Aufbruch ins Ungewisse oder Paradigmenwechsel mit Zukunft?

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1 29 Aufbruch ins Ungewisse oder Paradigmenwechsel mit Zukunft? Auf dem Weg zu neuen Eigenkapitalregeln für das Handelsbuch Nachdem der Baseler Ausschuss in den vergangenen Jahren verschiedene punktuelle Änderungen an den Eigenkapitalregeln für das Handelsbuch mit Fokus auf interne Modelle vorgenommen hat, wurde er am 3. Mai 2012 in der Konsultation Fundamental Trading Book Review consultative document eine grundlegende Überarbeitung der Vorgaben für den Standardansatz und für interne Modelle vorgestellt. Als Konsequenz rückt der Themenkomplex Marktrisiko nun noch stärker in den regulatorischen Fokus. Der vorliegende Artikel nimmt das Konsultationspapier zum Anlass, den Diskussionsstand zu den neuen Eigenkapitalregeln für das Handelsbuch zusammenzufassen und die Vorschläge und absehbaren Veränderungen aus Sicht der Marktpraxis zu diskutieren und Herausforderungen in Marktrisikomessung und -steuerung zu adressieren, wobei ein Diskussionsschwerpunkt auf die vorgeschlagenen Änderungen für interne Modelle gelegt wird. Zusammenfassung der Vorschläge In der Konsultation [vgl. BCBS 2012] zum Fundamental Review of the Trading Book (FRTB) hat das Baseler Komitee für Bankenaufsicht (BCBS) grundlegende Überarbeitungen des Standardansatzes und des internen Modellansatzes für die künftige Kapitalunterlegung von Marktrisikopositionen vorgestellt. Viele Details müssen noch genauer spezifiziert werden, es lassen sich aber bereits die Grundzüge der künftigen Neuordnung erkennen. Diese werden in diesem Kapitel zusammengefasst und im nächsten Kapitel diskutiert. Marktrisikopositionen Die zu kapitalisierenden Marktrisikopositionen werden zunächst beibehalten: Im aktuellen Entwurf des FRTB sollen wie bisher Zins- und Aktienrisiken nur im Handelsbuch, Fremdwährungs- und Rohwarenrisiken aber im gesamten Handels- und Anlagebuch unterlegungspflichtig sein. Das FRTB deutet aber an, dass zwecks Minderung regulatorischer Arbitrage künftig auch Zinsrisiken im Anlagebuch mit Eigenkapital zu unterlegen sein könnten. Hierauf wird im FRTB aber nicht weiter eingegangen, sondern auf einen eigenen Diskussionsentwurf im späteren Jahresverlauf verwiesen. Das FRTB diskutiert, ob künftig Kredit- und Marktrisiken im Handelsbuch in einem integrierten Modell abgebildet werden sollen. Aufgrund der hohen Herausforderungen der Integration diskreter und kontinuierlicher Risiken in ein Modell ist jedoch zu erwarten, dass auch künftig separate Modelle wie bspw. Kreditportfoliomodelle zur Bestimmung der Migrations- und Ausfallrisiken (wie auch heute schon zur Bestimmung der Incremental Risk Charge) zu verwenden sind. Das Gleiche gilt für Marktrisiken aus Schwankungen des Credit Value Adjustments (CVA), die auch künftig nicht direkt in das interne Modell integriert werden sollen, sondern über die Basel-III-CVA-Charge [vgl. BCBS 2011a] mit Kapital zu unterlegen sind. Objektivere Zuordnung zum Handelsoder Anlagebuch Um regulatorische Arbitrage zu erschweren, soll künftig die Zuordnung von Geschäften zum Handels- oder Anlagebuch stärker objektiviert werden. Zwei Zuordnungsverfahren hat das BCBS zur Diskussion gestellt: Bei einer evidenzbasierten Zuordnung wäre wie bisher die Handelsabsicht Voraussetzung für die Zuordnung zum Handelsbuch. Anders als bisher müsste die Handelsabsicht aber über objektive Kriterien nachgewiesen werden, bspw. durch Nachweis einer täglichen Bewertbarkeit, durch Nachweis einer aktiven Steuerung der Marktrisiken oder durch Definition maximaler Haltedauern für Handelsbuchpositionen. Zudem müsste die Zuordnungspraxis intern überwacht werden. Umwidmungen ins Anlagebuch wären nur bei noch durch das BCBS zu definierenden Ausnahmen möglich. Bei einer bewertungsbasierten Zuordnung würde ein Finanzinstrument genau dann dem Handelsbuch zugeordnet, wenn es zum Fair Value bilanziert wird und nicht unter gewisse Ausschlusskriterien fällt (ausgenommen von der Zuordnungsvorschrift zum Handelsbuch wären bspw. Instrumente, deren Wert nicht die Basel-III-Kapitalanforderungen verändert oder Hedges für Zinsrisiken von Anlage buch p os itio nen). Unabhängig vom gewählten Zuordnungsverfahren plant das BCBS, Offenlegungsvorschriften für die Zusammensetzung des Handelsbuches zu erlassen. Zudem sollen Vorschriften für eine vorsichtige Bewertung künftig für alle zum Fair Value gehaltenen Finanzinstrumente formuliert werden bisher existieren derartige Vorschriften nur für das Handelsbuch [vgl. BCBS 2011b und BaFin 2011]. Kalibrierung an Stressperiode und Abkehr vom VaR Um die Prozyklität interner Marktrisikomodelle zu mindern, sollen diese zur Berechnung der Eigenmittelunterlegung für Marktrisiken künftig nur noch an eine historische Stressperiode kalibriert werden. Die Kalibrierung an die jüngste Marktdatenhistorie entfällt. Außerdem soll die Kapitalunterlegung in internen Modellen künftig nicht mehr auf der Basis eines Value-at-Risk (VaR), sondern basierend auf einem Expected Shortfall (ES) berechnet werden, da dieser auch die Ausläufer der Risikoverteilung

2 30 Ausgabe 17/ berücksichtigt. Zudem sollen künftig keine internen Modelle mehr möglich sein, welche approximative Bewertungen erfordern, wie bspw. auf Sensitivitätennäherungen basierte parametrische Modelle. Die genaue Ausgestaltung ist noch offen; wahrscheinlich soll die Bestimmung des ES zu einem niedrigeren Quantil als 99 Prozent erfolgen, um seine Stabilität zu erhöhen und Validierungen zu vereinfachen [vgl. dazu auch BCBS 2011]. Berücksichtigung von Marktliquiditätsrisiken Das FRTB sieht vor, die Haltedauer von Marktpreisrisikopositionen nicht mehr pauschal mit 10 Tagen anzusetzen, sondern diese positionsspezifisch zu wählen. Dazu ist für jede Marktrisikoposition ein Liquiditätshorizont zu bestimmen. Dieser gibt die Dauer an, in der ein Finanzinstrument während einer gestressten Marktsituation ohne signifikante Beeinflussung der Marktpreise verkauft werden kann oder alle seine wesentlichen Risiken abgesichert werden können. Liquiditätshorizonte sind je Risikofaktor aus einer von fünf vorgegebenen Klassen zu bestimmen, wobei das BCBS Asset-Klassenspezifische Mindestliquiditätshorizonte vorgeben wird. Zur Berücksichtigung von Marktliquiditätsrisiken sollen künftig die folgenden drei Verfahren einander ergänzend angewendet werden: 1. Modellierung variabler Haltedauern in der Marktrisikorechnung, wobei die Liquidation einer Position nach Ablauf des positionsspezifischen Li qui ditätsho ri zontes angenommen werden darf. 2. Bestimmung von Aufschlägen auf das regulatorische Kapital für in Stressphasen zu erwartende exogene (d. h. nicht durch die Transaktion beeinflusste) Liquiditäts ab schläge. 3. Bestimmung von Aufschlägen auf das regulatorische Kapital oder Bildung von Reserven für in Stressphasen zu erwartende endogene (d. h. durch Konzentrationsrisiken bzw. Ticketgrößen beeinflusste) Liquiditätsabschläge. Eigenmittelunterlegung mittels interner Modelle Anders als bisher sollen interne Modelle nicht mehr für das gesamte Handelsbuch (resp. die Gesamtbank bei FX- und Rohwarenrisiken), sondern nur noch je Handelstisch zugelassen werden. Das FRTB verlangt daher, dass Handelsbereiche in Form von Handelstischen zu organisieren sind und gibt einen Rahmen für die Organisationsstruktur der Handelsbereiche vor. Voraussetzung für die Verwendung eines internen Modells zur Bestimmung des regulatorischen Kapitals wird wie bisher zunächst die qualitativ und quantitativ zu validierende Angemessenheit des Modells für das gesamte Handelsbuch (resp. die Gesamtbank bei FX- und Rohwarenrisiken) sein. Zudem wird aber auch eine fortlaufende qualitative und quantitative Validierung des Modells für das Portfolio des jeweiligen zuzulassenden Handelstisches gefordert. Handelstische, die die Zulassungskriterien nicht (oder nicht mehr) erfüllen, unterliegen dem Standardansatz. Zur quantitativen Validierung werden explizit Backtesting und P&L-Attribution gefordert, wobei unter P&L-Attribution ein Abgleich der täglichen P&L mit der im internen Modell bestimmten theoretischen P&L für die beobachteten Risikofaktorbewegungen zu verstehen ist. Neu ist die Anforderung, die Risikofaktoren eines Handelstisches in modellierbare und nicht-modellierbare Risikofaktoren zu klassifizieren. Modellierbar sind solche Risikofaktoren, für die auf tatsächlichen oder möglichen Transaktionen beruhende Preise in einer Frequenz beobachtbar sind, die dem Liquiditätshorizont des Risikofaktors entspricht. Bei der Berechnung des ES soll nur die Dynamik der modellierbaren Risikofaktoren berücksichtigt werden. Für die nicht-modellierbaren Risikofaktoren eines Handelstisches sind auf der Basis von Stresstests Kapitalaufschläge zu bestimmen, wobei die Stress-Szenarien an das zur ES-Berechnung verwendete Konfidenzniveau zu kalibrieren sind. Das BCBS plant, die Anrechenbarkeit von Diversifikationseffekten zwischen verschiedenen Risikoklassen in internen Modellen einzuschränken. Ob Risikoklassen dabei als Risiko faktorklas sen (wie bspw. Equity, Zins oder FX) oder Portfolios von Handelstischen mit ähnlichen Risiken aufzufassen sind, wurde im FRTB zur Diskussion gestellt. Zur Bestimmung der regulatorischen Kapitalunterlegung ist zunächst je Risikoklasse der regulatorische Risiko kapi talbe darf zu berechnen. Dieser ergibt sich aus dem ES unter Auslenkung der modellierbaren Risikofaktoren der Risikoklasse plus den Kapitalaufschlägen für die nicht-modellierbaren Risikofaktoren plus ggf. Anrechnungsbeträgen für Default- und Migrationsrisiken. Aus den Risikoklassen-spezifischen Kapitalanrechnungsbeträgen soll anschließend unter Verwendung von durch die Aufsicht bereitgestellten Risikoklassenkorrelationen ein Gesamt-Kapitalanrechnungsbetrag bestimmt werden. Zusätzlich soll ein Gesamt-Kapitalanrechnungsbetrag unter Auslenkung aller modellierbaren Risikofaktoren entsprechend den tatsächlich in der Kalibrierungsperiode beobachteten Korrelationen bestimmt werden. Der größere dieser beiden Gesamt-Kapitalanrechnungsbeiträge soll die Basis für die Definition der Kapitalunterlegung sein. Validierungsanforderungen Das BCBS legt großen Wert auf eine Validierung der internen Modelle. Ein für einen Handelstisch angemeldetes Modell soll fortlaufend qualitativ und quantitativ validiert werden. Als quantitative Validierungsverfahren werden dabei mindestens ein tägliches Backtesting und eine tägliche P&L-Attribution, sowohl auf Handelsbuchebene als auch auf Ebene der einzelnen Handelstische, verlangt. Zudem soll künftig nicht nur die Anzahl der Backtesting-Ausreißer, sondern auch ihre Höhe in die aufsichtliche Beurteilung eines internen Modells eingehen. Wie bisher werden auch künftig die Backtesting-Ausreißer Einfluss auf die Höhe der Kapitalunterlegung haben. Zudem besteht die Möglichkeit, dass bei einer schlechten Modellqualität für einen Handelstisch die Rücknahme der Zulassung erfolgen wird. Überarbeitung des Standardansatzes Um die Rücknahme der Zulassung eines internen Modells für einen Handelstisch zu ermöglichen, sollen künftig stets sowohl das interne Modell als auch der Standardansatz für alle Marktrisikopositionen berechnet werden. Die Rücknehmbarkeit von Zulassungen soll auch durch eine stärkere Angleichung der Kapitalanforderungen gemäß Standardansatz und gemäß internem Modell unterstützt werden. Diese Angleichung soll zum einen durch die oben beschriebenen Einschränkungen im internen Modellansatz erreicht werden, zum anderen soll auch der Standardansatz grundlegend überarbeitet und auf der

3 31 Basis einer Stressperiode und eines ES- Ansatzes kalibriert werden. Voraussichtlich wird zudem bei Verwendung eines internen Modells künftig eine Mindestkapitalunterlegung oder ein Aufschlag auf die Kapitalunterlegung aus dem Standardansatz abgeleitet werden. Zur Neugestaltung des Standardansatzes stellt das FRTB zwei Vorschläge zur Diskussion: Im Partial RF Approach würde das BCBS zunächst etwa einhundert Instrumentklassen ( Instrument Buckets ) mit jeweils ähnlichen Marktrisikocharakteristika festlegen. Jedes Instrument wäre einer Risikoklasse entweder direkt oder nach einer Zerlegung in weitere Instrumente zuzuordnen. Dabei hätte die Zerlegung das Ziel, entweder die Marktrisiken eines Instruments besser durch ihren Barwert charakterisieren zu können (bspw. für Swaps oder Futures), FX-Risiken und allgemeine Zinsänderungsrisiken abzubilden oder Hedges zu berücksichtigen. Ein Risikomaß für ein Instrument würde dann bestimmt, indem sein Marktwert mit einem aus der Instrumentklasse abgeleiteten, durch das BCBS noch zu spezifizierenden Risikogewicht multipliziert würde. Dann würden in jeder Instrumentklasse unter Verwendung von seitens der Aufsicht noch vorzugebenden Korrelationsgewichten die Risikomaße für die Instrumente zu einem Risikomaß für die Instrumentklasse aggregiert. Schließlich würden Risikomaße der Instrumentklassen unter Verwendung von weiteren, seitens des BCBS noch vorzugebenden Korrelationsgewichten zu einem Gesamtrisiko aggregiert. Alternativ schlägt das FRTB einen Fuller RF Approach vor, welcher einem internen Modell mit aufsichtlich vorgegebenen Kalibrierungsvorgaben ähnelt und der u. a. von der BaFin [vgl. BaFin 2012] genauer beschrieben wird. Das BCBS würde hierfür eine Risikofaktorhierarchie definieren. Banken müssten mit ihren internen Bewertungsverfahren ihre Finanzinstrumente unter aufsichtlich vorgegebenen Auslenkungen dieser Risikofaktoren bewerten und die Ergebnisse unter Verwendung von aufsichtsichtlich vorgegebenen Korrelationen aggregieren. Diskussion der Vorschläge Im Weiteren werden die Vorschläge des FRTB und denkbare Auswirkungen diskutiert. Die Argumentation folgt der Meinung der Autoren und nicht notwendigerweise der Meinung ihrer Arbeitgeber. Kalibrierung an eine Stressperiode In der vorgeschlagenen Form lässt sich die Vorgabe zur Kalibrierung an eine Stressperiode nicht nur als Mittel zur Reduzierung der Prozyklität verstehen, sondern auch als Abkehr von einem direkten Use Test. Ein solcher, verstanden als der Nachweis, dass das interne Modell für die interne Steuerung der Marktrisiken verwendet wird, war bisher eine wesentliche Voraussetzung für seine regulatorische Anmeldung. Das BCBS stellte den Use Test bereits infrage und resümierte, dass die Verwendung seitens der Industrie entwickelter interner Risikomodelle für die Bestimmung regulatorischen Kapitals grundsätzlich fragwürdig sei [vgl. BCBS 2011]. Da sich die interne Steuerung in der Regel an der ökonomischen und bilanziellen P&L des laufenden Geschäftsjahres orientiert, ist es schwer vorstellbar, dass sich ein FRTB-konformes, an einer Stressperiode kalibriertes internes Modell für die interne Steuerung eignen könnte. Eher steht zu erwarten, dass es dazu inkongruente Steuerungsimpulse erzeugen würde. Es stellt sich daher die Frage, ob und ggf. welche über die reine Berechnung der Kapitalunterlegung hinausgehende Rolle das BCBS künftig angemeldeten internen Risikomodellen zuordnet. Will man interne Modelle weiterhin als Mittel zur Stärkung eines aktiven handelsunabhängigen Risikomanagements fördern? Aus Sicht der Autoren ist dies ein sehr wichtiger Aspekt interner Modelle, der ohne eine weitgehende Konsistenz zwischen interner Steuerung und regulatorischer Kapitalunterlegung nur schwer erzielbar ist. Ein denkbarer Kompromiss wäre, die Risikoberechnung wie bisher an aktuellen Marktgegebenheiten au szu richten und unter Verwendung einer Stressperiode regelmäßig, aber mit niedriger Frequenz, den Multiplikationsfaktor zur Bestimmung des Kapitalbedarfs zu validieren. Damit könnten die Resultate des internen Modells grundsätzlich sowohl für die interne Steuerung als auch für regulatorischen Zwecke verwendet werden. Expected Shortfall Die Verwendung des ES statt des VaR wird immer wieder von Akademikern und Praktikern gefordert. Dabei werden oft als Vorteile angeführt, dass der ES ein kohärentes Risikomaß ist und im Gegensatz zum VaR auch Tail-sensitiv ist, d. h. auch die Ausläufer der möglichen Verluste betrachtet. Diesen Vorteilen stehen aber auch Nachteile gegenüber: So besteht die Gefahr, dass der ES zwar eine bessere Berücksichtigung extremer Ereignisse suggeriert, die darunter liegende Modellierung diesem Anspruch aber nicht gerecht wird, etwa wenn in einer Simulation normalverteilte Risikofaktoren verwendet werden. Es ist auch noch unklar, wie bspw. im Kontext Risiko trag fä higkeits betrachtung ein gegebener ES auf einen längeren Zeithorizont oder auf ein höheres Quantil skaliert werden soll; unter Annahme einer Normalverteilung wäre dies zwar einfach möglich, unter einer Normalverteilungsannahme könnte man auf den ES aber verzichten oder ihn durch Skalierung des VaR bestimmen. Weiterhin sind ES-basierte Risikozahlen im Vergleich zu VaR-basierten Risikozahlen schwerer verständlich und damit auch schwerer kommunizierbar. Bereits der VaR ist aufgrund seiner nichtlinearen Abhängigkeit von Marktdatenhistorie und Risikoposition nicht einfach zu analysieren und für konkrete Steuerungsmaßnahmen zu verwenden, für den ES werden sich diese Schwierigkeiten eher erhöhen. Es ist durchaus nach vollziehbar, warum das BCBS den ES für die Berechnung der Eigen kapi tal un ter le gung besser geeignet hält als den VaR. Wie sich die Vorteile und Nachteile in der Praxis und insbesondere in der internen Steuerung auswirken werden, bleibt aber abzuwarten. Für alle Risikomanager wird es zur Aufgabe gehören, fortlaufend daran zu erinnern, dass durch die Verwendung einer Tail-sensitiven Risikozahl das Problem der Tail-Modellierung selbst nicht gelöst wird. Bewertungsnäherungen Unklar ist, ob die Forderung des FRTB, nur noch auf Vollbewertung beruhende Modelle zu verwenden, Sensitivitäten näherun gen in internen Modellen grundsätzlich verbieten soll. Dies wäre für einige Banken schwer erfüllbar. Parametrische Ansätze auf der Basis von Sensitivitäten, wie sie einige Modellbanken derzeit einsetzen, wären damit künftig grundsätzlich ausgeschlossen. Aber auch die übrigen Modellbanken setzen meist punktuell Sensitivitätennäherungen ein, bspw.

4 32 Ausgabe 17/ um Niederlassungen oder Töchtern in ein zentrales Marktrisikomodell einzubinden, um Produkteinführungen zu vereinfachen oder um die Marktrisikomessung überhaupt in einer Nacht durchführen zu können, ohne die technische Infrastruktur auf die Rechenanforderungen einer Vollbewertung auslegen zu müssen. Die Anforderung, grundsätzlich eine Vollbewertung zu verwenden, könnte in diesen Fällen zu sehr hohem, ggf. wirtschaftlich nicht leistbarem Umsetzungsaufwand führen. Erschwerend hinzu kommt, dass zukünftig die ES-Werte nicht nur für das Handelsbuch als Ganzes, sondern auch für jede Risikoklasse gesondert zu berechnen sind. Bewertungsnäherungen sollten in der Risikorechnung daher grundsätzlich gestattet bleiben. Da sich unangemessene Vereinfachungen im Backtesting und in der P&L-Attribution zeigen würden, spricht aus Sicht der Autoren grundsätzlich auch nichts gegen den Einsatz parametrischer Modelle. Abgrenzung von Handels- und Anlagebuch Sowohl die evidenzbasierte als auch die bewertungsbasierte Zuordnung von Geschäften zum Handelsbuch wirft einige Fragen auf. Die Anwendung der evidenzbasierten Zuordnung würde zu einer Verkleinerung des Handelsbuches im Vergleich zur aktuellen Definition führen, da neben die bereits heute geforderte Handelsabsicht noch weitere, objektiv messbare Kriterien treten würden. Für Banken nachteilig wären der damit einhergehende Dokumentations- und Überwachungsaufwand. Attraktiv für Banken wäre hingegen, dass die evidenzbasierte Zuordnung das Handelsbuch nicht grundsätzlich neu definiert und im Vergleich zur bewertungsbasierten Zuordnung mehr Spielraum lässt. Zu klären wäre, ob Umbuchungen ins Anlagebuch erlaubt wären, wenn sich die objektiv beobachtbaren Kriterien am Markt verändern. Die Anwendung der bewertungsbasierten Zuordnung würde eine objektivere Zuordnung als die evidenzbasierte Variante bewirken, insbesondere gäbe es damit im Gegensatz zur evidenzbasierten Zuordnung auch eine klare Vorgabe für die Zuordnung eines Geschäftes zum Anlagebuch. Eine stärkere Angleichung zwischen Risikomessung und Bilanzierung scheint durchaus vorteilhaft, es ist aber fraglich, ob sich die Aufsicht von Bilanzierungsstandards abhängig machen möchte, die zunächst unabhängig von Aspekten der Kapitalunterlegung festgelegt werden. Die bewertungsbasierte Zuordnung würde zu einer Vergrößerung des Handelsbuchs führen. Davon betroffen wären auch derzeitige Nichthandelsbuchinstitute. Validierung Das FRTB betont mehrfach die Bedeutung von Backtesting und Validierung, verweist aber darauf, dass die konkrete Ausgestaltung derzeit noch erarbeitet wird. Es ergeben sich daher einige Fragen zur Validierung. Einer der wichtigsten Schritte einer Risikomodellvalidierung ist das Backtesting, d. h. ein out-of-sample-vergleich der Prognosen des internen Modells mit der modellierten Zielgröße. Bisher bestimmen interne Modelle in der Regel die Clean-P&L-Verteilung des nächsten Tages, weshalb nur ein Backtesting gegen die Eintages-Clean-P&L Sinn ergibt. Für ein FRTB-konformes Modell könnte man die modellierte Zielgröße als eine an der Stressperiode kalibrierte Clean-P&L- Verteilung auf den Liquiditätshorizonten der Marktrisikoposition beschreiben. Mit welcher am Markt beobachtbaren Größen ein aussagekräftiges Backtesting dieser Größe durchgeführt werden könnte, ist nicht unmittelbar klar. Denkbar ist, dass auch künftig in der Praxis die Clean-P&L- Verteilung des nächsten Tages modelliert wird, diese für jedes Geschäft unter einer Verteilungsannahme auf den geschäftsspezifischen Liquiditätshorizont skaliert wird und dann der ES auf der Basis dieser skalierten Verteilung berechnet wird. Damit wäre zumindest ein Zwischenergebnis prinzipiell gegen die Eintages-Clean-P&Lbacktestbar. Es scheint aber zudem grundsätzlich fragwürdig, ein auf aktuellen P&L- Zahlen basierendes Backtesting für an einer Stressperiode kalibrierte Verteilungen durchzuführen, da dann so gut wie nie Backtesting-Ausreißer auftreten und somit Verbesserungsimpulse für das Modell fehlen würden. Nicht nur aus Gründen der besseren Vereinbarkeit mit der internen Steuerung, sondern auch um ein sinnvolles Backtesting zu ermöglichen, ist es daher wie oben beschrieben sinnvoll, den ES auf der Basis aktueller Marktgegebenheiten zu berechnen und unter Verwendung einer Stressperiode den Multiplikator für die Kapitalunterlegung regelmäßig zu validieren und ggf. neu festzulegen. Es stellt sich auch die Frage, wie für einen ES überhaupt ein Backtesting durchgeführt werden soll ein Ansatz könnte sein, statt des ES die gesamte P&L-Verteilung oder auch nur ihre Ränder einem Backtesting zu unterziehen, bspw. durch das Backtesting von VaR-Zahlen auf mehreren Quantilen [vgl. beispielsweise den Überblick in Meyer und Quell 2011, Kapitel 6]. Widersprüchlich scheint es grundsätzlich, die statistische Modellierbarkeit wesentlich einzuschränken, dennoch aber ein Backtesting und eine Validierung zu fordern. Wie soll damit umgegangen werden, wenn die Validierung gerade die vorgegebenen Einschränkungen als Probleme identifiziert? Eine Schwierigkeit in diesem Kontext stellen die nicht modellierbaren Risikofaktoren dar. Denn wenn diese nicht statistisch modelliert werden, ist unklar, ob der Risikokennzahl angemessen ein Konfidenzniveau zugeordnet werden kann. Ein weiterer Schwerpunkt der Validierung soll eine P&L-Attribution und ein regelmäßiger Vergleich zwischen Modell- P&L und echter P&L sein. Hier sind die Vorgaben derzeit noch nicht konkret genug die Unterschiede zwischen Modell und echter P&L liegen ja nicht nur in den Modellen und Bewertungsfaktoren, sondern oft auch in strukturellen Unterschieden, wie der Betrachtung von internen Verrechnungskosten, der Abbildung von Krediten, etc. Eine Klarstellung durch das BCBS wäre hilfreich. Organisation und Prozesse Das Vorgehen bei Banken mit bereits bestehender Zulassung interner Modelle muss noch geklärt werden. Angesichts der umfassenden Änderungen und des mit einer Anpassung eines internen Modells an die neuen Standards verbundenen Aufwands stellt sich hier die Frage, ob Modellbanken ein neues Methodenwahlrecht erhalten werden. Die geplante Desk-basierte Anmeldung interner Risikomodelle bietet für Banken den Vorteil, problematische Portfolios aus dem internen Risikomodell einfacher als bisher ausschließen zu können, sie ermöglicht aber prinzipiell auch regulatorische Arbitrage. Aus Sicht der Autoren sollte sich

5 33 die Organisationsstruktur des Handels am Geschäftsmodell der Bank und nicht wie im FRTB an der regulatorischen Kapitalunterlegung orientieren insbesondere, da sich die Organisationsstrukturen im Handel in vielen Banken in Abhängigkeit des Marktumfeldes fortlaufend ändern. Marktumfeld und Aufsicht Die Erfahrungen im Umfeld der internationalen Einführung von Basel II und Basel 2,5 zeigen, dass die praktische Umsetzung von umfangreicheren regulatorischen Vorgaben bisweilen einen großen Spielraum zulässt, welcher insbesondere in Europa und den USA unterschiedlich genutzt wird. Hier sollten bereits bekannte Unterschiede durch das FRTB adressiert werden. Nichtsdestotrotz ist damit zu rechnen, dass ein wirkliches Level Playing Field nicht erreicht wird. Für die Umsetzung der FRTB ist mit hohen Kosten für die Bankenindustrie zu rechnen. Auf alle Handelsbuchinstitute kommen die Kosten für die Entwicklung und den Betrieb des neuen Standardansatzes zu. Denkbar ist auch, dass weitere derzeit auf VaR-Zahlen basierende Modelle überarbeitet werden müssten, bspw. Modelle für risikoadjustierte Performanz, ökonomisches Kapital oder Risikotragfähigkeit. Bereits im Nachgang zu Basel 2,5 [vgl. BCBS 2011c] sind die Kapitalanforderungen für Marktpreisrisiken ohnehin erneut stark angestiegen. Die weitere Entwicklung der Kapitalanforderungen wird von der konkreten Kalibrierung des neuen Standardansatzes und des neuen internen Modellansatzes durch das BCBS abhängen. Diese wird sich erst nach einer oder mehreren Quantitative Impact Studies konkretisieren. Zu erwarten ist, dass die Kapitalanforderungen zukünftig auf hohem Niveau weniger stark zyklischen Schwankungen unterworfen sein werden. Generell werden höhere Kapitalanforderungen für regulierte Banken entsprechende Handelsaktivitäten für sog. Schattenbanken attraktiver machen über konkrete Konsequenzen könnte man derzeit nur spekulieren. Denkbar ist auch, dass es als Reaktion auf aufsichtliche Verschärfungen im Handelsbuch für Banken künftig verstärkt attraktiv wird, Marktrisikopositionen im Anlagebuch zu halten. Auswirkungen durch die neuen Regelungen sind auch auf die Aufsicht denkbar. Durch die konkreteren und komplexeren Vorgaben für die Modelle und durch die aufsichtliche Spezifikation und regelmäßige Aktualisierung wesentlicher Modellparameter (Korrelationen, Mindesthaltedauern, etc.) übernimmt die Aufsicht noch direkter als bisher die Verantwortung für die angemessene Kapitalunterlegung der Institute. q Fazit Das Papier zum FRTB ist die umfangreichste Veröffentlichung des Baseler Komitees zum Thema Marktrisiko der vergangenen Jahre. Die adressierten Punkte betreffen Handelsbuchabgrenzung, Risikomaße, Modellierbarkeit von Risikofaktoren, Modellkalibrierung, Integration von Marktliquiditätsaspekten, Vali dierungsanfor derun gen und neue Standardansätze für Marktrisiken. Hierbei sind einige Trends zu erkennen: Die Detailtiefe und damit Komplexität der Modelle nimmt als Reaktion auf die Finanzmarktkrise zu. Risikomodelle zur Bestimmung des regulatorischen Eigenkapitals entfernen sich vom sog. Use Test und damit von der operativen Steuerung der Institute. Interne Modelle sollen weniger risikosensitiv und damit weniger prozyklisch werden. Standardansätze sollen stärker risikosensitiv werden. Es soll die Möglichkeit der Mischung von internen Modellen und Standardansätzen entlang verschiedener Portfolios geben. Trotz des großen Umfangs des vorliegenden FRTB bleiben wesentliche Fragen zu konkreten Auswirkungen den noch durchzuführenden Auswirkungsstudien vorbehalten. Aufgrund der Komplexität der im FRTB vorgeschlagenen Modelle und Prozesse ist künftig mit einem erhöhten Aufwand für die regulatorische Anmeldung und den Betrieb eines internen Modells zu rechnen. Die Erfahrung der Autoren zeigt, dass sich die Anmeldung eines internen Modelles bisher nicht nur wegen der Eigenkapi taleinsparungen lohnt, sondern vor allem auch deshalb, weil dabei nicht zuletzt durch die Verbesserung technischer und fachlicher Prozesse und methodischer Verfahren die interne Steuerung nachhaltig unterstützt wird. Wie oben diskutiert, werden Aspekte der internen Steuerung durch interne Modelle im FRTB nicht adressiert. Es stellt sich daher die Frage, ob das BCBS interne Modelle künftig tatsächlich primär als Mittel zur Bestimmung des regulatorischen Kapitals und nicht auch als Mittel zur Steuerung versteht und wie in der Zukunft Anreize für ein gutes, modernes Risikomanagement und für die regulatorische Anmeldung interner Modelle gesetzt werden sollen. Quellenverzeichnis und weiterführende Literaturhinweise: BaFin (2011): Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Rundschreiben 13/2011 (BA) Bewertung von Positionen des Handelsbuches, Bonn BaFin (2012): Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Konsultation 6/2012 Grundlegende Überprüfung der Handelsbuchregelungen Standardansatz für Marktrisiken Arbeitspapier zum Fuller Risk Factor Approach, Bonn BCBS (2012): Basel Committee on Banking Supervision: Fundamental Review of the Trading Book, Bank for International Settlements, Basel BCBS (2011): Basel Committee on Banking Supervision: Messages from the academic literature on risk measurement for the trading book, working paper no. 19, Bank for International Settlements, Basel BCBS (2011a): Basel Committee on Banking Supervision: Basel III: A global regulatory framework for more resilient banks and banking systems, Bank for International Settlements, Basel BCBS (2011c): Basel Committee on Banking Supervision: Revisions to the Basel II market risk framework updated as of 31 December 2010, Bank for International Settlements, Basel Meyer, C./Quell, P. (2012): Risk Model Validation A practical guide to addressing the key questions, Incisive Media, London Autoren: Dr. Andreas Keese, Senior Manager, d-fine GmbH, Frankfurt am Main. Dr. Peter Quell, Leiter Portfoliomodelle Marktpreis- und Kreditrisiken, DZ BANK AG, Frankfurt am Main.

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