Bezirksregierung Köln

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1 Bezirksregierung Köln Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates Sachgebiet: Niederschrift der Sondersitzung KRS Drucksache Nr.:KRS 98/ Sitzungsperiode Köln, den Tischvorlage für die 7. Sitzung der Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates am TOP 4: Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sondersitzung der Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen am 18. Oktober 2013 Rechtsgrundlage: 17 Abs. 1 Geschäftsordnung des Regionalrates (GO) Berichterstatter: Herr Hundenborn Dezernat 32 Tel.: 0221 / Inhalt: Ergebnisprotokoll (Seiten 2 bis 11) Anwesenheitsliste (Seiten 12 bis 13) Anlage: Vortragsfolien Erneuerbare Energien in der Planungsregion Köln Beschlussvorschlag: Die Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln genehmigt die Niederschrift. Rückfragen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des Regionalrates unter der Telefonnummer: 0221 /

2 Sachgebiet: Drucksache Seite Niederschrift der Sondersitzung KRS am KRS 98/ Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sondersitzung der Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates Köln am im Plenarsaal der Bezirksregierung Köln Herr Neitzke (Vorsitzender) eröffnet die Sitzung um 10:05 Uhr und begrüßt die anwesenden Mitglieder der Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen sowie die Beschäftigen der Bezirksregierung Köln, an der Spitze Herrn Abteilungsdirektor Diehl. Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung, den Zugang der Sitzungsunterlage und die Beschlussfähigkeit der Kommission fest. TOP 1: Festlegung der Tagesordnung Änderungen oder Ergänzungen der den Kommissionsmitgliedern vorliegenden Tagesordnung werden nicht beantragt. Beschluss: Die Tagesordnung wird einstimmig festgestellt. TOP 2: Benennung eines stimmberechtigten Mitglieds der KRS zur Mitunterzeichnung des Ergebnisprotokolls der 6. KRS-Sitzung Herr Metz unterschreibt für die Grünen-Fraktion. TOP 3: Erneuerbare Energien in der Planungsregion Köln Drucksache Nr.: KRS 87/2013 Der Vorsitzende führt einleitend aus, dass die konsequente Nutzung der erneuerbaren Energien eine tragende Säule der nordrhein-westfälischen Klimaschutzpolitik darstelle. Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen mache

3 Sachgebiet: Drucksache Seite Niederschrift der Sondersitzung KRS am KRS 98/ Nordrhein-Westfalen weniger abhängig von Energieimporten und trage maßgeblich zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei. Die Energieerzeugung solle daher auf einen stetig steigenden Anteil erneuerbarer Energien umgestellt werden. Dabei spiele insbesondere die Windenergie eine tragende Rolle, ohne deren Ausbau die nordrhein-westfälischen Klimaschutzziele nicht erreicht werden könnten. An den klimapolitischen Zielsetzungen des Landes Nordrhein-Westfalen werde deutlich, dass Klimaschutz ein Belang sei, der bereits auf der Ebene der Landes- und Regionalplanung umfassend zu berücksichtigen ist. Deshalb habe die SPD-Fraktion die heutige Sondersitzung beantragt, um 1. einen Überblick über den Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien in der Kölner Planungsregion zu erhalten, 2. um die Möglichkeiten und vielleicht auch Grenzen der Raumordnung für den verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien zu diskutieren, und 3. die strategischen Schlussfolgerungen für den Kölner Regionalplan zu ziehen. Hierzu läge ein Beschlussvorschlag der Bezirksregierung vor. Herr Schilling gibt zunächst an Hand einer PowerPoint-Präsentation einen Überblick über den Stand des Ausbaus der erneuernaren Energien in der Planungsregion Köln. Sodann erläutert er die einschlägigen Ziele des geltenden Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln sowie die Festlegungen des Entwurfes für einen neuen Landesentwicklungsplan NRW und schließt mit Handlungsempfehlungen für einen künftigen sachlichen Teil-Regionalplan Energieversorgung für die Planungsregion Köln. Die Vortragsfolien sind der Niederschrift im Anhang beigefügt. Herr Neitzke dankt Herrn Schilling für seine Ausführung und eröffnet die Aussprache. Herr ten Haaf, SPD, sieht in der Sitzungsvorlage eine gute Arbeitsgrundlage für die weiteren Beratungen. Herr Schilling habe mit Recht die hohe Bedeutung der Wind-

4 Sachgebiet: Drucksache Seite Niederschrift der Sondersitzung KRS am KRS 98/ energienutzung im Energiesystem herausgestellt. Auch wenn die allermeisten Kommunen im Planungsraum schon Konzentrationszonen für die Windenergienutzung ausgewiesen hätten, würden mit Blick auf die Zielvorgaben des neuen Landesentwicklungsplanes mehr Standorte und mehr Leistung im Regierungsbezirk vorzusehen sein. Das Verhältnis von Vorranggebieten und bestehenden kommunalen Windkraftzonen werde im weiteren Verfahren besondere Aufmerksamkeit erfordern. Zur Steuerung der Errichtung von Freiflächen-Solaranlagen halte auch er eine textliche Regelung im Regionalplan für ausreichend, welche die Anlagen auf vorbelastete Standorte, z.b. entlang von Autobahnen, lenke. Auch unterstütze er die landesplanerische Zielvorgabe, die Inanspruchnahme von Freiflächen für die raumbedeutsame Nutzung der Solarenergie zu vermeiden. Im Zuge der Erarbeitung eines sachlichen Teilplanes Energieversorgung müsse man sich schließlich noch einmal ernsthaft mit dem Ausbau neuer Speicherkapazitäten befassen, mithin auch mit den Talsperren als Standorte für Pumpspeicherkraftwerke. Herr Jansen, CDU, sieht für seine Fraktion noch offen Fragen und Beratungsbedarf. Das Verhältnis von Vorranggebieten auf der Ebene der Regionalplanung und Windkonzentrationen auf der Ebene der Bauleitplanung sei ungeklärt. Insofern herrsche in den Kommunen wegen zu besorgender Eingriffe in die kommunale Planungshoheit Verunsicherung. Das Ausbauziel von ha Vorranggebietsfläche für die Planungsregion Köln erscheine zu hoch. Jedenfalls fehle eine nachvollziehbare Begründung. Nach seiner Auffassung müssten die Kommunen schon sehr frühzeitig in die regionalen Planungsprozesse einbezogen werden, um Konflikte zu vermeiden. Bezüglich der sonstigen erneuerbaren Energieträger habe seine Fraktion wenige bis gar keine Anmerkungen. Herr Schilling bestätigt die Auffassung von Herrn Jansen nach einer frühzeitigen Beteiligung der Kommunen im Planungsprozess und verweist auf das planungsrechtliche Gegenstromprinzip, das den Träger der Regionalplanung verpflichte, sich mit den kommunalen Planungen ernsthaft auseinander zu setzen. Herr Schilling verweist im Übrigen auf die grundsätzliche Privilegierung der Windenergie im Außenbereich. Es gebe zwei Möglichkeiten der Steuerung. Zum einen über sog. Konzentrationszonen, d.h. einer Kombination von Vorrang- und Eignungsgebieten. Dadurch erhalte

5 Sachgebiet: Drucksache Seite Niederschrift der Sondersitzung KRS am KRS 98/ das Vorranggebiet zusätzlich zu seiner Innenwirkung auch die außergebietliche Ausschlusswirkung des Eignungsgebiets. Von dieser Möglichkeit habe das Land im Entwurf des LEP bewusst keinen Gebrauch gemacht; dieser sehe für die Windenergie die Ausweisung von Vorranggebieten vor. Die Festlegung eines Vorranggebietes bewirke, dass in diesem Gebiet andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen seien, soweit diese mit dem Belang der Windkraftnutzung nicht vereinbar sind. Diese Gebietskategorie beließe den Kommunen einen ausreichenden Planungsspielraum außerhalb wie auch innerhalb dieser Gebiete. Herr Finke, FDP, erklärt, dass sich aus dem LEP-Entwurf Handlungserfordernisse für die Steuerung der Windenergienutzung ergäben, denen sich der Regionalrat stellen müsse. Der von Herrn Schilling gemachte Hinweis auf Tabuzonen impliziere, dass die Regionalplanungsbehörde bei der Darstellung von Vorranggebieten mit der erforderlichen Behutsamkeit vorgehen werde. Dass solche Prozesse freilich nicht reibungslos verliefen, belegten zahlreiche Konfliktfälle wie z.b. die geplanten Windenergieanlagen im Aachener Münsterwald. Bezüglich der Bioenergie bittet er noch einmal um eine Erläuterung der Unterschiede zwischen privilegierten und gewerblichen Anlagen. Als Standorte für Pumpspeicherkraftwerke seien auch solche außerhalb der konfliktbeladenen Talsperren in Betracht zu ziehen. Herr Finke erklärt abschließend, dass seine Fraktion die Beschlussempfehlung der Bezirksregierung mittrage, mit den Vorarbeiten für einen sachlichen Teil-Regionalplan Energieversorgung zu beginnen. Herr Schilling weist auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Planung von Windenergieanlagen hin, welche der Praxis einen hinreichenden Orientierungsrahmen gäben. Bei den Biogasanlagen liege der Fokus der regionalplanerischen Steuerung auf den raumbedeutsamen, also nicht nach dem Baugesetzbuch privilegierten Anlagestandorten. Mehr als 80% der Anlagen im Regierungsbezirk unterlägen der Privilegierung, weil sie die entsprechenden Voraussetzungen - 2 MW Feuerungswärmeleistung, Biomasse überwiegend aus dem Betrieb und räumlich-funktionaler Zusammenhangs mit dem Betrieb - erfüllten. Größere Anlagen müssten wie gewerbliche Betriebe behandelt und auf geeignete Standorte im Siedlungsraum, insbesondere GIB, verwiesen werden. Mit Rücksicht auf die klaren fach- und bauplanungs-

6 Sachgebiet: Drucksache Seite Niederschrift der Sondersitzung KRS am KRS 98/ rechtlichen Regelungen erübrigten sich regionalplanerische Festlegungen mit Zielcharakter; ein klarstellender Grundsatz sei ausreichend. Herr Lindemann-Berk, CDU, möchte wissen, welche zusätzlichen Potentiale sich für die Windenergienutzung durch die Öffnung der forstwirtschaftlichen Waldflächen ergeben. Kritisch bewertet er die Aussage in der tabellarischen Übersicht der Auswirkungen der Erneuerbaren Energien auf Freiraumfunktionen (Seite 4 der Sitzungsvorlage), dass die Windenergie keine Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft entfalte. Ebenso erstaune ihn die Aussage, dass die Bioenergie negative Auswirkungen auf die Landwirtschaft entfalten solle. Herr Schilling antwortet, die negativen Auswirkungen fußten auf den zu besorgenden Monokulturen von Energiepflanzen, die für den Betrieb der Anlagen angebaut würden. Herr Lindemann-Berk widerspricht und erklärt, dass auch der Anbau von Energiepflanzen ordnungsgemäßer Landwirtschaft entspreche. Er bittet insoweit nochmals um kritische Prüfung der vorgenommenen Wertung. Herr Schilling erklärt weiter, die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Landwirtschaft seien wegen des vergleichsweise geringen Flächenverbrauchs als gering bewertet worden. Die Potenziale der Windenergienutzung im Wald könnten derzeit noch nicht beziffert werden. Die gegenwärtige Genehmigungspraxis habe sich noch an den Zielen des geltenden LEP zu orientieren. Eine Waldinanspruchnahme setze hiernach voraus, dass außerhalb des Waldes keine geeigneten Standorte für Windenergieanlagen vorhanden seien. Der neue LEP werde diese generelle Festlegung zu einer ausnahmsweisen Inanspruchnahme des Waldes zugunsten der Windenergienutzung öffnen, sofern dadurch wesentliche Funktionen des Waldes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Dies werde zukünftig eine differenzierte Betrachtung zwischen waldarmen und waldreichen Kommunen erfordern. Herr Metz, Die Grünen, hebt den hohen umweltpolitischen Nutzen der Windenergie hervor. Die Planungsregion Köln verfüge grundsätzlich über günstige Voraussetzungen zur Nutzung von Windenergie. Nicht zuletzt der Sitzungsvorlage sei zu entnehmen, dass viel Kommunen schon heute in der Windenergienutzung Chancen und

7 Sachgebiet: Drucksache Seite Niederschrift der Sondersitzung KRS am KRS 98/ Perspektiven erblickten. Umgekehrt gebe es aber auch Kommunen, die der Windenergienutzung eher skeptisch gegenüber stünden und deren Pläne auf eine verkappte Verhinderungsplanung hinausliefen. Wie würden diese Planungen im Regionalplanverfahren behandelt? Würden diese Negativplanungen noch einmal kritisch hinterfragt? Räumliche Steuerung könne die Konflikte mit anderen Nutzungen und Belangen minimieren; dabei sei auch interkommunale Zusammenarbeit gefragt. Herr Metz möchte abschließend wissen, ob es zukünftig Probleme gebe, wenn eine Gemeinde ihre Konzentrationszone repowern möchte, diese Zone aber nicht als regionalplanerisches Vorranggebiet dargestellt sei. Auch seine Fraktion unterstütze die Beschlussempfehlung der Bezirksregierung, mit den Vorarbeiten für einen sachlichen Teil-Regionalplan Energieversorgung zu beginnen. Herr Schilling antwortet, dass es in der Tat Konzentrationszonen in Flächennutzungsplänen gebe - z.b. Meckenheim und Rheinbach -, welche der privilegierten Windenergienutzung nicht in der rechtlich geforderten substantiellen Weise Raum verschafft hätten. Aufgrund der inzwischen eindeutigen Rechtsprechung zu den Anforderungen an eine rechtssichere Darstellung einer Konzentrationszone im Flächennutzungsplan seien diese Planungen aber in der Überarbeitung. Die Bezirksregierung berate die Kommunen, damit die Windkraftplanungen auf rechtssicheren, fachlich belastbaren planerischen Gesamtkonzeptionen basierten. Herr Schilling erklärt weiter, dass gerade die regionalplanerisch vorgesehene Gebietskategorie eines Vorranggebietes den kommunalen Planungsträgern ermöglichen werde, in ihren Bauleitplänen außerhalb von regionalplanerisch festgelegten Vorranggebieten weitere Flächen für die Windenergienutzung im Interesse des Ausbaus erneuerbarer Energien darzustellen. Herr Borning, CDU, erkennt das raumordnerische Ziel an, die Windenergieanlagen auf geeignete, möglichst konfliktarme Bereiche zu konzentrieren. Dann müsse aber sichergestellt sein, dass der übrige Planungsraum von den privilegierten Anlagen freigehalten werde. Die vorgesehene regionalplanerische Gebietskategorie Vorranggebiet konterkariere dieses Ziel. Im übrigen gebe es zahlreiche Gemeinden, deren Planungsraum dadurch gekennzeichnet sei, dass er aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen für die Windenergienutzung nicht in Betracht komme. Dies betreffe

8 Sachgebiet: Drucksache Seite Niederschrift der Sondersitzung KRS am KRS 98/ z.b. die Einschränkungen aufgrund von Flugsicherheitsbelangen. Herr Borning stellt abschließend unter Verweis auf Seite 10 der Sitzungsvorlage die Frage, wer konkret eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes feststelle. Herr Schilling bestätigt, dass es in Abhängigkeit vom zu betrachtenden Planungsgebiet und den dem Standortsuchprogramm zugrunde liegenden Kriterien zu Abweichungen zwischen den regional- und bauleitplanerischen Festlegungen von Standorten für die Windenergienutzung kommen könne. Hier werde auf konsensuale Gespräche gesetzt, die kommunalen Festlegungen und die Vorgaben der Regionalplanung zu harmonisieren. Bezüglich einer möglichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Planung von Windenergieanlage schalte die Bezirksregierung die jeweils zuständige Untere Landschaftsbehörde ein, welcher die Prüfung und Feststellung obliege, ob eine Planung mit dem Landschaftsschutz vereinbar sei. Herr Kornell, Landwirtschaftskammer NRW, greift die Anmerkung von Herrn Schilling auf, dass die Landwirtschaft durch entsprechende Pachteinnahmen an der Windenergienutzung partizipiere. Insoweit gibt er zu bedenken, dass die Pachtzahlungen an den Eigentümer der Fläche gingen, der nicht immer mit dem wirtschaftenden Landwirt identisch sei. Im Übrigen schließe er sich den von Herrn Lindemann- Berk geäußerten Bedenken bezüglich den Auswirkungen der Bioenergie auf die Landwirtschaft an. Wie immer man auch das Thema Nahrungsmittelanbau und Anbau von Energiepflanzen bewerte: der Maisanbau - auch für Biogasanlagen - entspreche den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft. Herr Bosbach, CDU, fragt, ob ein Kreis im Einvernehmen mit den Kommunen eine planerische Konzentration von Windkraftanlagen vornehmen könne. Darüber hinaus habe er Schwierigkeiten mit der landesplanerischen Vorgabe von ha für die Planungsregion Köln. Das angenommene Flächenpotenzial leite sich aus der LA- NUV-Potentialstudie ab, von der Herr Schilling sage, dass sie nicht alle in den Blick zu nehmenden Restriktionen berücksichtigt habe.

9 Sachgebiet: Drucksache Seite Niederschrift der Sondersitzung KRS am KRS 98/ Herr Schilling antwortet, dass die Kreise in NRW keine Planungshoheit besäßen, mithin keine Konzentrationszonen ausweisen könnten. Er weist weiter darauf hin, dass das Potential, welches ausweislich der Potentialstudie des LANUV tatsächlich in den Planungsregionen zur Verfügung stehe, größer sei, als die Festlegungen im Entwurf des LEP. Damit eröffne sich für die Regionalplanung ein ausreichender Gestaltungsraum für eigene planerische Entscheidungen und für notwendige Korrekturen an den generalisierten Betrachtungen der landesweiten Potentialstudie. Herr Jansen, CDU, fragt noch einmal konkret nach, woher die Größe von ha komme. Außerdem möchte er wissen, wie verfahren werde, wenn sich benachbarte Kommunen bei der planerischen Ausweisung von Windkraftanlagen nicht verständigen könnten. Herr Schilling wiederholt noch einmal, dass die Potentiale der Windenergiestudie des LANUV entnommen seien. Die Studie habe bereits wesentliche Standortbelange, die einer Nutzung der Windenergie entgegenstehen, landesweit untersucht. Richtig sei aber auch, dass diese Grundlagendaten standortbezogene lokale Erhebungen nicht ersetzen könnten. Insoweit seien Korrekturen an den planerischen Vorgaben nicht auszuschließen. Wie mit den von Herrn Jansen dargelegten Konflikten verfahren werde, könne er heute noch nicht sagen. Die Regionalplanung habe noch keine Erfahrungen in der Moderation dieser Abstimmungsprozesse. Sie setze insoweit - wie bereits erwähnt - auf konsensuale Gespräche. Herr Metz, Die Grünen, erklärt, man müsse mit Restriktionen, wie beispielsweise dem Landschaftsbild, vorsichtig verfahren. Im Zweifel sei immer das eigene Landschaftsbild das schützenswerteste. Das Kriterium Landschaft könne nicht von vornherein und ohne Weiteres durchgängig zum Ausschluss von Windenergieanlagen führen, wenn man - wie gefordert - der Windenergienutzung substantiell Raum schaffen will. Windenergieanlagen gehörten in weiten Teilen schon heute zum Landschaftsbild wie z.b. Infrastrukturanlagen. Er erkenne im Übrigen an, dass es durchaus Gemeinden gebe, in denen eine Windenergienutzung schlechterdings nicht stattfinden könne. Er komme aus Sankt Augustin, wo bis auf eine winzige Deponiefläche in der Nähe eines Autobahnkreuzes keine planerischen Möglichkeiten für eine Wind-

10 Sachgebiet: Drucksache Seite Niederschrift der Sondersitzung KRS am KRS 98/ energienutzung bestünden. Auf der anderen Seite gebe es in seinem Heimatkreis aber auch Gemeinden - Herr Schilling habe darauf hingewiesen -, Meckenheim und Rheinbach, die bewusst eine Verhinderungsplanung betrieben hätten. Bei der jetzt anstehenden Überarbeitung habe die Bezirksregierung darauf zu achten, dass die Planungen die heutigen Anforderungen der Rechtsprechung zur planerischen Konzentration von Windkraftanlagen erfüllten. Er habe aber insgesamt den Eindruck gewonnen, dass sehr viele Kommunen ihre Verantwortung beim Ausbau der erneuerbaren Energien verstanden hätten und ihr nachkämen und das sich dieser Prozess in der gebotenen partnerschaftlichen Form vollziehe. Herr Bornhold, Freie Wähler, fragt unter Bezugnahme auf die bergische Region nach den Möglichkeiten einer interkommunalen Abstimmung von Bereichen für die Windenergienutzung über die Grenzen des Regierungsbezirks Köln hinaus. Darüber hinaus möchte er wissen, ob in den angrenzenden Planungsregionen, z.b. Düsseldorf, nach denselben Kriterien bei der planerischen Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung verfahren werde. Herr Schilling erklärt, dass die notwendigen planerischen Maßnahmen im jeweiligen Einvernehmen zwischen den Planungsregionen abgestimmt würden. Die von Herrn Bornhold dargestellte Konfliktsituation stelle sich nicht nur Regierungsbezirksübergreifend, sondern auch innerhalb der Kölner Planungsregion. Es sei bekannt, dass die allermeisten Kommunen ihre Konzentrationszonen an den jeweiligen Grenzen festlegten. Gerade hier sehe er die Chance für die Regionalplanung, durch ein interkommunal abgestimmtes Vorranggebiet Konflikte zu harmonisieren. Herr Schilling kündigt an dieser Stelle und mit Blick auf die bisherige Diskussion an, dass die Bezirksregierung die allgemeinen Anforderungen und rechtlichen Grundlagen der Steuerung der Windenergienutzung in einer gesonderten Sitzungsvorlage zusammenfassen werde. Herr ten Haaf, SPD, unterstreicht unter Verweis auf Negativbeispiele aus Niedersachsen/Ostfriesland die Notwendigkeit einer geordneten planerischen Steuerung des Ausbaus der Windenergie, um einen Wildwuchs zu verhindern. Es sei daher rich-

11 Sachgebiet: Drucksache Seite Niederschrift der Sondersitzung KRS am KRS 98/ tig, heute mit den regionalplanerischen Vorarbeiten zu beginnen. Sofern man zu einer Beschlussempfehlung komme, bittet er die Bezirksregierung um regelmäßige Berichterstattung, damit der Regionalrat jederzeit über den Fortgang der Arbeiten unterrichtet ist. Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen stellt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag der Bezirksregierung zur Abstimmung. Die Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates Köln fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss: Die Kommission empfiehlt dem Regionalrat Köln, die Regionalplanungsbehörde Köln mit den Vorarbeiten zur Erarbeitung eines Entwurfes für einen sachlichen Teilabschnitt Energieversorgung zum Regionalplan Köln zu beauftragen. TOP 4 und TOP 5 Anträge Anfragen liegen nicht vor. Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 11:30 Uhr mit einem Dank an alle Anwesenden. Der Vorsitzende der Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln gez. Gerhard Neitzke gez. Martin Metz Aufgestellt: gez. Heribert Hundenborn BR Köln, Geschäftsstelle

12 Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen - Anwesenheitsliste - Sonder - KRS-Sitzung am Stimmberechtigte Mitglieder CDU - Fraktion SPD - Fraktion Name anwesend Name anwesend Borning, Ronald Buhse, Bodo Clemens, Gerhard Höfken, Heiner entsch. Deppe, Rainer entsch. Koschorreck, Peter Donie, Brigitte Neitzke, Gerhard Finkeldei, Norbert Noack, Horst Götz, Stefan Schmitz, Hans Hebbel, Paul ten Haaf, Ralf Jansen, Franz-Michael Kleine, Jürgen Stellvertreter/in Maiwaldt, Wolfgang entsch. Bubacz, Hans-Joachim Schmitz, Hans-Theo entsch. Konzelmann, Thorsten Weber, Günter Krekels, Gerhard Tüttenberg, Achim Stellvertreter/in Wagner, Anton Richard Dohmen, Hans Willi Fabin, Gerd Hauser, Benedikt DIE GRÜNEN Jüngling, Liane Möring, Karsten Name anwesend Rackwitz- Zimmermann, Heidi Herlitzius, Bettina entsch. Stefer, Michael Lambertz, Horst Vitz, Verena Metz, Martin Waddey, Manfred FDP Stellvertreter/in Beu, Rolf Name anwesend Zentis, Gudrun Finke, Rudolf Müller, Reinhold entsch. Freie Wähler Stellvertreter/in Jöde, Eberhard Name anwesend Dudzus, Harald Bornhold, Rüdiger Göbbels, Ulrich Kirchmeyer, Christtraut Stellvertreter/in Schmitz, Heinz Die Linke Name Singer, Peter anwesend Stellvertreter/in Andre, Matthias pro NRW Name Hintz, Jürgen anwesend Stellvertreter/in Schiele, Karl

13 2. Beratende Mitglieder Name gem. 8 Abs. 4 LPlG Landschaftsverband Rheinland Stadt Aachen Stadt Bonn Stadt Köln Stadt Leverkusen StädteRegion Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Oberbergischer Kreis Rheinisch-Bergischer-Kreis Rhein-Erft-Kreis Rhein-Sieg-Kreis gem. 8 Abs. 1 LPlG Fink, Brunhilde (kommunale Gleichstellungsstellen) Heimann, Ulrich Jansen, Peter-Marx Kornell, Günter LWK NRW Kossiski, Andreas Schmitz-Temming, K. Silberbach, Ulrich Sticht, Holger (Naturschutzverbände) Dr. Weltrich, Ortwin HWK zu Köln gem. 21 Abs. 3 GO Bosbach, Martin Lindemann-Berk, Cornel Mährle, Jörg Mannheims, Carsten Neiße-Hommelsheim, Carla Stücker, Ulrich Troppens, Detlef Woelk, Ralf anwesend entsch. Teilnehmer von der Bezirksregierung Köln Herr Hundenborn Dez 32 Herr Schilling Dez 32 Frau Hoff Dez 32 Frau Feldmann Dez 32 Frau Mudroch Dez 32 Herr Kabisa Dez 32 Frau Döpper Dez 32 Herr Prickartz Dez 32 Frau Bachmann Dez 32 Frau Niemira Dez 32 Fraktionsgeschäftsführungen Hoffmann, Hajo Jöde, Eberhard Schäfer-Hendricks Knauff, Sebastian

14 Erneuerbare Energien in der Planungsregion Köln Sitzung der KRS des Regionalrates Köln am Ort, Datum

15 Erneuerbare Energien in der Planungsregion Köln Ausgangslage Erneuerbare Energien in der Regionalplanung Räumliche Auswirkungen der Erneuerbaren Energien Räumliche Steuerung durch die Regionalplanung Entwicklungen in der Landesplanung NRW Empfehlungen für die Fortschreibung des Regionalplans Köln

16 Ausgangslage Windpotenzial

17 Ausgangslage Tabu und Restriktionen

18 Ausgangslage Bestandsaufnahme

19 Ausgangslage Bestandsaufnahme

20 Erneuerbare Energien in der Regionalplanung Räumliche Auswirkungen der Erneuerbaren Energien Tabelle 1: Übersicht der Auswirkungen EE auf Freiraumfunktionen + = positive Auswirkungen -- = negative Auswirkungen O = geringe Auswirkungen = keine Auswirkungen (verändert nach Reddmann, 2013) Anlagenart/ Freiraumfunktion Windenergie Bioenergie Freiflächen- Solaranlagen Wasserkraft Geothermie Naturschutz + Landschaft O Grundwassersicherung Rohstoffsicherung Landwirtschaft Forstwirtschaft O -- Erholung, Freizeit -- O --

21 Erneuerbare Energien in der Regionalplanung Räumliche Steuerung durch die Regionalplanung Ziel 1 Planungen für WKA sind in den Teilen des Freiraums, die aufgrund ihrer natürlichen und technischen Voraussetzungen und der Verträglichkeit mit den zeichnerisch und/oder textlich dargestellten Bereichen + Raumfunktionen für die gebündelte Errichtung von Windkraftanlagen (Windparks) in Betracht kommen, umzusetzen. Ziel 2 In den folgenden Bereichen können Windparks geplant werden, wenn im Einzelfall sichergestellt werden kann, dass die mit der Darstellung des Regionalplanes verfolgten Schutz- und/oder Entwicklungsziele nicht beeinträchtigt werden: Regionale Grünzüge, historisch wertvolle Kulturlandschaftsbereiche, BSLE, Halden, Deponien, Agrarbereiche mit spezialisierter Intensivnutzung, Waldbereiche unter Beachtung Kap. B.III. Ziel 3.2 LEP NRW).

22 Erneuerbare Energien in der Regionalplanung Räumliche Steuerung durch die Regionalplanung Ziel 3 In den folgenden Bereichen sollen Windparkplanungen ausgeschlossen werden: BSN, BSAB (ggf. nach Abbau), Flugplätze, Oberflächengewässer, aktive Deponien, Halden, Freiraumbereiche mit der Zweckbindung "M. Ziel 4 Für die Planung und Errichtung von Windparks gelten im Übrigen folgende landesplanerische Anforderungen: Die Beeinträchtigung von Denkmälern sowie von Bereichen, die das Landschaftsbild in besonderer Weise prägen, ist zu vermeiden. Zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Immissionen sind zu Wohnsiedlungen ausreichende Abstände entsprechend der Emissionsrichtwerte der TA-Lärm einzuhalten. Auf die technischen Erfordernisse des Richtfunks ist Rücksicht zu nehmen.

23 Erneuerbare Energien in der Regionalplanung Entwicklungen in der Landesplanung NRW Entwurf LEP NRW (Juni 2013) Ziel Vorranggebiete für die Windenergienutzung Entsprechend der Zielsetzung, bis 2020 mindestens 15 % der nordrhein-westfälischen Stromversorgung durch Windenergie und bis % der nordrhein-westfälischen Stromversorgung durch erneuerbare Energien zu decken, sind proportional zum jeweiligen regionalen Potential ausreichende Flächen für die Nutzung von Windenergie festzulegen. Die Träger der Regionalplanung legen hierzu Vorranggebiete für die Windenergienutzung mindestens in folgendem Umfang zeichnerisch fest: - Planungsgebiet Köln ha.

24 Erneuerbare Energien in der Regionalplanung Entwicklungen in der Landesplanung NRW Entwurf LEP NRW (Juni 2013) Ziel Solarenergienutzung Die Inanspruchnahme von Freiflächen für die raumbedeutsame Nutzung der Solarenergie ist zu vermeiden. Ausgenommen hiervon sind Freiflächen-Solarenergieanlagen, wenn der Standort mit der Schutz- und Nutzfunktion der jeweiligen zeichnerischen Festlegung im Regionalplan vereinbar ist und es sich um die Wiedernutzung von gewerblichen, bergbaulichen, verkehrlichen oder wohnungsbaulichen Brachflächen oder baulich geprägten militärischen Konversionsflächen, Aufschüttungen oder Standorte entlang von Bundesfernstraßen oder Hauptschienenwegen handelt.

25 Empfehlungen für die Fortschreibung des Regionalplans Köln Windenergie Festlegung von Vorranggebieten gemäß Ziel des LEP-E dringender Handlungsbedarf, da Energieträger mit den stärksten Zuwachsraten und höchsten Ausbau-zielen, erhebliche Raumwirkungen, Konflikte allein durch kommunale Konzentrationszonen nicht zu bewältigen (Beispiele Nationalpark Eifel, Münsterwald ). aber kommunale Konzentrationsflächenplanung ist nach wie vor für die rechtsverbindliche räumliche Steuerung der WEA notwendig.

26 Empfehlungen für die Fortschreibung des Regionalplans Köln Solarenergie textliches Ziel zur Nutzung der Solarenergie, insbesondere zur Steuerung S der Freiflächen chen-solaranlagen (vgl. Ziel LEP-E) E) regionalplanerischer Steuerungsbedarf für die großflächigen raumbedeutenden Freiflächensolaranlagen. Festlegung von Vorrang-/Vorbehaltsgebieten ist für diese Nutzung rechtlich bedenklich und planungsmethodisch umstritten. Darstellung raumrelevanter Freiflächensolaranlagen im Regionalplan. Bioenergie klarstellender Grundsatz zur planungsrechtlichen Bewertung der BioenergieB ioenergie- anlagen das bestehende Planungs- & Raumordnungsrecht (BauGB, ROG, LEP NRW) weist ausreichende Regelungen zur räumlichen Steuerung der Bioenergieanlagen auf.

27 Regionalplanerischer Handlungsbedarf Aktuelle kommunale Planungen zu Konzentrationszonen Windenergie

28 Regional denken. Praktisch entscheiden. Holger Schilling Bezirksregierung Köln Dezernat 32 Regionalentwicklung, Braunkohle Köln Dienstgebäude: Zeughausstr Köln Telefon: + 49 (0) Holger.Schilling@bezreg-koeln.nrw.de Internet:

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