AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden. Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden.
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- Rudolph Beutel
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1 AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2 15 Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen sind zu richten an die Gemeindeverwaltung - Fachbereich I - Postfach Senden 'a 2597/699- Abonnementpreis: Einzelexemplar: oder kostenlos über das Internet: 12, jährlich 1,
2 - 8 - llfd. Nr. Inhaltsangabe Seitel 6 Bekanntmachung der Satzung zur 2. Änderung und Er weiterung des Bebauungsplanes "Gewerbetrieb Brack" (Große Holz)", Bösenseil 7 Bekanntmachung der 11. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbebetrieb Senden" für einen Bereich der Daimlerstraße hier: Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gem. 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB vom bis zum (einschließlich) 8 Einladung der Jagdgenossenschaft Senden IV zur Ge- 15 nossenschaftsversammlung am Einladung der Jagdgenossenschaft Senden V zur Ge- 16 nossenschaftsversammlung am Einladung der Jagdgenossenschaft Senden VI zur Ge- 17 nossenschaftsversammlung am Einladung der Jagdgenossenschaft Senden VIII zur Ge- 18 nossenschaftsversammlung am Einladung der Jagdgenossenschaft Senden IX zur Ge- 19 nossenschaftsversammlung am Einladung der Jagdgenossenschaften Senden X und XI 2 zur Genossenschaftsversammlung am Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes 21 Obere Stever, Sitz Nottuln, betr. Durchführung von Unterhaltungsarbeiten an sonstigen Gewässern 15 Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes 22 Obere Stever, Sitz Nottuln, betr. Einladung zur Mitgliederversammlung am 25. März Fundsachen 23 - Monat Januar 215 -
3 Amtsblatt der Gemeinde Senden 9 6 Bekanntmachung der Satzung zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbebetrieb Brock 18 (Große Holz)", Bösenseil Der Rat der Gemeinde Senden hat in seiner Sitzung am auf Grundlage der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der derzeit gültigen Fassung die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbebetrieb Brack 18 (Große Holz)" im beschleunigten Verfahren nach 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung gem. 1 Absatz 1 BauGB beschlossen. Anlass der Änderung des Bebauungsplanes ist die geringfügige Erweiterung des Planbereiches nach Süden in einer Tiefe von ca. 15 m (Flurstück 36). Dieses Grundstück befindet sich im Eigentum des dort ansässigen landwirtschaftlichen Lohnbetriebs. ln diesem Zusammenhang werden die überbaubaren Grundstücksflächen innerhalb des Änderungsbereiches entsprechend den Bedürfnissen angepasst. Konkret ist geplant, die vorhandene Halle zu erweitern, die übrige Fläche zu befestigen und als Abstellfläche für die betriebseigenen Fahrzeuge zu nutzen. Ziel der Änderung ist die Sicherung des Gewerbestandortes für die Zwecke des ansässigen Betriebes im Sinne einer kommunalen Wirtschaftsförderung. Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Anlage, welche Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt. Der Beschluss zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes als Satzung wird hiermit gem. 1 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht Der Bebauungsplan nebst Begründung liegt ab sofort während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Senden, Münsterstraße 3, Zimmer 33, für alle Interessierten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Über den Inhalt der Änderung des Bebauungsplanes und der Begründung wird Auskunft gegeben. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbebetrieb Brack 18 (Große Holz)" in Kraft.
4 1 Amtsblatt der Gemeinde Senden Hinweise: Nach 215 Abs. 1 BauGB Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a beachtlich sind. Nach 44 Abs. 3 (tlw.) und 4 BauGB Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigungen verlangen, wenn die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Nach 7 Abs. 6 Satz 1 GO Satzungen Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Az.: Sen<j-en, De~zürgt 1 ~.eister lnlrtre~ Klaus ~tepha~ Beigeordneter
5 Amtsblatt der Gemeinde Senden 11 Anlage zur Bekanntmachung vom Satzung zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbebetrieb Brock 18 (Große Holz)" -Abgrenzung des Änderungsbereichs-Maßstab 1: 2.- (J) :::: LO CO :::: LO 37 1'- :::: LO - oh -----" 'EE r--~ ' I ' L--L -~ --~-- 22 /,. Maßstab 1 : Meter ================~ Kreis Coesfeld Abi.Gem.Senden 215, S. 9-11
6 12 Amtsblatt der Gemeinde Senden 1 Bekanntmachung 11. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbebetrieb Senden" für einen Bereich der Daimlerstraße hier: Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gern. 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB vom bis zum (einschließlich) Der Gemeindeentwicklungsausschuss des Rates der Gemeinde Senden hat in seiner Sitzung am beschlossen, den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Senden" im vereinfachten Verfahren gern. 13 a BauGB im Rahmen einer 11. Änderung fortzuschreiben. Anlass der Änderung des Bebauungsplanes ist das konkrete Bauvorhaben eines Eigentümers an der Daimlerstraße. Der dort vorhandene Gewerbebetrieb möchte seinen dortigen Betrieb erweitern. Der Bebauungsplan sieht in diesem Bereich einen 1 m breiten Grünstreifen von der öffentlichen Verkehrsfläche beginnend an vor. Die Baugrenze beginnt 15 m ab der öffentlichen Verkehrsfläche. ln der Örtlichkeit ist festzustellen, dass der im Bebauungsplan vorgesehene Grünstreifen kaum vorhanden ist bzw. nicht umgesetzt wurde. Teilweise befinden sich bauliche Anlagen auf dieser Fläche bzw. gehört zur öffentlichen Verkehrsfläche. Der festgesetzte Grünstreifen ist somit funktionslos geworden. Da sich das Bauvorhaben größtenteils innerhalb des ausgewiesenen Grünstreifens befinden würde, bedarf es zur Realisierung einer Änderung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Rücknahme des Grünstreifens und der Ausweisung von überbaubaren Grundstücksflächen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Anlage, welche Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt. Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf der 11. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung gern. 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in der Zeit vom bis zum (einschließlich) für alle interessierten Personen zur Einsichtnahme im Rathaus Senden - Zimmer 33 - Münsterstraße 3, 4838 Senden, zu folgenden Zeiten öffentlich ausliegt: montags dienstags mittwochs donnerstags freitags von Uhr und von Uhr von Uhr und von Uhr von Uhr und von Uhr von Uhr und von Uhr von Uhr Dieser Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gern. 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB geändert. Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die dazugehörige Begründung befinden sich auch auf der Hornepage der Gemeinde Senden unter folgender Adresse: -+ Bauen -+ Bauleitplanverfahren
7 Amtsblatt der Gemeinde Senden 13 Innerhalb dieser Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können gern. 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über diese Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Bei der Änderung dieses Bebauungsplanes ist ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Az.: IV Senqen, ~z~:r:~ Klaus Stephan Beigeordneter
8 14 Amtsblatt der Gemeinde Senden Anlage zur Bekanntmachung vom Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbebetrieb Senden" für einen Bereich der Daimlerstraße hier: Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gern. 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB vom bis zum (einschließlich) - Änderungsbereich des Bebauungsplanes Maßstab 1 : Kreis Coesfeld
9 Amtsblatt der Gemeinde Senden 15 JagdgenossenschaftSenden Bezirk IV 4838 Senden, Einladung Am Donnerstag, 12. März 215, 19.3 Uhr findet in der Gastwirtschaft "Gosselmanns Hof', Bredenbeck 1, 4838 Senden, eine Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft IV statt, zu der Sie hiermit freundliehst eingeladen werden. T a g e s o r d n u n g: 1. Begrüßung 2. Kassenbericht über die Geschäftsjahre 211/212 bis 214/ Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung 4. Haushaltsplan für die Geschäftsjahre 215/216 bis 218/ Wahl des Jagdvorstandes für die Zeit vom Beratung und Beschlussfassung über die zum anstehende Neuverpachtung 7. Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen Für die Jagdgenossenschaft Für die Geschäftsführung: Gemeinde Senden Der Bürg IV; gez. Brüse, Vorsitzender Abi.Gem.Senden 215, S. 15
10 16 Amtsblatt der Gemeinde Senden JagdgenossenschaftSenden Bezirk V 4838 Senden, Einladung Am Donnerstag, 26. März 215, 19.3 Uhr findet in der Gastwirtschaft "Niemeyers 1886", Herrenstraße 4, 4838 Senden, eine Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft V statt, zu der Sie hiermit freundliehst eingeladen werden. T a g e s o r d n u n g: 1. Begrüßung 2. Kassenbericht über die Geschäftsjahre 211/212 bis 214/ Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung 4. Haushaltsplan für die Geschäftsjahre 215/216 bis 218/ Wahl des Jagdvorstandes für die Zeit vom Beratung und Beschlussfassung über die zum anstehende Neuverpachtung 7. Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen Für die Jagdgenossenschaft Für die Geschäftsführung: Gemeinde enden Der Bür V: gez. Aundrup, Vorsitzender Abi.Gem.Senden 215, S. 16
11 Amtsblatt der Gemeinde Senden 17 Jagdgenossenschaft Senden Bezirke VI 4838 Senden, Einladung Am Dienstag, 24. März 215, 19.3 Uhr findet in der Gastwirtschaft Kranencamp, Industriestraße 14, 4838 Senden, eine Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft VI statt, zu der Sie hiermit freundliehst eingeladen werden. Ta g e s o r d n u n g: 1. Begrüßung 2. Kassenbericht über die Geschäftsjahre 211/212 bis 214/ Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung 4. Haushaltsplan für die Geschäftsjahre 215/216 bis 218/ Wahl des Jagdvorstandes für die Zeit vom Beratung und Beschlussfassung über die zum anstehende Neuverpachtung 7. Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen Für die Jagdgenossenschaft VI: gez. Buerbank, Vorsitzender Abi.Gem.Senden 215, S. 17
12 18 Amtsblatt der Gemeinde Senden Jagdgenossenschaft Senden Bezirk VIII 4838 Senden, Einladung Am Mittwoch, 25. März 215, 19.3 Uhr findet in der Gastwirtschaft "Niemeyers 1886", Herrenstraße 4, 4838 Senden, eine Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft VIII statt, zu der Sie hiermit freundliehst eingeladen werden. T a g e s o r d n u n g: 1. Begrüßung 2. Kassenbericht über die Geschäftsjahre 211/212 bis 214/ Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung 4. Haushaltsplan für die Geschäftsjahre 215/216 bis 218/ Wahl des Jagdvorstandes für die Zeit vom Beratung und Beschlussfassung über die zum anstehende Neuverpachtung 7. Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen Für die Jagdgenossenschaft VIII: gez. Droste zu Senden, Vorsitzender Abi.Gem.Senden 215, S. 18
13 Amtsblatt der Gemeinde Senden 19 JagdgenossenschaftSenden Bezirk IX 4838 Senden, Einladung Am Dienstag, 17. März 215, 19.3 Uhr findet in der Gastwirtschaft Kranencamp, Industriestraße 14, 4838 Senden, eine Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft IX statt, zu der Sie hiermit freundliehst eingeladen werden. T a g e s o r d n u n g: 1. Begrüßung 2. Kassenbericht über die Geschäftsjahre 211/212 bis 214/ Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung 4. Haushaltsplan für die Geschäftsjahre 215/216 bis 218/ Wahl des Jagdvorstandes für die Zeit vom Beratung und Beschlussfassung über die zum anstehende Neuverpachtung 7. Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen Für die Jagdgenossenschaft IX: gez. Saabe, Vorsitzender Abi.Gem.Senden 215, S. 19
14 2 Amtsblatt der Gemeinde Senden JagdgenossenschaftSenden Bezirke X, XI 4838 Senden, Einladung Am Donnerstag, 19. März 215, 19.3 Uhr findet in der Gastwirtschaft Kranencamp, Industriestraße 14, 4838 Senden, eine Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaften X und XI statt, zu der Sie hiermit freundliehst eingeladen werden. T a g e s o r d n u n g: 1. Begrüßung 2. Kassenbericht über die Geschäftsjahre 211/212 bis 214/ Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung 4. Haushaltsplan für die Geschäftsjahre 215/216 bis 218/ Wahl des Jagdvorstandes für die Zeit vom Beratung über die zum anstehende Neuverpachtung 7. Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen Für die Jagdgenossenschaft X: gez. Lütke Aldenhövel, Vorsitzender XI: gez. Gettrup, Vorsitzender Abi.Gem.Senden 215, S. 2
15 Amtsblatt der Gemeinde Senden 21 Wasser- und Bodenverband Obere Stever 4831 Nottuln, den 2. Februar Einladung Zu der am 25. März 215 um 19.3 Uhr in der Gaststätte Landgasthof Arning, Nottuln, Stevern 8 stattfmdenden Mitgliederversammlung lade ich ein. Tagesordnug: 1. Begrüßung 2. Bericht des Verbandsvorstehers 3. Wahl der Ausschussmitglieder Gruppe 1 ( Erschwerer ) Gruppe 2 ( Gewässereigentümer, Anlieger und Eigentümer von Drainflächen ) 4. Referat: Artenvielfalt in unserer Region Hermann Grömping, Leiter der Unteren Landschaftsbehörde 5. Verschiendes. Ich weise darauf hin, dass die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist. ( 7 Abs. 3 der Verbandssatzung ) Josef Schulze Frenlting Backmann Verbandsvorsteher Bekanntmachungsanordnung: Vorstehendes wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Az.: I Senden, Der Bürgermeister ~ Abi.Gem.Senden 215, S. 21
16 22 Amtsblatt der Gemeinde Senden 15 Wasser- und Bodenverband Obere Stever BEKANNTMACHUNG Der Wasser- und Bodenverband Obere Stever, Sitz in Nottuln, führt ab sofort bis Ende des Jahres innerhalb des Verbandes die Unterhaltungsarbeiten an sonstigen Gewässern durch. Gernäss 39 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes ( Wasserhaushaltsgesetz- WHG- ) Neubekmmtmachung vom und 97 des Wassergesetzes für das LandNordrhein-Westfalen ( Landeswassergesetz -LWG-) vom jeweils in der zurzeit gültigen Fassungwerden hiermit die Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern angekündigt. Es wird darauf hingewiesen, dass gernäss 2 und 21 der Verbandssatzung die Gewässeranlieger verpflichtet sind, das auf ihre Grundstücke gebrachte Räumgut bis zum wegzuräumen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass Besitzer der zum Verband gehörenden und an einem Wasserlauf des Verbandes liegenden zur Weide genutzten Grundstücke verpflichtet sind, diese gernäss 2 Abs. 3. der Verbandssatzung ordnungsgemäß einzuzäunen. Der Zaun muss wenigstens 8 cm Abstand von der oberen Böschungskante haben. Bei Dauerweiden ist eine Einfriedigung Vorschrift. Gernäss 2 Abs. 4 der Verbandssatzung muss der Abstand von Ackerflächen oder sonstigen intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen zum Gewässer mindestens 8 cm zur oberen Böschungskante betragen. Nottuln, im Jan. 215 Wasser- und Bodenverband Obere Stever 4831 Nottuln Josef Schulze Frenking Backmann Verbandsvorsteher Bekanntmachungsanordnung: Vorstehendes wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Az.: I Senden, Der Bür. ermeis r ' Abi.Gem.Senden 215, S. 22
17 Amtsblatt der Gemeinde Senden 23 Gemeinde Senden -als örtliche Ordnungsbehörde Der Bürgermeister Senden, 3. Februar ln dem Monat Januar 215 wurden beim Fachbereich Ordnung der Gemeinde Senden folgende Gegenstände als gefunden gemeldet, deren Eigentümer bislang nicht ermittelt werden konnten: 7 Damenräder 4 Herrenräder 3 Kinderräder 1 Handy 1 Rucksack diverse Schlüssel Eigentumsansprüche können im Rathaus, Bürgerbüro, Münsterstraße 3, 4838 Senden geltend gemacht werden. Im gleichen Zeitraum wurden folgende Verluste gemeldet: 1 Damenrad 1 Herrenrad 1 Kinderrad diverse Schlüssel ~&e~ i. yrye-wiemann Abi.Gem.Senden 215, S. 23
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