Betreff: Haushaltssatzung 2016; hier: Umsetzung haushaltswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher. Haushaltsführung gem.
|
|
- Paula Breiner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 KREIS WESEL Drucksache 765.1/IX IX. Wahlperiode Betreff: Haushaltssatzung 2016; hier: Umsetzung haushaltswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gem. 82 GO Vorlagenart/-datum: Verwaltungsvorlage vom Beratungsart: Öffentlich Federführung: Der Landrat, Fachdienst Finanzen und Beteiligungen (20) Anlagen: Beratungsweg: Sitzungsdatum: Kreistag I. Beschlussvorschlag: Dem Kreistag zur Kenntnis. II. Sachlage: Ergänzend zur Drucksache 765/IX werden wie dort angekündigt - die Auswirkungen auf die vorläufige Haushaltsführung einschließlich der personalwirtschaftlichen Maßnahmen dargestellt. Diese Auswirkungen beziehen sich aufgrund des zu erwartenden Defizites nicht nur auf Verfahrensfragen zur Auszahlung von freiwilligen Leistungen, die Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben und die Fortsetzung der Wiederbesetzungssperre, sondern auch auf die Vorbereitung einer Haushaltssperre. Aufgrund der Verabschiedung eines nicht auskömmlichen Haushalts, der die Beanstandung des Satzungsbeschlusses notwendig machte, und des sich daran anschließenden Verfahrens wird sich das übliche Anzeige- und Genehmigungsverfahren weiter verzögern. Die Haushaltssatzung kann erst danach sowie nach öffentli-
2 2 cher Bekanntmachung in Kraft treten. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung. A Verfahrensregeln Die mit dem Stärkungspaktgesetz eingeführten strengeren Vorschriften der Übergangswirtschaft sind konsequent anzuwenden. Aufgrund der Höhe der Unterdeckung sind bei der Beschränkung auf notwendige Aufwendungen enge Kriterien anzulegen. Eine restriktive Handhabung der Übergangswirtschaft wie bereits im vergangenen Jahr - ist daher zwingend erforderlich, d. h. dass nicht nur neue Investitionen und personalwirtschaftliche Maßnahmen wie Beförderungen zurückgestellt werden müssen, sondern auch alle freiwilligen Maßnahmen bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung. Im Sachausgabenbereich sind nur Aufwendungen zulässig, die zur Aufrechterhaltung des Dienst-/Schulbetriebes zwingend erforderlich sind; u.a. ist die Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung der Gebäude grundsätzlich auf unabweisbare Reparaturen und die Beseitigung von Schäden an Gebäuden zu beschränken. Die Inanspruchnahme von Ermächtigungen des Vorjahres oder von Rückstellungen ist davon unberührt. Bereits begonnene investive Maßnahmen dürfen nur im Rahmen der beschlossenen Finanzierungskonzepte / Haushaltsermächtigungen weitergeführt werden. Freiwillige Verpflichtungen (Aufwendungen und Auszahlungen) dürfen erst nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung eingegangen werden. Aus dem letzten Punkt ergibt sich, dass insbesondere die Zuschüsse an Vereine und Verbände nicht vor dem Inkrafttreten der Haushaltssatzung ausgezahlt werden können; auch Abschlagszahlungen werden bis dahin nicht gewährt. Sofern vertragliche Verpflichtungen bestehen, werden diese selbstverständlich erfüllt. Soweit Verbände pflichtige Aufgaben des Kreises übernehmen, wird im Einzelfall über die Auszahlung bzw. über die Höhe von Abschlagszahlungen entschieden. Die Vereine und Verbände erhalten in Kürze entsprechende Mitteilungen.
3 3 Aus der vorläufigen Haushaltsführung ergeben sich außer für die Vereine und Verbände darüber hinaus beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) folgende Konsequenzen: Verzicht auf Einbürgerungsfeiern bis auf Weiteres Beschränkung auf notwendigste Maßnahmen der Verkehrserziehung Notfallseelsorge nur im Rahmen vorhandener Bindungen Vermeidung von Druckaufträgen für Flyer und von Kosten für externe Veranstaltungen der Fachstelle Frau und Beruf Verzicht auf den Zuschuss an den Ring politischer Jugend Beschränkung auf 50 % des Sachkostenansatzes bei den Geschäftsführungskosten der Fraktionen / der Gruppe Reduzierung der Standards bei Sitzungen (Getränke) Verzicht auf Runde Tische bis auf Weiteres Überprüfung einer Verringerung der Standards bei Ehrungen Verringerung der Zahl der Nutzenden des elektronischen Pressedienstes/ Beschränkung auf die Vorsitzenden der Fraktionen / der Gruppe und den erweiterten Verwaltungsvorstand ab Mai 2016 Aussetzen der Fensterreinigung bis auf Weiteres Verzicht auf Ausgabe neuer Familienkarten Verschiebung der geplanten Maßnahme zur Gewässerverbesserung Verzicht auf Projekte aus Strategiegesprächen mit der Biologischen Station und den Umweltverbänden (UPA) Verzicht auf den Zuschuss an die NABU-Bildungswerkstatt Verzicht auf Druckaufträge für Flyer bei der Wirtschafts- und Tourismusförderung Die Identifizierung und Überprüfung weiterer Handlungsfelder ist noch im Gange. B Personalwirtschaftliche Maßnahmen Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung dürfen grundsätzlich keine personalwirtschaftlichen Maßnahmen mit finanziellen Mehrbelastungen umgesetzt werden, sofern nicht tarifliche Ansprüche bestehen (z.b. Höhergruppierung von Tarifbeschäftigten) oder die Durchführung pflichtiger Aufgaben in ihrem Kernbestand gefährdet ist (z.b. Wiederbesetzung der Projektleitung für den Neubau des BK Campus). Es ergibt sich somit die Notwendigkeit von personalwirtschaftlichen Konsequenzen, die ab sofort und bis auf Weiteres gelten:
4 4 Wiederbesetzungssperre Die bestehende Wiederbesetzungssperre von 12 Monaten gilt weiterhin grundsätzlich bei allen frei werdenden Stellen auf allen Ebenen der Verwaltung. Beabsichtigte Wiederbesetzungen können im Einzelfall vorgenommen werden, wenn die Nichtbesetzung die Durchführung pflichtiger Aufgaben in ihrem Kernbestand gefährden würde und Umsetzungen nicht möglich sind. Es sind daher die Aspekte Pflichtigkeit und Gefährdung der Aufgabenerfüllung im Kernbestand zu prüfen. Hier handelt es sich stets um Einzelfallentscheidungen, die in diesem Rahmen jeweils zu fällen sind. Grundsatz Intern vor Extern bei Stellenbesetzungen Frei werdende Stellen sind grundsätzlich zuerst mit eigenen Mitarbeitenden zu besetzen wobei die einjährige Wiederbesetzungssperre auch in diesen Fällen für alle Verwaltungsebenen gilt soweit nicht die Durchführung pflichtiger Aufgaben in ihrem Kernbestand gefährdet ist. Eine zeitgleiche interne und externe Ausschreibung ist (unter Berücksichtigung der Rechte der Gleichstellung) nicht vorgesehen. Nur wenn die faktische Aufgabenerfüllung durch den Einsatz interner Arbeitskräfte nachweislich nicht möglich ist, wird auch ohne vorheriges internes Verfahren von einer externen Ausschreibung Gebrauch gemacht. Von diesem Grundsatz wird nur bei zwingend zu besetzenden Stellen abgewichen, wenn Aufgaben nicht mit einer allgemeinen Verwaltungsausbildung wahrgenommen werden können. Spezifisch bezieht sich dies vor allem auf den (tier-)medizinischen, technischen und sozialen Bereich sowie vergleichbare Berufsgruppen. Mit den o. g. Maßnahmen soll im Jahr 2016 wie im Jahr ein Volumen von rd. 400 T erreicht werden. Dies ist in diesem Jahr jedoch dadurch erschwert, dass bereits rd. 575 T Personalkosten durch die Konsolidierung eingespart werden. Davon sind rd. 325 T durch personalwirtschaftliche Maßnahmen unter Ausnutzung von Stellenvakanzen umzusetzen. Darüber hinaus ist mit 15 Mitarbeitenden die niedrigste Zahl an altersbedingten Vakanzen seit Jahren zu verzeichnen, so dass im Wesentlichen nur durch Stellenwechsel die heute zum Teil noch nicht bekannt sind - ein entsprechendes Volumen erreicht werden könnte. Bekannt sind u. a. Vakanzen in
5 5 der Wirtschaftsförderung, beim Kreistagsbüro, in den Bereichen Organisation und Prozessmanagement, bei der Erziehungsberatung und in der Bauaufsicht. C Vorbereitung einer partiellen Haushaltssperre Neben personalwirtschaftlichen sind auch haushaltswirtschaftliche Maßnahmen im Bereich der Sachaufwendungen erforderlich. Dabei kann auch eine Reservierung von Beträgen erforderlich sein, die soweit bei der Bekanntmachung der Haushaltssatzung ein Haushaltsausgleich erheblich gefährdet ist - im Rahmen einer anschließenden partiellen Haushaltssperre gesperrt würden. Dabei wird neben der klassischen Herangehensweise der Sperre einzelner Konten auch auf die Liste aufgezeigter Potentiale aus dem vergangenen Jahr zurückgegriffen. 1. Im Rahmen der Haushaltsberatung aufgezeigte Potentiale Mit den durch die Verwaltung aufgezeigten Potentialen hat sich der Kreistag bereits am aufgrund entsprechender Drucksachen in den Ausschüssen befasst. Das Ergebnis dieser Befassung ist in der Anlage zur Drucksache 681/IX für die Haushaltsberatung zur Verfügung gestellt worden. Auf Basis dieser Liste sind nach entsprechender Beratung im Verwaltungsvorstand aus den bisher vom Kreistag nicht bzw. nicht vollständig genutzten Potentialen Maßnahmen identifiziert worden, die ein generierbares Einsparpotential beinhalten oder / und durch Aufschieben von Aufwendungen die Wirkungen einer möglichen Haushaltssperre sichern. Es handelt sich um folgende Maßnahmen: Pauschal-Kürzung der Schulbudgets um 10 % Restriktive Beurteilung von Anträgen auf neue Bildungsgänge bei den Berufskollegs Re-Auditierung des Gütezeichens Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung wird aufgeschoben; es werden keine zusätzlichen Personalkapazitäten zur Einhaltung der Gütekriterien eingesetzt (z. B. bei krankheitsbedingten Ausfallzeiten) Sofortige Einführung von Ergebnisprotokollen für Kreistag und Ausschussitzungen, da die Stellenvakanz durch die Wiederbesetzungssperre zeitlich ausgedehnt wird
6 6 Anhebung der Preise der Kantine um 0,10 je Mahlzeit für Mitarbeitende und Förderschüler/innen Erhöhung von Nutzungsentgelten für Turnhallen wird weiter geprüft Überprüfung der Anzahl der Kurse beim Fachseminar für Altenpflege zum Herbst 2016 Überprüfung der Verpflichtungen gegenüber den Städten und Gemeinden zur Finanzierung der trägerunabhängigen Pflegeberatung Überprüfung des Umfangs der Erziehungsberatung im Rahmen der Wiederbesetzung von Stellenanteilen Verzicht auf eine weitere Zertifizierung von Ferienwohnungen Verzicht auf die Leistungsorientierte Bezahlung für Beamte für das Jahr 2016 Außer bei o. g. Maßnahmen gilt darüber hinaus für alle freiwilligen Maßnahmen, die bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung nicht zur Auszahlung kommen, dass nach Inkrafttreten eine Haushaltssperre über diese Maßnahmen verhängt werden kann. In diesem Fall kommt damit selbst der in den Haushaltsbeschlüssen vorgesehene Umfang auch endgültig nicht zur Auszahlung. Dies würde auch gelten, im Jahre 2016 keine Haushaltssatzung in Kraft treten sollte. 2. mögliche Konten für eine Haushaltssperre Das aus dem Satzungsbeschluss vom zu erwartende Defizit ist auch durch eine Haushaltssperre nicht abwendbar; es kann insoweit nur eine Annäherung geben, unabhängig von den weiteren Risiken, die im Haushalt 2016 enthalten sind (siehe auch Drucksache zur Beanstandung). Ein Zielvolumen von 720 T (einschließlich der Maßnahmen unter Ziffer 1) ist anspruchsvoll und soll durch pauschale Kürzungen erreicht werden. Derzeit wird an der Differenzierung weiter gearbeitet, damit das Zielvolumen erreicht werden kann. Bei den Maßnahmen unter Ziffer 1 sind aufgrund der anderen Betrachtungsweise auch Konten betroffen, die unter Ziffer 2 genannt sind (z. B. Schulbudgets). Bei diesen Sachkonten, bei denen in vielen Fällen im Jahr 2015 bereits eine 10%ige Kürzung umgesetzt wurde, ist noch die Quote der möglichen Kürzung festzulegen. Die Reservierung dieser Beträge dient dazu, die Wirkung einer späteren Haushaltssperre sicherzustellen. Die Entscheidung, nach einem Inkrafttreten der Haushaltssatzung eine Haushaltssperre nach 24 GemHVO zu verhängen, erscheint aus heutiger Sicht unausweichlich.
7 7 III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Ressourcen, Finanzen, Personal, IT): Sofern sich alle Maßnahmen in vollem Umfang umsetzen bzw. aufschieben lassen, könnte im günstigsten Fall ein Volumen von rd. 1,12 Mio. erzielt werden. Mit der Umsetzung sind weitere Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeitende verbunden. Es kann mit allen Maßnahmen in der Summe allerdings nur ein Bruchteil des erwarteten Defizits kompensiert werden.
Einleitung. 2 Aufwandsentschädigung für Kreistagsabgeordnete
SATZUNG über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten, Ehrenbeamten und sonstigen ehrenamtlich Tätigen im Landkreis Leer (Entschädigungssatzung) vom 25.06.2015 Aufgrund der 10, 44, 54, 55, 58, 71 und
Mehrdem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen:
13. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 Gesetz zur Umstellung landesrechtlicher Vorschriften auf Euro und zur
MehrF i n a n z b e h ö r d e. Verwaltungsvorschriften zu 47 Absätze 2 und 3 LHO
Freie und Hansestadt Hamburg F i n a n z b e h ö r d e Verwaltungsvorschriften zu 47 Absätze 2 und 3 LHO Vom 9. Mai 2016 (1) 47 Sachliche und zeitliche Bindung, leistungsbezogene Bewirtschaftung (2) Soweit
MehrSeite 2. (1) Mitglieder des Hauptausschusses nach 40 a KrO erhalten nach Maßgabe des 9 Abs. 1 Nr.
Lesefassung Satzung des Kreises Pinneberg über die Entschädigung der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger des Kreises Pinneberg (Entschädigungssatzung in der
MehrDienst- und Geschäftsanweisung
Dienst- und Geschäftsanweisung für die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Hille (DGA G) Die Verwirklichung des Verfassungsgebotes der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist eine Aufgabe der Gemeinden.
MehrHauptausschuss der Stadt Gütersloh - Die Vorsitzende -
Hauptausschuss der Stadt Gütersloh - Die Vorsitzende - Damen und Herren Mitglieder des Hauptausschusses Öffentliche Einladung der Stadt Gütersloh Gütersloh, den 29.05.2013 Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrGemeinde Stockelsdorf
Gemeinde Stockelsdorf N i e d e r s c h r i f t über die 18. öffentliche Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am Montag, dem 30.05.2005, 16:30 Uhr, im Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617
MehrDER LANDRAT Paderborn, den 30.10.07
DER LANDRAT Paderborn, den 30.10.07 Drucksachennummer (DS-Nr.): 14. 827 Öffentliche Nichtöffentliche Verwaltungsvorlage Mitteilungsvorlage Änderungs-/Ergänzungsvorlage Allgemeine Mitteilungsvorlage Finanzielle
MehrRichtlinie nach 120 Abs. 1 NKomVG über die Aufnahme und zur Umschuldung von Krediten. Gremium am TOP Status ang. abg. Enth. vert.
Gemeinde Schladen-Werla Absender: Auskunft erteilt: Wilfried Karrenführer Datum: 14.11.2013 Aktenzeichen: FB II Vorlage Richtlinie nach 120 Abs. 1 NKomVG über die Aufnahme und zur Umschuldung von Krediten
MehrAnlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach
Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung
MehrLANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1752 21.03.2016 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz über Zuständigkeiten nach der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
MehrDrucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung
Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 48/2004 Version Datum 05.03.2004 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Fachausschuss
MehrStadt Leverkusen Vorlage Nr. 1992/2013
Stadt Leverkusen Vorlage Nr. 1992/2013 Der Oberbürgermeister IV/51-514-RAA-De Dezernat/Fachbereich/AZ 03.04.13 Datum Beratungsfolge Datum Zuständigkeit Behandlung Integrationsrat 16.04.2013 Beratung öffentlich
MehrEntschädigungssatzung der Stadt Neu-Isenburg
Entschädigungssatzung der Stadt Neu-Isenburg 1.6.1 Aufgrund der 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz
MehrRichtlinien der Otto-Friedrich-Universität Bamberg zu Aushängen und Auslagen auf Flächen der zentralen Universitätsverwaltung (Aushang-Richtlinien)
Richtlinien der Otto-Friedrich-Universität Bamberg zu Aushängen und Auslagen auf Flächen der zentralen Universitätsverwaltung (Aushang-Richtlinien) I. Anwendungsbereich Seite 2 von 5 1. Diese Richtlinien
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3269 16. Wahlperiode 07.11.2006 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes
MehrGesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1355 Landtag 18. Wahlperiode 22.04.2014 Mitteilung des Senats vom 22. April 2014 Gesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung
MehrKurztitel. Kundmachungsorgan. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum
Kurztitel Internationale Fernmeldeunion - Änderung (Marrakesch 2002) Kundmachungsorgan BGBl. III Nr. 170/2006 /Artikel/Anlage Anl. 1 Inkrafttretensdatum 01.01.2004 Text ÄNDERUNGSURKUNDE DER KONSTITUTION
MehrEskalationsstufenmodell Lieferant Containment beim Lieferant
1 Containment-Festlegungen... 2 1.1 Wesentlich Schritte des Containment-Verfahrens... 3 1.2 Containment Stufe I... 3 1.2.1 Containment Stufe I beschließen... 3 1.2.2 Beendigung Containment Level I... 4
Mehr13. Wahlperiode
13. Wahlperiode 03. 12. 2002 Kleine Anfrage der Abg. Heike Dederer GRÜNE und Antwort des Sozialministeriums Ambulante Rehabilitation in Baden-Württemberg nach Einführung des SGB IX Kleine Anfrage Ich frage
MehrS t a d t T r i e r. Vorlage zur Sitzung des Stadtrates
S t a d t T r i e r Vorlage zur Sitzung des Stadtrates 069/2016 Sanierung städtischer Wohngrundbesitz -Sanierung der Wohngebäude Am Mariahof, Greiffenklaustraße und Lasinskystraße -Grundsatz- und Bedarfsbeschluss-
MehrDeutsche Classic-Kegler Union e.v.
Deutsche Classic-Kegler Union e.v. Stand 29.03.2014 Finanzordnung DCU Seite 2 29.03.2014 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeines.. 3 2 Grundlagen der Finanzwirtschaft... 3 3 Gestaltung des
MehrVorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 5. September 2013
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 5. September 2013 21.08.2013 31-3 Raymond Bohnenkamp Lfd. Nr.
MehrMinisterium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Inneres und Kommunales, 40190 Düsseldorf, 40190 Düsseldorf Bezirksregierung Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster Landschaftsverband Rheinland 50663 Köln 23. Mai 2013 Seite 1 von 5 Ministerium
Mehr---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Senatsverwaltung für Inneres und Sport InnSport I E 2 0254/199 v Telefon: 90223 1183 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64
MehrDie Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Bremen, Bearbeitet von: Herrn Poplawski Tel.:
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Bremen, 23.03.2015 Bearbeitet von: Herrn Poplawski Tel.: 361-2147 Lfd. Nr. 250/15 Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales,
MehrAuszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
STADT PERLEBERG Stadtverordnetenversammlung Beschlussauszug 21.04.2015 Sitzung: Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum: 19.02.2015 Zu TOP 01.: Eröffnung
MehrRahmenordnung für die Fort- und Weiterbildung kirchlicher Mitarbeiter
Anlage 7b zur AVO Rahmenordnung für die Fort- und Weiterbildung kirchlicher Mitarbeiter vom 11. Juli 1996 (ABl. S. 464) zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Juni 2008 (ABl. S. 367) Abschnitt I: Anwendungsbereich
MehrLANDKREIS BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald" (ALB)
LANDKREIS BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald" (ALB) Aufgrund von 3 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz i. d. F. vom 8. Januar 1992
MehrAmtsblatt für den Kreis Paderborn
zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 71. Jahrgang 29. Oktober 2014 Nr. 46 / S. 1 Inhaltsübersicht: 144/2014 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Wünnenberg über die 62.
MehrEntschädigungssatzung der Stadt Itzehoe in der Fassung des III. Nachtrages
Entschädigungssatzung der Stadt Itzehoe in der Fassung des III. Nachtrages (Diese Satzung stellt ein Arbeitsexemplar nicht veröffentlicht dar. Sie setzt sich zusammen aus der Ursprungssatzung vom 13.11.2003,
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/237 17. Wahlperiode 10-02-09 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes für das Land Schleswig-Holstein Federführend
MehrHauptausschuss Entgegennahme o. B Rat der Stadt Wuppertal Entgegennahme o. B.
Antwort auf Anfragen Geschäftsbereich Ressort / Stadtbetrieb Bearbeiter/in Telefon (0202) Fax (0202) E-Mail Datum: Zentrale Dienstleistungen Geschäftsbe- Ressort 404 reichsbüro 400 Uwe Sperling Klaudia
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Bundesrat Drucksache 101/15 18.03.15 Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes A. Problem und Ziel Die Verwaltungsgerichte sind mit Streitigkeiten
MehrD E U T S C H E R B R I D G E V E R B A N D E. V. Finanzordnung
D E U T S C H E R B R I D G E V E R B A N D E. V. Finanzordnung Inhaltsverzeichnis 1: Grundsatz der Wirtschaftlichkeit 2: Haushaltsjahr 3: Haushaltsplan 4: Jahresabschluss 5: Ausführung des Haushaltsplans
MehrB E T R I E B S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Grundstücke
Stadt Bad Saulgau B E T R I E B S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Grundstücke (Neufassung unter der Einbeziehung der 1. Änderungssatzung vom 02. 10.2003) Auf Grund von 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes
Mehrzu der Mitteilung der Landesregierung vom 13. März 2000 Drucksache 12/5006
12. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt und Verkehr zu der Mitteilung der Landesregierung vom 13. März 2000 Drucksache 12/5006 Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten;
MehrInformationsblatt zur Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos (LAK)
Informationsblatt zur Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos (LAK) (Derzeit nur gültig für Beamtinnen und Beamte, die nicht unter das lehrende Personal an Hochschulen fallen.) LAK bei der 42-Stunden-Woche
MehrPersonal- und Organisationsreferat
Telefon 233 9 22 05 Telefax 233-2 15 48 Herr Niedermeier Personal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung Referatscontrolling GL 2 Haushaltsplanentwurf 2006 Personal- und Organisationsreferat Sitzungsvorlage
MehrEnergetische Sanierung einer Sporthalle am Beispiel des TSV Hachmühlen. Vortrag beim Landessportbund Niedersachsen am 10.
Energetische Sanierung einer Sporthalle am Beispiel des TSV Hachmühlen Vortrag beim Landessportbund Niedersachsen am 10. Juni 2016 Ausgangssituation Im Sommer 2014 wurde die Grundschule in Hachmühlen geschlossen
MehrLandkreis Ostprignitz Ruppin
Landkreis Ostprignitz Ruppin Mitteilungsvorlage 2006-181 Amt/Aktenzeichen Datum 20 - Kämmerei 31.05.2006 x öffentlich nicht öffentlich Beratungsfolge Sitzungstermin Finanzausschuss 13.06.2006 Kreisausschuss
MehrHinweise zum Urlaub für Beschäftigte
Hinweise zum Urlaub für Beschäftigte 1. Anspruch auf Erholungsurlaub /Höhe des Erholungsurlaubs Mit der Tarifeinigung vom 09.03.2013 wurde eine tarifliche Neuregelung der Höhe des Urlaubsanspruchs beschlossen.
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/188 18. Wahlperiode 2012-09-11 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesmeldegesetzes Federführend ist der Innenminister
MehrVorlage zur Beschlussfassung
Drucksache 17/0055 (alt Drucksache 16/4112) 08.12.2011 17. Wahlperiode Vorlage zur Beschlussfassung Umsetzung des Gesetzes für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der
MehrSatzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Leuna (Entschädigungssatzung)
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Leuna (Entschädigungssatzung) Aufgrund der 8 und 35 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014
MehrRichtlinien zur Finanzierung der Aufwendungen
Stadtrecht Allgemeine Verwaltung der Fraktionen sowie Einzelmitglieder des Gemeinderates aus Mitteln des Haushalts S-0-25 der Fraktionen sowie Einzelmitglieder des Gemeinderates aus Mitteln des Haushalts
MehrBetreff: Gewerbliche Schule Bad Mergentheim - Maschinenpark im Werkstattgebäude öffentlich
Kreistagsdrucksache Nr.:(S) 398/2014 Az.: 013.33 Datum: 18. Februar 2014 Betreff: Gewerbliche Schule Bad Mergentheim - Maschinenpark im Werkstattgebäude Beratungsfolge Termin Status Ausschuss für Soziales,
MehrAmtsblatt für den Kreis Paderborn
zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 70. Jahrgang 11. September 2013 Nr. 41 / S. 1 Inhaltsübersicht: 103/2013 Öffentliche Bekanntmachung des AV.E Eigenbetriebs über den Jahresabschluss
MehrBeratung im Drucksache Nr. 166/04
Fachbereich : ZS-Finanzen Vorlage der Verwaltung Aktenzeichen : 20--20-22-001 Datum : 13.10.2004 Beratung im Drucksache 166/04 Hauptausschuss öffentliche Sitzung Rat der Stadt nichtöffentl. Sitzung Betreff:
MehrHerausgabee. Rhein. Verantwortllich: m, Luitpoldstr. Öffentliche Sitzung 1. 2. 3. 4. 5. aße. Ebertpark 10.
Herausgabee Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 252 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortllich: Sigrid Karck Ausgabe
MehrInterne Revision. Bericht gemäß 49 SGB II. Leistung Arbeitnehmer SGB II ( 27 SGB II) Horizontale Revision. Revision
Revision Bericht gemäß 49 SGB II Leistung Arbeitnehmer SGB II ( 27 SGB II) Horizontale Revision Inhaltsverzeichnis 1. Revisionsauftrag... 1 2. Zusammenfassung... 1 3. Revisionsergebnisse... 1 3.1 Ordnungsgemäße
MehrDie neue Gefahrstoffverordnung
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Die neue Gefahrstoffverordnung Herausgeber: Verband Deutscher Sicherheitsingenieure
MehrRICHTLINIE. Zur Erfüllung des Erziehungsanspruchs ( 1 SGB VIII) gehört die Gewährung eines Barbetrages, denn der eigenverantwortliche Umgang mit Geld
Landkreis Rostock Jugendhilfeausschuss RICHTLINIE zur Gewährung des Taschengeldes in Heimerziehung und sonstigen betreuten Wohnformen der Jugendhilfe für Kinder, Jugendliche sowie junge Erwachsene 1. Erzieherischer
MehrSatzung der Stadt Heiligenhaus über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Sportstätten und Geräte vom geändert durch die
Seite: 1 Satzung der Stadt Heiligenhaus über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Sportstätten und Geräte vom 07.05.2013 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 31.10.2013 Aufgrund
MehrLösungsvorschläge zur Beseitigung des strukturellen Haushaltsdefizits der Stadt Straelen
Lösungsvorschläge zur Beseitigung des strukturellen Haushaltsdefizits der Stadt Straelen Ergebnisse der FDP Klausurtagung vom 30.11. 01.12.2008 Unterstützung Unterstützung durch die Mitarbeiter der Kämmerei
MehrUnterrichtung. Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode. Drucksache 13/44. durch das Europäische Parlament
Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/44 24.11.94 Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur Finanzierung der Gemeinsamen Außenund Sicherheitspolitik (GASP) DAS EUROPÄISCHE
MehrRichtlinien des Kreises Paderborn. für die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen gem. 39 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Richtlinien des Kreises Paderborn für die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen gem. 39 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Richtlinien des Kreises Paderborn über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen
MehrKurzbeschreibung zum vereinfachten Sanierungsverfahren nach dem BauGB
Das vereinfachte Sanierungsverfahren nach dem besonderen Städtebaurecht und die Vorteile, die sich der Gemeinde und den Bürgern im Sanierungsgebiet dadurch bieten Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind
MehrSatzung des Beirates der Menschen mit Behinderung der Stadt Wuppertal vom
Aktuelle Fassung gültig ab 01.03.2014 Satzung des Beirates der Menschen mit Behinderung der Stadt Wuppertal vom 20.05.2010 Aufgrund der 7, 41 Abs.1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrLandtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2482. Gesetzentwurf der Landesregierung. Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2482 Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung
MehrArbeitssatzung S A T Z U N G DER STADT REINBEK ÜBER DIE VOLKSHOCHSCHULE SACHSENWALD. in der Fassung vom
Arbeitssatzung S A T Z U N G DER STADT REINBEK ÜBER DIE VOLKSHOCHSCHULE SACHSENWALD in der Fassung vom 20.11.1987 Diese Fassung berücksichtigt: 1. Die Satzung der Stadt Reinbek über die Volkshochschule
MehrZweiter Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2014
Zweiter Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für Einzelplan 06 Ministerium für Finanzen und Wirtschaft -319- 0602 Allgemeine Bewilligungen (-) weniger Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Ausgaben Personalausgaben
MehrFragenkatalog Nr. 1 vom
Öffentliche Ausschreibung 1213-15-45797 Betriebs- und vertrauensärztliche Versorgung für den IS Potsdam Fragenkatalog Nr. 1 vom 09.02.2015 Zu diesem Beschaffungsverfahren wird/werden folgende Bieter- bzw.
MehrLandtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/380. Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/380 Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Enquete-Kommissionen des Landtages Brandenburg
MehrTagesordnung Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine:
Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine und 4. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um 19.00 Uhr im Rathaus, Rathaussaal,
MehrTragende Gründe zum Beschluss
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einstellung der Beratungen zum Antrag des Bundesverbandes Deutscher Privatkrankenanstalten e.v. vom 30.09.2003 auf Prüfung der Voxel-to-Voxel
MehrB e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB
B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa
MehrThüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG -
Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl 5 (mit Deckblatt) Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bürokommunikation am 21.05.2008 2. Prüfungsarbeit:
MehrProjekt. Kooperation zwischen der Stadt Wilhelmshaven u. dem Landkreis Friesland
Projekt Kooperation zwischen der Stadt Wilhelmshaven u. dem Landkreis Friesland Präsentation zentraler Aussagen aus dem Verwaltungs- und Organisationsgutachten 31. Oktober 2013 KGSt, Dirk Greskowiak KGSt
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3227 16. Wahlperiode 02. 11. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens A. Problem und Ziel Mitderam1.Januar1999inKraftgetretenenInsolvenzordnungwurdedas
MehrDER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,
CA/D 2/14 BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 28. März 2014 zur Änderung der Artikel 2, 33 bis 38a und 111 des Statuts der Beamten des Europäischen Patentamts und zur Änderung des Artikels 5 der Durchführungsvorschriften
MehrHaushalt 2016 der Stadt Aalen FDP / FWV Stand Sperrfrist bis Donnerstag, den , 15:00 Uhr
Haushalt 2016 der Stadt Aalen FDP / FWV Stand 19.11.2015 Sperrfrist bis Donnerstag, den 19.11.2015, 15:00 Uhr Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Rentschler, werte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates,
MehrHumanitäre Stiftung SRK
Humanitäre Stiftung SRK Richtlinien für die Vergabungen der Humanitären Stiftung SRK (Vergaberichtlinien) Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) ist ein von der Eidgenossenschaft anerkannter, privater Verein,
MehrEntschädigungsregelung. für die. ehrenamtlichen Mitglieder. der
Entschädigungsregelung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, der Organausschüsse, der Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse sowie der Rentenausschüsse der Berufsgenossenschaft
MehrStadt Wetter (Hessen) Satzungsrecht Az Entschädigungssatzung der Stadt Wetter (Hessen)
Stadt Wetter (Hessen) Satzungsrecht Az. 020-00-027 Entschädigungssatzung der Stadt Wetter (Hessen) Entschädigungssatzung der Stadt Wetter (Hessen) Seite 2 von 7 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Verdienstausfall
MehrH A U P T S A T Z U N G. des Amtes Landschaft Sylt, Kreis Nordfriesland
H A U P T S A T Z U N G des Amtes Landschaft Sylt, Kreis Nordfriesland Aufgrund des 24 a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. April 1990 (GVOBl. Schl.-H. Seite
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern vom 1. August 2016
Richtlinie für die Beurteilung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in Mecklenburg-Vorpommern Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft,
MehrVom steuerlichen Kontrollsystem zum Tax Performance Management System. Das innerbetriebliche Kontrollsystem zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten
Vom steuerlichen Kontrollsystem zum Tax Performance Management System Das innerbetriebliche Kontrollsystem zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten Anforderungen Risiko Tax Compliance? Unternehmen sind
Mehr3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG
Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)
MehrDie Senatorin für Bildung und Wissenschaft Datum:19. November 2009 Detlef von Lührte Tel.: 4816
Beschlussfassung Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Datum:19. November 2009 Detlef von Lührte Tel.: 4816 V o r l a g e Nr. L 104/17 für die Sitzung der Deputation für Bildung am 3. Dezember 2009
MehrBericht des Schätzerkreises zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2009 und 2010
Bericht des Schätzerkreises zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2009 und 2010 Gem. 241 Abs. 2 SGB V wurde beim Bundesversicherungsamt ein Schätzerkreis
MehrErfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung. # Angaben zum Zuwendungsempfänger / zur Zuwendungsempfängerin
Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung # Angaben zum Zuwendungsempfänger / zur Zuwendungsempfängerin 01 Zuwendungsempfänger/-in (vollständige Bezeichnung) Stadt Heidelberg (zuständiges Fachamt) Postfach
Mehr21. Landesverbandsversammlung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e.v. am 20. September 2014 in Bad Kissingen.
21. Landesverbandsversammlung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e.v. am 20. September 2014 in Bad Kissingen. Stand: 20.09.2014 Es gilt das gesprochene Wort! Redemanuskript des Vorsitzenden des LFV Bayern
MehrVorgaben des Präsidiums für die Finanzordnung der Studierendenschaft Vom 2. August 2012
Verwaltungshandbuch Vorgaben des Präsidiums für die Finanzordnung der Studierendenschaft Vom 2. August 2012 Das Präsidium hat am 2. August 2012 aufgrund von 20 Abs. 4 Satz 4 NHG in der Fassung der Bekanntmachung
MehrBezirksamt Pankow von Berlin Einreicher: Leiter der Abteilung Finanzen, Personal und Wirtschaft
Bezirksamt Pankow von Berlin Einreicher: Leiter der Abteilung Finanzen, Personal und Wirtschaft B E S C H L U S S B e z i r k s a m t P a n k o w v o n B e r l i n Beschlussgegenstand: Simultanübersetzung
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der E.ON Energie 01/2002 1. Allgemeines 2. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 3. Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber,
MehrDie Ausgliederung. Hauptversammlung
Die Ausgliederung Hauptversammlung nordaktienbank AG 15. Juli 2014 Genehmigung der nordaktienbank AG, Hamburg, nicht zulässig. nordaktienbank AG 1 Die Unternehmensstruktur 2011-2013 nordaktienbank Gruppe
MehrDrucksachen-Nr. 93/2005. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Fachausschuss Kultur, Bildung und Soziales 10.08.
Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 93/2005 Version Datum 29.06.2005 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Kultur,
MehrVom 9. September 2011 (ABl S. 78) Übersicht:
Kreisreferentenverordnung KRefV 436 Verordnung über den Dienst der Kreisreferenten für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien in den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche
MehrHaushaltssatzung. der Brandenburgischen Kommunalakademie
Haushaltssatzung der Brandenburgischen Kommunalakademie für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert
MehrSitzungsvorlage Nr. 55/2001 Ausschuss f.wirtschaft,infrastruktur u. Verwaltung am 20.Juni.2001
Sitzungsvorlage Nr. 55/2001 Ausschuss f.wirtschaft,infrastruktur u. Verwaltung am 20.Juni.2001 zur Beschlussfassung - Öffentliche Sitzung - 17.08.01 Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens Beteiligung
MehrRichtlinien für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens
Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens FMBl 1993 S. 345 AllMBl1993 S. 866 StAnz
MehrTOP 1 Haushalt 2017 Landkreis Esslingen. Kreistagssitzung Landratsamt Esslingen
TOP 1 Haushalt 2017 Landkreis Esslingen Kreistagssitzung 08.12.2016 Landratsamt Esslingen Hinweise: 1. Sperrfrist: Beginn der Beratung am 08.12.2016 um 16.00 Uhr 2. Es gilt das gesprochene Wort 1 Sehr
MehrG e m e i n d e v e r o r d n u n g
G e m e i n d e v e r o r d n u n g zum Schutze des Bestandes an Bäumen und Sträuchern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinde Bad Füssing (Baumschutz-Verordnung) Auf Grund des Art.
MehrH A U P T S A T Z U N G des Landkreises Waldshut
H A U P T S A T Z U N G des Landkreises Waldshut Aufgrund der 3, 34 und 42 Abs. 2 der Landkreisordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom 19.06.1987 (GBl. S. 289), zuletzt geändert durch Gesetz
MehrAntrag auf Zertifizierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) gem. ISO/IEC 27001:2013 und Fragebogen
, Hofäckerstr. 32, 74374 Zaberfeld Antrag auf Zertifizierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) gem. ISO/IEC 27001:2013 und Fragebogen Das nachfolgend aufgeführte Unternehmen (im Folgenden
MehrS a t z u n g über die Entschädigung der Abgeordneten des Kreistages und der ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung ES )
S a t z u n g über die Entschädigung der Abgeordneten des Kreistages und der ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung ES ) Aufgrund der 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
MehrPaare, die sich für eine Familie entschieden haben, benötigen und verdienen Unterstützung.
Bundesrat Drucksache 478/11 16.08.11 Gesetzesantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes für Maßnahmen
MehrKommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Landesseniorenrat Brandenburg 29. Oktober 2009 Jens Graf Städte- und Übersicht Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
MehrVergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2015
Portigon AG sbericht für das Geschäftsjahr 2015 Veröffentlichung auf Basis der freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung der Portigon AG unter Bezugnahme auf die Instituts-sverordnung (InstitutsVergV)
Mehr