Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat
|
|
- Ingeborg Eberhardt
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Seite Landeshauptstadt 1 von 6 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, München Gegen Zustellungsurkunde MFZ Münchner Förderzentrum GmbH Geschäftsführung Garmischer Straße 241 Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe FQA/Heimaufsicht KVR-I/24 Ruppertstr München heimaufsicht.kvr@muenchen.de München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG Träger der Einrichtung: MFZ Münchner Förderzentrum GmbH Garmischer Straße München Geprüfte Einrichtung: MFZ Münchner Förderzentrum Freimann Burmesterstraße München Sehr geehrte Damen und Herren, in o.g. Einrichtung wurde am eine unangemeldete Prüfung zur Mangelnachprüfung in Verbindung mit einer Regelprüfung durchgeführt Gegenstand der Überprüfung waren, so weit möglich, Gespräche mit Bewohnerinnen und Bewohnern sowie mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtung. Weiterhin wurden teilnehmende Beobachtungen durchgeführt. Stichprobenartig wurde die festgestellte Ergebnisqualität anhand der entsprechenden Dokumentationsunterlagen hinterfragt. U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße Bus: Linien 131,152 Haltestelle Poccistraße
2 Seite 2 von 6 Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Personal Arzneimittel Pflege und Dokumentation Wohnqualität Betreuung Mitwirkung Freiheit einschränkende Maßnahmen Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Stationäre Wohneinrichtung Angebotene Wohnformen: Wohnen für Menschen mit schwerstmehrfacher Behinderung Tagesstrukturierende Maßnahmen für Menschen mit Behinderung: Werkstatt für Menschen mit Behinderung mit unterschiedlichen Arbeitsbereichen, sowie eine Förderwerkstätte Therapieangebote: Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Schwimmbad Angebotene Plätze: 79 BW Belegte Plätze: 78 Einzelzimmerquote: 100 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 48,02 % Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 3 II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen (Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.) In der hellen und großzügigen Wohneinrichtung gibt es für die Bewohnerinnen und Bewohner eine Kombination von Wohnangebot, Förderstätte und Werkstätte in einem Haus. Es stehen zudem mehrere Therapieangebote zur Verfügung, die Möglichkeit in Begleitung das hausinterne Schwimmbad zu nutzen und eine Förderung im ganzheitlichen Ansatz zu erhalten. Im Rahmen der Prüfung wurde der Wohnbereich mit dem Angebot der Tagesbetreuung besucht. Die Angebote sind individuell auf den Bedarf zugeschnitten und orientieren sich an den
3 Seite 3 von 6 Wünschen der Bewohner. Mit einem Bewohner konnte ein längeres Gespräch geführt werden. Er lud die FQA zum Besuch in sein Zimmer ein und äußerte sich sehr positiv über seine Betreuung und Versorgung in der Einrichtung. Zu seinen Bewegungsübungen benötigt er kontinuierliche Begleitung durch das Personal, diese erhalte er stets zuverlässig. Die im letzten Jahr schwierigere Personalsituation stelle sich aus seiner Sicht nun gut dar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sehr um die Belange der Bewohnerinnen und Bewohner bemüht und er schilderte insgesamt eine sehr positive Wohn- und Betreuungssituation. Die Bewohnervertretung wurde zurückliegend neu gewählt und u.a. durch das Gespräch mit einem der Bewohnervertreter konnte der Rückschluss hinsichtlich einer funktionierenden Umsetzung der Mitbestimmung in der Einrichtung gewonnen werden. Die hohe Bereitschaft der Leitungen ermutigte das Gremium zu verschiedenen Vorschlägen und Verbesserungen in der Wohn- und Lebensqualität. Hinsichtlich der WLAN Versorgung im Haus wurde die vorherige Verbindung, die sich nur auf die Gemeinschaftsräume bezog, auch auf die einzelnen Zimmer ausgeweitet, was sehr geschätzt wird. Die Prüfung der Förderplanung ergab fachlich passende und anspruchsvoll gewählte Ziele, die eine eindeutige Verbesserung der Lebensqualität bedeuten. Die Notwendigkeit der kontinuierlichen und aussagekräftigen Dokumentationseinträge bezüglich der Umsetzung der Förderplanung wurde thematisiert. Insbesondere auch hinsichtlich der zum Teil hausübergreifend stattfindenden Zielverfolgung im multiprofessionellen Ansatz, der positiv zu sehen ist. Es wurde empfohlen, die Besonderheiten und Ergebnisse bei der Durchführung hier auch auf die positiven Aspekte zu lenken. Die Gespräche mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie der Besuch in verschiedenen persönlichen Wohnräumen lassen einen sehr positiven Rückschluss im Hinblick auf Wohn- und Betreuungsqualität in der Einrichtung zu. Die befragten Bewohnerinnen und Bewohner waren alle zufrieden mit der Versorgung und der Betreuung. Sie äußerten sich positiv über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren wertschätzenden Umgang. Es wurde die pflegerische Versorgung von fünf Bewohnerinnen und Bewohnern überprüft. Eine eventuell vorliegende Dekubitusgefährdung wurde erkannt und fachlich geeignete Maßnahmen geplant und umgesetzt. Die Maßnahmen im Umgang mit aspirationsgefährdeten Bewohnerinnen und Bewohnern war fachlich adäquat. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten umfassend über alle Lebensbereiche der Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Bedürfnisse und Vorlieben Auskunft geben. Es war ersichtlich, dass sich die Teams auf den Wohngruppen mit komplexen pflegerischen Themen eingehend beschäftigen, um individuelle Lösungen zur Steigerung der Lebensqualität zu finden. In den Gesprächen mit den Bewohnerinnen und Bewohnern wurde festgestellt, dass alle überprüften einwilligungsfähigen Bewohnerinnen und Bewohner, die zum Teil nicht bewegungsfähig waren, Bettgitter zum Schutz vor dem Herausfallen wollten. Es wurde empfohlen, die Bewohnerinnen und Bewohner hinsichtlich der Bettgitter zu beraten bzw. Alternativangebote wie z.b. Niederflurbetten zu machen. Bei einem Bewohner wurden Alternativmaßnahmen zu Bettgittern diskutiert. Es wurde angeraten, eine Fallbesprechung im Team zu machen und nach Auslösern für die Unruhe zu suchen.
4 Seite 4 von 6 Die Durchführung pflegerischer Maßnahmen wie z.b. basale Stimulation zur Beruhigung und die Beobachtung des Schlafverhaltens wie z.b. Zubettgehzeit wurde empfohlen. Bei den überprüften Bewohnerinnen und Bewohnern waren alle angeordneten Bedarfsmedikamente vorrätig. Liquide Arzneimittel waren mit dem Anbruchsdatum versehen. II.2 Qualitätsentwicklung (Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.) Die Bewohnervertretung in der Einrichtung ist erfolgreich installiert, kann die gesetzliche Mitwirkung gut umsetzen und erfährt bis zur Leitungsebene eine wertschätzende Anerkennung. In der Einrichtung war ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess zu beobachten, der durch die Leitung angestrebt wird. Die Prüfungen werden von Personal und Leitung sehr offen und transparent begleitet. Angesprochene Empfehlungen und auch Mangelsachverhalt wurden umgehend bearbeitet, abgestellt und die FQA zur erfolgreichen Umsetzung informiert. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 Satz 1 PfleWoqG erfolgt. III.1. Qualitätsbereich: Personal III.1.1 Sachverhalt: Zur Überprüfung der Fachkraftquote wurde der Dienstplan mit dem aktuellen Stellenplan abgeglichen und anhand der aktuellen Hilfebedarfsgruppen der Bewohnerinnen und Bewohner das Personal berechnet. Hinsichtlich des Gesamtpersonals ergab sich ein Überhang. Bei den eingesetzten Fachkräfte war aufgrund hausinternem Wechsel bzw. Kündigung in den beiden Vormonaten eine Unterschreitung festzustellen. Die gesetzlich erforderliche Fachkraftquote von 50% war mit 48,02 % somit nicht erfüllt. III.1.2 Gemäß dem 15 Abs. 1 Ausführungsverordnung dürfen betreuende Tätigkeiten nur durch Fachkräfte bzw. unter deren angemessener Beteiligung wahrgenommen werden. Hierbei muss bei mehr als vier Pflegebedürftigen mindestens jeder zweite weitere Beschäftigte eine Fachkraft sein. Das Unterschreiten der Fachkraftquote stellt gemäß Art. 3 Abs. 3 Nr. 1 i.v.m. 15 Abs. 1 AVPfleWoqG einen Mangel dar. Der Träger ist kraft Gesetzes dazu verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen. III.1.3 Der Einrichtung wird dringend empfohlen, immer ausreichend Fachkräfte zu beschäftigen, um die gesetzliche Fachkraftquote von mindestens 50% erfüllen zu können. Dabei soll sichergestellt werden, dass beispielsweise bei Langzeiterkrankung oder Kündigung stets genügend Fachkräfte vorhanden sind.
5 Seite 5 von 6 (Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.) IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeit der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt. Am Tag der Prüfung wurden keine wiederholten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt. Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. Dem Träger wurde mit Schreiben vom Gelegenheit gegeben, sich zu den festgestellten Mängeln gem. Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG zu äußern. Hiervon machte der Träger mit einem Schreiben vom Gebrauch. In diesem Schreiben wurden keine Tatsachen vorgebracht, die zu einer anderen Entscheidung hätten führen können. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem am Tag der Prüfung festgestellten Sachverhalt um eine Momentaufnahme handelt, sodass ein im Nachgang zu der Prüfung evtl. erfolgtes Abstellen von Mängeln im Rahmen des Anhörungsverfahrens unberücksichtigt bleiben muss. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes wurden beachtet. Im Gespräch mit der Einrichtungsleitung wurde angeboten, dass die FQA für Fragen und zur Beratung gerne zur Verfügung steht. Der Bezirk Oberbayern und das Referat für Gesundheit und Umwelt haben einen Abdruck dieses Schreibens zur Kenntnisnahme erhalten. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.
6 Seite 6 von 6 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Landeshauptstadt München (Kreisverwaltungsreferat) in München einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht, Bayerstr. 30, München (Postanschrift: Postfach , München) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht, Bayerstr. 30, München (Postanschrift: Postfach , München) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl 2007 S.390), in Kraft seit dem wurde im Bereich des Heimrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. - Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch E- Mail) ist unzulässig.
Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat
Seite Landeshauptstadt 1 von 7 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Gegen Zustellungsurkunde AWO München gemeinnützige Betriebs-GmbH
MehrRechtsbehelfsbelehrung
Anhang smuster 1a Variante 1 (neutraler Stil): Fakultatives Widerspruchsverfahren in Fällen, in denen sich der Verwaltungsakt an einen Betroffenen richtet (Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 AGVwGO) Gegen
MehrSeite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat
Seite Landeshauptstadt 1 von 5 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Social Care Services Europe GmbH Herrn Dr. Beyer Heckenstr.
MehrWeidenweg 11 95183 Feilitzsch-Zedtwitz Herr Bernd Hudetz www.haus-regnitztal.de
Landratsamt Hof Soziale Angelegenheiten FQA Schaumbergstraße 14 95032 Hof Seniorenheim Haus Regnitztal GmbH Weidenweg 11 95183 Feilitzsch-Zedtwitz Betreff: Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes
Mehr51-PfleWoqG
Landratsamt Landshut Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht- (FQA) Landratsamt Landshut Veldener Str. 15 Per Postzustellungsurkunde BRK Kreisverband gesetzlich
MehrRechtsbehelfsbelehrungsmuster
Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr smuster Anlage 1: smuster 1a Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Zugang für die Übermittlung elektronischer
MehrAktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] Zimmer-Nr. Bad Tölz, FQA Telefax [08041] BT, Josefistift
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Postfach 1360 D-83633 Bad Tölz Josefi-Spitalstiftung verwaltet d. d. Stadtverwaltung Bad Tölz Frau Furmanek Am Schlossplatz 1 83646 Bad Tölz Aktenzeichen Ihr Schreiben
MehrSeite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat
Seite Landeshauptstadt 1 von 9 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Gegen Zustellungsurkunde AWO München gemeinnützige Betriebs-GmbH
MehrMarktplatz 11. 85072 Eichstätt. Bahnhofplatz 3. 85072 Eichstätt. Anlagen. 1 Erklärung zur Veröffentlichung des Prüfberichts
Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung:
MehrPflegestation Henlestraße Henlestraße 2 a, 97074 Würzburg. Anlagen...
Fachbereich Soziales FQA (Heimaufsicht) B r i e f a n s c h r i f t : S t a d t W ü r z b u r g 97067 W ü r z b u r g Bayerisches Rotes Kreuz - Kreisverband Würzburg - Herrn Reinhold Weißenseel Zeppelinstraße
MehrA. Gesetz zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes. Vom 22. Mai 2013
2170-5-A Gesetz zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes Vom 22. Mai 2013 Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird: 1 Das Gesetz
MehrSeite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat
Seite Landeshauptstadt 1 von 6 München Kreisverwaltungsreferat I. Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe Waffen,
MehrPrüfbericht 2. Rottauer Str. 1 83224 Grassau. Rottauer Str. 1 83224 Grassau
Sachgebiet Soziales und Senioren Fachstelle Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) Traunstein, 17.10.2013 Landratsamt Traunstein Postfach 83276 Traunstein Per Zustellungsurkunde Seniorenheim Grassau GmbH
MehrA M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis
A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall
MehrInvestitionsförderung zum Kauf eines Eigentumsanteils für ein neues Bürogebäude des KBM e.v.
LfL, Abt. Förderwesen, Menzinger Straße 54, 80638 München Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe e. V. Amalienstr. 21/22 Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Abteilung Förderwesen
MehrIhre Nachricht Bitte in der Antwort angeben Haus Zimmer Miesbach, - 43.1-4821-8-La H 1.06 19. Juni 2012
. Landratsamt * Postfach 303 * 83711 Fischbachau Pflege- und Therapiezentrum GmbH z. Hd. Herrn Alfred Pohl Hauptstr. 16 22 83730 Fischbachau Landratsamt www.landratsamt-miesbach.de Fachbereich Gesundheit,
MehrSeestraße Wurmannsquick
Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung nach Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung:
MehrLANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH
LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH Landratsamt Amberg-Sulzbach, Postfach 1754, 92207 Amberg Dr. Loew Soziale Dienstleistungen GmbH & Co KG Gewerbering Süd 12 92533 Wernberg-Köblitz Fachstelle für Pflege- und
MehrAktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-393 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 5-4821 Telefax [08041] 505-519 B 1.083 31.01.2013
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Postfach 1360 D-83633 Bad Tölz St. Ursula Pflegeheim GmbH Herr Gahren Sudetenstr. 5 82538 Geretsried Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-393 Zimmer-Nr.
MehrElisa Seniorenstift Ingolstadt GmbH Lilienthalallee München
Stadt Ingolstadt - 85047 Ingolstadt Elisa Seniorenstift Ingolstadt GmbH Lilienthalallee 25 80939 München Amt für Soziales FQA / Heimaufsicht Telefon (0841) 3 05-0 Telefax (0841) 3 05-16 29 E-Mail fqa@ingolstadt.de
MehrAnsbacher Straße 5, 63743 Aschaffenburg
Stadt Aschaffenburg Postfach 10 01 63 63701 Aschaffenburg St. Josefs-Stift ggmbh z.h. Herrn Götz Pfarrer-Robert-Kümmert-Straße 1 97249 Eisingen Amt für soziale Leistungen Sachgebiet Fachstelle für Pflege-
MehrTräger der Einrichtung: Eyb`sche Heilig-Geist-Stiftung. Marktplatz 11. 85072 Eichstätt. Bahnhofplatz 3.
Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung:
MehrAmbulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht)
Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht) Referent: Herr Dipl. Sozialpädagoge Richard Binzer Fachstelle
MehrA M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis
A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall
MehrWIDERSPRUCHSBESCHEID
Hinweis: Mit anliegenden Mustern soll den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren eine Hilfestellung hinsichtlich des formalen Aufbaus eines Widerspruchsbescheides im Saarland gegeben werden. Über
MehrPrüfbericht 2. Altweg Marquartstein. Rottauer Str Grassau
Sachgebiet Soziales und Senioren Fachstelle Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) Traunstein, 22.04.2016 Landratsamt Traunstein Postfach 83276 Traunstein Per Zustellungsurkunde Seniorenheim Grassau GmbH
MehrAktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-0 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 3-4810 FQA Telefax [08041] 505-525 15.03.2016 GER, Schwaigwall
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Postfach 1360 D- 83633 Bad Tölz Senioren- und Pflegeheim Schwaigwall GmbH z.hd. Frau Barbara Fuchs, Herrn Franz X. Fuchs Schwaigwall 4 82538 Geretsried Aktenzeichen
MehrErgebnisbericht CMS Pflegewohnstift Rodenbergtor. nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO
nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4,5 WTG-DVO Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot Nach 23,
MehrAMTSBLATT. Nr. 12 14.05.2014 2014. Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises
AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00
MehrHandreichung zum FQA-Prüfbericht für stationäre Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung
Handreichung zum FQA-Prüfbericht für stationäre Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung Vorbemerkung Zur Prüfung: Die Veröffentlichung der Prüfberichte in geeigneter ( standardisierter
MehrAMTSBLATT. Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12
AMTSBLATT DES LANDKREISES AICHACH-FRIEDBERG Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12 Herausgeber: Landratsamt Aichach-Friedberg Münchener Str. 9 86551 Aichach und Dienststelle Friedberg Halbjährlicher Bezugspreis
MehrAktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-0 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 5-4810 FQA Telefax [08041] 505-525 B 1.082 10.03.2014
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Postfach 1360 D- 83633 Bad Tölz Stiftung Marienstift München Herrn Dr. Dr. Hölzel Klugstr. 144 80637 München Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-0 Zimmer-Nr.
MehrZ u w e n d u n g s b e s c h e i d (Projektförderung)
Muster 2 a 8 zu Pos. 6.1 des Kinder- und Jugendförderplans öffentliche Träger (Bewilligungsbehörde) Az.:...... Ort/Datum Fernsprecher (Anschrift der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers) Z u
MehrAnlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen
MehrErgebnisbericht [WG im Speicher, Lemgo] Prüfung am Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO
Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Anbieterverantwortete Wohngemeinschaft Nach 30 WTG werden anbieterverantwortete Wohngemeinschaften regelmäßig
MehrRegistrierungsbescheid
Registrierungsbescheid Hauptansprechpartner: Amsterdamerstr. 18 Frau Manuela Leiting 97424 Schweinfurt Ettore-Bugatti-Straße 6-14 51149 Köln Telefon: +49 02203 8987 411 Fax: +49 02203 8987 976 E-Mail-Adresse:
MehrA m t s b l a t t. des Landkreises Ebersberg. Inhaltsverzeichnis
A m t s b l a t t des Landkreises Ebersberg 1Nummer 16 Herausgeber: Landratsamt Ebersberg Eichthalstr. 5 Telefon: 08092 823-0 E-mail: poststelle@lra-ebe.deuh 85560 Ebersberg Telefax: 08092 823-210 Internet:
MehrLANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH
LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH Landratsamt Amberg-Sulzbach, Postfach 1754, 92207 Amberg BRK Kreisverband Amberg-Sulzbach Amselweg 30 92224 Amberg Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen -Qualitätsentwicklung
MehrLANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH
LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH Landratsamt Amberg-Sulzbach, Postfach 1754, 92207 Amberg Dr. Loew Soziale Dienstleistungen GmbH & Co KG Gewerbering Süd 12 92533 Wernberg-Köblitz Fachstelle für Pflege- und
MehrAnlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen
MehrIn der Einrichtung wurde am von 08:30 Uhr bis ca. 16:15 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt.
Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung nach Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) Träger der Einrichtung:
MehrVerwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO
Beck-Texte im dtv 5526 Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO Textausgabe von Prof. Dr. Ulrich Ramsauer 39., neu bearbeitete Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck
MehrAnlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen
MehrWasserrecht; Trinkwasserversorgung der Gemeinde Antdorf. Anlage: 1 Lageplan M 1 : 2.500. I. Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.02.
Wasserrecht; Trinkwasserversorgung der Gemeinde Antdorf Anlage: 1 Lageplan M 1 : 2.500 I. Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.02.2013 Die Allgemeinverfügung zur Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung
Mehr3. Die sofortige Vollziehbarkeit dieser Verfügung wird gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im öffentlichen Interesse angeordnet.
Allgemeinverfügung über das Verbot des Mitführens von Glas und anderen Getränkebehältnissen sowie ein Aufenthaltsverbot an Weiberfastnacht vom 27.06.2012 Hiermit wird gemäß 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz
MehrSOZIALGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID
SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 64 R 1165/11 In dem Rechtsstreit A. IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID Klägerin, Proz.-Bev.: Rechtsanwälte B. g e g e n C. Beklagte, hat das Sozialgericht Hannover - 64.
MehrQualität der stationären Pflegeeinrichtung Pflege im Keltenhof Senioren- und Pflegeheim
dem 1. nuar 2014 gültigen Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Pflege im Keltenhof Senioren- und Pflegeheim Hauptstr. 16, 94351 Feldkirchen Tel.: 09420 1308 Fax: 09420 1464 pflege-im-keltenhof@t-online.de
Mehr1. Begriffsklärung. 2. Beteiligte Personen. 3. Herausforderungen. 4. Mögliche Folgen. 5. Mögliche Reaktionen
aus Sicht der FQA 1. Begriffsklärung 2. Beteiligte Personen 3. Herausforderungen 4. Mögliche Folgen 5. Mögliche Reaktionen 6. Erfolgsfaktoren gelungener Essensituationen Unterstützung des Bewohners beim
MehrABDRUCK. Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-291,430 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 5-4810 FQA Telefax [08041] 505-519 1.082 19.04.
ABDRUCK Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Postfach 1360 D-83633 Bad Tölz Stiftung Marienstift München Herrn Dr. Dr. Hölzel Klugstr. 144 80637 München Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-291,430
MehrSozialgericht Hannover
Sozialgericht Hannover IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet am: 11. November 2013 S 59 AS 587/12 A., Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit B. - Klägerin - Proz.-Bev.:
MehrIII/OA/O 19. Mai 2006
Stadt Fürth - 90744 Fürth 32 Ordnungsamt Amt/Dienststelle Schwabacher Str. 170 Dienstgebäude Frau Friedrich 307 Auskunft erteilt Zimmer-Nr. 974-1470 974-1463 Telefon (0911) Telefax (0911) oa@fuerth.de
MehrAnlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen
MehrA M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 07. Dezember Nr. 49 2012
A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt Freitag, 07. Dezember Nr. 49 2012
MehrSOZIALGERICHT HANNOVER
SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 64 R 1498/11 Die Verkündung wird durch Zustellung ersetzt. IM NAMEN DES VOLKES A., Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit URTEIL B.
MehrLeitbild. des Jobcenters Dortmund
Leitbild des Jobcenters Dortmund 2 Inhalt Präambel Unsere Kunden Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Unser Jobcenter Unsere Führungskräfte Unser Leitbild Unser Jobcenter Präambel 03 Die gemeinsame
MehrFormularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung
Musterformulare/Referendariat Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung von Dieter Fleck, Dr. Werner Böhme, Dr. Ludwig Kroiß, Irene Neurauter 21., überarbeitete Auflage Formularsammlung für Rechtspflege
MehrErgebnisbericht 2016 für das Elisabeth-Haus
Ergebnisbericht 2016 für das Elisabeth-Haus Prüfung von anbieterverantworteten Wohngemeinschaften durch die Kommunale Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht) Nach 30 WTG werden anbieterverantwortete
MehrImmissionsschutz; Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse der Fa. Ziegelwerk Peter Kormann GmbH, Zur Ziegelei 2, Laimering.
Landratsamt Aichach-Friedberg Postfach 13 40 86544 Aichach Gegen Postzustellungsurkunde Ziegelwerk Peter Kormann GmbH Herrn Geschäftsführer Peter Kormann Zur Ziegelei 2 86453 Laimering Immissionsschutz/
Mehrc/o mcw Wuhrmattstrasse Zofingen Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung
c/o mcw Wuhrmattstrasse28 4800 Zofingen info@netzwerk-kinderbetreuung.ch Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung Zum Wohl des Kindes
Mehr2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2. I n h a l t. Kreistagssitzung. Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting
6 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2 I n h a l t Kreistagssitzung Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG);
MehrAmtsblatt gegründet 1746
Amtsblatt gegründet 1746 Stadt Augsburg Nummer 31, 03. August 2012, Seite 186 Einzelpreis 0,50 Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan (BP) Nr. 278, Südlich der Stuttgarter Straße, zwischen Meierweg und Donauwörther
Mehr2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43. I n h a l t. Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen
169 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43 I n h a l t Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen Bekanntmachung der Feststellung
MehrVerordnung über personelle Anforderungen für stationäre Einrichtungen (LPersVO) 3. Heimkonferenz Landratsamt Bodenseekreis
Verordnung über personelle Anforderungen für stationäre Einrichtungen (LPersVO) 3. Heimkonferenz Landratsamt Bodenseekreis Achim Lange, Sachgebietsleiter der Heimaufsicht 1 Übersicht und Schwerpunkte I.
MehrQualitätsentwicklung durch fachliches Controlling und Personalbemessung. Vortrag beim 1. NRW Beistandschaftstag 23. Juni 2015
Qualitätsentwicklung durch fachliches Controlling und Personalbemessung Vortrag beim 1. NRW Beistandschaftstag 23. Juni 2015 79 SGB VIII: Gesamtverantwortung, Grundausstattung (1) Die Träger der öffentlichen
MehrInformationsveranstaltung für Führungskräfte in der Altenhilfe
Informationsveranstaltung für Führungskräfte in der Altenhilfe 19. August 2014, Münster Concunia GmbH WPG StBG Folie 1 Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte arbeiten bundesweit und vertreten stationäre
MehrLieferantenauswahl und - beurteilung
Seite 1 von 9 PB 7.4-1: Lieferantenauswahl und - 1 Ziel und Zweck Die Qualität unserer Dienstleistungen hängt in hohem Maße von der Qualität der zugekauften Materialien, Produkte und Dienstleistungen ab.
MehrSOZIALGERICHT OLDENBURG IM NAMEN DES VOLKES
SOZIALGERICHT OLDENBURG Az.: S 49 AS 309/05 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am: 31. August 2006 { } Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle URTEIL In dem Rechtsstreit,,, Kläger, Prozessbevollmächtigter:
MehrNr.09 19.05.2016 43. Jahrgang. Haushaltssatzung. Haushaltssatzung des Landkreises Main-Spessart, Karlstadt, für das Haushaltsjahr 2016
A M T S B L A T T 1Z 20 532 B Amtliches Organ des Landratsamtes und Landkreises Main-Spessart Nr.09 19.05.2016 43. Jahrgang Inhaltsverzeichnis des amtlichen Teils Kreisangelegenheiten Haushaltssatzung
MehrHaus Spielberg. Wohnhaus für Menschen mit Behinderung
Haus Spielberg Wohnhaus für Menschen mit Behinderung Ein Zuhause in der Gemeinschaft Unser Haus in Spielberg Selbstbestimmung und Selbständigkeit, Gemeinschaft und Zusammenhalt: Das wünscht sich jeder
MehrAmtsblatt für den Landkreis Günzburg Nr. 22 vom 29. Mai 2015
Landratsamt Günzburg Dienstgebäude: Landratsamt Günzburg Dienststelle Krumbach Herausgeber und Druck An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg Telefon (0 82 21) 95-0, Telefax (0 82 21) 95-240 E-Mail: info@landkreis-guenzburg.de
MehrIm Namen des Volkes. Urteil. In dem Rechtsstreit
Sozialgericht Wiesbaden Az.: S 30 SO 172/11 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt, Klägerin, gegen B., B-Straße, B-Stadt, Beklagter, hat die 30. Kammer des Sozialgerichts
MehrBeschluss. Schieds- und Schlichtungsstelle I-41/12. In dem Schiedsverfahren. der Mitarbeitervertretung A. - Antragstellerin - gegen
Schieds- und Schlichtungsstelle I-41/12 Beschluss In dem Schiedsverfahren der Mitarbeitervertretung A gegen - Antragstellerin - die Dienststellenleitung B - Antragsgegnerin - Verfahrensbevollmächtigte:
MehrSozialgericht Hannover
Sozialgericht Hannover IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet am: 11. November 2013 S 59 AS 3588/12 A., Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit B. - Kläger - gegen
MehrSOZIALGERICHT HANNOVER
SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 64 R 700/10 Verkündet am: 18. Juni 2013 IM NAMEN DES VOLKES A. Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit B. URTEIL Klägerin, Proz.-Bev.:
MehrLandratsamt Kelheim. Landratsamt Kelheim Postfach 14 62 93303 Kelheim
Landratsamt Kelheim Landratsamt Kelheim Postfach 14 62 93303 Kelheim Sachbearbeiter: Magdalenum Seniorenheime GmbH Am Schulberg 4 84094 Margarethenthann Bitte bei Antwort angeben Ihre Zeichen, Ihre Nachricht
MehrWir haben festgestsllt, dass der Brandschutz durch bauliche Maßnahmen verbessert werden kann dass betriebliche Maßnahmen durchgeführt werden müssen
Branddirektion Landeshauplsiadt Munchen. Kreisverwallungsreferal An der Hauplfeuerwache 8, 80331 Munchen - -.P-- -.. Hausbesitzergemeinschaft Kahan und Safran Zasingerstrasse 13 81 547 München L Ihr Schreiben
MehrAnlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg
Anlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg Präambel 1 Versorgungsvertrag 2 Personenkreis und persönliche Zugangsvoraussetzungen
MehrAmtsblatt für den Landkreis Schwandorf
Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Nr. 17 vom 07.10.2011 Inhaltsverzeichnis Seite Änderung der Bekanntmachung über vermögensrechtliche Übereinkunft der Gemeinde Wackersdorf und des Marktes Schwarzenfeld
MehrKooperationsvereinbarung. zwischen dem ambulanten Hospiz. und. (SAPV-Team)
Kooperationsvereinbarung zwischen dem ambulanten Hospiz und (SAPV-Team) Präambel Im Mittelpunkt palliativer Arbeit stehen schwerkranke und sterbende Menschen und die ihnen Nahestehenden. Ziel ist es, Menschen
MehrRahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern. Monika Härtl, StMGP Fachtag am 19.11.2014 in Nürnberg
Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Monika Härtl, StMGP Fachtag am 19.11.2014 in Nürnberg Ambulant betreute Wohngemeinschaften im Pflege- und Wohnqualitätsgesetz Das am
MehrAnlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein E-Mail: praxisnetze@kvno.de Meldestelle -Anerkennung Praxisnetze- Tel.: (02 11) 59 70-8952 Tersteegenstraße 9 Fax: (02 11) 59 70-9952 40474 Düsseldorf Hiermit beantragt
MehrAmtsblatt des Landkreises tirschenreuth
B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 37/38 Tirschenreuth, den 14.09.2015 71. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite
MehrDas neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens. Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit
Das neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit Sterbende Menschen gehören in die Mitte der Gesellschaft
MehrAllgemeinverfügung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft über Maßnahmen zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit
Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft über Maßnahmen zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit vom 28.03.2013 Az.: IPS 3d 7321.425 Zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit werden
MehrIn Betrieben mit Betriebs-/Personalrat/MAV sollte eine Kopie jeder Überlastungsanzeige unbedingt auch an die Interessenvertretung gehen!
Einleitung Was ist eine Überlastungsanzeige bzw. eine Entlastungsanzeige? Sie ist eine schriftliche Information an den/die Vorgesetzten und den Arbeitgeber über unhaltbare Arbeitsbedingungen. Nach 15 und
MehrAllgemeinverfügung zur. Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach. 35 Abs. 3 GGVSEB
Stand: 01.07.2016 Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach 35 Abs. 3 GGVSEB im Bereich der Stadt Leverkusen Gemäß 35 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung
MehrLeistungstyp 25. Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen
Leistungstyp 25 Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen Arbeits- und Betreuungsangebote für Erwachsene im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen Dieser Leistungstyp ist Bestandteil
MehrHabilitationsordnung der Technischen Universität München
Verbindlich ist allein die amtlich veröffentlichte Version! Habilitationsordnung der Technischen Universität München Vom 17. Juni 1992 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 23. Januar 2003) Inhaltsverzeichnis:
MehrReferat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung
Telefon: 233-2 32 77 Telefax: 233-2 42 38 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN HA II/1 Gartenstadtsatzung (GartS); Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, Begründung; Nichtzulassungsbeschwerde
MehrEntscheidungsgründe. VG München, Urteil v M 25 K Titel:
VG München, Urteil v. 08.02.2010 M 25 K 09.3922 Titel: Normenketten: 3, 5 RDGEG 117 Abs. 3 VwGO 113 Abs. 1 und 5 VwGO 117 Abs. 5 VwGO Orientierungsatz: Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund Schlagworte:
MehrSOZIALGERICHT HA OVER
SOZIALGERICHT HA OVER Az.: S 69 AL 118/07 Verkündet am: 29.03.2012 A., Justizsekretärin als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit B., IM AME DES VOLKES URTEIL Kläger, C., g e g e n D.,
MehrModul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge, Rechte und Pflichten
Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge, Rechte und Pflichten Baustein: V9 Bescheide und Ämter Ziel: Sensibilisierung, Erlernen des Umgangs mit Post von Ämtern und mit Bescheiden Kurzbeschreibung:
MehrKreis Schleswig-Flensburg
Kreis Schleswig-Flensburg Tätigkeitsbericht der Aufsicht nach 18 Abs. 4 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) für die Jahre 2013 und 2014 Schleswig, im Mai 2015 Herausgegeben von: Kreis Schleswig-Flensburg
MehrGeschäftsbericht 2004 SINGULUS TECHNOLOGIES Fokus auf neue Technologien
Geschäftsbericht 2004 SINGULUS TECHNOLOGIES Fokus auf neue Technologien 04 05 Bericht des Aufsichtrats 04 Bericht des Vorstands 08 Ziele und Strategien 12 SINGULUS & Hollywood 16 Die Aktie 20 Bericht des
MehrAktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505- Zimmer-Nr. Bad Tölz, 5-4821 Telefax [08041] 505-28.11.2011 Heimaufsicht /FQA
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Postfach 1360 D-83633 Bad Tölz ggmbh des Projektevereins Geschäftsführung Herr Reiter Gravelottestr. 6/IV 81667 München Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041]
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 36.06 VG 3 K 1422/03 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 23. Mai 2006 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrKommentar der stationären Pflegeeinrichtung
ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Bautzener Straße 37, 01877 Bischofswerda Tel: 03594-75 60 Fax: 03594-75 61 31 zurheimat@diako-bautzen.de http://www.diako-bautzen.de Erläuterungen
MehrSozialgericht Dortmund. Urteil
Sozialgericht Dortmund Az.: S 27 AS 4097/12 Verkündet am 04.12.2015 Melzer Regierungsbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Klägerin Prozessbevollmächtigter:
MehrEAPl 4810-10/222.3 ho. Pflege-Prüfbericht
L a n d r a t s a m t S t a r n b e r g P o s t f a c h 1 4 6 0 8 2 3 1 7 S t a r n b e r g Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul Mutterhaus München Generalökonomin Schw. Theodora
MehrSOZIALGERICHT BREMEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
SOZIALGERICHT BREMEN S 8 R 12/08 IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet am: 21. Oktober 2008 gez. B. Justizangestellte Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt, Kläger,
Mehr