Mit Postzustellungsurkunde Compassio GmbH & Co. KG Herrn Andreas Weishaupt Geschäftsführender Gesellschafter Syrlinstr.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mit Postzustellungsurkunde Compassio GmbH & Co. KG Herrn Andreas Weishaupt Geschäftsführender Gesellschafter Syrlinstr."

Transkript

1 Landratsamt Schwandorf, Postfach 15 49, Schwandorf Mit Postzustellungsurkunde Compassio GmbH & Co. KG Herrn Andreas Weishaupt Geschäftsführender Gesellschafter Syrlinstr Ulm Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: 2.0 FQA Unsere Nachricht vom: Name: Zimmer-Nummer: Telefon: 09431/471- Telefax: 09431/471- Datum: Unsere Homepage im Internet: Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung nach Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung: Compassio GmbH & Co. KG Syrlinstr Ulm Geschäftsführender Gesellschafter Herr Andreas Weishaupt Geprüfte Einrichtung: Seniorendomizil Haus Valentin GmbH Co.KG Brucker Str Nittenau Anlagen: Liste der überprüften Bewohner/Bewohnerinnen In der Einrichtung wurde am von 9.00 Uhr bis Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Pflege und Dokumentation Soziale Betreuung Freiheit einschränkende Maßnahmen Mitwirkung bauliche Gegebenheiten Dienstgebäude: Öffnungszeiten: Bankverbindung: Wackersdorfer Straße 80 Montag - Donnerstag: von 08:00-15:30 Uhr Sparkasse Schwandorf Schwandorf Freitag: von 08:00-12:00 Uhr Kontonummer Telefon / BLZ Telefax / IBAN: DE poststelle@landkreis-schwandorf.de SWIFT-BIC: BYLADEM1SAD Sie erreichen das Landratsamt mit Citybus 102 oder mit Linienbus 105 und 106, halbstündlich ab Zentralem Omnibusbahnhof (am Bahnhof).

2 - 2 - Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: Im nachfolgenden Bericht wird die geschlechtsneutrale Schreibweise z.b. Bewohner, Angehöriger, Mitarbeiter usw. gewählt, um dadurch einen ungestörten Textfluss beim Lesen zu erreichen. Mit dieser Formulierung sind stets beide Geschlechter gemeint. I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Stationäre Einrichtung für ältere Menschen Stationäre Pflegeeinrichtung Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung für alte Menschen (eingestreut) Angebotene Wohnformen: Beschützender Wohnbereich Angebotene Plätze: 91 davon Beschützende Plätze: 21 davon Plätze für Rüstige: keine (gemäß Vergütungsvereinbarung) eingestreute Tagespflegeplätze: 3 Belegte Plätze: 65 Einzelzimmerquote: 74 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 46,90 % Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 4 II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Es wurden fünf Bewohner pflegefachlich begutachtet nach Einholen deren Zustimmung bzw. der Betreuer. Sie machten vom äußeren Erscheinungsbild her einen gut gepflegten Eindruck. Weiterhin wurde die pflegerische Versorgung gemäß der Qualitätsindikatoren Mobilität, Dekubitus,- und Sturzprophylaxe, Wundmanagement und Alltagsaktivitäten (Ernährung) bei den fünf Bewohnern überprüft. Bei einem dekubitusgefährdeten Bewohner nach einem Apoplex wurden die Maßnahmen zur Dekubitusprophylaxe näher betrachtet. Er wird 2 mal täglich in den Rollstuhl mobilisiert mit Positionswechsel und im Bett gelagert nach Bewegungsplan, da die Haut schnell zu Rötungen neigt.

3 - 3 - Der Hautzustand des Bewohners war bei der Begutachtung in Ordnung, die Maßnahmen der Dekubitusprophylaxe somit gut umgesetzt. Bei der Bewohnerbefragung im Kernqualitätsbereich: Erhalt und Förderung der eigenständigen Lebensführung beim Qualitätsindikator Soziale Lebensbereiche teilte der Bewohner mit, dass er sich in seinem Einzelzimmer (Rücksichtnahme: Privatheit) sehr wohl fühle. Er könne das Heim jederzeit mit An- und Abmelden verlassen in Begleitung von Angehörigen. Er bzw. seine Angehörigen haben eigene Möbel und farbenfrohe Bettwäsche mitbringen können. Für sein Zimmer habe er einen eigenen Schlüssel. Seine Tochter komme jeden 2. Tag zu Besuch. Auch bekomme sie Besuch vom Schwiegersohn und der anderen Tochter (Kommunizieren, Unterstützung der Kommunikation und Förderung von sozialen Beziehungen). Es sei hier im Heim wie in einer Familie. Es gebe unterschiedliche Aktivitäten (jahreszeitliche Feste, Singgruppe, Gottesdienst, Gymnastik usw.) im Heim. Er habe die Möglichkeit an vielen Beschäftigungsmöglichkeiten teilzunehmen und werde von den Mitarbeitern dazu eingeladen. Das Angebot sei freiwillig. Er sei jetzt seit 3 Jahren im Heim und gehe gerne zum Stammtisch (Individuelle und bewohner-orientierte Alltagsbegleitung). Am meisten schätze er die fürsorgliche Art des Pflegepersonals. Das Personal hat immer kurz Zeit und er bekomme Streicheleinheiten (körperlicher und verbaler Art). Seine Tochter war während des Gesprächs anwesend und versicherte auch ihre Zufriedenheit mit dem Heim insbesondere dem Pflegepersonal. Bei der Bewohnerbefragung im Kernqualitätsbereich: Helfender Umgang beim Qualitätsindikator Dementielle Erkrankungen fand das Gespräch zusammen mit dem Bewohner und der Pflegekraft auf der Terrasse statt. Der Bewohner wollte nicht in sein Zimmer gehen. Er war gerade beim Kaffee trinken und Kuchen essen. Er machte einen sichtlich zufriedenen Eindruck und lächelte oft ruhig vor sich hin. Er wollte mit seinem Auto heimfahren und durchsuchte seine Tasche nach seinen selbstgestrickten Socken. Bei der Sichtung der Bewohnerdokumentation (Biografiebogen) fiel positiv auf, dass die Biografie ausführlich erhoben und dokumentiert wurde. Insgesamt konnte festgestellt werden, dass die Angebote der Sozialen Betreuung und Lebensbegleitung (SBL) an den Interessen und Fähigkeiten der Bewohner orientiert sind. Das Gruppenangebot findet 6- mal pro Woche statt. Des Weiteren gibt es die Einzelbetreuung (z. B. Spaziergang, Gartenarbeit, Spiele nach Biografie, validierende Gespräche, 10 Min. Aktivierung, Wohlfühlprogramm, Hausarbeit u.a.), die auch täglich stattfindet. Bei einer teilnehmenden Beobachtung eines Gruppenangebotes der Sozialen Betreuung (Singen) konnte eine sehr gute Beziehungsqualität zwischen den Bewohnern und der Betreuungskraft wahrgenommen werden. Die Betreuungskraft war im ständigen persönlichen Kontakt zu den Bewohnern und fragte die Bewohner mehrmals ob alles in Ordnung sei oder sie etwas brauchen. Eine respekt- und würdevolle Haltung war über den ganzen Zeitraum gegeben. Den Bedürfnissen, z. B. Zwischengespräche unter den Bewohnern wurde Vorrang gegeben, so entstand kein Leistungsdruck.

4 - 4 - Bewohner können, wenn sie wollen bei den täglich anfallenden Arbeiten (z. B. Tischdecken) mithelfen. Ziel ist, die richtige Art der Beschäftigung für den jeweiligen Menschen (entweder lebensgeschichtlich geprägte Aufgaben und Aktivitäten oder wo die Interessen des Bewohners liegen). Dies ist eine sinnhafte Tätigkeit die eine Steigerung des Wohlbefinden und des Selbstwertgefühls zur Folge hat. Im Juli gab es zwei Abendveranstaltungen für Bewohner, ihre Angehörigen oder sonstige interessierte Bürger. Eine Termin beschäftigte sich mit dem Thema Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und der andere war kultureller Art ( Agratt um Viertel über sieme ). Bezüglich der baulichen Gegebenheiten erfolgt noch ein gesonderter Gesprächstermin. II.2 Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Ein harmonischer Umgang zwischen Pflegekräften und Führungskräften konnte während der Heimbegehung wahrgenommen werden. II.3. Qualitätsempfehlungen [Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen Mangel darstellen.] Ein in seinem Zimmer besuchter Bewohner, bei dem das Wundmanagement kontrolliert wurde, äußerte im Gespräch, dass er häufig in der Nacht gelagert würde und dabei aufgeweckt wird, obwohl er Schwierigkeiten beim Durchschlafen hätte. Es wird empfohlen, die Nachtruhe des Bewohners so weit als möglich zu respektieren und notwendige Umlagerungen auf die Zeit zu beschränken, wenn der Bewohner wach ist, da er ja lt. eigener Aussage sowieso öfter läutet. Bei einem besuchten Bewohner, der vor kurzem gestürzt war und im Krankenhaus behandelt werden musste wegen eines Nasenbeinbruches, wurde der Qualitätsindikator Sturzprophylaxe überprüft. Eine Sturzrisikoermittlung mit dem Ergebnis der Sturzgefährdung wurde durchgeführt, jedoch die Maßnahmen wie z.b. Verwendung eines Rollators nur mündlich geplant. Diese sollten gemäß dem PDCA-Zyklus in der Pflegeplanung dokumentiert werden, um sie nach einer Erprobungsphase auswerten zu können. Bei einem weiteren Bewohner mit Sturzgefährdung wurde der Indikator Mobilität kontrolliert. Der Bewohner bewegt sich mittels eines Rollators fort. Er lag zum Zeitpunkt der Begutachtung in seinem Bett. Dabei fiel auf, dass der Rollator im Bewohnerbad stand. Es wurde empfohlen, den Rollator stets in greifbare Nähe des Bewohners zu stellen, um den Bewohner vor einem Sturz zu bewahren, wenn er eigenständig aus dem

5 - 5 - Bett aufsteht, um zu seinem Hilfsmittel zu gelangen. Die Notrufglocke würde er ja lt. Pflegekraft nicht benützen. In der Einrichtung kommt ein Besuchshund zusammen mit seinem Besitzer regelmäßig zu Besuch. Der Hund bringt Abwechslung und Leben in den Alltag der Bewohner. Die Vierbeiner fordern zum Sprechen, Agieren, Erleben, Beobachten u.v.m. auf. Betreffend von Besuchstieren wird empfohlen sich an die Richtlinien des RKI Heft 19: Chancen und Risiken für die Gesundheit zu orientieren. Während der teilnehmenden Beobachtung des Gruppenangebotes bekam die Betreuungskraft zwei Telefonanrufe. Das Unterbrechen des Kontaktes zu den Bewohnern wurde als störend empfunden. Es wird empfohlen, das Telefon während der Betreuungszeit stumm zu schalten. Ein befragtes Mitglied der Bewohnervertretung äußerte den Wunsch mehr Unterstützung von Seiten der Einrichtungsleitung bei der Durchführung der regelmäßigen Sitzungen dieses Gremiums zu erhalten. Es wird empfohlen, das Gespräch mit der Bewohnervertretung zu suchen und die nötige Hilfestellung bei der Terminfindung, Einladung, Protokollführung und weiteren von den Mitgliedern genannten Bereichen zu geben. Der Prüfungstag war ein sehr heißer Tag. An solchen Tagen sollte es spezielle Angebote für die Bewohner geben wie z. B. viel wasserreiches Obst, Eistee, Eiskaffee usw. Bei der Überprüfung des Dienstplanes wurde festgestellt, dass mehrere Mitarbeiter nachträglich handschriftlich hinzugefügt wurden. Dabei wurde nur der Name ohne die fachliche Qualifikation der Mitarbeiter angegeben. Bei der Dienstplangestaltung sollte darauf geachtet werden, bei jedem Mitarbeiter, auch bei nachträglich hinzugefügten, die fachliche Qualifikation anzugeben. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.] III.1. Qualitätsbereich: Angemessene Qualität der Pflege und Dokumentation III.1.1 Sachverhalt: Im geschlossenen Wohnbereich der Einrichtung wurde während der Heimbegehung beobachtet, dass eine Pflegekraft einem Bewohner einen Becher Tee auf den Tisch stellte mit den Worten, er solle aufpassen, da der Tee noch heiß wäre. Eine Verbrühungsgefahr für den Bewohner war hier gegeben. III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG).

6 - 6 - III.1.3. Es wird empfohlen, um eine Verbrühungsgefahr zu vermeiden, nur trink,- bzw. essfertige Nahrungsmittel den Bewohnern anzubieten. Gerade im Demenzbereich kann man nicht davon ausgehen, dass der Bewohner den Gefahrenhinweis verstehen und umsetzen kann. III.2. Qualitätsbereich: Angemessene Qualität der Personaleinsatzplanung III.2.1. Sachverhalt: Es wurde festgestellt, dass im Hinblick auf die in der Einrichtung lebenden Bewohner und der vereinbarten Pflegeschlüssel nicht die erforderliche Anzahl an Personal beschäftigt war. Nach diesen Berechnungen müsste die Einrichtung insgesamt mindestens 23,80 Vollzeitstellen an Pflege- und Betreuungskräften vorhalten. Zum Zeitpunkt der Überprüfung war mit 23,45 Vollzeitkräften nicht ausreichend Personal beschäftigt. Es wurde weiterhin festgestellt, dass die nach 15 Abs. 1 AVPfleWoqG erforderliche Anzahl an Fachkräften in der Einrichtung nicht vorgehalten wurde. Danach muss jeder zweite Beschäftigte eine Fachkraft sein. Die Quote bemessen am Personalschlüsselbedarf lag zum Zeitpunkt der Heimüberprüfung bei 46,90%. Es waren 11,90 Pflegefachkräfte vorzuhalten, tatsächlich vorhanden waren 11,15 Vollzeitkräfte. Dadurch ist die Gefahr gegeben, dass die Qualität der pflegerischen Versorgung nicht gewährleistet ist, und die Bewohner einen Schaden erleiden. III.2.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.2.3. Es wurde dringend empfohlen, durch weitere umgehende Personaleinstellungen bzw. Erhöhung der Stellenanteile beim vorhandenen Personal die erforderliche Anzahl an Pflegefachkräften vorzuhalten. Die Fachkraftquote wurde bereits ab dem wieder eingehalten und der festgestellte Mangel somit behoben. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt.

7 - 7 - VI. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Schwandorf Wackersdorfer Str Schwandorf einzulegen. Er kann auch elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen unter der Adresse poststelle@landkreisschwandorf.d .de eingelegt werden. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Haidplatz Regensburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde im Bereich des Heimrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Ein elektronisch eingelegter Widerspruch muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein. Eine elektronische Widerspruchseinlegung ohne qualifizierte elektronische Signatur ist unzulässig. Eine Klageerhebung in elektronischer Form ist unzulässig. [Sofern kein Fall des 188 VwGO:] Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Mit freundlichen Grüßen Landratsamt Schwandorf FQA - Heimaufsicht

8 - 8 - Dienstgebäude: Öffnungszeiten: Banken: Wackersdorfer Straße 80 Montag - Freitag: von 08:00-11:30 Uhr Sparkasse Schwandorf PSchAmt Nürnberg Schwandorf Montag - Donnerstag: von 13:30-15:30 Uhr Kto.- Nr Kto.-Nr Telefon / Bei Amtsbesuchen bitte vorher telefonisch BLZ BLZ Telefax / Termin vereinbaren.

Rechtsbehelfsbelehrung

Rechtsbehelfsbelehrung Anhang smuster 1a Variante 1 (neutraler Stil): Fakultatives Widerspruchsverfahren in Fällen, in denen sich der Verwaltungsakt an einen Betroffenen richtet (Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 AGVwGO) Gegen

Mehr

51-PfleWoqG

51-PfleWoqG Landratsamt Landshut Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht- (FQA) Landratsamt Landshut Veldener Str. 15 Per Postzustellungsurkunde BRK Kreisverband gesetzlich

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr smuster Anlage 1: smuster 1a Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Zugang für die Übermittlung elektronischer

Mehr

Weidenweg 11 95183 Feilitzsch-Zedtwitz Herr Bernd Hudetz www.haus-regnitztal.de

Weidenweg 11 95183 Feilitzsch-Zedtwitz Herr Bernd Hudetz www.haus-regnitztal.de Landratsamt Hof Soziale Angelegenheiten FQA Schaumbergstraße 14 95032 Hof Seniorenheim Haus Regnitztal GmbH Weidenweg 11 95183 Feilitzsch-Zedtwitz Betreff: Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 7 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Gegen Zustellungsurkunde AWO München gemeinnützige Betriebs-GmbH

Mehr

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] Zimmer-Nr. Bad Tölz, FQA Telefax [08041] BT, Josefistift

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] Zimmer-Nr. Bad Tölz, FQA Telefax [08041] BT, Josefistift Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Postfach 1360 D-83633 Bad Tölz Josefi-Spitalstiftung verwaltet d. d. Stadtverwaltung Bad Tölz Frau Furmanek Am Schlossplatz 1 83646 Bad Tölz Aktenzeichen Ihr Schreiben

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 5 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Social Care Services Europe GmbH Herrn Dr. Beyer Heckenstr.

Mehr

Marktplatz 11. 85072 Eichstätt. Bahnhofplatz 3. 85072 Eichstätt. Anlagen. 1 Erklärung zur Veröffentlichung des Prüfberichts

Marktplatz 11. 85072 Eichstätt.  Bahnhofplatz 3. 85072 Eichstätt. Anlagen. 1 Erklärung zur Veröffentlichung des Prüfberichts Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung:

Mehr

Seestraße Wurmannsquick

Seestraße Wurmannsquick Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung nach Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung:

Mehr

LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH

LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH Landratsamt Amberg-Sulzbach, Postfach 1754, 92207 Amberg Dr. Loew Soziale Dienstleistungen GmbH & Co KG Gewerbering Süd 12 92533 Wernberg-Köblitz Fachstelle für Pflege- und

Mehr

Pflegestation Henlestraße Henlestraße 2 a, 97074 Würzburg. Anlagen...

Pflegestation Henlestraße Henlestraße 2 a, 97074 Würzburg. Anlagen... Fachbereich Soziales FQA (Heimaufsicht) B r i e f a n s c h r i f t : S t a d t W ü r z b u r g 97067 W ü r z b u r g Bayerisches Rotes Kreuz - Kreisverband Würzburg - Herrn Reinhold Weißenseel Zeppelinstraße

Mehr

A. Gesetz zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes. Vom 22. Mai 2013

A. Gesetz zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes. Vom 22. Mai 2013 2170-5-A Gesetz zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes Vom 22. Mai 2013 Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird: 1 Das Gesetz

Mehr

Träger der Einrichtung: Eyb`sche Heilig-Geist-Stiftung. Marktplatz 11. 85072 Eichstätt. Bahnhofplatz 3.

Träger der Einrichtung: Eyb`sche Heilig-Geist-Stiftung. Marktplatz 11. 85072 Eichstätt.  Bahnhofplatz 3. Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung:

Mehr

Elisa Seniorenstift Ingolstadt GmbH Lilienthalallee München

Elisa Seniorenstift Ingolstadt GmbH Lilienthalallee München Stadt Ingolstadt - 85047 Ingolstadt Elisa Seniorenstift Ingolstadt GmbH Lilienthalallee 25 80939 München Amt für Soziales FQA / Heimaufsicht Telefon (0841) 3 05-0 Telefax (0841) 3 05-16 29 E-Mail fqa@ingolstadt.de

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 12 14.05.2014 2014. Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. Nr. 12 14.05.2014 2014. Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

Investitionsförderung zum Kauf eines Eigentumsanteils für ein neues Bürogebäude des KBM e.v.

Investitionsförderung zum Kauf eines Eigentumsanteils für ein neues Bürogebäude des KBM e.v. LfL, Abt. Förderwesen, Menzinger Straße 54, 80638 München Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe e. V. Amalienstr. 21/22 Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Abteilung Förderwesen

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 9 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Gegen Zustellungsurkunde AWO München gemeinnützige Betriebs-GmbH

Mehr

Prüfbericht 2. Rottauer Str. 1 83224 Grassau. Rottauer Str. 1 83224 Grassau

Prüfbericht 2. Rottauer Str. 1 83224 Grassau. Rottauer Str. 1 83224 Grassau Sachgebiet Soziales und Senioren Fachstelle Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) Traunstein, 17.10.2013 Landratsamt Traunstein Postfach 83276 Traunstein Per Zustellungsurkunde Seniorenheim Grassau GmbH

Mehr

Ihre Nachricht Bitte in der Antwort angeben Haus Zimmer Miesbach, - 43.1-4821-8-La H 1.06 19. Juni 2012

Ihre Nachricht Bitte in der Antwort angeben Haus Zimmer Miesbach, - 43.1-4821-8-La H 1.06 19. Juni 2012 . Landratsamt * Postfach 303 * 83711 Fischbachau Pflege- und Therapiezentrum GmbH z. Hd. Herrn Alfred Pohl Hauptstr. 16 22 83730 Fischbachau Landratsamt www.landratsamt-miesbach.de Fachbereich Gesundheit,

Mehr

Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Pflege im Keltenhof Senioren- und Pflegeheim

Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Pflege im Keltenhof Senioren- und Pflegeheim dem 1. nuar 2014 gültigen Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Pflege im Keltenhof Senioren- und Pflegeheim Hauptstr. 16, 94351 Feldkirchen Tel.: 09420 1308 Fax: 09420 1464 pflege-im-keltenhof@t-online.de

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Nr. 17 vom 07.10.2011 Inhaltsverzeichnis Seite Änderung der Bekanntmachung über vermögensrechtliche Übereinkunft der Gemeinde Wackersdorf und des Marktes Schwarzenfeld

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall

Mehr

Ansbacher Straße 5, 63743 Aschaffenburg

Ansbacher Straße 5, 63743 Aschaffenburg Stadt Aschaffenburg Postfach 10 01 63 63701 Aschaffenburg St. Josefs-Stift ggmbh z.h. Herrn Götz Pfarrer-Robert-Kümmert-Straße 1 97249 Eisingen Amt für soziale Leistungen Sachgebiet Fachstelle für Pflege-

Mehr

LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH

LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH Landratsamt Amberg-Sulzbach, Postfach 1754, 92207 Amberg BRK Kreisverband Amberg-Sulzbach Amselweg 30 92224 Amberg Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen -Qualitätsentwicklung

Mehr

Ergebnisbericht CMS Pflegewohnstift Rodenbergtor. nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO

Ergebnisbericht CMS Pflegewohnstift Rodenbergtor. nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4,5 WTG-DVO Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot Nach 23,

Mehr

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-393 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 5-4821 Telefax [08041] 505-519 B 1.083 31.01.2013

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-393 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 5-4821 Telefax [08041] 505-519 B 1.083 31.01.2013 Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Postfach 1360 D-83633 Bad Tölz St. Ursula Pflegeheim GmbH Herr Gahren Sudetenstr. 5 82538 Geretsried Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-393 Zimmer-Nr.

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall

Mehr

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-0 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 3-4810 FQA Telefax [08041] 505-525 15.03.2016 GER, Schwaigwall

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-0 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 3-4810 FQA Telefax [08041] 505-525 15.03.2016 GER, Schwaigwall Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Postfach 1360 D- 83633 Bad Tölz Senioren- und Pflegeheim Schwaigwall GmbH z.hd. Frau Barbara Fuchs, Herrn Franz X. Fuchs Schwaigwall 4 82538 Geretsried Aktenzeichen

Mehr

In der Einrichtung wurde am von 08:30 Uhr bis ca. 16:15 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt.

In der Einrichtung wurde am von 08:30 Uhr bis ca. 16:15 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung nach Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) Träger der Einrichtung:

Mehr

Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht)

Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht) Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht) Referent: Herr Dipl. Sozialpädagoge Richard Binzer Fachstelle

Mehr

A m t s b l a t t. des Landkreises Ebersberg. Inhaltsverzeichnis

A m t s b l a t t. des Landkreises Ebersberg. Inhaltsverzeichnis A m t s b l a t t des Landkreises Ebersberg 1Nummer 16 Herausgeber: Landratsamt Ebersberg Eichthalstr. 5 Telefon: 08092 823-0 E-mail: poststelle@lra-ebe.deuh 85560 Ebersberg Telefax: 08092 823-210 Internet:

Mehr

Immissionsschutz; Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse der Fa. Ziegelwerk Peter Kormann GmbH, Zur Ziegelei 2, Laimering.

Immissionsschutz; Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse der Fa. Ziegelwerk Peter Kormann GmbH, Zur Ziegelei 2, Laimering. Landratsamt Aichach-Friedberg Postfach 13 40 86544 Aichach Gegen Postzustellungsurkunde Ziegelwerk Peter Kormann GmbH Herrn Geschäftsführer Peter Kormann Zur Ziegelei 2 86453 Laimering Immissionsschutz/

Mehr

AMTSBLATT. Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12

AMTSBLATT. Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12 AMTSBLATT DES LANDKREISES AICHACH-FRIEDBERG Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12 Herausgeber: Landratsamt Aichach-Friedberg Münchener Str. 9 86551 Aichach und Dienststelle Friedberg Halbjährlicher Bezugspreis

Mehr

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 07. Dezember Nr. 49 2012

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 07. Dezember Nr. 49 2012 A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt Freitag, 07. Dezember Nr. 49 2012

Mehr

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-0 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 5-4810 FQA Telefax [08041] 505-525 B 1.082 10.03.2014

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-0 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 5-4810 FQA Telefax [08041] 505-525 B 1.082 10.03.2014 Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Postfach 1360 D- 83633 Bad Tölz Stiftung Marienstift München Herrn Dr. Dr. Hölzel Klugstr. 144 80637 München Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-0 Zimmer-Nr.

Mehr

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 37/38 Tirschenreuth, den 14.09.2015 71. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

Ihre Zeichen Sachbearbeiter Tel.Nr Fax.Nr Zi.Nr. Datum Ihre Nachricht vom Unser Zeichen

Ihre Zeichen Sachbearbeiter Tel.Nr Fax.Nr Zi.Nr. Datum Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Stadt Amberg Postfach 21 55 92211 Amberg Palatia Seniorenpflege GmbH Junkerstraße 52 06847 Dessau Amt für soziale Angelegenheiten Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung

Mehr

Kommentar der stationären Pflegeeinrichtung

Kommentar der stationären Pflegeeinrichtung ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Bautzener Straße 37, 01877 Bischofswerda Tel: 03594-75 60 Fax: 03594-75 61 31 zurheimat@diako-bautzen.de http://www.diako-bautzen.de Erläuterungen

Mehr

Ihre Checkliste für die Pflegeheimauswahl. weisse-liste.de

Ihre Checkliste für die Pflegeheimauswahl. weisse-liste.de Ihre Checkliste für die Pflegeheimauswahl Ihre Checkliste für die Pflegeheimauswahl Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer der Weissen Liste, Sie haben sich bei Ihrer Pflegeheimsuche für das Informationsangebot

Mehr

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen

Mehr

2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2. I n h a l t. Kreistagssitzung. Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting

2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2. I n h a l t. Kreistagssitzung. Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting 6 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2 I n h a l t Kreistagssitzung Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG);

Mehr

Kommentar der stationären Pflegeeinrichtung

Kommentar der stationären Pflegeeinrichtung ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Bautzner Straße 37, 01877 Bischofswerda Erläuterungen zum Bewertungssystem Kommentar der stationären Pflegeeinrichtung Bitte beachten Sie,

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 6 München Kreisverwaltungsreferat I. Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe Waffen,

Mehr

Informationsveranstaltung für Führungskräfte in der Altenhilfe

Informationsveranstaltung für Führungskräfte in der Altenhilfe Informationsveranstaltung für Führungskräfte in der Altenhilfe 19. August 2014, Münster Concunia GmbH WPG StBG Folie 1 Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte arbeiten bundesweit und vertreten stationäre

Mehr

1. Begriffsklärung. 2. Beteiligte Personen. 3. Herausforderungen. 4. Mögliche Folgen. 5. Mögliche Reaktionen

1. Begriffsklärung. 2. Beteiligte Personen. 3. Herausforderungen. 4. Mögliche Folgen. 5. Mögliche Reaktionen aus Sicht der FQA 1. Begriffsklärung 2. Beteiligte Personen 3. Herausforderungen 4. Mögliche Folgen 5. Mögliche Reaktionen 6. Erfolgsfaktoren gelungener Essensituationen Unterstützung des Bewohners beim

Mehr

Prüfbericht 2. Altweg Marquartstein. Rottauer Str Grassau

Prüfbericht 2. Altweg Marquartstein. Rottauer Str Grassau Sachgebiet Soziales und Senioren Fachstelle Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) Traunstein, 22.04.2016 Landratsamt Traunstein Postfach 83276 Traunstein Per Zustellungsurkunde Seniorenheim Grassau GmbH

Mehr

Pflegeheim Am Nollen Gengenbach

Pflegeheim Am Nollen Gengenbach Pflegeheim Am Nollen Gengenbach Geplante Revision: 01.06.2018 beachten!!! Seite 1 von 7 Unsere Gedanken zur Pflege sind... Jeder Mensch ist einzigartig und individuell. In seiner Ganzheit strebt er nach

Mehr

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Tonbachstr. 59, 72270 Baiersbronn Tel: 07442/84100 Fax: 07442/841099 raible@waldheim-tonbach.de http://www.waldheim-tonbach.de Erläuterungen

Mehr

2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43. I n h a l t. Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen

2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43. I n h a l t. Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen 169 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43 I n h a l t Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen Bekanntmachung der Feststellung

Mehr

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen

Mehr

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Günzburg Nr. 22 vom 29. Mai 2015

Amtsblatt für den Landkreis Günzburg Nr. 22 vom 29. Mai 2015 Landratsamt Günzburg Dienstgebäude: Landratsamt Günzburg Dienststelle Krumbach Herausgeber und Druck An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg Telefon (0 82 21) 95-0, Telefax (0 82 21) 95-240 E-Mail: info@landkreis-guenzburg.de

Mehr

Anlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg

Anlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg Anlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg Präambel 1 Versorgungsvertrag 2 Personenkreis und persönliche Zugangsvoraussetzungen

Mehr

Bosch BKK. in Pflegefragen. Kompetenz in Pflegefragen. Wie Sie das richtige Seniorenpflegeheim

Bosch BKK. in Pflegefragen. Kompetenz in Pflegefragen. Wie Sie das richtige Seniorenpflegeheim Bosch BKK Gesetzliche Krankenund Pflegeversicherung Kompetenz in Pflegefragen Wie Sie das richtige Seniorenpflegeheim finden Wer auf der Suche nach dem richtigen Seniorenheim ist, hat die Wahl zwischen

Mehr

WIDERSPRUCHSBESCHEID

WIDERSPRUCHSBESCHEID Hinweis: Mit anliegenden Mustern soll den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren eine Hilfestellung hinsichtlich des formalen Aufbaus eines Widerspruchsbescheides im Saarland gegeben werden. Über

Mehr

Seite 1 von 5 ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung AWO Soziale Dienste Sachsen-Anhalt ggmbh Seniorencentrum Soltauer Straße 15, 06126 Halle Tel: 0345 684780 Fax: 0345 6847820

Mehr

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Internationales Bildungs- und Sozialwerk e. V. Haus Kugelsburg Walderberge 1, 34471 Volkmarsen Tel: 05693 918820 Fax: 05693 9188211 volkmarsen@int-bsw.de

Mehr

Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Vitanas Senioren Centrum Kastanienhof

Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Vitanas Senioren Centrum Kastanienhof Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Vitanas Senioren Centrum Kastanienhof Bruno-Walter-Str. 4-6, 12247 Berlin Tel: 030 / 766 84-0 Fax: 030 / 766 84-499 kastanienhof@vitanas.de http://www.vitanas.de

Mehr

Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO Beck-Texte im dtv 5526 Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO Textausgabe von Prof. Dr. Ulrich Ramsauer 39., neu bearbeitete Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck

Mehr

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen

Mehr

III/OA/O 19. Mai 2006

III/OA/O 19. Mai 2006 Stadt Fürth - 90744 Fürth 32 Ordnungsamt Amt/Dienststelle Schwabacher Str. 170 Dienstgebäude Frau Friedrich 307 Auskunft erteilt Zimmer-Nr. 974-1470 974-1463 Telefon (0911) Telefax (0911) oa@fuerth.de

Mehr

Landratsamt Kelheim. Landratsamt Kelheim Postfach 14 62 93303 Kelheim

Landratsamt Kelheim. Landratsamt Kelheim Postfach 14 62 93303 Kelheim Landratsamt Kelheim Landratsamt Kelheim Postfach 14 62 93303 Kelheim Sachbearbeiter: Magdalenum Seniorenheime GmbH Am Schulberg 4 84094 Margarethenthann Bitte bei Antwort angeben Ihre Zeichen, Ihre Nachricht

Mehr

Z u w e n d u n g s b e s c h e i d (Projektförderung)

Z u w e n d u n g s b e s c h e i d (Projektförderung) Muster 2 a 8 zu Pos. 6.1 des Kinder- und Jugendförderplans öffentliche Träger (Bewilligungsbehörde) Az.:...... Ort/Datum Fernsprecher (Anschrift der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers) Z u

Mehr

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Oberdorfstraße 1, 69253 Heiligkreuzsteinach Tel: 06220-8352 Fax: 06220-303 Erläuterungen zum Bewertungssystem Kommentar der stationären Pflegeeinrichtung

Mehr

Ergebnisbericht 2016 für das Elisabeth-Haus

Ergebnisbericht 2016 für das Elisabeth-Haus Ergebnisbericht 2016 für das Elisabeth-Haus Prüfung von anbieterverantworteten Wohngemeinschaften durch die Kommunale Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht) Nach 30 WTG werden anbieterverantwortete

Mehr

Ergebnisbericht [WG im Speicher, Lemgo] Prüfung am Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO

Ergebnisbericht [WG im Speicher, Lemgo] Prüfung am Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Anbieterverantwortete Wohngemeinschaft Nach 30 WTG werden anbieterverantwortete Wohngemeinschaften regelmäßig

Mehr

sehr gut 1.0

sehr gut 1.0 Seite 1 von 5 Pflegekarte drucken Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Christiansreuther Str. 29, 95032 Hof Tel: 09281 / 786414 Fax: 09281 / 786413 manuela.koppmeier@hospitalstiftung-hof.de http://www.hospitalstiftung-hof.de

Mehr

c/o mcw Wuhrmattstrasse Zofingen Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung

c/o mcw Wuhrmattstrasse Zofingen Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung c/o mcw Wuhrmattstrasse28 4800 Zofingen info@netzwerk-kinderbetreuung.ch Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung Zum Wohl des Kindes

Mehr

Wasserrecht; Trinkwasserversorgung der Gemeinde Antdorf. Anlage: 1 Lageplan M 1 : 2.500. I. Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.02.

Wasserrecht; Trinkwasserversorgung der Gemeinde Antdorf. Anlage: 1 Lageplan M 1 : 2.500. I. Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.02. Wasserrecht; Trinkwasserversorgung der Gemeinde Antdorf Anlage: 1 Lageplan M 1 : 2.500 I. Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.02.2013 Die Allgemeinverfügung zur Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung

Mehr

Kinderkrippe Westerham

Kinderkrippe Westerham Kinderkrippe Westerham Ich benötige für mein Kind einen Platz in der Kinderkrippe Westerham ab (Datum) Name, Vorname: m w Geburtstag und -ort: Straße, HsNr., Wohnort: Nationalität: Mit den Aufnahmebedingungen,

Mehr

für den Landkreis Freyung-Grafenau

für den Landkreis Freyung-Grafenau Amts- blatt für den Landkreis Freyung-Grafenau Nummer 5 Freyung, 30.04.2013 43. Jahrgang Datum Inhalt Seite 15.04.2013 Haushaltssatzung 2013 des (Mittel-)Schulverbandes Schönberg 16 15.04.2013 Haushaltssatzung

Mehr

Die Lage Verkehrsanbindung Einrichtungen im Umkreis

Die Lage Verkehrsanbindung Einrichtungen im Umkreis Die Checkliste für Ihre Besichtigungen Nutzen Sie diese Checkliste als Leitfaden für die Besichtigung eines Alten- oder Pflegeheims. Sammeln Sie Informationen über den Standort, die Einrichtung sowie die

Mehr

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung Seite 1 von 5 Pflegekarte drucken ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Peter-Dörfler-Str. 9, 87616 Marktoberdorf Tel: 08342 / 9166320 Fax: 08342 / 9166359 info@ahgulielminetti.brk.de

Mehr

Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft über Maßnahmen zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit

Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft über Maßnahmen zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft über Maßnahmen zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit vom 28.03.2013 Az.: IPS 3d 7321.425 Zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit werden

Mehr

Vitalis Wohnpark Bad Essen

Vitalis Wohnpark Bad Essen Vitalis Wohnpark Bad Essen Konzept zur Angehörigenarbeit Am Freibad 3 49152 Bad Essen Tel. (0 54 72) 9 59-0 Fax (0 54 72) 9 59-4 95 www.vitalis-wohnpark.de Email: vbes@vitalis-wohnpark.de Gliederung UNSER

Mehr

Ambulanter Pflegedienst Peter Tauber Station: Atzbacher Str.10-35633 Lahnau - Tel.: 06441/66198 Fax: 963500 - Mobiltel.

Ambulanter Pflegedienst Peter Tauber Station: Atzbacher Str.10-35633 Lahnau - Tel.: 06441/66198 Fax: 963500 - Mobiltel. Das auf Basis des Pflegeleitbildes entwickelte Konzept definiert das pflegerische Angebot und ist Handlungsorientierung für alle Mitarbeiter, es präzisiert unsere Zielsetzungen und regelt Organisation

Mehr

Lernsituation: Einbeziehen theoretischer Grundlagen

Lernsituation: Einbeziehen theoretischer Grundlagen Qualifikationsschein 6.1.0.1 Lernsituation: Einbeziehen theoretischer Grundlagen erkennt die Bedeutung von Alter, Gesundheit, Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit reflektiert ihre persönlichen

Mehr

Sozialdienst. Unsere Leistungen. Höchstgelegene Lungenfachklinik Deutschlands

Sozialdienst. Unsere Leistungen. Höchstgelegene Lungenfachklinik Deutschlands Sozialdienst Unsere Leistungen Höchstgelegene Lungenfachklinik Deutschlands Der Sozialdienst der Klinik St. Blasien GmbH Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, sehr geehrte Damen und Herren, im

Mehr

Verordnung über personelle Anforderungen für stationäre Einrichtungen (LPersVO) 3. Heimkonferenz Landratsamt Bodenseekreis

Verordnung über personelle Anforderungen für stationäre Einrichtungen (LPersVO) 3. Heimkonferenz Landratsamt Bodenseekreis Verordnung über personelle Anforderungen für stationäre Einrichtungen (LPersVO) 3. Heimkonferenz Landratsamt Bodenseekreis Achim Lange, Sachgebietsleiter der Heimaufsicht 1 Übersicht und Schwerpunkte I.

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab

AMTSBLATT des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab AMTSBLATT des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab Nr. 4 Neustadt a.d. Waldnaab, den 14. April 2016 46. Jahrgang Inhaltsübersicht Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord vom 04. April

Mehr

Nr.09 19.05.2016 43. Jahrgang. Haushaltssatzung. Haushaltssatzung des Landkreises Main-Spessart, Karlstadt, für das Haushaltsjahr 2016

Nr.09 19.05.2016 43. Jahrgang. Haushaltssatzung. Haushaltssatzung des Landkreises Main-Spessart, Karlstadt, für das Haushaltsjahr 2016 A M T S B L A T T 1Z 20 532 B Amtliches Organ des Landratsamtes und Landkreises Main-Spessart Nr.09 19.05.2016 43. Jahrgang Inhaltsverzeichnis des amtlichen Teils Kreisangelegenheiten Haushaltssatzung

Mehr

Handreichung zum FQA-Prüfbericht für stationäre Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung

Handreichung zum FQA-Prüfbericht für stationäre Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung Handreichung zum FQA-Prüfbericht für stationäre Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung Vorbemerkung Zur Prüfung: Die Veröffentlichung der Prüfberichte in geeigneter ( standardisierter

Mehr

LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH

LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH Landratsamt Amberg-Sulzbach, Postfach 1754, 92207 Amberg Dr. Loew Soziale Dienstleistungen GmbH & Co KG Gewerbering Süd 12 92533 Wernberg-Köblitz Fachstelle für Pflege- und

Mehr

Trojaweg 17 97084 Würzburg Bankverbindungen:

Trojaweg 17 97084 Würzburg Bankverbindungen: Fachbereich Soziales FQA (Heimaufsicht) B r i e f a n s c h r i f t : S t a d t W ü r z b u r g 97067 W ü r z b u r g ARCHE - Gemeinnützige evangelische Gesellschaft für Alten- und Behindertenhilfe mbh

Mehr

Allgemeinverfügung zur. Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach. 35 Abs. 3 GGVSEB

Allgemeinverfügung zur. Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach. 35 Abs. 3 GGVSEB Stand: 01.07.2016 Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach 35 Abs. 3 GGVSEB im Bereich der Stadt Leverkusen Gemäß 35 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung

Mehr

Marie-Schmalenbach-Haus. Wohlbefinden und Sicherheit in Gemeinschaft

Marie-Schmalenbach-Haus. Wohlbefinden und Sicherheit in Gemeinschaft Wohlbefinden und Sicherheit in Gemeinschaft Pastor Dr. Ingo Habenicht (Vorstandsvorsitzender des Ev. Johanneswerks) Herzlich willkommen im Ev. Johanneswerk Der Umzug in ein Altenheim ist ein großer Schritt

Mehr

Registrierungsbescheid

Registrierungsbescheid Registrierungsbescheid Hauptansprechpartner: Amsterdamerstr. 18 Frau Manuela Leiting 97424 Schweinfurt Ettore-Bugatti-Straße 6-14 51149 Köln Telefon: +49 02203 8987 411 Fax: +49 02203 8987 976 E-Mail-Adresse:

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Hartmann Dietmar Pflegedienst "Arche Noah" Leipzigerstr. 10, Bous Tel: Fax:

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Hartmann Dietmar Pflegedienst Arche Noah Leipzigerstr. 10, Bous Tel: Fax: Qualität des ambulanten Pflegedienstes Leipzigerstr. 10, 66359 Bous Tel: 06834922772 Fax: 06834922773 Pflegerische Leistungen Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen Dienstleistung und Organisation

Mehr

Vergleich stationäre Einrichtungen

Vergleich stationäre Einrichtungen Vergleich stationäre Einrichtungen Preisvergleich vollstationäre Pflege Vergleich des Personalschlüssels Hinweise: Woran erkenne ich ein gutes Pflegeheim Stand: Januar 2011 Preisvergleich Vollstationäre

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID

SOZIALGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 64 R 1165/11 In dem Rechtsstreit A. IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID Klägerin, Proz.-Bev.: Rechtsanwälte B. g e g e n C. Beklagte, hat das Sozialgericht Hannover - 64.

Mehr

Ordnung über das Verfahren zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten

Ordnung über das Verfahren zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten Ordnung über das Verfahren zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten vom 17. Juni 2015 aufgrund von 13 Abs. 3 des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen

Mehr

Selbstauskunftsbogen stationäre Pflegeeinrichtung

Selbstauskunftsbogen stationäre Pflegeeinrichtung Selbstauskunftsbogen stationäre Pflegeeinrichtung Daten zur Einrichtung: Strasse PLZ/Ort Institutionskenn-zeichen (IK) 1. 2. Telefon Fax E-Mail Internet-Adresse Träger/Inhaber Adresse Trägerart privat

Mehr

In Betrieben mit Betriebs-/Personalrat/MAV sollte eine Kopie jeder Überlastungsanzeige unbedingt auch an die Interessenvertretung gehen!

In Betrieben mit Betriebs-/Personalrat/MAV sollte eine Kopie jeder Überlastungsanzeige unbedingt auch an die Interessenvertretung gehen! Einleitung Was ist eine Überlastungsanzeige bzw. eine Entlastungsanzeige? Sie ist eine schriftliche Information an den/die Vorgesetzten und den Arbeitgeber über unhaltbare Arbeitsbedingungen. Nach 15 und

Mehr

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung

Mehr

Fragebogen für Angehörige von Bewohnerinnen in Hamburger Wohn- und Pflegeeinrichtungen

Fragebogen für Angehörige von Bewohnerinnen in Hamburger Wohn- und Pflegeeinrichtungen Fragebogen für Angehörige von Bewohnerinnen in Hamburger Wohn- und Pflegeeinrichtungen Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens: Der Fragebogen ist für die Person gedacht,

Mehr

Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V

Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V Pflegeeinrichtung Vertragsärztin/Vertragsarzt Adresse Praxisanschrift Institutskennzeichen (IK) LANR BSNR 1 Gegenstand und Ziele des Kooperationsvertrages (1)

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege StMGP - Postfach 80 02 09-81602 München An die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA) über

Mehr

An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Änderungen des EBM zum 1. Juli 2016

An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Änderungen des EBM zum 1. Juli 2016 KVB 80684 München Abrechnung An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können Ihr Ansprechpartner: Servicetelefon Abrechnung Telefon: 0 89 / 5 70 93-4 00 10 Fax:

Mehr

Informationen zu den Heimkosten und Leistungen im Heim

Informationen zu den Heimkosten und Leistungen im Heim Informationen zu den Heimkosten und Leistungen im Heim Wir begleiten Menschen. Wir ermöglichen mit unseren vielfältigen Angeboten älteren Menschen einen individuellen und selbstbestimmten Lebensweg, den

Mehr

Das neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens. Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit

Das neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens. Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit Das neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit Sterbende Menschen gehören in die Mitte der Gesellschaft

Mehr