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1 Seite Landeshauptstadt 1 von 6 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, München Gegen Zustellungsurkunde MFZ Münchner Förderzentrum GmbH Geschäftsführung Garmischer Straße 241 Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe FQA/Heimaufsicht KVR-I/24 Ruppertstr München heimaufsicht.kvr@muenchen.de München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG Träger der Einrichtung: MFZ Münchner Förderzentrum GmbH Garmischer Straße München Geprüfte Einrichtung: MFZ Münchner Förderzentrum Freimann Burmesterstraße München Sehr geehrte Damen und Herren, in o.g. Einrichtung wurde am eine unangemeldete Prüfung zur Mangelnachprüfung in Verbindung mit einer Regelprüfung durchgeführt Gegenstand der Überprüfung waren, so weit möglich, Gespräche mit Bewohnerinnen und Bewohnern sowie mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtung. Weiterhin wurden teilnehmende Beobachtungen durchgeführt. Stichprobenartig wurde die festgestellte Ergebnisqualität anhand der entsprechenden Dokumentationsunterlagen hinterfragt. U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße Bus: Linien 131,152 Haltestelle Poccistraße

2 Seite 2 von 6 Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Personal Arzneimittel Pflege und Dokumentation Wohnqualität Betreuung Mitwirkung Freiheit einschränkende Maßnahmen Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Stationäre Wohneinrichtung Angebotene Wohnformen: Wohnen für Menschen mit schwerstmehrfacher Behinderung Tagesstrukturierende Maßnahmen für Menschen mit Behinderung: Werkstatt für Menschen mit Behinderung mit unterschiedlichen Arbeitsbereichen, sowie eine Förderwerkstätte Therapieangebote: Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Schwimmbad Angebotene Plätze: 79 BW Belegte Plätze: 78 Einzelzimmerquote: 100 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 48,02 % Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 3 II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen (Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.) In der hellen und großzügigen Wohneinrichtung gibt es für die Bewohnerinnen und Bewohner eine Kombination von Wohnangebot, Förderstätte und Werkstätte in einem Haus. Es stehen zudem mehrere Therapieangebote zur Verfügung, die Möglichkeit in Begleitung das hausinterne Schwimmbad zu nutzen und eine Förderung im ganzheitlichen Ansatz zu erhalten. Im Rahmen der Prüfung wurde der Wohnbereich mit dem Angebot der Tagesbetreuung besucht. Die Angebote sind individuell auf den Bedarf zugeschnitten und orientieren sich an den

3 Seite 3 von 6 Wünschen der Bewohner. Mit einem Bewohner konnte ein längeres Gespräch geführt werden. Er lud die FQA zum Besuch in sein Zimmer ein und äußerte sich sehr positiv über seine Betreuung und Versorgung in der Einrichtung. Zu seinen Bewegungsübungen benötigt er kontinuierliche Begleitung durch das Personal, diese erhalte er stets zuverlässig. Die im letzten Jahr schwierigere Personalsituation stelle sich aus seiner Sicht nun gut dar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sehr um die Belange der Bewohnerinnen und Bewohner bemüht und er schilderte insgesamt eine sehr positive Wohn- und Betreuungssituation. Die Bewohnervertretung wurde zurückliegend neu gewählt und u.a. durch das Gespräch mit einem der Bewohnervertreter konnte der Rückschluss hinsichtlich einer funktionierenden Umsetzung der Mitbestimmung in der Einrichtung gewonnen werden. Die hohe Bereitschaft der Leitungen ermutigte das Gremium zu verschiedenen Vorschlägen und Verbesserungen in der Wohn- und Lebensqualität. Hinsichtlich der WLAN Versorgung im Haus wurde die vorherige Verbindung, die sich nur auf die Gemeinschaftsräume bezog, auch auf die einzelnen Zimmer ausgeweitet, was sehr geschätzt wird. Die Prüfung der Förderplanung ergab fachlich passende und anspruchsvoll gewählte Ziele, die eine eindeutige Verbesserung der Lebensqualität bedeuten. Die Notwendigkeit der kontinuierlichen und aussagekräftigen Dokumentationseinträge bezüglich der Umsetzung der Förderplanung wurde thematisiert. Insbesondere auch hinsichtlich der zum Teil hausübergreifend stattfindenden Zielverfolgung im multiprofessionellen Ansatz, der positiv zu sehen ist. Es wurde empfohlen, die Besonderheiten und Ergebnisse bei der Durchführung hier auch auf die positiven Aspekte zu lenken. Die Gespräche mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie der Besuch in verschiedenen persönlichen Wohnräumen lassen einen sehr positiven Rückschluss im Hinblick auf Wohn- und Betreuungsqualität in der Einrichtung zu. Die befragten Bewohnerinnen und Bewohner waren alle zufrieden mit der Versorgung und der Betreuung. Sie äußerten sich positiv über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren wertschätzenden Umgang. Es wurde die pflegerische Versorgung von fünf Bewohnerinnen und Bewohnern überprüft. Eine eventuell vorliegende Dekubitusgefährdung wurde erkannt und fachlich geeignete Maßnahmen geplant und umgesetzt. Die Maßnahmen im Umgang mit aspirationsgefährdeten Bewohnerinnen und Bewohnern war fachlich adäquat. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten umfassend über alle Lebensbereiche der Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Bedürfnisse und Vorlieben Auskunft geben. Es war ersichtlich, dass sich die Teams auf den Wohngruppen mit komplexen pflegerischen Themen eingehend beschäftigen, um individuelle Lösungen zur Steigerung der Lebensqualität zu finden. In den Gesprächen mit den Bewohnerinnen und Bewohnern wurde festgestellt, dass alle überprüften einwilligungsfähigen Bewohnerinnen und Bewohner, die zum Teil nicht bewegungsfähig waren, Bettgitter zum Schutz vor dem Herausfallen wollten. Es wurde empfohlen, die Bewohnerinnen und Bewohner hinsichtlich der Bettgitter zu beraten bzw. Alternativangebote wie z.b. Niederflurbetten zu machen. Bei einem Bewohner wurden Alternativmaßnahmen zu Bettgittern diskutiert. Es wurde angeraten, eine Fallbesprechung im Team zu machen und nach Auslösern für die Unruhe zu suchen.

4 Seite 4 von 6 Die Durchführung pflegerischer Maßnahmen wie z.b. basale Stimulation zur Beruhigung und die Beobachtung des Schlafverhaltens wie z.b. Zubettgehzeit wurde empfohlen. Bei den überprüften Bewohnerinnen und Bewohnern waren alle angeordneten Bedarfsmedikamente vorrätig. Liquide Arzneimittel waren mit dem Anbruchsdatum versehen. II.2 Qualitätsentwicklung (Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.) Die Bewohnervertretung in der Einrichtung ist erfolgreich installiert, kann die gesetzliche Mitwirkung gut umsetzen und erfährt bis zur Leitungsebene eine wertschätzende Anerkennung. In der Einrichtung war ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess zu beobachten, der durch die Leitung angestrebt wird. Die Prüfungen werden von Personal und Leitung sehr offen und transparent begleitet. Angesprochene Empfehlungen und auch Mangelsachverhalt wurden umgehend bearbeitet, abgestellt und die FQA zur erfolgreichen Umsetzung informiert. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 Satz 1 PfleWoqG erfolgt. III.1. Qualitätsbereich: Personal III.1.1 Sachverhalt: Zur Überprüfung der Fachkraftquote wurde der Dienstplan mit dem aktuellen Stellenplan abgeglichen und anhand der aktuellen Hilfebedarfsgruppen der Bewohnerinnen und Bewohner das Personal berechnet. Hinsichtlich des Gesamtpersonals ergab sich ein Überhang. Bei den eingesetzten Fachkräfte war aufgrund hausinternem Wechsel bzw. Kündigung in den beiden Vormonaten eine Unterschreitung festzustellen. Die gesetzlich erforderliche Fachkraftquote von 50% war mit 48,02 % somit nicht erfüllt. III.1.2 Gemäß dem 15 Abs. 1 Ausführungsverordnung dürfen betreuende Tätigkeiten nur durch Fachkräfte bzw. unter deren angemessener Beteiligung wahrgenommen werden. Hierbei muss bei mehr als vier Pflegebedürftigen mindestens jeder zweite weitere Beschäftigte eine Fachkraft sein. Das Unterschreiten der Fachkraftquote stellt gemäß Art. 3 Abs. 3 Nr. 1 i.v.m. 15 Abs. 1 AVPfleWoqG einen Mangel dar. Der Träger ist kraft Gesetzes dazu verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen. III.1.3 Der Einrichtung wird dringend empfohlen, immer ausreichend Fachkräfte zu beschäftigen, um die gesetzliche Fachkraftquote von mindestens 50% erfüllen zu können. Dabei soll sichergestellt werden, dass beispielsweise bei Langzeiterkrankung oder Kündigung stets genügend Fachkräfte vorhanden sind.

5 Seite 5 von 6 (Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.) IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeit der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt. Am Tag der Prüfung wurden keine wiederholten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt. Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. Dem Träger wurde mit Schreiben vom Gelegenheit gegeben, sich zu den festgestellten Mängeln gem. Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG zu äußern. Hiervon machte der Träger mit einem Schreiben vom Gebrauch. In diesem Schreiben wurden keine Tatsachen vorgebracht, die zu einer anderen Entscheidung hätten führen können. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem am Tag der Prüfung festgestellten Sachverhalt um eine Momentaufnahme handelt, sodass ein im Nachgang zu der Prüfung evtl. erfolgtes Abstellen von Mängeln im Rahmen des Anhörungsverfahrens unberücksichtigt bleiben muss. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes wurden beachtet. Im Gespräch mit der Einrichtungsleitung wurde angeboten, dass die FQA für Fragen und zur Beratung gerne zur Verfügung steht. Der Bezirk Oberbayern und das Referat für Gesundheit und Umwelt haben einen Abdruck dieses Schreibens zur Kenntnisnahme erhalten. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.

6 Seite 6 von 6 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Landeshauptstadt München (Kreisverwaltungsreferat) in München einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht, Bayerstr. 30, München (Postanschrift: Postfach , München) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht, Bayerstr. 30, München (Postanschrift: Postfach , München) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl 2007 S.390), in Kraft seit dem wurde im Bereich des Heimrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. - Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch E- Mail) ist unzulässig.

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