A bis Z des Bezirkshaushalts
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- Ingelore Koch
- vor 6 Jahren
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1 A-Teil (des Haushaltsplanes) Dazu zählen Lernmittel, Hochbau-, Tiefbau- und Grünflächenunterhaltung, Bewegliches Vermögen, Beköstigung in Schulen, Grundstücksbewirtschaftung und pauschalierte Ausgaben. Ansatz Als (Titel-)Ansatz bezeichnet man den Betrag, der in einem Jahr für eine bestimmte Aufgabe ausgegeben werden darf bzw. in dessen Höhe Einnahmen mit einem bestimmten Entstehungsgrund erwartet werden. Ausgaben Die Ausgaben im Haushaltsplan ermächtigen die Verwaltung, Zahlungen in der angegebenen Höhe zu leisten. Ansprüche auf Zahlungen werden nicht begründet. Dabei unterscheidet man zwischen Ausgaben des A- Teil, T-Teil und Z-Teil. Basiskorrektur Die Basiskorrektur soll das Entstehen unzumutbar hoher Fehlbeträge oder nicht auf bezirklicher Initiative beruhender Überschüsse verhindern. Basiskorrekturen sind z.b. bei Tarifveränderungen, Erhöhungen der Regelsätze, Rechtsänderungen, Fallzahlenentwicklungen und Aufgabenverlagerungen möglich. Sie werden im Laufe des Haushaltsjahres bis unmittelbar vor dem endgültigen Jahresabschluss durch die Senatsverwaltung für Finanzen bekanntgegeben. Durch die Basiskorrektur erhöht oder vermindert sich die Zuweisung. Beiträge öffentliche Einnahmen, die von den Bezirken für die Betreibung von Einrichtungen (z.b. Kitakostenbeiträge) oder für den Bau von öffentlicher Infrastruktur (z.b. Erschließungsbeiträge) erhoben werden. BA Treptow-Köpenick von Berlin SE PFin Stand 09/2015 Seite 1 von 16
2 Bezirksamt ist die Verwaltungsbehörde des Bezirks. Das Bezirksamt (BA) wird von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt und besteht aus dem/der Bezirksbürgermeister/in und weiteren Bezirksstadträten/ Bezirksstadträtinnen (Leiter/Leiterinnen der Verwaltungszweige). Diese sind Beamte auf Zeit (Wahlperiode), sind hauptamtlich tätig und leiten (als Teil der Verwaltung) die Bezirksverwaltung. Bauplanungsunterlagen (BPU) Bauplanungsunterlagen sind Planungsunterlagen, die für die Veranschlagung von Baumaßnahmen erforderlich sind. Sie sind die Grundlage für die Ausführung der Maßnahme. Sie geben Auskunft über die Art der Ausführung, die Kosten der Baumaßnahme, des Grunderwerbs und der Einrichtungen sowie die vorgesehene Finanzierung und Zeitplan. Bezirksverordnetenversammlung (BVV) bestimmt die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks im Rahmen der Rechtsvorschriften und der vom Senat erlassenen Verwaltungsvorschriften. Sie ist ein Teil der Verwaltung und gehört somit zur vollziehenden und nicht zur gesetzgebenden Gewalt. Sie regt u.a. Verwaltungshandeln an durch Empfehlungen und Ersuchen und kontrolliert die Führung der Geschäfte des Bezirksamts. Sie entscheidet u.a. über den Bezirkshaushaltsplan, die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung und über die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung des Landes Berlin. Bezirkshaushaltsplan Der Bezirkshaushaltsplan enthält alle Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigung, die der Bezirk für einen Planungszeitraum (z.b. 2016/2017) erwartet. Die Einnahmen werden nach ihrem Entstehungsgrund, die Ausgaben nach ihrem Verwendungszweck veranschlagt. Für jedes Haushaltsjahr oder als Doppelhaushalt für 2 Jahre ist ein Haushaltsplan aufzustellen. Er wird durch das Haushaltsgesetz festgestellt und bildet die Grundlage für die Haushaltsund Wirtschaftsführung. Der Haushaltsplan ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Da es sich um einen Plan handelt, werden keine Ansprüche oder Verbindlichkeiten begründet oder aufgehoben. Die Haushaltspläne der Bezirke sind Bestandteil des Haushaltsplans von Berlin. BA Treptow-Köpenick von Berlin SE PFin Stand 09/2015 Seite 2 von 16
3 Bezugsgröße sagt aus, auf welche Maßeinheit sich die Kosten je Produkt beziehen, also zum Beispiel auf einen Schüler / eine Schülerin, auf einen Quadratmeter Grünfläche, einen Straßenbaum, eine Unterrichtsstunde. Bewirtschaftungsausgaben Hierin sind unter anderem die Ausgaben für Strom, Gas, Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Steuern, Versicherungen und die Gebäudereinigung enthalten. Budget Ist ein anderer Begriff für die zur Verfügung stehenden Mittel. Budgetierung Verfahren, das für die Berechnung der Zuweisungen des Senats an die Bezirke eingesetzt wird. Grundlage für die Ermittlung der Zuweisungen sind die Daten der Kosten- und Leistungsrechnung, in der die Kosten der vom Bezirk erstellten Produkte abgebildet werden. Das Budget umfasst den gesamten Ausgabenteil des Verwaltungshaushalts (sächliche Verwaltungskosten incl. Personalkosten). Die Zuweisung erfolgt aufgrund von Planmengen und einer Art Mittelwert aller 12 Bezirke. Budgetwirksame Kosten In der Kosten- und Leistungsrechnung sind damit alle Kosten gemeint, die in dem jeweiligen Haushalt auch zu Ausgaben führen. Sie beinhalten nicht die kalkulatorischen (budgetunwirksamen) Kosten. Eckwertebeschluss Mit dem Beschluss von Eckwerten verteilt das Bezirksamt die dem Bezirk zugewiesenen Gelder (Globalsumme) auf die verschiedenen Ressorts (Abteilungen), wobei aber Vorgaben des Landes Berlin berücksichtigt werden müssen. Einnahmen Die Einnahmen im Haushaltsplan sind Vorgaben für die Verwaltung, mindestens in dieser Höhe Einnahmen zu erzielen. Die Einnahmen untergliedern sich in E00 E05 (vgl. Kennbuchstaben). Forderungen an die Bürger können nicht unmittelbar aus dem Bezirkshaushaltsplan abgeleitet werden. BA Treptow-Köpenick von Berlin SE PFin Stand 09/2015 Seite 3 von 16
4 Einzelplan Ein Einzelplan steht für alle Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen eines Verwaltungszweiges. Er wird durch eine zweistellige Kennziffer dargestellt. In der Bezirksverwaltung gibt es folgende Einzelpläne: 31 Bezirksverordnetenversammlung 33 Bezirksamt politisch-administrativer Bereich 34 Ordnungsamt 35 Amt für Bürgerdienste 36 Amt für Weiterbildung und Kultur 37 Schul-und Sportamt 38 Straßen- und Grünflächenamt 39 Amt für Soziales 40 Jugendamt 41 Gesundheitsamt 42 Stadtentwicklungsamt 43 Umwelt-und Naturschutzamt 45 Allgemeine Finanzangelegenheiten. Erstattungen und Zuwendungen durch Dritte Hierbei handelt es sich sowohl um Erstattungen (von anderen Behörden oder von privater Seite), als auch um Spenden, Erbschaften oder Stiftungsmittel. Beispiel für Erstattungen von anderen Behörden, sind z.b. Sozialleistungen. Beispiel für Erstattungen von privater Seite ist z.b. die Erstattung von Betriebskosten für die vom Bezirk vermieteten Gebäude. Finanzvermögen Besteht aus jenen Vermögenswerten, die nicht zur Erfüllung der fachlichen Aufgaben genutzt werden. BA Treptow-Köpenick von Berlin SE PFin Stand 09/2015 Seite 4 von 16
5 Freier Träger Ist die Bezeichnung für einen in den Sozialgesetzbüchern (SGB) genannten Träger von Sozial-, Jugend-oder anderen Hilfsmaßnahmen bzw. Angeboten, der nicht öffentlicher Träger (Bezirke, Land, Bund) ist. Der freie Träger führt entsprechend seines Auftrages und seines Selbstverständnisses Maßnahmen durch (z. B. Ferienlager für Kinder), unterhält Einrichtungen (Kiezclubs) oder macht Angebote (Erziehungsberatung). Hierfür erhält der freie Träger Zuschüsse der öffentlichen Hand. Traditionell waren diese Zuschüsse nicht kostendeckend, sondern sollten nur das Engagement des freien Trägers stützen. Mit der stärkeren Einforderung öffentlicher Verantwortung verändert sich auch die Trägerlandschaft und kostendeckende öffentliche Zuschüsse werden immer häufiger erwartet. Gebühren Es handelt sich hierbei um Einnahmen, die für konkrete Leistungen einer Behörde etwa bei der Ausstellung eines Personalausweises, einer Genehmigung oder sonstigen Dienstleistung. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung bzw. ist grundsätzlich durch die Höhe der für die Leistungserbringung entstandenen Kosten begrenzt. Gender Budgeting (Geschlechtergerechter Haushalt) Ist ein Instrument, um die zur Verfügung stehenden Gelder geschlechtergerecht einzusetzen. Globalsumme nennt man den Betrag, den der Bezirk von der Senatsverwaltung für Finanzen für die Erfüllung seiner Aufgaben zugewiesen bekommt. Der Betrag setzt sich zusammen aus den Zuweisungen für Ausgaben (ohne Investitionen) incl. Transferausgaben abzüglich der Einnahmevorgabe. Haushaltsjahr Entspricht dem Kalenderjahr. BA Treptow-Köpenick von Berlin SE PFin Stand 09/2015 Seite 5 von 16
6 Haushaltsgesetz Die rechtliche Grundlage für die Bewirtschaftung aller Einnahmen und Ausgaben des Landes Berlin einschließlich der Bezirke. Mit dem Haushaltsgesetz werden die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben des Haushaltsjahres, die Höhe der Kredite und Verpflichtungsermächtigungen, der Gesamtbetrag der Kassenkredite und der Steuersätze verbindlich festgestellt. Erst durch ein Haushaltswirtschaftsrundschreiben (HWR) gilt auch die Ermächtigung zur Bewirtschaftung als erteilt, da die Senatsverwaltung für Finanzen haushaltwirtschaftliche Beschränkungen verhängen kann. Mit dem Haushaltsgesetz wird der Haushaltsplan des Landes Berlin und des Bezirks rechtlich verbindlich. Haushaltsplan Siehe Bezirkshaushaltsplan Haushaltsüberwachungslisten (HÜL) Technische Hilfsmittel bei den mittelbewirtschaftenden Verwaltungsstellen zur Überwachung der Einnahmen (HÜL-E), Ausgaben (HÜL-A) und Verpflichtungsermächtigungen (HÜL-VE). Hauptgruppen In jedemkapitel des Haushaltsplanes werden Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigen in folgende Hauptgruppe gegliedert: 0 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU- Eigenmitteln 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus dem Schuldendienst 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen (nicht für Investitionen) 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen 4 Personalausgaben 5 Sächliche Verwaltungsausgaben, Zinsen 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) 7 Investitionsausgaben für bauliche Zwecke 8 Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben zur Investitionsförderung 9 Besondere Finanzangelegenheiten BA Treptow-Köpenick von Berlin SE PFin Stand 09/2015 Seite 6 von 16
7 Infrastruktur Bezeichnet die bezirkseigenen Gebäude und Grundstücke. Infrastrukturkosten Alle bei der Bewirtschaftung der Gebäude und Grundstücke anfallenden Kosten (kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen auf eigene Gebäude, kalkulatorische Zinsen auf Grundstücke, Mieten, Nebenkosten wie Energie und Müllabfuhr). Aus diesen Kosten und der Fläche des verwalteten Gebäudes könnte dann der Kostensatz für eine Verrechnungsmiete ermittelt, mit dem die anderen Kostenstellen für die Nutzung des Gebäudes und Grundstücks belastet werden. In Treptow- Köpenick werden die Infrastrukturkosten nach genutzten Gebäudeflächen auf die Kostenstellen umgelegt. Investitionsausgaben Alle Ausgaben, die zur Erhöhung des so genannten Anlagevermögens (gemeint ist der materielle Besitz der Bezirke) führen. Hierzu zählen Baumaßnahmen (Neubau, Erweiterungsbau, Umbau) und Beschaffungen ab einem Wert von Euro. Kalkulatorische Kosten Im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung entstehen kalkulatorische Kosten durch die gebrauchs- und zeitablaufbedingte Wertminderung des Anlagevermögens sowie durch den Verzicht auf alternative Nutzungsmöglichkeiten des in ihnen gebundenen Kapitals. Diese Kosten werden wertmäßig in der Form der kalkulatorischen Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen erfasst und den verursachenden Stellen als budgetunwirksame Kosten zugeordnet. Ihnen steht kein tatsächlicher Geldfluss gegenüber. Kalkulatorische Pensionszuschläge werden durch einen kalkulatorischen Anteil für spätere Pensionen ermittelt, um die Bezüge eines Beamten mit denen eines Angestellten vergleichbar zu machen. BA Treptow-Köpenick von Berlin SE PFin Stand 09/2015 Seite 7 von 16
8 Kameraler Haushalt Haushalt, der nach dem Bruttoprinzip Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen auf verschiedenen Kapiteln / Titeln erfasst, erfolgte Zahlungen verbucht und Jahresabschlussdaten ermittelt. Dabei gilt für die Bezirke folgende Systematik: Einzelpläne (zweistellig) von 31 bis 45 Kapitel (vierstellig) von bis Titel (fünfstellig) XXX XX 1. Stelle = Hauptgruppe 2. Stelle = Obergruppe 3. Stelle = Gruppe 4. und 5. Stelle = weitere Unterteilung der Gruppe Wenn die 4. und 5. Stelle eine 90 bis 99 aufweist, dann korrespondieren Einnahmen und Ausgaben und sind grundsätzlich zweckgebunden. Die Ausgaben dieser Titel dürfen die Einnahmen nicht übersteigen und erst dann geleistet werden, wenn die Einnahmen tatsächlich vorhanden sind. Die Haushaltsplanaufstellung muss in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen erfolgen. Es wird nicht nachgewiesen, für welche konkrete Leistung bzw. Produkt etwas aufgestellt bzw. abgerechnet wird. Kapitel Die Kapitel (vierstellige Kennziffer) untergliedern die Einzelpläne des Haushaltsplanes und stehen jeweils für Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen einer Organisationseinheit (vergleichbar mit einer Kostenstelle). Kennbuchstaben (Kb) Sie dienen der Unterscheidung der folgenden verschiedenen Einnahmen- bzw. Ausgabefelder: Einnahmen: E 00 E 01 E 02 E 03 E 04 E 05 Zuweisung des Senats, Entnahme aus der Rücklage Schule Einnahmen zur Finanzierung von Ausgaben außerhalb der Zuweisung des Senats Managementbedingte Einnahmen aus eigenem Handeln sonstige Einnahmen die mit Ausgaben des A-Teil und des T-Teil korrespondieren Einnahmen, die mit Ausgaben des Z-Teil korrespondieren Einnahmen aus Beiträgen von Eltern für Kinder für Beköstigung und Betreuung in Schulen und Kitas BA Treptow-Köpenick von Berlin SE PFin Stand 09/2015 Seite 8 von 16
9 Ausgaben: A 01 Lernmittel A 02 Hochbauunterhaltung A 03 Tiefbauunterhaltung A 04 Grünflächenunterhaltung A 05 Bewegliches Vermögen A 07 Beköstigung A 08 Grundstücksbewirtschaftung A 09 Pauschalierte Ausgaben A 10 Einnahmeabhängige Ausgaben Konsumtive Sachausgaben Hierzu gehören Transferzahlungen und Ausgaben für den Betrieb der Verwaltung. Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) Ist eine betriebswirtschaftliche Methode der Kostenerfassung. Diese findet parallel zum kameralen Haushalt statt. Die Kosten-und Leistungsrechnung gibt Auskunft über die Kosten der Dienstleistungen (Kostenträgerrechnung), die Orte der Kostenentstehung (Kostenstellenrechnung) und sie gibt Antwort auf die Frage, welche Arten von Kosten in welcher Höhe im Einzelnen entstanden sind (Kostenartenrechnung). Kostenstelle Kostenstellen sind als organisatorische Einheiten zu verstehen, deren Beschäftigte gemeinsam Kosten und Erträge verursachen. Die Kostenstellen gliedern die Verwaltung in Einheiten (z.b. Ämter), welche die Kostenverantwortung tragen. Kostenart Auf die Erstellung der Dienstleistungen entfallende Kosten werden in der Berliner Verwaltung nach folgenden Arten erfasst: Personalkosten, Sachkosten, Verrechnungen, Umlagen, Infrastrukturkosten, kalkulatorische Pensionszuschläge, kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen für Immobilien. BA Treptow-Köpenick von Berlin SE PFin Stand 09/2015 Seite 9 von 16
10 Kostenträger Kostenträger sind die Produkte (Dienstleistungen) der Verwaltung, für die Kosten entstanden sind. Leistungs- und Verantwortungszentrum (LuV) ist eine Organisationseinheit der Verwaltung, in der Leistungen für Bürger/innen erbracht werden (z.b. in einem Amt). Median-Vergleich der Bezirke Im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung handelt es sich hierbei um ein Instrument des Bezirksvergleichs im Hinblick auf die Mittelzuweisung durch den Senat. Der Median ist ein Mittelwert der Kosten von Leistungen, der nach einem bestimmten statistischen Verfahren ermittelt wird. Die Zuweisungen des Senats an den Bezirk richten sich nach diesem Mittelwert. Der Median ist die Zahl, die in der Mitte einer aufsteigenden Zahlenreihe liegt. Bei 12 Bezirken ist der Median der Wert zwischen dem sechsten und siebenten Bezirk. Nachtragshaushalt ist eine Möglichkeit, wenn es trotz Ausnutzung aller haushaltswirtschaftlichen Möglichkeiten zu keiner Abwendung eines erheblichen Differenzbetrages kommen wird und der Ausgleich nur durch eine Änderung des Haushaltsgesetzes erreicht werden kann. Die Bezirke haben nicht die Möglichkeit eines Nachtragshaushaltes. Sie können Ergänzungspläne als Teil der Haushaltswirtschaft - aufstellen. Bei wesentlichen Änderungen der Einnahmen, Ausgaben oder Verpflichtungsermächtigungen des Bezirkshaushaltsplans kann das Bezirksamt der Bezirksverordnetenversammlung dazu einen Ergänzungsplan zur Beschlussfassung vorlegen. Die Aufstellung eines Ergänzungsplans ist erforderlich, wenn durch Anwendung der ansonsten zur Verfügung stehenden haushaltsrechtlichen Instrumente eine ausreichende haushaltsrechtliche Grundlage für die Leistung von Ausgaben oder das Eingehen von Verpflichtungen nicht geschaffen werden kann. BA Treptow-Köpenick von Berlin SE PFin Stand 09/2015 Seite 10 von 16
11 Pauschale Mehr- oder Minder- Einnahmen oder Ausgaben sind pauschal veranschlagte Mittel im Bezirkshaushaltsplan, die während der laufenden Haushaltswirtschaft durch konkrete Maßnahmen untersetzt werden müssen. Gegenwärtig hat die Senatsverwaltung für Finanzen hierfür bis zu 1% aller Personal- und Sachausgaben der Hauptgruppe 4, 5, 6, und 9 (ohne kalkulatorische Kosten) zur Veranschlagung zugelassen (sogenannter Bodensatz des Haushalts). Personalausgaben sind Löhne, Vergütungen und Bezüge der Beschäftigten des Bezirks einschließlich aller Personalnebenkosten und Fürsorgeleistungen sowie Honorare für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Produkt Im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung bezeichnet man als Produkt ein Ergebnis der Arbeit der Verwaltung. Jedes Produkt stellt ein mehr oder weniger großes Bündel von Einzelleistungen dar. Ein Produkt ist zum Beispiel die Entleihung eines Buches, die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte oder die Pflege der Grünflächen. Sämtliche Dienstleistungen der Berliner Bezirke sind einheitlich in Produktblättern beschrieben. Insgesamt sind etwa Einzelleistungen zu zirka 350 externen Produkten, die den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar zu Gute kommen, zusammengefasst. Weiterhin gibt es ca. 130 interne Produkte, die der Erstellung der externen Produkte dienen. Produktsummenbudget Im Unterschied zur Globalsumme handelt es sich um die Zuweisung eines auf der Grundlage der Kosten und Leistungsrechnung ermittelten Gesamtbetrages durch den Senat, der vom Bezirk produktbezogen auf Kostenstellen verteilt und nach den Regeln des Haushaltsrechtes Kapiteln und Titeln zugeordnet wird (siehe auch: Budgetierung). ProFiskal ProFiskal ist eine modulartig aufgebaute Software für die Haushaltsplanung, Mittelbewirtschaftung und Kostenrechnung. BA Treptow-Köpenick von Berlin SE PFin Stand 09/2015 Seite 11 von 16
12 Rücklagen Einsparungen oder Mehreinnahmen, die zur Verwendung in einem späteren Haushaltsjahr herangezogen werden können. Sachkosten Im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung sind Sachkosten die Summe aller laufenden Kosten für Büro, Verwaltung, Gebäude, Material etc. Nicht enthalten sind Investitionen. Serviceeinheiten (SE) erfüllen im Auftrag von Leistungs- und Verantwortungszentren (Ämtern), anderen Organisationseinheiten (OE) oder der Behördenleitung (Bezirksamt) Aufgaben des inneren Dienstbetriebs (Querschnittsaufgaben, Allgemeine Verwaltungsaufgaben). Sonderprogramme Sonderprogramme sind über den Bezirkshaushaltsplan hinaus bereitgestellte Mittel für einen bestimmten Zweck. Eine Verwendung dieser Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Steuern Werden auf gesetzlicher Grundlage für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben erhoben, ohne dass hierfür eine konkrete Gegenleistung im Haushaltsplan vorgesehen wird. Die Gemeindesteuern in Berlin werden vom Senat und nicht von den Bezirken erhoben. Stückkosten Im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung handelt es sich hier um die Summe aller Kosten, die für die Erstellung eines Produkts anfallen. Die Bezirke müssen wirtschaftlich arbeiten, da die Mittelzuweisung nach dem Median und nicht nach den tatsächlichen Kosten berechnet wird. Technische Fortschreibung Die Bezirke melden der Senatsverwaltung für Finanzen Sachverhalte, die in Einzelfällen zu Fehlerkorrekturen (z. B. von Personal- und allgemeinen Kosten- und Entgeltsteigerung) führen können. Dadurch erhöhen oder vermindern sich die Zuweisungen. BA Treptow-Köpenick von Berlin SE PFin Stand 09/2015 Seite 12 von 16
13 T-Teil (des Haushaltsplanes) Der T-Teil steht für Transferausgaben an Dritte, beispielsweise an freie Träger, Verbände und Institutionen - sogenannte "Hilfen für Dritte". Ein Beispiel: Muss jemand in einem Pflegeheim untergebracht werden und hat Anspruch auf Transferleistungen, werden diese vom Bezirk direkt an das Pflegeheim erstattet. Diese Ausgaben werden auf Titeln veranschlagt und nachgewiesen, die den Kennbuchstaben T tragen. Titel Ein Titel (fünfstellige Kennziffer) steht jeweils für den konkreten Entstehungsgrund einer Einnahme bzw. den konkreten Verwendungszweck einer Ausgabe. Die Kennziffern der Einnahmetitel beginnen mit 0-3, die der Ausgabetitel mit 4-9. Fällt die jeweilige Einnahme bzw. Ausgabe in mehreren Organisationseinheiten an, erscheint der Titel mit der gleichen Kennziffer auch in den verschiedenen Kapiteln. Transferausgaben (Transferzahlungen) Hierunter fallen diverse staatliche Beihilfen, die der Bezirk an die Bürgerinnen und Bürger (z.b. Sozialhilfe, Wohngeld, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Erziehung) sowie an Dritte (freie Träger, Verbände und Institutionen) zahlt. Verpflichtungsermächtigung Der Bezirk darf nur Verträge für das laufende Haushaltsjahr abschließen. Wenn es für die Realisierung von Vorhaben nötig ist, die Finanzierung über mehrere Jahre sicherzustellen (z.b. Baumaßnahmen), kann im Haushaltsplan bei den in Betracht kommenden Titeln die Ermächtigung vorgesehen werden, auch solche langfristigen Verträge einzugehen. Diese Zusage erscheint dann im Haushaltsplan als Verpflichtungsermächtigung. Wirtschaftlichkeit Wirtschaftlichkeit ist die günstigste Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einzusetzenden Mitteln (Ressourcen) anzustreben. Die günstigste Zweck- Mittel- Relation besteht darin, dass ein bestimmtes Ergebnis mit möglichst geringem Einsatz von Mitteln oder mit einem bestimmten Einsatz von Mitteln das bestmögliche Ergebnis erzielt wird. Nach dem Grundsatz der Sparsamkeit sind die einzusetzenden Mittel auf den zur Erfüllung der Aufgaben unbedingt notwendigen Umfang zu beschränken. BA Treptow-Köpenick von Berlin SE PFin Stand 09/2015 Seite 13 von 16
14 Z-Teil (des Haushaltsplanes) Der Z-Teil umfasst alle gesetzlich vorgeschriebenen Geldleistungen an einzelne Begünstigte bzw. Hilfebedürftige. Es handelt sich hierbei um Transferleistungen, also alle Zahlungen, die direkt an die entsprechenden Empfänger ausgezahlt werden (z.b. Sozialhilfe, Wohngeld, etc.). Diese Ausgaben werden auf Titeln veranschlagt und nachgewiesen, die den Kennbuchstaben Z tragen. Zuschuss Vergabe nicht rückzahlbarer Mittel zur Bestreitung eines bestimmten Vorhabens. Der Zuschuss ist zweckgebunden. Zuweisungen Übertragungen finanzieller Mittel zwischen über und nachgeordneten Gebietskörperschaften (z. B. Bundesland an Gemeinden) oder zwischen gleichrangigen Gebietskörperschaften, die z. B. für Baumaßnahmen gezahlt werden. Zuwendungen Im öffentlichen Recht die Vergabe nicht rückzahlbarer Mittel an juristische Personen (z. B. für soziale Zwecke). Zweckgebundene Einnahmen Zweckgebundene Einnahmen sind Einnahmen, die auf die Verwendung für bestimmte Zwecke beschränkt sind. Dies kann auf Grund eines Gesetzes oder aus der Herkunft der Einnahmen, abgeleitet werden. Regelmäßig tragen sie einen Zweckbindungsvermerk. BA Treptow-Köpenick von Berlin SE PFin Stand 09/2015 Seite 14 von 16
15 Notizen BA Treptow-Köpenick von Berlin SE PFin Stand 09/2015 Seite 15 von 16
16 Notizen BA Treptow-Köpenick von Berlin SE PFin Stand 09/2015 Seite 16 von 16
01.06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Einzahlungen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen
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