Umsetzung der Druckluftverordnung in der Praxis

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1 , Einleitung Druckluftarbeiten wurden erstmals in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ausgeführt. Mitte des 19. Jahrhunderts breitete sich die Druckluft-Technik in Europa und in Nordamerika zunehmend aus. Aus dieser Zeit stammen auch die ersten Berichte der sog. Caissonkrankheiten, die häufig tödlich endeten. Während man nach den Ursachen für diese Erkrankungen suchte, die in der Regel einige Stunden nach dem Ausschleusen auftraten, zeigten Maßnahmen, wie das Begrenzen der Arbeitszeit und das Verlängern der Ausschleuszeit positive Effekte. Aus diesen Erkenntnissen und medizinischen Studien dieser Zeit entwickelten sich die ersten Vorschriften für Arbeiten in Druckluft, von denen exemplarisch die Ärztlichen Bestimmungen für Arbeiten in Druckluft, Wien (1895) für den Caissonbau der Donauregulierung in Nußdorf und die Sicherheitsvorschriften für Preßluftarbeiten (1908) im Zuge des Baues des ersten Elbtunnels in Hamburg genannt werden sollen. Abb. 1: Elbtunnel Hamburg Im Jahr 1972 wurde die Druckluftverordnung vom Bundesarbeitsministerium erlassen. Sie berücksichtigte die Erfahrungen der vorherigen Jahrzehnte hinsichtlich der Arbeiten in Druckluft aus technischer, organisatorischer und medizinischer Sicht und löste die Vorgängerversion aus dem Jahr 1935 ab. Die aktuell gültige Druckluftverordnung wurde in den Folgejahren mehrfach an die aktuelle Rechtslage angepasst. Die größten Änderungen erfolgten Die Ausschleustabellen wurden den neuesten Erkenntnissen entsprechend neu gefasst, die Sauerstoffausschleusung wurde zum Regelfall. Die wichtigsten Vorschriften, Regeln und Normen für Arbeiten in Druckluft sind: Druckluftverordnung (DruckLV) vom in der Fassung vom , zuletzt geändert im Jahr 2008 RAB 25 Konkretisierung der Druckluftverordnung Arbeitsschutzgesetz (ASchG), insbesondere 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen Baustellenverordnung (BaustellV) EN Druckluftschleusen - Sicherheitstechnische Anforderungen Elektrik: BGR Behälter, Silos und enge Räume BGI 594 Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung Die Vorschriften für Taucher finden bei Druckluftarbeiten keine Anwendung. In den letzten Jahrzehnten haben sich die Art der Druckluftarbeiten und deren Häufigkeit im Tunnelbau geändert. Bis Ende der 80er Jahre waren auch bei Schildvortrieben Druckluftarbeiten im Regelbetrieb normal, die modernen Tunnelvortriebsvortriebsmaschinen (TVM) ermöglichen heute jedoch im Regelbetrieb atmosphärische Bedingungen. Druckluftarbeiten werden nur für Wartungs- und Reparaturarbeiten am Schneidrad oder Steinbrecher notwendig. Dies führt dazu, das Druckluftarbeiten auf TVM-Baustellen nur unregelmäßig vorkommen. Auf diese soll im Folgenden besonders eingegangen werden.

2 Besonderheiten der Druckluft-Baustelle Die Druckluftverordnung greift durch technische und organisatorische Vorgaben in den Baubetrieb der Druckluft-Baustelle ein, um somit die Forderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sicherzustellen. Organisatorische Vorgaben: Anzeige der Arbeiten bei der zuständigen Behörde Qualifikation von Personal (fachlich und medizinisch) Übertragung von Aufgaben an einen ermächtigten Arztes Begrenzung der täglichen/wöchentlichen Arbeitszeiten in Druckluft Zeiten für das Ausschleusen, Wartezeiten Beschäftigungsverbote Betrieb der Arbeitskammern Anweisung an den Schleusenwärter Vorsorgekartei Technische Vorgaben: Mindestanforderungen an die Druckluftversorgung Mindestanforderungen an die Schleusen, Schachtrohre, Arbeitskammer Mindestanforderungen an Krankendruckluftkammer, Erholungsräume und sanitäre Einrichtungen Mindestanforderungen an die Sauerstoffversorgung Prüfungen durch Sachverständige Anders als auf normalen Baustellen gibt es bei Baustellen mit Druckluftarbeiten Arbeitsbereiche, die nicht von jedem Mitarbeiter betreten werden können. Der Zugang ist nur über eine Personenschleuse möglich. Eingeschleust werden dürfen nur Beschäftigte, die ihre körperliche Eignung (Drucklufttauglichkeit) nachweisen können. Hinsichtlich der Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig in Druckluft aufhalten können, ergeben sich die Einschränkungen aus der Kapazität der Schleusen. Bei TVM-Vortrieben sind dies i.d.r. max. 3-4 Personen. Im 18 der DruckLV werden für bestimmte Aufgaben während der Druckluftarbeiten besondere Fähigkeiten gefordert. Hierzu gehören der Druckluft-Fachkundige (häufig als Druckluft-Befähigter bezeichnet) und sein ständiger Stellvertreter, ein Sachkundiger der das Druckluftnetz und die Schleusen regelmäßig prüft, ein Sachkundiger der die elektrischen Anlagen beim Betrieb der Arbeitskammer und Krankendruckluftkammer überwacht, ein Schleusenwärter, zwei Sachkundige für Brandbekämpfung in der Arbeitskammer und zwei Betriebshelfer für Erste Hilfe bei Unfällen und Drucklufterkrankungen. Bei Mehrschichtbetrieb ist die Anzahl dieser Funktionsträger entsprechend zu erhöhen. Im Tunnelbau sind heute verschiedene Arbeitszeitmodelle üblich, in der Regel wird ein einem Dekadensystem gearbeitet, dass vom klassischen Wochenbetrieb mit 5 Arbeitstagen und anschließend 2 Tagen Ruhetagen abweicht. Die DruckLV basiert auf dem klassischen System, die Ausschleustabellen wurden für dieses Arbeitszeitmodell berechnet. Zur Aufenthaltszeit in Druckluft gehören die Zeiten des Einschleusens, der Aufenthalt in der Arbeitskammer und das Ausschleusen. Die maximal zulässigen Zeiten je Schicht, je Tag bzw. je Woche ergeben sich aus der Druckluftverordnung und den zugehörigen Tabellen. Mathematische Rechentricks bei der Interpretation der Zeitvorgaben im 21 der DruckLV sind nicht Grundlage der der Tabellen und führen zu einem hohen

3 - 3 - Risiko für die in Druckluft Beschäftigten. Sinn der Verkürzung der max. Aufenthaltszeit je Schicht auf deutlich weniger als 8 Stunden ist die Erhöhung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zur Reduzierung der Belastungen aus der Druckluft-Exposition und nicht der Optimierung des Schichtsystems. Für den Fall, dass die Arbeiten in Druckluft länger als 5 Tage dauern, sind vom Druckluft-Fachkundigen entsprechende Schichtpläne aufzustellen, die diese Forderung hinsichtlich der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeitbegrenzung im Sinne der Druckluftverordnung erfüllen. Kenntnisse über Arbeiten in Druckluft und deren Auswirkungen auf den Menschen müssen nicht nur die Vorgesetzten und die in Druckluft Beschäftigten besitzen, sondern auch alle anderen Beschäftigten einer Druckluft-Baustelle. Nur so sind richtige Entscheidungen möglich, z.b. beim Eintreffen eines Druckluft-Erkrankten auf der Baustelle. Von den Mitarbeitern, die in Druckluftarbeiten sollen, sind besondere Fähigkeiten, aber auch das Einhalten von besonderen Verhaltensregeln einzufordern, um ein sicheres und unfallfreies Arbeiten zu ermöglichen. Dies betrifft nicht nur die Arbeitszeit selbst, sondern greift weit in das Freizeitverhalten ein. Zu den Anforderungen und Belastungen gehören z.b.: hohe und ungewohnte körperliche Belastung während der Arbeiten in der Arbeitskammer besonderes Klima in der Arbeitskammer Ausschleusvorgang Beschränkung der Arbeitszeiten Wartezeiten nach Arbeitsende auf der Baustelle regelmäßige Anwesenheit eines Arztes Einschränkungen bei Heimfahrten am Ende der Schicht und der Arbeitswoche/Dekade gesunde Lebensweise in der Freizeit Erholung, gesunde Ernährung, kein Alkohol aber auch die Frage, ob die Drucklufttauglichkeit den Arbeitsplatz beeinflusst/sichert 3. Besondere Aufgaben des Druckluft-Fachkundigen Während der Druckluftarbeiten werden besondere Fähigkeiten der Vorgesetzten verlangt. Im 18 der DruckLV werden ein Fachkundiger und sein ständiger Stellvertreter gefordert. Diese müssen gegenüber der zuständigen Behörde ihre besonderen fachlichen Fähigkeiten und entsprechende Erfahrungen bei Arbeiten in Druckluft nachweisen. Die Behörde stellt dann einen befristeten Befähigungsschein aus. Dieser Befähigungsschein berechtigt zur Leitung von Arbeiten in Druckluft und deren Überwachung. Die Baustellenleitung hat den Druckluft-Befähigten mit entsprechenden Kompetenzen auszustatten, damit er seiner Verantwortung gerecht werden kann. Der Fachkundige leitet die Vorbereitung und Ausführung der Druckluftarbeiten. Dazu gehören die Einhaltung der Schleuszeiten und Überwachung des Schleusenwärters, die Regelung wer den Druckbereich betreten darf, die Zusammenarbeit mit dem ermächtigten Arzt, das Führen der Vorsorgekartei, die Veranlassung der notwendigen Wartungsarbeiten und die Entscheidung wann die Arbeiten in Druckluft begonnen und beendet werden. Zu den üblichen weiteren Aufgaben der Fachkundigen gehören u.a. die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung gem. 5 ArbSchG die Erstellung der Druckluftanzeige Veranlassung von Prüfungen durch Sachverständige die Auswahl des ermächtigten Arztes

4 - 4 - die Auswahl der anderen Fachkräfte gem. 18 DruckLV die Belehrung und Unterweisung des Personals organisatorische Maßnahmen wie o die Erstellung des Schichtplanes o einzuleitende Maßnahmen für den Fall einer Drucklufterkrankung o ärztliche Vorsorgeuntersuchungen veranlassen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz 4. medizinische Betreuung Für Druckluftarbeiten hat der Arbeitgeber einen ermächtigten Arzt zu benennen und ihm die Aufgabe zu übertragen, Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsgefahren für die Arbeitnehmer, die in Druckluft arbeiten, zu veranlassen. Für die Bauleitung stellt sich hierbei häufig die Schwierigkeit, dass ein Techniker einen geeigneten Arzt finden muß, der zum einen die Anforderungen der DruckLV erfüllt und zum Anderen Erfahrungen bei der Betreuung einer Baustelle und der dort Beschäftigten hat. Ein Arzt mit großen Erfahrungen in hyperbarer Medizin muß noch lange kein guter Arzt für die Belange der Beschäftigten in Druckluft sein. Solch ein Arzt ist entweder Angestellter oder betreibt eine eigene Praxis. Die Betreuung der Baustelle erfolgt somit als Nebentätigkeit zur regelmäßigen Arbeit. Dies verlangt die Zustimmung des Arbeitgebers zur Nebentätigkeit, die z.t. auch während der normalen Arbeitszeit anfällt oder/und eine Ersatzregelung zur Aufrechterhaltung des Praxisbetriebes während eines Einsatzes auf der Baustelle, um den Bedürfnissen der Beschäftigten auf der Baustelle nachzukommen. Besonders schwierig stellt sich diese Suche häufig in ländlichen Gebieten dar, wo erfahrene Ärzte nicht verfügbar sind. Die Druckluftverordnung fordert eine ständige Anwesenheit des ermächtigten Arztes auf der Baustelle bei Arbeitsdrücken ab 2 bar. Diese Forderung ist in der Praxis jedoch nicht umsetzbar, da hierfür keine Ärzte zur Verfügung stehen. In der RAB 25 wird daher ein System aus einem ermächtigten Arzt und mehreren Bereitschaftsärzten unter seiner Leitung vorgeschlagen, um eine Ausnahmegenehmigung - unter Sicherstellung des erforderlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes - von der Forderung der ständigen Anwesenheit zu erhalten. Dies hat sich in den letzten Jahren in der Praxis als erfolgreich erwiesen. Es stellt somit grundsätzlich auch eine Möglichkeit der ärztlichen Versorgung einer Druckluft-Baustelle dar, sofern ein geeigneter ermächtigter Arzt nicht in der Nähe der Baustelle verfügbar ist. Zur ärztlichen Versorgung gehören aber auch das öffentliche Rettungswesen und ein geeignetes Krankenhaus, um die Versorgung in einer Druckkammer und die spätere ggf. notwendige Weiterbehandlung sicherzustellen. Verfügt das nächste Krankenhaus über keine eigene Druckkammer, so muß die Verlegung in eine entsprechende Klinik bereits in der Planungsphase durchgespielt werden. Immer wieder wird diskutiert, ob auf der Baustelle eine Krankendruckkammer vorgehalten werden soll. Unabhängig davon, dass dies durch die DruckLV eindeutig gefordert wird (ab einem Arbeitsdruck von 0,7 bar), hat die Erfahrung gezeigt, dass diese Krankendruckkammer auf der Baustelle viele Vorteile hat. Erstmalige Erfahrungen machen die Beschäftigten mit dieser Druckkammer im Rahmen einer Probeschleusung vor Aufnahme ihrer Tätigkeit in Druckluft. Unter Aufsicht des Arztes können hier unabhängig von den Zwängen einer kommerziell genutzten Druckkammer jederzeit Probeschleusungen durchgeführt werden oder der richtige Gebrauch der Sauerstoff-Atem-Masken geübt werden.

5 - 5 - Eine hyperbare Behandlungskammer z.b. in einem Krankenhaus wird normalerweise ständig genutzt und ist somit mit anderen Patienten besetzt oder ein 24-Stunden Betrieb ist nicht vorhanden. Eine sofortige Notfallbehandlung eines Drucklufterkrankten in der Kammer ist dann nicht sichergestellt. Nach dem Auftreten von Druckluftbeschwerden sollen die Transportwege kurz sein, zusätzliche Erschütterungen bei der Fahrt oder bei einem Hubschraubertransport stellen eine zusätzliche Gefährdung dar, da die Erschütterungen während des Transportes eines Drucklufterkrankten die Stickstoff-Blasenentstehung fördern. Bei Eintreffen eines Erkrankten an der Baustellen-Krankendruckluftkammer kann das erfahrene Baustellenpersonal zusammen mit dem Arzt sofort mit der Behandlung beginnen. Hierbei kann der Arzt auf die arbeitsspezifischen Faktoren auf Grund seiner Kenntnis des Baustellenablaufes und der letzten Schicht gezielt eingehen. Der erkrankte Arbeitnehmer kommt in dieser Situation in eine bekannte Umgebung auf der eigenen Baustelle. Dies Abb. 2: Krankendruckluftkammer reduziert seine Hemmungen, schon frühzeitig bei Auftreten der ersten Symptome Hilfe zu suchen. Unnötige Verzögerungen des Behandlungsbeginns können zu irreparablen Schäden führen. 5. Schleusenwärter Eine häufig unterschätzte Position bei Arbeiten in Druckluft ist die Funktion des Schleusenwärters. Er ist es, der durch sein besonnenes und umsichtiges Verhalten die Zahl der Drucklufterkrankungen maßgeblich reduzieren kann, seine Fehler führen hingegen zum Auftreten solcher Erkrankungen. Es ist die Aufgabe des Schleusenwärters, das Personal Ein- und Auszuschleusen. Hierbei hat er nicht nur auf die Einhaltung der vorgegebenen Zeiten zu achten, sondern auch das Personal in den Schleusen ständig zu beobachten, um bei Unregelmäßigkeiten sofort reagieren zu können. Vor dem Einschleusen prüft er zunächst, ob die Bedienelemente der Schleuse funktionsfähig sind. Er darf nur Personen einschleusen, wenn die Voraussetzungen für den Aufenthalt in Druckluft gegeben sind, hierzu gehören ein gültiger medizinischer Eignungsnachweis und die Überprüfung, ob aktuelle Beschwerden ein Einschleusen verbieten, dazu hat er das Personal entsprechend zu befragen. Er ist auch verantwortlich dafür, dass sich nur die maximal zulässige Anzahl von Personen im Überdruckbereich aufhält. Da beim Einschleusen die Gefahr eines Barotraumas besteht, erhöht der Schleusenwärter den Druck in der Personenschleuse nur langsam, dabei beobachtet er ständig das Personal, um bei Bedarf den Schleusvorgang frühzeitig unterbrechen zu können. Während der Arbeiten in Überdruck überwacht der Schleusenwärter den Druck in der Arbeitskammer, da dieser maßgebend für die zulässige maximale Aufenthaltszeit in Druckluft und die anzuwendende Tabelle für das Ausschleusen ist. Treten während der Arbeiten Unregelmäßigkeiten auf, so ist er meist der erste Ansprechpartner, der die Informationen dann sofort an den Fachkundigen für Druckluftarbeiten oder an den ermächtigten Arzt weitergibt. Beim Ausschleusen regelt der Schleusenwärter die Druckänderung und die Haltezeiten auf den dafür vorgesehenen Druckstufen. Bei den Haltestufen mit Sauerstoffatmung regelt er die Sauerstoffversorgung. Der gesamte Aufenthalt in Druckluft vom Beginn des Einschleusens bis zum Ende des Ausschleusens wird vom Schleusenwärter im Schleusenbuch dokumentiert. Aus der Vielfältigkeit der Aufgaben des Schleusenwärters und der damit verbundenen hohen Verantwortung ergibt sich, dass man bei der Auswahl sehr umsichtig vorgehen muß. Der Schleusenwärter muß nicht nur die Bedienelemente kennen, sondern benötigt ein umfassendes Wissen über die Zusammenhänge der Arbeiten in Druckluft. Insofern hat es sich bewährt, für die diese Funktion erfahrene Druckluftarbeiter zu nehmen, die in ihrer beruflichen Vergangenheit bereits Erfahrungen mit den Arbeiten in Druckluft gesammelt haben. Unabhängig davon sollte eine entsprechende Schulung die praktischen Erfahrungen mit dem theoretischen Hintergrund ergänzen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Schleusenwärter seine Aufgaben auch erfüllen kann.

6 Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen Die DruckLV stellt den Mindeststandard für eine Druckluftbaustelle dar, sie kann jedoch nicht alle Gefährdungen der Tunnelbaustellen berücksichtigen. Es ist somit erforderlich die projektspezifischen Gefährdungen in allen Phasen von der Projektierung bis zur Ausführung zu ermitteln und zu reduzieren. Notwendige Maßnahmen, die über die DruckLV bzw. andere Regelwerke hinausgehen sind zu beschreiben und zu berücksichtigen. In der Planungsphase können z.b. folgende Maßnahmen die Gefährdung signifikant reduzieren: Trasse und Gradiente mit geringerem Grundwasserspiegel bevorzugen Reduzierung der notwendigen max. Druckstufe, z.b. durch die planmäßige Herstellung von Dichtkörpern, in denen Wartungsarbeiten mit reduziertem Druck durchgeführt werden können. Wahl des Bauverfahrens Wahl des Schildtypes, d.h. Bevorzugung von verschleißarmer Verfahrenstechnik oder sogar Anpassung und Modifizierung des Bauverfahrens Beschreibung von Mindestanforderungen an die Arbeiten in Druckluft und an die Schleusen sind nicht nur auf das vorhandene Regelwerk zu beschränken, die projektspezifischen besonderen Maßnahmen für die Arbeiten in Druckluft sind zu ermitteln und zu beschreiben. Im Rahmen der Umsetzung des ArbSchG muß eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen vor Arbeitsaufnahme erfolgen, hier stehen zwei sich ergänzende Hilfsmittel zur Verfügung: Modul 19 der Muster-Gefährdungsbeurteilung der BG Bau Gefährdungsbeurteilung maschineller Tunnelvortrieb, TVM 6.2 und TVM 6.3, erstellt durch Die Deutsche Bauindustrie, BFA Unterirdisches Bauen in Kooperation mit der BG Bau Das Gefährdungspotential während der Arbeiten in Druckluft kann durch folgende Maßnahmen während der Bauzeit verringert werden: Nutzung der Erfahrungen aus der Vergangenheit durch Hinzuziehung von externen und internen Spezialisten Die Belastungen aus körperlich schweren Arbeiten können z.t. durch den Einsatz von Hubhilfsmitteln/-geräten und Plattformen reduziert werden Betriebshelfer Druckluft, der regelmäßig, auch außerhalb der Druckluftarbeitszeiten die Wartung der Druckluftanlage, der Krankendruckluftkammer usw. vornimmt Sicherstellen von ausreichend Schleuskapazitäten für den Fall des gleichzeitigen Ausschleusens eines Verletzten zusammen mit dem Arzt und der Unverletzten Abb. 3: Gefährdungsbeurteilung maschineller Vortrieb, TVM 6.3 Schulung aller mit den Druckluftarbeiten Beschäftigten, die über die Belehrungen gem. DruckLV hinausgehen

7 - 7 - Schulung der Schleusenwärter, ggf. durch Externe Probeschleusungen Zusätzliche Toolbox-Besprechungen vor dem Einschleusen Reduzierte Arbeitszeiten beim erstmaligen Drucklufteinsatz und nach längerer Pause Reduzierung der Aufenthaltszeit in der Arbeitskammer bei körperlich schweren Arbeiten 7. Zusammenfassung Arbeiten unter Druckluft stellen hohe Anforderungen an das Bauleitungspersonal und die Mitarbeiter, die unter Druckluft arbeiten. Die Arbeiten werden in der Druckluftverordnung geregelt. Diese regelt technische und organisatorische Mindestanforderungen. Es sind genaue Kenntnisse der Arbeitsabläufe, der technischen Anlagen und Geräte, der organisatorischen Mindestanforderungen, aber auch der Effekte des Überdruckes auf den menschlichen Organismus notwendig, um eine Druckluftbaustelle sicher und unfallfrei abzuwickeln. Die Druckluftverordnung stellt hierbei ein gutes Hilfsmittel dar, das jedoch in der Praxis durch Erfahrungen, neue Regelwerke und neue Erkenntnisse ständig ergänzt werden muß.

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