Finanzierungsinstrumente der Gebietskörperschaften mit Schwerpunkt Bundeshauptstadt Wien...2. Haushaltsstruktur der Stadt Wien...9

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1 RECHNUNGSHOFBERICHT REIHE WIEN 2010/06 Vorlage vom 9. Dezember 2010 Finanzierungsinstrumente der Gebietskörperschaften mit Schwerpunkt Bundeshauptstadt Wien...2 Haushaltsstruktur der Stadt Wien...9 Wiener Patientenentschädigungsfonds; Follow up Überprüfung...14 Volkstheater Gesellschaft m.b.h.; Follow up Überprüfung...16

2 FINANZIERUNGSINSTRUMENTE DER GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN MIT SCHWERPUNKT BUNDESHAUPTSTADT WIEN Seite 2 / 18 ALLGEMEINER TEIL Die Strategien des Schulden und des Veranlagungsmanagements der überprüften Gebietskörperschaften waren unterschiedlich ausgeprägt und geregelt. Dies zeigte sich sowohl bei der Zinsstruktur der Finanzschulden als auch hinsichtlich des Ausmaßes an Fremdwährungsverbindlichkeiten und der Inanspruchnahme von Derivativgeschäften sowie bei den Veranlagungen. Das Risikomanagement war in den überprüften Gebietskörperschaften nicht durchgängig professionell aufgebaut bzw. eingesetzt. FINANZIERUNGSMANAGEMENT DER BUNDESHAUPTSTADT WIEN Die Stadt Wien führte keine Risikoanalysen und Risikobewertungen ihres Schuldenportfolios durch. Sie war daher über die bestehenden Risiken ihrer Finanzierungen in Form aussagekräftiger Risikokennzahlen nicht informiert. Ende 2008 finanzierte sich die Stadt Wien ausschließlich durch variabel verzinste Darlehen und Barvorlagen sowie zur Hälfte durch Finanzschulden in Fremdwährung. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus und der Fremdwährungsfinanzierungen konnte sich die Stadt Wien günstig finanzieren. Diesem Finanzierungsvorteil stand ein hohes Zinsänderungs und Wechselkursrisiko gegenüber. Das Veranlagungsportfolio war konservativ zusammengesetzt. Prüfungsziel Ziel der Überprüfung war es, die Finanzierungs und Veranlagungsinstrumente sowie die Finanzierungsstrategien und risiken der Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Vorarlberg sowie der Landeshauptstadt Graz und der Bundeshauptstadt Wien zu beurteilen sowie zu vergleichen, wobei in diesem Berichtsbeitrag spezifisch auf das Finanzierungsmanagement der Stadt Wien eingegangen wird. (TZ 1) Diese Überprüfung stellte den zweiten Teil einer Querschnittsprüfung dar, die in der ersten Phase den Bund, die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Salzburg und Tirol sowie die Städte Dornbirn, Villach und Wels umfasste. (TZ 1) Der überprüfte Zeitraum betraf die Jahre 2004 bis 2008, wobei auch wesentliche Entwicklungen des Jahres 2009 berücksichtigt wurden. (TZ 1)

3 ALLGEMEINER TEIL Seite 3 / 18 Schuldenmanagement Das primäre Ziel des öffentlichen Schuldenmanagements bestand laut dem Internationalen Währungsfonds in der Gewährleistung der erforderlichen Finanzierungsmittel und deren Rückzahlungsverpflichtungen zu möglichst geringen mittel bis langfristigen Finanzierungskosten, ohne dabei ein hohes Maß an Risiko einzugehen. (TZ 4) Das Schuldenmanagement der überprüften Gebietskörperschaften nahm die jeweilige Finanzabteilung des Amtes der Landesregierung bzw. des Magistrats der Städte Graz und Wien wahr. (TZ 3) Zinsstruktur und Fremdwährungsfinanzierungen Die Schuldenportfolios der überprüften Gebietskörperschaften enthielten einen hohen Anteil an variablen Verzinsungen. Dadurch konnten bis 2006 durch das zum Teil vorherrschende niedrige Zinsniveau Finanzierungsvorteile erwirtschaftet werden. Allerdings war damit auch ein hohes Zinsänderungsrisiko verbunden. (TZ 6) Fremdwährungsfinanzierungen führten nur die Steiermark, Wien und in sehr geringem Umfang Niederösterreich durch. Der Anteil der Fremdwährungsfinanzierungen in Wien sank im überprüften Zeitraum deutlich. (TZ 5) Derivativgeschäfte Für die Strukturierung der Schuldenportfolios setzten vier der überprüften Gebietskörperschaften (Niederösterreich, Steiermark (bis 2006), Graz und Wien) auch derivative Finanzierungsinstrumente ein. Bei deren Einsatz stand nicht nur die Bedienung des Schuldendienstes im Vordergrund, sondern auch das Ziel, einerseits Zinserträge zu lukrieren und andererseits das Schuldenportfolio zu steuern und zu optimieren. Grundsätzlich waren vom Risikostandpunkt aus Derivativgeschäfte zu reinen Spekulationszwecken nicht zu rechtfertigen, wobei bei den überprüften Gebietskörperschaften keine diesbezüglichen Anhaltspunkte zu Tage traten. (TZ 7) Insgesamt erzielte das Land Niederösterreich durch den Einsatz von Derivativgeschäften im überprüften Zeitraum eine Reduktion der Zinsbelastung um 120,28 Mill. EUR. Demgegenüber wurde der Fremdwährungsanteil an der Finanzschuld deutlich erhöht, und zwar bspw. im Jahr 2008 von 0,1 % auf 33,5 %. Im Land Steiermark sowie in den Städten Graz und Wien lagen keine Aufzeichnungen über den Erfolg der Derivativgeschäfte vor. (TZ 7)

4 Risikomanagement Seite 4 / 18 Bis auf das Land Niederösterreich führten die überprüften Gebietskörperschaften im überprüften Zeitraum keine durchgängigen Risikobewertungen der Schuldenportfolios durch, wobei das Land Oberösterreich in diesem Zeitraum keine Finanzschulden aufwies. Die Länder Steiermark und Vorarlberg sowie die Städte Graz und Wien waren daher zum Teil nicht ausreichend über das bestehende Risiko ihrer Finanzierungen informiert. Ein aussagekräftiger Vergleich von Risikokennzahlen zwischen allen Gebietskörperschaften war daher nicht möglich. (TZ 8) Veranlagungen Das Veranlagungsmanagement der überprüften Gebietskörperschaf- ten basierte auf kurz bzw. mittelfristigen Finanz und Liquiditätsplanungen. Vorgaben zum maximal tragbaren Marktrisiko, Messungen der erzielten Risiko Ertragsverhältnisse und Benchmarks zur Performancebeurteilung fehlten bei allen überprüften Gebietskörperschaften. (TZ 9) Die Auswahl der Veranlagungsprodukte sowie die Fristigkeit der Veranlagungen der überprüften Gebietskörperschaften waren sehr unterschiedlich. Entsprechend stark wich auch die Performance der jeweiligen Veranlagungen zwischen den Gebietskörperschaften voneinander ab. (TZ 9) Externe Leistungen Externe Leistungen nahmen von den überprüften Gebietskörperschaften nur die Länder Niederösterreich und Steiermark für die Portfoliobewertung bzw. für eine Evaluierung des Finanz und Liquiditätsmanagements in Anspruch. (TZ 10) FINANZIERUNGSMANAGEMENT DER BUNDESHAUPTSTADT WIEN Finanzschuld Die Finanzierung der Stadt Wien erfolgte Ende 2008 ausschließlich durch variabel verzinste Darlehen und Barvorlagen. Die Hälfte der Finanzschuld bestand aus Fremdwährungsdarlehen. Durch die vari- able Verzinsung sowie das Ausnützen von Zinsvorteilen in fremder Währung konnte das niedrige Zinsniveau zu günstigen Finanzie- rungen genutzt werden. Die Durchschnittsverzinsung lag um bis zu 190 Basispunkte unter der Sekundärmarktrendite für inländische Nichtbanken. Allerdings nahm die Stadt Wien damit ein hohes Zins- änderungs und Wechselkursrisiko in Kauf. Eine Risikobewertung des Portfolios sowie Szenariorechnungen wurden nicht durchgeführt. (TZ 11, 14)

5 Derivativgeschäfte Seite 5 / 18 Bei den über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) aufgenommenen Fremdwährungsdarlehen trug die Stadt Wien für ein Nominalvolumen von 977,68 Mill. CHF (658,37 Mill. EUR) das Kontrahentenrisiko, obwohl eine unentgeltliche Absicherung durch das Collateral System der ÖBFA möglich gewesen wäre. (TZ 13) Die Stadt Wien wies die Darlehen und die Swaps (zu Marktwerten) nicht gesondert aus und führte keine Aufzeichnungen über den Erfolg der Derivativgeschäfte. (TZ 12) Risikomanagement Ohne schriftlich dokumentierte Finanzierungsstrategie kam es zu einer deutlichen Verschiebung der Finanzierungsstruktur in den Jah- ren 2004 (zu 52,5 % fix verzinst) bis 2008 (zu 100 % variabel verzinst). Weiters fehlten Risikoanalysen und Risikobewertungen des Schuldenportfolios sowie Szenariorechnungen. (TZ 11, 14) Veranlagungen Die Stadt Wien veranlagte ihre kurzfristigen Finanzmittel zum Großteil bei einem Kreditinstitut. Vergleichsangebote von anderen Kreditinstituten holte sie nicht regelmäßig ein. Die langfristigen Veranlagungen erfolgten fast ausschließlich in wenig risikobehaftete, fixe und variable Schuldverschreibungen österreichischer Kreditinstitute. Schriftliche Strategien, Benchmarks usw. waren nicht vorhanden. (TZ 15) Liquiditätsmanagement Die liquiden Mittel der Stadt Wien betrugen mindestens rd. 1 Mrd. EUR, wobei die Durchschnittsrendite der Finanzschuld in den Jahren 2004 und 2008 deutlich über jener der kurzfristigen Veranlagungen lag. Da diese in den Jahren 2005 bis 2007 über der Durchschnittsrendite der Finanzschuld lag, ergab sich für den überprüften Zeitraum ein ausgeglichenes Ergebnis. (TZ 16) Zusammenfassend hob der RH folgende Empfehlungen hervor: IN BEZUG AUF DEN ALLGEMEINEN TEIL (1) Im Sinne eines effizienten Schuldenmanagements sollten geeignete Maßnahmen und Instrumente zur Bewertung, Begrenzung und Steuerung von Finanzierungsrisiken ergriffen bzw. installiert werden. (TZ 8) (2) Fremdwährungsfinanzierungen sollten nur dann vorgenommen werden, wenn Zins und Wechselkursvorteile in günstiger Relation zu den zusätzlichen Risiken stehen. Diese

6 Risiken wären laufend zu messen, streng zu limitieren und gezielt zu überwachen. (TZ 5) Seite 6 / 18 (3) Die Entwicklung auf dem Kapitalmarkt sollte laufend beobachtet werden. Weiters sollte durch adäquate Finanzierungsmaßnahmen eine Optimierung von Risiko sowie von Zins und Tilgungszahlungen erreicht werden. (TZ 4) (4) Das Risiko von derivativen Geschäften sollte für verschiedene Haltedauern berechnet werden, um zusätzliche Anhaltspunkte für die Angemessenheit von Ertragsvorstellungen zu gewinnen. (TZ 8) (5) Bei Geschäften mit speziellen, schwer bewertbaren Strukturen sollte aufgrund der Probleme mit der Bewertung des Risikos mit besonderer Vorsicht und verringertem Volumen vorgegangen werden bzw. wäre der Abschluss komplexer und intransparenter Finanz- produkte gänzlich zu unterlassen. (TZ 8) (6) Bei Absicherungsgeschäften, die nicht unmittelbar mit dem Grundgeschäft, sondern zeitversetzt abgeschlossen werden, sollten zur Beurteilung der zwischenzeitlichen Änderungen des Marktumfelds vor dem Abschluss grundsätzlich aktuelle Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchgeführt werden. (TZ 7) (7) Um das bei Derivativgeschäften vorhandene zusätzliche Ausfallsrisiko der Vertragspartner gebührend zu beachten, sollten die Swappartner in Bezug auf die Bonität nach strengen Kriterien ausgewählt und Swaptransaktionen mit Besicherungsinstrumenten unterlegt werden. (TZ 8) (8) Vor dem Einstieg in die risikoreichen derivativen Geschäftsfelder sollten ausreichend qualitativ personelle und auch geeignete organisatorische Voraussetzungen geschaffen werden. (TZ 3) (9) Für die Veranlagungen wären Veranlagungsrichtlinien zu beschließen, die sowohl die Ertragsmöglichkeit als auch die Risikokomponenten einzelner Veranlagungsprodukte berücksichtigen. (TZ 9) (10) Die erzielte Gesamtperformance sollte zumindest einmal jährlich ermittelt und einer Benchmark gegenübergestellt werden. (TZ 9) (11) Das intern vorhandene Know how im Bereich des Finanzierungsmanagements sollte vorrangig genutzt bzw. ausgebaut werden. Externe Berater sollten zur Lösung von Spezialfragen oder aufgaben herangezogen werden. (TZ 10)

7 Seite 7 / 18 (12) Externen Beratern wäre bei der Übertragung von operativen Geschäften ein Limit und Berichtswesen vorzugeben und deren Vertragserfüllung laufend zu überwachen. (TZ 10) IN BEZUG AUF DAS FINANZIERUNGSMANAGEMENT DER BUN- DESHAUPTSTADT WIEN (13) Die Finanzierungsstruktur sollte überdacht und die Entwicklung auf dem Kapitalmarkt laufend beobachtet werden. Eine dem Marktumfeld angepasste und risikotechnisch vertretbare Zusammensetzung des Portfolios mit fix und variabel verzinsten Finanzierungen wäre anzustreben. (TZ 11) (14) Fremdwährungsfinanzierungen sollten nur dann vorgenommen werden, wenn Zins und Wechselkursvorteile in günstiger Relation (z.b. hinsichtlich Zinsniveau und Zinsdifferential zwischen den Währungen) zu den zusätzlichen Risiken stehen sowie die damit verbundenen Risiken limitiert, gemessen und gesteuert werden. (TZ 11) (15) Die Stadt Wien sollte dem Collateral System der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur beitreten, um das Kontrahentenrisiko zu minimieren. (TZ 13) (16) Die Finanzierungsstrategien sollten schriftlich festgelegt und in formalisierten Finanzmanagementsitzungen behandelt werden. Weiters sollten Grenzen hinsichtlich des Verhältnisses von fixer zu variabler Verzinsung, von heimischer Währung zu Fremdwährung usw. festgelegt und die Nachvollziehbarkeit von Finanzierungsentscheidungen verbessert werden. (TZ 14) (17) Im Sinne eines effizienten Schulden und Veranlagungsmanagements sollten ehest möglich geeignete Maßnahmen und Instrumente zur Bewertung, Begrenzung sowie Steuerung von Finanzierungs und Veranlagungsrisiken ergriffen bzw. installiert werden. Weiters sollten Szenariorechnungen durchgeführt werden. (TZ 14, 15) (18) Zahlen und Daten im Zusammenhang mit dem Schulden und Veranlagungsmanagement sollten in elektronisch weiterverarbeitbarer Form erfasst werden. Mehrfacherfassungen in unterschiedlichen Programmen und Inkonsistenzen wären zu vermeiden; weiters wären aussagekräftige Finanzierungsberichte zu erstellen. (TZ 14, 15) (19) Vorgaben für das Veranlagungsmanagement, die Veranlagungsstrategien, eine Pouvoirordnung, die Einhaltung des Vier Augen Prinzips, eine Aufzählung der zulässigen Finanzinstrumente, Assetklassen, Art, Umfang und Häufigkeit von Risikobewertungen sowie Risikolimits (z.b. für Laufzeiten, Einzeltransaktionen, Vertragspartner) beinhalten, wären in einer Veranlagungsrichtlinie schriftlich zu

8 Seite 8 / 18 dokumentieren. Weiters wären Benchmarks festzulegen, regelmäßige Performanceberechnungen durchzuführen sowie ein Veranlagungsbericht zu erstellen. Der mögliche Veranlagungsertrag sollte jedoch immer in einem angemessenen Verhältnis zum eingegangenen Risiko stehen. (TZ 15) (20) Für die kurzfristigen Veranlagungen sollten in regelmäßigen Abständen Vergleichsangebote von mehreren Kreditinstituten eingeholt werden. Weiters wäre der Bestbieter zu ermitteln und dies nachvollziehbar zu dokumentieren. (TZ 15) (21) Der Automatisierungsgrad sollte im Veranlagungsmanagement deutlich erhöht werden und die Liquiditätsplanung wäre zu verbessern. Diese IT basierte Liquiditätsplanung wäre als Ausgangsbasis für eine effiziente Liquiditätssteuerung und eine effektive Liquiditätskontrolle zu nutzen. (TZ 16) (22) Die Liquidität wäre so zu bemessen, dass neben der fristgerechten Erfüllung der eingegangenen Zahlungsverpflichtungen, vor allem potenzielle Zinsverluste aufgrund der Vorhaltung von nicht benötigter Liquidität vermieden werden. (TZ 16)

9 Seite 9 / 18 HAUSHALTSSTRUKTUR DER STADT WIEN Weiterentwicklungen des öffentlichen Rechnungswesens in Richtung einer integrierten Vermögens, Finanz und Erfolgsrechnung fanden in den Rechenwerken der Stadt Wien noch keinen Niederschlag. Diese wurden ebenso wie in den Ländern zahlungsorientiert erstellt und boten über die tatsächliche finanzielle Lage und die Nachhaltigkeit der Haushaltsführung nur eine eingeschränkte Aussagekraft. Prüfungsziel Angesichts zunehmender Anforderungen an das öffentliche Rechnungswesen war das Prüfungsziel festzustellen, welchen Informationsgehalt die Rechnungsabschlüsse der Stadt Wien aufweisen. (TZ 1) Maastricht Ergebnisse Österreich ist im Rahmen der EU verpflichtet, ein öffentliches Defizit von maximal 3 % des BIP einzuhalten. Innerösterreichisch haben sich deshalb Bund, Länder und Gemeinden in Stabilitätspakten ver- pflichtet, bestimmte Stabilitätsbeiträge zu erbringen. (TZ 5) Die nach dem jeweiligen aktuellen Auslegungsstand des ESVG 95 ermittelten Maastricht Ergebnisse stimmten bis einschließlich 2006 nicht mit den Maastricht Ergebnissen gemäß Art. 10 der Österreichischen Stabilitätspakte überein. Mit 2007 endete eine in diesen Pakten bereits ab 2001 gültige Vereinbarung, die Erfüllung der innerösterreichischen Maastricht Ziele nach vom ESVG 95 abweichenden Sonderregeln zu beurteilen. (TZ 5) Die Stabilitätsziele laut Stabilitätspakt der Jahre 2005 bis 2008 wurden von der Stadt Wien nur in den Jahren 2005 und 2006 annähernd erreicht. Unter Anwendung von seit dem Frühjahr 2009 geltenden, weiterentwickelten Berechnungsmethoden des ESVG 95 wären diese Ziele in den Jahren 2005 bis 2008 deutlich verfehlt worden. (TZ 5) Maastricht Schulden Die Maastricht Schulden der Stadt Wien lagen in den Jahren 2005 mit 1,45 Mrd. EUR und 2008 mit 1,43 Mrd. EUR annähernd gleich hoch. Sie blieben in diesem Zeitraum auf der gesamten Gemeindeebene einschließlich Wien mit 4,81 Mrd. EUR im Jahr 2005 und 5,01 Mrd. EUR im Jahr 2008 weitgehend stabil, stiegen jedoch bei den Ländern ohne Wien von 6,85 Mrd. EUR im Jahr 2005 auf 9,30 Mrd. EUR im Jahr (TZ 7)

10 Eignung der Kameralistik für die Haushaltssteuerung Seite 10 / 18 Hinsichtlich der Aussagekraft des öffentlichen Rechnungswesens sind seit mehreren Jahren größere Veränderungen in Lehre und internationaler Praxis zu beobachten. Kritik an der in Österreich derzeit noch verwendeten zahlungsorientierten Form (Kameralistik) gibt es u.a., weil sie über die tatsächliche finanzielle Lage einer Gebietskörperschaft, d.h. über den Jahreserfolg bzw. die tatsächliche Höhe von Vermögen und Schulden einschließlich der ausgegliederten Organisationseinheiten keine hinreichenden Informationen liefert. Darauf basierende politische Entscheidungen stützen sich deshalb vielfach auf eine unzureichende ökonomische Grundlage. Es besteht die Gefahr, dass mehr Lasten an künftige Generationen weitergegeben werden, als in den kameralistischen Darstellungen transparent gemacht wird (intergenerative Gerechtigkeit). (TZ 8) Reformen und Reformvorschläge für das Haushaltswesen Die Finanz und Wirtschaftskrise hat die Anforderungen an die gesamtösterreichische Gebarung zusätzlich verschärft. Eine effiziente gesamtstaatliche Steuerung ( Konsolidierungspfad ) sowie eine innerstaatlich nachhaltig geordnete Haushaltsführung und damit die Notwendigkeit eines aussagekräftigen und vergleichbaren Rechnungswesens zur Sicherstellung der Haushaltskoordination haben dadurch noch an Bedeutung gewonnen. (TZ 6) Reformvorschläge zielen darauf ab, den tatsächlichen Ressourcenverbrauch in einer integrierten Vermögens, Finanz und Erfolgsrechnung auf Basis der Doppik zu dokumentieren. (TZ 8) Elemente aus diesen Reformvorschlägen finden sich international bereits im Rechnungswesen vieler Staaten. (TZ 9) In Österreich hat der Bund Ende des Jahres 2007 eine Reform des Bundes Haushaltsrechts beschlossen, die u.a. eine möglichst getreue Darstellung der finanziellen Lage vorsieht. Der Begriff der finanziellen Lage kann weiter gefasst werden und nicht nur die Finanzlage, sondern auch die Vermögens und Ertragslage bzw. die längerfristige Haushaltsentwicklung berücksichtigen. (TZ 10) Auf gesamtstaatlicher Ebene beinhaltet die Reform des Haushaltsrechts eine Erweiterung des Art. 13 B VG, dessen Ziel eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts um das auch für Länder und Gemeinden verbindliche Ziel von nachhaltig geordneten Haushalten erweitert wurde, wobei die Gebietskörperschaften ihre Haushaltsführung im Hinblick auf diese Ziele zu koordinieren haben. (TZ 10)

11 Seite 11 / 18 Für die Stadt Wien beinhaltet die Weiterentwicklung des öffentlichen Rechnungswesens nicht nur die Entwicklung tragfähiger Indikatoren zur Beurteilung der Haushaltsstabilität, sondern auch eine grundlegende Vereinheitlichung der Ergebnisermittlungs und Darstellungsformen sowie der zugehörigen Nachweise. (TZ 5, 6) Analyse der Rechenwerke In Voranschläge und Rechnungsabschlüsse flossen die Ergebnisse von ausgegliederten Einrichtungen der Stadt Wien nur mit jenen Zahlungsströmen ein, mit denen sie z.b. in Form von Transfers mit der Stadt in Beziehung standen. Konsolidierte Ergebnisdarstellungen sowie Schulden und Vermögensdarstellungen der Stadt mit ihren Gesellschaften, Stiftungen und Fonds waren im vorherrschenden Prinzip der Einzelrechnungslegung nicht vorgesehen. (TZ 11) Vermögensstand Der Vermögensstand wurde nur unvollständig abgebildet. Einige der in der Voranschlags und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) vorgesehenen Nachweise stellten zwar Teilaspekte des Vermögens und Schuldendienstes der Stadt Wien dar. Ein umfassender Über- blick war aber dadurch nicht gegeben. (TZ 12) Verschuldung Die in den Rechnungsabschlüssen ausgewiesenen Finanzschulden der Stadt Wien lagen von 2005 bis 2008 zwischen Mill. EUR (2005) und Mill. EUR (2008) und waren damit als stabil zu bezeichnen. (TZ 13) Die Summe der nicht fälligen Verwaltungsschulden der Stadt Wien belief sich mit Ablauf des Jahres 2008 auf Mill. EUR. Diesen Verbindlichkeiten standen Mill. EUR an nicht fälligen Verwaltungsforderungen gegenüber. (TZ 13) Mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung In den Österreichischen Stabilitätspakten war im Art. 7 Abs. 1 vorgesehen, dass Bund, Länder und Gemeinden erstmals ab dem Jahr 2001 eine mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung sicher- zustellen haben. Eine Aussage über Form und Inhalt wurde dabei nicht getroffen. (TZ 14) Die Stadt Wien führte wegen der Vielzahl exogener Faktoren keine mehrjährige Finanzplanung durch, erwog jedoch, nach der Stabilisierung der Wirtschaftslage die Möglichkeiten einer mittelfristigen Finanzplanung zu prüfen. (TZ 14)

12 Beteiligungen Seite 12 / 18 Beteiligungen wurden von zwölf Magistratsabteilungen verwaltet, die zum Teil nur für ein bis zwei Unternehmen zuständig waren. Ein Überblick über die Beteiligungen der Stadt Wien war in der Magistratsabteilung 5 Finanzwirtschaft, Haushaltswesen und Statistik gegeben. Eine aussagekräftige Darstellung über die Wertpapiere und Beteiligungen in den Rechnungsabschlüssen fehlte jedoch. (TZ 15) Zusammenfassend hob der RH folgende Empfehlungen hervor: (1) In Bezug auf die Maastricht Ergebnisse wären nicht auf das ESVG 95 abgestimmte Berechnungsmethoden zu vermeiden, um eine transparente und vergleichbare Darstellung sicherzustellen. (TZ 5) (2) Die Stadt Wien sollte an der Weiterentwicklung des öffentlichen Rechnungswesens mitwirken. Dies beinhaltet nicht nur die Entwicklung tragfähiger Indikatoren zur Beurteilung der Haushaltsstabilität, sondern auch eine grundlegende Vereinheitlichung der Ergebnisermittlungs und Darstellungsformen sowie der zugehörigen Nachweise. (TZ 5, 6) (3) Bei der Weiterentwicklung des Rechnungswesens sollte die Stadt Wien gemeinsam mit den anderen Gebietskörperschaften an einer vollständigen Vermögens und Erfolgsrechnung mitwirken, um eine möglichst getreue Darstellung der finanziellen Lage des Gesamtstaats sicherzustellen. (TZ 10) (4) Eine Konsolidierung ausgegliederter Einheiten mit dem Haushalt in einer umfassenden Übersicht sollte erstellt werden, um einen Gesamtüberblick über die Ertrags, Vermögens und Finanzlage der Stadt inklusive den ausgegliederten Einheiten zu erhalten. (TZ 7, 11) (5) Im Sinne einer übersichtlichen und transparenten Rechnungslegung wäre die Darstellung des Vermögens derart zu gestalten, dass daraus alle wesentlichen Vermögenswerte zu ersehen sind. Die Bewertung des Vermögens wäre nach einheitlichen Grundsätzen durchzuführen. Eine zusammenfassende Darstellung des gesamten Vermögens und der Schulden der Stadt Wien in der Art einer Bilanz würde die Übersicht über diesen Bereich deutlich erhöhen. (TZ 12) (6) Im Sinne der Vergleichbarkeit der Rechenwerke sollte die Stadt Wien auf eine einheitliche Darstellung der Schulden aller Gebietskörperschaften hinwirken. Im Hinblick auf die Bedeutung der (Gesamt ) Schulden für mögliche budgetäre Risiken bzw. Spielräume sollte dabei gemeinsam eine möglichst umfassende und einheitliche Darstellung der Verschuldungssituation und deren Entwicklung vorgenommen werden. (TZ 13)

13 Seite 13 / 18 (7) Die Stadt Wien sollte künftig in ihren Rechnungsabschlüssen eine aussagefähigere Gestaltung der Nachweise über die nicht fälligen Verwaltungsschulden und die nicht fälligen Verwaltungsforderungen durch Angabe der in diesen Summenwerten enthaltenen wesentlichen Forderungs und Verbindlichkeitsgruppen erstellen. (TZ 13) (8) Die Stadt Wien sollte eine mehrjährige Finanzplanung in Form von (möglichst) realistischen Prognosen in ausreichendem Detaillierungsgrad erstellen. Diese hätten zumindest eine Prognose der wichtigsten Einnahmen und Ausgabenkategorien sowie der Maastricht Ergebnisse zu beinhalten. Außerdem sollten die mittelfristigen Finanzplanungen regelmäßig fortgeschrieben werden. Zu erwartende Finanzlücken wären in jedem Fall an das österreichische Koordinationskomitee zu melden, um die Entwicklung des gesamtstaatlichen Maastricht Ergebnisses besser abschätzen zu können. (TZ 14) (9) Der Rechnungsabschluss der Stadt Wien sollte in Form einer aussagekräftigeren Darstellung der Wertpapiere und Beteiligungen der Stadt Wien Aufschluss über alle wesentlichen Beteiligungen (z.b. ab einem Beteiligungsausmaß von 50 %) geben. Unternehmungen (Aktiengesellschaften) sollten mit dem Firmenwortlaut bezeichnet werden. (TZ 15)

14 Seite 14 / 18 WIENER PATIENTENENTSCHÄDIGUNGSFONDS; FOLLOW UP ÜBERPRÜFUNG Wien setzte die Empfehlungen des RH zum Patientenentschädigungsfonds aus dem Jahr 2007 um. So veranlasste die Stadt Wien die nachträgliche Überweisung der ausständigen Zinserträge an den Fonds. Dadurch konnte dieser rd EUR lukrieren. Prüfungsziel Ziel der Follow up Überprüfung war es, die Umsetzung von Empfehlungen zu beurteilen, die der RH im Jahr 2007 bei einer vorangegangenen Gebarungsüberprüfung abgegeben und deren Verwirklichung das Land Wien zugesagt hatte. (TZ 1) Patientenentschädigungsfonds Der Patientenentschädigungsfonds wird aus Beiträgen der Patienten finanziert und bietet eine verschuldensunabhängige Entschädigung für solche Schäden, die durch die Behandlung in einer Krankenanstalt entstanden sind und bei denen eine Haftung nicht eindeutig gegeben ist. Einige Krankenanstalten leiteten die von ihnen ein- gehobenen Beiträge nicht fristgerecht an den Patientenentschädigungsfonds weiter, wodurch insgesamt Außenstände von bis zu EUR entstanden. (TZ 2, 3) Einnahmengebarung Das Land Wien setzte die Empfehlungen des RH im Zusammenhang mit den Außenständen um. Die Außenstände waren beglichen worden und schriftliche Vereinbarungen mit den Rechtsträgern der einzelnen Fondskrankenanstalten sahen verbindliche Zahlungsmodalitäten vor (vierteljährliche Überweisungen, Verzugszinsen). Die Vereinbarung mit der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt war noch ausständig. Das Magistrat der Stadt Wien übernahm die Aufgaben eines ordnungsgemäßen Rechnungswesens einschließlich dem Mahn und Berichtswesen und prüfte die fristgerechte und vollständige Überweisung der Beiträge. Zudem ersetzten die Krankenanstaltenträger dem Wiener Patientenentschädigungsfonds den durch Zahlungsverzögerungen erlittenen Zinsverlust in Höhe von insgesamt rd EUR. (TZ 4 bis 8) Fondsvermögen Entsprechend der Empfehlung des RH wurden Fondsmittel seit Anfang 2008 auf einem eigenen Haushaltsansatz des Wiener Patientenentschädigungsfonds verrechnet. (TZ 9)

15 Seite 15 / 18 Auch veranlasste das Land Wien, wie vom RH empfohlen, eine eigene Vermögensveranlagung der Mittel des Wiener Patientenentschädigungsfonds und die nachträgliche Überweisung der aus- ständigen Zinserträge in Höhe von insgesamt rd EUR. (TZ 11, 12) Gebarung und Liquidität Das Land Wien folgte der Empfehlung des RH, die Einnahmengebarung, Ausgabengebarung und Liquidität in Hinkunft besser auf- einander abzustimmen. Dazu setzte der Wiener Patientenentschädigungsfonds Maßnahmen, die in Hinkunft zu einer Erhöhung der Ausgaben für Entschädigungszahlungen bzw. zu einer Verringerung seiner relativ hohen Liquidität führen könnten. So wurden die Höchstgrenze für Entschädigungszahlungen angehoben, der Kreis der eine Entschädigung begründenden Komplikationen ausgeweitet und die Öffentlichkeitsarbeit forciert. (TZ 10) Stellungnahmen der Krankenanstalten Entsprechend der Empfehlung des RH ermöglichte die Wiener Pflege, Patientinnen und Patientenanwaltschaft den Patienten eine Einsichtnahme in die Stellungnahme der Krankenanstalten. (TZ 13) Jahresabrechnungen Der Empfehlung des RH folgend wies der Tätigkeitsbericht der Wiener Pflege, Patientinnen und Patientenanwaltschaft des Jahres 2008 eine Jahresabrechnung des Wiener Patientenentschädigungsfonds auf. Allerdings waren darin die Kapitalerträge und sonstigen Ausgaben nicht ausgewiesen. (TZ 14) Die vom RH empfohlene formelle Bestätigung der rechnerischen Richtigkeit der Jahresabrechnung erfolgte ebenso wie die Wahrnehmung konkreter Kontroll und Informationspflichten durch das Land. (TZ 15, 16) Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen Der RH stellte fest, dass das Land Wien die 13 überprüften Empfehlungen des Vorberichts umsetzte. Ergänzend empfahl der RH: Die Wiener Pflege, Patientinnen und Patientenanwaltschaft sollte auch mit der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt eine Vereinbarung über Verzugszinsen abschließen. (TZ 4)

16 Seite 16 / 18 VOLKSTHEATER GESELLSCHAFT M.B.H.; FOLLOW UP ÜBERPRÜFUNG Das Volkstheater kam den Empfehlungen des RH, die er im Jahr 2008 veröffentlicht hatte, teilweise nach. Nicht gelungen ist es dem Volkstheater, die Anzahl der Abonnenten zu erhöhen. Prüfungsziel Ziel der Follow up Überprüfung der Volkstheater Gesellschaft m.b.h. (Volkstheater) war es, die Umsetzung von Empfehlungen zu beurteilen, die der RH bei einer vorangegangenen Gebarungsüberprüfung abgegeben und deren Verwirklichung das Volkstheater zugesagt hatte. (TZ 1) Besucheranzahl, Erlöse aus dem Kartenverkauf und Auslastung Die Anzahl der Besucher erhöhte sich in der Spielzeit 2007/2008 von (2006/2007) auf und sank in der Spielzeit 2008/2009 auf Besucher. Der Rückgang war auf die Vermietung der großen Bühne im Haupthaus für 20 Tage im Jahr 2009 zurückzu- führen. Die Erlöse aus dem Kartenverkauf stiegen von 2,43 Mill. EUR (2006/2007) auf 2,63 Mill. EUR in der Spielzeit 2008/2009 (+ 8,2 %). Die Auslastung erhöhte sich gegenüber der Spielzeit 2006/2007 von 57,7 % auf 62 % (2007/2008) bzw. 60,1 % (2008/2009). Das Volks- theater setzte die diesbezügliche Empfehlung des RH damit um. (TZ 2) Abgabe von Freikarten Das Volkstheater setzte die Empfehlung des RH um, da der Anteil der Freikarten von 6,3 % (Spielzeit 2007/2008) auf 5,1 % (2009/2010) zurückging. (TZ 4) Befugnisse des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung Das Volkstheater beschloss Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und für die Geschäftsführung und setzte die entsprechende Empfehlung des RH damit um. (TZ 6) Vorgaben für die Erstellung des Budgets Die Empfehlung des RH, die Budgeterstellung schriftlich zu regeln, setzte das Volkstheater durch diesbezügliche Bestimmungen in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung um. (TZ 7)

17 Bilanzgeld für Geschäftsführer Seite 17 / 18 In den Verträgen mit den Geschäftsführern war die Möglichkeit der Gewährung von Bilanzgeld zwar vorgesehen, jedoch wurde ein solches im überprüften Zeitraum nicht ausbezahlt. Da die beiden Geschäftsführer eine schriftliche Erklärung vorlegten, auch in Zukunft auf die Auszahlung von Bilanzgeld zu verzichten, erachtete der RH seine Empfehlung inhaltlich als umgesetzt. (TZ 11) Einreichung der Förderungsansuchen Die Empfehlung des RH, die Förderungsansuchen rechtzeitig einzureichen, setzte das Volkstheater teilweise um. Ungefähr die Hälfte der Förderungsansuchen reichte es vor Beginn der jeweiligen Spielzeit ein. (TZ 8) Erstellung und Genehmigung des Budgets Die Empfehlung des RH, das Budget rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Spielzeit zu erstellen und genehmigen zu lassen, setzte das Volkstheater teilweise um. (TZ 9) Die Budgetierung war, wie vom RH empfohlen, realistischer. Bei den Budgets 2008/2009 und 2009/2010 waren jedoch die rechnerischen Grundlagen der einzelnen Budgetpositionen teilweise nicht ausreichend dokumentiert und daher nur schwer nachvollziehbar. Die diesbezügliche Empfehlung des RH wurde teilweise umgesetzt. (TZ 10) Einsatz der Kostenrechnung als Steuerungsinstrument Das Volkstheater erfasste zwar die Kosten auf den Kostenstellen, jedoch nicht die Personalkosten bei den Kostenträgern. Die Empfehlung des RH wurde daher teilweise umgesetzt. (TZ 12) Anzahl der Kartenermäßigungen Die Anzahl der Ermäßigungen, die das Volkstheater verschiedenen Institutionen gewährte, stieg von 55 in der Spielzeit 2005/2006 auf 59 in der Spielzeit 2009/2010. Das Volkstheater setzte die Empfehlung des RH, diese Ermäßigungen zu reduzieren, daher nicht um. (TZ 3) Abonnenten für die große Bühne im Haupthaus Die Anzahl der Abonnenten ging jeweils mit Stichtag 30. Juni bei der großen Bühne im Haupthaus von (2006) auf (2009) weiter zurück ( 32,4 %). Die vom Volkstheater ergriffenen Maßnahmen, die Anzahl der Abonnenten für die große Bühne

18 Seite 18 / 18 im Haupthaus zu erhöhen, führten zu keiner tatsächlichen Erhöhung der Anzahl der Abonnenten. (TZ 5) Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen Der RH stellte fest, dass die Volkstheater Gesellschaft m.b.h. von den elf überprüften Empfehlungen des Vorberichts fünf vollständig, vier teilweise und zwei nicht umsetzte. Er hob die folgenden Empfehlungen hervor: (1) Die Anzahl der Ermäßigungen bei den Karten, die das Volkstheater verschiedenen Institutionen gewährte, sollte reduziert wer- den. (TZ 3) (2) Die Maßnahmen zur Erhöhung der Anzahl der Abonnenten für die große Bühne im Haupthaus sollten intensiviert werden. (TZ 5) (3) DieFörderungsansuchensolltenrechtzeitigeingereichtwerden, so dass die Entscheidung über die Förderung vor Beginn einer Spielzeit getroffen werden kann und somit für die Planung zur Verfügung steht. (TZ 8) (4) Bei den Budgets sollten die rechnerischen Grundlagen der einzelnen Budgetpositionen jeweils so aufbereitet und dokumentiert werden, dass sie leicht nachvollziehbar sind. (TZ 10) (5) Bei den Kostenträgern sollten auch die Personalkosten erfasst werden, um die Kostenrechnung wirkungsvoll als Steuerungsinstrument einsetzen zu können. (TZ 12)

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