ÄNDERUNG DER RICHTLINIEN für Projekte des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF-Wissenschaftsfonds

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1 ÄNDERUNG DER RICHTLINIEN für Projekte des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF-Wissenschaftsfonds Änderung bei der Abwicklung von FWF-Projekten: Keine Einkommensteuererklärung für FWF-Projekte Der FWF hat in seinen Förderbestimmungen festgehalten, dass im Rahmen der Projekte keine Honorare für die Projektleiterin bzw. Projektleiter selbst keine Honorare für die Erstellung von Diplomarbeiten ausbezahlt werden dürfen und dass nicht verbrauchte Geldmittel an den FWF rückbezahlt werden müssen und es somit in keinem Fall zu einem Gewinn der einzelnen Projekte kommen kann. Sofern die/der Forscher(in) nunmehr keine weiteren steuerlich relevanten Tätigkeiten entfaltet, kann eine Erfassung für Zwecke der Einkommensteuer entfallen, da keine unternehmerische Tätigkeit abgewickelt wird. Es erübrigt sich für die FWF Forscher somit auch die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Verwendung der ATU-Nummer Die ATU-Nummer gilt nur für 26 Projekte und darf nur in folgenden Fällen verwendet werden: Bei Geräteanschaffungen, bei denen der Anschaffungswert zwischen 1.000,00 bis ,00 inkl. USt liegt, da das Gerät bereits bei der Anschaffung in das Eigentum der TU-Wien übergeht. Es ist daher, sogleich mit der Rechnung auch das Formular für Schenkungen und Subventionen, abrufbar unter sowie eine Kopie des FWF-Geräteblatts in der Quästur abzugeben. Bei Bestellungen, wenn nachweislich nur an Großunternehmen weiterverrechnet wird z.b. gefährliche Chemikalien. Materialien und Kleinstgeräte unter 1.000,00 werden von der Projektleiterin/dem Projektleiter als Nichtunternehmer erworben. Eine ATU-Nummer wird dabei nicht verwendet. Bei Bestellungen im Ausland ist daher die ausländische Umsatzsteuer zu bezahlen. Die Rechnungsanschrift hat in diesen Fällen auf den/den Forscher/in zu lauten, wobei in der Adresse die TU-Wien aufscheinen kann.

2 z.b.: Dr. Hans Mustermann TU-Wien Bitte beachten: Die Verwendung der ATU-Nummer ist nur dann möglich, wenn das Gerät in das Eigentum der TU-Wien übergeht. Mit der Rechnung ist immer das Formular für Schenkungen und Subventionen abrufbar unter sowie eine Kopie des FWF-Geräteblatts in der Quästur abzugeben. Geräte über ,00 inkl. USt werden wie bisher vom FWF mittels dem Gerätebestellformular und dazugehörigen Angeboten bestellt. Sie verbleiben im Eigentum des FWF und werden in der Anlagenbuchhaltung der TU-Wien nicht erfasst. Wann zahlt der FWF Reparaturen? Unter bestimmten Bedingungen können Reparaturen als Zusatzantrag bewilligt werden, es gelten dafür folgende Voraussetzungen: Das betreffende Gerät wurde aus FWF-Mitteln bzw. im Rahmen der Aktion zur Ergänzung der Grundausstattungen vom Wissenschaftsministerium bezahlt und wird in einem FWF-Projekt eingesetzt. Das Gerät befindet sich im Eigentum des FWF oder ist weniger als fünf Jahre alt. Der Gesamtbetrag der aus den laufenden Projektmitteln zu finanzierenden Reparaturen errechnet sich aus dem Produkt der ursprünglich bewilligten Projektlaufzeit in Jahren x 1.500,00. Für darüber hinaus anfallende Reparaturen kann beim FWF ein Zusatzantrag eingereicht werden.der Betrag, der zusätzlich genehmigt wird, ist mit 20 % des Anschaffungspreises des betreffenden Gerätes limitiert. Werden Geräte nicht nur im Rahmen eines FWF-Projektes eingesetzt, erwartet der FWF, dass im Falle von Reparaturen die Kosten aliqout auch von den übrigen Gerätebenützerinnen und Gerätebenützer getragen werden. In Spezialforschungsbereichen müssen Reparaturen aus den bewilligten Mitteln beglichen werden. Reisekostenabrechnung für FWF Projekte Bitte beachten Sie, dass bei Reisen ab ein Antrag auf Freistellung zu beantragen ist Verwenden Sie bitte für die Abrechnung der Reisen nur mehr das Formular unter Wie findet man in SAP den Bericht für die FWF-Projekte? Im Auftragsbericht, und zwar beginnen alle FWF-Projekte mit dem Buchstaben F" Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Fr. Glatzer (DW eglatzer@zv.tuwien.ac.at oder Fr. Schill (DW nschill@zv.tuwien.ac.at. Quästur - Rechnungswesen

3 Sehr geehrte/r Projektleiterinnen und Projektleiter! Gemeinsam mit dem Rektorat der TU Wien und dem FWF-Wissenschaftsfonds wurden neue Richtlinien zur Sachmittelverwaltung bei FWF Projekten beschlossen. Ab , wird es kein eigenes Girokonto, pro Projekt, für Sachmittel mehr geben. Die alten Girokonten für Sachmittel werden per durch die Quästur aufgelöst! Alle Rechnungen werden künftig durch die Quästur überwiesen und gebucht. Bitte bringen Sie die Rechnungen versehen mit dem Kontierungsstempel in die Quästur z.h. Fr. Schill. Die Ein- und Auszahlungen inkl. Zinsen werden auf einem Innenauftrag, pro Projekt, in einem eigenen Buchungskreis dargestellt. Für Rechnungen aus EU-Ländern ist künftig die landesübliche Steuer zu verrechen, da Forscher nicht unternehmerisch tätig sind. Die ATU ist ab sofort nicht mehr zu verwenden. Die Rechnungsanschrift hat in diesen Fällen auf die/den Forscher/in zu lauten, wobei in der Adresse die TU Wien aufscheinen kann z.b.: Dr. Hans Mustermann TU Wien Forschungsförderung und steuerliche Behandlung: die/der Projektleiter/in ist nicht Unternehmer isd UStG (Kleinunternehmerregelung) die Leistung wird von der/dem Projektleiter(in) bezogen und es darf daher die UID Nummer der TU-Wien nicht verwendet werden kein Vorsteuerabzug möglich USt ist Kostenfaktor Rechnungen sind brutto, das heißt inklusive inländischer bzw. ausländischer USt zu bezahlen, keine Verpflichtung zur Versteuerung innergemeinschaftlicher Lieferungen kein Übergang der Steuerschuld (reverse charge), keine Haftung gemäß 27 Abs 4 UStG Kleinunternehmerregelung: Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, der im Inland einen Wohnsitz oder Sitz hat und dessen Umsätze nach 1 Abs. 1Z1 und 2 UStG im Veranlagungszeitraum ,00 nicht übersteigen. (Meldung und Auskunft beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt). Wird diese Grenze überschritten, sind die entsprechenden Vorschriften zur USt von der/dem Projektleiter/in selbständig zu beachten. Folgende Punkte sind unter anderem zu beachten:

4 Reiseabrechnungen Bitte verwenden Sie für Reiseabrechnungen das Formular des FWF wobei der Zweck der Reise zwingend anzugeben ist z.b.: Kongress, Feldforschung, Tagung, Gastaufenthalt, Das steuerfreie Taggeld für Reisen im Inland beträgt 26,40 pro Tag und das Nächtigungsgeld 15,00 pro Nacht; Höhere Tages- und Nächtigungsgelder dürfen nicht verrechnet werden. Taggelder und Nächtigungsgelder für Reisen im Ausland entnehmen Sie bitte der Tabelle auf der FWF-Homepage Das Kilometergeld beträgt 0,376/km, für projektbedingte MitfahrerInnen kann ein Betrag von 0,045/km verrechnet werden. Für Hauptverkehrsstrecken der Bahn wird nicht das üblicherweise (höhere) Kilometergeld akzeptiert, sondern nur die analogen Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse. Hierfür muss ein Ausdruck der Bahnkosten ( oder Anfrage per beigelegt werden. Reisekostenzuschüsse können nicht ausbezahlt werden!!!!! Der Reisekostenabrechung sind beizufügen: Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind sämtliche Fahrscheine (Bahn, Bus, Straßenbahn) im Original beizulegen. Bei Reisen mit einem Flugzeug ist das Flugticket beizufügen. Bei Internetbuchungen ist der Ausdruck der Buchungsbestätigung beizulegen, vor allem wenn die Fluglinie keine Flugtickets ausstellt. Bei Reisen mit der Bahn sind das Bahnticket, evtl. Schlaf-/Liegwagenkarten bzw. die IC- oder EC-Zuschlagskarten beizulegen. Originale der Hotelrechnungen, Platzkarten, Belege über die Bezahlung der Tagungsund Teilnehmergebühren usw. Beachten Sie bitte, dass neben dem Kilometergeld keine zusätzlichen Kosten wie z.b.: Autobahngebühr, Vignetten, Mautgebühren, etc. abgerechnet werden dürfen. Stipendien In FWF Projekten dürfen nur Stipendien in Form von DiplomandInnen-Stipendien mit einem Fixbetrag von monatlich 440,00 ausbezahlt werden. Bitte verwenden Sie dafür das Formular FWF-Forschungsbeihilfe unter Anlagen Anlagen, bei denen der Anschaffungswert zwischen 400,00 bis ,00 inkl. USt liegt, sind Sachspenden und gehen schon mit der Anschaffung in das Eigentum der TU-Wien über.

5 Für diese Anlagen ist das Formular für Schenkungen und Subventionen, abrufbar unter sowie eine Kopie des FWF Geräteblatts der Rechnung beizulegen. Andernfalls kann die Rechnung nicht bezahlt werden. Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, dass Geräte unter ,00 inkl. USt. ebenfalls vom FWF angeschafft werden können und im Eigentum des FWF bleiben, falls dies von der Projektleitung gewünscht wird. Geräte über ,00 inkl. USt. werden wie bisher vom FWF mittels dem Gerätebestellfomular und dazugehörigen Angeboten bestellt. Sie verbleiben im Eigentum des FWF und werden in der Anlagenbuchhaltung der TU-Wien nicht erfasst. Anstellung von FWF-Personal Die Vorgangsweise für die Anstellung von FWF-Personal bleibt gleich wie bisher. Sie finden die aktuellen Gehälter für 2007 unter Sonstiges Da die Rechnungen sachkontengerecht gebucht werden müssen, bitten wir Sie bei unklarer Warenbezeichnung diese näher zu beschreiben. Bitte schicken Sie immer eine Kopie der Überweisungsanforderung auch an die Quästur z.h. Fr. Schill. Bitte immer den Originalwerkvertrag beilegen!!!!! Ab werden die Abrechungsformulare und der SAP-Ausdruck an den/die Projektlleiter/in übermittelt. Der/die Projektleiter(in) sendet die fertige und unterzeichnete Abrechnung gemeinsam mit dem Projektbericht an den FWF. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Fr. Glatzer (DW Quästur - Rechnungswesen

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