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1 37 (6) BetrVG und 96 (4) SGB IX wissen und bewegen 2017: DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße Düsseldorf Telefon: Telefax: Internet: wissen und bewegen 2017 Das DGB-Bildungswerk NRW ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 4 star Seminare für betriebliche InteressenvertreterInnen Geschäftsstelle Aachen 42 Geschäftsstelle Aachen 42

2 Vorwort 3 Achim Schyns IG Metall Aachen Liebe Kollegin, lieber Kollege, wie machst Du ch fit für die sich ständig verändernden Anforderungen an die betriebliche Interessenvertretung? Schlagworte wie mobile Arbeit, zunehmende gitalisierung und flexible Arbeitszeitmodelle stehen für Veränderungsprozesse in der Arbeitswelt, die Chancen und Risiken beinhalten. Einerseits wünschen sich viele Beschäftigte flexiblere Arbeitszeitmodelle, um Beruf und Privatleben besser miteinander vereinbaren zu können. Andererseits besteht die Gefahr, dass Arbeit zunehmend entgrenzt, schwerer individuell planbar wird und unter unsichereren Bedingungen stattfindet. Mit diesen Anforderungen gilt es Schritt zu halten, um eine erfolgreiche Arbeit als betriebliche Interessenvertretung leisten zu können. Für die Bewältigung der Entwicklungen und ihrer sozialen und individuellen Folgen stehen die alten rechtlichen Instrumentarien zur Verfügung, die durch betriebspolitische Einmischung mit Leben gefüllt werden müssen. es findet natürlich auch seinen Niederschlag in den Grundlagenseminaren Deiner Bildungsregion: In der Kooperation der IG Metall Aachen und dem DGB-Bildungswerk NRW e. V. wollen wir r auf den folgenden Seiten ein Bildungsangebot vorstellen, das ch bei der Bewältigung alter und neuer Aufgaben unterstützt. Im Bereich der Grundlagenseminare zählen wir dabei auf unsere ehrenamtlichen Referentinnen und Referenten aus den Betrieben deiner Region. Sie kennen die strategische Planung und Praxis als Interessenvertretung im Betrieb aus jahrelanger eigener Erfahrung und können juristisches Fachwissen in betriebspolitische Praxis umsetzen. Bei speziellen Themen unterstützen uns die entsprechenden Expertinnen und Experten mit gewerkschaftlichem Hintergrund. Wir heißen alle interessierten Kolleginnen und Kollegen auf unseren Seminaren willkommen. Und willkommen ist es uns auch, wenn Du ch mit Fragen bei uns meldest oder mit Anregungen zu Themen, die r im Bildungsprogramm fehlen. Bis bald! Achim Schyns Elke Hülsmann 1. Bevollmächtigter Geschäftsführerin IG Metall Aachen DGB-Bildungswerk NRW e.v. Martin Freitag Fachbereichsleiter IG Metall DGB-Bildungswerk NRW e. V.

3 4 Inhalt 5 Seminare Seminare Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)... 7 Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) 9 Suchtprävention Industrie 4.0 Wo steht unser Betrieb? Ausstieg aus dem Erwerbsleben Altersteilzeit Chancen durch gesetzliche und tarifliche Regelungen? Aktuelle Rechtsprechung: Leiharbeit und Werkverträge Betriebsratswahl 2018 Schulung für Wahlvorstandsmitglieder Informatives Jahresüberblick Weitere Seminarangebote der Bildungsregion Aachen-Düren-Stolberg Tagungshäuser Ratgeber Freistellung Der Weg zur Teilnahme Vorgehen bei Streitigkeiten Musterschreiben Seminardurchführung Anschriften Seminaranmeldung... 35

4 6 BR kompakt Wochenseminare Betriebsräte 7 BR kompakt Eine Ausbildungsreihe für Betriebsräte Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar»Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.v. bieten wir r damit eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an. Acht Seminare vermitteln r fachliche und methodische Kompetenzen und das gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren. e IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e.v. bieten r einen umfangreichen Service Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung. *** *** ** ** Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden ebenfalls behandelt. Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von Interessen der ArbeitnehmerInnen Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen Einführung in Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz: 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats 33 und 37 Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds 74 Grundsätze der Zusammenarbeit 87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten bspw. Einstellungen/Kündigungen und andere *** * *** *** ** *»Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«kann beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. in Kooperation mit der IG Metall besucht werden. ** ese BR kompakt Seminare können wahlweise beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. in Kooperation mit der IG Metall, oder in einem unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden. *** ese BR/VL kompakt Seminare kompakt Seminare werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten Seminarkostenpauschale: 842,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 520,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D

5 Seminare 9 Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse über die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung. e TeilnehmerInnen befassen sich mit den Voraussetzungen für die Arbeit einer JAV nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es werden die vorhandenen betrieblichen Verhältnisse thematisiert sowie die neueste Rechtsprechung zur Arbeit einer JAV ausgewertet. Zum Beispiel Sabrina Jaeger. Sie ist eine von etwa 2000 Referentinnen und Referenten, die jährlich mehr als Teilnehmende souverän durch das Seminarprogramm führen. Wir sind einfach dankbar. Dass wir so großartige Referentinnen und Referenten verpflichten dürfen: Mit bestem Fachwissen, persönlicher Erfahrung in der beruflichen Praxis und immer up to date. Danke für so viel Engagement! Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.v. Aufgaben und Rechte der JAV und ihrer einzelnen Mitglieder ( 60-64; 70 BetrVG) Geschäftsführung der JAV ( 65 und 66 BetrVG) Sprechstunden der JAV ( 69 BetrVG) Jugend- und Auszubildendenversammlung ( 71 BetrVG) Gesamt-JAV ( 72 und 73 BetrVG) Beteiligung bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen ( BetrVG) Zusammenarbeit von JAV und Betriebsrat ( BetrVG) IG Metall Bildungszentrum, Sprockhövel Seminarkostenpauschale: 754,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 670,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D

6 10 Seminare Seminare 11 Suchtprävention Betriebliche Interessenvertretungen sind oft erste Ansprechpartner bei Suchtproblemen zumeist aber ohne konkrete Erfahrungen für den Umgang mit Suchtkrankheiten. Im Durchschnitt der Betriebe gelten etwa 5 Prozent der Beschäftigten als alkoholabhängig; weitere 5 bis 10 Prozent als gefährdet. Dazu kommen neben Medikamenten- und Drogensucht auch sogenanntes Leistungsdoping und Verhaltenssüchte" wie Arbeitssucht. In diesem Seminar sollen die TeilnehmerInnen für Suchtgefahren im Betrieb sensibilisiert werden und Handreichungen und Hilfestellungen für den Umgang mit Sucht in der Arbeitswelt erhalten. Es werden Institutionen und Organisationen vorgestellt, die Hilfe für den Umgang mit Suchtkranken anbieten. e TeilnehmerInnen werden über ihre Mitwirkungsrechte als betriebliche Interessenvertretung informiert. Erkennen von Suchtverhalten am Beispiel Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, Arbeitssucht u.a. Analyse der Ursachen von Suchtverhalten Arbeitsrechtliche Folgen von Sucht in der Arbeitswelt Einführung in Möglichkeiten der Suchtprävention Funktion und Mitwirkungsrechte von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung beim Umgang mit Suchtkranken Überblick zur inhaltlichen Gestaltung von Betriebsvereinbarungen Industrie 4.0: Wo steht unser Betrieb? Das Thema Industrie 4.0 ist in aller Munde, aber trotzdem auch für Mitglieder der betrieblichen Interessenvertretungen schwer zu fassen. Der Begriff Industrie 4.0 beschreibt grundlegende zukünftige Veränderungen durch gitalisierung und Vernetzung in der Produktion, aber auch bei enstleistungen. Wenn aber Industrie 4.0 auf dem Sprung in die Betriebe ist, woran können Interessenvertretungen erkennen, ob die Veränderungen bereits Einzug in ihren Betrieb gehalten haben? Was gehört zu Industrie 4.0? Welche Anzeichen gibt es dafür? Das Seminar will zunächst klären, was unter Industrie 4.0 zu verstehen ist. Welche Bereiche in den jeweiligen Betrieben bereits in 4.0 angekommen sind. Deutlich werden die Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretungen aufgezeigt. e Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die Komponenten von Industrie 4.0 und können den betrieblichen Status der Umsetzung selbst definieren. Bausteine und Komponenten von Industrie 4.0 Vernetzung und gitalisierung von Mensch, Maschinen, Werkzeugen und enstleistungen Auswirkungen auf die Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen und Qualifizierung Bewertung der eigenen betrieblichen Position zu Industrie 4.0 Erarbeitung von betrieblichen Handlungs- und Regelungsmöglichkeiten Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretungen Seminarkostenpauschale: 571,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 296,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D Seminarkostenpauschale: 571,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 296,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D

7 12 Fit für den Vorsitz Seminare 13 Ausstieg aus dem Erwerbsleben Altersteilzeit Chancen durch gesetzliche und tarifliche Regelungen? Fit für den Vorsitz! Seminare 2017 Für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder Bezirk NRW Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder: Kompetenz, Führungsqualität und Akzeptanz für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit. Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. DGB-Bildungswerk NRW e.v. Benjamin Weigel Bismarckstr. 77, Düsseldorf Tel.: Fax: Gemeinsam weiterbilden Durch die Rentenreform und die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie stellt sich für Betriebsräte die Frage, ob im Betrieb der TV FlexÜ oder bestehende bzw. angepasste Betriebsvereinbarungen gelten sollen, da die Anwendung des TV FlexÜ für die Beschäftigten zu deutlich anderen materiellen Ergebnissen führen kann. Um als Betriebsrat die Folgen für die betriebliche Praxis und die Beschäftigten einschätzen zu können, werden umfassende Kenntnisse zum Tarifvertrag und zur Berechnung von Dauer und Lage der Altersteilzeit und der Aufstockung benötigt, die im Seminar behandelt werden. Einführung in die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen der Altersteilzeit Was muss bei Betriebsvereinbarungen beachtet werden? Dauer und Lage der Altersteilzeit in Verbindung mit der persönlichen Regelaltersrente und weiteren geminderten und ungeminderten Rentenbeginnen Antragstellung, Anspruch, Quoten, Abfindung, zusätzliche Rentenbeiträge Altersteilzeitentgelt ( 5 TV FlexÜ) und Regelarbeitsentgelt ( 6 AltTZG) Berechnung der Aufstockung ( 6 TV FlexÜ) Krankheit, Insolvenz, Kurzarbeit, Progressionsvorbehalt Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel) mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Renteninformationen und Abrechnungen vorliegen. e Seminarversion der Berechnungsprogramme kann auch für die spätere betriebliche Praxis genutzt werden Seminarkostenpauschale: 571,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 296,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D

8 14 Seminare Wahlvorstandsschulung 15 Aktuelle Rechtsprechung: Leiharbeit und Werkverträge Kein anderer Rechtsbereich ist so stark durch die Rechtsprechung geprägt und ständig Veränderungen unterworfen wie das Arbeitsrecht. Für Betriebsräte besteht daher die Notwendigkeit, über die aktuellen Entwicklungen des Arbeitsrechts immer auf dem neuesten Stand zu sein. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Kircher stellt in diesem Tagesseminar die wichtigsten neuen Entscheidungen der LAG und des BAG zu Leiharbeit und Werkverträgen mit Blick auf die praktische Betriebsratsarbeit vor. z Im Spiegel der aktuellen Rechtsprechung zu Leiharbeit und Werkverträgen: y Werkvertrag, enstvertrag und Arbeitnehmerüberlassung y Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von Fremdfirmen y Betriebsverfassungsrechtliche Fragen und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats y Regelungsinhalte einer Betriebsvereinbarung zu Personalplanung und Fremdpersonaleinsatz Schulung für Wahlvorstandsmitglieder Betriebsratswahlen 2018 Das Seminar vermittelt Kenntnisse in Fragen der Gestaltung und Durchführung von Betriebsratswahlen nach dem einfachen und normalen Wahlverfahren im Betrieb. Neben den rechtlichen Grundlagen und aktuellen Neuerungen für die Durchführung von Betriebsratswahlen sollen Vorschläge zur betriebsspezifisch optimalen Durchführungs- und Vorgehensweise vorgestellt und bearbeitet werden. Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten sollen diskutiert und beurteilt werden. z Allgemeine Vorschriften zur Betriebsratswahl nach aktuellem Recht z Aktives und passives Wahlrecht: Arbeitnehmer des Betriebes, Leiharbeitnehmer, Heimarbeiter, Außendienstler, Telearbeiter z Erstellung von Wählerliste und Wahlausschreiben z Wahl mehrerer Betriebsratsmitglieder z Vorschläge und Wahlverfahren bei einer oder mehreren Listen, Minderheitengeschlecht und Sitzverteilung z Schriftliche Stimmabgabe und andere Verfahrensweisen z Wahlvorschläge von Gewerkschaften DGB-Haus, Aachen Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung: ca. 45,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D AGIT, Aachen Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung: ca. 45,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D

9 17 Informatives Gemeinsam lernen macht Spaß. Es ist sehr schön zu erleben, dass Teilnehmende sich fit machen und fit halten und dabei immer wieder auf uns setzen. Danke für dieses Vertrauen! Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.v.

10 18 Jahresüberblick 2017 Jahresüberblick Hier alle Seminare auf einen Blick. Januar Weihnachtsferien Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Februar Suchtprävention Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo März BR I Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr April Industrie 4.0 Osterferien JAV I Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Sa Mo Mi Do Fr Sa Mai Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Juni Pfingstferien Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Juli mmerferien Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo August mmerferien Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do September Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Oktober TS Ausstieg Erwerbsleben Herbstferien Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo November Herbstferien Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Dezember TS Weihnachtsferien Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Mo Mi Do Fr Sa Januar Neujahr 14. April Karfreitag 17. April Ostermontag 01. Mai Tag der Arbeit 25. Mai Christi Himmelfahrt 05. Juni Pfingstmontag 15. Juni Fronleichnam 03. Oktober Tag der Deutschen Einheit 01. November Allerheiligen 24. Dezember Heiligabend 25. Dezember 1. Weihnachtstag 26. Dezember 2. Weihnachtstag Weihnachtsferien gehen bis zum 6. Januar 2018.

11 20 Seminarangebote der Bildungsregion Aachen-Düren-Stolberg Seminarangebote der Bildungsregion Aachen-Düren-Stolberg 21 Anzeige Weitere Seminarangebote der Bildungsregion Aachen-Düren-Stolberg e IG Metall Aachen möchte ch noch auf weitere Seminare aufmerksam machen, welche 2017 in Kooperation mit der IG Metall Düren und Stolberg angeboten werden. Seminare für betriebliche InteressenvertreterInnen gemäß 37 (6) BetrVG und 96 (4) SGB IX Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) Der era.-tarifvertrag im betrieblichen Alltag Arbeitsrecht I Schulung für Wahlvorstandsmitglieder Betriebsratswahlen AGIT, Aachen Ein weiterer Termin wird noch gesondert bekannt gegeben. Seminare für Alle gemäß 37 (7) BetrVG und AWbG Situation und Interessen junger ArbeitnehmerInnen in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft (Jugend I) Muiden am Ijsselmeer/NL ArbeitnehmerInnen in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft (AN I) Wochenendseminare Wochenendseminar Handwerk Rhetorik und Kommunikation für Betriebsratsmitglieder (aus kleinen Betrieben) Der Termin wird noch gesondert bekanntgegeben. IG Metall Bildungszentrum, Sprockhövel Gewerkschaftsarbeit im Betrieb Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten für Vertrauensleute Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum Tarifpolitik in der Textilindustrie Für nähere Informationen zu den Seminaren und zur Anmeldung wende ch bitte an Deine IG Metall Geschäftsstelle: IG Metall Aachen Birgit Berger Tel.: Fax: aachen@igmetall.de Aachen Tagesseminar Lernkompetenzen in der Ausbildung Vorbereitung auf die Abschlussprüfung DGB-Haus, Aachen

12 22 Tagungshäuser Tagungshäuser Hotel Roeb Monschauer Straße Nideggen-Schmidt Tel.: Fax: info@hotel-roeb.de Das Hotel befindet sich seit nunmehr 100 Jahren im Familienbesitz und wird zur Zeit in 4. Generation geführt. e ruhige Lage und das Höhenklima ermöglichen einen bestmöglichen Schlaf. e Zimmer sind mit Bad/WC, Sat-TV, Haartrockner und kostenloses WLAN ausgestattet. Für die Freizeitgestaltung befinden sich im Haus ein Schwimmbad, larium sowie eine Sauna. Wer lieber die Umgebung mit dem naheliegendem Rursee, samt 100 km langem Wandernetz, den Nationalpark und den Wildpark erkunden möchte, kann dies zu Fuß oder mit dem Fahrrad tun. In nur wenigen Kilometern Entfernung liegen zudem die Städte Heimbach, Nideggen oder Monschau. IG Metall-Bildungszentrum Otto-Brenner-Str Sprockhövel Tel.: Fax: sprockhoevel@igmetall.de Der Neubau des Bildungszentrums bietet in 126 Zimmern gehobenen Hotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mit zeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume, bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, Kicker, Tischtennisplatte und Kegelbahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wer entspannen möchte, kann dies im großen Wellnessbereich mit Massagen, Sauna und Dampfbad tun. Alternativ trainiert man die Muskeln und Kondition im Fitnessbereich oder auf dem Mietfahrrad bei einer Tour durch die schöne Natur. Auch das neue Bildungszentrum bietet in Kooperation mit der AWO ganzjährig eine kostenlose Kinderbetreuung, deren Bedarf vorher angemeldet werden muss. e Zimmer bieten Dusche, WC, Radio, TV, Internet und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes in waldiger, hügeliger Umgebung. e Wege in die benachbarten Städte sind kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal. Bildungsurlaub ist die Freistellung von der Arbeit nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz. AWbG novelliert: Jetzt auch Bildungsurlaub für AZUBIS Bildungsurlaub 5 Tage, die den Kopf verändern und Kraft geben. Mal raus aus dem Alltag, dazulernen, anders denken, sich mit Gleichgesinnten austauschen. Das Recht auf Bildungsurlaub ist seit 30 Jahren in NRW gesetzlich verankert und geschützt. Wir informieren gern dazu... Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.v. *

13 24 Ratgeber Freistellung Ratgeber Freistellung 25 Ratgeber Freistellung Erforderliches Wissen e Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur nützlich oder hilfreich, sondern erforderlich zur sachgemäßen Erledigung der Interessenvertretungsarbeit, muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen, sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme entstehen. Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem 37 (6) BetrVG in Verbindung mit 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem 65 (1) BetrVG, für Wahlvorstände aus dem 20 (3) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen aus dem 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem 96 (8) SGB IX. Es gibt keine zeitliche Beschränkung. Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien: Grundlagen- und Spezialwissen. Grundlagenwissen Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt unabhängig von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es sich um folgende Themenfelder: Betriebsverfassungsgesetz Allgemeines Arbeitsrecht Arbeitssicherheit/Unfallverhütung Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist) muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen. Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an den Grundlagenseminaren teilnehmen. Speziell erforderliches Wissen Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. es kann sich durch ein Vorhaben des Arbeitgebers (z.b. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z.b. konkrete Hinweise auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts der Interessenvertretung (z.b. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben. Beschlussfassung Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend. Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder muss das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und will deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen, worauf sich seine Zweifel gründen. e Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d.h. auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt z.b. Entsendung zu Schulungen mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben. Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes ist rechtlich unwirksam! Der Beschluss umfasst folgende Punkte: Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen) Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind) Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch Reisekosten hinzukommen) Anbieter Seminarausschreibung/Themenplan Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung verhindern? Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 29. Weiterführende Literatur/Links: Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung Bund-Verlag

14 26 Der Weg zur Teilnahme Der Weg zur Teilnahme 27 Der Weg zur Teilnahme für Betriebsrats-Mitglieder nach 37 (6) BetrVG Der Weg zur Teilnahme für Schwerbehindertenvertretungen nach 96 (4) SGB IX Tagesordnung BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt Entsendung zu Schulungen mit Benennung des/ der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein. Auswahl e Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infrage kommende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind. Auswahl Beschluss Anmeldung BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind und die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen. Achtung: Eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind. Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme. Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat (gerne auch per Fax ) mit Anmeldebogen in diesem Heft. Entscheidung Anmeldung Mitteilung an Arbeitgeber Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung über die Lehrgangsteilnahme. Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehindertenvertretung (gerne auch per Fax ) mit Anmeldebogen in diesem Heft. e Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Mitteilung an Arbeitgeber BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Einladung/ Unterlagen e Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.v. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.v. mit der Seminardurchführung beauftragen. Ausfallkosten Siehe Seite 33 Einladung/ Unterlagen Ausfallkosten BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.v. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.v. mit der Seminardurchführung beauftragen. Siehe Seite 33 Hinweis: Der Betriebsrat beschließt nach diesem Verfahren auch die Schulungen für JAV-Mitglieder gemäß 65 (1) BetrVG und für Wahlvorstandsmitglieder gemäß 20 (3) BetrVG Seminarkosten: Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.v. und der IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten. Entgeltausfall: e einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson muss ihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.

15 28 e Seminarprofis Vorgehen bei Streitigkeiten 29 Das DGB-Bildungswerk NRW: die Seminarprofis! Vorgehen bei Streitigkeiten. Wenn der Arbeitgeber blockt Der Arbeitgeber bestreitet die Erforderlichkeit des Lehrgangs. Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend berücksichtigt. Susanne Grimm Gary Purcell Martin Freitag Kompetenz Jetzt seit 25 Jahren bietet das DGB-Bildungswerk NRW e.v. arbeitsweltorientierte Seminare, Studien-Seminare und Projekte an. Damit schaffen wir das Basiswissen und die notwendige Kompetenz für eine wirkungsvolle Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit passgenauen Lösungen und der Vermittlung von Spezialkenntnissen für Gremien, Gremienvorsitzende, Wirtschaftsausschussmitglieder und andere Fachleute stellen wir Augenhöhe zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern her. Ergänzt wird unser Angebot durch Beratung in Sachen Weiterbildung und allen Fragen der Freistellung. Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn er die Schulungsteilnahme des BR- Mitglieds verhindern will. Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und die Erforderlichkeit ordentlich begründen. Den Beschluss mit der Begründung dem Arbeitgeber mitteilen. Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betrieblichen Belange bestreitet, zeitnah eine BR-Sitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und entsprechend begründen. Zugehörigkeit Als Bildungswerk der Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen orientieren wir uns an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ihre Interessen und Rechte stehen im Mittelpunkt unseres Bildungsangebotes. Unsere Seminare richten sich an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute, Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, aber auch an alle anderen interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für ihre Rechte interessieren und einsetzen wollen. Vertrauen Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für eine Beziehung, auch oder besonders für eine Lernbeziehung. Jedes Jahr vertrauen mehr als Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das Wissen und Können von rund Referentinnen und Referenten. Mit etwa Bildungsveranstaltungen jährlich sind wir der größte Anbieter politischer Bildung in Nordrhein- Westfalen. Weitere Informationen: oder Telefon: DER GEWERKSCHAFTEN Das BR-Mitglied kann gegen den Willen des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen. wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht auf den Beschluss des Betriebsrates reagiert oder kurzfristig ohne vorherige Ankündigung die Seminarteilnahme verhindern will. wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig (ca. zwei Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am Seminar verhindern will. Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung der Seminarkosten und des Entgeltausfalls. Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.v. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen. Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.

16 30 Musterschreiben Musterschreiben 31 Musterschreiben BETRIEBSRATSBESCHLUSS gem. 37 Abs. 6 BetrVG Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name)... gem. 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) MITTEILUNG AN ARBEITGEBER FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN An den Arbeitgeber Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung e Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung vom... bis... zu entsenden. am... entschieden, e Veranstaltung findet statt in... die Kosten werden ca.... Euro betragen. dass... in der Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an der Schulungsveranstaltung... MITTEILUNG AN ARBEITGEBER Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name)... gem. 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) vom... bis... zu entsenden. vom... bis... teilnimmt. Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der beiliegenden Ausschreibung. llten von Ihrer Seite Vorbehalte hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung, damit ich diese ggf. berücksichtigen kann. Mit freundlichem Gruß Unterschrift e Veranstaltung findet statt in... die Kosten werden ca.... Euro betragen. e weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie beiliegenden Ausschreibung. Wir bitten um Kenntnisnahme.

17 32 von profis für profis Seminardurchführung 33 Seminare 2017 ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt: Mit dem gemeinsamen Seminarprogramm von TBS NRW und DGB-Bildungswerk NRW e.v. aktuelle Herausforderungen im Betrieb meistern. Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. Anne Wellnitz-Kraus Katharina Rischke Bismarckstr. 77, Düsseldorf Tel.: Fax: Gemeinsam weiterbilden Seminardurchführung e Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. in Händen von Susanne Grimm. Kosten e Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarkostenpauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei Tagesseminaren Seminarkostenpauschale und Verpflegung. e Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. e Kosten sind gemäß 37 (6) bzw. 65 (1) BetrVG bzw. 20 (3) in Verbindung mit 40 BetrVG sowie gemäß 96 (4) in Verbindung mit 96 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen. Seminarabsage Das DGB-Bildungswerk NRW e.v. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung der ReferentInnen auch kurzfristig abzusagen. Anmeldung In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW. Besser ist es, sich früher anzumelden! Ausfallkosten Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei Mehrtages- Lehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d. h Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminarkostenpauschale berechnet. Absagen, die 1 3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten (für Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50% der Seminarkostenpauschale und ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet. Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte (nach 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen (nach 96 (4) SGB IX), Jugend- und Auszubildendenvertretungen (nach 37 (6) BetrVG/ 65 (1) BetrVG) und Wahlvorstandsmitglieder (nach 20 (3) BetrVG) in Anspruch genommen werden. llten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende Lösung zu finden.

18 34 Anschriften Seminaranmeldung 35 e Anschrift der IG Metall Geschäftsstelle vor Ort IG Metall Aachen Birgit Berger Dennewartstraße Aachen Tel.: Fax: aachen@igmetall.de Seminaranmeldung 2017 IG Metall Aachen Hiermit melde ich mich verbindlich an: Kopieren und faxen an DGB-Bildungswerk NRW Fax: Name, Vorname... Straße... DER GEWERKSCHAFTEN DGB-Bildungswerk NRW e.v. Susanne Grimm Bismarckstraße Düsseldorf Tel.: Fax: ckurre@dgb-bildungswerk-nrw.de PLZ, Ort... Telefon privat... Telefon berufl ich Firma... Seminartitel... Seminartermin... Seminarnummer... Beschlussfassung am... Ich bin einverstanden, dass meine Daten zum Zweck der Seminaro ganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.v. elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Datum... Unterschrift...

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