Besteuerung in Deutschland

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1 Besteuerung in Deutschland Herbert Stiegeler, KPMG Freiburg im Brsg. Ute Saavedra Olarte, KPMG Bern-Gümligen Zürich, 12. Juni 2009

2 Agenda 1. Überblick / Steuerarten 2. Rechtsform (Haftung und Besteuerung) 3. Steuerbelastung in der Kapitalgesellschaft (GmbH) 4. Steuerbelastung in der Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) 5. Betriebsstätte? 6. Steuerplanung 7. Sonstige Aspekte und Rahmenbedingungen 8. Fazit und Ausblick

3 1. Überblick / Steuerarten Ertragsteuern (direkte Steuern) Einkommensteuer / Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Verkehrssteuern Umsatzsteuer Grunderwerbsteuer Substanzsteuern Grundsteuer

4 2. Rechtsform Haftung und Besteuerung Einzelunternehmen Personengesellschaft OHG KG (GmbH & Co. KG) sog. Transparente Besteuerung (nicht GewSt) Kapitalgesellschaft GmbH (Standard-GmbH/UG haftungsbeschränkt) AG Vollumfänglich Steuersubjekt

5 3. Steuerbelastung in der Kapitalgesellschaft (GmbH) Gewerbesteuer (GewSt): 3,5 % x Hebesatz (400 %) 14 % Berlin 410 % Stadt Brandenburg 350 % Zossen 200 % Körperschaftsteuer/Solidaritätszuschlag (KSt/SolZ): 15 % + 5,5 % von 15 % 15,83 % Gewinn nach Steuern (ausschüttbarer Gewinn nach CH) Gewinn vor Steuern 100,00 GewSt 14,00 KSt/SolZ 15,83 ausschüttbarer Gewinn 70,17 (ohne weiteren Steuerabzug)

6 Ermittlung der Bemessungsgrundlage Gewinn /steuerliche Abzugsbeschränkungen verschiedene nicht abzugsfähige Betriebsausgaben Abweichende Ansatz- und Bewertungsvorschriften (Beteiligungsbewertung, Rückstellungen, etc.) Beschränkungen des Zinsabzugs Zinsschranke (seit 2008) - 30 % des EBITDA, aber Freigrenze von zunächst EUR 1 Mio., neuerdings EUR 3 Mio. Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen 25 % des Zinsaufwands 16,25 % des Miet- und Pachtaufwands für unbewegliche Wirtschaftsgüter 5 % dto. / bewegliche Wirtschaftsgüter 6,25 % des Aufwands für Lizenzen und Konzessionen nach Abzug eines Freibetrages von TEUR 100

7 4. Steuerbelastung in der Personengesellschaft Ermittlung der Gewerbesteuerbasis grundsätzlich vergleichbar ( aber FB etc.) Statt KSt/SolZ wird auf Gewinn Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag (ESt/SolZ) erhoben Gewerbesteuer auf Einkommensteuer anrechenbar Ausländische Anteilseigner mit Gewinnanteil beschränkt steuerpflichtig (ESt/SolZ oder KSt/SolZ je nach Rechtsform) im Regelfall mit schweizerischer Kapitalgesellschaft als Anteilseigner Steuerbelastung in D gleich wie bei Kapitalgesellschaft

8 5. Betriebsstätte? bei zeitlich befristeten Aktivitäten überlegenswert (beschränkte) Steuerpflicht für das in D erwirtschaftete Ergebnis eher spröde in der täglichen Praxis wegen diverser Abgrenzungsfragen (Buchungsweise/direkte indirekte Methode) Steuerbelastung im Regelfall (= Kapitalgesellschaft in CH) wie bei einer Kapitalgesellschaft (siehe oben)

9 6. Steuerplanungsüberlegungen Ergebnispooling bei mehreren rechtlichen Einheiten (Organschaft mit Ergebnisabführungsverträgen) Standort wegen GewSt (siehe oben) Passende Struktur zur Situation in der CH (Holdingprivileg?) Nutzung der vorhandenen Managementkapazitäten mit Berechnung dieser Leistungen Finanzierungsüberlegungen (Eigen-/Fremdfinanzierung) Exitüberlegungen (Liquidation?)

10 7. Sonstige Aspekte und Rahmenbedingungen Publizitätsvorschriften (Offenlegung der Jahresabschlüsse) Arbeitnehmermitspracherechte (Betriebsrat) Dokumentationspflichten bei Verrechnungspreisfragen Buchführung in der CH? monatliche Abführung von Lohn- und Umsatzsteuer sowie Sozialabgaben regelmäßige Prüfungen durch die Finanzämter (Betriebsprüfungen) umsatzsteuerliche Registrierung beim FA Konstanz

11 8. Fazit und Ausblicke Deutschland Steuerparadies für Schweizer Investoren? Sorgfältige Einzelfallanalyse / Abstimmung mit Struktur in der CH und ggfls. in anderen Ländern Einfache und klare Strukturen Dokumentation generell Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz?!

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation.

13 Kontakt: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Freiburg i. Br./Deutschland H. Stiegeler Telefon Mobil KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bern/Schweiz U. Saavedra Olarte (MWST) Telefon H. J. Steiner (direkte Steuern) Telefon

14 Umsatzsteuer

15 Agenda 1. Überblick 2. Registrierung 3. Vorsteuerabzug 4. Steuerbare Vorgänge / Besonderheiten 5. Besonderheiten im Zusammenhang mit der Luftfahrt

16 1. Überblick Gesetzliche Grundlage: Umsatzsteuergesetz (UStG) Beachte im Vergleich zum MWSTG (Schweiz) zum Teil andere Definitionen (z.b. der Lieferung ) und anderes Verständnis der Begriffe (z.b. steuerbar und steuerpflichtig ) Standardsatz: 19% Ermässigter Satz: 7% (z.b. Lebensmittel, Pflanzen, Bücher, Zeitschriften Filmvorführungen, Beförderung von Personen im Schienenbahnverkehr)

17 1. Überblick =andere EU-Länder Ausland Inland Ausfuhr aus DE/ Einfuhr in CH innergemeinschaftlicher Erwerb

18 2. Registrierung Verpflichtung: bei Ausführung von steuerbaren Umsätzen (nicht bei Reverse Charge Verfahren) Pflicht zur Abgabe von Voranmeldung/ Umsatzsteuererklärung/Zusammenfassenden Meldung Fiskalvertreter, nur wenn in Dt. ausschliesslich steuerfreie Umsätze keine Abzugsmöglichkeit für Vorsteuerbeträge z.b. im Falle der reinen EU-Verzollung Umsatzsteueridentifikationsnummer bei Beteiligung am EU-grenzüberschreitenden Warenverkehr Bundeszentralamt für Steuern (

19 3. Vorsteuerabzug gefährdet bei fehlenden Rechnungsangaben Vorsteuervergütungsverfahren soweit im Inland keine anzumeldenden Umsätze ausgeführt Antragsfrist des folgenden Jahres (Ausschlussfrist!) zuständig: Bundeszentralamt für Steuern Besonderheiten für Unternehmen aus Drittstaaten (z.b. Schweiz): bislang noch keine Verzinsungspflicht vorgesehen unsicher, ob ab 2010 Antrag auf elektronischem Weg

20 4. steuerbare Vorgänge / Besonderheiten Lieferungen Ortsverlagerung, wenn Lieferer oder sein Beauftragter Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ( 3 Abs. 8 UStG) Werklieferungen Schweizer Unternehmen nach DE: u.u. Reverse Charge Verfahren sonstige Leistungen Neuregelung des Ortes durch das sog. MWST-Paket; in Deutschland ab 2010 sonstige Leistungen Schweizer Unternehmen nach DE: u.u. Reverse Charge Verfahren

21 4. steuerbare Vorgänge / Besonderheiten Vorsteuerabzug bei Einfuhr Verbringung nach DE und Überführung in den zoll- und steuerrechtlichen Verkehr (nicht Zolllagerverfahren) für das Unternehmen des Abzugsberechtigten, d.h. Innehaben der Verfügungsmacht an eingeführten Gegenstand bei Überführung in den freien Verkehr Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer Nachweispflichten (Aufzeichnung und Belegnachweis) EU-Verzollung

22 5. Besonderheiten im Zusammenhang mit Luftfahrt Ort der Lieferungen und Restaurationsleistungen während einer Beförderung (im Gemeinschaftsgebiet) an Bord eines Luftfahrtzeugs Abgangsort - 3e UStG Umsätze für die Luftfahrt Steuerbefreiung - 4 Nr. 2 i.v.m. 8 Abs. 2 UStG Erleichterungen für grenzüberschreitende Beförderungen im Luftverkehr möglich niedrigere Festsetzung oder Erlass - 26 Abs. 3 UStG Reisebüro gilt nicht als Luftverkehrsunternehmer

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation.

24 Kontakt: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Freiburg i. Br./Deutschland H. Stiegeler Telefon Mobil KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bern/Schweiz U. Saavedra Olarte (MWST) Telefon H. J. Steiner (direkte Steuern) Telefon

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