SITZUNG DES STADTRATES von Montag, dem 16. Dezember 2013

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1 Anwesend: Karl-Heinz Klinkenberg Vorsitzender Claudia Niessen Arthur Genten Michael Scholl Werner Baumgarten Schöffen Dr. Elmar Keutgen Martin Orban Patricia Creutz-Vilvoye Kattrin Jadin Karl Joseph Ortmann Maria Bellin-Moeris Karin Wertz Joachim Nahl Hubert Streicher Philippe Hunger Fabrice Paulus Kirsten Neycken-Bartholemy Gerd Völl Claudine Baltus-Bailly Bernd Gentges Antonios Antoniadis Stadtverordnete René Bauer Generaldirektor Entschuldigt: Annabelle Mockel Tom Rosenstein Monika Dethier-Neumann Stephanie Schiffer Stadtverordnete SITZUNG DES STADTRATES von Montag, dem 16. Dezember A) Öffentliche Sitzung Zu 01 Mitteilungen Verleihung des etown Award Der Preis, der die Gemeinden herausstellen soll, in denen die Unternehmen am meisten von den Möglichkeiten des Internets profitieren, wird auch in Großbritannien, Italien, Deutschland, Frankreich, Spanien, Polen, Irland, Australien und Canada vergeben Der Presse konnte entnommen werden, dass die Internet-Firma Google das Studienbüro Boston Consulting Group beauftragt hat, u. a. die internetaktivste Gemeinde der Wallonie zu ermitteln Das Studienbüro hat für seine Klassierung 3 Kriterien beachtet: Die technische Infrastruktur: d. h. die durchschnittliche Geschwindigkeit der Verbindungen; Werbung: der Anteil der Unternehmen, die online mit Hilfe von Google AdWords werben im Verhältnis zur Gesamtanzahl der Unternehmen in der Gemeinde; Online-Angebot: der Anteil der Unternehmen mit einem Domain-Namen auf be im Verhältnis zur Gesamtanzahl der Unternehmen in der Gemeinde Nachdem die Stadt Eupen schon im Jahre 2012 durch die wallonische Agentur für Telekommunikation AWT als Gemeinde mit einer guten Website eingestuft. wurde, wurde sie nunmehr bei 262 Gemeinden in der Wallonie auf Platz 3 gewertet hinter Wavre und Braine-l Alleud Zu 02 Instandsetzung des Straßenbeleuchtungsnetzes auf dem Stadtgebiet Im Hinblick auf die Verbesserung der Beleuchtung und als Ersatz für ausgediente, defekte und beschädigte Armaturen und Beleuchtungsmasten empfiehlt es sich, für folgende Straßen neue Armaturen sowie außerordentliche Reparaturen (Ersetzen des Mastes, Umhängen von Lampen, Entfernen von Beleuchtungen) bei INTEROST zu beauftragen: Am Weidenbruch, in der Unterstadt im Rahmen von TAU, Industriestraße, Moorenhöhe, Schulstraße, Bellmerin, Langenbend, Aachener Straße, Vervierser Straße, Textilstraße, Bushof, Postgässchen zum Betrage von ,03 einschl. MwSt In Anbetracht, dass in dem Zusammenhang Angebote bei der Gesellschaft INTEROST eingeholt worden sind; In Anbetracht, dass folgender Schadensfall der jeweiligen Versicherung gemeldet wurde: Bahnhofstraße zum Betrage von 3.261,02 einschl. MwSt. --- In Erwägung, dass sich die Gesamtausgaben auf ,05, einschl. MwSt. belaufen; In Anbetracht, dass die vorgesehenen Ausgaben unter den Artikeln 426/ und 421/ des Haushaltsplanes 2013 vorgesehen sind;

2 Auf Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung; Finanzkommission und der Baukommission b e s c h l i e ß t, die Instandsetzung und Erweiterung des Straßenbeleuchtungsnetzes entsprechend obigen Angaben zu genehmigen Zu 03 Genehmigung der Lastenhefte betreffend: a) die Anschaffung von Pflanzen für die Sommerbepflanzung In Anbetracht, dass es sich im Hinblick auf die Verschönerung des Stadtbildes empfiehlt, Pflanzen für die Frühjahrs- und Sommerbepflanzung der Beete und Blumenkästen und Baumscheiben anzuschaffen; Nach Kenntnisnahme des durch den Technischen Dienst und den städtischen Bauhof ausgearbeiteten Lastenheftes, welches die Anschaffung von verschiedenen Pflanzen mit einer Kostenschätzung von ,00, einschl. MwSt. vorsieht; In Anbetracht, dass die Ausgaben unter Artikel 766/ des Haushaltsplanes 2014 vorgesehen sind; In Anbetracht, dass vorgenanntes Lastenheft gemäß Artikel 26 1, 1a) des Gesetzes vom 15. Juni 2006 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge als Vergabeart ein Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung vorsieht; Auf Grund der Königlichen Erlasse vom 15. Juli 2011 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen und vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Bestimmungen für die Ausführung von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen von öffentlichen Bauaufträgen; Auf Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung; Finanzkommission und der Baukommission b e s c h l i e ß t, das Lastenheft betreffend die Anschaffung von Pflanzen, welches als Vergabeart ein Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung vorsieht, zu genehmigen Zu 03 Genehmigung der Lastenhefte betreffend: b) die Brandschutzmaßnahmen im Jugendzentrum CAMELOT -- Nach Rücksprache mit den Feuerwehrdiensten, wonach die Räumlichkeiten des Jugendzentrums CAMELOT, Kehrweg 22, besser gegen Brandrisiken geschützt werden sollen; In Anbetracht, dass es sich aus Sicherheitsgründen empfiehlt, Brandschutzmaßnahmen zu treffen bzw. Brandbekämpfungsmittel zu installieren; Nach Kenntnisnahme des durch den Technischen Dienst ausgearbeiteten Lastenheftes, welches die Lieferung, die Montage und den Unterhalt von funkgesteuerten Rauchmeldern, Feuerlöschern und Notbeleuchtungen vorsieht; In Anbetracht, dass sich die durch den Technischen Dienst erstellte Kostenschätzung auf 9.000,00 einschl. MwSt. beläuft; In Anbetracht, dass die entsprechenden Ausgaben unter Artikel 7611/

3 des Haushaltsplanes 2013 vorgesehen sind; In Anbetracht, dass vorgenanntes Lastenheft gemäß Artikel 26 1, 1a) des Gesetzes vom 15. Juni 2006 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge als Vergabeart ein Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung vorsieht; Auf Grund der Königlichen Erlasse vom 15. Juli 2011 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen und vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Bestimmungen für die Ausführung von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen von öffentlichen Bauaufträgen; Auf Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung; Finanzkommission und der Baukommission b e s c h l i e ß t, das Lastenheft betreffend die Lieferung, die Montage und den Unterhalt von funkgesteuerten Rauchmeldern, Feuerlöschern und Notbeleuchtungen, welches als Vergabeart ein Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung vorsieht, zu genehmigen Zu 03 Genehmigung der Lastenhefte betreffend: c) die Brandschutzmaßnahmen im Jugendzentrum GARNSTOCK Nach Rücksprache mit den Feuerwehrdiensten, wonach das Treppenhaus und die Flure des Bereiches Begleitetes Wohnen im Gebäudeteil Seite Eupener Straße des Garnstocks sowie die Räumlichkeiten des Jugendzentrums im hinteren Teil des Gebäudekomplexes Garnstock, Eupener Straße 191, gegen Brandrisiken besser geschützt werden sollen; In Anbetracht, dass es sich aus Sicherheitsgründen empfiehlt, Brandschutzmaßnahmen zu treffen bzw. Brandbekämpfungsmittel zu installieren; Nach Kenntnisnahme des durch den Technischen Dienst ausgearbeiteten Lastenheftes, welches die Lieferung, die Montage und den Unterhalt von funkgesteuerten Rauchmeldern, Feuerlöschern und Notbeleuchtungen vorsieht; In Anbetracht, dass sich die durch den Technischen Dienst erstellte Kostenschätzung auf ,00 einschl. MwSt. beläuft; In Anbetracht, dass die entsprechenden Ausgaben unter Artikel 7612/ des Haushaltsplanes 2013 vorgesehen sind; In Anbetracht, dass vorgenanntes Lastenheft gemäß Artikel 26 1, 1a) des Gesetzes vom 15. Juni 2006 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge als Vergabeart ein Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung vorsieht; Auf Grund der Königlichen Erlasse vom 15. Juli 2011 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen und vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Bestimmungen für die Ausführung von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen von öffentlichen Bauaufträgen; Auf Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung; Finanzkommission und der Baukommission b e s c h l i e ß t, das Lastenheft betreffend die Lieferung, die Montage und den Unterhalt von funkgesteuerten Rauchmeldern, Feuerlöschern und Notbeleuchtungen, welches - 3 -

4 als Vergabeart ein Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung vorsieht, zu genehmigen Zu 03 Genehmigung der Lastenhefte betreffend: d) die Asbestentsorgungsmaßnahmen Hillstraße 1 bis 7 Teil I Nach Kenntnisnahme des Asbestinventar vom 8. November 2007, wonach in der Heizungsrohrisolierung im Kellerbereich der Anwesen Hillstraße 1-7 Spuren von Asbest gefunden wurden; In Anbetracht, dass es sich aus Sicherheitsgründen empfiehlt, die notwendigen Maßnahmen zur Asbestentsorgung durchzuführen; Nach Kenntnisnahme des durch den Technischen Dienst ausgearbeiteten Lastenheftes, welches den Ausbau der asbestbelasteten Heizungsrohrisolierung bzw. die zu treffenden Maßnahmen für die Entsorgung vorsieht; In Anbetracht, dass sich die durch den Technischen Dienst erstellte Kostenschätzung auf ,00 einschl. MwSt. beläuft; In Anbetracht, dass die entsprechenden Ausgaben unter Artikel 000/ des Haushaltsplanes 2013 vorgesehen sind; In Anbetracht, dass vorgenanntes Lastenheft gemäß Artikel 26 1, 1a) des Gesetzes vom 15. Juni 2006 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge als Vergabeart ein Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung vorsieht; Auf Grund der Königlichen Erlasse vom 15. Juli 2011 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen und vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Bestimmungen für die Ausführung von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen von öffentlichen Bauaufträgen; Auf Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung; Finanzkommission und der Baukommission b e s c h l i e ß t, das Lastenheft betreffend den Ausbau der asbestbelasteten Heizungsrohrisolierung bzw. die zu treffenden Maßnahmen für die Entsorgung vorsieht, welches als Vergabeart ein Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung vorsieht, zu genehmigen Zu 03 Genehmigung der Lastenhefte betreffend: e) die Stabilitätsmaßnahmen am großen Becken des Hallenbades Im Hinblick auf den jährlich stattfindenden Kontrolltermin mit dem Ingenieur A. BRULS des Studienbüros DELTA betreffend die Stabilität des Hallenbades, Stockbergerweg 5; In Anbetracht, dass es sich hierfür empfiehlt, zusätzliche Sicherungsmaßnahmen im Hallenbad durchzuführen; Nach Kenntnisnahme des durch den Technischen Dienst ausgearbeiteten Lastenheftes, welches die Durchführung zusätzlicher Stabilitätsmaßnahmen am großen Becken des Hallenbades vorsieht; In Anbetracht, dass sich die durch den Technischen Dienst erstellte Kostenschätzung auf ,00 einschl. MwSt. beläuft und sich wie folgt zusammen stellt: Los 1: 6.821,03 einschl. MwSt Los 2: 3.630,00 einschl. MwSt

5 In Anbetracht, dass die entsprechenden Ausgaben unter Artikel 7642/ des Haushaltsplanes 2013 vorgesehen sind; In Anbetracht, dass vorgenanntes Lastenheft gemäß Artikel 26 1, 1a) des Gesetzes vom 15. Juni 2006 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge als Vergabeart ein Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung vorsieht; Auf Grund der Königlichen Erlasse vom 15. Juli 2011 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen und vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Bestimmungen für die Ausführung von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen von öffentlichen Bauaufträgen; Auf Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung; Finanzkommission und der Baukommission b e s c h l i e ß t, das Lastenheft betreffend die Durchführung zusätzlicher Stabilitätsmaßnahmen am großen Becken des Hallenbades, welches als Vergabeart ein Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung vorsieht, zu genehmigen Zu 04 Neufestlegung der Kommission auf den Verkauf von Müllsäcken Auf Grund des mit Beschluss vom 18. Juni 2008 genehmigten Lastenheftes für das Einsammeln und Abfahren des Haushaltsmülls; Nach Kenntnisnahme des Antrages der Herren Charly Brock und Gerd Creutz, die Kommission für den Verkauf bzw. die Aushändigung der Müllsäcke zu prüfen und im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zu erhöhen; In Erwägung, dass die Antragsteller darauf hinweisen, dass die kleine, im Lastenheft festgelegte Kommission von 0,02 pro Sack nicht mehr den Kosten für Hand-habung, Lagerung und geleisteten finanziellen Vorschuss entspreche; In Anbetracht, dass dieser Betrag seit mehr als 20 Jahren nicht angepasst wurde und dass bei einer durchschnittlichen Indexierung von 2 % pro Jahr eine Anpassung um mindestens 40 % angebracht erscheint; In Anbetracht, dass die Mehrkosten bei einer Erhöhung auf 0,03 auf geschätzt werden können; In Erwägung, dass die Geschäftsleute seit einigen Jahren gesonderte Rechnungen für die Kommission erstellen müssen, was zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich bringt, ebenso wie die Organisation der kostenlosen Verteilung von Müllsäcken; Aufgrund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung; Finanzkommission, b e s c h l i e ß t die Kommission für den Verkauf bzw. die Aushändigung der Müllsäcke ab dem 1. Januar 2014 auf 0,03 pro Sack festzulegen Zu 05 Jugendherbergen Judenstraße 79 und Stockem in Eupen: a) Übertragung eines Erbpachtrechtes an die V.o.G. Gîtes d Etape du Centre Belge du Tourisme des Jeunes (CBTJ) Damit die V.o.G. Gîtes d Etapes du Centre Belge du Tourisme des Jeunes in der Jugendherberge Judenstraße 79 weitreichende Sanierungs- und - 5 -

6 Renovierungsarbeiten durchführen kann, die zu 60% von der Deutschsprachigen Gemeinschaft subsidiert werden, soll das bestehende Mietverhältnis für die Gebäude Stockem und Judenstraße 79 zwischen der V.o.G. Gîtes d Etapes du Centre Belge du Tourisme des Jeunes und der Stadt Eupen in einen Erbpachtvertrag umgewandelt werden Die Erbpachtübertragung bietet sich an zur Vereinfachung der Verwaltungsprozeduren sowie zur Sicherstellung der für Bezuschussungen seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft erforderlichen Laufzeiten Die wesentlichsten Bedingungen des Urkundenentwurfes lauten: Gegenstand des Erbpachtrechts sind die Immobilien Judenstraße 79 und Stockem 39-41, eingetragen im Kataster der Stadt Eupen unter: Gemarkung 2 Flur K, Nummer 192 E, mit einer Größe von 3.208m² laut Kataster; Gemarkung 2 Flur G, Nummer G 35 C, mit einer Größe von 505m² laut Kataster; Gemarkung 2 Flur G, Nummer G 36 C, mit einer Größe von m² laut Kataster (Spielwiese); Zweckbestimmung: Übertragung zur Förderung des Sozialtourismus im Allgemeinen; Dauer: 50 Jahre, beginnend ab dem 1. Januar 2014; Erbpachtentschädigung: für die Laufzeit vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2028 beläuft sich die Erbpachtentschädigung auf einen Gesamtpreis ,42 EUR. Dieser Betrag entspricht den verbleibenden per Mietvertrag und Nachträgen vereinbarten Kapitalrückzahlungen der CBTJ an früheren Investitionen, welche vollständig zurückgezahlt sein werden am 31. Dezember 2028; Für die Restlaufzeit vom 1. Januar 2029 bis 31. Dezember 2063 beläuft sich die Erbpachtentschädigung auf einen Euro (1,00 EUR) pro Jahr Die Festlegung der Erbpachtentschädigung auf 1,00 EUR pro Jahr wird begründet mit der Unterstützung des Tourismus und des Sozialtourismus im Besonderen, der Aufwertung des Anwesens sowie der Tatsache, dass die Erbpächterin alle Eigentümerlasten trägt Einräumung eines dauerhaften und unentgeltlichen Zufahrts- und Durchgangsrechtes von der Judenstraße über die städtischen Parzellen Nr. 193 T und 193 N zur Jugendherberge Judenstraße79; Alle Steuern und Gebühren der Erbpachtobjekte sind zu Lasten der Erbpächterin; Alle Kosten für Unterhalt und Reparaturen sind zu Lasten der Erbpächterin; Auf Grund des Legalitätsgutachtens vom 12. November 2013 des H. Finanzdirektors H. Mießen; Auf Grund des Einverständnisses der V.o.G. Gîtes d Etapes du Centre Belge du Tourisme des Jeunes mit den Bestimmungen des Urkundenentwurfes; Nach Durchsicht der Katasterunterlagen und aller anderen der Akte beigefügten Unterlagen, Nach Kenntnisnahme folgender Intervention: Frau Stadtverordnete Kattrin JADIN (PFF-MR): Dieses Projekt hat seit jeher die Unterstützung der Liberalen erhalten, weil wir der Meinung sind, dass es im Sinne der Förderung des sozialen Tourismus in unserer Region ist, über eine Jugendherberge zu verfügen, die den aktuellen Ansprüchen in diesem Bereich entspricht Die Förderung des sozialen Tourismus ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt, den wir in Bezug auf die optimale Vermarktung unserer Stadt nicht aus den Augen verlieren dürfen. Außerdem sind viele Personen, die als Jugendliche in unsere Jugendherberge gekommen sind auch dazu geneigt als Erwachsene unsere - 6 -

7 Heimatstadt zu besuchen Wir wissen, dass es in der Vergangenheit Meinungsunterschiede zwischen der Stadt und der V.o.G. "Gîtes d'etape du Centre Belge du Tourisme des Jeunes" gegeben hat und wir freuen uns darüber, dass unser Bau- und Tourismusschöffe sich bestens eingesetzt hat, um dieses Dossier zu einem guten Ende zu bringen. Die Übertragung des Erbpachtrechts an besagte V.o.G. sowie die Bewilligung eines Zuschusses ist deshalb unseres Erachtens eine gute Sache, der wir selbstverständlich zustimmen werden Auf Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung, insbesondere von Artikel L ; Baukommission und der Finanzkommission, b e s c h l i e ß t der Übertragung eines Erbpachtrechts an die V.o.G. Gîtes d Etapes du Centre Belge du Tourisme des Jeunes für die Immobilien Judenstraße 79 und Stockem in Eupen zu den Bedingungen des Urkundenentwurfes zuzustimmen Der Hypothekenbewahrer wird bei Abschreibung der Urkunde von jeder Eintragung von Amts wegen entbunden Zu 05 Jugendherberge Judenstraße 79 und Stockem in Eupen: b) Prinzipbeschluss zur Bewilligung eines außerordentlichen Zuschusses an die V.o.G. Gîtes d Etape du Centre Belge du Tourisme des Jeunes (CBTJ) zur Renovierung der Jugendherberge Judenstraße Nach Durchsicht seines Beschlusses vom heutigen Tag, womit der Stadtrat vor dem Hintergrund anstehender Sanierungs- und Renovierungsarbeiten an der Jugendherberge Judenstraße 79 durch die V.o.G. Gîtes d Etapes du Centre Belge du Tourisme des Jeunes beschlossen hat, das bestehende Mietverhältnis für die Gebäude Stockem und Judenstraße 79 mit der V.o.G. Gîtes d Etapes du Centre Belge du Tourisme des Jeunes in einen Erbpachtvertrag umzuwandeln; In Erwägung, dass dieses Renovierungsprojekt, dessen Projektkosten zuletzt beziffert wurden auf ,77 EUR, eingetragen ist im Infrastrukturplan 2012 der Deutschsprachigen Gemeinschaft unter Nummer 2804, dass die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft für dieses Infrastrukturvorhaben Subsidien in Höhe von 60% im Rahmen einer alternativen Finanzierung bereit gestellt hat; Aufgrund des Beschlusses des Gemeindekollegiums vom 18. August 2009, womit das Gemeindekollegium sich seinerzeit prinzipiell einverstanden erklärt hat, dem Stadtrat die Gewährung eines außerordentlichen Zuschusses in Höhe von maximal EUR (20% der ursprünglichen Projektkosten) vorzuschlagen; Aufgrund des prinzipiellen Einverständnisses vom 30. September 2009 des Verwaltungsrates der V.o.G. Gîtes d Etapes du Centre Belge du Tourisme des Jeunes zum Finanzierungsvorschlag der Stadt Eupen vom 24. August 2009;---- In Erwägung dass die V.o.G. Gîtes d Etapes du Centre Belge du Tourisme des Jeunes den restlichen Teil der Projektkosten trägt; In Erwägung, dass zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der V.o.G. Gîtes d Etapes du Centre Belge du Tourisme des Jeunes und der Stadt Eupen nach eventueller Anpassung der Beträge und nach Klärung des konkreten Finanzierungsmodus eine Vereinbarung zur - 7 -

8 alternativen Finanzierung des Renovierungsprojektes der Jugendherberge Judenstraße 79 abgeschlossen werden soll; Auf Grund des Legalitätsgutachtens vom 12. November 2013 des H. Finanzdirektors H. Mießen; In Erwägung, dass diese außerordentliche Bezuschussung im öffentlichen Interesse gewährt wird, d. h. zur Aufwertung der städtischen Immobilie sowie zur Unterstützung des Sozialtourismus; Nach Kenntnisnahme folgender Interventionen: Herr Stadtverordneter Fabrice PAULUS (CSP): Dieses Projekt wird von Beginn an fraktionsübergreifend von allen unterstützt und erhält selbstverständlich auch die volle Unterstützung unserer Fraktion. Ich erlaube mir zwei Fragen zu stellen: Wie ist zu erklären, dass der Maximalzuschuss sich auf beläuft, haushaltsmäßig aber nur vorgesehen sind und wann ist mit dem Beginn der Umbauarbeiten zu rechnen, da der Bauschöffe vor einiger Zeit als möglichen Termin den Monat September angegeben hatte? Herr Schöffe Michael SCHOLL (PFF-MR): Der Differenzbetrag von wird in den nächsten Jahren vorgesehen. Zum Startschuss der Arbeiten ist zu bemerken, dass der Bauherr in der Vergangenheit einige Termine mitgeteilt hat, die aber alle verstrichen sind. Deshalb gehe ich mit vorsichtigem Optimismus davon aus, dass die Arbeiten im Frühjahr 2014 in Angriff genommen werden.--- Auf Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung, insbesondere von Artikel L ; Finanzkommission, b e s c h l i e ß t dem Prinzipbeschluss zur Gewährung eines außerordentlichen Zuschusses in Höhe von maximal EUR zur Verwirklichung des Renovierungsprojektes an der Jugendherberge Judenstraße 79 durch die V.o.G. Gîtes d Etapes du Centre Belge du Tourisme des Jeunes zuzustimmen Zu 06 ÖSHZ Eupen: Genehmigung des Haushalts Nach Prüfung des durch den Rat des öffentlichen Sozialhilfezentrums für das Rechnungsjahr 2014 festgelegten Haushaltsplanes; Auf Grund des Artikels 88 des Grundgesetzes über die öffentlichen Sozialhilfezentren vom 8. Juli 1976; Nach Kenntnisnahme folgender Interventionen: Herr Lambert JAEGERS, Präsident des Ö.S.H.Z. Ich werde zunächst einige Haushaltseckdaten hervorheben Der ordentliche Haushalt des ÖSHZ-Eupen hat ein Gesamtvolumen von 20,219 Millionen. Etwa 50 % davon sind Personalkosten. Und von diesen Gesamtpersonalkosten fallen wiederum etwa die Hälfte allein im Alten- und Pflegewohnheim an Vom Finanzvolumen her sind vier große Bereiche augenfällig Zunächst ist da die Kernaufgabe eines jeden ÖSHZ, nämlich alles was mit Eingliederungseinkommen, Sozialhilfe und Vorschüssen zu tun hat. Dieser Bereich umfasst 35% des ordentlichen Haushalts. Dann haben wir das Altenund Pflegewohnheim, welches etwa ein Drittel der ordentlichen Ausgaben ausmacht. Als dritter großer Ausgaben- und Aufgabenbereich ist das Mosaik- Zentrum zu nennen, das etwa 10% der Ausgaben verschlingt. Und der vierte Bereich, der hier zu erwähnen wäre, ist das Aufgabenfeld der sozial-beruflichen Eingliederung, das etwa 8% der ordentlichen Ausgabenhaushalts des ÖSHZ in Anspruch nimmt

9 Zu erwähnen ist, dass die Aufgaben, die das Mosaik-Zentrum wahrnimmt, nicht als lokale, sondern als Gemeinschaftsaufgaben gelten und die Kosten auch theoretisch zu 100% von der Deutschsprachigen Gemeinschaft übernommen werden. Ich sage theoretisch, denn in der Tat hat das ÖSHZ seit dem Abschluss des aktuellen Geschäftsführungsvertrages, der bis zum Anwendung findet, ein Problem. Da nämlich die Abrechnungen mit der Gemeinschaft jährlich abgeschlossen werden müssen, ist eine jährliche Punktlandung bei den Ausgaben zwar notwendig aber de facto nicht realisierbar. Und dies immer auf Kosten des ÖSHZ. Falls nämlich das Mosaik- Zentrum mehr ausgibt, als ihm laut Geschäftsführungsvertrag zusteht, fallen diese Mehrausgaben zu Lasten des ÖSHZ. Und falls das Mosaik-Zentrum in einem Jahr weniger ausgeben sollte, als ihm laut Geschäftsführungsvertrag zusteht, dann muss dieser zu viel erhaltene Betrag an die Gemeinschaft zurückgezahlt werden. Bei den Diskussionen über den neuen Geschäftsführungsvertrag, die erst im Laufe des Jahres 2015 stattfinden werden, muss eine flexiblere Handhabung der Kostenabrechnungen unser Ziel sein Der Stadtzuschussbedarf für das Haushaltsjahr 2014 beläuft sich auf 2,68 Millionen und liegt somit um niedriger als Wie ist diese Summe berechnet worden? Nun, der Stadtzuschuss besteht aus zwei Teilen. Einmal der normale Stadtzuschuss und dann der Gegenwert der Schulmahlzeiten, die für die städtischen Schulen vom Alten- und Pflegewohnheim hergestellt werden Der Teil normaler Zuschuss ist indexiert worden. Hingegen ist der Teil, der die Schulmahlzeiten betrifft, um reduziert worden, da ab den Osterferien 2014 die Städtische Grundschule Unterstadt und die französische Schule in den Campus Monschauer Straße umziehen werden und ab dann ihre Schulessen vom RSI geliefert bekommen Neu im Haushalt 2014 sind auch Einnahmeartikel mit der Bezeichnung Ausgleich überschätzte Ausgabenkredite. Worum geht es da? Nun, als Ausgleich für mögliche Kreditüberschätzungen bei den Ausgabenkrediten für Personalkosten werden diese Einnahmekredite in den einzelnen Funktionen vorgesehen. Solche Ausgleiche sind nicht neu. Neu ist nur, dass sie durch diese speziell dafür geschaffenen Einnahmenkredite sichtbar gemacht werden. Der Umfang dieser geschätzten Margen beträgt 2,5 % der Personalausgaben. Beim Personalkader gibt es keine großen Veränderungen. Es werden 8 zusätzliche Sozialarbeiterstunden im Alten- und Pflegewohnheim vorgesehen zwecks Begleitung der Seniorenwohngemeinschaft, die wir als Pilotprojekt in 2014 starten werden. Außerdem werden wir im Verwaltungsbereich des allgemeinen Sozialdienstes eine zusätzliche Halbtagskraft einstellen Im Haushalt sind Mittel für die Realisierung der folgenden Projekte vorgesehen: im Zentrum Mosaik werden die Arbeiten an den Trainingswohnungen bzw. Mutter-Kind-Wohnungen gemacht, so dass falls alles gut geht - mit diesem Projekt im Sommer 2014 gestartet werden kann In der ehemaligen Hausmeisterwohnung des Alten- und Pflegewohnheims St. Josef werden wir im Laufe des Jahres 2014 eine Seniorenwohngemeinschaft für drei Senioren als Pilotprojekt starten. Dies mit dem Ziel, später im Stadtzentrum die gewonnenen Erfahrungen im Rahmen eines größeren Projektes zu verwenden Mit den ÖSHZ von Kelmis, Raeren und Sankt Vith möchten wir auch versuchen, im Rahmen der zukünftigen ESF-Finanzierungsphase ein Projekt genehmigt zu bekommen, wo es darum geht, die Personen, die wir im Rahmen der Möglichkeit, die uns Artikel 60 7 des ÖSHZ-Grundlagengesetzes bietet, beschäftigen, besser zu begleiten und zu coachen

10 Und zuletzt haben wir im Haushalt 2014 einen Ausgabenartikel mit der Bezeichnung Förderung des sozialen Zusammenhalts geschaffen. Wir werden Neuland betreten und versuchen, im Bereich Gemeinwesenarbeit, auch Quartiersentwicklung genannt, erste Erfahrungen zu sammeln und gemeinsam mit der Stadt u.a. die in der Unterstadt durch das Sunprojekt entstandene Dynamik weiter zu fördern und auszubauen Noch eine letzte Bemerkung zum ordentlichen Haushalt: aus haushaltstechnischen Gründen werden wir im Jahre 2014 eine Abhebung in Höhe von vornehmen. Diese Mittel lassen wir in einen Fonds einfließen und holen sie im Haushaltsjahr 2015 als Einnahme in den Haushalt wieder zurück. Diese Vorgehensweise verhindert Sprünge des Stadtzuschusses nach oben bzw. nach unten und ermöglicht im Gegenteil eine Finanzplanung mit einem sich kontinuierlich entwickelnden Stadtzuschuss Im außerordentlichen Haushalt fallen zwei Projekte ins Auge: wir werden - wenn nichts Unvorhergesehenes passiert - im Laufe des Jahres 2014 mit den Arbeiten für den Neu- bzw. Umbau des Alten- und Pflegewohnheims beginnen können. Das Projekt ist im Laufe des Jahres 2013 weiterentwickelt und konkretisiert worden, wobei noch einige Finanzierungsdetails mit der Gemeinschaft diskutiert und abgeklärt werden müssen Und die ÖSHZ-Verwaltung kämpft bekanntlich mit akutem Platzmangel. Im AO-Haushalt sind auch weiterhin Mittel für eine Erweiterung des Verwaltungsgebäudes vorgesehen. Prioritär versuchen wir jedoch andere Lösungen ausfindig zu machen. Konkret gibt es zwei Pisten: im Schwesternheim könnten Räume genutzt werden. Dafür muss jedoch vorher eine Lösung für das Rote Kreuz gefunden werden, das diese Räumlichkeiten zurzeit nutzt. Die zweite Piste ist das ZAWM. Wir haben bei der Regierung der DG unseren diesbezüglichen Bedarf angemeldet und hoffen, gegebenenfalls in den ehemaligen Räumlichkeiten des ZAWM unterkommen zu können Ich möchte im Rahmen meiner heutigen Intervention auf drei Herausforderungen eingehen, denen sich das ÖSHZ wird stellen müssen Die erste Herausforderung betrifft die Wohnproblematik. Zunächst sei darauf hingewiesen, dass zwei Elemente das sozio-demografische Profil der Gemeinde Eupen prägen. Einmal der relativ hohe Anteil der Eingliederungseinkommensempfänger im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung. Und dann der hohe Anteil der über 60-jährigen gepaart mit der Tatsache, dass die unter 15-jährigen relativ schwach vertreten sind Wir müssen also darauf achten, dass jungen Familien mit Kindern sich in Eupen niederlassen, ihnen also bezahlbarer Wohnraum angeboten wird. Die Schaffung einer Sozialen Immobilienagentur kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, und ich hoffe, dass wir es endlich schaffen werden, eine solche Einrichtung auf die Beine zu stellen Eine zweite Herausforderung ist die Energiearmut. Diese Problematik ist vom ÖSHZ Eupen schon früh erkannt und ein Energiedienst aufgebaut worden. Hier gilt es jedoch das Angebot auszubauen und verstärkt in soziale Gruppenarbeit zu investieren. Außerdem wird es notwendig sein, Möglichkeiten ausfindig zu machen, mit denen energiesparende Investitionen bei finanzschwächeren Haushalten finanziert werden können Zuletzt muss ich auch noch das leidige Problem der Abwälzung von Kosten von der Föderalebene, der Region bzw. der Gemeinschaft auf die Lokalebene erwähnen. In den letzten Wochen ist diesbezüglich von der FGTB das Problem der abgeänderten Gesetzgebung im Bereich der Arbeitslosenunterstützung thematisiert worden. Diese abgeänderte Gesetzgebung wird zum 1. Januar 2015 erste massive Auswirkungen zeigen. Die Sozialhilfezentren werden damit rechnen müssen, dass viele dieser Personen, die dann von der

11 Arbeitslosenunterstützung ausgeschlossen wurden, bei den ÖSHZ anklopfen, um Eingliederungseinkommen zu erhalten. Dies wird nicht nur ein Mehr an finanzieller Belastung, sondern auch ein Mehr an Verwaltungsaufwand mit sich bringen. Beides wird die Haushalte der ÖSHZ d.h. de facto die Haushalte der Gemeinden belasten Beenden möchte ich meine Intervention mit einigen konkreten Aufgabenfeldern, die wir im Laufe des Jahres 2014 angehen werden: zunächst werden wir die verschiedenen Richtlinien zur Gewährung von Beihilfen einer Evaluierung unterziehen. Was war das Ziel, welche konkreten Auswirkungen zeigen sie, was muss geändert werden, sind Fragen, auf die wir im Laufe des ersten Halbjahres eine Antwort finden wollen. Dann gilt es auch, das System der internen Leistungsverrechnung abzuklopfen und gegebenenfalls neu zu definieren. Auch dies soll im ersten Halbjahr durchgeführt werden. Und zuletzt müssen wir unsere Öffentlichkeitsarbeit überdenken und insbesondere endlich die eigene Internetpräsenz konkretisieren Herr Stadtverordneter Karl Josef ORTMANN (CSP): In Anbetracht der sehr detaillierten Informationen in der Sozialkommission, erübrigt es sich auf alle Schwerpunkte der Sozialpolitik des ÖSHZ Eupen einzugehen. Einige wenige Punkte möchte ich trotzdem ansprechen: ) In der Problematik der Sozialen Wohnungsagentur sehe ich einen sehr positiven und auch nötigen neuen Ansatz im Bereich der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum. Mit Sorge erfüllt mich die Tatsache, dass dies anscheinend an der NOSBAU vorbei organisiert werden soll. Ich erinnere daran, dass die alte Wohnungsbaugesellschaft ein fleuron kommunaler Politik gewesen ist und man sich des Know-hows von NOSBAU unbedingt bedienen sollte. Auch sehe ich ein Problem darin, wenn 2 Anbieter parallel und in Konkurrenz zueinander arbeiten ) In Bezug auf die Richtlinienbeschlüsse des ÖSHZ möchte ich anmerken, dass deren letzte Fassung erst aus dem Jahr 2012 stammt. Diese Richtlinien sind zum Teil für erhebliche Einsparungen im Bereich der finanziellen Unterstützung der Sozialhilfeempfänger verantwortlich. Es ist zwar gut solche Richtlinien zu evaluieren, doch warne ich davor Maßnahmen, die gut greifen, sofort wieder aufzuweichen. Wir werden ein kritisches Auge darauf halten ) Zum Thema Quartierskonzept ist nur zu bemerken, dass es kaum ein nachhaltigeres Projekt gibt als dieses. Das investierte Geld ist immer gut angelegt, auch wenn die Rendite erst sehr viel später zu erwarten ist ) Interessant waren die Ausführungen zum Thema ZAWM. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass der Ministerpräsident immer sehr spitz auf meine früheren Anfragen reagiert hat. Unstrittig ist, dass die Sozialarbeiter nicht mehr allzu lange in den Containern arbeiten können. Diese Container sind eine richtige Notmaßnahme Herr Stadtverordneter Bernd GENTGES (PFF-MR): Bemerkenswert ist, dass der städtische Zuschuss rückläufig ist. Der Wunsch des ÖSHZ nach einer erneuten Aushandlung eines finanziellen Mehrjahresplans findet bei der PFF- Fraktion offene Ohren Ganz allgemein finden wir, dass das ÖSHZ auf dem richtigen Weg ist. Die Grundsatzbeschlüsse im Bereich der Sozialhilfe scheinen ihre Wirkung nicht zu verfehlen und leiten in einigen Bereichen die angestrebte Trendwende ein: das gilt z.b. für die Einschränkung der Sozialhilfegewährung von Asylbewerbern und anderen Antragstellern. Dazu gehört auch der rückläufige Trend in den Anfragen auf Eingliederungseinkommen und gleichgestellte Sozialhilfe. Wir sind gespannt auf die für die erste Hälfte 2014 angesagte Evaluierung der Umsetzung und der Auswirkung dieser Richtlinienbeschlüsse. Alle, die regelmäßig strengere Kontrollen und eine strikte Einhaltung der Bestimmungen

12 und Beschlüsse fordern, können eigentlich zufrieden sein Die uns vorliegende Note zu den Schwerpunkten der Sozialpolitik des ÖSHZ Eupen weist mehrmals auf die steigende personelle Mehrbelastung hin, z.b. in Zusammenhang mit der Verwaltung der Ausländerbeihilfe. Die Sozialhilfegewährung für Gesundheitspflegekosten verlangt einen enormen administrativen Aufwand. Der Energiedienst kann aus Zeitmangel nur in unzureichendem Maße wahrgenommen werden Hier soll eine zu schaffende Immobilienagentur, eine VoG, Abhilfe schaffen. Sie soll neben ihren eigentlichen Aufgaben auch die Arbeit des allgemeinen Sozialdienstes bzw. des Energiedienste entlasten Soweit so gut. Eine Arbeitsgruppe wird damit beauftragt u.a. die Zusammenarbeit zwischen sozialer Immobilienagentur und sozialer Wohnungsbaugesellschaft auszuloten. Zusammenarbeit ist gut und wünschenswert. Sie lässt allerdings in meinen Augen in manchen Bereichen zu wünschen übrig. Das gilt vor allem für sozial-berufliche Eingliederung. Die ÖSHZ halten eine Fortführung der existierenden Begleitplans mit einem Jobcoach, der beim Arbeitsamt angesiedelt ist, nicht für sinnvoll. Die ÖSHZ von Eupen, Kelmis, Sankt Vith und Raeren wollen einen Begleiter, der nicht beim ADG angesiedelt ist Ein anderes Beispiel: Die geplante Anlaufstelle für günstige Energie-Kredite. Als Verwaltungsratsmitglied der Verbraucherschutzzentrale ist mir nicht entgangen, dass eine echte Zusammenarbeit verschiedener ÖSHZ mit der VSZ sich als schwierig erweist. Die ÖSHZ scheinen auch hier an einer integrierten Zusammenarbeit mit einer anderen Dienststelle nicht interessiert. Nur mit einem Lippenbekenntnis zu mehr Konzertierung der Akteure ist es in meinen Augen nicht getan Die Herausforderungen in den wenigen Bereichen, die ich angesprochen habe, sind gewaltig. Immer mehr Menschen auch in unserer Stadt sind von Armut bedroht, die Integration vieler Ausländer gestaltet sich als schwierig, bei vielen Bürgern droht die Toleranzgrenze erreicht zu werden: Die einzige dauerhafte Lösung liegt in der sozialberuflichen Eingliederung und in der Ausbildung. Hier müssen alle Dienststellen eng zusammenarbeiten. Sonst werden wir in absehbarer Zeit von den Ereignissen überrollt Ich habe es gesagt: Unser ÖSHZ ist auf dem richtigen Weg. Ich plädiere lediglich für mehr Gemeinsamkeit bei den positiven Bemühungen der verschiedenen Dienststellen Herr Stadtverordneter Achim NAHL (ECOLO): Die Arbeit des ÖSHZ Eupen hat unsere Wertschätzung in der Vergangenheit erhalten, und diese Wertschätzung wollen wir auch heute aussprechen Das Dokument Schwerpunkte der Sozialpolitik des ÖSHZ Eupen für 2014 gibt eine beeindruckende Übersicht über die Vielfalt der Angebote des ÖSHZ im Dienste der gesamten Bevölkerung, nicht nur der benachteiligten Bevölkerungsgruppen Existenzsicherung und Hilfen gegen fortschreitende Verarmung Wiedereingliederung in Beschäftigung und Sozialsysteme Seniorenbetreuung in unterschiedlichen stationären, teilstationären und ambulanten Modulen Vielfältige Häusliche Hilfe Sozial-pädagogische Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Familien durch das Zentrum Mosaik, um nur die Oberbegriffe zu nennen, machen deutlich, welchen wichtigen Platz das ÖSHZ in der sozialen Versorgung einnimmt, nicht nur für die Stadt Eupen, sondern in manchen Bereichen auch für die gesamte DG. Es zeigt auch die Bedeutung des ÖSHZ als Arbeitgeber und Arbeitsvermittler in der Region

13 Die geplante Webseite wird dazu beitragen, diese Vielfalt noch bekannter zu machen Einzige Kritik, die wir auch in Vorjahren geäußert haben: bei der Vielfalt an Antworten, die die Kunden im ÖSHZ Eupen in den unterschiedlichsten Bereichen erhalten, bleibt es für uns nicht nachvollziehbar, dass sie für die Schuldnerberatung eigens nach Kelmis fahren müssen, anstatt alle Dienstleistungen in einem Paket in Eupen vorzufinden Die für 2014 und darüber hinaus vorgesehenen neuen Entwicklungen, die der Präsident des ÖSHZ soeben vorgestellt hat, haben ihre Wurzeln in der genannten koordinierten Vielfalt und steuern wieder weitere Mosaik-Steinchen bei, z.b.: die Trainingswohnungen im Zentrum Mosaik, das Pilotprojekt Wohngemeinschaft für Senioren, die Initiativen zur Schaffung einer Sozialen Immobilienagentur Bei dem neuen Projekt Gemeinwesenarbeit dürfen wir auf die Projekte, die dadurch angestoßen werden, gespannt sein. Hierzu müssen dann noch die Kriterien für die Zulässigkeit von Projektanträgen und für die Bewilligung von Zuschüssen bekannt gemacht werden Ein riesiger Stein im Mosaik der sozialen Versorgung wird das neue Alten- und Pflegeheim sein. Hierbei ist auch auf moderne Energieeffizienz zu achten Das Schwerpunkt-Dokument des ÖSHZ unterstreicht zu Recht, dass die stationäre Pflege nicht für sich allein gesehen werden darf, sondern als Teil einer Gesamtversorgung, in der die Senioren die Angebote finden, die zu ihrer jeweiligen verbleibenden oder nachlassenden Autonomie passen. Die vorgesehene Ausdehnung des Betreuten Wohnens ist angesichts der zunehmenden Anzahl von Senioren mit einer noch hohen Autonomie zutreffend. Das alles zeigt das Gespür für Entwicklungen in den Lebensverhältnissen der Bevölkerung, und mit professioneller Kompetenz reagiert des ÖSHZ auf gesellschaftliche Entwicklungen, die meistens andernorts verursacht werden, aber auf kommunaler Ebene aufgefangen werden müssen: Die Schwankungen in den Parametern sind auferlegte Gegebenheiten, die das ÖSHZ ständig vor einen Seiltanz zwischen sozialer Versorgung der Bevölkerung und Kontrolle der Kosten stellen hat das ÖSHZ hierzu aktive Maßnahmen getroffen, z.b. einen Richtlinienbeschluss, mit dem manche Unterstützungen gestrafft wurden und 2013 hat das ÖSHZ das Glück einer leichten Trendwende gehabt: nach stetig steigenden Anfragen nach Eingliederungseinkommen und gleichgestellter Sozialhilfe und entsprechenden steigenden Ausgaben seit 2009 waren die Zahlen erstmals leicht rückläufig. Dadurch macht die stetige Steigerung des städtischen Zuschusses der letzten Jahre erstmals eine Pause. Wie lange dieses Glück anhält, ist völlig unvorhersehbar und hängt wieder von äußeren Faktoren ab, z.b. von den neuen föderalen Vorschriften bei der Jugendarbeitslosigkeit und ihren Auswirkungen auf die ÖSHZ Sichtbar ist auch, dass die Überschaubarkeit der DG zunehmend für eine Vernetzung genutzt wird: zwischen mehreren ÖSHZ für gemeinsame Projekte wie der sozialen Immobilienagentur oder dem Jobcoaching, und mit Diensten wie dem Arbeitsamt und der Dienststelle für Personen mit Behinderung. Ganz neu wird die Zusammenarbeit mit dem SUN-Projekt für eine Wohnhilfezone für Senioren in der Unterstadt sein. Dadurch wird das Quartierskonzept, das den Wohnhilfezonen zu Grunde liegt, wieder aufgegriffen und so angepasst, dass es sich in die tatsächlichen hiesigen Gegebenheiten einfügt Das ÖSHZ ist stets gut geführt und in einem guten Zustand an eine neue Führung übergeben worden. Die erste Bilanz der neuen Führung und ihr Ausblick auf neue Projekte zeigen, dass in einer kreativen Kontinuität gearbeitet wird, in der bewährte Angebote und neue Initiativen sich ergänzen. Und das

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