Alle Jahre wieder. Steuerrechtlicher Rück-, Ein- und Ausblick. RA/StB/FAfStR Dr. Jan Merzrath und StB Sebastian Körner
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1 Alle Jahre wieder Steuerrechtlicher Rück-, Ein- und Ausblick RA/StB/FAfStR Dr. Jan Merzrath und StB Sebastian Körner
2 Steuerrechtlicher Rück-, Ein- und Ausblick Folie 1 Gesetzesänderungen und Ausblick 3 2 Erbschaftsteuer 7 3 Umsatzsteuer 13b UStG 10 4 Umsatzsteuer Vorsteueraufteilung 13 5 Steuerrecht zum Ende 16 Steuerrechtlicher Rück-, Ein- und Ausblick 2
3 1. Gesetzesänderungen und Ausblick Kroatien-Anpassungsgesetz Inhalt Einkommensteuer: Klarstellungen im Reisekostenrecht Ermäßigter Quellensteuerabzug nach 50a EStG Erweiterungen der Regelungen zur Steuerentstrickung bei Personengesellschaften 50i EStG Umsatzsteuer: Ort der Leistung bei elektronischen Dienstleistungen an Nichtunternehmer (ab 1. Januar 2015); MOSS- oder KEA -Verfahren Reverse-Charge-Verfahren (ab 1. Oktober 2014): Bauleistungen weitgehende Wiederherstellung der Verwaltungsauffassung Erweiterung des Anwendungsbereiches auch auf Mobilfunkgeräte, Tablets, Metalle u.a. Steuerrechtlicher Rück-, Ein- und Ausblick 3
4 1. Gesetzesänderungen und Ausblick Gesetz zur Änderung der AO und des EGAO Verschärfung des Selbstanzeigerechts Erweiterung der Festsetzungsfrist für Kapitalerträge aus Drittstaaten Alle Straftaten der letzten 10 Jahre vor Abgabe der Selbstanzeige anzugeben Erweiterung der Ausschließungsgründe für die Straffreiheit bisherige Steuervorteilsgrenze sinkt von TEUR 50 auf TEUR 25 der Steuerzuschlag von bisher 5 % wird deutlich erhöht (bis TEUR 100 = 10 %, bis TEUR = 15 %, darüber = 20 %) nunmehr auch fristgerechte Zahlung der Hinterziehungszinsen erforderlich immerhin: Beseitigung überschießender Sperrwirkung bei USt- Voranmeldungen und LSt-Anmeldungen Steuerrechtlicher Rück-, Ein- und Ausblick 4
5 1. Gesetzesänderungen und Ausblick Zollkodex-Anpassungsgesetz "JStG 2015" Inhalt Abgabenordnung: Umsetzung europäischer Zollkodex Meldepflichten Fiskus zur Gelwäschebekämpfung Billigkeitsentscheidungen zur Gewerbesteuer durch Finanzamt Einkommensteuer: Steuerbefreiung von Arbeitgeberleistungen für Vereinbarkeit von Beruf und Familie Steuerfreiheit von INVEST-Zuschüssen für Wagniskapital Teilabzugsverbot für Aufwendungen in 3c EStG Negierung der BFH- Rechtsprechung Freigrenze Betriebsveranstaltungen Umsatzsteuer: Einführung eines Schnellreaktionsmechanismus im Reverse-Charge-Verfahren Steuerrechtlicher Rück-, Ein- und Ausblick 5
6 1. Gesetzesänderungen und Ausblick Ausblick Inhalt Bundesrat fordert zahlreiche zusätzliche Änderungen Teilweise Altforderungen aus dem Steuervereinfachungsgesetz 2013 Beschränkung Betriebsausgabenabzug für beim Empfänger nicht besteuerte Einnahmen aufgrund von Qualifikationsunterschieden (hybride Finanzierungen) und bei double-dip Gestaltungen (Umsetzung im Verfahren BEPS Base Erosion and Profit Shifting ) Einschränkung der Normaltarifbesteuerung für mitarbeitende Gesellschafter von Kapitalgesellschaften Steuerpflicht der Veräußerung von Streubesitzanteilen durch Körperschaften Ausschluss der Buchwertfortführung nach dem Umwandlungssteuergesetz bei sonstigen Gegenleistungen über 10% des Buchwertes Steuerrechtlicher Rück-, Ein- und Ausblick 6
7 2. Erbschaftssteuer Bundesfinanzhof 13a, 13b in Verbindung mit 19 ErbStG verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG). steuerliche Verschonung stellt eine nicht gerechtfertigte Überprivilegierung dar die Bestimmungen hinsichtlich des Verwaltungsvermögens weisen einen verfassungswidrigen Begünstigungsüberhang auf die Steuerbefreiung ist die Regel und die tatsächliche Besteuerung die Ausnahme Antrag auf Normenkontrolle (BFH-Beschluss v. 27. September 2012, II R 9/11, BStBl. II 2012, 899) Steuerrechtlicher Rück-, Ein- und Ausblick 7
8 2. Erbschaftssteuer Bundesverfassungsgericht 1. am 22. Juni 1995 (2 BvR 552/91, BStBl. II 1995, 671): Unvereinbarkeit, weitere Anwendung bis Ende 1995 angeordnet, Neuregelung ab 1996 bis spätestens Ende 1996 (insoweit Rückwirkung) 2. am 07. November 2006 (1 BvL 10/02, BStBl. II 2007, 192): Unvereinbarkeit, weitere Anwendung bis zur gesetzlichen Neuregelung zugelassen, Neuregelung bis spätestens zum 31. Dezember 2008 (tatsächlich ohne Rückwirkung) 3. am 17. Dezember 2014 um 10:00 Uhr (1 BvL 21/12):? Steuerrechtlicher Rück-, Ein- und Ausblick 8
9 2. Erbschaftssteuer Höhe des Steueraufkommens aus der ErbSt/SchSt und der GrESt jeweils in Mio. EUR GrESt ErbSt/SchSt Steueraufkommen Steuerschätzung Kalenderjahr 2014* Steuerrechtlicher Rück-, Ein- und Ausblick 9
10 3. Umsatzsteuer 13b UStG Bauträger als Steuerschuldner Bauleistender Bauleistung Bauträger= Bauleistender Bauleistung Grstk. Käufer USt BFH vom 22. August 2013 (V R 37/10, BStBl II 2014, 128) Bauträger Keine Umkehr der Steuerschuldnerschaft Bauleistender USt Bauleistung Bauträger kein Bauleistender Grstk.-Lieferung Grstk. Käufer Steuerrechtlicher Rück-, Ein- und Ausblick 10
11 3. Umsatzsteuer 13b UStG Lösungsvorschlag nach 27 Abs. 19 UStG Finanzamt USt b USt b USt190 Bauleistender Zahlung netto Zusätzl. Werklohn 190 (Ust) Leistungsempfänger (Bauträger) Steuerrechtlicher Rück-, Ein- und Ausblick 11
12 3. Umsatzsteuer 13b UStG Probleme der Vergangenheitsbewältigung Empfängerseite (Bauträger): Rückzahlung von gezahlter Umsatzsteuer durch Bauträger wird durch die Finanzverwaltung verzögert Durchsetzung des Anspruches Finanzverwaltung strebt die gesetzlich geregelte (aber umstrittene) Abtretungslösung an Bauleistende: Nachforderungen von Umsatzsteuer durch das Finanzamt vs. Realisation vom Leistungsempfänger Lassen die Verträge eine Werklohnnachforderung überhaupt zu? Abtretung bei bestrittener zusätzlicher Werklohnforderung Vertrauensschutz? wird gesetzlich ausgeschlossen (fraglich) Zinsen auf Steuernachzahlungen nach BMF erst 15 Monate nach Erstattungsantrag Bei Korrektur der Rechnungen ggf. Steuerschuld nach 14c UStG (kein Vertrauensschutz mehr) Kein 13b UStG bei Betriebsvorrichtungen (BFH-Urteil vom , V R 7/14) Kein 13b UStG, wenn keine gegenständliche Verwendung der empfangenen Bauleistung zur Erbringung von Bauleistungen (bis 1. Oktober 2014) Steuerrechtlicher Rück-, Ein- und Ausblick 12
13 4. Umsatzsteuer Vorsteueraufteilung Brennpunkt: Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden Nur Baugemeinkosten Gebäude insgesamt nach Objektfläche nach Objektumsatz nach Objektfläche nach Objektumsatz Vorlage? 2014 Bei AK/HK Steuerrechtlicher Rück-, Ein- und Ausblick 13
14 4. Umsatzsteuer Vorsteueraufteilung nach Gesamtumsatz als Grundregel (Art. 173 Abs. 1 UA 2 MwStSystRL) nach wirtschaftlicher Zurechnung ( 15 Abs. 4 Satz 1 UStG 1980) Gebäude kein einheitliches Aufteilungsobjekt, Aufteilung nach Einzelleistungen sowie Flächenschlüssel (BFH-Urteil v , V R 70/87, BStBl. II 1992, 755) statt Flächenschlüssel auch objektbezogener Umsatzschlüssel zulässig (BFH-Urteil vom , V R 1/01, BStBl. II 2002, 833) Gebäude einheitliches Aufteilungsobjekt, Aufteilung nach Flächen- oder Umsatzschlüssel (BFH-Urteil , V R 43/03, BStBl. II 2007, 417) Steuerrechtlicher Rück-, Ein- und Ausblick 14
15 4. Umsatzsteuer - Vorsteueraufteilung Umsatzschlüssel ist nur subsidiär anzuwenden ( 15 Abs. 4 Satz 3 UStG ab 2004) Rückkehr zum Flächenschlüssel für AK/HK zwingend (BFH-Urteil vom , V R 19/09, BFH/NV 2014, 278) im Regelfall Flächenschlüssel, bei sehr unterschiedlicher Ausstattung von Gebäudeteilen (objektbezogener) Umsatzschlüssel (BFH-Urteil vom , V R 1/10, BFH/NV 2014, 1177) Gebäude kein einheitliches Aufteilungs-objekt, Aufteilung nach Einzelleistungen sowie Flächen- bzw. Umsatzschlüssel? (BFH-Vorlagebeschluss vom , XI R 31/09, BFH/NV 2014, 1334; Az. EuGH C-332/14) è zurück auf Start? Steuerrechtlicher Rück-, Ein- und Ausblick 15
16 5. Steuerrecht zum Ende zubereiteter Kaffee zum Mitnehmen ("Coffee to go") in aller Regel: 19 % Latte Macchiato (sofern Milchanteil mind. 75 %): 7 % Adventskranz mit getrocknetem Grün: 19 % mit frischem Grün: 7 % Esel Hausesel: 19 % Maulesel: 7 % Satellitenaufklärungssystem SARah Planung Bundesverteidigungsministerium: 0 % UStG: 19 % (+ EUR 155 Mio.) Steuerrechtlicher Rück-, Ein- und Ausblick 16
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