlass vom 11.07.2011 1 Bauleitplanung Anpassungspflicht der Bauleitplanung an Ziele der Raumordnung gem. 1 Abs. 4 BauGB Grundsatz: konkretisieren ohne zu konterkarieren. Ein zu beachtendes
MehrBezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde
Bezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde Geschäftsstelle des Regionalrates Tel.: 0251/411-1755 Fax.:0251/411-1751 email:geschaeftsstelle@bezreg-muenster.nrw.de Sitzungsvorlage 39/2010 1. Änderung
MehrV o r l a g e für Drucksache-Nr. den Ausschuss für Wirtschaft / Kreistag
V o r l a g e für Drucksache-Nr. den Ausschuss für Wirtschaft / Kreistag Verteilerschl.-Nr. = Kopien Dokument2 Amt 61/613 Datum: 31.05. 2012 Zahl der erforder- SG 6134 lichen Beschlussausfertigungen: davon
Mehrglichkeiten der erneuerbaren Energien auf regionaler Ebene
Steuerungsmöglichkeiten glichkeiten der erneuerbaren Energien auf regionaler Ebene Region Ostwürttemberg Regionalverband Ostwürttemberg Universitätspark 1 73525 Schwäbisch Gmünd www.ostwuerttemberg.org
MehrGemeinde Sörup Der Bürgermeister
Der Bürgermeister, Schleswiger Str. 3, 24966 Sörup Herrn Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein - Staatskanzlei - Landesplanung Düstembrooker Weg 104 24105 Kiel Ansprechpartner: Bürgermeister
MehrStaatssekretär Dr. Thomas Griese. Umweltverträglicher Ausbau der Windenergie
Staatssekretär Dr. Thomas Griese Umweltverträglicher Ausbau der Windenergie Folie 1 WINDVERHÄLTNISSE IN BRD UND RLP Fläche (km²) Einwohnerzahl (Mio.) RLP BRD 19.853 357.121 4,0 80,5 Folie 2 STROMERZEUGUNG
MehrWindkraft in der Planungsregion Landshut
Windkraft in der Planungsregion Landshut Eignungs- und Ausschlusskriterien für die Erstellung eines Kapitels Windenergie im Regionalplan Sebastian Bauer Regionaler Planungsverband Landshut 10.11.2011 1
MehrDie Flächennutzungsplanung als Instrument zur Steuerung von Windkraftanlagen
Die Flächennutzungsplanung als Instrument zur Steuerung von Windkraftanlagen Baurechtsamt Stephan Bechtel 09.12.2011 1. Einleitung 2. (Teil-)Flächenutzungspläne als Steuerungsinstrument von Windkraftanlagen
MehrSTADT BAD IBURG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie V O R E N T W U R F
PETER DIPL.-ING. ARCHITEKT & STADTPLANER FALKENWEG 16 31840 HESSISCH OLDENDORF FON: 0 (49) 51 52 96 24 66 FAX: 0 (49) 51 52 96 24 67 peter.flaspoehler@t-online.de www.peter-flaspoehler.de Bearbeitung:
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS
BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS TEIL I ZIELE, GRUNDLAGEN UND INHALTE TEIL II UMWELTBERICHT ZIELE, GRUNDLAGEN
MehrWelchen Beitrag kann eine gute Planung zu einer naturverträglichen Energiewende leisten?
Welchen Beitrag kann eine gute Planung zu einer naturverträglichen Energiewende leisten? Dr. Brigitte Zaspel-Heisters Berlin, 23.4.2015 Gliederung 1. Einleitung 2. Regionalplanerische Instrumente zur Steuerung
MehrS t a d t S c h m a l l e n b e r g
S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. IX/146 Datum: 08.10.2014 Vorlage der Verwaltung für: Technischer Ausschuss Abstimmergebnis Ja Nein Enth. X öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Dezernat:
MehrII. Teil Planungsrecht
II. Teil Planungsrecht Die verschiedenen Planungsstufen Raumordnungsgesetz des Bundes Bayerisches Landesplanungsgesetz Landesentwicklungsprogramm LEP Raumordnung Regionalpläne Flächennutzungsplan Bebauungsplan
MehrWindkraft und die 10-H-Regelung Das Urteil. Konsequenzen für die Regional- und Bauleitplanung in der Region Donau-Wald
Windkraft und die 10-H-Regelung Das Urteil Konsequenzen für die Regional- und Bauleitplanung in der Region Donau-Wald Zielsetzung der 10-H-Regelung Erhöhung der Abstände von Windkraftanlagen zu Wohnbauten
MehrErmittlung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Berücksichtigung der Windhöffigkeit
Ermittlung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Berücksichtigung der Windhöffigkeit 1 Die Vorgehensweise bei der Ermittlung von Konzentrationsflächen für
MehrWindenergie in der Region SBH und im Raum Spaichingen. Bürgerversammlung Spaichingen Marcel Herzberg, Verbandsdirektor
Windenergie in der Region SBH und im Raum Spaichingen Marcel Herzberg, Verbandsdirektor Bürgerversammlung Hausen ob Verena 29.06.2012 Regionalverband und Windenergie Regionalverbände in B-W gem. Landesplanungsgesetz
MehrFörderung regionaler Energiekonzepte als freiwillige Aufgabe der Träger der Regionalplanung
Sitzung der Verbandsversammlung am 27.11.2012 in Laupheim Beratungsunterlage zu TOP 10 Förderung regionaler Energiekonzepte als freiwillige Aufgabe der Träger der Regionalplanung Beschlussvorschlag Die
MehrErlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom
Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 11.07.2011 Schutzgebietssystem Natura 2000 Natura 2000- Gebietsausweisung
MehrBezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln Verkehrskommission des Regionalrates Sachgebiet: Anfragen Drucks. Nr.: VK 18/2014 3. Sitzungsperiode Köln, den 5. März 2014 Tischvorlage für die 12. Sitzung der Verkehrskommission
MehrVorrangflächen zur Windenergienutzung
Bau-, Verkehr-, Energie-und Umweltausschuss der Gemeinde Wald-Michelbach am 29.03.2012 TOP 4: Vorrangflächen zur Windenergienutzung hier: Informationen zum Sachstand 29.03.2012 1 Vorrangflächen zur Windenergienutzung
MehrWindenergie: Neue Anlagen und was kommt noch in Freiburg und in der Region?
Windenergie: Neue Anlagen und was kommt noch in Freiburg und in der Region? Samstags-Forum Regio Freiburg, 22.10.2016 Dr. Klaus von Zahn, Seite 1 Anlass Städtische Zielsetzung Windkraftnutzung Weltweiter
MehrWo stehen wir aktuell?
Wo stehen wir aktuell? Regenerative Energien im Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) Der RegFNP ist seit dem 17. Oktober 2011 in Kraft getreten. Er ersetzt die bis dahin gültigen Flächennutzungspläne
MehrHINTERGRUNDPAPIER. Bauleitplanung und Windenergie Zum Verhältnis von Raumordnungsplanung zur Bauleitplanung
HINTERGRUNDPAPIER Bauleitplanung und Windenergie Zum Verhältnis von Raumordnungsplanung zur Bauleitplanung Impressum FA Wind, Februar 2015 Herausgeber: Fachagentur Windenergie an Land Fanny-Zobel-Straße
MehrTeil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung
Teil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung Bürgerinformation in Malsch am 16.+17.07.2012 Melchinger und Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite 2 16.07.2012 Melchinger
MehrBekanntmachung der Stadt Bad Berleburg
Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans Sachlicher Teilplan Windenergie in Bad Berleburg (Darstellung von Konzentrationszonen
MehrAlte Hansestadt Lemgo - Sachstandsbericht: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft
Alte Hansestadt Lemgo - Sachstandsbericht: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft Bürgerversammlung, 11. Juli 2013 Planungsbüro Tischmann Schrooten Büro für Stadtplanung und Kommunalberatung Rheda-Wiedenbrück
MehrRegionalplan Südostoberbayern Teilfortschreibung Windenergie TOP 4
Regionalplan Südostoberbayern Teilfortschreibung Windenergie TOP 4 Rechtliche Anforderungen Ausweisung von ausreichend Positivflächen Windenergie substantiell Raum verschaffen Windenergie muss sich in
MehrBezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln Regionalrat Sachgebiet: Anfragen Drucksache Nr.: RR 4/2015 4. Sitzungsperiode Köln, den 11. Februar 2015 Vorlage für die 3. Sitzung des Regionalrates am 11. März 2015 TOP 8a Anfrage
MehrAlte Hansestadt Lemgo: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft
Alte Hansestadt Lemgo: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungsschritte gemäß 3(1) und 4(1) BauGB Sachstandsbericht und Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise,
MehrWindenergie in der Region Rhein-Neckar: Aktueller Stand der Regionalplanung
Windenergie in der Region Rhein-Neckar: Aktueller Stand der Regionalplanung AK Bürgerenergiegenossenschaften, Gundersheim Christoph Trinemeier Leitender Direktor Verband Region Rhein-Neckar 0 Rechtsgültige
Mehr1. Die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie nach 5 Abs. 2b BauGB wird beschlossen.
NACHBARSCHAFTSVERBAND HEIDELBERG-MANNHEIM - DER VORSITZENDE - Nr. N 12 / 2012 Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Aufstellungsbeschluss TOP am Beschluss Sitzung der Verbandsversammlung 01 09.11.2012
MehrSTELLUNGNAHME. des. Landesverbandes Erneuerbare Energien Nordrhein-Westfalen
Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. Corneliusstraße 18 40215 Düsseldorf 0211 9367 6060 0211 9367 6061 STELLUNGNAHME info@lee-nrw.de www.lee-nrw.de des Landesverbandes Erneuerbare Energien Nordrhein-Westfalen
MehrDer Entwurf des Landesentwicklungsplans und seine Auswirkungen auf die kommunale Planungshoheit
Der Entwurf des Landesentwicklungsplans und seine Auswirkungen auf die kommunale Planungshoheit Rede auf der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft des StGB NRW für den Regierungsbezirk Düsseldorf am 20.11.2013
MehrDer Windenergieerlass Niedersachsen 2016
Der Windenergieerlass Niedersachsen 2016 Energiepolitischer Hintergrund Bedeutung für die Regional- und Bauleitplanung sowie die Genehmigungspraxis, Nds. Ministerium Niedersachsen - Windenergieland Nr.
MehrVon den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen
Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen HASTEHAUSEN STOCKUM NORD SCHAPDETTEN STOCKUM SÜD BUXTRUP MARTINISTIFT Grundlagen Windkraftanlagen sind grundsätzlich überall im Gemeindegebiet
MehrWindenergie im Kreis Pinneberg Informationen zur Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III, West
Windenergie im Kreis Pinneberg Informationen zur Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III, West Hintergründe der Teilfortschreibung 2017 Teilfortschreibung der Regionalpläne zum Fachthema
MehrGroße Kreisstadt Horb am Neckar - Fachbereich Stadtentwicklung
Große Kreisstadt Horb am Neckar - Fachbereich Stadtentwicklung Aufhebung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Horb a.n. zur Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen
MehrSteuerung der Standorte von Windenergieanlagen im Außenbereich
Steuerung der Standorte von Windenergieanlagen im Außenbereich I. Allgemeine Anforderungen und Möglichkeiten der Flächennutzungsplanung 1. Hintergrund Gemeinden können die Zulässigkeit von Windenergieanlagen
MehrVorlage für die 06. Sitzung der Unterkommission Rhein-Berg der. am 06. März 2017
Bezirksregierung Köln Unterkommission Rhein- Berg der Verkehrskommission des Regionalrates Köln 4. Sitzungsperiode Drucksache UK RB 139/2016 Vorlage für die 06. Sitzung der Unterkommission Rhein-Berg der
MehrRegionalplan Arnsberg sachlicher Teilabschnitt. Workschop: Planerische Steuerung der Windenergienutzung auf regionaler Ebene Berlin, 11.06.
Regionalplan Arnsberg sachlicher Teilabschnitt Workschop: Planerische Steuerung der Windenergienutzung auf regionaler Ebene Berlin, 11.06.2012 Gliederung Rahmenbedingungen Windenergie NRW Südwestfalen
MehrWindenergieerlass & Leitfaden Windkraft im Wald in NRW
Windenergieerlass & Leitfaden Windkraft im Wald in NRW Maßgebliche NRW-spezifische Empfehlungen: Windenergie-Erlass, 11.07.2011 Leitfaden Rahmenbedingungen für Energieanlagen auf Waldflächen, 2012 Potentialstudie,
MehrWindenergie für Weinheim
Aufstellung eines sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes Windenergie für Weinheim Programm 1. Gründe/ Ziele / Vorgehensweise der Stadt Weinheim (Herr Schmittinger, Amt für Stadtentwicklung) 2. Vorstellung
MehrÄnderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven Fortschreibung des sachlichen Teilabschnitts Windenergie
Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven Fortschreibung des sachlichen Teilabschnitts Windenergie - 205 - ENTWURF (Stand Juni 205) Inhaltsübersicht. Beschreibende Darstellung
MehrRahmenbedingungen zur Windkraft im Saarland
Rahmenbedingungen zur Windkraft im Saarland St. Wendel, 29.März 2012 Dipl.-Ing. Nicola Saccà Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr Referatsleiter B/1 Klimaschutz, Energiepolitik, Erneuerbare Energien
MehrDer ländliche Raum als Energiestandort - Erneuerbare Energien im Konflikt mit Landschaft und Wohnen
Der ländliche Raum als Energiestandort - Erneuerbare Energien im Konflikt mit Landschaft und Wohnen Zukunftsforum Ländliche Entwicklung Grüne Woche Berlin 20. Januar 2016 Ulrich Böcker Rechtsanwalt Fachanwalt
MehrLANDESBÜRO DER NATURSCHUTZVERBÄNDE NRW
LANDESBÜRO DER NATURSCHUTZVERBÄNDE NRW KOORDINATIONSSTELLE FÜR MITWIRKUNGSVERFAHREN Ripshorster Str. 306 46117 Oberhausen Tel. 0208 / 880 590 Fax 0208 / 880 5929 e-mail: info@lb-naturschutz-nrw.de Internet:
MehrKlima- und Energiekonferenz des Landkreises Traunstein Potenziale und Ziele des Landkreises Windkraft Regionalplanfortschreibung Südostoberbayern
Klima- und Energiekonferenz des Landkreises Traunstein Potenziale und Ziele des Landkreises Windkraft Regionalplanfortschreibung Südostoberbayern Bayerischer Windenergieerlass + LfU Bayerischer Windenergieerlass
Mehr