Koopera'onsveranstaltung des BNHO e.v. und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein:

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2 Koopera'onsveranstaltung des BNHO e.v. und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein: Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) - Status Quo, Probleme und Perspek'ven Schwerpunkte aus der ASV- Richtlinie und der Anlage Armin Goetzenich GeschäOsführer BNHO MiRwoch, , Tersteegenstr. 9, KV Nordrhein, Düsseldorf

3 ASV - Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen Dokument Quelle 1 Gesetz 116b SGB V SGB V Handbuch 2 Richtlinie ASV 116 b SGB V (ASV- RL) vom Bundesanzeiger 3 Tragende Gründe zum Beschluss des G- BA über die Richtlinie des G- BA über die ASV nach 116b SGB v (ASV- RL) vom G- BA

4 ASV - Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen Dokument Quelle 4 Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung 116 b SGB V: Anlage 1 a Onkologische Erkrankungen Tumorgruppe 1: GastrointesRnale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle vom G- BA 5 Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Anlage 1 a Onkologische Erkrankungen Tumorgruppe 1: GastrointesRnale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle, der Richtlinie Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung 116 b SGB V: KonkreRsierungsbeschluss zur Abbildung spezifischer Leistungen im Rahmen der onkologischen Behandlung, vom IT in der Arztpraxis Vorgaben zur Umsetzung der Abrechnung in der ASV, Dezernat 6 InformaRonstechnik, TelemaRk und Telemedizin der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Stand: G- BA KBV

5 ASV - Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen Dokument Quelle 9 Beschluss des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gemäß 116b Abs. 6 Satz 8 SGB V in der 1. Sitzung am 20. Juni 2014 mit Wirkung zum 1. Juli 2014 KBV

6 Vorbereitung der Mitglieder auf die ASV BNHO- Rundmails zur ASV

7 BNHO- Workshops zur ASV in 2013 ASV

8 Vorbereitung der Mitglieder auf die ASV Die Stellung des Teamleiters in der ASV, Rundmail v

9

10 ASV- RL 1 Rechtsgrundlage und Geltungsbereich 2 BerechRgte Leistungserbringer ( ASV- BerechRgte ) 3 Personelle Anforderungen 4 Sächliche und organisatorische Anforderungen 5 Behandlungsumfang 6 Studienteilnahme 7 Zusammenarbeit mit PaRenten- und SelbsthilfeorganisaRonen 8 Überweisungen 9 TeilstaRonäre- und staronäre Leistungserbringung 10 KooperaRonen nach 116b Absatz 4 Satz 10 SGB V 11 Mindestmengen 12 Qualitätssicherung 13 EvaluaRon 14 DokumentaRon 15 PaRenteninformaRon

11 Anlage und Appendix Au]au der Anlagen 1) KonkreRsierung der Erkrankung 2) Behandlungsumfang 3) Anforderung an Struktur- und Prozessqualität 3.1) Personelle Anforderung 3.2) Sächliche und organisatorische Anforderung 3.3) Mindestmengen 4) Überweisungserfordernis 5) Appendix (Spezifizierung des Behandlungsaukrags an Hand des EBM)

12 Schwere Verlaufsform

13 Bewertung ASV

14

15 Schwere Verlaufsform Ø Rückstufung möglich? Ø Einmal ASV Pat., immer ASV Pat? STICHWORT: Schwere Verlaufsform

16 Berech'gte Leistungserbringer

17 RL 2 Berech'gte Leistungserbringer ( ASV- Berech'gte ) Abs. 1 Die ASV erfordert die Zusammen- arbeit in einem interdisziplinärem Team. Das Leistungsteam kann intersek- toral zusammengesetzt sein. Trotz der Teamvorschrik besitzt der einzelne Leistungserbringer die individuelle ASV- BerechRgung. Sowohl ein Krankenhaus- Team als auch ein niedergelassenes Team alleine ist auch möglich.

18 RL 2 Berech'gte Leistungserbringer ( ASV- Berech'gte ) Abs. 2 Individuelle Leistungserbringer, die z.b. zur Erfüllung der personellen/sächlichen Anforderungen ( 3+4) kooperieren, sollen zwar gemeinsam anzeigen, aber trotzdem in Einzelnennung. Verpflichtend ist auch die Anzeige der KooperaRonsvereinbarung ( 10 der RL) Teamleitung und Kernteam sind namentlich zu benennen (auch KH). Bei hinzuzuziehenden Ärzten reicht insrturonelle Benennung. Angabe des Erkrankungs- und Leistungsbereiches.

19 RL 2 Berech'gte Leistungserbringer ( ASV- Berech'gte ) Abs. 5 ASV im Krankenhaus ist nur da zulässig, wo das KH auch staronäre Leistungen in dem Erkrankungsbereich erbringt. TG: Heißt Ausschluss des KH, wenn das KH keinen VersorgungsauIrag für das Krankheitsbild gemäß Landeskrankenhausplan besitzt. Ein hausärztlich niedergelassener Internist mit Schwer- punkt Hämatologie und Onkologie kann nicht an der ASV teilnehmen. Es gilt also der zulassungsrechtliche Status als an der hausärztlichen oder fachärztlichen Versorgung teil- nehmender Vertragsarzt.

20 RL 3 Personelle Anforderungen Abs. 2 TäOgkeitsort der Teamleitung für vertrags- ärztliche Leistungserbringer: in der Regel der Ort der Niederlassung, also der Vertragsarztsitz. TäOgkeitsorte können auch Standorte einer Zweitpraxis oder ausgelagerte Praxisräume sein. Wird die Teamleitung von einem im KH oder in einem MVZ angestellten Arzt wahrgenommen, ist dies der TäOgkeitsort. Ausnahmereglung: an immobile Apparate (MRT, CT..) gebundene Leistungen und Untersuchungsmaterial von Pat., z.b. hinzuzuziehende Laborärzte.

21 RL 3 Personelle Anforderungen Abs. 3 Die für das interdisziplinäre Team geforderte QualifikaRonen werden in den Anlagen geregelt. OrienRerung ist die M- WBO. Die verwendeten Facharztschwerpunkte und Zusatzbezeichnungen richten sich nach der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer und schließt auch Ärzte ein, welche eine entsprechende Bezeichnung nach altem Recht führen. TG: QualifikaOon des interdisziplinären Teams sind auf Grundlage der in der Muster- WBO def. Gebietsbezeichnungen geregelt.

22 Bewertung ASV Team

23 Bewertung ASV

24 Bewertung ASV Tä'gkeitsort

25 ASV

26 Tä'gkeitsort

27 RL 3 Personelle Anforderungen Abs. 2, Satz 4ff Ø Diffuse Leistungserbringung Ø Radius Ort der Leistungserbringung Ø Teamleitung: Gastroenterologe des KH. H/O in Praxis im Kernteam. Chemotherapie durch H/O im KH? STICHWORT: Ort der Leistungserbringung

28 RL 3 Personelle Anforderungen Abs. 3, Satz 2 QualifikaOon der Ärzte: Wir haben nicht alle den Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie erworben. Ø Können wir trotzdem an der ASV teilnehmen? Ø Können Kollegen ohne Schwerpunkt H/O, aber mit der Zusatzbezeichnung Medikamentöse Tumortherapie an der ASV teilnehmen? STICHWORT: Personelle Anforderungen

29 RL 3 Personelle Anforderungen Ø Wie sieht die KoordinierungsfunkOon des Teamleiters konkret aus? STICHWORT: Personelle Anforderungen

30 Bewertung ASV Sächliche und organisatorische Anforderungen

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32 Bewertung ASV Behandlungsumfang

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34 RL 5 Behandlungsumfang Abs. 2 In der ASV gilt wie im staronären Bereich der Verbotsvorbehalt. Der neue 116 b gestaqet, dass auch Untersuchungen von Behandlungsmethoden Gegenstand des Leistungsumfanges der ASV sein dürfen, wenn der G- BA hier noch keine ablehnende Entscheidung getroffen hat. Allerdings wird dies direkt in Absatz, Satz 2 wieder eingeschränkt. Und zwar für die Leistungen, die nicht Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung sind, wird dies in den Anlagen aufgeführt. Dies bedeutet, dass eventuell dadurch der Erlaubnisvorbehalt wieder durch die Hintertür eingeführt. ( PosiRvliste? )

35 Bewertung ASV Koopera'onsverpflichtung

36 RL 10 Koopera'on Abs. 1-3 Absatz 1, Satz 1 und 2 Voraussetzung zur Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versor- gung von PaRenRnnen und PaRenten mit onkologischen Erkrankungen nach Anlage 1 ist der Abschluss einer Koopera'ons- vereinbarung, im Folgenden ASV- Koopera- Ron genannt. Für die ASV- Versorgung von PaRenRnnen und PaRenten mit onkologi- schen Erkrankungen nach Anlage 1 ist eine KooperaRon mit dem jeweils anderen Versorgungssektor erforderlich. Dies gilt sowohl für den Vertragsarzt als auch für das Krankenhaus.

37 RL 10 Koopera'on Abs. 1-3 Vertragliche Vereinbarung zu: Eckpunkte der Versorgung, Algorithmen der DiagnosRk u. Therapie AbsRmmung der Arbeitsteilung gemeinsame Konferenzen (neben den üblichen Tumorkonferenzen) TG: Von der ASV- KooperaEon abzugrenzen: SonsOge KooperaOonsvereinbarung, ( 3+4), z.b. die LeistungskooperaEon = Erfüllung der personellen, sächlichen und organisatorischen Anforderungen.

38 RL 10 Koopera'on Abs. 1-3 ASV BerechRgung des KooperaRonspartners Die tragenden Gründe sprechen von geeignetem Leistungserbringer Was heißt geeignet? BNHO: PotenOell ASV fähig (erfüllt die QualifikaOonsanforderungen für Kernteam).

39 Variante 2: Kernteam Krankenhaus + VA / Teamleitung Krankenhaus KRANKENHAUS TEAMLEITUNG / LEISTUNGSORT mind. an 1 Tag in der Woche, z.b. Angebot einer gemeinsamen Sprechstunde Chirurgie / Viszeralchirugie Strahlentherapie Innere Medizin und Gastroenterologie ASV- TEAM Leistungskoopera'on + ASV- Koopera'on anderer Versorgungssektor + geeigneter Koopera'onspartner Inhalt der ASV- KooperaRon, insbes.: a) Abst. über Eckpunkte der Versorgung b) Abst. der Arbeitsteilung zw. den ASV- KooperaRonspartnern c) Verpfl., mind. 2x jährlich gem. qualitätsorienrerte Konferenzen durchzuführen VERTRAGSARZT Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie 39

40 Variante 3b: Kernteam Krankenhaus + VA / Teamleitung Vertragsärzte KRANKENHAUS Chirurgie / Viszeralchirugie ASV- TEAM Leistungskoopera'on + ASV- Koopera'on anderer Versorgungssektor + geeigneter Koopera'onspartner Inhalt der ASV- KooperaRon, insbes.: a) Abst. über Eckpunkte der Versorgung b) Abst. der Arbeitsteilung zw. den ASV- KooperaRonspartnern c) Verpfl., mind. 2x jährlich gem. qualitätsorienrerte Konferenzen durchzuführen VERTRAGSÄRZTE Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie Strahlentherapie Innere Medizin und Gastroenterologie TEAMLEITUNG / LEISTUNGSORT mind. an 1 Tag in der Woche, z.b. Angebot einer gemeinsamen Sprechstunde 40

41 RL 10 Koopera'on ASV KooperaOonen: Ø Muss der kooperierende Arzt aus einem Kernteam sein, also bereits an der ASV in einem anderen Team teilnehmen? Ø Muss der kooperierende Arzt Kernteamfähig sein, also aus der Fachgruppe der definierten Kernteammitglieder kommen? STICHWORT: KooperaEon: geeigneter Leistungserbringer?

42 Bewertung ASV Mindestmengen

43

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45 Bewertung ASV Qualitätssicherung

46 Qualitätssicherung

47 15 Pa'enteninforma'on Die PaRenRnnen und PaRenten erhalten bei Erstkontakt mit der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung verständliche allgemeine Erläuterungen über diese Versorgungsform sowie eingehendere InformaRonen über das im konkreten Einzelfall behandelnde interdisziplinäre Team und sein Leistungsspektrum. Die InformaRon der PaRenRn bzw. Des PaRenten ist zu dokumenreren. Bei Abschluss der Behandlung im Rahmen der ASV ist den PaRenRnnen und PaRenten eine schrikliche InformaRon über die Ergebnis der Behandlung und das weitere Vorgehen zur Verfügung zu stellen. Wird die Behandlung außerhalb der ASV von Nicht- Kernteam- Mitgliedern fortgesetzt, umfasst das Überleitungsmanagement mindestens folgende Komponenten: einen parentenverständlichen Entlass- /Überleitungsbrief (einschließlich Angaben zu Diagnosen, Therapievorschlägen inkl. MedikaRon, Heil- und Hilfsmiqelversorgung, Häusliche Krankenpflege, Kontrolltermine) sowie die Anleitung der Fortsetzung der Arzneimiqeltherapie entsprechend 115c SGB V.

48 15 Pa'enteninforma'on PaRentenflyer des BNHO

49 ASV 5. Appendix

50

51 Appendix Lfd. Nr. Bezeichnung der Leistung 1 1 PET/PET- CT. Neue Leistungen 2 Zusätzlicher Aufwand für die KoordinaRon der Behandlung, insbesondere zytostarscher Therapie (86512) 3 Zusätzlicher Aufwand für Behandlung und/oder Betreuung eines PaRenten mit einer gesicherten onkologischen Erkrankung bei laufender onkologischer Therapie (entsprechend der Zusatzpauschalen für die onkologische Behandlung und/oder Betreuung für andere Fachgebiete im Abschniq 1, z.b. GOP des EBM) 4 Zusätzlicher Aufwand für die intravenös und/oder intraarteriell applizierte zytostarsche Tumortherapie (86516) 5 Zusätzlicher Aufwand für die Teilnahme an einer Tumorkonferenz mit Vorstellung eines PaRenten 6 Zusätzlicher Aufwand für die Durchführung von und Teilnahme an Qualitätskonferenzen gemäß 10 Absatz 3 Buchstabe c) ASV- RL

52 Appendix Lfd. Nr. Bezeichnung der Leistung Neue Leistungen 7.1 Zuschlag für die PalliaRvversorgung bei progredientem Verlauf der Krebserkrankung nach Abschluss einer systemischen Chemotherapie oder Strahlentherapie eines PaRenten ohne Aussicht auf Heilung, insbesondere für die Durchführung eines standardisierten palliarvmedizinischen Basisassessments (PBA) zu Beginn der PalliaRvbehandlung und die Überleitung des PaRenten in die vertragsärztliche Versorgung oder weitere Versorgungsformen (z.b. Hospize, SAPV) 7.2 Zuschlag für die PalliaRvversorgung bei progredientem Verlauf der Krebserkrankung nach Abschluss einer systemischen Chemotherapie oder Strahlentherapie eines PaRenten ohne Aussicht auf Heilung, insbesondere für die Überleitung des PaRenten in die vertragsärztliche Versorgung oder weitere Versorgungsformen (z.b. Hospize, SAPV) 8 Vorhaltung einer 24- h- Noxallversorgung mindestens in Form einer Ruyereitschak

53 Onkologie Vereinbarung

54 Appendix - Ziffernkranz Ø z.t. differenzierte Zuordnung der Fachgruppen zu den GOPs Ø Einige Zuordnungen fehlen, Labor Kap. 32? STICHWORT: Ziffernkranz

55 Ø Können auch während des staoonären Aufenthaltes ambulante Leistungen abgerechnet werden, wie z.b. ein MRT Untersuchung, wenn KH kein eigenes Gerät besitzt? STICHWORT: def. Behandlungsumfang

56 Abrechnung Ø Der PaOent hat freie Arztwahl, möchte keinen z.b. ASV Radiologen. Kann Radiologe aus der MGV beauiragt werden? STICHWORT: Leistungen außerhalb ASV

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