Projektbeirat Stormarnbahn gesucht

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1 Prof. Dr. Wilh. Hummeltenberg Ahrensburg, Nach jahrelangen Verhandlungen im Projektbeirat Rheintalbahn ist für die Neu- und Ausbaustrecke Karlsruhe Basel am eine historische Entscheidung gelungen. Bund und Land Baden- Württemberg beschlossen erhebliche Änderungen gegenüber der ursprünglich von der Vorhabenträgerin DB Netz AG beantragten Trasse. Mit einer autobahnparallelen Güterzugtrasse zwischen Offenburg und Riegel (am Kaiserstuhl) werden zahlreiche Forderungen aus den Regionen längs der Rheintalbahn erfüllt. Die neue Trasse gewährleistet einen weitreichenden Schutz der Anwohner vor Lärm und Erschütterungen. 25 (3) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) fordert eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung bereits vor Antragstellung eines Planfeststellungsverfahrens. Nach Abschluss der S4- Vorplanung wäre es nun Aufgabe eines Projektbeirats Stormarnbahn, eine raumverträgliche, menschenfreundliche und umweltverträgliche Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung durch Stormarn zu untersuchen und zu verhandeln: eine zur BAB A1 parallele Alternativtrasse für eine Güterzugstrecke mit Anschluss an die Strecke Tiefstack Glinde. Quelle: le:karte_bahnstrecke_l%c3%bcbeck-hamburg.png

2 Moderne Bürgerbeteiligung Am stimmte der Deutsche Bundestag auf seiner 97. Sitzung der 17. Wahlperiode mit den Stimmen der Regierungsfraktionen bei Enthaltung der Oppositionsparteien die Drucksache 17/4861 Anwohnerfreundlicher Ausbau der Rheintalbahn zu. Die Beschlussempfehlung betont: Ein gutes Beispiel für die Einbindung der betroffenen Bevölkerung in die Planungen des Ausbaus ist die Arbeit des Projektbeirats Rheintalbahn. In ihm diskutieren Vertreter der Deutschen Bahn AG, der Bundes- und Landesregierung, regionale Politiker und Mitglieder der Bürgerinitiativen. Diese Form der modernen Bürgerbeteiligung ist sehr zu begrüßen und unbedingt fortzusetzen. Der Erfolg der letzten Sitzung vom 8.Februar 2011 zeigt, wie hilfreich er ist: Jetzt sollen die beantragte und die alternative (autobahnparallele) Trasse von Offenburg bis Riegel miteinander verglichen und Lärmemissionen beider Trassen sowohl mit als auch ohne Schienenbonus berechnet und gegenüber gestellt werden. Dazu haben Bahn und Bund zugestanden, dass bei diesen Untersuchungen nicht nur die prognostizierten Zugzahlen für 2025, sondern auch die maximalen Kapazitäten der Streckenleistung zugrunde gelegt werden. Darüber hinaus waren sich die Beteiligten einig, dass ein Planfeststellungsbeschluss durch das Eisenbahn-Bundesamt erst dann ergeht, wenn die jeweilige Kernforderung im Projektbeirat abschließend behandelt worden ist. Darüber hinaus soll die Rheintalbahn durch eine Vielzahl von innovativen Maßnahmen faktisch ein Modellprojekt des anwohnerfreundlichen Ausbaus der Schiene werden. Am beschloss der Deutsche Bundestag auf seiner 250. Sitzung der 17. Wahlperiode mit den Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen von Linken und Grünen bei Enthaltung der SPD die Beschlussempfehlung der Drucksache 17/14113 Sozialverträgliche und anwohnerfreundliche Schienenhinterlandanbindung zur Festen Fehmarnbeltquerung gewährleisten. In der Begründung heißt es: Um die Akzeptanz für den ökologisch bedeutsamen Verkehrsträger Schiene nicht weiter zu gefährden, soll die Trassenführung so gestaltet werden, dass Mensch und Umwelt so wenig wie möglich belastet werden. Wo es trotzdem unumgänglich ist, muss dies möglichst umwelt- und anwohnerfreundlich geschehen. Ein gutes Beispiel für die Einbindung der betroffenen Bevölkerung in die laufenden Planungen ist die Arbeit des Dialogforums Feste Fehmarnbeltquerung. In diesem diskutieren Vertreter der Deutschen Bahn AG, der Bundes- und der Landesregierung, regionale Politiker und Mitglieder von Bürgerinitiativen. Diese Form der modernen Bürgerbeteiligung ist sehr zu begrüßen und unbedingt fortzusetzen. Am schließt der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein das Raumordnungsverfahren zur Strecke 1100 Lübeck Puttgarden mit einer Landesplanerischen Beurteilung ab (siehe unten). Am verlautbart die Pressemitteilung Nr. 059/2015 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Historische Entscheidung im Projektbeirat für den Ausbau der Rheintalbahn - Bund und Land Baden-Württemberg einigen sich auf umwelt- und menschenfreundlichen Streckenverlauf - autobahnparallele Trasse zwischen Offenburg und Riegel kommt - Weitgehender Konsens mit den betroffenen Regionen und der Deutschen Bahn. Staatssekretär Michael Oldenwald (BMVI) sprach von einem großen Erfolg angesichts der dringenden Notwendigkeit, diese zentrale europäische Verkehrsachse auszubauen (Zitat aus der Pressemitteilung): 2

3 Der Projektbeirat war ein großer Erfolg. In Jahren intensiver Arbeit haben wir gemeinsam mit den Regionen und Bürgerinitiativen Lösungen zur Optimierung eines der wichtigsten Verkehrsprojekte gefunden. Es war richtig und wichtig, dabei die Interessen der Anwohner und der betroffenen Regionen einzubeziehen. Dies ist im Projektbeirat in einzigartiger Weise gelungen. Der Minister für Verkehr und Infrastruktur, Winfried Hermann, in der Pressemitteilung: Durch beharrliche Arbeit hat der Projektbeirat Lösungen entwickelt, die die Menschen entlang der Strecke weitreichend vor Lärm schützen werden. Lauter Verkehr wird aus den Orten herausgenommen. Dies ist ein herausragendes Beispiel für Bürgerbeteiligung und die Verwirklichung von optimalem Lärmschutz. Bund und Land werden für die Mehrkosten umfangreiche zusätzliche Mittel bereitstellen: 1,2 Mrd. für Bau des Güterzugtunnels unter Offenburg hindurch (Bund 100%) 479 Mio. für 40 km 2-gleisige autobahnparallele Trasse (Bund und Land je 50%). Trassenverlagerungen als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens zum Ausbau und Neubau der Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens zur Strecke 1100 Lübeck Puttgarden zum Ausbau und Neubau der Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung besteht aus einer Landesplanerischen Feststellung mit Maßgaben und Hinweisen. Die Landesplanerische Feststellung erklärt: Als Ergebnis wird festgestellt, dass die in der Anlage 1 im Maßstab 1: zeichnerisch dargestellte Schienenverbindung zwischen Lübeck und Puttgarden mit den Erfordernissen der Raumordnung einschließlich der Belange des Umweltschutzes und den raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen der betroffenen Planungsträger vereinbar ist, wenn die im Folgenden genannten Maßgaben in den entsprechenden Planungsschritten beachtet werden. Die von der Vorhabenträgerin benannte Vorzugstrasse ist nicht in gleicher Weise raumverträglich. Aufgrund der erwarteten Belastungen durch den zukünftigen Güterverkehr und den Personenverkehr ist die Vorzugstrasse der Vorhabenträgerin für die Streckenabschnitte als raumunverträglich anzusehen. Folgende Darstellungen demonstrieren die Trassenverlagerungen gegenüber der von der DB Netze beantragten Trasse: Umfahrung Ratekau Quelle: ROV_Ergebnis_Karte1 pdf 3

4 Gesamte Trassenverlagerungen im Untersuchungsraum Quelle: ROV_gesamttrasse_aenderungen_karte_uebersicht pdf Die Landesplanerische Beurteilung verknüpft die Feststellung mit u.a. folgenden Maßgaben und Hinweisen: Abstimmung: Die weitere Planung ist in enger Abstimmung mit den örtlich und regionalzuständigen Dienststellen und Fachbehörden, insbesondere den Städten, Gemeinden und dem Kreis, vorzunehmen. Immissionsschutz: Die von der Schienentrasse ausgehenden Lärmemissionen sind entsprechend den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes soweit abzumindern, dass Gefahren, Nachteile und erhebliche Belästigungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes für die Wohnbevölkerung soweit wie möglich vermieden werden. Die gebietsspezifischen Immissionsgrenzwerte sind einzuhalten. In der weiteren Planung ist zu prüfen, ob unter dem Gesichtspunkt der weiteren Minimierung der Belastung der Wohnbebauung Trassenoptimierungen möglich sind. Die erforderlichen aktiven Schallschutzmaßnahmen sind den Belangen des Orts- und Landschaftsschutzes anzupassen. Landschaftsbild, Ortsbild: Im Rahmen der Trassenoptimierungen zu den Planfeststellungsverfahren sind auch bauliche und gestalterische Maßnahmen zu prüfen, um die 4

5 Auswirkungen auf die Freiraumstrukturen zu minimieren. Im Planfeststellungsverfahren sind Optimierungen des Trassenverlaufs in Lage und Höhe zu prüfen mit dem Ziel, unter Berücksichtigung von Zwangspunkten und Trassierungsparametern einen größtmöglichen Abstand zu Siedlungsbereichen zu gewährleisten, um damit Beeinträchtigungen auf bestehende Siedlungsstrukturen und geplante Siedlungsentwicklungen weitestgehend auszuschließen. Betriebssimulation: Ob ein konkreter Fahrplan tatsächlich ein fahrbares Betriebsprogramm zulässt, ist in einer detaillierten Betriebssimulation zu überprüfen. Sie sollte spätestens bis zu Beginn des Planfeststellungsverfahrens durch die DB vorgelegt werden. Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung bei Aus- und Neubau im Korridor Hamburg - Lübeck Am traten Hamburgs Verkehrssenator Frank Horch und sein Kieler Amtskollege Reinhard Meyer vor die Presse und erklärten: Das S4-Projekt wird deutlich teurer und verzögert sich um mehrere Jahre. Nachdem die erste Schätzung von 350 Mio. in 2013 auf 630 Mio. korrigiert worden war, soll die Strecke jetzt 1,008 Mrd. kosten. Die Kostensteigerung um 60% wird wie folgt begründet: Die jetzt von der DB Netz AG vorgelegten Zahlen seien im Vergleich zu den bisherigen Schätzungen sehr detailliert und belastbar. Mit anderen Worten: Die Ergebnisse der Vorplanung sind praktisch wertlos und bedürfen einer eingehenden Revision. Eilig unterzeichneten Senator Horch und Minister Meyer einen Brandbrief an Bundesverkehrsminister Dobrindt, in dem sie um finanzielle Unterstützung bitten. So geschehen knapp 4 Wochen nach der Verlautbarung des BMVI zum erfolgreichen Wirken des Projektbeirats Rheintalbahn! Es wäre besser gewesen, sie hätten nach dieser Kostenexplosion Projektbeiräte für Los I Hamburg und Los II Schleswig-Holstein eingesetzt. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG) vom wurde in das Verwaltungsverfahrensrecht des Bundes mit 25 (3) VwVfG erstmals eine Regelung zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung aufgenommen. Früh meint eine Beteiligung der Öffentlichkeit möglichst bereits vor Stellung eines Antrags durch den Vorhabenträger. (3) 1 Die Behörde wirkt darauf hin, dass der Träger bei der Planung von Vorhaben, die nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben können, die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen, und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unterrichtet (frühe Öffentlichkeitsbeteiligung). 2 Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung soll möglichst bereits vor Stellung eines Antrags stattfinden. 3 Der betroffenen Öffentlichkeit soll Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben werden. 4 Das Ergebnis der vor Antragstellung durchgeführten frühen Öffentlichkeitsbeteiligung soll der betroffenen Öffentlichkeit und der Behörde spätestens mit der Antragstellung, im Übrigen unverzüglich mitgeteilt werden. 5 Satz 1 gilt nicht, soweit die betroffene Öffentlichkeit bereits nach anderen Rechtsvorschriften vor der Antragstellung zu beteiligen ist. 6 Beteiligungsrechte nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt. Die Umsetzung der Vorgabe von 25 (3) VwVfG erfordert einen Bezug auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom (HOAI 2013). 47 sieht für das Leistungsbild Verkehrsanlagen eine Objektplanung in 9 Leistungsphasen (LPH) vor. Nach der Vorplanung (LPH 2) erfolgen in LPH 3 die Entwurfsplanung und in LPH 4 die Genehmigungsplanung. Letztere schließt mit einem Planfeststellungsverfahren gemäß VwVfG ab. Das Anhörungsverfahren regelt 73 VwVfG. In der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung erfolgt die Anhörung in Schleswig-Holstein durch die Landesregierung; für die Planfeststellung ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung bedeutet die Konstituierung eines Projektbeirats bereits in der Vorplanung (LPH 2). 5

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