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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl am 4. Juni 2007 zum Thema "OÖ hat modernste Bauordnung: 65 Mio. Euro eingespart Neue Broschüre für Häuslbauer" Weiterer Gesprächsteilnehmer: Mag. Karlheinz Petermandl, Baurechtsabteilung

2 Seite 2 Zeit ist Geld! dieser Grundsatz gilt auch für Oberösterreichs Häuselbauer. Die oö. Bauordnung macht das möglich. 90 % der Bauvorhaben werden nicht mehr mündlich verhandelt, sondern es genügte eine bloße Bauanzeige bei der Gemeinde. Um Zeit und somit Geld zu sparen, ist eine genaue Planung im Vorfeld unerlässlich. Das gilt insbesondere auch für alle jene Baumaßnahmen, die im Zuge des Hochwasserschutzes durchgeführt werden VERHANDLUNGSTERMINE WENIGER, RUND 65 MIO. EURO EINSPARUNG Die Novelle der Oö. Bauordnung ist seit knapp acht Jahren in Kraft und brachte bisher ein Einsparungspotenzial von rund 65 Mio. Euro. Mehr als Verhandlungstermine konnten ersatzlos gestrichen werden. Weniger Bürokratie, schneller Bauen, das wünschen sich "Häuslbauer" und zukünftige Hausbesitzer. Die Oö. Bauordnung, die modernste Österreichs macht das möglich, freut sich Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl. Die Erwartungen an die Oö. Bauordnung wurden in der Praxis noch übertroffen. 90 % der Bauvorhaben werden nicht mehr mündlich bauverhandelt bzw. es genügte eine bloße Bauanzeige bei der Gemeinde. OÖ. BAUBERATUNGSSCHECK WIRD ANGENOMMEN: ANTRÄGE PRO JAHR Die Anträge um Genehmigung eines Bauberatungsschecks sind unvermindert hoch, werden pro Jahr beantragt. Der Bauberatungsscheck liegt auf den Gemeinden, Städten und auf allen Bezirksbauämtern auf. Zusätzlich wird der Bauberatungsscheck nun auch online angeboten. Der Bauwerber erhält zum Preis von 75 Euro Beratungsleistung in Höhe von 375 Euro. Infohotline Bauberatungsscheck: ( )

3 Seite 3 SACHVERSTÄNDIGE UNTERSTÜTZEN GEMEINDEN BEI BAUVERFAHREN Im Jahr 2006 wurden von den Sachverständigen der Bezirksbauämtern insgesamt bautechnische Gutachten zu Bauverfahren der Gemeinden erstellt. Diese teilen sich wie folgt auf: Bautechnische Gutachten zu Baubewilligungsverfahren (mit Bauverhandlungen) Bautechnische Gutachten zu vereinfachten Baubewilligungsverfahren (ohne Bauverhandlung) 622 Bautechnische Gutachten zu Baufreistellungen (nur auf ausdrücklichen Wunsch der Baubehörde) Bautechnische Gutachten zu Bauanzeigen (nur auf ausdrücklichen Wunsch der Baubehörde) NEUE BROSCHÜRE FÜR HÄUSLBAUER IN OBERÖSTERREICH Foto: Land OÖ Die neue Broschüre ist eine überarbeitete und vor allem im Hinblick auf die seit in Kraft befindliche Oö. Bauordnungs-Novelle 2006 bzw. Oö. Bautechnikgesetz-Novelle 2006 aktualisierte Fassung der Broschüre Bauen wird leichter aus dem Jahr Orientiert am Grundsatz der Oö. Bauordnung "Weniger Kontrolle, dafür mehr Beratung" wollen wir damit dem Häuslbauer einen Leitfaden mit den wichtigsten Bestimmungen in die Hand geben, nennt Hiesl das Ziel.

4 Seite 4 Neuerungen: Neuregelung der Antennenerrichtung: Ausweitung der Bauanzeigepflicht für Antennen ab einer Höhe von 3 m; Baubewilligungspflicht in bestimmten Widmungskategorien; Hochwassergeschütztes Bauen: als Reaktion auf die Hochwasserkatastrophen der letzten Jahre - Beispiele für eine hochwassergeschützte Gestaltung; weitere wesentliche Neuerungen durch die Baurechts-Novellen 2006: Umsetzung Seveso II-Richtlinie, Darstellungen bzw. Vereinfachungen bei der Vorschreibung des Verkehrsflächenbeitrages; Bestätigung der Barrierefreiheit schon im Einreichplan; Verpflichtung zur Errichtung von Fahrrad-Abstellplätzen analog den Regelungen über Kfz-Stellplätze; Gleichstellung von Fahrradabstellräumen mit Garagen in punkto Abstandsbestimmungen; Entfall von Notrauchfängen bei Passivhäusern; Barrierefreies Bauen: Darstellung der für die Praxis wichtigsten Anforderungen; anschauliche planliche Darstellungen; Link zum "barrierefreien Bauen" auf der Homepage des Landes Oberösterreich; Auflistung der Infostellen des Landes Oberösterreich; Oö. Bauberatungsscheck: Wesen, Voraussetzungen, Info, bei welchen Stellen Antragsunterlagen bezogen und eingebracht werden können. Gliederung (wie bisher): Bereiche, für die die Oö. Bauordnung 1994 (überhaupt) nicht gilt: Aufzählung von Bauvorhaben die aus kompetenzrechtlichen Gründen oder auf Grund ihrer untergeordneten Bedeutung von der Bauordnung ausgenommen sind; Bauvorhaben, die der Baubewilligungspflicht unterliegen: Darstellung der wenigen, noch baubewilligungspflichtigen Bauvorhaben;

5 Seite 5 Bauvorhaben, die der Baubehörde angezeigt werden müssen: Katalog der im vereinfachten Anzeigeverfahren abzuwickelnden Bauvorhaben; bewilligungs- und anzeigefreie Bauvorhaben: Beispielhafte Darstellung der Bauvorhaben, die weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige bedürfen; Verkürzung der Bauverfahren: Darstellung des vereinfachten Baubewilligungsverfahrens unter Entfall der mündlichen Bauverhandlung sowie Darstellung des einfacheren Anzeigeverfahrens einschließlich der so genannten Baufreistellung ; jeweils notwendige Planunterlagen; Nachbarrecht: Welchen Personen kommt im Bauverfahren die Stellung als Nachbarn zu? Beispiele für Bereiche, in denen das Oö. Baurecht den Nachbarn ein Mitspracherecht einräumt; Baufertigstellungsanzeige statt Kollaudierung: Keine Kollaudierung mehr! Bloße Baufertigstellungsanzeige bei Kleinhausbauten und Nebengebäuden; Baufertigstellungsanzeige mit Befundvorlage bei sonstigen Bauten; Benützungsrecht; Strafsätze und baupolizeiliche Aufträge: Konzept der Bauordnung: Zurücknahme von Vorschriften unter gleichzeitiger Stärkung der Eigenverantwortung der Bürger und Bürgerinnen; Strafsanktion bei Gesetzwidrigkeiten; Mindeststrafe in bestimmten Fällen; gegebenenfalls Beseitigungsaufträge durch die Behörde.

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