Neue Qualitätsstandards für die EU-Indikatoren zum Stabilitätspakt und makroökonomischen Ungleichgewicht ein Paradigmenwechsel

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1 Neue Qualitätsstandards für die EU-Indikatoren zum Stabilitätspakt und makroökonomischen Ungleichgewicht ein Paradigmenwechsel DAGSTAT Symposion Wie sehr regieren uns Indikatoren? DIW Berlin am Statistisches Bundesamt, D Folie 1

2 Frühlingsindikatoren Folie 2

3 Statistikindikatoren Anzeiger für Entwicklungen, Zustände wie - Bevölkerungszahl - Arbeitslosenquote - Bruttoinlandsprodukt -. Administrative Nutzung, wie - Bruttolöhne und -gehälter zur Rentenanpassung - Bruttonationaleinkommen zur Finanzierung EU-Haushalt - Defizitquote, Schuldenstandquote Folie 3

4 Grundlage EU-Staatsfinanzstatistik : Start 3. Stufe der EWU für Mitgliedstaaten (MS), die bestimmte Konvergenzkriterien erfüllen Einführung einer gemeinsamen Währung (Euro) Gemeinsame Geldpolitik durch EZB und ESZB Aber: Haushalts- und Wirtschaftspolitik bleibt national! - Haushaltsüberwachung der MS und das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit - VÜD Prüfgrößen: a) Verhältnis öffentliches Defizit zu BIP, b) Verhältnis öffentlicher Schuldenstand zu BIP. (Vertrag von Maastricht, Art 109j und 104c) Folie 4

5 Abgrenzung und Lieferung der Prüfgrößen - Definition der Prüfgrößen nach ESVG - (Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen) Öffentlich = Sektor Staat, Defizit = Finanzierungssaldo, Referenzwert: 3% des BIP Schuldenstand = Nominalwert Bruttoschulden am Jahresende, konsolidiert, Referenzwert: 60 % des BIP - MS müssen der Kommission unverzüglich und regelmäßig mitteilen: Tatsächliches Defizit und Schuldenstand Geplantes Defizit und - Die für das VüD erforderlichen statistischen Daten werden von der Kommission zur Verfügung gestellt. Quelle: Protokoll (zum Maastricht-Vertrag) über das VüD. Folie 5

6 Staatsfinanzstatistik-Verordnung 3605/93 - Präzisierte Datenanforderung anhand ESVG-Codes, - Halbjährliche Datenlieferung (Notifikation) mit Feste Liefertermine (Frühjahr, Herbst) Ist-Daten für Jahre t-1, t-4; Plan-Daten für Jahr t. - Vorgegebene Formate für Notifikationstabellen (Eurostat, AWFZ) Meldepflicht und Dokumentation größerer Datenrevisionen - Veröffentlichungspflicht für Ist-Daten - Verfahren zur Qualitätsprüfung und -sicherung der Daten - (incl. Prüfbesuche bei VüD-Stellen, ESVG-Klärung) - Veröffentlichung der VüD-Daten durch KOM binnen 3 Wochen - (einschl. Vorbehalte zu und Änderung der Daten) Folie 6

7 Stabilitäts- und Wachstumspakt 1998 Präventiver Arm: - Verordnung 1466/97 des Rates über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken Korrektiver Arm: - Verordnung 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit Entschließung des Europäischen Rates über den Stabilitäts- und Wachstumspakt 97/C236/01 vom 17. Juni 1997 Folie 7

8 Defizitquote Staat 2,0 in % des BIP 0,0-2,0-3,0-4,0-6,0-8,0-10, Euroraum (18 Länder) Deutschland Frankreich Quelle: Eurostat, , Finanzierungssaldo des Staates im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit Statistisches Bundesamt, Albert Braakmann LD Folie 8

9 Änderungen auf fiskal- und wirtschaftspolitischer Ebene Folie 9

10 2.2 Verschärfte EU-Haushaltsüberwachung Präventiver Arm SWP: - Mittelfristiges Haushaltsziel (MTO) quantifiziert: Strukturelles Defizit max. 1 % BIP - Jährliches Stabilitätsprogramm von MS bis 30. April, mit - Richtwert Anpassungspfad (i.d.r. Verbesserung strukturelle DQ mind. 0,5%) - Informationen zu impliziten Verbindlichkeiten - Prognosevergleiche - Zusatzkriterium Ausgabenwachstum - Kriterien für erhebliche Abweichung - Einrichtung des Europäischen Semesters (mit Leitlinien für koordinierte Haushalts- sowie Wirtschaft- und Beschäftigungspolitik der MS) - Fachliche Unabhängigkeit der staatlichen Statistikstellen (VO 1175/2011 zur Änderung VO 1466/97) Folie 10

11 Prävention II - Gemeinsamer Haushaltszeitplan mit - Bis 30. April: Veröffentlichung nationale mifri Finanzplanung - Bis 15. Oktober: Veröffentlichung Haushaltsentwurf Zentralstaat Übersichten zur Haushaltsplanung für Folgejahr an KOM - Bis 30. November: Bewertung der nationalen Haushaltsplanentwürfe - Bis 31. Dezember: Verabschiedung des nationalen Haushalts. (VO 473/2013, Twopack) - Verstärkte Überwachung von Euro-MS mit gravierenden Schwierigkeiten bei ihrer finanziellen Stabilität (VO 472/2013, Twopack) Folie 11

12 2.2 Verschärfte EU-Haushaltsüberwachung Korrektiver Arm SWP: - Einbeziehung Schuldenstand (-sentwicklung) - Definition der Ausnahmeregel für Schuldenstand (Ein-Zwanzigstel-Regel) - Frühere und schärfere Sanktionen - Abstimmung im Rat mit sog. umgekehrter qualifizierter Mehrheit - (bei Sanktionen) Folie 12

13 2.3 Wirtschaftspolitische Steuerung - Ziel: Vermeidung makro-ökonomischer Ungleichgewichte - Ablauf: - Jährlicher Warnbericht der EU-KOM (ca. November) - Vertiefende Länderanalyse - Einleitung des Verfahrens gegen einen MS (bei einem übermäßige makro-ökonomischen Ungleichgewicht) - Erstellung Korrekturmaßnahmeplan durch MS - Sanktionen für Euro-MS: Von Einlage bis zu Bußgeld. - Mittel: Scoreboard mit 11 Indikatoren und Warnschwellen (sowie knapp 30 Zusatzindikatoren) Folie 13

14 2.3 Wirtschaftspolitische Steuerung Leitindikatoren MIP-Scoreboard: - Leistungsbilanzsaldo - Nettoauslandsvermögen - Realer effektiver Wechselkurs - Exportmarktanteile - Lohnstückkosten - Häuserpreise - Kreditvergabe an privaten Sektor - Schulden des privaten Sektors - Schuldenstand des Staatsektors - Erwerbslosenquote - Verbindlichkeiten des Finanzsektors Folie 14

15 2.3 Wirtschaftspolitische Steuerung Qualitätssicherung der Scoreboard-Indikatoren (lt. KOM): - Methoden- und Quellenschreibungen, - Jährliche Qualitätsberichte, - Vor-Ort-Prüfungen - KOM kann Vorbehalte hinsichtlich der Qualität veröffentlichen - KOM kann gelieferte Daten ändern - KOM kann Geldbußen bei Manipulation der Daten oder schwerwiegender Nachlässigkeit verhängen - Verantwortliche Institutionen und Beamte sind rechenschaftspflichtig Folie 15

16 Verschärfte Anforderungen an die Staatsfinanzstatistik Folie 16

17 3.1 Staatsfinanzstatistik - Governance - Fachliche Unabhängigkeit der einzelstaatlichen Statistikämter (Art. 10a VO 1175/2011) - Zugang der nationalen Statistikämter zu allen sachdienlichen Informationen ermöglichen (durch MS). Zugang bedeutet unverzügliche Bereitstellung von Informationen. (Art. 16 (a) VO 679/2010) (Art. 2 (a) VO 679/2010) - Rechenschaftspflicht für Bearbeiter Die für die Meldung der tatsächlichen Daten und der zugrunde liegenden Haushaltsdaten verantwortlichen Institutionen und Beamte sind rechenschaftspflichtig. (Art. 16 (a) VO 679/2010) - Hohe Geldbußen bei Manipulation von Statistiken (Art. 8 VO 1173/2011) Folie 17

18 3.1 Staatsfinanzstatistik - Governance - Methodenbesuch: Umfassender Datenzugriff durch Eurostat, - Haushaltsdaten von allen staatlichen Einheiten und zugrunde liegende detaillierte Daten der Haushaltsführung, - Haushaltsdaten aller Einrichtungen, die zum Sektor Staat gehören. - Nationale Statistikämter fungieren als Koordinator. (Art.12 VO 479/2009) - Einführung der Upstream-Dialogue-Visits / Quelldaten-Kontrollen (Zusätzlich zu den Standard-Dialogbesuchen) (KOM-Mitteilung (2011)211) Folie 18

19 3.2 Staatsfinanzdaten - Grundlagen Einnahmen, Ausgaben - VGR bzw. ESVG StBA Schuldenstand - VGR bzw. ESVG - BBK Einnahmen, Ausgaben - Finanzstatistik - StBA, StaLa Schulden -Banken-, Finanzstatistik- BBk, StBA, StaLa Bund, SV Länder Gemeinden FEU Bund, SV Länder Gemeinden FEU Folie 19

20 3.2 Staatsfinanzdaten - Grundlagen - Kohärenz der Rechnungslegungsvorschriften und Integrität der zugrunde liegenden Datenerhebungs- und -verarbeitungssysteme (Artikel der RL 2011/85) - Unterjährige Kassen-Haushaltsdaten durch MS zu veröffentlichen: monatlich (Bund, Länder und Sozialversicherung), vor Ablauf des Folgemonats vierteljährlich (Gemeinden), vor Ablauf des Folgequartals Detaillierten Überleitungstabelle zwischen Daten auf Kassenbasis in Daten nach dem ESVG-95 (Art. 3 der RL 2011/85) - Zusätzlich von MS zu veröffentlichende Jahresdaten: - entgangene Steuereinnahmen - Eventualverbindlichkeiten wie Staatsbürgschaften oder notleidende Kredite öffentlicher Körperschaften - Beteiligungen des Staates. (Art. 14 der RL 2011/85) Folie 20

21 3.2 Staatsfinanzdaten - Kontrollen Laufende Kontrollen: - Notifikationstabellen - Standard-Dialogbesuch - Upstream-Dialogbesuch /Quelldatenkontrolle Methodenbesuch Folie 21

22 3.3 Geschärfte ESVG-Konzepte Staatssektor: - Sektorzuordnung mit erweitertem 50-%Kriterium und qualitativen Kriterien - Standardbürgschaften mit Ausfallwahrscheinlichkeit - Kein spezielles EDP-B9 mehr - Handelskredite / Zahlungsziele als Zusatzinformation Folie 22

23 3.3 Geschärfte ESVG-Konzepte Andererseits: Folie 23

24 Vielen Dank für ihr Interesse Weitere Informationen: Statistisches Bundesamt, D2

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