Gemeinde Bülkau Bülkau, 31. Juli 2009

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1 Gemeinde Bülkau Bülkau, 31. Juli 2009 N i e d e r s c h r i f t über die 11. öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 30. Juli 2009, Uhr, Gaststätte Kiek In, Bovenmoor 2, Bülkau Anwesend unter dem Vorsitz von Bürgermeister Manfred Schmitz waren die Ratsmitglieder Wolfgang Frey, Heike Griemsmann, Angela Alfey, Ernst Eckhoff, Heinz-Wilhelm Woltmann, Michael Merz, Bernd von der Lieth und Andreas Lauer. Weiter anwesend war der allgemeine Verwaltungsvertreter des Bürgermeisters, Holger von der Lieth, zugleich als Protokollführer. Der Gemeinderat behandelte folgende Tagesordnung: Tagesordnung 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder sowie der Beschlussfähigkeit 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Genehmigung der Niederschrift vom 02. April Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses und Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen 5. Behandlung von Anfragen 6. Übertragung von Aufgaben und Vermögen von Realverbänden auf die Gemeinde Bülkau 7. Übertragung der Aufgabe Erweiterung von Breitbandnetzen auf die Samtgemeinde Am Dobrock 8. Zweite Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan Durchführung einer Einwohnerfragestunde 10. Schließung der Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder sowie der Beschlussfähigkeit Bürgermeister Manfred Schmitz eröffnete die Sitzung des Gemeinderates um Uhr, begrüßte die Anwesenden und stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Quell_Datei_

2 52 2. Feststellung der Tagesordnung Die Tagesordnung wurde einstimmig festgestellt. 3. Genehmigung der Niederschrift vom 02. April 2009 Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt. 4. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses und Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen a) Der Kirchenvorstand und der Pastor haben sich bereit erklärt, im alten Pfarrhaus einen Raum für die hauptamtliche Jugendarbeit der Samtgemeinde Am Dobrock bereitzustellen. Sowohl der Kirchengemeinde als auch die politische Gemeinde haben Mittel für die Herrichtung des Raumes eingebracht. Der Jugendpfleger hat mit freiwilligen Helfern die Renovierungsarbeiten vorgenommen. Die Arbeiten wurden nicht sauber durchgeführt und umfangreiche Reinigungsarbeiten sind notwendig. Der Jugendpfleger ist informiert und ist um Mängelbeseitigung bemüht. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Einrichtung in Bülkau geöffnet werden. b) In Herbst 2009 werden die Gemeinden als Träger öffentlicher Belange an der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Landkreis Cuxhaven beteiligt. Sowie nähere Einzelheiten bekannt sind, wird die Planung beraten werden. c) Frau Samtgemeindebürgermeisterin Bettina Gallinat hat in der Bürgermeisterrunde die Mitgliedsgemeinden aufgefordert, sich an der Umsetzung des Leitbildes der Samtgemeinde Am Dobrock aktiv zu beteiligen. d) Die Deutsche Telekom AG hat mitgeteilt, dass das Telefonhäuschen in der Dorfmitte in absehbarer Zeit abgebaut wird. Es wird damit begründet, die Nutzung sei zu gering, die laufenden Kosten, wie Strom, Reinigung und Wartung übersteigen wesentlich die monatlichen Einnahmen. Bei der Telekom wird die Möglichkeit für ein freistehendes Telefon als Ersatz erfragt werden. e) Die Gemeindewohnung in Bovenmoor ist wieder vermietet und neu bezogen. f) Zum 1. Juli 2009 wurde die Samtgemeindeumlage mit ,23 Euro gehoben. g) Am 14. Juli 2009 fand das erste Gespräch zwischen dem Land Niedersachsen und Vertretern der Samtgemeinde über einen Zukunftsvertrag zum Erhalt einer Zuweisung aus Entschuldungsfond statt. Eine Zuweisung von bis zu 75 % der aufgelaufenen Kassenkredite wird ab dem Jahre 2012 in Aussicht gestellt. Als Vorgabe wurden wesentliche Einsparungen bei den öffentlichen Einrichtungen, die Bildung einer Einheitsgemeinde und spätere Fusion mit einer anderen Samtgemeinde oder Einheitsgemeinde gefordert. Im Herbst wird es zunächst eine

3 53 Informationsveranstaltung zur Einheitsgemeinde geben. Weitere Beratungen zum Zukunftsvertrag werden folgen. h) Am 22. August 2009 veranstaltet die Bovenmoorer Sportgemeinschaft ein Vereins- Jux-Turnier. 5. Behandlung von Anfragen Es lagen keine Anfragen vor. 6. Übertragung von Aufgaben und Vermögen von Realverbänden auf die Gemeinde Bülkau Der Sachverhalt ergibt sich aus Punkt 5 der Niederschrift über die Sitzung des Verwaltungsausschusses In der Gemarkung Bülkau wird ein Flurstück im Eigentum von dem Realverband Die Schulgemeinde Bülkau und ein Flurstück im Eigentum des Realverbandes Schulgemeinde Bülkau geführt. Die Realverbände scheinen zwar noch rechtlich vorhanden zu sein, jedoch existieren keine Unterlagen über diese. Es gib weder beim Landkreis Cuxhaven (Kommunalaufsicht), noch bei der Gemeinde Bülkau oder der Samtgemeinde Am Dobrock Unterlagen über diese Verbände. Lediglich die Eigentümerangaben im Liegenschaftskataster machen deutlich, dass die Verbände noch Eigentümer der o. g. Flurstücke ist. Für die Realverbände führt tatsächlich die Gemeinde Bülkau die sogenannten Vorstandsgeschäfte und vertritt die Realverbände nach außen. Führt nach 46 des Realverbandsgesetzes in einem Realverband die Gemeinde die Vorstandsgeschäfte und wurde für ihn innerhalb von drei Jahren nach In-Kraft-Treten des Realverbandsgesetzes (also bis zum ) kein Vorstand gewählt, so kann die Aufsichtsbehörde mit Zustimmung der Gemeinde das Vermögen und die damit verbundenen Aufgaben (z.b. Straßenunterhaltungspflicht) des Realverbandes auf diese übertragen. Die Übertragung erfolgt mittels einer Übertragungsverfügung, die ortsüblich bekanntgemacht wird. In einer öffentlichen Bekanntmachung weist auch die Aufsichtsbehörde bereits vorab darauf hin, dass beabsichtigt wird, das Vermögen und die Aufgaben des Realverbandes auf die Gemeinde zu übertragen. Die Übertragung unterbleibt jedoch, wenn bis zum Ablauf einer Frist von drei Monaten nach der Bekanntmachung Mitglieder mit mindestens einem Drittel aller Stimmrechte die Einberufung der Mitgliederversammlung zur Wahl eines Vorstandes beantragen.

4 54 a) Der Gemeinderat beschloss einstimmig, beim Landkreis Cuxhaven die Übertragung des Vermögens und der Aufgaben des Realverbandes Die Schulgemeinde Bülkau (Grundbuch von Bülkau, Blatt 848) auf die Gemeinde Bülkau zu beantragen. b) Der Gemeinderat beschloss einstimmig, beim Landkreis Cuxhaven die Übertragung des Vermögens und der Aufgaben des Realverbandes Schulgemeinde Bülkau (Grundbuch von Bülkau, Blatt 940) auf die Gemeinde Bülkau zu beantragen. 7. Übertragung der Aufgabe Erweiterung von Breitbandnetzen auf die Samtgemeinde Am Dobrock Der Sachverhalt ergibt sich aus Punkt 6 der Niederschrift über die Sitzung des Verwaltungsausschusses Die Zuständigkeit für die Erweiterung von Breitbandnetzen ist nicht gesetzlich geregelt. Somit ist es eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises, für welche die Mitgliedsgemeinden für ihr Gebiet zuständig sind. Die Samtgemeinde kann in eigener Zuständigkeit für Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung mit Breitbandtechnologie in den Gemeinden nur tätig werden und investieren, wenn ihr die Aufgabe nach 72 Abs 1 Satz 2 NGO von den Mitgliedsgemeinden übertragen wird. Eine Übertragung von einzelnen Mitgliedsgemeinden ist unter Beachtung der Voraussetzungen nach 72 Abs. 1 Satz 4 NGO möglich. Die Übertragung auf die Samtgemeinde ist insbesondere deshalb zweckmäßig, da durch die zentrale Wahrnehmung Fördermöglichkeiten besser ausgeschöpft werden können und ein möglicher Kreditbedarf in den Mitgliedsgemeinden zudem vermieden wird. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Übertragung der Aufgabe Erweiterung von Breitbandnetzen mit sofortiger Wirkung auf die Samtgemeinde Am Dobrock. Entsprechend dem Punkt 3 des Leitbildes zur Wirtschaftsförderung ist die Samtgemeinde Am Dobrock aufgefordert, für die flächendeckende Bereitbandversorgung in der Gemeinde Bülkau Projektpartner zu suchen und Fördermittel einzuwerben. 8. Zweite Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan Der Sachverhalt ergibt sich aus Punkt 7 der Niederschrift über die Sitzung des Verwaltungsausschusses Ein zweiter Nachtrag wird zur Vermeidung eines Kassennotstandes wegen der Erstattung von Gewerbesteuern notwendig. Zudem wird die Sporthallensanierung aus dem

5 55 Konjunkturpaket II nicht gefördert und die energetischen Maßnahmen, wie Dacherneuerung mit Wärmedämmung und Heizungssanierung, werden auf unbestimmt verschoben. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Zweite Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr Im Ergebnishaushalt werden die Gesamtbeträge der ordentlichen Erträge auf Euro und die ordentlichen Aufwendungen auf Euro festgesetzt. Die Gesamtbeträge der außerordentlichen Erträge ist auf 0 Euro und die der außerordentlichen Aufwendungen auf Euro festgesetzt. Im Finanzhaushalt werden die Gesamtbeträge der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Euro und die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Euro festgesetzt. Die Einzahlungen für Investitionen werden auf 0 Euro und die Auszahlungen für Investitionen auf Euro festgesetzt. Die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit werden auf Euro und die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf Euro festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird auf Euro festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf Euro festgesetzt. Die Steuerhebesätze für die Realsteuern werden unverändert festgesetzt. Gemäß 89 NGO sind vom Rat zu beschließen überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn sie den Betrag von Euro überschreiten und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn sie den Betrag von Euro überschreiten. 7. Durchführung einer Einwohnerfragestunde Eine Einwohnerfragestunde wurde durchgeführt, Fragen wurden beantwortet. 8. Schließung der Sitzung Bürgermeister Manfred Schmitz schloss die Sitzung des Gemeinderates um Uhr. Bürgermeister Verwaltungsvertreter, zugleich Protokollführer

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